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Open-end real estate funds (so called “Offene Immobilienfonds”) play a major role in the German market for securitised real estate investments. Such funds are pools of money from many investors, which are invested in real estate by special investment management companies. This study seeks to identify the risk and return profile of this investment vehicle (before and after income taxes), to compare them with those of other major asset classes, and to provide implications for their appropriate role in a mixed-asset portfolio. Addition-ally, an overview of the institutional architecture and role of German open-end real estate funds is given. Empirical evidence suggests that the financial characteristics of open-end real estate funds are in many respects similar to those reported for direct real estate invest-ments. Accordingly, German open-end real estate funds qualify for medium and long-term investment horizons, rather than for shorter holding periods.
Nach seiner Erfindung um die Wende vom 18. zum 19. Jahrhundert wurde der romantische Rhein in Deutschland bald als Abgrenzungskriterium zwischen Deutschland und Frankreich instrumentalisiert. Eine Ursache ist selbstverständlich die politische Situation: Deutschland ist zersplittert und steht unter französischer Besatzung, als sich
Clemens Brentano und Achim von Arnim 1802 auf ihre berühmte
Rheinfahrt begeben und Friedrich Schlegel 1803 auf der Reise nach Frankreich, über die er in seiner Zeitschrift Europa berichtet, den Rhein als Sinnbild Deutschlands entdeckt.
Tragfähig konnte die politische Instrumentalisierung des Rheins allerdings nur deshalb sein, weil sie auf einer seit der Jahrhundertwende schnell angewachsenen und von breitesten Bevölkerungsschichten in Deutschland mitgetragenen Tradition beruhte. Solche Traditionen zu
stiften und damit überhaupt erst so etwas wie eine nationale deutsche Kultur, in Absetzung und Überbietung von anderen, bereits bestehenden Nationalkulturen wie etwa der französischen zu begründen, war eines der Hauptanliegen der romantischen Bewegung. Insofern ist selbst den
Gründervätern des Rheinmythos zumindest indirekt der deutsch-französische Gegensatz als Antrieb nicht fremd.
Die vorliegende Arbeit hat den Versuch gemacht, die den Ausschüssen in der Sozialversicherung, speziell im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung, zukommende zentrale Bedeutung aufzuzeigen. Viele wichtige Entscheidungen werden durch Ausschüsse getroffen, und zwar nicht nur durch besondere Ausschüsse LS.v. § 36 a SGB IV, sondern auch ganz maßgeblich durch Erledigungs- und Vorbereitungsausschüsse. Das Gesetz regelt Bildung und Tätigkeit von Ausschüssen bei den Sozialversicherungsträgern allerdings nur unvollständig. Abgesehen von der Vorschrift des § 36 a SGB IV enthält das SGB IV mit § 66 lediglich einige wenige Bestimmungen für den zahlenmäßig geringeren Teil der Ausschüsse, die Erledigungsausschüsse, die mit ihren Entscheidungen an die Stelle des jeweiligen Organs treten, während die Tätigkeit der Vorbereitungsausschüsse, die in der Praxis eine im doppelten Sinne "entscheidende" Rolle spielen, gesetzlich nicht geregelt ist. Die vom Schrifttum - soweit ersichtlich - nahezu einhellig vertretene Auffassung, die Tätigkeit von Vorbereitungsausschüssen unterliege keinerlei Bestimmungen, insbesondere nicht den für die Erledigungsausschüsse geltenden gesetzlichen Regelungen, ist abzulehnen. Die Praxis zeigt nämlich, daß die Vorbereitungsausschüsse im Zusammenwirken mit der hauptamtlichen Verwaltung einen maßgeblichen Teil der Arbeit für die Organe "erledigen", indem sie beschlußreife Vorlagen entwickeln, die dann in aller Regel von den Organen ohne jegliche bzw. ohne größere Diskussion und Änderungen sanktioniert werden, so daß die Gefahr besteht, daß sich die Organe selbst vielfach nur noch als Ratifikationsorgan oder - krasser ausgedrückt - als "Abstimmungsmaschinerie" verstehen, sie aber zumindest als solche angesehen werden müssen. Die gängige - in der Rechtslehre und in der Praxis anzutreffende - Auffassung, wonach die Tätigkeit von Vorbereitungsausschüssen quasi keinerlei Regelungen unterliegen soll, ist in ihrer Konsequenz aber umso unhaltbarer, als die Selbstverwaltungsorgane für ihre Arbeit demokratischer Legitimation bedürfen: ihre Entscheidungen müssen auf den Willen der Betroffenen, der Repräsentierten, zurückgeführt werden können. Die vorliegende