340 Recht
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Im November durfte er seinen 77. Geburtstag feiern, von Ruhestand ist aber noch keine Spur. Gerade bereitet er sich in seinem Büro über der Neuen Mensa am alten Campus in Bockenheim mit großem Elan auf die nächste Seminarsitzung vor. »Die Lehre an der Universität wie an Fachhochschulen war mir nie eine Last. Ich habe versucht, die Studierenden zu motivieren oder bei Bedarf gar zu provozieren, um zu kommunizieren, weil wir alle viel mehr von gegenseitigem Austausch haben«, sagt Ludwig Salgo. Zahlreiche Studierende der Sozialen Arbeit, aus der Rechtswissenschaft, aber auch aus der Erziehungswissenschaft haben seine Veranstaltungen besucht; etliche Juristinnen und Juristen haben bei ihm promoviert, sich für die pädagogische oder juristische Laufbahn qualifiziert. Sein zentrales Thema in Forschung und Lehre: das Verhältnis Eltern-Kind-Staat. Anfang 2012 ging er in den Ruhestand, doch die Lehre blieb vorerst seine große Passion. Jetzt beendet er seine Seniorprofessur an der Goethe-Universität zum Semesterende nach zehn Jahren: »Nun ist es genug«, sagt er. In der Fortbildung für Jugendämter, Verfahrensbeistände und Juristen, auch in Stiftungen und Verbänden, hier vor allem im Kinderschutzbund in Frankfurt, möchte er weiterhin aktiv bleiben, auch um für das Thema Kindeswohl zu sensibilisieren. Dass er dann mehr Zeit für seine große Leidenschaft haben wird, freut ihn: »Ich leide an der Melomanie«, sagt der passionierte Freund klassischer Musik. »Wie Nietzsche treffenderweise einmal bemerkt hat, wäre das Leben ohne Musik ein Irrtum.«
Um schnelleres Handeln in Sachen Klimaschutz zu erzwingen, kleben sich Aktivisten der »Letzten Generation« auf der Straße fest, werfen Suppe auf Kunstwerke und versuchen, ihre Ziele durch einen Hungerstreik zu erzwingen. Wie weit darf »ziviler Ungehorsam« gehen, ohne die Rechtsordnung zu gefährden? Darüber sprach Dirk Frank mit Samira Akbarian und Uwe Volkmann, die beide zum
Öffentlichen Recht forschen.
Die Verfassungsgeschichte der Bundesrepublik Deutschland beginnt in Frankfurt: Am 1. Juli vor 75 Jahren haben die Militärgouverneure der drei Westmächte im Eisenhower-Saal des I.G. Farben-Haus (heute Campus Westend) drei Urkunden übergeben. Diese »Frankfurter Dokumente« enthielten den Auftrag, eine Verfassung für das künftige Deutschland zu erarbeiten.
Transnational Legal History : Erforschung rechtlicher Entwicklungen jenseits nationaler Grenzen
(2023)
Es gab viel Kritik an der Vorgehensweise des Gesetzgebers während der Coronazeit. Um für künftige Epidemien besser vorbereitet zu sein, hat die Frankfurter Rechtswissenschaftlerin Prof. Andrea Kießling gemeinsam mit Dr. Anna-Lena Hollo (Hannover) und Johannes Gallon (Flensburg) einen Entwurf für ein Epidemiegesetz vorgelegt – als Diskussionsgrundlage für Rechtswissenschaft und Politik.
Der Ökonom Prof. Guido Friebel hat zusammen mit anderen Wissenschaftler*innen die Einführung eines sogenannten Mitarbeiterempfehlungsprogramms (ERP = Employee Referral Program) in einer Lebensmittelkette untersucht. Der größte Effekt liegt in der gestiegenen Wertschätzung der Mitarbeitenden seitens der Unternehmensleitung.
