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Boden, Wasser, Luft und Klima, Pflanzen und Tiere sind die natürlichen Lebensgrundlagen des Menschen. Sie müssen in ihrer Quantität und Qualität langfristig geschützt, entwickelt und erforderlichenfalls wiederhergestellt werden. Ihr Schutz ist nicht nur aus materiellen Gründen notwendig. Der Mensch braucht die Arten- und Formenmannigfaltigkeit der Natur auch für sein geistiges und seelisches Wohlergehen; ein Zusammenhang, der auch heute noch viel zu wenig Beachtung findet.
Im Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (LAU) fand am 04. März 1994 eine Tagung "Schutz und Bewirtschaftung von Streuobstwiesen" statt. Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltung lagen in den Händen der Abteilung Naturschutz des LAU und der Bundesarbeitsgruppe "Streuobst" des Naturschutzbundes Deutschland (NABU).
Die in diesem Heft dokumentierte Tagung steilte einen ersten Schritt auf dem Wege zur Ausweisung eines länderübergreifenden Biosphärenreservates "Karstlandschaft Südharz" dar, dem inzwischen weitere gefolgt sind. Erfreulicherweise konnten die von ausgewiesenen Wissenschaftlern unterschiedlichster Fachrichtung gehaltenen Referate als Heft 6(1992) in der o.g. Publikationsreihe veröffentlicht und somit dieser einmalige Natur- und Landschaftsraum einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Das in diesem Tagungsband dokumentierte hohe Maß an Interdisziplinarität zwischen Biowissenschaft, Geowissenschaft und angewandten Wissenschaften stellt eine der Grundvoraussetzungen dar, um das gemeinsame Ziel des Erhalts und des Schutzes dieser wertvollen Landschaft zu erreichen.
Der Begriff Streuobst hat in der letzten Zeit in der naturschutzfachlichen und -politischen Diskussion einen beachtlichen Aufschwung erlebt. In den vergangenen Jahren wurden auch in den Kreisen des Landes Sachsen-Anhalt die Streuobstbestände erfasst. Dabei wurde der Begriff stark gedehnt, so dass von der Erfassung vom Straßenobst bis zum ländlichen Hausgarten, vom historischen Obstbestand auf den Deichen der Dessau-Wörlitzer Kulturlandschaft bis zu den traditionellen Streuobstwiesen des Hügellandes alle möglichen Obstbestände erfasst wurden. Spätestens bei der amtlichen Mitteilung an den Grundstückseigentümer, dass sein Obstbaumbestand als geschützter Biotop gemäß § 30 des NatSchG LSA eingestuft wurde, begann die Diskussion, was unter einer Streuobstwiese zu verstehen und was als Streuobstwiese zu schützen sei.
Mit Verordnung vom 15.11.1993 (Amtsblatt für den Regierungsbezirk Halle vom 17.12.1993) wurde das NSG "Trockenrasenflächen bei Karsdorf" durch die Obere Naturschutzbehörde des Regierungspräsidiums Halle endgültig unter Schutz gestellt. Die Beantragung der Unterschutzsteilung erfolgte im Januar 1991, die einstweilige Sicherstellung durch die Bezirksregierung Halle am 05. Juli 1991.
Die Geschichte der Naturparke begann in Deutschland im Jahre 1909 mit der Gründung des Vereins Naturschutzpark und 1910 mit der Einrichtung des Naturschutzparks "Lüneburger Heide" . Ging es anfangs lediglich um die Rettung ursprünglicher und eindrucksvoller Landschaften vor stärker werdenden menschlichen Einflüssen, erweiterte sich später die Zielsetzung mit der Formulierung des westdeutschen Naturparkprogrammes von 1958 um die Sicherung und Entwicklung von Erholungslandschaften als "Oasen der Stille" insbesondere für die Bevölkerung in den wachsenden wirtschaftlichen Ballungsräumen der Bundesrepublik Deutschland.
Die sichere Bestimmung einheimischer Froschlurche ist insbesondere durch eine Kombination äußerlicher (Morphologie und Färbung), akustischer und ökologischer Merkmale mit einiger Erfahrung auch unter Geländebedingungen gut möglich, Dabei wirken das relativ kleine Artenspektrum und die Möglichkeit zu dessen Eingrenzung aufgrund der Habitatgegebenheiten begünstigend, Wesentlich schwieriger hingegen stellt sich die sichere und schnelle Ansprache von Larvenstadien dar.
Dank der uneigennützigen Arbeit vieler Dutzend vor allem ehrenamtlich tätiger Entomologen und Koordinierung und Unterstützung durch das Landesamt für Umweltschutz Sachsen- Anhalt (Dr. P. H. Schnitter) konnte das Land Sachsen-Anhalt nun als drittes neues Bundesland nach Brandenburg und Thüringen eine umfassende Bearbeitung der Gefährdungssituation einzelner Wirbellosengruppen in Form von Roten Listen der Öffentlichkeit präsentieren.