Untersuchung hat aufgezeigt, daß die Organe umfassender demokratischer Legitimation bedürfen, was gleichermaßen für die Ausschüsse zu fordern ist. Der Gesetzgeber hat für die Erledigungsausschüsse Vorschriften (betreffend die Besetzung der Ausschüsse, die Öffentlichkeit von Ausschußsitzungen und - ansatzweise - die Festlegung übertragbarer Aufgaben) geschaffen, die im Grundsatz eine ausreichende Repräsentation des Willens der Betroffenen gewährleisten können. Für die Vorbereitungsausschüsse fehlt jegliche gesetzliche Regelung, so daß der Ruf nach dem Gesetzgeber naheläge. Andererseits sollten die Selbstverwaltungsträger im Hinblick auf das ihnen eingeräumte und ohnehin nur noch in Teilen verbliebene Selbstverwaltungsrecht möglichst geringen Einschränkungen - auch beim Einrichten und "Betreiben" von Ausschüssen - unterworfen werden, zumal die Ausschußarbeit wie auch die Zusammenarbeit zwischen Organen und Ausschüssen sowie der hauptamtlichen Verwaltung ohne größere Reibungen funktioniert. Damit stehen die Ausschüsse in einem Spannungsfeld von Selbstverwaltungsdemokratie und Verwaltungseffizienz. Die vorliegende Arbeit hat den Versuch gemacht, dieses Spannungsfeld aufzulösen. Die Erledigungsausschüsse unterliegen Schranken, die durch § 66 SGB IV gezogen werden. Die Regelungen des § 66 SGB IV bedürfen der Auslegung. Ergänzend können die überwiegend recht detaillierten kommunalverfassungsrechtlichen Regelungen bei der Bestimmung der Grenzen der Tätigkeit von Erledigungsausschüssen herangezogen werden - auch wenn die kommunalverfassungsrechtlichen Regelungen nicht einschränkungslos auf die Sozialversicherungsträger entsprechend angewendet werden können. Auf die Vorbereitungsausschüsse sind mangels gesetzlicher Regelungen einige der für Erledigungsausschüsse geltenden Vorschriften für sinngemäß anwendbar zu erklären. Im übrigen können auch bezüglich der Vorbereitungsausschüsse verschiedene kommunalverfassungsrechtliche Regelungen zur Bestimmung der Grenzen der Tätigkeit herangezogen werden. Insbesondere folgende wesentliche Feststellungen sind hinsichtlich der Arbeit von Ausschüssen in der gesetzlichen Unfallversicherung zu treffen: - Ein Ausschuß hat aus mindestens 4 Personen zu bestehen. Eine Ausschußgröße von 2 Personen bei gleichzeitiger Teilnahme einer bzw. mehrerer anderer Personen (z.B. Geschäftsführer/Bedienstete des Versicherungsträgers) an den Sitzungen reicht nicht aus. - Vorbereitungsausschüsse können nur aus den Reihen der Organmitglieder bzw. deren Stellvertretern besetzt werden, d.h. für organfremde Personen ist als Ausschußmitglieder kein Raum. - Vorbereitungsausschüsse müssen gruppenparitätisch zusammengesetzt sein. - Gemeinsame Ausschüsse von Vorstand und Vertreterversammlung sind unzulässig, ebenso getrennte Ausschüsse beider Organe, die gemeinsam tagen und gemeinsame Beschlüsse fassen. Zulässig sind lediglich getrennte Ausschüsse, die gemeinsam tagen, aber getrennte Beschlüsse fassen. - Die Vorbereitungsausschüsse der Vertreterversammlung haben - wie auch deren Erledigungsausschüsse - grundsätzlich öffentlich zu tagen. - Den Vorbereitungsausschüssen können Aufgaben jeglicher Art zur Vorberatung übertragen werden. - Das jeweilige Mutterorgan hat ein Rückhol-, Nachprüfungs- und Weisungsrecht gegenüber den Ausschüssen. - Die Information der Organmitglieder und ihrer Stellvertreter muß möglichst umfassend sein, um einerseits eine reibungslose Arbeit zu gewährleisten und andererseits die Defizite im Bereich demokratischer Legitimation auszugleichen. Hierzu gehört insbesondere die Übersendung der Sitzungsprotokolle auch an die Stellvertreter der Organmitglieder. Diese Aufzählung von an die Ausschußarbeit zu stellenden Anforderungen macht deutlich, daß Ausschußarbeit - und in besonderem Maße die Tätigkeit von Vorbereitungsausschüssen - nicht einfach als Tätigkeit nachgeordneter Gremien abgetan werden kann, die etwa im Rahmen des Selbstverwaltungsrechts weitgehend frei gestaltet werden könnte. Insbesondere das Erfordemis demokratischer Legitimation verlangt das Einhalten bestimmter Spielregeln, wobei der Tätigkeit von Vorbereitungsausschüssen in diesem Zusammenhang wegen fehlender gesetzlicher Regelungen besondere Bedeutung zukommt und diesen Ausschüssen damit auch besondere Beachtung zu schenken ist. Im Sinne der Selbsterhaltung der Selbstverwaltung bedarf es daher einer Einschränkung der Selbstgestaltung, deren Grenzen die vorliegende Arbeit aufzuzeigen versucht hat.
