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Dies ist ein Crosspost mit freundlicher Genehmigung der Hessischen Stiftung Friedens- und Konfliktforschung. Der Beitrag findet sich ebenso auf der Seite der HSFK.
Trotz Bangen war am Ende allen zum Feiern zumute: Am 16. Dezember 2016 fasste die fünfte Überprüfungskonferenz der UN-Waffenkonvention (Convention on Certain Conventional Weapons, CCW) unter pakistanischem Vorsitz den Beschluss, im nächsten Jahr eine offizielle Expertenkommission einzusetzen, die sich mit letalen autonomen Waffensystemen (Lethal Autonomous Weapons Systems, LAWS) befassen soll. Diese Group of Governmental Experts (GGE) wird unter indischem Vorsitz „open-ended“ tagen und 2017 zu zwei je fünftägigen Treffen zusammenkommen...
Der angebliche Hack von etwa 900.000 Telekomroutern hat in Deutschland das Thema IT-Sicherheit wieder einmal auf die Tagesordnung gesetzt. In den folgenden Tagen kristallisierte sich heraus, dass der Ausfall der Router mit Internetkriminalität in Verbindung stand. Dabei hätte es bleiben können, aber es sollte nicht lange dauern, bis das ebenfalls immer aktuelle Reizthema Terrorismus mit den Vorfällen in Verbindung gebracht wurde: Rainer Wendt, Bundesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft, ließ im Zuge des angeblichen Hackerangriffs folgendes verlautbaren: "Cyber-Kriminalität ist Terrorismus."
Die Gleichsetzung von Hackern mit Terroristen, die Herr Wendt in seinem Interview vornimmt, ist derart absurd und gleichzeitig symptomatisch für eine unproduktive und hysterische Debatte zu IT-Sicherheit (vulgo: Cybersicherheit) und dem vagen Begriff des Cyberterrors, dass es sinnvoll ist, sie in einen kritischen Kontext zu setzen. Dieser Beitrag betrachtet daher, ausgehend vom Ausfall der Telekomrouter, die Ereignisse und diskutiert wieso die Debatte um IT-Sicherheit in Deutschland fundamental an den eigentlichen Sicherheitsproblemen in der IT und aus Sicht der Terrorbekämpfung vorbei geht.
Wird von Terrorismusbekämpfung gesprochen, ist der Fokus auf nationale Problemlösungen gerichtet. Bei modernen Formen des Terrorismus handelt es sich zumeist um transnationale Phänomene, denen auch transnational begegnet werden muss. Zwei Beispiele zeigen die Probleme, die aus einer nationalen Beschränkung entstehen...
Donald Trump hat die Polittechnologie des Populismus auf die Spitze getrieben und geradezu perfektioniert. Hier sind die mehr oder minder appetitlichen Zutaten seines Hyperpopulismus, die allesamt zur Anwendung kamen. Keine dieser Ingredienzen ist gänzlich neu, sondern sie wurden auch schon von europäischen Rechtspopulisten hinlänglich erprobt. Dieses Gemisch bedarf eines fruchtbaren Resonanzbodens, um seine betörende Wirkung zu entfalten. Es muss auf eine gesellschaftliche Disposition treffen. Je nach Kontext spielen unterschiedliche sozio-kulturelle und ökonomische Faktoren eine Rolle, weshalb sich die Populismen auch von Land zu Land in Form und Inhalt durchaus unterscheiden. Dennoch gibt es so etwas wie einen Kern an populistischen Lehrsätzen und Mechanismen, die man sich vergegenwärtigen sollte, um auch in der medialen Berichterstattung nicht stets aufs Neue in die aufgestellten Fallen zu tappen.
Flüchtlinge in eine neue Sicherheitsarchitektur einzubinden ist billiger und effektiver als ein Überwachungsstaat oder der Einsatz der GSG 9 bei jedem Verdachtsfall. Der Fall des Terrorverdächtigen von Chemnitz hat auf deutlichste Weise gezeigt, dass Behörden große Schwierigkeiten damit haben, die Bildung von Kleinst-Terrorzellen zu verhindern. Sie bekommen ihre Informationen zu oft ex-post, oder warten zu lange mit dem Zugriff. Daher muss an besseren Präventions- und Notfallmechanismen gearbeitet werden. Dies hat allerdings viele Facetten : Jugend- und Informationsprogramme, eine effektive Bekämpfung der Jihad Online Propaganda und die aktive Einbindung von Flüchtlingen und ihren Netzwerken in die Terrorismusprävention und in Notfall-Strategien.
