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Das vorliegende Diskussionspapier ist die erweiterte and aktualisierte Fassung des Kapitels „Neoliberalismus und Arzt-Patient-Beziehung“ meines Buches „Zur sozialen Anatomie des Gesundheitswesens. Neoliberalismus und Gesundheitspolitik in Deutschland“ (Frankfurt 2005). Es geht dabei um die Ökonomisierung bzw. Kommerzialisierung eines sozialen Bereiches, der davor lange Zeit verschont wurde. Der Einfluss von Markt und Wettbewerb auf die Arzt-Patient- Beziehung werden beschrieben und analysiert sowie auf daraus folgende wichtige Veränderungen hingewiesen. Dabei zeigt sich, dass der Patient zunehmend zum Kunden wird und der Arzt immer intensiver unternehmerisch zu denken hat. Der Ermessensspielraum für ärztliche Entscheidungen, von Indikationsstellungen und therapeutischen Interventionen, werden davon nicht unerheblich berührt. Daraus ergeben sich ethische Aspekte, die schon vor einigen Jahrzehnten von der „kritischen Medizin“ beklagt wurden. Gesundheit wird hier als Menschenrecht gesehen. Als Gegenmodell zur um sich greifenden Kommerzialisierung gelten neue Formen der Versorgung, die auf der Basis von Solidarität beruhen.
Das Ziel dieser Arbeit ist es, die Kausativierung im Türkischen zu beschreiben. Dabei sind folgende formale Gesichtspunkte zu berücksichtigen: Wie werden die kausativen Verbformen gebildet? Wie werden die Partizipanten in der Kausativkonstruktion enkodiert? An funktionalen Aspekten kommen in Betracht: Welche Bedeutungen können bei kausativen Verbformen vorliegen? Besteht der (für andere Sprachen) viel diskutierte Unterschied "lexikalisches" vs. "nicht-lexikalisches Kausativ", und welche Rolle spielt er? Inwieweit sind semantische Faktoren für die Partizipanten-Enkodierung relevant, und umgekehrt, welche Bedeutungsimplikationen sind mit einer bestimmten Enkodierung gegeben? Schließlich ist es interessant, zu zeigen, in welcher Beziehung das Kausativ zu den verwandten Kategorien Passiv, Reflexiv und Reziprok steht.
Die Kommission plant seit langem eine Harmonisierung des Rechts der Unternehmensübernahmen in der Gemeinschaft. Betroffen von diesen Plänen sind freilich vorerst nur Aktiengesellschaften, deren Papiere an einem regulierten Markt gehandelt werden. Und noch in einer anderen Richtung sind die Regulierungspläne beschränkt: Der von der Kommission vorgelegte Vorschlag für eine dreizehnte Richtlinie des Rates auf dem Gebiete des Gesellschaftsrechts betrifft vornehmlich die Übernahme von Aktien einer Gesellschaft auf dem Wege eines öffentlichen Übernahmeangebots, ein Weg, der in Deutschland nur in seltenen Ausnahmefällen beschritten wird. Die scharfe Ablehnung, der sich der Entwurf dennoch vor allem in Deutschland ausgesetzt sieht, richtet sich gegen Art. 4 des Entwurfs. Diese Vorschrift erfaßt auch den Aktienerwerb auf anderem Wege als dem des öffentlichen Übernahmeangebots, sofern nur die Transaktion, z. B. ein Paketkauf, dem Erwerber die Kontrolle über die betreffende Gesellschaft verschafft. Dann soll nach Art. 4 des Entwurfs der Erwerber einer solchen kontrollierenden Beteiligung verpflichtet sein, den übrigen Aktionären die Übernahme auch ihrer Aktien anzubieten. Dabei setzt der Richtlinienentwurf die Schwelle, ab welcher der Erwerb einer "kontrollierenden" Beteiligung angenommen und damit die Pflicht zu Erwerb aller übrigen Aktien ausgelöst wird, bei einem Drittel der stimmberechtigten Aktien an. Diese Betrachtung ist zumindest für Publikumsgesellschaften, die sich mehrheitlich in Streubesitz befinden, offenkundig realistisch. So waren im Jahre 1992 auf den Hauptversammlungen der 24 größten deutschen Publikumsgesellschaften durchschnittlich nur 58 Prozent der stimmberechtigten Aktionäre vertreten. In diesen Fällen kann also, wenn man so will, die "Kontrolle" bereits mit knapp dreißig Prozent aller stimmberechtigten Aktien erworben und ausgeübt werden. Eine Diskussion der Regulierung von Unternehmensübernahmen