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We characterize the response of U.S., German and British stock, bond and foreign exchange markets to real-time U.S. macroeconomic news. Our analysis is based on a unique data set of high-frequency futures returns for each of the markets. We find that news surprises produce conditional mean jumps; hence high-frequency stock, bond and exchange rate dynamics are linked to fundamentals. The details of the linkages are particularly intriguing as regards equity markets. We show that equity markets react differently to the same news depending on the state of the economy, with bad news having a positive impact during expansions and the traditionally-expected negative impact during recessions. We rationalize this by temporal variation in the competing "cash flow" and "discount rate" effects for equity valuation. This finding helps explain the time-varying correlation between stock and bond returns, and the relatively small equity market news effect when averaged across expansions and recessions. Lastly, relying on the pronounced heteroskedasticity in the high-frequency data, we document important contemporaneous linkages across all markets and countries over-and-above the direct news announcement effects. JEL Klassifikation: F3, F4, G1, C5
This paper studies the impact of the concentration of control, the type of controlling shareholder and the dividend tax preference of the controlling shareholder on dividend policy for a panel of 220 German firms over 1984-2005. While the concentration of control does not have an effect on the dividend payout, there is strong evidence that the type of controlling shareholder matters as family controlled firms have high dividend payouts whereas bank controlled firms have low dividend payouts. However, there is no evidence that the dividend preference of the large shareholder has an impact on the dividend decision. JEL Classification: G32, G35 Keywords: Dividend Policy, Payout Policy, Lintner Dividend Model, Tax Clientele Effects, Corporate Governance
Die Literatur spiegelt in Werken die Spuren der Kultur, der sie zugehört, wider und ist beauftragt der Gesellschaft Richtung zu geben. Deshalb zeigen literarische Werke die geschichtliche, soziale, wirtschaftliche Seite und Kenntnisse vor dem Hintergrund ihrer Zeit. Durch Migrationserfahrungen wird literarischen Genres ein neues literarisches Genre hinzugefügt, nämlich 'die Migrantenliteratur'. Obwohl die Migrantenliteratur andere politisch-historische Hintergründe in sich trägt, kommt es in ihrem Kontext zu ähnlichen Bildern und Problemstellungen des Eigenen und des Fremden. Die Zahl der Schriftstellerinnen in diesem Genre der Literatur ist gering, aber Emin Sevgi Özdamar ist eine weltweit berühmte Schriftstellerin. Özdamars Erfolg ist darin zu sehen, dass sie Wörter, Sprüche und Redewendungen aus ihrer Muttersprache unmittelbar ins Deutsche überträgt. Das Erzählverfahren von Özdamar ist von interkulturellen Bezügen hinsichtlich der deutschen und der türkischen Kultur geprägt. Genau aus diesen Gründen sollen in der vorliegenden Studie die Sichtweise von Frauen, Frauenbildern, verschiedenen weiblichen Rollen in der deutschen und türkischen Gesellschaft im Roman 'Die Brücke vom goldenen Horn' von Emine Sevgi Özdamar, einer weltweit bekannten Autorin, analysiert werden. Es wird beabsichtigt, aus dem Blickwinkel einer Schriftstellerin aufzuzeigen, wie sich die Frauenbilder in den Jahren 1966-1975 in Deutschland und in der Türkei darstellten, ob es Unterschiede zwischen den zwei Kulturen gab und vor welchem geschichtlichen und sozialen Hintergrund die Frau, die im Mittelpunkt steht, lebte.
A língua como pátria
(2006)
It is our aim to focus on certain aspects of the complex relationship between language – particularly German – and homeland/identity as seen in the work of a number of Jewish poets and authors. Initially we wish to point out this conflicting relationship in the work of Paul Celan and Rose Ausländer, two Jewish poets born in Romania. The examples of Viktor Klemperer and Ruth Klüger emphasize the complexity of this specific characteristic in the biography/work of German authors of Jewish origin. Elias Canetti, the Nobel Laureate born in Bulgaria, is a literary personality whose biography shows the importance of German culture influence in Eastern Europe at the beginning of the Twentieth Century: Canetti considers himself a German poet who belongs to the German-speaking cultural and literary world.