Past research suggests that international real estate markets show return characteristics and interrelationships with other asset classes, which probably qualify them as an interesting component of national and international asset allocation decisions. However, the special characteristics of real estate assets are quite distinct from that of financial assets, such as stocks and bonds. This is also the case for real estate return distributions. Therefore, the proper integration of real estate markets into asset allocation decisions requires profound understanding of real estate returns' distributional characteristics .
Because of the particular characteristics of real estate, representing real estate markets through reliable a time-series is a complex task. Consequently, reliable real estate indices with a sufficiently long history in major international real estate markets are only scarcely available. Most of the research that has been done on real estate returns was done for the U.K. and U.S., where eligible indices exist. On the other hand, in other important real estate markets, such as Germany, either little or no research has been perfoimed.
In this analysis, the methodology of Maurer, Sebastian and Stephan (2000) for indirectly deriving an appraisal-based index for the German commercial real estate market will be applied. This approach is solely based on publicly available data from German open-ended real estate investment trusts. It could also provide a solution to deriving a reliable real estate time-series for other markets.
We will extend previous analyses for the U.K. and U.S. to provide additional fundamental insights into the return characteristics of the German commercial real estate market. Despite univariate considerations, the main focus is the interrelationships between various international real estate markets, as well as between those respective markets and the international stock and bond markets.
This chapter focuses on institutional investors in the German financial markets. Institutional investors are specialized financial intermediaries who collect and manage funds on behalf of small investors toward specific objectives in terms of risk, return and maturity. The major types of institutional investors in Germany are insurance companies and investment funds. We will examine the nature of their businesses, their size and role in the financial sector, the size and the composition of the assets under their management, aspects of financ ial regulation, and features of their asset-liability-management.
Das Handbuch der historischen Buchbestände in Österreich bietet eine Gesamtübersicht über die historischen Buchbestände in den Bibliotheken und Sammlungen Österreichs. Es ist regional gegliedert. Die ersten beiden Bände umfassen das Bundesland Wien. Sie enthalten einen historischen Überblick über die Wiener Bibliotheken und ein eigenes Register. Die weiteren Bände umfassen die Bundesländer Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol und Vorarlberg, wobei jedes Bundesland für sich dargestellt ist. Sie enthalten einen historisch-topographischen Überblick über die Bibliotheken in diesen Bundesländern und ein Gesamtregister, in das das separate Register für Wien inkorporiert ist. Beide Teile enthalten die Vorworte und die Einleitung, sodaß sie für sich benützbar sind. In Anlage und Registergestaltung entspricht das Handbuch der historischen Buchbestände in Österreich dem Handbuch der historischen Buchbestände in Deutschland.
Over-allotment arrangements are nowadays part of almost any initial public offering. The underwriting banks borrow stocks from the previous shareholders to issue more than the initially announced number of shares. This is combined with the option to cover this short position at the issue price. We present empirical evidence on the value of these arrangements to the underwriters of initial public offerings on the Neuer Markt. The over-allotment arrangement is regarded as a portfolio of a long call option and a short position in a forward contract on the stock, which is different from other approaches presented in the literature.
Given the economically substantial values for these option- like claims we try to identify benefits to previous shareholders or new investors when the company is using this instrument in the process of going public. Although we carefully control for potential endogeneity problems, we find virtually no evidence for a reduction in underpricing for firms using over-allotment arrangements. Furthermore, we do not find evidence for more pronounced price stabilization activities or better aftermarket performance for firms granting an over-allotment arrangement to the underwriting banks.
EFM Classification: 230, 410
We use consumer price data for 81 European cities (in Germany, Austria, Finland, Italy, Spain, Portugal and Switzerland) to study the impact of the introduction of the euro on goods market integration. Employing both aggregated and disaggregated consumer price index (CPI) data we confirm previous results which showed that the distance between European cities explains a significant amount of the variation in the prices of similar goods in different locations. We also find that the variation of relative prices is much higher for two cities located in different countries than for two equidistant cities in the same country. Under the EMU, the elimination of nominal exchange rate volatility has largely reduced these border effects, but distance and border still matter for intra-European relative price volatility.