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Teil IX unserer aktuellen Artikelserie zum Syrienkonflikt.
Am 21. August ereignete sich in der Nähe vonDamaskus der schwerste Angriff mit chemischenWaffen seit 25 Jahren – dies bestätigte eininternationales Expertenteam nun offiziell in einem Bericht an den UN-Generalsekretär. Kurz zuvor hatte Syrien seinen Beitritt zum Chemiewaffen-Übereinkommen (CWÜ) erklärt, das Herstellung, Besitz und Einsatzchemischer Kampfstoffe verbietet und ihre Abrüstung vorschreibt. DieVorhersage eines syrischen Beitritts hätte noch vor kurzem bei den meistenExperten ein müdes Abwinken oder Kopfschütteln hervorgerufen, galt Syriendoch als einer der hard cases für das Abkommen, dessen 190. Mitglied es am14. Oktober nun aber wird. Die internationale Gemeinschaft steht jetzt vorder Aufgabe, eines der weltweit größten Chemiewaffenarsenale abzurüstenund gleichzeitig den erfolgten Einsatz chemischer Waffen zu ahnden – unddas alles vor dem Hintergrund eines brutalen Bürgerkriegs, in dem keinEnde der Gewalt in Sicht ist.
Resolution ohne Schutzwirkung: Warum die Zerstörung der syrischen Chemiewaffen nicht ausreicht
(2013)
Als 190. Mitglied ist Syrien am 14. Oktober 2013 der Chemiewaffenkonvention beigetreten. Die Zerstörungder syrischen Chemiewaffen durch die Organisation für das Verbot von Chemiewaffen (OPCW) wäre historisch. Von der UN-Resolution 2188 des 27.Septembers 2013 lässt sich das nicht behaupten. Die UN-Resolution und der Beitritt Syriens zur OPCW werden weder den Bürgerkrieg entscheidend beeinflussen, noch die Sterberate merkbar senken. Denn wie Kenneth Roth, Direktor der Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch, in seiner Reaktion aufdie Verleihung des Friedensnobelpreises treffenderweise bei Twitter deutlich machte, sterben 98% der Syrer nicht durch chemische, sondern durchkonventionelle Waffen.
Wissenschaftliches Bloggen ist, gerade in Deutschland, nicht immer einfach. Mal fehlt es an “Grundoffenheit” gegenüber offenen Formaten, dann wiederum ist “populärwissenschaftliches Bloggen” nicht gut angesehen. Maximilian Steinbeis hingegen hat als Rechtswissenschaftler und Journalist ein Blog auf die Beine gestellt, das die wissenschaftliche Bloglandschaft Deutschlands bereichert und andere Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler auf das Format Blog aufmerksam macht. Sein Verfassungsblog, den Steinbeis in Kooperation mit dem Forschungsverbund zur Rechtskultur “Recht im Kontext” betreibt, wird nun sogar zum kommunikativen Versuchslabor des Forschungsprojekts „Verfassungsblog:Perspektiven der Wissenschaftskommunikation in der Rechtswissenschaft“. Grund genug, uns mit ihm über all diese Fragen zu unterhalten.
“We shall bring victory”. Those were the words of sheik Hassan Nasrallah, leader of Hezbollah, on 25 may 2013. Usually these words would be directed at Israel, the sworn enemy of the Lebanese movement. But this time Nasrallah was referring to the fighting in Syria. That night Hezbollah explicitly chose to side with the Syrian government in her fight against the rebels in the ongoing civil war. Why does the Shia Islamic and pro-Iranian Hezbollah stand so firmly alongside the secular Arab nationalist regime of Bashar al-Assad? What are the consequences for Lebanon and what does the interference of Hezbollah tell us about the balance of power in the small and deeply divided neighbouring country of Syria?
Hilfreiche Drohung
(2013)
Teil VIII unserer aktuellen Artikelserie zum Syrienkonflikt.
Die Debatte über Militärschläge hat die furchtbareLage der Bevölkerung in Syrien in den Hintergrundgedrängt. Falsch ist die Analogie zum Irak-Krieg.Damals war Präsident Bush entschlossen, Saddam Hussein mit Gewalt zustürzen, die Weltöffentlichkeit wurde mit angeblichenMassenvernichtungswaffen irregeführt. Dieses Mal ist es genau umgekehrt.Präsident Obama ist damit beschäftigt, zwei Kriege zu beenden, seineAversionen gegen Militärinterventionen sind bekannt. DerChemiewaffeneinsatz setzte ihn unter Zugzwang.
