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Jürgen Kilian beschäftigt sich in seinem Beitrag mit der Hellenenverehrung zweier prominenter Wissenschaftler des Vormärz, Jacob Philipp Fallmerayer und Friedrich Thiersch. Kilian zeigt, dass und wie Antikekult und Heroisierung durch diese beiden Vertreter eines aufstrebenden und akademisch gebildeten Bürgertums mitgeprägt werden und zu divergierenden Einschätzungen der Neugriechen führen.
Einen Gipfelpunkt findet die Begeisterung für das Griechentum bekanntlich in der Weimarer Klassik, doch ist der Philhellenismus auch in späteren Jahrzehnten, so im Vormärz, aktuell. Die Gründe dafür liegen erstens in gesellschaftlichen Strukturen und Traditionen, durch die Wissen um die Antike weiter vermittelt wird. Dazu tragen das obligate Studium griechischer und lateinischer Sprache an den höheren Schulen und die Verbreitung antiker literarischer Texte und Mythen durch Übersetzungen ins Deutsche bei. [...] Zweitens ist vor allem der europaweit beobachtete griechische Unabhängigkeitskrieg ein Bezugspunkt politischen Denkens. Griechenland-Bilder werden im Vormärz nicht mehr nur wegen ihrer spezifisch ästhetischen, als überzeitlich geltenden Merkmale in bildender Kunst, Literatur, im Kunsthandwerk und in der Architektur (re-)konstruiert, sondern gewinnen zeitgeschichtlich an Aktualität. Dies umso mehr, als im Vormärz Forderungen nach dem Gegenwartsbezug von Kunst und Literatur unüberhörbar werden. [...] Die Auseinandersetzung mit dem antiken griechischen Erbe und den politischen Entwicklungen im zeitgenössischen Griechenland wird zu einem Kennzeichen des Vormärzes - in Wissenschaft, Literatur und Publizistik ebenso wie in politischen Vereinigungen, kulturellen Zirkeln und unter Studenten.
Der EGMR in Straßburg hat letzte Woche eine Entscheidung veröffentlicht, die in diesen Zeiten der Staatsschuldenkrise die Banken die Ohren spitzen lassen dürfte: Die Mitgliedsstaaten der EMRK dürfen ihre insolventen Kommunen nicht davor schützen, dass deren Gläubiger ihre rechtskräftig festgestellten Ansprüche eintreiben und in das Kommunalvermögen vollstrecken. Ein kommunales Insolvenzrecht, das vollstreckbare Titel wirkungslos macht, verstößt nach Meinung einer EGMR-Kammer gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. Denn solche Titel gelten als Eigentum, und das setzt sich auch gegen das öffentliche Interesse durch, die kommunalen Schulen, Bibliotheken und Schwimmbäder vor dem Gerichtsvollzieher zu schützen. ...
Ab Donnerstag, 21. November, wollen wir mit Wissenschaftler_innen und Praktiker_innen aus Recht und Netzpolitik über die rechtlichen und gesellschaftlichen Herausforderungen des Persönlichkeitsschutzes im Internet diskutieren. In der Veranstaltungsreihe "Persönlichkeitsrecht 2.0" an der HU Berlin, sollen die Entfaltung und Verletzung der Persönlichkeitsrechte im Internet wissenschaftlich aufgearbeitet werden.
Die Koalition hat sich gestern über einen letzten Kompromiss zum Leistungsschutzrecht geeinigt, der heute im federführenden Rechtsausschuss abgestimmt werden soll. Geplant ist, diesen am Freitag nach zweiter und dritter Lesung im Bundestag abzustimmen. Dagegen wehrte sich die Opposition und forderte heute im Rechtsausschuss eine weitere Anhörung, um die veränderten Rahmenbedingungen diskutieren zu können. Das wurde aber mit der Mehrheit der Koalition abgelehnt. ...