und der Vorschläge der Kommission hierzu kann an verschiedenen Punkten ansetzen: So kann man ganz grundsätzlich die Bedeutung von Unternehmensübernahmen und ihrer Regulierung für den Kapitalmarkt und den "Markt für Unternehmenskontrolle" erörtern oder nach den ökonomischen Auswirkungen des in Art. 4 des Richtlinienentwurfs vorgesehenen Zwangsübernahmeangebotes fragen. Man kann der Frage nachgehen, ob eine gesetzliche Regelung überhaupt erforderlich ist, oder ob eine Selbstregulierung genügt, wie sie bisher in Deutschland in Form einer Empfehlung der Börsensachverständigenkommission besteht, oder wie sie - freilich mit viel weitergehendem Inhalt und wirkungsvoller - der englische Kapitalmarkt in Form des "City Code on Takeovers and Mergers" kennt. Meine folgenden Bemerkungen beschränken sich auf die Harmonisierung des Takeoverrechts auf Gemeinschaftsebene. Dabei geht es nicht um eine rechtspolitische Kritik des vorliegenden Richtlinienentwurfs im Detail. Sondern es soll vorrangig die - z. B. vom Rechtsausschuß des Deutschen Bundestages vehement verneinte - Notwendigkeit einer europaweiten Regulierung von Unternehmensübernahmen erörtert werden. Bedarf es tatsächlich einer - zumindest in ihren Grundzügen - einheitlichen oder annähernd einheitlichen Regulierung dieses Bereichs seitens der Union? Die Erörterung dieser Frage setzt zunächst einen knappen Abriß der Entwicklung der bisherigen Harmonisierungsbestrebungen und eine genauere Orientierung über den Inhalt des gegenwärtigen Richtlinienentwurfs voraus (unten II.). Sodann bedarf es, insbesondere im Hinblick auf das durch den Maastricht-Vertrag 1992 eingeführte Subsidiaritätsprinzip, einer erneuten Vergewisserung der Grundlagen einer EG-weiten Rechtsangleichung in diesem Bereich (unten III.). Dem folgen dann Überlegungen zur Erforderlichkeit einer europaweiten Regulierung von Unternehmensübernahmen (IV.) und abschließend ein Ausblick auf die voraussichtlich zu erwartende Entwicklung (V.).
1. Etappe: Ergebnisse einer Diskussion vom 13. 1. 1969. Es handelt sich hier um die sogenannte Allgemeine Sprachwissenschaft, in der Kölner Terminologie um den sogenannten strukturell-deskriptiven Zweig der Sprachwissenschaft. Über den indogermanistischen Zweig wird eine gesonderte Diskussion durchgeführt werden. Ausgangsbasis ist das Kölner Modell: Beschäftigung mit Theorie und Empirie; internalisiertes Wissen über die eigene Sprache und Zugang zu fremden Sprachen.
Der Begriff "Subjekt" ist etwa so alt wie die ersten europäischen Ansätze zur Sprachbeschreibung. [...] Mit zunehmender Erforschung außereuropäischer Sprachen in neuerer zeit verbreitete sich jedoch die Einsicht, daß verschiedene der von den traditionellen europäischen Grammatiken vergebenen Kategorien nicht für jede Sprache deskriptiv adäquat waren und deshalb aus dem Bereich der Sprachuniversalien im Sinne der für jede Sprache gültigen Kategorien zu eliminieren seien. Das "Subjekt" aber behauptete noch sehr lange Zeit seinen Platz unter den allgemeingültigen Kategorien der Sprachbeschreibung. Erst genauere Studien beispielsweise der Ergativsprachen, denen das "Subjekt" als deskriptive Kategorie nicht mehr gerecht zu werden schien, ließen Zweifel an der Universalität des "Subjekts" aufkommen [...]. Seit Mitte des vergangenen Jahrzehnts wurde das "Subjekt" zu einem der meistdiskutierten Themen der Linguistik, was in der Herausbildung der vier gängigen Subjektstheorien resultierte, die ab Kap. 3 im Detail behandelt werden sollen. [...]
Als Prüfstein der Anwendbarkeit der [...] Theorien und zum Versuch der generellen Beantwortung der Frage nach der Universalität des "Subjekts" wurde eine sowohl in genetischer wie auch in struktureller Hinsicht nicht-indogermanische Sprache gewählt, das Ayacucho-Quechua (AQ). Die strukturelle Divergenz des AQ vom "Standard Average European" eröffnet möglicherweise auch bezüglich der Suche nach einem universalen "Subjekt" neue Perspektiven.
