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Die Verfügbarkeit tierexperimentelle Leberzirrhosemodelle ist für das Studium der pathogenetischen Mechanismen, die zu einer fortschreitenden Fibrosierung der Leber führen, von entscheidender Bedeutung. Das gegenwärtige Wissen über die Ursachen der Fibrogenese und die mit der Leberzirrhose einhergehenden morphologischen, pathophysiologischen und pathobiochemischen Veränderungen beruht in großem Maße auf solchen Studien, wobei der Reproduzierbarkeit der Modelle sowie der Vergleichbarkeit der Versuchsergebnisse mit dem klinischen Bild der Leberzirrhose beim Menschen besonderes Gewicht zukommt. Männliche Wistar-Ratten wurden nach hilus- oder duodenumnaher, operierter Ligatur des Ductus choledochus über einen Zeitraum von 1. bis 4. Woche beobachtet. Die Ergebnisse wurden anschließend mit denen eines laparotomierten Rattenkollektivs ohne Ligatur des Ductus choledochus verglichen. Trotz der bekannten anatomischen Unterschiede zwischen dem Pankreas des Menschen und der Ratte ist die Gallengangsligatur ein geeignetes tierexperimentelles Modell zur Untersuchung cholestatisch bedingter Stoffwechselveränderungen. Die Gallengangsligatur rief eine rasch einsetzende extensive Gallengangsproliferation hervor, die zur Bildung neuformierter intralobulärer Gallengänge führte und mit einer ödematösfibrotischen Verbreiterung der Portalfelder, Parenchymnekrosen und periportaler Fibrosierung mit porto-portalen und porto-venösen Septenbildungen einherging. Die vorgelegte Arbeit leistet einen Betrag zum Verständnis der Pathogenese einer kompletten obstruktiven Cholestase. Es wurde am Modell der gallengangsligierten Ratte untersucht, in welcher Weise bzw. in welchem Ausmaß die NOS- Expression aller NOS- Synthase –Isoformen unter den Bedingungen einer obstruktiven Cholestase verändert ist. Dabei wurde die APAAP- Methode auf Paraffinschnitten mit verschiedenen spezifischen NOS- Antikörper angewendet. Nach Fixierung und Anfertigung der Paraffinschnitte folgte der Nachweis der Stickstoffmonoxidsynthasen (NOS) durch Immunhistochemie mit Antikörpern (APAAPMethode), die jeweils spezifisch für die neuronale- (NOS 1), die induzierbare- (NOS 2) oder die endotheliale (NOS 3) NO- Synthase waren. Im Epithel fand sich eine deutlich erhöhte Expression aller NOS- Isoformen unter cholestatisch chronisch entzündlichen Bedingungen. Zellen regulieren über NO ihre Stoffwechselvorgänge und sekretorische Funktionen und kommunizieren über dieses Molekül mit anderen Zellen. NO spielt zudem eine bedeutende Rolle bei der Regulation der unspezifischen Immunabwehr. NO kann durch drei Isoenzyme der NO-Synthase (nc, i-, und ec-NOS) in zahlreichen Zellen konstitutiv und/ oder induzierbar synthetisiert werden. Die Expression der NO- Synthase ist in der Literatur für verschiedene Organe belegt. Die NOS- Expression für die Strukturen der Lebern ist dabei in letzter Zeit zunehmend im Mittelpunkt gerückt. Die erwarteten signifikanten Unterschiede im Expressionsmuster der gesunden und gallengangsligierten Gruppe konnten in dieser Untersuchung bestätigt werden. In der vorliegenden Studie konnte dargelegt werden, dass in den Lebern unter physiologischen und pathophysiologischen Bedingungen alle bekannten NO-Synthasen-Isoformen enthalten sind, die NO in verschiedenen Strukturen und unterschiedlichem Umfang exprimieren, wobei allerdings kein signifikanter Unterschied im Expressionsmuster zwischen den NOS- Isoformen zu erbringen war. Es erfordert jedoch weitere Studien den genauen Mechanismus der diskutierten regulierenden Wirkungen noch eingehender zu erforschen. Stickstoffmonoxid (NO) ist ein wichtiger Mediator des Immunsystems. Die Synthese von NO, einem einfachen Radikal mit vielfältigen Funktionen in physiologischen und pathologischen Prozessen, stellt einen unspezifischen Mechanismus der Immunantwort dar. Es existieren zwei Isoenzyme, die NO synthetisieren. Die induzierbare Stickstoffmonoxid-Synthase (i-NOS) lässt sich nach Stimulation mit LPS und Zytokinen in verschiedenen Zellen nachweisen. Diese Zellen v.a Makrophagen setzen unter dem Einfluß von Zytokinen NO in sehr hohen Konzentrationen frei. Indem es mit Superoxidanionen zu dem stark toxischen Peroxynitrit reagiert, kann NO einen unspezifischen toxischen Effekt ausüben. Andererseits hat NO auch eine Schutzfunktion. In einem Sepsis-Modell an Ratten wirkt die Stimulation von iNOS hepatoprotektiv. Viele Autoren vergleichen die Synthese von NO durch die NOS mit einem zweischneidigem Schwert oder teilen NO eine duale Rolle zu, mit physiologisch in niedrigen Konzentrationen auftretenden wünschenswerten, essentiellen und hepatoprotektiven Effekten und in höheren Konzentration vorkommenden zytotoxischen, krankheitsauslösenden- oder vermittelnden destruierenden Effekten, so dass man bei der in Zukunft möglichen Entwicklung pharmakologisch wirksamer NOS- Inhibitoren oder NO Donatoren beides, heilsame Therapie und mögliche pathophysiologische Nebenwirkungen abgewogen werden müssen. Die Ergebnisse der vorliegenden Arbeit legen nahe, dass der Expression aller NOS-Synthase-Isoformen und der Bildung von Stickstoffmonoxid in Lebern eine zentrale Bedeutung für die sekundär cholestasebedingte Leberzirrhosen zukommt.