Das Forschungsprojekt KviAPol (Körperverletzung im Amt durch Polizeibeamte und -beamtinnen) untersucht polizeiliche Gewaltanwendungen, die aus Sicht der Betroffenen rechtswidrig waren, mittels quantitativer Online-Befragung sowie die polizeiliche, justizielle und zivilgesellschaftliche Perspektive auf rechtswidrige Polizeigewalt und deren Aufarbeitung in Deutschland mittels qualitativer Interviews. Zum Team gehören die Wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen Laila Abdul-Rahman, Hannah Espín Grau und Luise Klaus sowie Prof. Dr. Tobias Singelnstein, der die Projektleitung innehat.
Flüchtlinge, Schuldenkrise, Diskriminierung. Drei hochaktuelle, weltumspannende Themen, die eines verbindet: die Frage nach Gerechtigkeit. An der Goethe-Universität denkt die Forschergruppe »Justitia Amplificata: Erweiterte Gerechtigkeit – konkret und global« über Gerechtigkeitstheorien nach. Die Gruppe untersucht Theorien der Gerechtigkeit und ihre praktischen Implikationen. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft fördert die Arbeit der interdisziplinärangelegten Kolleg- Forschergruppe. Diese vernetzt Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler unterschiedlicher Karrierestufen.
Lernen im fiktiven Strafprozess : Jura-Studierende der Goethe-Uni nehmen an »Moot Court« teil
(2015)
Unter der Leitung von Prof. Dr. Matthias Jahn (Goethe-Universität und im zweiten Hauptamt Richter am OLG Frankfurt) sowie des Rechtsanwalts und wissenschaftlichen Mitarbeiters des Lehrstuhls, Fabian Meinecke, hatten Frankfurter Studierende erstmals die Gelegenheit, selbst in die Robe eines Staatsanwalts oder Strafverteidigers zu schlüpfen – und das ist wörtlich zu verstehen. Marcel Behrendt und Bastian Schmack berichten von ihren Erfahrungen.
Pfälzische Rechtsgeschichten
(2021)
In Spätmittelalter und früher Neuzeit spielten Juristen bei der Pestbekämpfung eine wachsende Rolle: Während die Mediziner darüber stritten, ob die Körpersäfte schuld waren an der Ausbreitung der Seuche oder der Kontakt mit Erkrankten, organisierten juristisch gebildete Amtsträger für ihre Obrigkeiten eine beispiellose Politik staatlicher Intervention. Diese Strategie war zwar erfolgreich, zuweilen jedoch auch gnadenlos.
UNESCO-Weltdokumentenerbe: Prof. Sybille Steinbacher zur Bedeutung der Akten des Auschwitz-Prozesses
(2017)
[Nachruf] Ilse Staff
(2018)
Kaum jemand hat sich in den 1950er und 1960er Jahre ähnlich intensiv für die strafrechtliche, aber auch die zivilgesellschaftliche Aufarbeitung der nationalsozialistischen Gewaltverbrechen eingesetzt wie Fritz Bauer. Dessen 50. Todestag am 1. Juli 2018 nahm das Fritz Bauer Institut zum Anlass, seinem Namensgeber zwei große Veranstaltungen zu widmen.
Rudolf Steinberg war von 2000 bis 2008 Präsident der Goethe-Universität. Neben „Zwischen Grundgesetz und Scharia. Der lange Weg des Islam nach Deutschland“ (Campus Verlag 2018) ist von ihm auch „Kopftuch und Burka. Laizität, Toleranz und religiöse Homogenität in Deutschland und Frankreich“ (Nomos Verlagsgesellschaft 2015) erschienen.
