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Binnendünen und Sandrasen
(1992)
Sand und Wind - wo immer beide in der Natur zusammentreffen entstehen Dünen: an der Nordsee ebenso wie in der Sahara... Weitgehend unbekannt ist, dass es auch in Baden-Württemberg Dünen gibt. Sie stellen eine Besonderheit der nördlichen Oberrheinebene dar. und sind gleichzeitig Zeugen einer lange vergangenen Zeit. Heute bieten Dünen und Flugsandgebiete einen einzigartigen Lebensraum für sehr seltene und gefährdete Tiere und Pflanzen. Deshalb werden besonders wertvolle Biotoptypen dieser Gebiete, wie Binnendünen, Sandrasen und naturnahe Kiefernwälder, durch das Biotopschutzgesetz, das am 1. Januar 1992 in Kraft trat, unter Schtuz gestellt. Einen Auszug des neuen Biotopschutzgesetzes, das dazu beitragen soll, die Vielfalt der Flora und Fauna in Baden-Württemberg zu bewahren, findet man im Anhang. Diese Broschüre, die in Zusammenarbeit der Landesanstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg mit dem baden-württembergischen Umweltministerium entstand, stellt die außergewöhnlichen Biotope und ihre Bewohner vor. Ein wesentlicher Grund für ihre Gefährdung liegt darin, dass nur wenige die wertvollen, aber oft unscheinbaren Biotope kennen.
Selbst dort, wo Land und Wasser ineinander übergehen, gedeihen bei uns Wälder - die feuchten Sumpfwälder, Bruchwälder und Auwälder. Die naturnahen Feucht- und Nasswälder sind unersetzliche Rückzugsgebiete für Tier- und Pflanzenwelt. Kaum ein anderer Waldlebensraum in unseren gemäßigten Breiten ist so arten- und strukturreich wie diese amphibische Überschneidungszone - und sogleich so bedroht. Diese Broschüre informiert über die Biologe und den Schutz dieser Biotope. Desweiteren gibt sie Aufschluß über Biozönosen und weiterführende Literatur.
Felsen, Block- und Geröllhalden waren bislang nicht oder nur im geringen Maße einer Nutzung unterworfen. Sie stellen in unserer mehr oder weniger intensiv genutzten Kulturlandschaft noch einen Teil des ursprünglich dar; es sind Lebensräume, die sich über Tausende von Jahren ungestört entwickeln konnten. Solche Biotope, die uns - wie ein Fenster - den Blick in die Landschaft vor der menschlichen Besiedelung erlauben, nennt man Primärbiotope. Diese Broschüre informiert über die Verbreitung, Biologe, sowie Biozönosen und Schutzmaßnahmen von Felsen und Blockhalden in Baden-Württemberg.
Zusammen mit anderen schutzwürdig erkannten Biotopen wie Mooren, Bruchwäldern, Felsen und Blockhalden stehen Streuwiesen und seggen- und binsenreiche Naßwiesen seit dem 1. Januar 1992 unter dem besonderen Schutz des Biotopschutzgesetzes. Streu- und Nasswiesen sind durch die landwirtschaftliche Produktion von Streu und Futter für die Nutzviehhaltung entstanden. Diese Broschüre geht auf die Entstehung, Verbreitung und Lebensgemeinschaften der Streuwiesen und Nasswiesen ein.
Mit dem Biotopschutzgesetz, einer Novellierung des Naturschutzgesetzes (NatSchG) von Baden-Württemberg, ist diesem „Gewässersterben” seit dem 1. Januar 1992 Einhalt geboten. Zudem wurden auch die Verlandungsbereiche größerer Stillgewässer unter Schutz gestellt. Doch nach wie vor unterliegen diese Biotope zahlreichen Gefährdungen. Sie aufzuzeigen, ist eine wichtige Aufgabe dieses Heftes. Als ebenso wichtiges Ziel aber soll über die Eigenart und Vielfalt dieses sensiblen Lebensraums informiert werden – getreu dem Motto, dass man nur das richtig schätzen und schützen kann, was man kennt.
Pflanzensoziologisch gehören die meisten Wacholderheiden zum Enzian-Schillergras-Halbtrockenrasen (Gentiano-Koelerietum). Nur diese sind Gegenstand der vorliegenden Broschüre. Die mit Wacholder bestockten Weideflächen auf saurem Boden wie beispielsweise Flügelginsterweiden sind zwar auch "Wacholderheiden" werden jedoch in der Broschüre "Magerrasen" behandelt. Eine genaue Definition des Biotops "Wacholderheide" findet sich in der Anlage zum baden-württembergischen Biotopschutzgesetz (siehe Anhang). Hier werden die Entstehung, der Schutz sowie die Pflanzen- und Tiergemeinschaften behandelt.
Durch das baden-württembergische Biotopschutzgesetz (§ 24 a des Naturschutzgesetzes;NatSchG) sind Gebüsche und naturnahe Wälder trockenwarmer Standorte einschließlich ihrer Staudensäume geschützt. Diese Biotoptypen gibt es in vielen Landesteilen Baden-Württembergs. Sie sind jedoch auf Sonderstandorte beschränkt und nehmen meist nur kleine Flächen ein. Häufig sind Gebüsche, naturnahe Wälder und Staudensäume trockenwarmer Standorte miteinander vergesellschaftet. Von Natur aus ist das in der Umgebung von Felsen der Fall, wo mit zunehmender Trockenheit des Bodens die Bäume von Sträuchern und diese dann durch Stauden abgelöst werden. Diesen Biotopkomplex hat Robert Gradmann mit dem in die botanische Literatur eingegangenen Begriff "Steppenheide" belegt. Seine Beschreibung der Steppenheide der Schwäbischen Alb gibt ein treffliches Bild der sehr reizvollen Vegetation mit ihrem Blüten- und Artenreichtum, den vielen seltenen Arten, der mediterranen Lichtfülle und dem aromatischen Duft, der besonders die Staudensäume kennzeichnet. Gemeinsam ist den Biotoptypen der trockenwarme Standort. Mit "trocken" ist tatsächlich ein trockener Standort gemeint, während "warm" relativ zu sehen ist. Selbst in Hochlagen der Schwäbischen Alb und des Schwarzwaldes gibt es relativ warme Standorte auf sonnseitigen Hängen und Felsrippen, obwohl das allgemeine Klima dort rau ist. Gemeinsam ist ihnen auch ein geringer Kultureinfluss. Wälder und Strauchanpflanzungen auf trockenwarmen Standorten, deren Artenzusammensetzung infolge menschlicher Eingriffe nicht mehr naturnah ist, sind nicht durch das Biotopschutzgesetz geschützt. Den ausführlichen Gesetzestext zu den Gebüschen und naturnahen Wäldern trockenwarmer Standorte einschließlich ihrer Staudensäume können Sie dem Anhang dieser Broschüre entnehmen.