330 Wirtschaft
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2. Auflage der "100 größten Unternehmen in Hessen": Jede Region hat ihre Besonderheiten und „Leuchttürme“. Zumeist spielen dabei große Unternehmen eine entscheidende Rolle, denn sie sind häufig Kristallisationspunkte für den Mittelstand. Die Landesbank Hessen-Thüringen und die Hessen Agentur haben diese Schrittmacher für Hessen identifiziert. Sie veröffentlichen zum zweiten Mal die Rangliste der 100 größten Unternehmen in Hessen (1. Auflage 2005). Beschäftigte als Maßstab: Um die Bedeutung der Unternehmen in und für Hessen zu messen, wurde nur auf die Mitarbeiter abgestellt, die an den hessischen Standorten der Firmen beschäftigt waren. Die gewählte Messgröße „hessische Beschäftigte“ sorgte zudem in der später folgenden Unternehmensbefragung für eine hohe Antwortbereitschaft. Hohe Konzentration: Insgesamt arbeiten rund 485.000 Beschäftigte bei den 100 größten Unternehmen in Hessen. Das sind 16 % der hessischen Erwerbstätigen. Dabei konzentrieren sich die Arbeitnehmer auf die zehn größten Unternehmen: Rund 40 % der im Ranking erfassten Mitarbeiter sind bei ihnen angestellt. Die ersten 50 Unternehmen sind die Arbeitgeber für 80 % der Beschäftigten. Wirtschaftliches Umfeld steinig: Das weltwirtschaftliche Umfeld ist für die Großunternehmen steinig: Insgesamt ist 2009 mit einem Rückgang des realen BIP (nicht arbeitstäglich bereinigt) von 2,6 % in Deutschland zu rechnen. Hessen wird aufgrund des Finanz- und Logistiksektors eine höhere Abnahme (-3 %) zu schultern haben, wie auch schon im Rezessionsjahr 2002. Dennoch flackert schon zaghaftes Licht am Ende des Tunnels: Die umfangreichen Konjunkturpakete sollten ihre Adressaten, die Produzenten und Konsumenten, erreichen und damit in der zweiten Jahreshälfte beginnen, der Rezession entgegenzuwirken. Logistik wichtig für Hessen: Logistikunternehmen sind unter den 100 größten Unternehmen in Hessen überdurchschnittlich häufig vertreten: 26 % der Beschäftigten aller befragten Firmen arbeiten bei Logistikunternehmen. Durch die Weiterentwicklung von Logistikstandorten eröffnen sich Chancen für die breite Arbeitnehmerschaft, da die Logistikbranche auf allen Qualifikationsebenen Arbeitsplätze bietet. Sie kann damit das Arbeitsplatzangebot einer Region sinnvoll ergänzen. Im Gegensatz zu der derzeitig konjunkturell schwierigen Lage sind die langfristigen Perspektiven für den Güter- und Personenverkehr nach Prognosen des IFEU Heidelberg (Institut für Energie- und Umweltforschung) äußerst positiv. Das mittelfristige Wachstum wird nicht mit den bisherigen Kapazitäten zu realisieren sein. Offensichtlicher Ansatzpunkt ist hier in Hessen der Infrastrukturausbau im Bereich Flughafen und Straße. Gleichberechtigt dazu sollte aber auch intensiv geforscht werden, denn Forschung stiftet neben dem unmittelbaren Nutzen für die Unternehmen in der Region auch eine Verbesserung der Standortqualität.
Misselling through agents
(2009)
This paper analyzes the implications of the inherent conflict between two tasks performed by direct marketing agents: prospecting for customers and advising on the product's "suitability" for the specific needs of customers. When structuring sales-force compensation, firms trade off the expected losses from "misselling" unsuitable products with the agency costs of providing marketing incentives. We characterize how the equilibrium amount of misselling (and thus the scope of policy intervention) depends on features of the agency problem including: the internal organization of a firm's sales process, the transparency of its commission structure, and the steepness of its agents' sales incentives. JEL Classification: D18 (Consumer Protection), D83 (Search; Learning; Information and Knowledge), M31 (Marketing), M52 (Compensation and Compensation Methods and Their Effects).
Aus der Vielzahl der damit verbundenen Probleme sollen im Folgenden einige Aspekte etwas näher betrachtet werden. Dabei sollen die Maßnahmen zur unmittelbaren Krisenbewältigung ausgeklammert werden. Auch können die drängenden Fragen nach der Rolle der Geldpolitik sowie der globalen außenwirtschaftlichen Ungleichgewichte, die beide einen erheblichen, wenn nicht gar entscheidenden Beitrag zur Entstehung der Instabilitäten geleistet haben,19 hier nicht näher behandelt werden. Das Hauptaugenmerk soll stattdessen auf folgende Fragenkreise gelegt werden: I. Der Beitrag der Rechtsordnung zu Entstehung und Verlauf der Krise II. Verbesserung von Aufsicht und Kontrolle als Kern einer Neugestaltung III. Die Rolle der Ratingagenturen IV. Die reale Bedeutung von Finanzmärkten und Finanzinstitutionen V. Überlegungen zur Prävention Dabei sollen nicht Detailregelungen im Vordergrund der Betrachtung stehen, sondern die grundsätzliche Rolle der Rechtsordnung für die Stabilisierung der Finanzmärkte.
We analyze how two key managerial tasks interact: that of growing the business through creating new investment opportunities and that of providing accurate information about these opportunities in the corporate budgeting process. We show how this interaction endogenously biases managers toward overinvesting in their own projects. This bias is exacerbated if managers compete for limited resources in an internal capital market, which provides us with a novel theory of the boundaries of the firm. Finally, managers of more risky and less profitable divisions should obtain steeper incentives to facilitate efficient investment decisions.