19. yüzyılda misyoner, oryantalist, asker, yönetici ve araştırmacılar olmak üzere farklı meslek gruplarından birçok Avrupalı, Osmanlı topraklarını dolaşarak arkalarında seyahat kitapları bırakmışlardır. Klasik bilimsel çalışmaların aksine alternatif bir araştırma modeli olarak kabul edilebilecek olan seyahat yazını bir anlatı türü olarak sosyal bilimlerin farklı disiplinleri için oldukça sübjektif verilere dayansa da yoğun ve zengin bir bilimsel materyal sunmaktadır. Bu bağlamda bir Alman oryantalist ve seyyah olan Eduard Sachau (1845-1930) Osmanlı toprakları içerisinde 1879'da başlayarak yaklaşık altı ay süren bir seyahat gerçekleştirmiş ve seyahat notlarını "Reise in Syrien und Mesopotamien" ("Suriye ve Mezopotamya Seyahati") adıyla 1883 yılında Almanya'da kitap olarak yayımlamıştır. Aslında bir filolog olan Sachau, tıpkı bir sosyolog, antropolog ve arkeolog gibi dolaşarak Osmanlı taşrasında yaşayan Arap, Kürt, Türk, Nasturi, Yakubi ve Yezidiler hakkında önemli bilgiler sunmuştur. Bu çalışma, bir bilim insanı olarak Sachau'nun seyahatinin oryantalist bilgi üretim süreci olduğunu iddia etmekte ve onun süreçte bu topladığı bilgiyi farklı yollarla akademik metinlere transfer ettiğini öne sürmektedir.
Was war und ist heute die Rolle der Griots im alten Afrika? Es besteht darin, über das Leben der Gemeinschaft durch die verschiedenen historischen Begebenheiten zu berichten. So begreift auch Sembene Ousmane seine Bestimmung als Filmemacher. Er soll ein "Griot der modernen Zeiten sein". Diese Rolle als Vertreter der eignen Gemeinschaft in den modernen Medien, wie z. B. dem Kino, entspricht auch Djibril Diop Mambetys Auffassung, jenes Filmemachers aus dem Senegal, der den Film als revolutionäres Vehikel begreift. Aber was wäre der afrikanische Film, fragt sich Signer, hätte man nicht Regisseure wie Idriss Ouadreogo oder die regionale Institution des FESPACO, die jährlich Preise für afrikanische Filmemacher vergibt. Dies bedeutet, dass der afrikanische Film seit der Unabhängigkeit präsenter geworden ist und versucht, selber als Vehikel realer oder fiktionaler Faktenin Afrika zu sein. So verspricht es auch der 1988 gedrehte Film Camp "Thiaroye" von Sembene Ousmane und Thierno Faty Sow, der kolonialgeschichtliche Geschehnisse in Afrika möglichst authentisch zu erzählen.
2013 yılından beri süregelen Ege Üniversitesi ve Paderborn Üniversitesi (Almanya) arasındaki iş birliği antlaşması kapsamında Alman Akademik Değişim Servisinin de (DAAD) destekleyicisi olduğu uluslararası kongrenin yedincisi 2-3 Aralık 2019 tarihlerinde Ege Üniversitesi bünyesinde gerçekleşti. "Internationale Tagung im Rahmen der Germanistischen Institutspartnerschaft Ege Universität Izmir - Universität Paderborn "Aktuelle Perspektiven der deutsch-türkischen Germanistik" başlıklı kongrede hem edebiyat hem de dilbilim alanından genç araştırmacılar ve akademisyenler bildirilerini sundular. Kongre kapsamında Paderborn Üniversitesi, Ege Üniversitesi, Dokuz Eylül Üniversitesi ve Humboldt Üniversitesi'nden akademisyenlerin katılımlarıyla gerçekleşti.
