Geschichtswissenschaften
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Wohl kaum ein anderes Falsifikat des Frühmittelalters, mit Ausnahme vielleicht der Falschen Dekretalen des sogenannten Pseudo-Isidor (Paschasius Radbertus), hat die Forschung derart intensiv in Atem gehalten wie das Constitutum Constantini . Seit Lorenzo Valla in seiner bahnbrechenden Studie aus dem Jahr 1440 ( De falso credita et ementita Constantini donatione ) das Dokument mit inhaltlichen Argumenten als apokryph erweisen konnte, hat die Frage nach Entstehungszeit und -ort Dutzende von Forschergenerationen beschäftigt. Da – angeblich – Konstantin der Große nach der Heilung vom Aussatz und anschließender Verlagerung seines Amtssitzes von Rom an den Bosporus die gesamte Westhälfte des Römischen Reiches dem Papst überlassen habe, damals Silvester I. (314–335), lag selbstredend die alte Frage nach dem Cui bono nahe: Aufgrund der Tatsache, dass der Apostolische Stuhl eindeutiger Nutznießer der Konstantinischen Schenkung ist, konnte folglich die Fiktion nur an einem Ort entstanden sein, nämlich in Rom. Diese Sicht der Dinge schien eindeutige Bestätigung zu erfahren durch die philologische, hier vor allem quellenkritische Analyse des Textes: Nicht wenige Passagen ähneln solchen Formulierungen, wie sie in der Korrespondenz der Päpste Paul I. (757–767) und Hadrian I. (772–795) anzutreffen sind, einer Briefsammlung, die gemeinhin unter dem Rubrum Codex Carolinus bekannt ist (Unikat: Cod. Wien lat. 449, saec. IX ca. med., nordalpine Schriftheimat, wohl direkte Kopie des Originals aus dem Jahr 791). So dominierte in der Forschung über Jahrhunderte die Position, das Constitutum Constantini sei ein Produkt der kurialen Kanzlei des späteren 8. Jahrhunderts. Nur vereinzelte Stimmen wurden laut, die fränkischen Ursprung und thematischen Zusammenhang mit dem pseudoisidorischen Fälschungskomplex postulierten, demnach eine Genese im mittleren 9. Jahrhundert favorisierten (in diesem Sinn dezidiert die wichtige Studie von Hermann Grauert, Historisches Jahrbuch 3–5, 1882–1884, dazu unten mehr). Letztere Position ließ sich vor allem deshalb nachdrücklich vertreten, weil erstens die frühesten Handschriften des Constitutum Constantini (geschrieben in den 850er/860er Jahren) gleichzeitig die ältesten Überlieferungsträger der pseudoisidorischen Dekretalen sind (u. a. Vatikan Ottobonianus latinus 93; Vatikan latinus 630; dann der noch nirgendwo gebührend beachtete Cod. Rennes 134, der keineswegs ins 11., sondern ins mittlere 9. Jahrhundert zu datieren ist (New Haven 442 enthält das CC erstaunlicherweise nicht) sowie die frühesten Zeugen der Version A2 wie etwa Aosta 102, Ivrea LXXXIII, Rom Vallicellianus D 38 und Sankt Gallen 670); und weil zweitens keinerlei zweifelsfreie Rezeption des Constitutum Constantin i vorliegt bis zu der Zeit, als es eben Eingang fand in die Sammlung falscher Papstbriefe, die ab den 830er Jahren im Kloster Corbie fabriziert wurden. Corbie, die abbaye royale an der Somme, ist demnach der überlieferungsgeschichtlich früheste Ausgangspunkt des Constitutum Constantini . Dazu gesellt sich die Abtei Saint-Denis, in deren Formelsammlung (Cod. Paris latinus 2777, der hier interessierende Teil geschrieben saec. IX 2 ) das Falsifikat ebenfalls enthalten ist. Der Version des Parisinus – dies haben eingehende Untersuchungen im Rahmen eines Oberseminars im Wintersemester 2008/09 klar bestätigt – kommt eine eindeutige textqualitative Präferenz zu gegenüber der pseudoisidorischen Traditionsform, die redigiert und sprachlich geglättet wurde. Das Constitutum Constantini , so wird man mit dem derzeit gültigen Forschungsstand (Horst Fuhrmann) festhalten können, ist kein Produkt der Fälscherwerkstatt in Corbie. Gleichwohl sollten überlieferungsgeschichtliche Spezifika (Corbie und Saint-Denis als herausragende geistige Zentren des Frankenreichs, demgegenüber aber keine frühe Präsenz des Constitutum Constantini in Rom) gebührende Beachtung finden.
An diesem Punkt setzt Johannes Fried an. ...
