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Inhalt
Vorwort
Zur Eröffnung des 50.Lehrgangs der Akademie der Arbeit am 9.Mai 1984
der Leiter der Akademie Dr. Diether Döring
die Vorsitzende des Kuratoriums Ilse Brusis
der Hessische Sozialminister Armin Clauss
der Dezernent für Soziales, Jugend und Wohnungswesen der Stadt Frankfurt Karl.-H.Trageser
der Präsident der Universität Frankfurt Prof. Dr. Hartwig Keim
Referat Willy Brandt: „Partei- Gewerkschaften und Arbeiterbewegung“
Anhang
Freunde und Förderer der Akademie der Arbeit e.V.
Forschungsprojekt an der Akademie der Arbeit
Verzeichnis der Lehrveranstaltungen des 50.Lehrgangs
Die Organe der Akademie der Arbeit
Lehrkräfte der Akademie der Arbeit
Teilnehmer des 50.Lehrgangs der Akademie der Arbeit
Inhalt
Prof. Dr. Drs. h. c. Fritz Neumark: Welche Reformen verlangt das heutige Steuersystem?
Prof. Dr. Oswald von Nell-Breuning S.J.: Unternehmensverfassung
Dr. Gerhard Leminsky: Anmerkungen zur Geschichte der Mitbestimmungsdiskussion im Deutschen Gewerkschaftsbund
Nachruf auf Prof. Dr. Walter Mallmann
Berichte über Treffen von Absolventen früherer Lehrgänge (17. Lehrgang 1951/52 und 39.Lehrgang 1973/74)
Verzeichnis der Lehrveranstaltungen des 49.Lehrgangs
Organe und Lehrkräfte der Akademie der Arbeit
Teilnehmer des 49.Lehrgangs der Akademie der Arbeit
Inhalt
Prof.Dr. Hans-Jürgen Krupp: Weltwirtschaft und Beschäftigungskrise
Otto Freitag: Solidarität und Internationalität
Karl Handfest: In Gedenken an Anna und Jakob Osterroth
Verzeichnis der Lehrveranstaltungen des 48.Lehrgangs
Organe und Lehrkräfte der Akademie der Arbeit
Teilnehmer des 48.Lehrgangs der Akademie der Arbeit
Die Covid-19-Pandemie hat das universitäre Leben seit dem Sommersemester 2020 radikal verändert, aber auch dem Thema "Digitalisierung" von Forschung Lehre eine neue Dringlichkeit verliehen. Der erste Band des Jahrbuchs diskutiert daher Grenzen und Chancen digitaler Lehre, stellt aktuelle Forschungsprojekte vor, die digitale Ressourcen für Theologie und Religionswissenschaft nutzbar machen und blickt auf ein Jahr zwischen "Home-Office", e-learning und Video-Konferenz zurück.
Eine Woche lang trafen sich Vertreter*innen des Cinema Spaces Network (CSN) im Berliner Humboldt Forum. Abend für Abend gab es eine Cine Lecture, in der nichtstaatliche Initiativen aus Burkina Faso, Kenia, DR Kongo, Sudan und Südafrika ihre Anstrengungen vorstellten, dem Kino in ihrem Land Raum und Publikum zu verschaffen; sie sind alle auf der Website des CSN archiviert. Im Anschluss an die Lectures wurde ein von den Aktivist*innen ausgesuchter Film gezeigt, wodurch eine Art Zufallspanorama des afrikanischen Kinos entstand. Durchgehend trat dabei die Spannung zwischen politischem Anspruch und den filmkünstlerischen Entscheidungen der hier vertretenen Regisseure zutage. Deutlich wurde bei all dem nicht zuletzt, dass die Realitäten, die unter dem Schlagwort 'Afrikanisches Kino' verhandelt werden, zwar extrem unterschiedlich sein können, aber alle Akteur*innen doch wie selbstverständlich daran festhalten.
Vor gut zehn Jahren rückte der NSU-Komplex ins Licht einer ahnungslosen Öffentlichkeit. Mit jedem neuen Detail der Mordserie, die bis zu diesem Punkt in den hinteren Mediensegmenten ein belangloses Dasein als 'Dönermorde' fristete, sandte eine Terrororganisation, die sich Nationalsozialistischer Untergrund nannte und die Morde nun öffentlich für sich reklamierte, nachträglich Schockwellen ins öffentliche Bewusstsein. Als Antwort auf den Terror, der sich direkt vor ihren Augen und doch jenseits ihrer Aufmerksamkeit abgespielt hatte, eröffnete die Gesellschaft, vertreten durch die Bundesanwaltschaft, dann am 6. Mai 2013 einen Prozess. Den Strafprozess als jenes öffentliche Verfahren, das die Ausübung legaler Gerechtigkeit verspricht - Gerechtigkeit durch Prozess und Gesetz -, nennt die amerikanische Literaturtheoretikerin Shoshana Felman "die angemessenste und wesentlichste, letztlich bedeutsamste Antwort der Zivilisation auf die Gewalt, die sie verwundet". Das Verfahren dieser Antwort verfolgt aber nun einen dezidiert eigenen Zweck, mit einem durchaus anderen Fokus als dem der gesellschaftlichen Aufarbeitung. Die Spannung zwischen dem innerrechtlichen Ziel einerseits - der Feststellung individueller Schuld - und dem gesellschaftlichen Bedarf an Aufarbeitung andererseits durchzieht den gesamten NSU-Prozess und prägt nicht zuletzt die Art, wie der gesamte NSU-Komplex dabei in Erscheinung und auf die Bühne der Welt tritt. Die Frage, wer wann, wo und wie in Erscheinung treten und teilhaben kann, betrifft den Kern des NSU-Terrors selbst. Der Prozess, der diesen Terror verhandelt, partizipiert gleichzeitig selbst performativ an der Frage des Erscheinens. Als eine eigene Miniaturbühne der Welt entscheidet das Gericht nicht nur über Schuld und Unschuld als Ergebnis des Prozesses, sondern eben auch darüber, wer wo und wie zu diesem Zweck erscheinen und durch seine Rede daran teilhaben kann. Während im Prozess einerseits alle Scheinwerfer auf die Hauptangeklagte gerichtet waren, um deren individuelle Schuld es in dem Verfahren primär ging - eine Hauptangeklagte, die sich dem Auftreten aber gerade verweigerte -, hat das Verfahren andererseits die Opfer und Hinterbliebenen an den Rand gedrängt, von dem her diese aber nun die gesellschaftlich entscheidenden Fragen aufwerfen. Diese doppelte Asymmetrie des Erscheinens im Prozess prägt bis heute das, was wir den NSU-Komplex nennen.