Der Präsident der Europäischen Kommission, José Manuel Barroso, hat im Oktober 2008 eine Gruppe von Sachverständigen unter Vorsitz des früheren Präsidenten des Internationalen Währungsfonds (IWF) und der Banque de France, Jacques de Larosière, mit der Ausarbeitung von Ratschlägen zur Zukunft der europäischen Finanzregulierung („financial regulation“) und Aufsicht („supervision“) beauftragt. Die Gruppe hat ihren Bericht am 25. Februar 2009 vorgelegt. Kapitel III des Berichts behandelt das Aufsichtssystem auf EU-Ebene und gelangt im Wesentlichen zu zwei Empfehlungen: - Errichtung einer präventiv tätigen, institutsübergreifenden („macroprudential“) Aufsichtseinrichtung mit dem Namen „European Systemic Risk Council“ [ESRC] - Umwandlung der bestehenden Ebene-3 Ausschüsse („3L3 committees“) in ein neues europäisches System von Finanzaufsicht [ESFS] mit hoheitlichen Funktionen Vor allem die geforderte Neustrukturierung der Aufsicht ist unter verschiedenen Gesichtspunkten kritisch zu würdigen. Die Erwägungen konzentrieren sich dabei auf die Frage, ob die Umsetzung der Vorschläge ohne Änderung des primären Gemeinschaftsrechts möglich erscheint. Der Abschluss von separaten Verwaltungsabkommen oder von Staatsverträgen, mit denen ad hoc neue Einrichtungen geschaffen werden könnten, soll im Folgenden nicht weiter untersucht werden. Zwar könnte auf diese Weise ein vollständiger Rechtsrahmen für Aufsichtseinrichtungen auf EU-Ebene geschaffen werden. Er könnte auch die Grundlage für die Übertragung von Hoheitsbefugnissen bilden, doch wäre dies mit gravierenden Nachteilen verbunden. Es ist keineswegs sicher, dass alle Mitglieder der EU eine solche Vereinbarung unterzeichnen würden, so dass unterschiedliche Aufsichtssysteme entstehen würden. Einer der Hauptgründe für eine Aufsicht auf europäischer Ebene würde verfehlt. Zum anderen würde eine institutionelle Parallelstruktur im Kernbereich der EU, dem gemeinsamen Binnenmarkt mit den Grundfreiheiten, geschaffen, die zahlreiche gravierende Probleme der Koordination und Abstimmung zwischen diesen, voneinander unabhängigen Systemen hervorrufen würde.
This paper considers a firm that has to delegate to an agent, such as a mortgage broker or a security dealer, the twin tasks of approaching and advising customers. The main contractual restriction, in particular in light of related research in Inderst and Ottaviani (2007), is that the firm can only compensate the agent through commissions. This standard contracting restriction has the following key implications. First, the firm can only ensure internal compliance to a "standard of sales", in terms of advice for the customer, if this standard is not too high. Second, if this is still feasible, then a higher standard is associated with higher, instead of lower, sales commissions. Third, once the limit for internal compliance is approached, tougher regulation and prosecution of "misselling" have (almost) no effect on the prevailing standard. Besides having practical implications, in particular on how to (re-)regulate the sale of financial products, the novel model, which embeds a problem of advice into a framework with repeated interactions, may also be of separate interest for future work on sales force compensation. JEL Classification: D18 (Consumer Protection), D83 (Search; Learning; Information and Knowledge), M31 (Marketing), M52 (Compensation and Compensation Methods and Their Effects).
This paper presents a novel model of the lending process that takes into account that loan officers must spend time and effort to originate new loans. Besides generating predictions on loan officers’ compensation and its interaction with the loan review process, the model sheds light on why competition could lead to excessively low lending standards. We also show how more intense competition may fasten the adoption of credit scoring. More generally, hard-information lending techniques such as credit scoring allow to give loan officers high-powered incentives without compromising the integrity and quality of the loan approval process. The model is finally applied to study the implications of loan sales on the adopted lending process and lending standard.
I. EINLEITUNG II. VORSCHLAG DER WIRTSCHAFTSRECHTLICHEN ABTEILUNG ZUM 67. DEUTSCHEN JURISTENTAG 1. Darstellung und Begriffsbestimmung 2. Begründung III. BEDEUTUNG DES AUßERBÖRSLICHEN HANDELS IN DEUTSCHLAND IV. RECHTSVERGLEICHENDE BETRACHTUNG VON AKTIEN- UND KAPITALMARKTRECHT 1. Deutschland a) Organisation des Kapitalmarktes b) Differenzierung im Rahmen des Aktienrechts 2. Großbritannien a) Organisation des Kapitalmarktes b) Differenzierungen im „Companies Act 2006“ 3. USA a) Rechtsquellen des Kapitalgesellschafts- und Kapitalmarktrechts b) Organisation des Kapitalmarktes c) Kapitalgesellschaftsrecht V. STELLUNGNAHME 1. Anknüpfung der vorhandenen Regelungen an die Kapitalmarktorientierung 2. Verwischung der Grenzen zwischen Aktien- und Kapitalmarktrecht 3. Missbrauchsgefahr durch selbstbestimmte Wahl der Satzungsstrenge 4. Bisherige Reformansätze im deutschen Schrifttum 5. Die Abkehr von einer Differenzierung im Aktienrecht in der aktuellen Reformdiskussion 6. Ökonomische Analyse des Aktienrechts („Opt-In-Modell“) VI. FAZIT: Der Deregulierungsansatz, der eine Differenzierung zwischen börsen- und nichtbörsennotierten Aktiengesellschaften vorsieht, ist nicht zu befürworten. Vor dem Hintergrund der rechtsvergleichenden Betrachtung der Beispiele Großbritannien und der USA stellt sich vielmehr eine kapitalmarktorientierte Differenzierung der Anlegerschutzbestimmungen des Aktienrechts als vorzugswürdig dar. Die Anknüpfung von Deregulierungsmaßnahmen an das Kriterium der Kapitalmarktorientierung findet sich im Ansatz auch im bereits geltenden deutschen Recht. So enthält sowohl das Aktienrecht als auch das Kapitalmarktrecht entsprechend differenzierende Regelungen. Zudem weisen auch aktuelle nationale Gesetzesvorhaben und die Entwicklungen im europäischen Gesellschaftsrecht Tendenzen zu einer Abgrenzung nach dem Kriterium der Kapitalmarktferne oder -offenheit auf. Auch birgt der enge Anwendungsbereich der zwingenden Anlegerschutznormen des Aktienrechts auf börsennotierte Aktiengesellschaften erhebliche Missbrauchsrisiken. Aktiengesellschaften könnten in den außerbörslichen Handel wechseln, um in den Genuss von Deregulierungen und geringeren Transparenz- und Anlegerschutzanforderungen zu kommen. Letztlich folgt der Vorzug einer kapitalmarktorientierten Differenzierung auch aus der aktuellen Diskussion um Reformansätze zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Gesellschafts- und Kapitalmarktrechts. Die in diesem Zusammenhang geforderte Aufhebung der Satzungsstrenge bei gleichzeitiger Normierung entsprechender Informations- und Anlegerschutzpflichten im Kapitalmarktrecht würde dazu führen, dass an bestehende Differenzierungen des Kapitalmarktrechts angeknüpft werden könnte.