Ein historischer Moment? Die UN beschließen erstmals Verhandlungen zu einem Nuklearwaffenverbot
(2016)
Um Mitternacht deutscher Zeit beschloss der Erste Hauptausschuss (Ausschuss für Abrüstung und Internationale Sicherheit) der UN-Generalversammlung mit großer Mehrheit, dass im nächsten Jahr Verhandlungen über ein Verbot von Kernwaffen aufgenommen werden sollen. Damit gipfelte die sogenannte Humanitäre Initiative, die sich in den vergangenen Jahren formierte und zunehmend an Momentum gewann, in einer historischen Resolution. Mit 123 zu 38 Stimmen, bei 16 Enthaltungen, stimmten knapp Zweidrittel der Staaten für Resolution L.41 („Taking forward multilateral nuclear disarmament negotiations“). Die USA und Russland, deren Arsenale zusammen über 95% der weltweiten Kernwaffen ausmachen, stimmten ebenso dagegen, wie (mit Ausnahme der Niederlande) sämtliche NATO-Mitglieder, darunter auch Deutschland. Wir rufen an dieser Stelle in Erinnerung, was sich hinter der Humanitären Initiative verbirgt, was es mit dem nun zu verhandelnden Kernwaffenverbot auf sich hat und werfen einen Blick auf das Abstimmungsergebnis....
Am 27. Dezember 2015 verabschiedete der Ständige Ausschuss des Nationalen Volkskongresses das erste Antiterrorgesetz in der Geschichte der Volksrepublik China (VRC). Damit wurde eine über 25 Jahre erarbeitete umfangreiche Antiterrorstrategie zu Papier gebracht und mit ihr endlich eine verbindliche rechtliche Definition von „Terrorismus.“ Bereits gängige Praktiken wie öffentliche Medienzensur oder die Verpflichtung von Telekommunikationsunternehmen und Internetprovidern zur Bereitstellung von Inhaltsdaten wurden formalisiert und verschärft, sowie auch die Mobilisierung zivilgesellschaftlicher Organisationen auf eine rechtliche Grundlage gestellt. Allerdings stellt das Gesetz nur den finalen, formalen Schritt einer fünfundzwanzigjährigen Entwicklung dar. Tatsächlich kämpft Beijing seit Anfang der 1990er Jahre in der Provinz Xinjiang mit einer Mischung aus separatistisch und islamistisch motivierter politischer Gewalt, an deren Spitze seit spätestens 2008 das East Turkestan Independence Movement (ETIM) steht. ETIM weist ideell und organisatorisch eine Nähe zu Al Qaeda auf, und arbeitet transnational mit der Islamischen Bewegung Usbekistans, Tehrik-i-Taliban (Pakistan) und der al-Nusra Front (Syrien) zusammen...
Die Anschläge in diesem Sommer in ganz Europa sowie der andauernde Kampf gegen den Islamischen Staat haben das Thema der Terrorbekämpfung auch in der Öffentlichkeit wieder ganz nach oben auf die Tagesordnung gesetzt. Ob nun auf Länderebene oder durch neue Maßnahmen auf Bundesebene und International – eine ganze Reihe weiterer Maßnahmen wurden beschlossen um die Terrorbekämpfung in Deutschland zu verbessern. Ebenso wurden auch in anderen Ländern neue Maßnahmen beschlossen, in Frankreich sogar der Ausnahmezustand bis Anfang 2017 verlängert. Gleichzeitig brachten die neuen Maßnahmen auch eine Diskussion über die Sinnhaftigkeit, Effizienz und Effektivität dieser Maßnahmen mit sich – und ebenso, wie weit eine demokratische Gesellschaft in ihrem Sicherheitsbedürfnis überhaupt gehen soll. An diese Diskussion soll diese Blogserie anschließen...
Mehr Geld für BND und Verfassungsschutz, bessere Vernetzung der europäischen Datenbanken, die Schaffung eines Ein- und Ausreiseregisters, die Übermittlung von europäischen Fluggastdaten an die Sicherheitsbehörden der EU-Mitgliedsstaaten, mehr Videoüberwachung, Kennzeichenlesesysteme, Biometrie – und vieles mehr. Detaillierte Angaben dazu, ob die angepeilten Maßnahmen überhaupt wirksam sind, werden selten gegeben. Politische Entscheidungsträger denken sich in der Regel nicht selbst aus, was gebraucht wird, vielmehr werden von den Sicherheitsbehörden Bedarfe angemeldet, die ihrer Arbeitslogik entsprechen. Und die sagt im Zweifelsfall: mehr hilft mehr. So sind im Zuge der Bekämpfung des Terrorismus im Laufe der letzten 15 Jahre unzählige verdachtsabhängige und verdachtsunabhängige Maßnahmen ergriffen worden. Allein auf Ebene der EU waren es mehr als 250...
Bei dem letzten Update des Genocide Alert Monitors wurde in sozialen Medien wiederholt darauf aufmerksam gemacht, dass fast sämtliche Massenverbrechen angeblich in muslimischen Staaten stattfänden. Der Islam wurde von den Kommentatoren als gewalttätige Religion bezeichnet und Muslime hauptverantwortlich für die über 21.000 im 1. Quartal 2016 getöteten Menschen gemacht. Anlass genug, die erfassten Situationen auf religiöse Identitäten von Tätern und Opfern zu analysieren...
