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Wir können also die im Text des „Rolandsliedes“ genannten Namen auf historisch greifbare Personen beziehen: auf Heinrich, den mächtigsten Territorialfürsten der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts, und auf einen seiner lateinisch gebildeten Hofbeamten, der dem Herzog in der Kanzlei, in der geistlichen und weltlichen Verwaltung diente. Daß ein Fürst volkssprachliche Literatur „in Auftrag gab“, ist zu keiner Zeit im deutschen Reich etwas Neues, noch keinesfalls weithin üblich – vorangegangen waren allenfalls westliche Adelsfamilien wie die Grafen von Loon (Brabant), für die Heinrich von Veldeke tätig war, während im Auftrag eines rheinischen Adelsgeschlechts schon vor dem „Rolandslied“ der „Alexander“ des Pfaffen Lamprecht entstand. (...) Der Welfenhof gehörte (...) zu den Vorreitern bei der kulturell-politisch bedeutsamen Förderung volkssprachlicher Dichtung, und nicht zufällig nennt Konrad hier neben seinem Herrn auch dessen Gemahlin Mathilde: Ihr war aufgrund ihrer Herkunft vom angevinischen Hof die Pflege von Literatur vertraut, und sie „besorgte“ die Vorlage, die „Chanson de Roland“, die sie wahrscheinlich sich und ihrer französischsprachigen Umgebung „vorgetragen“ und dann für den gesamten Hof übersetzen ließ.
Mit den (...) Überlegungen [versucht Volker Mertens] (...), Kategorien der Leserforschung, wie sie v.a. von Wolfgang Iser entwickelt wurden (Der implizite Leser. München 1972, und der Akt des Lesens. München 1976), auf die Eigenart der Predigtüberlieferung des Mittelalters, speziell zwei Sammlungen, die im 14. Jahrhundert überliefert sind, zu übertragen. Diese Begrenzung des Untersuchungsgegenstandes bedingt nicht zuletzt den experimentellen Charakter dieser Skizze.
Literarische Fiktion beim Wort genommen ist in den zitierten Fällen eine geläufige Technik, um Komik zu erzeugen, wobei hier diese Wirkung doch nur dann eintritt, wenn z.B. die Werbungssituation als im Minnelied präsent empfunden, sie weder als Allegorie für den Bewußtseinsstand einer Aufsteigerschicht (...) verstanden wird, (...) noch als gesellschaftliches Verhaltens – „Programm“, das durch den Mitvollzug des Liebesliedes durch das Publikum in der Aufführung eingeübt wird.
[Volker Mertens nimmt] (...) zwei jüngere Arbeiten zum Minnesang, die sich mit eben diesen Problemen auseinandersetzen, zum Anlaß, die Frage nach Thematik und Pragmatik der mittelhochdeutschen Lyrik zunächst grundsätzlich zu diskutieren und sie dann an drei Liedern Walthers von der Vogelweide (11ß,24; 53,25; 74,20) als interpretatorisches Instrument zu benutzen.
Dies ist eine Fallstudie, an der die hermeneutischen Potenzen verschiedener Methoden überprüft werden: eine poetologische Hermeneutik , eine performanzbezogende und eine im weiteren Sinn „kulturwissenschaftliche“, wobei eine reinliche Trennung v.a. von Punkt 1 und 3 nicht möglich ist, da literarische Typen auch über Inhalte bestimmt sind, die wiederum auf außerliterarische Sachverhalte bezogen werden, und Punkt 2 als kulturelle Verortung literarischer Texte bezieht. Performativität/Theatralität wird gerade als innovatives kulturwissenschaftliches Paradigma verstanden (...). Gegenstand ist ein Corpus von Liedern Oswald von Wolkenstein, einen Auswahl aus den sog. „Margarethen-Liedern“.