Corporate borrowers care about the overall riskiness of a bank’s operations as their continued access to credit may rely on the bank’s ability to roll over loans or to expand existing credit facilities. As we show, a key implication of this observation is that increasing competition among banks should have an asymmetric impact on banks’ incentives to take on risk: Banks that are already riskier will take on yet more risk, while their safer rivals will become even more prudent. Our results offer new guidance for bank supervision in an increasingly competitive environment and may help to explain existing, ambiguous findings on the relationship between competition and risk-taking in banking. Furthermore, our results stress the beneficial role that competition can have for financial stability as it turns a bank’s "prudence" into an important competitive advantage.
We present a simple model of personal finance in which an incumbent lender has an information advantage vis-a-vis both potential competitors and households. In order to extract more consumer surplus, a lender with sufficient market power may engage in "irresponsible"lending, approving credit even if this is knowingly against a household’s best interest. Unless rival lenders are equally well informed, competition may reduce welfare. This holds, in particular, if less informed rivals can free ride on the incumbent’s superior screening ability.
Inhalt: Prof. Dr. Helmut Siekmann : Stellungnahme für die öffentliche Anhörung des Haushalts- und Finanzausschusses des Landtags Nordrhein-Westfalen am 29. Oktober 2009 Gesetzentwurf der Landesregierung NRW : LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 14. Wahlperiode - Drucksache 14/9380 - 10.06.2009 Gesetz über die Feststellung eines zweiten Nachtrags zum Haushaltsplan des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2009 und zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Fonds für eine Inanspruchnahme des Landes Nordrhein-Westfalen aus der im Zusammenhang mit der Risikoabschirmung zugunsten der WestLB AG erklärten Garantie (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2009) - Auszug Ergänzung der Landesregierung NRW zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 14/9380 (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2009) - Drucksache 14/9510 – 01.07.2009 - Auszug Zweite Ergänzung der Landesregierung zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksachen 14/9380 und 14/9510 (1. Ergänzung) - Drucksache 14/9910 – 02.10.2009 - Auszug
This paper explores the relationship between equity prices and the current account for 17 industrialized countries in the period 1980-2007. Based on a panel vector autoregression, I compare the effects of equity price shocks to those originating from monetary policy and exchange rates. While monetary policy shocks have a limited impact, shocks to equity prices have sizeable effects. The results suggest that equity prices impact on the current account through their effects on real activity and exchange rates. Furthermore, shocks to exchange rates play a key role as well. Keywords: current account fluctuations, equity prices, panel vector autoregression
This paper examines the sustainability of the currency board arrangements in Argentina and Hong Kong. We employ a Markov switching model with two regimes to infer the exchange rate pressure due to economic fundamentals and market expectations. The empirical results suggest that economic fundamentals and expectations are key determinants of a currency board’s sustainability. We also show that the government’s credibility played a more important role in Argentina than in Hong Kong. The trade surplus, real exchange rate and inflation rate were more important drivers of the sustainability of the Hong Kong currency board.
Die durchschnittliche vereinbarte Wochenarbeitszeit ist in Hessen weiter angestiegen und liegt bei mittlerweile 39,5 Stunden. Dies ist eine volle Stunde mehr als noch vor sechs Jahren. Besonders gravierend ist der Anstieg in der Öffentlich en Verwaltung, wo in diesem Zeitraum eine Zunahme von mehr als drei Stunden zu verzeichnen ist. Zugleich hat der Anteil der Betriebe zugenommen, die Teilzeitkräfte beschäftigen. Die Teilzeitquote blieb jedoch in den letzten Jahren recht konstant, so dass sich die Teilzeitbeschäftigten auf mehr Betriebe verteilen als zuvor. Nachdem es 2005 einen Rückgang der Überstunden gab und über einen generellen Bedeutungsverlust dieses Instruments spekuliert wurde, sind 2007 wieder mehr Betriebe bereit gewesen, bestehender Mehrarbeit mit Überstunden zu begegnen.
Spitzenreiter ist hierbei erneut die Öffentliche Verwaltung: In mehr als zwei Drittel von deren Betrieben wurden Überstunden geleistet. Kompensiert werden diese übergreifend vor allem durch Freizeitausgleich; die kostenintensive Bezahlung spielt eine geringere Rolle. Ein weiteres Mittel zur Regulierung von Produktions- und Auftragsspitzen sind individuelle Arbeitszeitkonten. Allerdings hat nach wie vor nur jeder vierte hessische Betrieb eine solche Regelung vorgesehen, wobei vor allem Großbetriebe dieses Instrument häufiger nutzen. Weitere Möglichkeiten der Arbeitszeitsteuerung, wie z.B. Samstags- oder Schichtarbeit oder versetzte Arbeitszeiten finden ebenfalls breite Anwendung. Hierbei bestehen erhebliche Differenzen zwischen den einzelnen Wirtschaftszweigen, wobei vor allem im Dienstleistungssektor und der Öffentlichen Verwaltung praktisch alle Mittel der Arbeitszeitflexibilisierung zum Einsatz kommen. Die Ergebnisse lassen den Schluss zu, dass die betriebliche Flexibilität über alle Betriebe gesehen eher zunimmt die vorliegenden Daten geben in jedem Fall klare Hinweise, dass es sich hierbei nicht um kurzfristige Trends handelt.
Der Frauenanteil an der Gesamtbeschäftigung ist in Rheinland-Pfalz seit Jahren relativ konstant bei 44 Prozent. Jedoch stellen die im Jahr 2008 beschäftigten knapp 680.000 Frauen absolut einen sehr hohen Wert dar, bislang waren zu keinem Zeitpunkt mehr Frauen in Rheinland-Pfalz erwerbstätig. Frauen sind in qualifizierten Tätigkeiten noch immer unterrepräsentiert, allerdings ist hier eine leichte Entwicklung hin zu größerer Gleichheit auszumachen. Die Teilzeitbeschäftigung ist noch immer eine Frauendomäne, fast 80 Prozent aller Teilzeitbeschäftigten sind weiblich. Deutliche Unterschiede bei der Frauenbeschäftigung bestehen weiterhin in den unterschiedlichen Wirtschaftszweigen.
