330 Wirtschaft
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2. Auflage der "100 größten Unternehmen in Hessen": Jede Region hat ihre Besonderheiten und „Leuchttürme“. Zumeist spielen dabei große Unternehmen eine entscheidende Rolle, denn sie sind häufig Kristallisationspunkte für den Mittelstand. Die Landesbank Hessen-Thüringen und die Hessen Agentur haben diese Schrittmacher für Hessen identifiziert. Sie veröffentlichen zum zweiten Mal die Rangliste der 100 größten Unternehmen in Hessen (1. Auflage 2005). Beschäftigte als Maßstab: Um die Bedeutung der Unternehmen in und für Hessen zu messen, wurde nur auf die Mitarbeiter abgestellt, die an den hessischen Standorten der Firmen beschäftigt waren. Die gewählte Messgröße „hessische Beschäftigte“ sorgte zudem in der später folgenden Unternehmensbefragung für eine hohe Antwortbereitschaft. Hohe Konzentration: Insgesamt arbeiten rund 485.000 Beschäftigte bei den 100 größten Unternehmen in Hessen. Das sind 16 % der hessischen Erwerbstätigen. Dabei konzentrieren sich die Arbeitnehmer auf die zehn größten Unternehmen: Rund 40 % der im Ranking erfassten Mitarbeiter sind bei ihnen angestellt. Die ersten 50 Unternehmen sind die Arbeitgeber für 80 % der Beschäftigten. Wirtschaftliches Umfeld steinig: Das weltwirtschaftliche Umfeld ist für die Großunternehmen steinig: Insgesamt ist 2009 mit einem Rückgang des realen BIP (nicht arbeitstäglich bereinigt) von 2,6 % in Deutschland zu rechnen. Hessen wird aufgrund des Finanz- und Logistiksektors eine höhere Abnahme (-3 %) zu schultern haben, wie auch schon im Rezessionsjahr 2002. Dennoch flackert schon zaghaftes Licht am Ende des Tunnels: Die umfangreichen Konjunkturpakete sollten ihre Adressaten, die Produzenten und Konsumenten, erreichen und damit in der zweiten Jahreshälfte beginnen, der Rezession entgegenzuwirken. Logistik wichtig für Hessen: Logistikunternehmen sind unter den 100 größten Unternehmen in Hessen überdurchschnittlich häufig vertreten: 26 % der Beschäftigten aller befragten Firmen arbeiten bei Logistikunternehmen. Durch die Weiterentwicklung von Logistikstandorten eröffnen sich Chancen für die breite Arbeitnehmerschaft, da die Logistikbranche auf allen Qualifikationsebenen Arbeitsplätze bietet. Sie kann damit das Arbeitsplatzangebot einer Region sinnvoll ergänzen. Im Gegensatz zu der derzeitig konjunkturell schwierigen Lage sind die langfristigen Perspektiven für den Güter- und Personenverkehr nach Prognosen des IFEU Heidelberg (Institut für Energie- und Umweltforschung) äußerst positiv. Das mittelfristige Wachstum wird nicht mit den bisherigen Kapazitäten zu realisieren sein. Offensichtlicher Ansatzpunkt ist hier in Hessen der Infrastrukturausbau im Bereich Flughafen und Straße. Gleichberechtigt dazu sollte aber auch intensiv geforscht werden, denn Forschung stiftet neben dem unmittelbaren Nutzen für die Unternehmen in der Region auch eine Verbesserung der Standortqualität.
Misselling through agents
(2009)
This paper analyzes the implications of the inherent conflict between two tasks performed by direct marketing agents: prospecting for customers and advising on the product's "suitability" for the specific needs of customers. When structuring sales-force compensation, firms trade off the expected losses from "misselling" unsuitable products with the agency costs of providing marketing incentives. We characterize how the equilibrium amount of misselling (and thus the scope of policy intervention) depends on features of the agency problem including: the internal organization of a firm's sales process, the transparency of its commission structure, and the steepness of its agents' sales incentives. JEL Classification: D18 (Consumer Protection), D83 (Search; Learning; Information and Knowledge), M31 (Marketing), M52 (Compensation and Compensation Methods and Their Effects).