Wie können nun die vielfältigen Ergebnisse zur Einkommens- und Vermögensverteilung im Hinblick auf die Frage, ob es eine soziale Polarisierungstendenz gibt, zusammengefaßt werden? Angesichts des unklaren Begriffs der Polarisierung und der begrenzten Aussagekraft des Datenmaterials ist dies schwierig, zumal die empirische Analyse nicht nur Fragen beantwortet, sondern auch neue Fragen aufgeworfen hat und die vorliegenden Daten nicht sehr zeitnah sind. Trotz aller Einschränkungen lassen sich aber vielfältige Anzeichen einer Auseinanderentwicklung der Lebensverhältnisse einzelner Bevölkerungsgruppen feststellen. Diese äußern sich weniger in zusammenfassenden Verteilungsmaßen wie beispielsweise dem Gini-Koeffizienten als vielmehr in disaggregierten Betrachtungsweisen. So hat in Westdeutschland zwischen 1978 und 1993 sowohl der Bevölkerungsanteil, der in relativer Einkommensarmut lebt, als auch der Anteil der Reichen zugenommen. Dies könnte man als Polarisierungstendenz bezeichnen, wenn man Polarisierung allgemein als Prozeß der Herausbildung bzw. Vergrößerung von zwei weit auseinanderliegenden Einkommensgruppen versteht.32 Von der zunehmenden relativen Verarmung sind hauptsächlich Arbeitslosenhaushalte sowie Familien mit Kindern, insbesondere Alleinerziehende, betroffen, steigende gruppenspezifische Reichtumsquoten sind vorwiegend bei Selbständigen-, Angestellten- und Beamtenhaushalten sowie bei Paaren ohne Kinder zu beobachten. Die Gruppen der Alleinstehenden sind sehr heterogen, da sich hier sowohl überdurchschnittliche Armuts- als auch - mit Ausnahme der alleinstehenden älteren Frauen - überdurchschnittliche Reichtumsquoten zeigen; die Armutsquoten der jüngeren Alleinstehenden, insbesondere der Frauen, sind im Beobachtungszeitraum aber drastisch gestiegen, die Reichtumsquoten bei allen Alleinstehenden tendenziell gesunken. Neben diesen Tendenzen beinhaltet das nach wie vor starke West-Ost-Gefälle im Lebensstandard ein nicht zu unterschätzendes gesellschaftliches Spannungs- und Spaltungspotential. Die große Ungleichheit in der Einkommensverteilung wird von der Vermögensverteilung bei weitem übertroffen. Wenn man sich auf das Nettogrund- und Nettogeldvermögen (ausschließlich Zeitwerte der Kapitalversicherungsguthaben) beschränkt, verfügten 1988 die obersten 10% der Haushalte über fast die Hälfte des Gesamtvermögens, während die untere Hälfte der Haushalte weniger als 4% des Gesamtvermögens besaß. Diese krassen Gegensätze zeigen sich, obwohl die reichsten Haushalte in der Datenbasis nicht erfaßt sind. Für die Entwicklung der Konzentration der Vermögen zeigt sich im Zeitablauf keine eindeutige Tendenz. Die Ergebnisse für einzelne Jahre sind wegen unterschiedlicher Begriffsabgrenzungen nicht unmittelbar vergleichbar, die Erfassung des Vermögens ist generell unvollständig. In der Literatur wird eher von einer zunehmenden denn von einer abnehmenden Konzentration ausgegangen. Die bisher vorliegenden empirischen Verteilungsergebnisse decken allenfalls den Zeitraum bis 1993 ab. Seither hat sich die gesamtwirtschaftliche Situation aber deutlich verschlechtert. Die andauernden Arbeitsmarktprobleme und Kürzungen im Sozialleistungsbereich einerseits sowie "explodierende" Aktienkurse andererseits bergen zunehmende Gefahren einer nachhaltigen Spaltung der Gesellschaft. Es ist zu befürchten, daß unstetige Erwerbsverläufe mit der Folge unzureichender Sozialversicherungsansprüche künftig noch häufiger vorkommen werden und daß die Ungleichheit der Arbeitnehmereinkommen - auch durch die beobachtbare Zunahme untertariflicher Bezahlungen - steigen wird mit der Folge einer weiteren Verarmung insbesondere von Familien mit Kindern. Hinzu kommt, daß die von längerer Arbeitslosigkeit betroffenen Haushalte ihre Vermögensbestände aufzehren müssen oder sich gar verschulden, so daß ein Wiederaufstieg deutlich erschwert wird und auch die Vermögensverteilung noch ungleichmäßiger werden dürfte. Der Verteilungskonflikt wird sich darüber hinaus durch die in Gegenwart und Zukunft zu erwartenden Vererbungsvorgänge verschärfen. Hiervon profitieren nicht alle Haushalte gleichermaßen. Aufgrund sinkender Kinderzahlen ist mit einer Kumulierung von Vermögenswerten zu rechnen.33 Die in einigen politischen Kreisen befürwortete stärkere Einbeziehung der privaten Vermögensbestände zur Risikovorsorge, insbesondere für das Alter, ist angesichts der starken Vermögenskonzentration für den größten Teil der Bevölkerung wohl kaum eine realistische Alternative.