Der Bundestag hat in seiner gestrigen Plenardebatte theoretisch über Netzneutralität diskutiert. Theoretisch dadurch, dass die Debatte nur als "Reden zu Protokoll" stattfand, weil die Opposition wohl alle Plenardebatten-Kärtchen bereits gezogen hatte und die Regierungskoalition anscheinend kein großes Interesse an einer öffentlichen Debatte hatten. Konkret ging es um einen Gesetzentwurf der Linksfraktion, die Netzneutralität festzuschreiben. ...
Bei Zeit.de findet sich eine Übersicht der Verhandlungsführer für nun beginnenden Koalitionsverhandlungen für eine Große Koalition. Netzpolitik dürfte als Querschnittsthema in mehreren Arbeitsgruppen verhandelt werden. Zuallererst fällt natürlich die Unterarbeitsgruppe Digitale Agenda auf, die der Arbeitsgruppe Kultur zugeordnet ist. Das führte gestern erstmal zu viel Häme auf Twitter, aber diese Zuordnung muss ja erstmal nicht schlecht sein. Viel wichtiger als eine Zuordnung ist ja, wer da was verhandelt. ...
In der kritischen Stadtforschung wird die These der postdemokratischen Stadt aktuell immer wieder aufgegriffen und dabei eng mit Prozessen der Neoliberalisierung verknüpft. Ausgehend von einer kritischen Diskussion der konzeptionellen Zugänge bei Colin Crouch und Jacques Rancière geht der Beitrag anhand der Geschichte der kommunalen Selbstverwaltung in Frankfurt am Main dem Gehalt der beiden Begriffsbestimmungen in der konkreten historischen Analyse nach. Verwiesen wird dabei auf die unterschiedliche Analysetiefe der beiden Konzepte. Entgegen der bei Crouch vorherrschenden Annahme, dass es vor der neoliberalen Stadt eine demokratische Form städtischen Regierens gegeben hat, wird unter Rückbezug auf die Argumentation Rancières zur Demokratie betont, dass der Fordismus keinesfalls als egalitärer, inklusiver oder demokratischer charakterisiert werden kann. Vielmehr vertreten wir die These, dass die fordistische Stadt zwar aus anderen Gründen, aber vom Grundsatz her nicht weniger postdemokratisch gewesen ist als die neoliberale der Gegenwart und dass die demokratischen Momente am ehesten in den Brüchen und Spalten der sozialen Konflikte der 1970er und 1980er Jahre gefunden werden können.
Alle historische Forschung basiert auf einer Selektion von Themen, die sich aus dem Kontext ergeben, in dem diese Selektion stattfindet. Historische Forschung ist selbst zeitgebunden, und das beeinflusst ihre Perspektiven und Fragestellungen, nicht aber ist die Geschichtswissenschaft in der Lage, eine zeitlose Wahrheit über die Vergangenheit zu erschließen. Eine Suche nach dem "wie es eigentlich gewesen ist" muss auch daran scheitern, dass historische Forschung immer mit Wissen und Nicht-Wissen zugleich konfrontiert wird. Auch die rechtshistorische Forschung ist stets ein Subjekt ihrer Zeit, und auch sie muss akzeptieren, dass historisches Wissen notwendigerweise unvollständig ist. Die Rechtsgeschichte kann immer nur Fragmente der Objektivität der Geschichte rekonstruieren, sie kann nur "die sichtbare Seite einer Gesellschaft – Institutionen, Denkmäler, Werke, Gegenstände" zugänglich machen, nicht aber ihre "verborgene, unsichtbare Seite: Vorstellungen, Wünsche, Ängste, Verdrängungen, Träume". Tradition, heißt es dazu bei Harold Berman auch, "ist mehr als historische Kontinuität. Eine Tradition ist eine Mischung aus bewußten und unbewußten Elementen." ...
In der entscheidenden Phase der Reform des europäischen Datenschutzes geben die Netzpolitiker Peter Tauber (CDU), Lars Klingbeil (SPD) und Manuel Höferlin (FDP) einer Imagebroschüre von Facebook ihr Gesicht. In dieser werden Verstöße Facebooks gegen geltendes Datenschutzrecht als Mythen heruntergespielt.