Vom 19. bis 21. September fand im Forschungskolleg Humanwissenschaften die bereits dritte Bad Homburg Conference statt. Die Konferenz zum Thema Künstliche Intelligenz brachte Perspektiven aus verschiedenen wissenschaftlichen Disziplinen und der Praxis zusammen. Referentinnen und Referenten u. a. aus Informatik, Rechtswissenschaft, Medizin, Philosophie und Hirnforschung diskutierten mit Vertretern der gesellschaftlichen Praxis: Unternehmern, Industrievertretern, einem Kriminalhauptkommissar des Landeskriminalamts Hessen und einer Bürgerrechtsaktivistin und Politikberaterin aus den USA. Begrüßt wurden die Teilnehmer von ForschungskollegDirektor Prof. Dr. Matthias Lutz-Bachmann, der Vizepräsidentin der Goethe-Universität, Prof. Dr. Simone Fulda, dem Bürgermeister der Stadt Bad Homburg, Meinhard Matern, sowie der Hessischen Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung, Prof. Dr. Kristina Sinemus. Der Abschlusskommentar kam von Christoph Burchard, Professor für Straf- und Strafprozessrecht, Internationales und Europäisches Strafrecht, Rechtsvergleichung und Rechtstheorie an der Goethe-Universität. Der UniReport hatte Gelegenheit, mit Christoph Burchard nach der Konferenz zu sprechen.
Die Tagungsreihe ECLE – Economy, Criminal Law, Ethics – steht für die im Einklang mit der Frankfurter Schule des Strafrechts stehende Überzeugung, dass moderne strafrechtliche Fragen, die einen Bezug zur Wirtschaft aufweisen, nicht durch das Recht alleine zu beantworten sind. Vielmehr sind die Perspektiven der Kriminalwissenschaften, der Ökonomie, der Politik und der Ethik mit der Praxis von Wirtschaftsstrafrecht und -strafverfahren zu konfrontieren und im Wege einer fächer- und länderübergreifenden Diskussion anzugehen. In ihrer zehnten Ausgabe stand das Thema „Wirtschaftsstrafrecht und Systeme“ im Mittelpunkt.
Die Tagungsreihe wird von Prof. Dr. Matthias Jahn, Eberhard Kempf, Prof. Dr. Cornelius Prittwitz und Dr. Charlotte Schmitt-Leonardy organisiert.
Through digitalization, the social importance of copyright law has grown considerably. Moreover, the culture of exclusivity established by copyright law conflicts fundamentally with the culture of access prevalent on the internet. An example for this is the dispute over the EU’s latest copyright directive. Does it ring in the end of the internet as we know it, or does it »only« see to fair remuneration for those working in the creative economy?
The issue of data security has become increasingly complex in the age of the internet and artificial intelligence. The developments seem to be almost unmanageable in some areas. Cooperation between jurisprudence and information technology is the only thing that can protect the individual and certain social groups from discrimination.
Durch die Digitalisierung ist die soziale Bedeutung des Urheberrechts stark gewachsen. Die vom Urheberrecht etablierte Exklusivitätskultur steht überdies in einem fundamentalen Konflikt mit der im Internet vorherrschenden Zugangskultur. Ein Beispiel hierfür ist der Streit um die jüngste Urheberrechtsrichtlinie der EU.
Das Thema Datenschutz wird in Zeiten von Internet und künstlicher Intelligenz immer komplexer. Die Entwicklungen scheinen in manchen Bereichen kaum noch beherrschbar zu sein. Nur ein Zusammenspiel von Rechtswissenschaft und Informatik kann den Einzelnen und bestimmte gesellschaftliche Gruppen vor Diskriminierung schützen.
"Wir sehen uns vor Gericht!" – Oft eskalieren Konflikte zu einem Rechtsstreit, ohne dass die Beteiligten nachgedacht haben, ob dies der beste Weg ist. Im Verhältnis zwischen Bürger und Staat gibt es wenig zu überlegen: Binnen Monatsfrist muss klagen, wer eine Entscheidung der Verwaltung nicht bestandskräftig werden lassen will. Dabei ist ein Rechtsstreit manchmal langwierig und oft teuer. Das Urteil am Ende des Instanzenzuges kann schließlich "Steine statt Brot" bedeuten, selbst wenn der Rechtsstreit gewonnen ist. Seit Langem etablieren sich daher "alternative" Konfliktlösungsverfahren, allen voran die Mediation: Die Konfliktparteien erarbeiten freiwillig und selbstbestimmt eine von ihnen akzeptierte, interessenorientierte Lösung, indem sie kooperativ verhandeln mit einem Mediator an ihrer Seite, einem neutralen und allparteilichen Dritten.