Problemstellung: Die Junggrammatiker rekonstruierten die Paradigmen der idg. Verbalflexion nach dem Muster des formenreichen Altindischen und Altgriechischen; ihr Verfahren wird von weiten Kreisen noch heute befolgt. Seit dem Bekanntwerden des Hethitischen haben einzelne Forscher den umgekehrten Weg eingeschlagen und ein formenarmes System als Ausgangspunkt der Entwicklung erklärt.
Der DSGV hat, mit Unterstützung weiterer Verbände, einen Vorstoß zur Deregulierung des Depotstimmrechts vorgelegt. Erteilt der Aktionär dem Depotinstitut keine Weisung, wie dieses in der HV abstimmen soll, dann soll es künftig verpflichtet sein, den Vorschlägen der Verwaltung (Vorstand und Aufsichtsrat) zu folgen, sofern ihm hierfür eine entsprechende Dauervollmacht des Aktionärs vorliegt. Dem Vorschlag sollte in seiner gegenwärtigen Form nicht gefolgt werden. Er würde voraussichtlich nicht zu einer maßgeblichen Erhöhung der Präsenzen führen. Rechtspolitisch bedenklich erscheint, daß die Depotinstitute sich verpflichten, auf der Basis einer Dauervollmacht mit einer u.U. in den Geschäftsbedingungen versteckten generellen Weisung unbesehen den Verwaltungsvorschlägen zu folgen. Richtig am Vorstoß der Verbände erscheint aber, daß künftig darauf verzichtet werden sollte, daß jedes Depotinstitut, das Stimmrechte von Aktionären vertreten will, entweder selbst Abstimmungsvorschläge erarbeiten oder die Vorschläge eines Zentralinstituts oder Stimmrechtsberaters kostenintensiv prüfen muß. Vielmehr sollte der Gesetzgeber den Depotinstituten ermöglichen, ohne eigene Prüfungspflicht im Vollmachtsformular neben den Vorschlägen der Verwaltung auf die Abstimmungsvorschläge einer anerkannten Aktionärsvereinigung oder eines unabhängigen Stimmrechtsberaters zu verweisen. Dies könnte den Wettbewerb um Aktionärsstimmen beleben und auch dazu beitragen, den Stimmen inländischer Privatanleger auf den Hauptversammlungen deutscher Aktiengesellschaften wieder stärker Gehör zu verschaffen. Eine solche Vorgabe wäre mit der demnächst umzusetzenden Aktionärsrichtlinie der EU vereinbar. Eine entsprechende Empfehlung, auf die Abstimmungsvorschläge einer anerkannten Aktionärsvereinigung oder eines unabhängigen Stimmrechtsberaters zu verweisen, sollte im Corporate Governance Kodex für Gesellschaften festgelegt werden, die den Aktionären einen Stimmrechtsvertreter benennen.
Diese Arbeit hat als übergeordnete und finale Zielsetzung das Bestreben eine systematische, effiziente und nachvollziehbare Bestimmung der lexikalisierten Zählbarkeit deutscher Substantive zu ermöglichen. Ein Unterfangen, das zu meinem Wissen bisher weder für Substantive des Deutschen, noch des Englischen, in einem größeren Maßstab unternommen wurde.