The term culture of knowledge has become a commonplace today and is circulating with a confusing diversity of meanings throughout various disciplines and fields, like Cultural Studies, Science Studies, History of Science, Epistemology, Sociology and History of Knowledge. This paper investigates the origins of the term culture of knowledge and discusses its various meanings, applications, and misconceptions in Cultural Theory, History of Science, Historical Epistemology and History of Knowledge. Finally, Ludwik Fleck's theory of thought-styles is proposed as an ideal model for describing specific cultures of knowledge.
Am 10 Februar 2004 innerhalb der Reihe "GrenzBereiche des Lesens" gehaltener Vortrag. "GrenzBereiche des Lesens" ist eine kulturwissenschaftliche Vortragsreihe, die 2003 und 2004 an der Universität Frankfurt stattfand. Claus Zittel diskutiert in seinem Beitrag die Frage der Lesbarkeit von Bildern. Er analysiert die vielfältigen Bedeutungen, Darstellungsfunktionen und den argumentativen Stellenwert von Abbildungen in wissenschaftlichen Abhandlungen der Frühen Neuzeit. Anhand einer Fülle von Beispielen zeigt er, wie undifferenziert und trügerisch die verbreitete Vorstellung von der Evidenz wissenschaftlicher Bilder ist: Abbildungen sind weder eindeutig durch den illustrativen Zweck noch durch eine gegebene Evidenz bestimmt. Die Decodierbarkeit und Überzeugungskraft der Bilder hängt vielmehr von kulturell codierten und etablierten Sicht- und Denkweisen ab, die die Bilder selbst in produktiver Weise mit prägen. Status, Funktionen und Bedeutungen von Abbildungen differieren, und sie können nur angemessen erschlossen – gelesen – werden, wenn die erkenntnistheoretischen Voraussetzungen und praktischen Kontexte ihrer Verwendung mit in Betracht gezogen werden.
apl. Prof. Dr. Jörg W. Busch (Goethe Uni Frankfurt) hat bisher 2 Vorträge in Trebur gehalten. Der erste am 14. Oktober 2004 mit dem Titel "Trebur ein Königshof am Mittelrhein" und am 6. Oktober 2005 mit dem Titel "Die Pfalz Trebur unter Heinrich IV. vom Schauplatz großer Politik zum gemiedenen Ort" ...
Enthält: Carola Lentz, Richard Kuba, Katja Werthmann: Danksagung ; Katja Werthmann Diébougou: Kleinstadtforschung in Burkina Faso ; Richard Kuba und Katja Werthmann: Eine kurze Geschichte von Diébougou ; Marlis Gensler Parzellierung und Geschichte in Diébougou: Zugang zu und Kontrolle von Bauland im rechtspluralistischen Kontext einer Kleinstadt in Burkina Faso ; Julia Weinmann Die Dagara-Dyula in Diébougou: Muslimische Identität in einer Kleinstadt in Burkina Faso ; Marc Hanke Anciens Combattants: Selbstdarstellung und Außenwahrnehmung ; Sékou Amadou Maïga Kommunalwahl in Diébougou ; Oscar Dabiré La recherche aux archives de la Préfecture de Diébougou; Liste der Abschlußberichte
Ob nun jeweils sicherheits-, innen- oder finanzpolitische Motive zu Grunde liegen, stets stehen Straffreiheit und Straferlass im Spannungsfeld von zwingender Verantwortung des Einzelnen als Grundlage unseres Rechtssystems und der Forderung nach ausgleichender Gerechtigkeit und sozialem Frieden. Das Rechtsinstitut der Amnestie steht nicht nur begrifflich, sondern auch sachlich in antiker Tradition, vergleichbare Maßnahmen sind aus allen Epochen des Altertums nachzuweisen. Fünfzehn renommierte AutorInnen aus Deutschland, Großbritannien und Österreich, alle ExpertInnen in verschiedenen Fachgebieten und Epochen des Altertums, nämlich der Altorientalistik, des pharaonischen Ägypten, der Griechischen und Römischen Rechtsgeschichte, des archaischen und klassischen Griechenland, des Hellenismus, der altitalischen Geschichte, der Römischen Republik, der frühen und hohen römischen Kaiserzeit und der Spätantike, präsentieren ihre Beiträge in diesem Band. Sie behandeln das Thema jeweils aus der eigenen Perspektive — entweder in Form von Spezialuntersuchungen zu exemplarischen Fällen oder aber in breit angelegten Übersichtsreferaten. Von besonderer Bedeutung ist dabei, dass alle Kategorien von Schriftquellen, also die literarische Überlieferung, juristisches Schrifttum, Inschriften und Papyri, in die Analyse eingeflossen sind. Hierdurch wurden erstmals in der Forschungsgeschichte die Voraussetzungen geschaffen, eine Gesamtschau über Fragen der Amnestie und des Straferlasses vom Alten Orient bis in die Spätantike zu bieten und rote Fäden durch die Jahrhunderte zu ziehen. Auf diese Weise wurde auch eine neue Grundlage für eine Typologisierung von Amnestien gelegt.