Naturschutz im Land Sachsen-Anhalt, Jahrgang 37 (2000), Heft 2
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Meliorationsgräben sind künstliche Bauwerke und werden zur Entwässerung z.B. von Moor- und Sumpfflächen genutzt, bzw. dienen der Regulierung des Wasserhaushaltes landwirtschaftlicher Nutzflächen. Zum einen wurden über die Jahrhunderte mit ihrer Errichtung und dem Betrieb wertvolle natürliche Lebensräume in gigantischem Umfang zerstört und einer eventuellen Wiederentstehung dieser Habitate dauerhaft entgegengewirkt, zum anderen entwickelten sich insbesondere in extensiv bewirtschafteten Gräben Ersatzhabitate, die nun ihrerseits wertvolle Lebensräume darstellen können (vgl. BLAB 1993, FRIEDRICH; LACOMBE 1992, JEDICKE; JEDICKE 1992).
Von den 31 in Europa und 19 in Sachsen-Anhalt vorkommenden Fledermausarten führen Kleinabendsegler (Nyctalus leisleri), Abendsegler (Nyctalus noctula) und Rauhhautfledermaus (Pipistrellus nathusii) innerhalb des europäischen Verbreitungsgebietes saisonale Wanderungen über weite Entfernungen durch. Die Biologie und die Verbreitung des Kleinabendseglers sind noch sehr mangelhaft erforscht. Nicht zuletzt deshalb wurde in Sachsen-Anhalts langjährig gut untersuchtem Vorkommensgebiet dieser Art, im Selketal, der Workshop "Zur Situation des Kleinabendseglers Nyctalus leisleri in Europa, Harzgerode-Alexisbad/ Selketal, 16.-18.06.2000" durchgeführt.
Das Wort "Magerrasen" kann als Sammelbegriff für Trocken- bzw. Halbtrockenrasen (Festuco-Brometea), Sandmagerrasen i. w. S. (Koelerio-Corynephoretea), Borstgrasrasen (Violo caninae-Nardion strictae), Heiden (Calluno-Ulicetea) sowie mageres Wirtschaftsgrünland (z.B. Festuco-Cynosureturn, Arrhenatheretum elatioris brometosum) verstanden werden. Alle zeichnen sich durch einen hohen Anteil vergleichsweise niedrig- oder schwachwüchsiger Kräuter aus, die den Boden oft nur unvollständig überdecken. Das Nährstoffangebot ihrer Standorte ist entweder absolut gering oder aufgrund bestimmter (klein-)klimatischer Bedingungen in der Verfügbarkeit stark eingeschränkt, lässt also nur ein "mageres" Wachstum zu. Die oft zu beobachtende Vorherrschaft niedriger, rasenbildender Gräser erklärt den zweiten Wortteil des Begriffes.
Auf der Grundlage des § 49 Abs. 3 des Naturschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt und des § 1 Abs. 2 der "Verordnung über Naturschutzbeauftragte und Naturschutzhelfer" vom 21. Januar 1994 wurden die nachfolgend aufgeführten Personen vom Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt (MRLU) zu "Naturschutzbeauftragte für die Wahrnehmung besonderer Aufgaben (NBbA)" berufen.
Ausgangspunkt für die Naturschutz-Arbeit im Land Sachsen-Anhalt sind die bekannten gesetzlichen Grundlagen (FFH-Richtlinie, Vogelschutz-Richtlinie, Bundes- und Landesnaturschutzgesetz, einschlägige Verordnungen und Erlasse) und fachlichen (Lehrbuch-)Grundsätze, Ziele und Leitlinien (s. auch Konzeption zur Entwicklung des Schutzgebietssystems LSA des MU 1992, MÜLLER 1994). Hinsichtlich der Umsetzungsstrategie gibt es jedoch neue Aspekte, die diskutiert und beachtet werden sollten.
Mit der Color-Infrarot-Luftbildbefliegung in den Jahren 1992/1993 (siehe auch GÜNTHER; LANGE; NAGEL 1994) und der anschließenden Aufbereitung der Daten (Herstellung von Originalfilm und Kontaktkopie, Interpretation und Digitalisierung der Auswertungsergebnisse) nutzte das Land Sachsen-Anhalt bereits frühzeitig die Möglichkeit, mit Fernerkundungsdaten wichtige Informationen für den Naturschutz zu gewinnen . In dem von Mai 1997 bis April 2000 laufenden Forschungsprojekt "Der kombinierte Einsatz von multispektralen, hochauflösenden und stereoskopischen MOMS-2P-Daten zur Optimierung eines Landschaftsinformationssystems und zum Landschaftsmonitoring (MOMSIS)" wurde untersucht, inwieweit Biotop- und Nutzungstypenstrukturen auch im Satellitenbild erkannt werden können, um diese Informationen ergänzend zu den Ergebnissen aus der CIR-Luftbildbefliegung einsetzen zu können.
In den zurückliegenden Jahren wurden im Landkreis Wittenberg unter Inanspruchnahme von Fördermitteln des Landes zahlreiche "Pflege- und Entwicklungspläne" für Schutzgebiete erstellt. Diese konnten bisher allerdings nur ausnahmsweise und in bescheidenen Ausschnitten umgesetzt werden. Das heißt, dass ihre Umsetzung, wie vielfach auch anderen Orts üblich, im Rahmen meist zeitlich eng begrenzter, einmaliger und punktuell wirksamer Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen erfolgte.
Das faszinierende Blau der Blütenstände des Ährigen Blauweiderichs (Pseudolysimachium spicatum), bekannter vielleicht unter dem Namen Ähriger Ehrenpreis, leuchtet auf manchen Magerrasen den ganzen Sommer über und bis in den Herbst hinein. Die Pflanze, die nach der Roten Liste Sachsen-Anhalts "gefährdet" ist, schmückt Hügel und Kuppen in einer Zeit, in der viele andere Arten dieser Standorte den Höhepunkt ihrer Entwicklung bereits überschritten haben.
Die Diskussion über das Pro und Kontra zur Verwendung großer Pflanzenfresser als "Landschaftspflegemaschinen" des Naturschutzes hat längst eingesetzt und wird wie kaum eine andere Thematik höchst emotional geführt. Dazu gehören solche Stichworte wie: Erhaltung der Kulturlandschaft, Beeinflussung der natürlichen Waldentwicklung, Einsatz von Weidetieren ohne "Wenn und Aber" und seien es nordamerikanische Bisons oder südamerikanische Lamas und Alpakas oder auch die Wiederbelebung ehemals in Europa heimischer Wildtierarten und die Erhaltung anspruchsloser Haustierrassen.