Geschichtswissenschaften
Refine
Year of publication
Document Type
- Review (389)
- Article (269)
- Book (58)
- Doctoral Thesis (58)
- Part of Periodical (49)
- Conference Proceeding (30)
- Part of a Book (20)
- magisterthesis (10)
- Magister's Thesis (8)
- Report (8)
- Contribution to a Periodical (7)
- Bachelor Thesis (2)
- Periodical (2)
- Working Paper (2)
- Habilitation (1)
- Master's Thesis (1)
- Other (1)
- Study Thesis (1)
Language
- German (916) (remove)
Is part of the Bibliography
- no (916)
Keywords
- Alte Geschichte (28)
- Deutschland (25)
- Europa (23)
- Frankreich (15)
- CDU (10)
- Peter Tauber (10)
- Netzpolitik (9)
- Antike (7)
- Digital Rights (7)
- Geschichte (7)
Institute
- Geschichtswissenschaften (916)
- Präsidium (61)
- Philosophie (30)
- Exzellenzcluster Die Herausbildung normativer Ordnungen (23)
- Rechtswissenschaft (22)
- Kulturwissenschaften (10)
- Sonderforschungsbereiche / Forschungskollegs (7)
- Starker Start ins Studium: Qualitätspakt Lehre (7)
- Erziehungswissenschaften (6)
- Mathematik (5)
Wie aus dem Nichts heraus entstanden zu Anfang des 2. Jahrtausends v. Chr. befestigte Siedlungen, die eine ganze Region im Trans-Ural vollständig veränderten. Im »Land der Städte« erblühte an der Grenze zwischen Europa und Asien für mehr als zwei Jahrhunderte eine Kulturlandschaft, die ihresgleichen sucht. Wer waren ihre Bewohner, und woher kamen sie? Was wollten sie in dieser bis dato nahezu unbesiedelten Region? Wie kommt es zu den zahlreichen Innovationen, zu denen neue Pferdeschirrungen und die ältesten Streitwagen der Welt
zählen? Ein deutsch-russisches Forscherteam ist angetreten, diese Rätsel zu lösen.
Das Hessische Ried war nur dünn besiedelt, als die Römer kurz vor der Zeitenwende die Garnisonsstadt Mogontiacum/Mainz gründeten. Gelegen im rechtsrheinischen Vorfeld der neuen Metropole, profitierte das Ried von der Wirtschaftskraft der dort stationierten Legionen, denen es als Nutzland und Manövergebiet diente. Vollständig erschlossen wurde das Gebiet aber erst durch die zivile Besiedlungsphase im frühen zweiten Jahrhundert n. Chr. mit der Gründung von Dörfern und zahlreichen Gutshöfen. Nach zwischenzeitlichem Rückgang der Besiedlung erlebte das Ried im vierten Jahrhundert eine neue Blütezeit. Das Institut für Archäologische Wissenschaften hat die Entwicklung dieser Region bis um 500 n. Chr. in einem mehrjährigen Projekt rekonstruiert. Nach dem rheinischen Kohleabbaugebiet ist das Hessische Ried die am intensivsten
erforschte Landschaft im römischen Deutschland.
Eine der Funktionen einer Verfassung sei, eine neue politische Ordnung zu etablieren. Doch welche Veranlassung gibt es hierzu, wer zeigt welches Interesse, welcher Zustand soll durch diese Neuordnung erreicht werden und insbesondere: wer hatte die Macht, diese neue Ordnung zu bestimmen? Nach Auflösung des Alten Reiches und Wegfall der Reichsverfassung hatten im Rahmen von Gesamtreformen die Länder teilweise auch begonnen, ihre inner-staatliche Verfassung neu zu bestimmen und diese aus unterschiedlichen Beweggründen und Zielsetzungen in einer Urkunde zu fassen. Durch Auflösung des Rheinbundes und der vertraglich gesicherten Souveränität ergab sich eine neue Situation, insbesondere durch die im Rahmen des Wiener Kongresses getroffene Vereinbarung des Artikels 13 der Bundesakte, in den Ländern landständische Verfassungen einzuführen. In der kurzen Periode zwischen dem Wiener Kongress mit der Deutschen Bundesakte 1815 und der Wiener Schlussakte 1820 entstanden u. a. die Verfassungen des Königreichs Bayern, des Großherzogtums Baden und des Königreichs Württemberg. Es soll in dieser Untersuchung ihre Entwicklung nachgezeichnet werden mit ihren Entstehungsbedingungen und Entstehungsursachen und hierbei aufgezeigt werden, welchen Einflüssen die Entwicklung unterworfen war, welche Ziele die Verfassungsgebung verfolgte und zu welchen Ergebnissen sie in den drei Ländern führte. Ausgehend von der Darstellung der Verfassungsarbeiten als Fortführung der in der Rheinbundzeit begonnenen Reformen und als dessen krönender Abschluss werden die Ausgangsbedingungen unter der Fragestellung beschrieben, ob es sich bei der Verfassungsarbeit um eine kontinuierliche Fortführung bereits früher bestehender Regelungen handelt. Die Entstehung der Verfassungen soll unter der Hauptüberlegung erfolgen, welche geistigen und empirischen Grundlagen zu dieser Form der Verfassung führten. Welche staatstheoretischen Überlegungen waren maßgeblich und wie wirkten diese auf die praktische Verfassungsgebung ein. In welcher Weise haben die Verfassungen Englands, Nordamerikas, Frankreichs und der anderen deutschen Staaten, in welchen es bereits zu Verfassungen gekommen ist, auf die Form der süddeutschen Verfassungen eingewirkt.