Teil IV unserer Artikelserie zur Ethik der Drohnen. Deutschland diskutiert über bewaffnete Drohnen. Endlich. Allerdings hat es den Anschein, als sei die Debatte nur noch ein Scheingefecht. Denn die Entscheidung, ob Deutschland auf den Drohnenzug aufspringen soll, ist im Wesentlichen gefallen, und die Beschaffung scheint nur noch eine Frage der Zeit. Vor allem ist es interessant zu sehen, welchen Einschlag die „Debatte“ inzwischen genommen hat. Mit seiner Aussage, Waffen seien „ethisch neutral“ (die er im Anschluss relativierte, aber bezüglich aktueller Drohnen aufrecht erhielt), hat Verteidigungsminister de Maizière die Debatte in eine Richtung gelenkt, bei der zentrale sicherheitspolitische Fragen, aber auch Fragen der ethischen Einordnung zukünftiger Drohnensysteme weitgehend unter den Tisch fallen. Verengt man die Debatte auf die Frage der ethischen Einordnung aktueller Kampfdrohnen, dann bietet sich als „objektiver“ Maßstab zunächst das Humanitäre Völkerrecht an. Waffen, wie z.B. Bio- oder Chemiewaffen oder Landminen, sind deshalb geächtet, weil sie gegen die fundamentalen völkerrechtlichen Normen der Diskriminierung (der Unterscheidung zwischen Kombattanten und Zivilisten) oder der Proportionalität verstoßen. Drohnen sind zwar nicht so „chirurgisch“ präzise, wie es die Befürworter gerne hätten (nach Schätzungen des Bureau of Investigative Journalism ist ca. jeder vierte von Drohnen in Pakistan getötete Mensch ein Zivilist), aber ungenauer als andere Waffensysteme sind Drohnen sicher nicht. Und setzt man Drohnen nur im Rahmen völkerrechtlich zulässiger internationaler oder nicht-internationaler bewaffneter Konflikte ein, dann ist ihr Einsatz zulässig und völkerrechtlich nicht zu beanstanden...
Teil VII unserer Artikelserie zur Ethik der Drohnen. Bis zur nächsten Bundestagswahl hat unsere Bundesregierung die Debatte zur Anschaffung bewaffneter Drohnen aus wahlstrategischen Gründen ad acta gelegt – nicht zuletzt weil sich ein breites zivilgesellschaftliches Bündnis gegen Kampfdrohnen formiert hat. Unbeantwortet ließ die Regierung die Fragen, wofür sie meint, bewaffnete Drohnen zu brauchen, welche strategisch langfristigen Ziele sie damit verfolgt, ob sie völkerrechtlich aber auch volkswirtschaftlich vertretbar sind und welches sicherheitstechnische Gefahrenpotential Drohnen bergen. Zu den völkerrechtlichen Problemen wurde an diesen und anderen Orten schon viel geschrieben, so dass ich im Folgenden primär auf einige sicherheitstechnische Probleme eingehen möchte sowie auf die Probleme des zivilen Einsatzes von un/bewaffneten Drohnen...
The G20 summit starting today will be overshadowed by the Syrian crisis. Wolfgang Seibel assesses that,while Germany and Russia share a common history that has shaped their relationship as well as close and crucial economiclinkages, their worldviews are incompatible – international problem-solvingvs. prioritizing geopolitical interests. The question is, in light of the crisis in Syria, are German foreign policymakers in a position to influence Russian key-players?
Das Syrien-Dilemma zeigt: die Suche nach der am wenigsten schlechten Lösung muss früh beginnen
(2013)
Srebrenica, Ruanda, Syrien – der Giftgaseinsatz vom 21. August 2013 wird in die Geschichtsbüchereingehen. Und, sollte es nicht doch noch zu einer überraschenden Einigung im Sicherheitsrat der Vereinten Nationenkommen: Es wird ein Eintrag der Schande für die internationale Gemeinschaft sein – egal welche Entscheidungen in den nächsten Tagen fallen. Wird nicht reagiert, zeigt sich, dass allen Konventionen zum Trotz ein derart grausames Verbrechen ungestraft bleiben kann. Kommt es aber zu einem nicht-mandatierten begrenzten Militärschlag, ist die (nicht neue)Lehre, dass im UN-System Legitimität und Legalität oft auseinanderfallen. Dass in dieser Woche die Diskussion um die Notwendigkeit eines Angriffs aufkommt zeigt auch: Nicht der Schutz von Zivilisten steht im Zentrum der Überlegungen. Und: Es ist das kontinuierliche Töten, welches die Schutzverantwortung der internationalen Gemeinschaft vor die größten Herausforderungen stellt.
Flüchtlinge sind schutzbedürftige Personen, doch in Berlin-Hellersdorf wurden sie vergangene Woche mit Hitlergruß und Drohungen begrüßt. Es ist nicht nur die gelegentliche Folge rassistischer Hetze von NPD und „Pro Deutschland“, sondern die Konsequenz der Debatte um Flucht und Asyl, die den Nährboden für diese Ausbrüche sät: In Deutschland und Europa sind oft nicht die Flüchtlinge die zu schützenden Akteure, sondern das Asylsystem oder gleich Europa als Ganzes.