Im Bau- und Verarbeitendem Gewerbe arbeiten nur wenige Frauen, während sie in der Öffentlichen Verwaltung und dem Dienstleistungssektor die Mehrheit der Beschäftigten stellen. Im Dienstleistungssektor finden sich auch die meisten Betriebe mit überdurchschnittlichem Frauenanteil. In diesen „Frauenbetrieben“ verteilt sich die Teilzeitbeschäftigung gleichmäßiger auf die Geschlechter. Die Zahl der Frauen, die in den Betrieben die höchste Hierarchiestufe erreichen, ist nach wie vor recht gering, hat in den letzten Jahren tendenziell aber zugenommen. Besonders selten sind weibliche Führungskräfte in Großbetrieben und in den männerdominierten Sektoren des Produzierenden Gewerbes anzutreffen. In den Dienstleistungsbetrieben ist das Verhältnis von Frauen und Männern in den Führungsetagen ausgewogener, was ua mit der höheren Frauenbeschäftigung in diesem Sektor zusammenhängt. Eine große Zahl an beschäftigten Frauen allein führt jedoch nicht dazu, dass diese auch an die Betriebsspitze gelangen. Immerhin jeder siebte Betrieb mit überdurchschnittlichem Frauenanteil hat keine einzige weibliche Führungskraft. Nur eine kleine Minderheit der rheinland-pfälzischen Betriebe hat eine tarifliche oder innerbetriebliche Vereinbarung zur Verbesserung der Chancengleichheit zwischen Männern und Frauen. Ebenso gering ist die Zahl der Betriebe, die hierzu konkrete Maßnahmen wie z.B. Kinderbetreuung oder Elternzeitregelungen anbieten. Etwas größer ist die Wahrscheinlichkeit, solche Angebote zu finden in Betrieben mit weiblichen Führungskräften und vor allem mit vielen beschäftigten Frauen. Insgesamt lässt sich festhalten, dass die Verbesserung der Chancengleichheit bezogen auf die Beschäftigungssituation ein langwieriger und mitunter stagnierender Prozess ist. Der aktive Beitrag der Betriebe hierzu fällt nach wie vor meist gering aus.
Die Zahl der Beschäftigten hat in Rheinland-Pfalz im ersten Halbjahr 2008 wie schon 2005 erneut zugenommen und liegt nun bei etwa 1,52 Mio. sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Hier von sind rund 44 Prozent Frauen. Zuwächse gab es insbesondere bei Auszubildenden und Beschäftigten mit abgeschlossener Lehre. Knapp 13 Prozent der Betriebe suchten zum Stichtag 30.06.2008 Arbeitskräfte. Die Zahl dieser offenen Stellen betrug etwa 36.500, was einen deutlichen Anstieg gegenüber dem Vorjahr darstellt. Drei Viertel hiervon sind qualifizierte Tätigkeiten, ein Viertel erfordert keine besondere Vorqualifikation. Besonders große Nachfrage herrscht dabei in den Dienstleistungsbereichen. Im Zeitraum von Januar bis Juni 2008 stellten rheinland-pfälzische Betriebe insgesamt fast 90.000 Personen neu ein. Stellen mit einfachen und qualifizierten Tätigkeiten hielten sich dabei nahezu die Waage. Auch hier entfällt der Löwenanteil auf den Dienstleistungssektor, während Öffentliche Verwaltung und Baugewerbe kaum Neueinstellungen verzeichnen konnten. Bei diesen Neueinstellungen mussten die Betriebe zumeist keine Kompromisse in Kauf nehmen. Wenn überhaupt, wurde am ehesten auf interne Weiterbildung und längere Einarbeitung gesetzt, Abstriche bei den formalen Regelungen blieben die Ausnahme. Allerdings konnten auch im Jahr 2008 einige Betriebe im Land nicht alle offenen Stellen mit geeigneten Bewerbern besetzen. Besonders nach Fachkräften mit abgeschlossener Berufsausbildung herrscht eine rege Nachfrage, die vor allem im Dienstleistungsbereich und in mittelgroßen Betrieben nicht gedeckt werden kann. Grundsätzlich bleibt festzuhalten, dass Berichte zur Personalsituation, die sich auf den Stichtag 30.06.2008 beziehen, aufgrund der derzeitigen Wirtschaftslage kritisch zu würdigen sind. Zwar waren Anfang 2008 bereits erste Anzeichen eines Abschwungs zu verzeichnen, doch Ausmaß und Intensität des konjunkturellen Einbruchs konnten zum Zeitpunkt der Erhebung nicht abgesehen werden. Vor diesem Hintergrund sind die in diesem Report vorgestellten Ergebnisse weniger auf ihren quantitativen, sondern vielmehr auf ihren strukturellen Gehalt hin zu betrachten.