Im Marktflecken Thannhausen bei Augsburg, der in einer adligen Enklave im markgräflich Burgauischen Mindeltal lag, existierte um 1600 eine für diese Zeit beachtlich große jüdische Landgemeinde, die mit ihren etwa dreißig Haushaltungen nach der Vertreibung der Juden aus Günzburg und Burgau 1617/18 die zahlenmäßig stärkste Gemeinde in Schwaben darstellte. An Chanukka des Jahres 5372, Anfang Dezember 1611 christlicher Zeitrechnung, kam dort ein Rechtsstreit zwischen der jüdischen Gemeinde zu Thannhausen und ihrem Schtadlan Kofman vor ein jüdisches Schiedsgericht. Es ging um die Entlohnung Kofmans für eine Mission, auf die ihn die Gemeinde im Frühsommer desselben Jahres nach Prag entsandt hatte, um bei der Ortsherrschaft ihre Interessen zu vertreten. Der Prozess, der zu den wenigen Schiedsgerichtsverfahren dieser Zeit gehört, deren Protokolle weitgehend erhalten sind, soll hier untersucht werden; dabei wird jedoch weniger das Verfahren oder der Gegenstand des Prozesses als solcher, die Auseinandersetzung um Kofmans Lohn, im Mittelpunkt stehen, als vielmehr der Konflikt um die Interpretation der Rolle des Schtadlan, des Fürsprechers der Gemeinde bei der Obrigkeit, durch die beiden Prozessparteien. Die Deutungen, wie sie in den Aussagen der Prozessbeteiligten artikuliert werden, weichen in erheblichem Maße von der in der Forschung vorherrschenden Darstellung des Amtes des Schtadlan in der Frühneuzeit ab – ebenso wie die Definition der Tätigkeit, die der bekannteste Fürsprecher des 16. Jahrhunderts, Josel von Rosheim, in seiner Korrespondenz und in seiner Chronik für sich verwandte. Aussagen der Beteiligten, Auftraggeber und Funktionsträger, sollen hier also auf die Frage nach Amt, Funktion und Titel des Schtadlan im 16. Jahrhundert im Lichte ihrer jeweiligen subjektiven Wahrnehmung der Vorgänge hin analysiert werden.
Die Rezeption des Mittelalters hat im wesentlichen nicht als Ausweis für ein Interesse am Mittelalter zu gelten, sondern vielmehr als Moment des Interesses an der V e r w e r t b a r k e i t des Mittelalters, seiner Mythen und Utopien unter einem speziellen Aspekt zeitgenössischer Ideologisierung. (…) Zu hinterfragen ist gleichfalls das Interesse der mediävistischen Philologie an der Rezeption des Mittelalters. Hinter der zweifelsohne weitgehend unverdächtigen Freude an der legitimationsstiftenden Rolle der aktuellen Rezeption für ein scheinbar jedem direkten zeitgenössischen Zugriff entzogenes Fachgebiet und der einsichtigen eskapistischen Freude der Mediävist/inn/en an der Möglichkeit, die engen Fachgrenzen und ihren spezifischen Ballast vorübergehend hinter sich zu lassen, steht oft genug auch der Versuch, das eigene Unbehagen an der zeitgenössischen Aneignung des Mittelalters zu übergehen, um nicht als fachidiotischer Störfaktor einer allgemeinen Begeisterung zu gelten.
Die Literatur des Mittelalters produziert unterschiedliche Konzeptionen von ‚Weiblichkeit’ und weiblichen Körpern. Mich interessieren an dieser Stelle weniger die kanonischen Entwürfe des schönen (…) Frauenkörpers durch männliche Autoren als vielmehr der angestrengte Versuch einer normativen Konditionierung, die sich im wesentlichen der Strategien raumzeitlicher und mentaler De-Mobilisierung sowie physischer und intellektueller Reduktionierung bedient. (…) Es geht (…) um eine Kenntlichmachung des Sonderfalls ‚weiblicher Körper’ über das Medium der Literatur, deren Ziel – nur scheinbar paradoxerweise – sein Unsichtbarmachen zu sein scheint.
Die komplementäre Funktion, welche der (…) besprochene Frauenlied-Typus im Blick auf die Männerlieder Reinmars erfüllt, zeigt sich besonders deutlich in dem Lied „Lieber bote nu wirp alsô“, in dem das Moment der artistischen Selbstdarstellung im Unterschied zu den anderen Liedern der Sequenz nicht in besonderer Weise ausgeprägt ist. Denn in dem hier gezeichneten Schwanken der Frau zwischen Reden und Schweigen, zwischen Sagen und Versagen, vollzieht sich eine Bewegung, die auch für viele Männerlieder Reinmars charakteristisch ist, in denen ein Entschluß oder eine Aussage am Ende des Liedes in einer „revocatio“ wieder zurückgenommen wird.
In der deutschsprachigen Literatur des Mittelalters und der frühen Neuzeit entfällt – für fast alle Bereiche der weltlichen Literatur und so auch für die moralisch-didaktischen Werken – die Möglichkeit eines Vergleichs von Texten männlicher und weiblicher Autoren, wie sie für den französischen Sprachraum der gleichen Zeit etwa durch die Ausnahmeerscheinung einer Autorin wie Christine de Pizan möglich ist. Ihre Werke lassen deutlich werden, daß es für Frauen, die eine entsprechende Bildung und Selbstständigkeit aufzuweisen hatten, durchaus möglich war, andere Idealbilder weiblichen Verhaltens und weiblicher Lebensformen zu entwerfen, selbst unter der Voraussetzung einer grundsätzlich Gültigkeit und Akzeptanz christlicher Wertvorstellungen.