Opposition stellt einen integralen Bestandteil des modernen Staates dar. Die Freiheit des Andersdenkens zuzulassen,
erweist sich als schwieriger soziopolitischer Aushandlungsprozess. Wie sich die Grenzen zwischen
»Staatsfeind« und Opposition verschoben, wie sich fundamentale in systemimmanente Opposition wandelte,
wird derzeit von dem Historiker Dr. Torsten Riotte an der Goethe-Universität erforscht. Die Beispiele Großbritannien,
Frankreich und Deutschland zeigen, dass die Integration von Opposition eine der großen Herausforderungen
für den modernen Nationalstaat bedeutet.
Am Ende dieser Arbeit ist zum Leitthema Die Frau im Dritten Reich eigentlich, betrachtet man die Vergleiche und Zusammenfassungen in den Kapiteln 4 und 6, nicht mehr allzu viel hinzuzufügen.
In dem hier gesteckten Zeitrahmen, von dem Kriegsende 1918 über den Beginn und Verlauf der Weimarer Republik bis hin zum Übergang der Republik in das Dritte Reich und dem Ende des Letztgenannten, haben sich die Lebensbedingungen, sowie die Berufs- und Aufstiegschancen der Frauen auf deutschem Boden prinzipiell nicht oder nur minimal verändert.
Einen Bruch oder gar Diskontinuitäten lassen sich dabei nicht ausmachen. Vielmehr gab es eine Kontinuität der Unterdrückung und Bevormundung der weiblichen deutschen Bevölkerungsmitglieder, und zwar durchgehend von der Republik bis in den Nationalsozialismus. Aufbauend auf der, in der Weimarer Phase geschaffenen, Gesetzeslage war es für die nationalsozialistisch-anti-semitisch-rassistische und anti-feministische Gefolgschaft Hitlers ein Leichtes, sich das Potential der weiblichen Arbeitskraft, gemäß Bedarfslage, nutzbar zu machen. Das geschlechterspezifische Denken (männliche Dominanz im Vergleich zu weiblicher Unterordnung) änderte sich unter diesen Rahmenbedingungen, wenn überhaupt, nur marginal (beziehungsweise kann hier eher von einer Fortschreibung und Verfestigung der daraus resultierenden Hierarchie zwischen den Geschlechtern bis in die frühen 60er Jahre gesprochen werden). Der Weg des Karrieristen, der die berufliche Leiter kontinuierlich und zielgerichtet empor klettert, war nach wie vor exklusiv den männlichen Arbeitnehmern vorbehalten. Die Frauen, meist Angestellte, konnten höchstens im Wohlfahrtswesen eine bescheidene Karriere machen oder ihren gesellschaftlichen Status durch die Ehe-schließung mit einem gesellschaftlich und sozial höher gestellten Partner „upgraden“ (sozialer Aufstieg in die nächsthöhere „Klasse“).
Unter Bezugnahme dessen auf die Arbeiterinnen und Hausgehilfinnen kam dies überhaupt nicht in Frage, dass heißt, dass deren Situation in einer Stasis hängen geblieben war und daher praktisch keinerlei Veränderungen aufwies. Ein kleiner Ausbruchs- oder Wiederbelebungsversuch wurde hierbei durch die beginnende Gewerkschaftsbewegung in der Weimarer Republik ermöglicht, was jedoch nach der Machtübernahme Hitlers, speziell aber nach dem Erlass des Ermächtigungsgesetzes, wiederrum zum Erliegen kam. Die Frauenbewegungen (Bund Deutscher Mädel, Winterhilfswerk etc.) wurden danach staatlich „organisiert“ (zwangsverstaatlicht) und dem System nahtlos unter- beziehungsweise beigeordnet. Dies ging natürlich mit dem Verlust eines jedweden Selbstbestimmungsrechts einher. Das Bild der Frau oder die Sicht auf dieselben ver-engte sich unter den Nationalsozialisten insofern, dass sie versuchten, die Existenz-berechtigung der Frauen auf Familie, Mutterschaft und Fortpflanzung (selbstver-ständlich orientiert an dem rassischen Merkmalskatalog) zu reduzieren. Im Grunde also, so bewerte ich es, nicht mehr als ein pervertiertes Zentrierungsunterfangen des Regimes.