Trotz der heranziehenden Wirtschaftskrise hat sich die Ausbildungssituation in Rheinland-Pfalz im Befragungszeitraum 2008 im Vergleich zum Vorjahr nochmals verbessert . Die Zahl der Auszubildenden stieg in Rheinland-Pfalz um 3,3% an. Erfreulich ist zudem, dass dieser Zuwachs sich auf alle Betriebs größen verteilt; die Abnahme der Ausbildungszahlen in Großbetrieben ist zunächst gestoppt worden. Die Ausbildungsquote stieg in Rheinland-Pfalz erneut leicht an und liegt mit 6,9% klar über dem westdeutschen Durchschnitt, wobei insbesondere das Baugewerbe viele Auszubildende beschäftigt. Die Zahl der ausbildenden Betriebe in Rheinland-Pfalz liegt bei 39%; weitere 23% haben eine Ausbildungsberechtigung, bilden derzeit aber nicht aus. Dieses ungenutzte Ausbildungspotenzial ist bei Betrieben mit einer schlechten Ertragslage nochmals höher. Das Ausbildungspotenzial der rheinland-pfälzischen Betriebe ist demnach wie in den vergangenen Jahren nicht ausgeschöpft, zumal besonders die, in Rheinland-Pfalz alle rdings weniger bedeutsamen, Dienstleistungsbetriebe sowie die Öffentliche Verwaltung eine unterdurchschnittliche Ausbildungs beteiligung zeigen. Umgekehrt haben Betriebe mitunter Probleme, offene Ausbildungsplätze auch zu besetzen. Dies gilt besonders für Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten. Die Zahl der erfolgreichen Ausbildungsabschlüsse ist relativ konstant geblieben. Besonders in den Dienstleistungsbranchen und der Öffentlichen Verwaltung gibt es dabei eine große Zahl weiblich er Absolventinnen. Auch bei den Über nahmen liegen die weiblichen Auszubildenden leicht vorne. Generell haben die Übernahmequoten aber gegenüber dem letzten Jahr abgenommen, wobei große branchenspezifische Unterschiede bestehen. Inwieweit hier bereits konjunkturelle Effekte durchschlagen, lässt sich nicht abschließend klären. Es ist jedoch anzunehmen, dass der Ausbildungsmarkt analog zum Arbeitsmarkt in der Folge der Finanzmarktkrise auch in Rheinland-Pfalz unter Druck gerät.
Der Frauenanteil an der Gesamtbeschäftigung ist in Hessen seit Jahren relativ konstant bei 45 Prozent. Jedoch stellen die im Jahr 2008 beschäftigten 1,22 Mio. Frauen absolut einen sehr
hohen Wert dar – nur 2006 waren bislang mehr Frauen in Hessen erwerbstätig. Frauen sind in qualifizierten Tätigkeiten noch immer unterrepräsentiert, und eine Entwicklung hin zu größerer
Gleichheit ist nicht auszumachen. Dies gilt auch für die Teilzeitbeschäftigung: Diese ist noch immer eine Frauendomäne, fast 80 Prozent aller Teilzeitbeschäftigten sind weiblich.
Deutliche Unterschiede bei der Frauenbeschäftigung bestehen auch weiterhin in den unterschiedlichen Wirtschaftszweigen. In Bau- und Verarbeitendem Gewerbe arbeiten nur wenige Frauen, während sie in der Öffentlichen Verwaltung und den Sonstigen
Dienstleistungen die Mehrheit der Beschäftigten stellen. Im Dienstleistungssektor finden sich auch die meisten Betriebe mit überdurchschnittlichem Frauenanteil.
In diesen „Frauenbetrieben“ verteilt sich die Teilzeitbeschäftigung gleichmäßiger auf die Geschlechter. Die Zahl der Frauen, die in den Betrieben die höchste Hierarchiestufe erreichen, ist nach wie vor recht gering und hat in den letzten Jahren tendenziell sogar abgenommen. Besonders selten sind weibliche Führungskräfte in Großbetrieben und in den männerdominierten Sektoren des Produzierenden Gewerbes anzutreffen. In den Dienstleistungsbetrieben ist das Verhältnis von Frauen und Männern in den Führungsetagen ausgewogener, was u.a. mit der höheren Frauenbeschäftigung in diesem Sektor zusammenhängt. Eine große Zahl an beschäftigten Frauen allein führt jedoch nicht dazu, dass diese auch an die Betriebsspitze gelangen. Immerhin jeder sechste Betrieb mit überdurchschnittlichem Frauenanteil hat keine einzige weibliche Führungskraft. Nur eine kleine Minderheit der hessischen Betriebe hat eine tarifliche oderinnerbetriebliche Vereinbarung zur Verbesserung der Chancengleichheit zwischen Männern und Frauen. Ebenso gering ist die Zahl der Betriebe, die hierzu konkrete Maßnahmen wie z.B. Kinderbetreuung oder Elternzeitregelungen anbieten. Etwas größer ist die Wahrscheinlichkeit, solche Angebote zu finden in Betrieben mit weibliche Führungskräften und vor allem mit vielen beschäftigten Frauen. Insgesamt lässt sich festhalten, dass die Verbesserung der Chancengleichheit bezogen auf die Beschäftigungssituation ein langwieriger und mitunter stagnierender Prozess ist. Der aktive Beitrag der Betriebe hierzu fällt nach wie vor meist gering aus.
Trotz der heranziehenden Wirtschaftskrise hat sich die Ausbildungssituation in Hessen im Befragungszeitraum 2008 im Vergleich zum Vorjahr nochmals verbessert. Die Zahl der Auszubildenden stieg in Hessen um 2,1% an. Erfreulich ist zudem, dass dieser Zuwachs sich auf alle Betriebsgrößen verteilt; die Abnahme der Ausbildungszahlen in Großbetrieben ist zunächst
gestoppt worden.
Die Ausbildungsquote stieg in Hessen leicht an, liegt aber mit 4,9% noch immer unter dem den westdeutschen Durchschnitt. Die Zahl der ausbildenden Betriebe in Hessen ist konstant bei 35%; weitere 28% haben eine Ausbildungsberechtigung, bilden derzeit aber nicht aus. Dieses ungenutzte Ausbildungspotenzial ist bei Betrieben mit einer sehr guten Ertragslage nochmals höher. Das Ausbildungspotenzial der hessischen Betriebe ist demnach noch nicht ausgeschöpft, zumal besonders die in Hessen bedeutsamen Dienstleistungsbetriebe eine unterdurchschnittliche Ausbildungsbeteiligung zeigen. Umgekehrt haben Betriebe mitunter Probleme, offene Ausbildungsplätze auch zu besetzen. Dies gilt besonders für Kleinbetriebe. In Hessen wurde im letzten Jahr erstmals seit Beginn der Langzeitbeobachtung die Mehrzahl der erfolgreichen Ausbidungsabschlüsse von Frauen geschafft. Besonders hoch ist der Frauenanteil hierbei in den Dienstleistungsbranchen und der Öffentlichen Verwaltung. Auch bei den Über nahmen liegen die weiblichen Auszubildenden mittlerweile vorne. Generell haben die Übernahmequoten aber gegenüber dem letzten Jahr abgenommen, wobei große branchenspezifische Unterschiede bestehen. Inwieweit hier bereits konjunkturelle Effekte durchschlagen, lässt sich nicht abschließend klären. Es ist jedoch anzunehmen, dass der Ausbildungsmarkt analog zum Arbeitsmarkt in der Folge der Finanzmarktkrise auch in Hessen unter Druck gerät.