Der deutsche und französische Innenminister haben eine Initiative gestartet um gegen Verschlüsselung vorzugehen. Ihr Argument, was von mehr oder weniger allen Geheimdiensten/Strafverfolgungsbehörden unisono vorgetragen wird lautet, dass verschlüsselte Kommunikation die Arbeit der Behörden behindere. Bereits im Jahr 1993 wurde die gleiche Debatte geführt, endete aber mit dem Konsens, dass die Vorteile von Verschlüsselung die Nachteile deutlich überwiegen. Dieser Konsens, getragen von Industrie, Datenschützern und Politik (sowohl Liberale als auch Konservative) schien sicher, war er doch die vernünftigste Antwort auf ein komplexes Problem. Heute stellen die von Rechtspopulisten getriebenen Innenminister wieder einmal die Verschlüsselung in Frage. Warum das eine schlechte Idee ist, soll dieser Beitrag klären.NSA Chef Inman argumentierte bereits 1980: “There is
a very real and critical danger that unrestrained public discussion of crypto-logic matters will seriously damage the ability of this government to conduct signals intelligence and the ability of this government to carry out its mission of protecting national security information from hostile exploitation” (1980). Kern dieses “going dark” Arguments ist also, dass digitale Überwachung schwerer würde, wenn alle verschlüsseln. Terroristen und andere bad guys könnten also nicht mehr gefangen werden. Die Debatte ist also gar nicht so neu und überraschend wie immer behauptet wird....
Seitdem im Juli die Schiedsentscheidung über die Territorialkonflikte im südchinesischen Meer gefällt wurde, wird in Zeitungen und Blogs intensiv darüber diskutiert, wie diese Entscheidung einzuordnen ist und welche Folgen sich daraus ergeben. Das Schiedsgericht hat nicht über Fragen der Souveränität selbst entschieden, sondern über die rechtlichen Grundlagen, aus denen Souveränitätsansprüche abgeleitet werden können. In diesem Zusammenhang hatte das Gericht die interessante Frage zu klären, inwieweit die durch China angeführten „historischen Rechte“ geeignet sind, einen Gebietsanspruch zu begründen. Klar ist, dass der Schiedsspruch nicht geeignet ist, den Konflikt zu beenden. China hat von Beginn an deutlich gemacht, dass es das Verfahren weder anerkennen noch sich daran beteiligen würde und hat daher schließlich auch die Entscheidung als rechtwidrig abgelehnt. Die Funktion des Verfahrens ist daher auch weniger die Konfliktlösung, die es nicht leisten kann, als vielmehr das Herausarbeiten einer rechtlich gerechtfertigten Position....
Das Bundeskabinett hat in der vergangenen Woche die Strategie der Bundesregierung zur Extremismusprävention und Demokratieförderung beschlossen. Das gemeinsam vom Bundesinnenministerium und dem Bundessozialministerium verantwortete Konzept stellt damit die erste ressortübergreifende Strategie des Bundes in diesem Bereich dar....
Obgleich die Disziplin der internationalen Beziehungen global sein will, bleibt sie allzu häufig von westlichen Wissenschaftlern dominiert. Doch wie kann internationale Politik anders gedacht werden? Welche Perspektiven ergeben sich auch für westliche WissenschaftlerInnen aus einem Perspektivwechsel? Und welche Herausforderungen bringt dies mit sich?
Am 12. Juli wurde vom Internationalen Schiedshof das Urteil im Streit zwischen den Philippinen und der VR China verkündet. Der Schiedshof erklärte, dass große Teile der chinesischen Ansprüche im Südchinesischen Meer null und nichtig sind, da sie einer rechtlichen Grundlage entbehren. Dies betrifft zunächst die auf der sog. nine-dash line basierenden Ansprüche. Dabei handelt es sich um eine aus den 1940er Jahren stammende Karte mit neun unterbrochenen Strichen, mittels derer China seit Jahrzehnten die äußeren Grenzen seiner nicht näher bestimmten historischen Rechte auf große Teile des Südchinesischen Meeres begründet. Gefallen sind auch die Ansprüche auf eine bis zu 200 Seemeilen umfassende ausschließliche Wirtschaftszone (Exclusive Economic Zone; EEZ) in den Spratly-Inseln und rund um Scarborough Shoal im Norden des südchinesischen Meeres, weil diesen vom Gericht der Inselstatus abgesprochen wurde. Der Verlust dieser Rechte wiederum hat zur Folge, dass die chinesische Besetzung mehrerer Riffe und Atolle als illegal eingestuft wird, weil sie innerhalb der ausschließlichen Wirtschaftszone EEZ der Philippinen liegen....
Wohl kaum ein anders arabisches Land ist so umstritten wie Saudi-Arabien, zumindest wenn es um die Frage von Rüstungsexporten geht. Erst im Juni hat das Verwaltungsgericht Frankfurt in einer von Heckler & Koch eingereichten Klage geurteilt, dass die Bundesregierung sich in der Frage der Genehmigung der Lieferung von Bauteilen für die Lizenzproduktion des G-36 Sturmgewehrs nach Saudi-Arabien entscheiden müsse. Das Wirtschaftsministerium unter der Führung von Sigmar Gabriel (SPD) hatte diese Entscheidung bislang vertagt, auch mit Hinweis auf die gegenwärtige Militärintervention, die das Königreich zusammen mit anderen arabischen Staaten im Jemen führt....