Es gibt zwar einige Lexika, die bereits Einträge für nur im Singular oder nur im Plural auftretende Substantive beinhalten, jedoch ist mir keine Ressource bekannt, die eine qualitativ und quantitativ hochwertige Klassifizierung der lexikalischen Zählbarkeit von Substantiven des Englischen oder des Deutschen bietet. Ein Hinweis auf einen ausschließlich verwendeten Numerus eines Substantivs ist hierbei keineswegs ein zuverlässiges Indiz auf die Zählbarkeit dieses Substantivs, sondern lediglich eines von vielem Merkmalen, dass in Summe das ergibt, was gemeinhin unter dem Begriff Zählbarkeit summiert wird.
Auch die Literatur zur Zählbarkeit selbst beschränkt sich fast durchgängig auf einige wenige Substantive, die wie auch bereits in dieser Einleitung geschehen, immer wieder und wieder diskutiert werden. Die Interpretation der Zählbarkeit von Hunden, Katzen und Kaninchen, sowie von Wein, Reis, Möbeln und Schmuck, wird auch in den Beispielen dieser Arbeit immer wieder von Bedeutung sein. Es ist allerdings offenkundig, dass das Deutsche oder Englische weitaus mehr Wörter als die soeben genannten beinhaltet und somit eine Betrachtung über diese Standardbeispiele hinaus sinnvoll ist.
Es ist daher mein Bestreben, Tests und Richtlinien zur Bestimmung der lexikalischen Zählbarkeit von Substantiven zu entwickeln, diese auf über 1.000 Lemmata des Deutschen anzuwenden und somit erstmals einen Gold-Standard zu etablieren, der neben qualitativen Betrachtungen auch eine quantitative Untersuchung der Zählbarkeit von Wörtern in einer großen deutschsprachigen Tageszeitung erlaubt.
Der unmittelbare Anlaß der folgenden etwas scholastisch anmutenden Begriffsdistinktionen war die Erfahrung mit der Vorbereitung und dem Verlauf der Sektionssitzung zum Thema "Der Universalienstreit heute" am 16. Weltkongreß für Philosophie 1978 in Düsseldorf. Die Mehrheit der Philosophen assoziierte das Thema mit dem traditionellen Streit zwischen Nominalisten, Konzeptualisten und Realisten und nicht mit der in der Linguistik seit zwei Jahrzehnten neu angefachten Problematik, die in der traditionellen Philosophie unter dem Titel Grammatica universalis behandelt worden war. Darüber hinaus wurde allermeist gar nicht realisiert, daß der Terminus universal in den beiden Themenkreisen auch in formaler Hinsicht nicht im gleichen Sinn gebraucht wird {vgl. § ll}. Eine Konsultation der wissenschaftstheoretischen Literatur ergab dann, daß in ihr, bei aller Oberproduktion von Textbüchern und Sammelbänden, universal und sein ganzes Wortfeld kaum je explizit und systematisch diskutiert und definiert wird. Gewöhnlich hält man sich an die in der klassischen Logik geläufige Unterscheidung zwischen generellen, universalen, partikulären und singulären Aussagen (vgl. § 9.1.) oder an die kantianische zwischen generalen (induktiven) und universalen (deduktiven) Aussagen (vgl. § 9.3.). Neu in den Vordergrund gerückte Gesichtspunkte in der formalen Struktur von allgemeinen wissenschaftlichen Aussagen (vgl. § 9.4.) werden dagegen kaum reflektiert und terminologisch fixiert. Dies gilt insbesondere für den linguistischen Bereich, dessen Probleme und Leistungen in der allgemeinen Wissenschaftstheorie trotz aller Achtungsbezeugungen kaum einen Niederschlag gefunden haben. Die folgenden Ausführungen sind daher auch als ein bescheidener, nämlich bloß terminologischer und begriffsdefinitorischer Beitrag zur Sch1ießung dieser Lücke intendiert.
Rechtspopulistische Bewegungen machen sich zur Zeit in vielen westlichen Staaten zum Sprachrohr angeblich bisher unterdrückter Bevölkerungsgruppen und Meinungen. Die identitäre Bewegung entwickelt diesen Ansatz weiter zu einem Projekt der autoritären Staatlichkeit gegen Multikulturalismus, Islam und Einwanderung. Dabei verbindet sie ihre Kampagne für einen ethnisch geschlossen Nationalstaat mit der Kritik an der kapitalistischen Globalisierung. Mit einem Sprachduktus, der Politik emotionalisiert, wird durch «geistige Verschärfung» das Programm eines defensiven Ethnonationalismus entfaltet. Dieser beruft sich auf Traditionsbestandteile eines völkischen Antimodernismus und eine von dem russischen Philosophen Alexander Dugin entworfene eurasische Geopolitik.