Gemessen an ihrem Bevölkerungsanteil liegt der Anteil der Migranten an den Gesamtbeschäftigten der Region mit etwa 11% relativ niedrig. Vergleichsweise hohe Arbeitslosigkeit und eine geringere Erwerbsbeteiligung dürften hierfür die maßgeblichen Gründe sein. Die zentralen Branchen für Migranten in der Region sind das Verarbeitende Gewerbe sowie die Unternehmensnahen Dienstleistungen. Etwa 47% aller beschäftigten Migranten sind in diesen beiden Wirtschaftszweigen tätig. In der Öffentlichen Verwaltung, im Kreditwesen und im Bereich Erziehung und Unterricht sind Migranten bislang nur stark unterdurchschnittlich vertreten. Insgesamt bedenklich erscheint vor allem das vergleichsweise niedrige Qualifikationsniveau der beschäftigten Migranten: Fast 40% verfügen über keine abgeschlossene Berufsausbildung und tragen damit grade in Zeiten wirtschaftlichen Abschwungs ein erhebliches Arbeitslosigkeitsrisiko mit geringen Chancen auf Wiederbeschäftigung. Ver stärkte Integrationsanstrengungen im Bereich der Aus- und Weiterbildung darf sich daher nicht nur auf arbeitslose Migranten konzentrieren, sondern muss die bereits Beschäftigten mit einbeziehen. Etwa 15,6% der Betriebe in der Region sehen Hindernisse, offene Stellen mit Migranten zu besetzen. Zentraler Hinderungsfaktor sind hierbei die bemängelten Deutschkenntnisse der Migranten. Dies gilt prinzipiell für alle Qualifikationsgruppen, insbesondere aber für ansonsten (formal) qualifizierte Bewerber. Zertifizierte Berufs- oder Hochschulabschlüsse müssen demnach mit guten Deutschkenntnissen kombiniert sein, will man die Bedenken der Betriebe ausräumen und die Beschäftigungschancen von Migranten erhöhen. Dies gilt umso mehr, als dass das Kriterium der Mehrsprachigkeit für einige Betriebe von erheblicher Bedeutung ist und sie hier bei Migranten prinzipiell eher Vorteile denn Nachteile für eine Beschäftigung sehen.
In contrast to the US and recently Europe, Japan appears to be unsuccessful in establishing new industries. An oft-cited example is Japan's practical invisibility in the global business software sector. Literature has ascribed Japan's weakness – or conversely, America's strength – to the specific institutional settings and competences of actors within the respective national innovation system. It has additionally been argued that unlike the American innovation system, with its proven ability to give birth to new industries, the inherent path dependency of the Japanese innovation system makes innovation and establishment of new industries quite difficult. However, there are two notable weaknesses underlying current propositions postulating that only certain innovation systems enable the creation of new industries: first, they mistakenly confound context specific with general empirical observations. And second, they grossly underestimate – or altogether fail to examine – the dynamics within innovation systems. This paper will show that it is precisely the dynamics within innovation systems – dynamics founded on the concept of path plasticity – which have enabled Japan to charge forward as a global leader in a highly innovative field: the game software sector as well as the biotechnology industry.
THE TERM WEB 2.0, COINED FOR A VARIETY OF RECENT WEB APPLICATIONS, RESOUNDS THROUGHOUT THE LAND AND FIRES ONLINE MARKETERS’ IMAGINATION IN MANY INDUSTRIES. WE EXAMINE EMPIRICALLY HOW FAR THOSE APPLICATIONS ARE USED BY RETAIL BANKING CUSTOMERS AND WHICH ROLE THEY PLAY IN THE RETAIL CUSTOMERS’ PURCHASE PROCESS.
Do we need a bad bank?
(2009)
Im vorliegenden Papier werden drei Ansätze zur Reform des Familienleistungsausgleichs (FLA) mit jeweils zwei Varianten dargestellt und hinsichtlich ihrer fiskalischen Effekte und Wirkungen in verschiedenen Segmenten der Einkommensverteilung systematisch verglichen. – Mit dem weitestgehenden Konzept, der Kindergrundsicherung, wird ein Existenz sicherndes und zu versteuerndes Kindergeld in Höhe von monatlich 502 Euro bzw. 454 Euro pro Kind vorgeschlagen. Die bisherigen kindbedingten Freibeträge und mehrere Sozialleis-tungen könnten entfallen bzw. reduziert werden. – Daneben werden Kindergelderhöhungen auf einheitlich 238 Euro bzw. 328 Euro pro Kind und Monat, die allen Kindern – auch denen im SGB II-Leistungsbezug – zugute kommen sollen, untersucht. Das Kindergeld wäre wie bisher nicht zu versteuern, die bisherigen kindbedingten Freibeträge würden aber entfallen. – Schließlich wird der Vorschlag einer deutlichen Erhöhung des Kinderzuschlags bei reduzierter Mindesteinkommensgrenze und Wegfall der Höchsteinkommensgrenze erörtert. Zudem ist bei diesem Ansatz ein nochmals erhöhter Kinderzuschlag bei Alleinerziehenden – analog zum Mehrbedarfszuschlag nach dem SGFB II – (erste Variante) oder eine Herabsetzung der Transferentzugsrate auf Nichterwerbseinkommen von 100% auf 70% (zweite Variante) vorgesehen. Die zu erwartenden fiskalischen Belastungen der einfachen Kindergelderhöhung (ohne Be-steuerung) können ohne Weiteres hochgerechnet werden (16 bzw. 35 Mrd. Euro p. a.), die der anderen Reformmodelle sind aber ohne mikroanalytische Fundierung unter Berücksichtigung der Einkommensverteilung kaum abschätzbar. Zwar lassen sich auch die Bruttokosten der Kindergrundsicherung auf einfachem Wege ermitteln (Multiplikation der Kindergeld-Kinder mit der