This paper investigates the financial contracting behavior of German venture capitalists against the results of recent theoretical work on the design of venture capital contracts, especially with regard to the use of convertible securities. First, we identify a special feature of the German market, namely that public-private partnership agencies require significantly lower returns than private and young venture capitalists. The latter are most likely to follow their North-American counterpart by refinancing themselves with closed-end funds. Second, with regard to financing practices it is shown that the use of convertibles, relative to other instruments, is influenced by the anticipated severity of agency problems. Klassifikation: C24; G24; G32
Unter der Leitung der Ege Universität und der Beteiligung der Universität Paderborn, Istanbul und Hamburg fand vom 14. bis zum 16. November 2017 die erste internationale/kooperative Vierer-Tagung im Rahmen der Germanistischen Institutspartnerschaft an der Ege Universität in Izmir statt. Wissenschaftler und Interessierte reisten aus verschiedenen Städten wie Istanbul, Ankara, Eskişehir, Berlin, Paderborn, Hildesheim und Hamburg für die vom Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) geförderte GIP Tagung an und leisteten mit gebiets- und themenbezogenen Vorträgen einen besonderen Beitrag dazu, eine international sehr vielschichtige Plattform entstehen zu lassen, die mehr als nur den literaturwissenschaftlichen Austausch ermöglichte
Das Arbeitspapier „Die Anfechtung von Hauptversammlungsbeschlüssen“ ist der Entwurf des Hauptteils meines Gutachtens für den diesjährigen Deutschen Juristentag. Es wird wie die früheren Arbeitspapiere Freunden und Förderern des Instituts, darüber hinaus aber auch interessierten Fachkollegen mit der Bitte übersandt, dem Verfasser Anmerkungen und Kritik mitzuteilen, die im Rahmen des Möglichen berücksichtigt werden sollen. Das überarbeitete und vollständige Gutachten wird vom DJT im C.H. Beck Verlag veröffentlicht werden.
Anfang 1996 hat die Kommission der Europäischen Gemeinschaften den Vorschlag für eine Dreizehnte Richtlinie auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts über Übernahmeangebote vorgelegt. Der Richtlinienentwurf strebt an, daß in allen Mitgliedstaaten im Fall eines öffentlichen Übernahmeangebots für die Anleger ein gleichwertiger Schutz erreicht wird. Um die Beachtung der Übernahmeregeln zu gewährleisten, sieht Art. 4 des Richtlinienentwurfs vor, daß die Mitgliedstaaten eine Einrichtung oder Stelle benennen, die den Angebotsvorgang überwacht und erforderlichenfalls eingreift. Dabei kann es sich um eine Behörde, oder, wie im Fall des britischen Takeover-Panel, um eine im Wege der Selbstregulierung geschaffene private Stelle handeln. In jedem Fall müssen die Mitgliedstaaten sicherstellen, daß diese Behörde oder Einrichtung über alle Befugnisse verfügt, die für die Erfüllung ihrer Aufgaben notwendig sind. In der Bundesrepublik Deutschland sind öffentliche Übernahmeangebote gesetzlich nicht geregelt. Der freiwillige Übernahmekodex, der im Herbst 1995 in Kraft getreten ist, wird von den betroffenen Marktteilnehmern weithin nicht akzeptiert: Von den 678 börsenotierten Unternehmen haben ihn bisher nur 259 anerkannt. Von den 30 DAX-Gesellschaften haben sieben die Selbstverpflichtung nicht unterschrieben. Bei den MDAX-Gesellschaften ist es sogar die Mehrheit, die den Übernahmekodex nicht anerkennt. Eine Durchsetzung der Regeln des Kodex im Sinne des Richtlinienentwurfs der EU ist damit nicht gewährleistet. Ohnedies gilt der Kodex nicht gegenüber ausländischen Unternehmen