Ein europäischer Keynesianismus als Grundlage für ein gesamteuropäisches Wirtschaftskonzept würde als offensive Gegenstrategie die Idee einer sozialstaatlichen Erneuerung propagieren können. Zudem sind Akteure aus der Zivilgesellschaft aufgefordert, gegen Fremdenfeindlichkeit und Orientierungsverlust aufklärerisch zu wirken.
Thema der vorliegenden Arbeit ist es, das von Hirst & Weil (1982) durchgeführte Experiment, in dem das Verständnis epistemisch und deontisch modalisierter englischer Äußerungen bei 3;0 - 6;0 Jahre alten Kindern getestet wurde, im Deutschen nachzuvollziehen. Im Rahmen dieser Arbeit wird nur das Verständnis epistemisch verwendeter MV untersucht. Das Experiment bestand aus einer Vorstudie mit 13 erwachsenen Sprechern […] und einer Hauptstudie mit 40 Kindern, die einen Kindergarten in Solingen-Ohligs besuchten. Die Kinder waren zwischen 3;0 und 6;0 Jahre alt. Durch die Reaktionen der Kinder in einer entsprechend der von Hirst & Weil für die epistemische Verwendung der MV entwickelten Spielhandlung wurde ihr Verständnis modalisierter oder faktischer Aussagen ermittelt. Entscheidend für die Auswertung war die erste spontane Reaktion des Kindes auf die Aufforderung der Puppen, ein Bonbon zu suchen. Dem Satzpaar, mit dem das Kind konfrontiert wurde, lag folgendes Muster zugrunde: "Das Bonbon (MV 1) unter der Dose sein" vs. "Das Bonbon (MV 2) unter der Tasse sein". Getestet wurden die MV "wird", "muß", "kann". Diese waren jeweils miteinander und mit ist kombiniert, so daß die Oppositionspaare "muß:wird", "muß:kann", "wird:kann" und "ist:muß", "ist:wird", "ist:kann" entstanden. […] Das Experiment setzte sich aus zwei Serien zusammen, wobei sich die zweite von der ersten dadurch unterschied, daß die Abfolge der MV in den Satzpaaren vertauscht war. Die Anordnung der Oppositionspaare und die Kombination der MV erfolgte nach dem Zufallsprinzip. Die mit Hilfe der Untersuchung zu beantwortenden Fragestellungen lauten: Mit wieviel Jahren versteht das Kind den Unterschied zwischen faktischer und modaler Äußerung? Wie vollzieht sich die Differenzierung innerhalb des modalen Feldes muß, wird, kann?
Es ist wiederholt die These vorgebracht worden, die Grundmuster der europäischen Metaphysik entsprängen den grammatischen Grundmustern der zur Darstellung dieser Metaphysik verwendeten Sprache, allgemeiner des indoeuropäischen Sprachtyps. Was ist z. B. das Sein anderes als eine abstrakte Fiktion, ermöglicht durch die Nominalisierung des Hilfsverbs? Weder findet sich in jeder Sprache ein solches Hilfsverb noch muß überall, wo es vorhanden ist, auch Nominalisierung möglich sein. Ist somit die Rede vom Sein, Ontologie, nicht – unbeschadet der Gründe, um derentwillen diese Rede geübt wird – eine bloße Irreführung durch die Mittel unserer Sprache? Und ferner: Ist nicht die im Wort "Ontologie" erwähnte Logik von eben demselben Sprachbau abhängig (wenn schon nicht von der menschlichen Psyche)? Wir analysieren doch das Urteil in Subjekt, Prädikat und Kopula, S ist P; und auch hier taucht in verräterischer Weise das Hilfsverb auf. Philosophie? Philosophie der Logik? "Die Philosophie ist ein Kampf gegen die Verhexung unseres Verstandes durch die Mittel unserer Sprache." Mit diesen berühmten Worten leitete L. Wittgenstein eine Entwicklung ein ("Wir führen die Wörter von ihrer metaphysischen, wieder auf ihre alltägliche Verwendung zurück.") die E. Tugendhat 1976 schließlich so zusammenfaßte: "Ich kenne keine befriedigende Antwort auf die Frage, wie die sprachanalytische Philosophie von der empirischen Sprachwissenschaft zu unterscheiden ist." Hat das nicht zur Konsequenz, daß am Ende die logisch-philosophischen Probleme – einschließlich aller die Philosophie der Logik betreffenden –, die doch apriori sich aus der Bewußtseinshelle des Menschen herzustellen scheinen, in einer empirischen Disziplin, der Linguistik, aposteriori also, ihre genugtuende Beantwortung finden? Dieser Frage wollen wir nachgehen. Zunächst ist hier kurz zu umreißen, wie sich dem unbefangenen Betrachter die Beziehung von Logik und Linguistik gegenwärtig darstellt.