Betragshöhe), die Aggregate der davon abzusetzenden zahlreichen Einsparungen bei anderen Sozialleistungen und insbesondere der Steuermehreinnahmen sind allerdings nicht offensichtlich. Eine erste Überschlagsrechnung hat ergeben, dass die Nettokosten der ersten „großzügigen“ Variante der Kindergrundsicherung (502 Euro) denen der Kindergelderhöhung auf das sächliche Existenzminimum (322 Euro) ohne Besteuerung ungefähr gleich sind (in der Größenordnung von 35 Mrd. Euro). Eine genauere Quantifizierung kann aber nur auf der Ba-sis repräsentativer Mikrodaten und eines Simulationsmodells erfolgen, da insbesondere der Besteuerungseffekt der Kindergrundsicherung von der faktischen Einkommensverteilung abhängt. Auch eine Kostenschätzung für die Kinderzuschlagsreform bedarf mikroanalytischer Verfahren; ungeachtet dessen würde diese auf einen begrenzten Einkommensbereich gerichte-te Reform aber eindeutig die geringsten Kosten verursachen. Für einen systematischen Vergleich der Verteilungswirkungen der Reformvorschläge werden in der vorliegenden Arbeit Modellrechnungen für zwei ausgewählte Haushaltstypen präsen-tiert. Dabei wird deutlich, dass mit dem vergleichsweise begrenzten Konzept der Ausweitung des Kinderzuschlags die Situation von Familien in prekären Einkommensverhältnissen bis zu Familien der unteren Mittelschicht deutlich verbessert werden könnte. Inwieweit dieser Effekt eintreten würde, hängt allerdings auch vom Inanspruchnahmeverhalten ab; bisher ist die Nicht-Inanspruchnahme von Kinderzuschlag und Wohngeld weit verbreitet. Zudem würde sich die Situation der ärmsten Familien, die auf SGB II-Leistungen angewiesen sind, nicht verbessern, und am oberen Rand würden die Entlastungseffekte des FLA als Folge der kind-bedingten Freibeträge weiterhin mit dem elterlichen Einkommen zunehmen. Demgegenüber würden sich bei den Varianten der Kindergelderhöhung (ohne Besteuerung) die deutlichen Verbesserungen gegenüber dem Status quo gleichmäßig über das Einkommensspektrum vom Niedriglohnsegment – bei unverändert problematischen Effekten des Kinderzuschlags (Ein-kommensbruchstelle bei Höchsteinkommensgrenze) – bis in obere Schichten verteilen und erst am oberen Rand mit steigendem Einkommen sinken (infolge des Wegfalls der bisherigen kindbedingten Freibeträge). Die Förderungen durch die Kindergrundsicherung schließlich würden am stärksten im unteren und unteren Mittelbereich ausfallen und – im Gegensatz zu anderen Konzepten – insbesondere verdeckte Armut systembedingt, also quasi „automatisch“, weitgehend abbauen. Im oberen Mittelbereich und hauptsächlich in höheren Schichten würden die Transfers dagegen mit zunehmendem Einkommen kontinuierlich abnehmen. Insgesamt würde dies zu einem vergleichsweise stetig steigenden Verlauf des verfügbaren Familieneinkommens führen; die wegen der hohen Transferentzugsraten des Kinderzuschlags – gegebenenfalls in Kombination mit Wohngeld – häufigen Befürchtungen negativer Arbeitsanreize im unteren Einkommensbereich wären gegenstandslos. Inwieweit die hier diskutierten Reformkonzepte zu einem Abbau von Kinder- und Familien-armut und zu weniger Ungleichheit der personellen Einkommensverteilung führen können, lässt sich allein auf der Basis von Modellrechnungen allerdings nicht absehen. Dazu bedarf es detaillierter Analysen auf der Basis von repräsentativen Mikrodaten, die die faktische Ein-kommensverteilung abbilden und Simulationsrechnungen zur Quantifizierung der Effekte der Reformvarianten – unter Einbeziehung der Finanzierung der jeweiligen Nettokosten – ermöglichen. Daran wird im Projekt „Vom Kindergeld zu einer Grundsicherung für Kinder“ auf Basis der Daten des Sozio-ökonomischen Panels (SOEP) 2007 gearbeitet; die Repräsentativität des Datensatzes hinsichtlich des Nachweises von Einkommens-, insbesondere Transferar-ten wurde bereits geprüft – mit gutem Ergebnis.
Traditional New Keynesian models prescribe that optimal monetary policy should aim at price stability. In the absence of a labor market frictions, the monetary authority faces no unemployment/inflation trade-off. I study the design of optimal monetary policy in a framework with sticky prices and matching frictions in the labor market. Optimal policy features deviations from price stability in response to both productivity and government expenditure shocks. When the Hosios 1990 condition is not met, search externalities make the flexible price allocation unfeasible. Optimal deviations from price stability increase with workers’ bargaining power, as firms´ incentives to post vacancies fall and unemployment fluctuates above the Pareto efficient one.
Eucken's writings are rich in content not only from an (constitutional) economic perspective but also from an economic and business ethics perspective – an often neglected perspective of the reception of German Ordoliberalism in general and the Freiburg School of Economics in particular. The paper gives a first insight into the ethical-normative thinking of Eucken, as one of the main representatives of Ordoliberalism, and explains Eucken’s conception of Social Market Economy as a functioning and humane order as well as Eucken’s Kantian understanding of freedom. To conclude the essay tries to classify Eucken’s Ordoliberalism as a part of the spectrum of modern economic and business ethics.