Wie eine Gerichtslandschaft entsteht, kann man selten in der Geschichte beobachten – Gerichte sind einfach da, man kann sehen, was es gibt, weiß aber nicht, weshalb es gerade diese gibt. Das ist in der Antike nicht anders als in der Neuzeit, die zwar Organisationsstatuten kennt wie in Deutschland das Gerichtsverfassungsgesetz von 1877, doch diese bauen meist auf älteren Strukturen auf.
Die Gerichte sind überlastet, außergerichtliche Wege der Konfliktlösung haben Konjunktur. Doch sind diese Wege tatsächlich so neu und so modern, wie sie uns erscheinen? Das Verbundprojekt "Außergerichtliche und gerichtliche Konfliktlösung" ist dieser Frage grundlegend nachgegangen. Die von 2012 bis 2015 vom Land als LOEWE-Schwerpunkt geförderte Initiative sollte strukturelles Wissen zur Konfliktlösung hervorbringen.
Internationale Gerichte sollen Konflikte zwischen Staaten befrieden. Dass es dabei nicht immer nur um das Völkerrecht geht, zeigt der Streit zwischen den USA und dem Iran. Die gegenwärtige US-Regierung lehnt den Internationalen Gerichtshof als politisch gelenkt ab – und schadet sich damit vor allem selbst.
Auch im Fachbereich Rechtswissenschaft an der Goethe-Universität kam es 1968 zu heftigen Turbulenzen. Dabei zeigten die meisten jüngeren Professoren des Fachbereichs durchaus Verständnis für manche der studentischen Forderungen. Einige Reformansätze scheiterten, andere wurden erst durch feinere Nachjustierungen funktional.
Es wäre eine bessere Welt, würde es diese Bilder nicht geben: Die Rede ist von Darstellungen, die sexuellen Missbrauch von und sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen zeigen. Die physischen und psychischen Verletzungen, die durch den Missbrauch, aber auch durch dessen Perpetuierung in Bildern verursacht werden, sind unermesslich. Daher greift die Gesellschaft zu einem ihrer schärfsten Schwerter – dem Strafrecht.
Das Recht – abstrakt und bilderfeindlich? Ein Fehlurteil. Denn schon immer hat das Recht zu sinnlichen Hilfsmitteln gegriffen, um sich den Menschen verständlich zu machen, teils auf realer, besonders gern aber auf sprachlicher Ebene. Die heutige Bilderflut ist jedoch auch für die Rechtswissenschaft ein neues Phänomen.
Der Streit um das Kopftuch : vom Umgang mit religiösen Geltungsansprüchen in liberalen Ordnungen
(2016)
Im Streit um das Kopftuch geht es um mehr als ein beliebiges Rechtsproblem. Welche Rolle soll die Religion im öffentlichen Leben spielen? Wie geht eine liberale Gesellschaft mit der religiösen Vielfalt um? In Deutschland – im Gegensatz zu Frankreich – orientiert sich das Verfassungsrecht am Modell einer "positiven Neutralität": Der Staat weist die Religion nicht vollständig von sich ab, sondern gibt ihr aktiv Raum zur Entfaltung. Muss dieses Modell hinterfragt werden, wenn Gruppen mit starkem religiösen Geltungsanspruch die Bühne betreten und Religion wieder für gesellschaftlichen Konfliktstoff sorgt?
Die Welt des Rechts lässt sich heute nicht mehr so leicht in nationale oder internationale Sphären ordnen. Wo Lawmaker als private Akteure in einer globalisierten Ökonomie die Normen häufig nachhaltiger bestimmen als staatliches Recht, da ändern sich auch die Anforderungen an die Rechtswissenschaft.