Geschichtswissenschaften
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Inter arma enim silent leges – im Krieg schweigen die Gesetze, so lautet ein berühmtes Zitat von Cicero, das über die Jahrtausende hinweg in Diskursen der Gewaltlegitimation bedeutsam geblieben ist. Thomas Hobbes und Immanuel Kant haben es übernommen, wobei Letzterer der Rechtfertigung von Krieg die Konzeption eines dreigliedrigen, "ewigen" Rechtszustandes entgegengestellt hat. Zwischen der von "Realisten" angenommenen Anarchie und der von "Idealisten" angestrebten Rechtsherrschaft in grenzübergreifenden politischen Beziehungen hat sich die moderne Völkerrechtswissenschaft insbesondere mit dem schwierigen, zuweilen paradoxen Verhältnis von Krieg und Recht beschäftigt: Das Kriegsrecht limitiert den Gebrauch von Gewalt (als violentia) nicht allein, es legitimiert ihn auch, indem es die Gewalt (als potestas) normativ ordnet und sie damit wiederum zur Rechtfertigungsressource macht. Mit dem Wiedererstarken der Völkerrechtsgeschichte sowie der aktuellen Brisanz kriegsrechtlicher Fragen (etwa angesichts des "war on terror") gehen erneut Forschungen zur Rolle des Rechts in Zeiten des Krieges, zu seiner Rechtfertigung und seiner rechtlichen Aufarbeitung einher. Isabel V. Hull und die AutorInnen im von Martin Löhnig, Mareike Preisner und Thomas Schlemmer herausgegebenen Sammelband leisten hierzu zwei sehr unterschiedliche Beiträge. ...
Dass die in den letzten Jahren stattfindende Ausweitung der Rechtsgeschichte(n) durch globale und transnationale Perspektiven gerade in der Völkerrechtsgeschichte auf besonders fruchtbaren Boden fällt, liegt auf der Hand. Denn Regulierung, Normierung und Legitimation überregionaler Beziehungen bieten sich wie kaum ein anderes Themenfeld für eine Horizonterweiterung über den Nationalstaat hinaus an. Aus einer vornehmlich europäischen Völkerrechtsgeschichte werden damit Völkerrechtsgeschichten in der Dialektik von lokalen und globalen Bezugspunkten. ...
Obwohl das Interesse an der Erforschung der Monarchie so alt ist wie die Geschichtswissenschaften selbst, bestand in der Untersuchung der Begebenheiten nach dem Sturz eines Monarchen bisher eine weitgehende Forschungslücke. Nachdem er das Thema in einem mit Philip Mansel 2011 herausgegebenen Sammelband bereits angeschnitten hatte, legt Torsten Riotte mit seiner Habilitationsschrift nun eine erste komparative und umfassende Studie des modernen monarchischen Exils vor. Riotte widmet sich dabei mit großer Sorgfalt zwei Fallstudien: dem Comte de Chambord, Prinz Henri d’Artois (1820–1883), der Frankreich nach der Revolution von 1830 noch als Kind verlassen musste, und dem Herzog von Cumberland, Prinz Ernst August von Hannover (1845–1923), der seinem Vater dem König 1866, nach der Annexion Hannovers durch preußische Truppen, ins Exil folgte. Beide fanden Zuflucht in Österreich und ließen sich dauerhaft in der Nähe Wiens nieder. ...
Das Pallium des Metropoliten ist ein Band aus weißer Wolle, bestickt mit sechs schwarzen Kreuzen, durch das die Gewalt angezeigt wird, mit welcher der Metropolit, in Gemeinschaft mit der römischen Kirche, in der eigenen Provinz von Rechts wegen ausgestattet wird (vgl. 437 § 1 CIC/ 83). Als Papst Franziskus am 12. Januar 2015 die Verleihung der Pallien ändern ließ, schlugen ihm geteilte Meinungen entgegen. Anstelle des Papstes kommt nun dem zuständigen Apostolischen Nuntius die Aufgabe zu, dem neu ernannten Metropoliten das Pallium in dessen Heimatdiözese zu verleihen (vgl. Communicationes 47 (2015), 110 f.). Für den Aufruhr, den diese Änderung verursacht hat, lassen sich zwei Gründe erkennen: Einerseits sind das Pallium und die damit verbundenen Zeremonien keineswegs bedeutungslos geworden. Andererseits liegen die gewachsenen Traditionen, Veränderungen und Entwicklungen, denen das Pallium im Laufe seiner Geschichte unterlag, größtenteils im Dunkeln. ...
Indigene Kulturen und indigene Kunst unterliegen in der Betrachtung von "Weltkunst" vielen Klischees. Vor allem die Bezeichnungen "primitiv" als Attribut für Werke außerhalb der europäischen Kunstgeschichte und "naiv" (wie das englische Wort native vom Lateinischen nativus, 'angeboren, natürlich, ungekünstelt' abgeleitet) erschweren unvoreingenommene Denkweisen. Faszination gegenüber der Ästhetik des "exotischen" Objekts überlagerte oft die Wahrnehmung der Komplexität indigener Kunst, Künstlerpersönlichkeiten verschwanden in einer anonymen Vergangenheit. Mit dem politischen Umbruch nach dem zweiten Weltkrieg und den nachfolgenden gesellschaftlichen Veränderungen in vielen Kontinenten erfolgte auch im indigenen Nordamerika ein Wandel im Bewusstsein gegenüber der eigenen Kultur (R. Hill, Gesprächsprotokoll 2002). Nicht länger waren es nur Wissenschaftler euroamerikanischer Herkunft, die forschende Betrachtungen von außen vornahmen. Indigene Positionierungen entwickelten sich im internen Diskurs mit stammeseigenen Medien und Kultureinrichtungen. Identitätsstiftende Traditionen wurden reanimiert oder neu gebildet, um kulturelle Kontinuität zu wahren; künstlerische und wissenschaftliche Ausbildung erweiterte die Lebensperspektiven der jungen Generationen. Im Kontakt mit Studenten anderer Nationen und Kulturen entwickelte sich so eine eigenständige indigene Kunst, die mit verschiedenen Genres, Formen und Inhalten westlicher Kunstauffassung korreliert und im soziokulturellen Umfeld der spezifischen Bevölkerungsgruppen zu betrachten ist. ...
"Ein Bild sagt mehr als tausend Worte" lautet eine geflügelte Redewendung im Deutschen. Ob dies auch für die ethnografische Illustration der vor-wissenschaftlichen Zeit gilt, wird im Folgenden zu klären sein. Die vorliegende Arbeit "Verflochtene Ansichten" hat es sich zur Aufgabe gemacht, Inhalt, Form und Bedeutung ethnografischer Bilddokumente über Amerika vor 1780 darzulegen sowie ihren Beitrag für die Wissenschaft "Ethnologie" und ihre Illustrationspraxis festzustellen. Wenn im Folgenden die Rolle und Funktion von Bilddokumenten untersucht wird, geschieht dies in Wechselbeziehung mit Schrift- und Objektquellen. Es geht um das Verhältnis von Bild, Text und Gegenstand als drei unterschiedlichen Quellen historisch-ethnografischer Erkenntnis, wobei für die vorliegende Studie zwei Fragen von zentraler Bedeutung sind: Was ist einem Bild zu entnehmen, das nicht bereits von Zeugnissen verbaler Art bekannt ist? Was vermag ein Bild zu vermitteln, das nicht schon in Form von Realien bzw. Ethnografica überliefert ist? Zwei Fragen, die schlicht und banal klingen, doch deren Beantwortung für das hier zu untersuchende Bildmaterial nicht unproblematisch ist.