Aus der Vielzahl der damit verbundenen Probleme sollen im Folgenden einige Aspekte etwas näher betrachtet werden. Dabei sollen die Maßnahmen zur unmittelbaren Krisenbewältigung ausgeklammert werden. Auch können die drängenden Fragen nach der Rolle der Geldpolitik sowie der globalen außenwirtschaftlichen Ungleichgewichte, die beide einen erheblichen, wenn nicht gar entscheidenden Beitrag zur Entstehung der Instabilitäten geleistet haben,19 hier nicht näher behandelt werden. Das Hauptaugenmerk soll stattdessen auf folgende Fragenkreise gelegt werden: I. Der Beitrag der Rechtsordnung zu Entstehung und Verlauf der Krise II. Verbesserung von Aufsicht und Kontrolle als Kern einer Neugestaltung III. Die Rolle der Ratingagenturen IV. Die reale Bedeutung von Finanzmärkten und Finanzinstitutionen V. Überlegungen zur Prävention Dabei sollen nicht Detailregelungen im Vordergrund der Betrachtung stehen, sondern die grundsätzliche Rolle der Rechtsordnung für die Stabilisierung der Finanzmärkte.
We analyze how two key managerial tasks interact: that of growing the business through creating new investment opportunities and that of providing accurate information about these opportunities in the corporate budgeting process. We show how this interaction endogenously biases managers toward overinvesting in their own projects. This bias is exacerbated if managers compete for limited resources in an internal capital market, which provides us with a novel theory of the boundaries of the firm. Finally, managers of more risky and less profitable divisions should obtain steeper incentives to facilitate efficient investment decisions.
Der Präsident der Europäischen Kommission, José Manuel Barroso, hat im Oktober 2008 eine Gruppe von Sachverständigen unter Vorsitz des früheren Präsidenten des Internationalen Währungsfonds (IWF) und der Banque de France, Jacques de Larosière, mit der Ausarbeitung von Ratschlägen zur Zukunft der europäischen Finanzregulierung („financial regulation“) und Aufsicht („supervision“) beauftragt. Die Gruppe hat ihren Bericht am 25. Februar 2009 vorgelegt. Kapitel III des Berichts behandelt das Aufsichtssystem auf EU-Ebene und gelangt im Wesentlichen zu zwei Empfehlungen: - Errichtung einer präventiv tätigen, institutsübergreifenden („macroprudential“) Aufsichtseinrichtung mit dem Namen „European Systemic Risk Council“ [ESRC] - Umwandlung der bestehenden Ebene-3 Ausschüsse („3L3 committees“) in ein neues europäisches System von Finanzaufsicht [ESFS] mit hoheitlichen Funktionen Vor allem die geforderte Neustrukturierung der Aufsicht ist unter verschiedenen Gesichtspunkten kritisch zu würdigen. Die Erwägungen konzentrieren sich dabei auf die Frage, ob die Umsetzung der Vorschläge ohne Änderung des primären Gemeinschaftsrechts möglich erscheint. Der Abschluss von separaten Verwaltungsabkommen oder von Staatsverträgen, mit denen ad hoc neue Einrichtungen geschaffen werden könnten, soll im Folgenden nicht weiter untersucht werden. Zwar könnte auf diese Weise ein vollständiger Rechtsrahmen für Aufsichtseinrichtungen auf EU-Ebene geschaffen werden. Er könnte auch die Grundlage für die Übertragung von Hoheitsbefugnissen bilden, doch wäre dies mit gravierenden Nachteilen verbunden. Es ist keineswegs sicher, dass alle Mitglieder der EU eine solche Vereinbarung unterzeichnen würden, so dass unterschiedliche Aufsichtssysteme entstehen würden. Einer der Hauptgründe für eine Aufsicht auf europäischer Ebene würde verfehlt. Zum anderen würde eine institutionelle Parallelstruktur im Kernbereich der EU, dem gemeinsamen Binnenmarkt mit den Grundfreiheiten, geschaffen, die zahlreiche gravierende Probleme der Koordination und Abstimmung zwischen diesen, voneinander unabhängigen Systemen hervorrufen würde.
This paper considers a firm that has to delegate to an agent, such as a mortgage broker or a security dealer, the twin tasks of approaching and advising customers. The main contractual restriction, in particular in light of related research in Inderst and Ottaviani (2007), is that the firm can only compensate the agent through commissions. This standard contracting restriction has the following key implications. First, the firm can only ensure internal compliance to a "standard of sales", in terms of advice for the customer, if this standard is not too high. Second, if this is still feasible, then a higher standard is associated with higher, instead of lower, sales commissions. Third, once the limit for internal compliance is approached, tougher regulation and prosecution of "misselling" have (almost) no effect on the prevailing standard. Besides having practical implications, in particular on how to (re-)regulate the sale of financial products, the novel model, which embeds a problem of advice into a framework with repeated interactions, may also be of separate interest for future work on sales force compensation. JEL Classification: D18 (Consumer Protection), D83 (Search; Learning; Information and Knowledge), M31 (Marketing), M52 (Compensation and Compensation Methods and Their Effects).