oder Personen, die ihn nicht unterzeichnet haben. Da der Übernahmekommission keine hoheitlichen Befugnisse zukommen, vermag sie die Beachtung der Übernahmeregeln nicht durchzusetzen. Es kommt hinzu, daß auch der Inhalt des Übernahmekodex hinter dem gebotenen Anlegerschutzstandard teilweise deutlich zurückbleibt. Auf eine gesetzliche Rahmenregelung wird Deutschland daher jedenfalls dann nicht länger verzichten können, wenn die EU-Richtlinie verabschiedet wird. Dies sollte aber nicht abgewartet werden. Zum einen erscheint eine dem Anlegerschutz verpflichtete, internationalen Kapitalmarktstandards entsprechende Regelung bereits jetzt im Interesse der weiteren Förderung des Finanzplatzes Deutschland als wünschenswert, da öffentliche, freundliche und vielleicht auch feindliche, Übernahmeangebote in Zukunft aller Voraussicht nach zunehmen werden. Zum anderen würde eine EU-Regelung sich erübrigen, wenn die Einzelstaaten sich entschließen könnten, vergleichbare Anlegerschutzstandards zu entwickeln. Der hier vorgelegte Entwurf knüpft an einen älteren - weitgehend in den Gesetzesvorschlag BT-Drucks. 13/367 übernommenen - Vorschlag an, entwickelt diesen Vorschlag aber in zentralen Punkten weiter. In Anlehnung an das vom Übernahmekodex entwickelte Vorbild sieht auch der hier vorgelegte Vorschlag eine aus unabhängigen Vertretern der betroffenen Verkehrskreise gebildete Übernahmekommission vor, der allerdings in gewissem Umfang notwendige hoheitliche Befugnisse übertragen werden sollen. Auch im sonstigen Inhalt lehnt sich der Vorschlag an den Übernahmekodex dort an, wo dieser befolgenswerte Neuerungen enthält. Aber auch die Kritik an den nicht zu übersehenden inhaltlichen Mängeln des Kodex war zu berücksichtigen, ebenso wie praktische Erfahrungen, die im Übernahmeversuch Krupp/Thyssen gemacht werden konnten. Im übrigen läßt der Entwurf der wünschenswerten Selbstregulierung den gebotenen Freiraum, da die Übernahmekommission sowohl durch ihre Einzelentscheidungen wie durch die Formulierung genereller Empfehlungen die Entwicklung öffentlicher Unternehmensübernahmen zu beeinflussen und lenken vermag. Es wäre wünschenswert, wenn der Finanzplatz Deutschland möglichst bald über einen "Übernahmekodex" verfügte, dessen Regeln durchsetzbar wären, und der seinem Inhalt nach internationalen Anlegerschutzstandards genügte. Der hier vorgelegte Vorschlag versteht sich als Diskussionsbeitrag dazu.
"Tracking Stock", zum Teil auch als "Targeted Stock" bezeichnet, ist eine Innovation des U.S.-amerikanischen Kapitalmarkts. Mit Tracking Stocks bezeichnet man Aktien, deren Gewinnbezugsrecht sich lediglich nach dem Ergebnis einer bestimmten Unternehmenssparte, nicht des Gesamtunternehmens, bemißt. Ein typisches Beispiel bildet die Schaffung von Tracking Stocks im Zusammenhang mit der Übernahme von Electronic Data Systems (EDS) durch General Motors im Jahre 1984. Die bisherigen Aktionäre von EDS, die EDS eingebracht hatten, erhielten zwar General Motors-Aktien, deren Dividendenbezugsrecht aber am - separat zu ermittelnden - Gewinn der künftigen EDS-Sparte von General Motors orientiert wurde. Damit sollte erreicht werden, die bisherigen Aktionäre der EDS auch weiterhin vorrangig an den Erträgen des - im Vergleich zum Kerngeschäft von General Motors als profitabler eingeschätzten - Elektronikgeschäfts teilhaben zu lassen. Im folgenden werden zunächst Gründe und Anwendungsbereich (II.) sowie die Vor- und Nachteile dieser Gestaltung (III.) näher erläutert. Ein weiterer Abschnitt (IV.) wendet sich dann ausgewählten Einzelfragen zu, die sich bei Einführung dieses Instruments nach deutschem Recht stellen würden.