Klimawandel, demographische Veränderungen, steigende Energiepreise, politische Rahmensetzungen und rechtliche Zielvorgaben erfordern eine Neuausrichtung der siedlungswasserwirtschaftlichen Leistungserbringung. Ziel ist, die Siedlungswasserwirtschaft nachhaltig und zukunftsfähig zu gestalten.
Das vorliegende Papier skizziert zum Thema „Instandhaltung der Wasserinfrastruktur:
finanzielle und organisatorische Spielräume“ Maßnahmen, die eine nachhaltige und zukunftsfähige Ausrichtung der siedlungswasserwirtschaftlicher Praxis unterstützen.
Die Maßnahmen wurden im Projekt im Rahmen von zwei szenariobasierten Planspielworkshops entwickelt. Ausgehend von den Diskussionsergebnissen legt das Papier dar, wo Handlungsmöglichkeiten ansetzen können und gibt zugleich Hinweise für die Umsetzung und Bewertung der vorgestellten Maßnahmen. Der Katalog ist dabei als Anstoß für eine stärkere Integration von Nachhaltigkeit in das unternehmerische Handeln zu verstehen.
Trotz der von der EZB eingeleiteten Zinswende in der zweiten Jahreshälfte 2022 als späte Reaktion auf die deutlich unterschätzte Persistenz hoher Inflationsraten im Euroraum sind die Realzinsen sowohl in der Ex-post-Betrachtung als auch in der Ex-ante-Betrachtung keineswegs als restriktiv einzuschätzen. Die Banken haben allerdings recht rasch strengere Vergaberichtlinien beschlossen, und die Nachfrage im Wohnungsbau und bei den Hypothekarkrediten ist stark eingebrochen.
Die Autoren thematisieren die Bedeutung von Zahlungsstromeffekten bei Annuitätenkrediten und analysiert hier vor allem den sogenannten Front-Loading-Effekt. Danach führen höhere Nominalzinsen selbst bei vollständig antizipierten Inflationsraten und unveränderten Realzinsen zu starken finanziellen Zusatzbelastungen in den ersten Phasen der typischerweise langen Kreditlaufzeit. Derartige Liquiditätseffekte können die Zahlungsfähigkeit bzw. die Zahlungsbereitschaft der privaten Investoren empfindlich verringern. Dies gilt vor allem bei Darlehen in Form der Prozentannuität, da hier zusätzlich ein Laufzeitenverkürzungseffekt auftritt. Solche Darlehen sind in Deutschland recht populär.
Mit Blick auf die Zukunft sehen die Autoren auch eine reale Gefahr für den Bestand an Wohnungsbaukrediten, wenn es zu einer Refinanzierung des großen Bestands an billigen Wohnungsbaukrediten kommt, ein Risiko, das auch Auswirkungen auf die makroökonomische und finanzielle Stabilität hat.
Die Termini Possessivität und Possession, die wir synonym für einander verwenden wollen, sind vorwissenschaftlich. Ihr Inhalt hat in keinem der Modelle der synchronen Sprachbeschreibung eine befriedigende Präzisierung erfahren. Die Auffassungen darüber, was man in gewissen Sprachen als possessiv anzusehen hat, schwanken. Man hat sich, mit Recht, gefragt, ob man einem entsprechenden Begriff überhaupt einen Platz in der Beschreibung von Sprachen – und damit in der Grammatik – einräumen solle. […] So erwägenswert manches an dieser Einschätzung auch ist, so finde ich es anderseits doch bemerkenswert, daß sich die verschiedensten Linguisten bei der Beschreibung der verschiedensten Sprachen doch immer wieder veranlaßt sehen, solche Termini – und Begriffe – wie "possessiv", "Possession" einzuführen. […] Intuitiv denkt man bei dem Terminus "Possession", "possessiv" in Sprachen wie dem Deutschen an die Konstruktionen mit Genitiv oder Possessivpronomen einerseits 'Karls/sein Haus') und an Konstruktionen mit 'haben', 'gehören', 'besitzen' anderseits ('Karl hat ein Haus'). Es hat nicht an Versuchen gefehlt, das eine auf das andere zu reduzieren. Die orthodoxe TG hat lange genug behauptet, 'Karls Haus' liege ein 'Karl hat ein Haus' zugrunde. Daß sich das nicht verallgemeinern läßt, sieht man etwa an 'Karls Tod', wozu