Ein Ausnahmekapitel stellte vor diesem Hintergrund eine verschwindend geringe Minderheit von Frauen dar, als deren Exponat ich die Person Leni Riefenstahl ausgewählt habe. Der Vergleich mit den oben erwähnten Angestellten, Fabrik-arbeiterinnen und Hausgehilfinnen muss daher zwangsläufig (da Ausnahme) scheitern, was bedeutet, dass er – angesichts der Tatsache, dass weder bei den finanziellen noch bei den bildungsmäßigen Hintergründen der gleiche Maßstab zugrundelegbar ist, noch nicht mal im Entferntesten – nicht vollzogen werden kann. Wie bereits erwähnt, handelt es sich bei dem Personenkreis um Riefenstahl um einen winzigen Bruchteil der Gesamtmasse der weiblichen Bevölkerungsmitglieder, die sich praktisch in einem Zwischenstadium (oder Limbo) befanden. Veranschaulicht dargestellt, lässt sich dies so zusammenfassen: Männliche Rolle – Riefenstahl’scher Typus – Weibliche Rolle.
Das Statement zur Lage der Frauen im frühen 20. Jahrhundert muss deshalb, wie folgt, lauten:
Zur Weimarer Republik und dem nationalsozialistische Regiment, über die Jahre hinweg zusammen betrachtet, kann man, so meine ich, sagen, dass die Situation des weiblichen Geschlechts, sowohl im familiären Bereich als auch im Arbeitsleben, sich nicht gravierend geändert hat. Sie blieben, wie bereits weiter oben angeführt, was sie schon seit langer Zeit (Beginn der Industrialisierung) waren: biologische „Brutmaschinen“, die mikrokosmisch gesehen benötigt wurden für den Erhalt der Keimzelle Familie und makrokosmisch für das Fortbestehen des Volkskörpers, und darüber hinaus, in bestimmten wirtschaftlichen Extremsituationen (Krieg etc.) benutzte und missbrauchte, Lückenbüßer und Bedarfseinheiten für die Magnaten in der harten Arbeitswelt. Alles Handeln, war es nun politisch, wirtschaftlich, oder sozial motiviert, folgte dem Zwang des, über der gesamten Szenerie schwebenden, Bedürfnisses der Widerherstellung, beziehungsweise der Rückkehr zur alten, männlichen Ordnung der Welt und der auf ihr existierenden Gesellschaften. Weder Weimar noch das Reich konnten oder wollten sich dem entziehen.
Das lakedaimonische Reich und seine hegemoniale Stellung standen oft im Fokus der historischen Forschung, während die übrigen Staaten auf der Peloponnes weniger Berücksichtigung in der wissenschaftlichen Diskussion fanden. Seit den letzten Jahren existiert zwar eine Vielzahl an Detailstudien zu einzelnen peloponnesischen Poleis, allerdings wird in ihrer Darstellung der in den Quellen vorherrschenden Perspektive Spartas Folge geleistet. Das Beziehungsgefüge der Mittel- und Kleinstaaten untereinander ist bislang nicht näher untersucht worden. In der hier zu besprechenden Dissertation "Sparta und die peloponnesische Staatenwelt in archaischer und klassischer Zeit" ändert die Autorin Christina Wolff den bisher vorherrschenden Blickwinkel. ...
Musik als ethische Disziplin : zu einem zentralen Aspekt in Augustins früher Schrift De musica
(2010)
Augustins frühe Schrift De musica ist neben Boethius’ De institutione musica und weiteren Äußerungen Augustins über Musik in anderen Schriften eine der zentralen Quellen für die Frühzeit der christlich-abendländischen Musikanschauung und hat diese bis in die Neuzeit hinein geprägt. Die sechs Bücher dieses Werkes haben in der Rezeption allerdings unterschiedliche Beachtung gefunden, da das sechste mehr christlich-philosophisch ausgerichtete Buch sich in Stil und Inhalt von den anderen fünf eher technisch ausgerichteten Büchern deutlich unterscheidet. Dies hat in der Forschung zu unterschiedlichen Spekulationen über die literarische und inhaltliche Einheitlichkeit von De musica geführt, zumal sich eine Überarbeitung des sechsten Buches tatsächlich nachweisen lässt. Es hat auch dazu geführt, dass in Untersuchungen zu dieser Schrift oft nur vom sechsten Buch ausgegangen und von den ersten fünf Büchern abgesehen wurde. Auch der in der folgenden Darstellung akzentuierte – und bisher kaum beachtete – Aspekt wird hauptsächlich im sechsten Buch greifbar. Dennoch wird als Neuansatz versucht, diesen in die als einheitlich zu erweisende Gesamtkonzeption aller sechs Bücher einzubetten. Dieser Aspekt betrifft die ethische Dimension der Schrift. Sie, so die Grundthese, stellt vom ersten Buch an einen zentralen Strang des Werkes dar. ...