This paper presents a novel model of the lending process that takes into account that loan officers must spend time and effort to originate new loans. Besides generating predictions on loan officers’ compensation and its interaction with the loan review process, the model sheds light on why competition could lead to excessively low lending standards. We also show how more intense competition may fasten the adoption of credit scoring. More generally, hard-information lending techniques such as credit scoring allow to give loan officers high-powered incentives without compromising the integrity and quality of the loan approval process. The model is finally applied to study the implications of loan sales on the adopted lending process and lending standard.
I. EINLEITUNG II. VORSCHLAG DER WIRTSCHAFTSRECHTLICHEN ABTEILUNG ZUM 67. DEUTSCHEN JURISTENTAG 1. Darstellung und Begriffsbestimmung 2. Begründung III. BEDEUTUNG DES AUßERBÖRSLICHEN HANDELS IN DEUTSCHLAND IV. RECHTSVERGLEICHENDE BETRACHTUNG VON AKTIEN- UND KAPITALMARKTRECHT 1. Deutschland a) Organisation des Kapitalmarktes b) Differenzierung im Rahmen des Aktienrechts 2. Großbritannien a) Organisation des Kapitalmarktes b) Differenzierungen im „Companies Act 2006“ 3. USA a) Rechtsquellen des Kapitalgesellschafts- und Kapitalmarktrechts b) Organisation des Kapitalmarktes c) Kapitalgesellschaftsrecht V. STELLUNGNAHME 1. Anknüpfung der vorhandenen Regelungen an die Kapitalmarktorientierung 2. Verwischung der Grenzen zwischen Aktien- und Kapitalmarktrecht 3. Missbrauchsgefahr durch selbstbestimmte Wahl der Satzungsstrenge 4. Bisherige Reformansätze im deutschen Schrifttum 5. Die Abkehr von einer Differenzierung im Aktienrecht in der aktuellen Reformdiskussion 6. Ökonomische Analyse des Aktienrechts („Opt-In-Modell“) VI. FAZIT: Der Deregulierungsansatz, der eine Differenzierung zwischen börsen- und nichtbörsennotierten Aktiengesellschaften vorsieht, ist nicht zu befürworten. Vor dem Hintergrund der rechtsvergleichenden Betrachtung der Beispiele Großbritannien und der USA stellt sich vielmehr eine kapitalmarktorientierte Differenzierung der Anlegerschutzbestimmungen des Aktienrechts als vorzugswürdig dar. Die Anknüpfung von Deregulierungsmaßnahmen an das Kriterium der Kapitalmarktorientierung findet sich im Ansatz auch im bereits geltenden deutschen Recht. So enthält sowohl das Aktienrecht als auch das Kapitalmarktrecht entsprechend differenzierende Regelungen. Zudem weisen auch aktuelle nationale Gesetzesvorhaben und die Entwicklungen im europäischen Gesellschaftsrecht Tendenzen zu einer Abgrenzung nach dem Kriterium der Kapitalmarktferne oder -offenheit auf. Auch birgt der enge Anwendungsbereich der zwingenden Anlegerschutznormen des Aktienrechts auf börsennotierte Aktiengesellschaften erhebliche Missbrauchsrisiken. Aktiengesellschaften könnten in den außerbörslichen Handel wechseln, um in den Genuss von Deregulierungen und geringeren Transparenz- und Anlegerschutzanforderungen zu kommen. Letztlich folgt der Vorzug einer kapitalmarktorientierten Differenzierung auch aus der aktuellen Diskussion um Reformansätze zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Gesellschafts- und Kapitalmarktrechts. Die in diesem Zusammenhang geforderte Aufhebung der Satzungsstrenge bei gleichzeitiger Normierung entsprechender Informations- und Anlegerschutzpflichten im Kapitalmarktrecht würde dazu führen, dass an bestehende Differenzierungen des Kapitalmarktrechts angeknüpft werden könnte.
Corporate borrowers care about the overall riskiness of a bank’s operations as their continued access to credit may rely on the bank’s ability to roll over loans or to expand existing credit facilities. As we show, a key implication of this observation is that increasing competition among banks should have an asymmetric impact on banks’ incentives to take on risk: Banks that are already riskier will take on yet more risk, while their safer rivals will become even more prudent. Our results offer new guidance for bank supervision in an increasingly competitive environment and may help to explain existing, ambiguous findings on the relationship between competition and risk-taking in banking. Furthermore, our results stress the beneficial role that competition can have for financial stability as it turns a bank’s "prudence" into an important competitive advantage.