es kein *'Karl hat einen Tod' gibt. Die Hypothese, die ich hier vorlegen und begründen möchte besteht darin, daß beide Ausdrucksweisen, also Genitiv, Possessivpronomen einerseits und 'haben' etc. anderseits einander komplementieren und erst zusammen den Phänomenbereich der Possessivität konstruieren. Eine große Rolle spielt dabei der Unterschied zwischen sogenannten relationalen und nicht-relationalen Nomina. Solche schwierigen Fragen untersucht man einerseits am besten an seiner eigenen Muttersprache. Anderseits aber hoffe ich das hier Gefundene durch die Konfrontation mit den Verhältnissen in einer davon weit abliegenden Sprache, einer Indianersprache Süd-Kaliforniens, Cahuilla, noch plastischer hervortreten zu lassen. Das hier angewendete Beschreibungsmodell ist gemischt. Die zugrundeliegenden Strukturen sind so weit wie möglich als syntaktische dargestellt. Doch konnte ich nicht umhin, in solchen syntaktischen Strukturen gewisse semantische Entitäten unterzubringen. Das gilt insbesondere für die abstrakten oder "höheren" Verben APPLIES und EXIST. Sie haben einen direkten semantischen Wert.
Eine ausführliche Analyse der Prinzipien der etikettierenden und der deskriptiven Benennung findet sich in Seiler 1975 a. [...] Wesentlich ist; daß der Term gegenüber der Paraphrase; die vermittels der Proposition, zu der er in Beziehung steht, formuliert werden kann (Lehrer = einer, der lehrt), eine Bedeutungsverengung erfährt, die in diesem Falle durch eine zusätzliche semantische Komponente 'professionell' oder 'habituell' o.ä. erfaßt werden kann. Der deskriptiven Benennung, auch charakterisierbar als "Benennen durch Aussagen", dienen diverse sprachliche Mittel oder Techniken wie Derivation, Komposition (mit der Subtechnik der Inkorporation), Absolutivbildung usw. Nicht alle Techniken kommen in jeder Sprache zur Anwendung und auch in den Sprachen, in denen sie zur Anwendung gelangen, ist diese in vielen Fällen auf bestimmte morpho-syntaktische Bereiche beschränkt. [...] Betrachten wir nun unter diesem Gesichtspunkt der Distribution deskriptiver Techniken die Verteilung von Komposition und Derivation im Deutschen. [...] Gegenstand der folgenden Überlegungen soll […] die verbale Wortbildung, und zwar im Vergleich zur nominalen, sein.
Zum Passiv im Türkischen
(1983)
Die vorliegende Arbeit will das Passiv im Türkischen beschreiben, und zwar besonders seine formalen Merkmale, seine Funktion und seinen Zusammenhang mit verwandten kategorien. Zunächst sollen aber die wichtigsten Strukturmerkmale der türkischen Sprache kurz erläutert werden; darauf folgen allgemeine Bemerkungen über das Passiv.
Zum Ordnungswert des § 136 InsO „Reform besteht in der Entfernung des Überflüssigen“. Das ist der Wahlspruch des Entwurfes zum MoMiG. Unsere unzeitgemäße GmbH soll eine Neugestalt erhalten, damit sie den aufkommenden Wettbewerb mit ihren europäischen Verwandten aushalte. Die Ära regionaler Sonderwege habe zu enden und das ist ein Verdikt vor allem über das national-eigensinnige Eigenkapitalersatzrecht: Dieses soll, vereinfacht gesagt, in seiner Sanktionsschärfe gemäßigt, in die InsO überführt und von dem unsicheren Krisenbegriff befreit werden. Wer so großräumig denkt, verliert sich über dem scheinbar Kleinen. Niemand fragt nach der Zukunft des § 136 InsO. Es wäre Unrecht zu glauben, hier werde nur die Rückgewähr stiller Einlagen für anfechtbar erklärt und das stehe neben dem Reformthema. Der Beitrag wird zeigen: dass erstens auch § 136 InsO in Wahrheit die heute mit dem Wort „Eigenkapitalersatz“ bezeichnete Ordnungsaufgabe zu lösen sucht und zweitens mit dem neuen Recht scharfe Wertungswidersprüche entstehen; diese sind drittens nur auf einem Weg zu beheben: durch Streichung des § 136 InsO.