Content A. EXECUTIVE SUMMARY, INCLUDING MAJOR RECOMMENDATIONS B. COMPLETE REPORT 1. INTRODUCTION 2. RISK MAP 2.1 Why a Risk Map is needed, and for what purpose 2.1.1 Creating a unified data base 2.1.2 Assessing systemic risk 2.1.3 Allowing for coordinated policy action 2.2 Recommendations 3. GLOBAL REGISTER FOR LOANS (CREDIT REGISTER) AND BONDS (SECURITIES REGISTER) 3.1 Objectives of a credit register 3.2 Credit registers in Europe (and beyond) 3.3 Suggestions for a supra-national Credit Register 3.4 Integrating a supra-national Securities Register 3.5 Recommendations 4. HEDGE FUNDS: REGULATION AND SUPERVISION 4.1 What are hedge funds (activities, location, size, regulation)? 4.2 What are the risks posed by hedge funds (systematic risks, interaction with prime brokers)? 4.3 Routes to better regulation (direct, indirect) 4.4 Recommendations 5. RATING AGENCIES: REGULATION AND SUPERVISION 5.1 The role of ratings in bond and structured finance markets, past and present 5.2 Elements of rating integrity (independence, compensation and incentives, transparency) 5.3 Recommendations (registration, transparency, annual report on rating performance) 6. PROCYCLICALITY: PROBLEMS AND POTENTIAL SOLUTIONS 6.1 What is meant by “procyclicality” and why is it a problem? 6.2 The roots of procyclicality and the lessons it suggests for policymakers 6.2.1 Underpinnings of the phenomenon 6.2.2 Lessons to be learned 6.3 Characteristics of a macrofinancial stability framework 6.4 Recommendations 7. THE ROLE OF INTERNATIONAL INSTITUTIONS AND FORA, IN PARTICULAR THE IMF, BIS AND FSF 7.1 Legitimacy 7.2 Re-focusing the work 7.3 Recommendations
This paper relates recursive utility in continuous time to its discrete-time origins and provides a rigorous and intuitive alternative to a heuristic approach presented in [Duffie, Epstein 1992], who formally define recursive utility in continuous time via backward stochastic differential equations (stochastic differential utility). Furthermore, we show that the notion of Gâteaux differentiability of certainty equivalents used in their paper has to be replaced by a different concept. Our approach allows us to address the important issue of normalization of aggregators in non-Brownian settings. We show that normalization is always feasible if the certainty equivalent of the aggregator is of expected utility type. Conversely, we prove that in general L´evy frameworks this is essentially also necessary, i.e. aggregators that are not of expected utility type cannot be normalized in general. Besides, for these settings we clarify the relationship of our approach to stochastic differential utility and, finally, establish dynamic programming results. JEL Classifications: D81, D91, C61
Content New Financial Architecture (Short Version) 1. Purpose of the paper – causes of the crisis 2. Recommendations 2.1. Incentives 2.2. Transparency 2.3. Regulation and Supervision 2.4. International Institutions 3. Concluding remarks Appendix (Full text) A 1. Causes of the crisis A 2. Improving the Framework A 2.1. Incentives A 2.2. Transparency A 2.3. Regulation and Supervision A 2.4. International Institutions A 3. Concluding remarks
Instabile Finanzmärkte
(2009)
Die Vorstellung selbst-stabilisierender, zum Gleichgewicht tendierender Finanzmärkte, lange Zeit als Selbstverständlichkeit angesehen, ist durch die aktuelle Banken- und Kreditkrise in Frage gestellt. Trotz ausgefeilten Risikomanagements der Banken und einer an Basel II orientierten Aufsicht ist es in den Jahren 2007-2009 zu einem Zusammenbruch des Interbankenmarktes und weiter Teile der Anleihemärkte gekommen. Die hierdurch erzwungenen massiven Staatsinterventionen zur Bankenrettung sind ohne Beispiel in der modernen Wirtschaftsgeschichte. In diesem Essay suchen wir nach Ansatzpunkten einer Erklärung für die Instabilität der Finanzmärkte. Als zentrale Krisenursache sehen wir Schwächen der Informationsarchitektur, deren Aufgabe darin besteht, glaubwürdige Information für Investoren bereitzustellen. Drei Determinanten der Instabilität werden herausgestellt, erstens die Nutzung von Schuldtiteln verbunden mit hohen Verschuldungsgraden, zweitens die Handelbarkeit von Titeln verbunden mit erhöhter Risikoübernahme, sowie drittens die zunehmende Komplexität von Finanzprodukten und Finanznetzwerken verbunden mit einer Homogenisierung der Aktiva- und Risikostrukturen von Finanzinstituten. Alle drei Faktoren verstärken die Anfälligkeit des Finanzsystems und zugleich die Bedeutung der Informationsarchitektur. Hieraus lassen sich Anforderungen an eine sinnvolle Reform der Regulierung ableiten. Neben den Anreizproblemen, die Gegenstand einer weiteren Arbeit sind (Franke/Krahnen 2009), diskutieren wir hier vier Kernthemen: glaubwürdige Informationen, makroprudentielle Aufsicht, robuste Eigenkapitalstandards und eine notwendige Risikobegrenzung auf Derivatemärkten
Wie kein anderes Unternehmen steht der frühere Flick-Konzern für die enge Verbindung zwischen Wirtschaft und nationalsozialistischem Regime. Sein Wachstum wurde im Dritten Reich von kaum einem Unternehmen übertroffen. Der Konzern profitierte im großem Ausmaß von "Arisierungen", war ein bedeutender Rüstungsproduzent und beschäftigte zehntausende von Zwangsarbeitern. Das alliierte Militärtribunal in Nürnberg zog die leitenden Direktoren zur Verantwortung und verurteilte führende Männer des Konzerns. Das genaue Ausmaß der Verstrickung des Unternehmens in die Verbrechen des Dritten Reiches entzog sich aber lange einer umfassenden Aufarbeitung und wurde durch den Umstand erschwert, dass es heute den Konzern nicht mehr gibt. Dabei ist das Unternehmen wie kein zweites durch seinen Namen mit Affären und Skandalen verbunden. Der Bogen reicht von der so genannten "Gelsenberg"-Affäre in der Weimarer Republik über den Parteispenden-Skandal der Bonner Republik bis zur Eröffnung der Berliner Flick-Kollektion im Jahr 2004. Aus diesem Grunde ist es nicht nur begrüßenswert, sondern auch überfällig, dass das Münchener Institut für Zeitgeschichte sich in einer breit aufgestellten Studie der Geschichte des Konzerns widmet. ...
THE CURRENT FINANCIAL CRISIS CALLS FOR A THOROUGH ANALYSIS OF BANKING SYSTEM STABILITY. WE ANALYZE GERMAN BANKS FROM A LIQUIDITY PERSPECTIVE TO ANSWER HOW FRAGILE THE GERMAN BANKING SYSTEM IS AND HOW WELL IT CAN COPE WITH SUDDEN ILLIQUIDITY SHOCKS. RESULTS SHOW THAT ALTHOUGH BANKS CREATE LIQUIDITY FOR THE GERMAN ECONOMY AND THEREBY EXPOSE THEMSELVES TO ILLIQUIDITY RISK, THE AGGREGATE BALANCE SHEET STRUCTURES ARE SAFE AND STABLE.