Naturschutz im Land Sachsen-Anhalt, Jahrgang 41 (2004), Heft 1
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Buchbesprechung von „Demographie und ökologische Situation der Arealrand-Populationen der Europäischen Sumpfschildkröte“ von N. Schneeweiß (Potsdam, 2003). Die Europäische Sumpfschildkröte ist die seltenste und zugleich am stärksten gefährdete Reptilienart des Landes Brandenburg und hier vom Aussterben bedroht. Hier in den bis heute noch relativ weiträumig naturnah erhaltenen, gewässerreichen und zugleich dünn besiedelten Landschaften Nordbrandenburgs und Sudmecklenburgs existieren noch einige wenige, dem geschlossenen Areal in Sud- und Sudosteuropa weit vorgelagerte Reliktpopulationen. Diese standen im Mittelpunkt des vom Land Brandenburg durchgeführten Artenschutzprojektes „Europäische Sumpfschildkröte“, innerhalb desselben die an der Humboldt-Universität Berlin eingereichte Dissertationsschrift des Verfassers eingebunden ist.
Der Einfluss von Windkraftanlagen auf die Vogelwelt wird immer wieder heftig diskutiert. Zumindest die Scheuchwirkung auf rastende Grosvogelarten ist unbestritten, wobei allerdings noch erheblicher Forschungsbedarf hinsichtlich der Größe der tatsachlich von den Vogeln gemiedenen Bereiche um die Anlagen herum besteht.
Als die Familie, Freunde, Kollegen und Mitstreiter von Irmgard Rothling Abschied nahmen, wurde im Nachruf ihr Engagement für den Natur- und Umweltschutz besonders hervorgehoben. Irmgard Rothling hat als Lehrerin für Biologie und Chemie an der Goetheschule Sangerhausen Schülergenrationen geprägt. Sie war Fachberaterin für Biologie und arbeitete über 20 Jahre als Mitglied einer Forschungsgruppe der Akademie der Pädagogischen Wissenschaften, die für den Inhalt des Lehrplanes Biologie und die Festlegung der Prüfungsthemen zuständig war. Neben dem Unterricht wusste sie ihre Schuler im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft "Sozialistische Landeskultur" für die natürliche Umwelt zu begeistern.
Am 22. Dezember 2003 feierte Herr Dr. Christoph Kaatz unter großer Beteiligung von Freunden, Weggefährten, Vertretern aus Politik, Verwaltung und Wirtschaft und auch von Funk, Fernsehen und Presse in der Aula der Loburger Sekundarschule seinen 65. Geburtstag. Er wurde im Rahmen dieser Feier von der Ministerin für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt, Frau Wernicke, offiziell als langjähriger Leiter des Storchenhofes Loburg verabschiedet.
Mit dem Gesetz zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege und zur Anpassung anderer Rechtsvorschriften (BNatSchGNeuregG) vom 25. Marz 2002 hat der Bundestag im Artikel 1 das Naturschutzrecht des Bundes (BNatSchG) neu geregelt. Die Vorschriften sind, mit Ausnahme der in §11 genannten unmittelbar geltenden Regelungen, Rahmenvorschriften für die Landesgesetzgebung.
In der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie wird ausgeführt "Der Zustand der natürlichen Lebensraume im europäischen Gebiet der Mitgliedsstaaten verschlechtert sich unaufhörlich. ... Die bedrohten Lebensraume und Arten sind Teil des Naturerbes der Gemeinschaft, und die Bedrohung, der sie ausgesetzt sind, ist oft grenzübergreifend; daher sind zu ihrer Erhaltung Maßnahmen auf Gemeinschaftsebene erforderlich." (Europäische Kommission 1992). Die Mitgliedsstaaten, so auch das Land Sachsen-Anhalt, sind deshalb verpflichtet, eine Übersicht zum Vorkommen der im Anhang I der Richtlinie aufgeführten Lebensraumtypen (LRT) zu fuhren. Diese müssen also erfasst und bewertet werden.
Mit der politischen Wende entstanden in den 1990er Jahren in Ostdeutschland im Rahmen von Bebauungs- sowie Vorhabens- und Erschließungsplänen insbesondere in stadtnahen Gemeinden zahlreiche neue Wohngebiete, welche einen Teil der aus den Ballungszentren abgewanderten Mietbevölkerung aufnahmen. In der Folge dieses als Wohnsuburbanisierung bezeichneten Prozesses verlor allein die Stadt Halle zwischen 1992 und 1996 11 906 Bürger an den sie umgebenden Saalkreis (Busmann & Sahner 2002). Die Dimensionen der neuen Siedlungen übertreffen nicht selten die Ausmaße des historisch gewachsenen ursprünglichen Dorfbildes und die Versuche der städtebaulichen und sozialen Integration sind in vielen Fällen noch immer nicht abgeschlossen oder drohen gar gänzlich zu scheitern (Friedrich 1998). Die Wohngebiete unterscheiden sich im Hinblick auf ihre Architektur und Gestaltung zumeist nicht von vergleichbaren Flächen in der Randlage westdeutscher Kommunen (vgl. Reichholf 1989).
Bei einer für den Verein Dübener Heide e.V. im Herbst 2003 durchgeführten Fischartenerfassung mittels Elektrobefischung im Fliethbach zwischen Reinharz und Reuden (Lkrs. Wittenberg) im FFH-Gebiet "Fliethbach-System zwischen Dübener Heide und Elbe" wurden die Auswirkungen der Besiedlung des Gebietes durch den Biber (Castor fiber) auf die Ichthyozönose des Baches sichtbar. Daraus ergibt sich ein Konflikt zwischen mehreren Schutzzielen der FFH-Richtlinie, der auch an anderen kleinen Fließgewässern zumindest visuell erfasst wurde.
Flächenverbrauch und Landschaftszerschneidung gehören mit immer noch steigender Tendenz zu den gravierenden Umweltproblemen in der heutigen Zeit. Verantwortlich dafür sind vor allem der Bau von Verkehrsanlagen sowie von Energietrassen und -leitungen. Die Zerschneidung von Lebensraumen ist eine der wesentlichsten Ursachen für den besorgniserregenden Arten- und Lebensraumverlust. Durch den Barriereeffekt von Straßen wird die Wiederansiedlung, Ausbreitung und die Bildung stabiler Populationen sehr vieler Tierarten verhindert. Daneben hat die Zerschneidung auch negative Auswirkungen auf andere Schutzguter, insbesondere auf den Wasserhaushalt und das Lokalklima, und kann zu einer Beeinträchtigung des Landschaftsbildes führen.