Optimierte Labordiagnostik zum Nachweis einer Heparin-induzierten Thrombozytopenie (HIT) Typ II
(2002)
Es ist bekannt, dass nicht alle Patienten, die sich unter einer Heparintherapie nachweislich gegen Heparin/PF4-Komplex immunisieren, das klinische Bild einer Heparin-induzierten Thrombozytopenie (HIT) Typ II entwickeln, wenngleich Heparin/PF4-Antikörper ursächlich für diese schwerwiegende Nebenwirkung angeschuldigt werden. Es ist davon auszugehen, dass in Abhängigkeit von der Grunderkrankung der Anteil der Patienten mit Heparin/PF4-Antikörpern, der keine Klinik entwickelt, relativ groß ist. Da die bisher entwickelten Testsysteme auf dem Nachweis von Heparin/PF4-Antikörpern beruhen, wirkt sich dieses Phänomen nachteilig auf die Testspezifität aus. In der vorliegenden Arbeit wurde untersucht, welche der Immunglobulinklassen der HITspezifischen Antikörper für die Auslösung einer HIT Typ II von Bedeutung sind, und inwieweit die isolierte Bestimmung einer der Immunglobulinklassen IgG, IgM und IgA in der Lage ist, die Aussagekraft eines immunologischen Testsystems zu verbessern. Hierzu wurden Patienten, bei denen Heparin/PF4-Antikörper nachweisbar waren, nach klinischen Kriterien in drei verschiedene Gruppen unterteilt und bezüglich der Immunglobulinklassen verglichen. In Gruppe I wurden Patienten zusammengefasst, bei denen sich der klinische Verdacht einer HIT Typ II labordiagnostisch durch Heparin/PF4-Antikörpernachweis bestätigte, und die als besonderes Kriterium thromboembolische Komplikationen entwickelten. Patienten mit einer isolierten Heparin-induzierten Thrombozytopenie und positivem Antikörpernachweis aber ohne thromboembolische Komplikationen wurden als Gruppe II unterschieden. Durch die getrennte Beobachtung dieser beiden Patientengruppen sollte der prädiktive Wert der Immunglobulinklassen für die Entwicklung von Thrombosen unter HIT Typ II untersucht werden. Verglichen wurden diese beiden Gruppen mit einer dritten Gruppe von selektierten Patienten aus einer prospektiven Studie. Die eingeschlossenen gefäßchirurgischen Patienten aus dieser Studie mussten die Kriterien "positiver Heparin/PF4-Antikörpernachweis während Heparintherapie" und "keine klinischen Zeichen einer Heparin-induzierten Thrombozytopenie Typ II" erfüllen. In dieser Arbeit wurde weiter untersucht, welche der Immunglobulinklasse IgG, IgM und IgA am besten zwischen Patienten mit positiven Heparin/PF4-Antikörpern mit und ohne typischer "HIT-Klinik" unterscheiden kann. Die Bestimmung der Immunglobulinklassen erfolgte zum Zeitpunkt des akuten thrombozytopenischen Geschehens, bzw. bei den asymptomatischen Patienten in einem Zeitfenster von 5 bis 20 Tagen nach Therapiebeginn mit einer ELISA-Methode nach Amiral et al. (1991). Parallel zu den immunologischen Untersuchungen wurde ein etablierter, funktioneller Test, der Heparin-induzierte Plättchenaktivierungstest (HIPA) von Greinacher et al. (1991) bei allen Patienten angewandt. Es kam zu folgenden Ergebnissen im Vergleich der Gruppen: Die Patienten mit einer HIT Typ II mit thromboembolischen Komplikationen ließen sich durch keine der untersuchten Immunglobulinklasse oder den Heparin-induzierten Plättchenaktivierungstest (HIPA-Test) signifikant von den Patienten mit HIT ohne thromboembolische Ereignisse unterscheiden. Die asymptomatischen Patienten mit positivem Heparin/PF4-Antikörpernachweis waren signifikant (p < 0,05) von den Patienten mit einer klinisch wahrscheinlichen und laborchemisch nachgewiesenen HIT Typ II zu unterscheiden durch die Immunglobulinklasse IgG und den Heparin-induzierten Plättchenaktivierungstest (HIPA-Test), nicht aber durch die Immunglobulinklassen IgM und IgA. Dementsprechend zeigte IgG in der Diskriminanzanalyse zwischen Patienten mit klinisch eindeutigem HIT Typ II und asymptomatischen Patienten mit positivem Heparin/PF4- Antikörpernachweis mit 20 % eine um 9 % niedrigere Fehlklassifikationsrate als die Mischung aus IgG, IgM und IgA. Der durch die Diskriminanzanalyse optimierte Cut-Off konnte zwar für die Mischung aus IgG, IgM und IgA eine Spezifitätssteigerung von 0 auf 66,6 % erzielen, dies verursachte jedoch einen Verlust an Sensitivität von 91 % auf 76 %. Der Verlust an Sensitivität ist bei der Immunglobulinklasse IgG mit 2 % deutlich günstiger, während die Spezifität zusätzlich durch die Cut-Off Optimierung von 62,5 auf 70,8 % gesteigert werden konnte. Damit ist der Heparin/PF4-Antikörper-EIA mit der isolierten Bestimmung der Immunglobulinklasse IgG bei vergleichbarer Sensitivität spezifischer als der funktionelle HIPA-Test. Aus diesen Ergebnissen lässt sich bestätigen, dass die Immunglobulinklasse IgG eine zentrale Rolle in der Pathogenese spielt, während die Klassen IgM und IgA keinen Einfluß auf die Klinik der HIT Typ II zu haben scheinen. Da nicht alle Patienten mit Heparin/PF4-Antikörpern der Klasse IgG eine HIT Typ II entwickeln, müssen weitere Faktoren am Zustandekommen der klinischen Symptomatik beteiligt sein. Weiter lässt sich schlussfolgern, dass der Heparin/PF4-Antikörper-EIA (HPIA), sofern man nur die relevante Immunglobulinklasse IgG misst, ein brauchbares Instrument zur Diagnostik der HIT Typ II darstellt, und daher von weniger spezialisierten Labors wegen seiner besseren Praktikabilität einem funktionellen Test wie dem HIPA-Test vorgezogen werden sollte. Zwischen Immunglobulinklassen und dem Risiko, ein thromboembolisches Ereignis während einer HIT Typ II zu entwickeln, konnte kein Zusammenhang festgestellt werden. Es ist zu vermuten, dass der überwiegende Teil der Patienten mit initial isolierter Thrombozytopenie bei fortlaufender Therapiedauer auch Thrombosen entwickelt hätte und sich die beiden Patientengruppen I und II nur hinsichtlich der Dauer der Heparintherapie unterscheiden.
Mycophenolat Mofetil hat die Zulassung zur immunsuppressiven Behandlung nierentransplantierter Patienten seit sieben Jahren. Mycophenolat Mofetil entfaltet seine immunsuppressive Wirkung über eine Hemmung der Lymphozytenproliferation. Das Nebenwirkungsprofil dieser Substanz unterscheidet sich in klinisch bedeutsamen Aspekten von den der überwiegend verwendeten Immunsuppressiva vom Typ der Calcineurininhibitoren wie Cyclosporin A und Tacrolimus und der heute seltener verwendeten antiproliferativen Substanz Azathioprin. In der vorliegenden Arbeit werden die klinischen Daten des Verlaufes über 6 Monate von 85 nierentransplantierten Patienten untersucht, deren immunsuppressives Therapieschema wegen unerwünschter Nebenwirkungen der bisherigen Therapie auf Mycophenolat umgesetzt wurden. Grund der Therapieumstellung war am häufigsten (48,2%) eine Nierenfunktionsverschlechterung unter der bisherigen Therapie, die überwiegend mit den potentiell nephrotoxischen Calcineurininhibitoren durchgeführt wurde. Die Umstellung war von einer signifikanten Besserung der Nierenfunktion, gemessen an dem Serumkreatinin und der Kreatininclearance, gefolgt. Ebenso war eine Verbesserung der Blutdruckeinstellung zu beobachten, die Anzahl der eingenommenen Blutdruckmedikamente konnte reduziert werden. Eine typische Nebenwirkung der Therapie mit Azathioprin sind Veränderungen im Blutbild mit reduzierter Leukozytenzahl und Störung der Erythropoese. Mit der Umstellung auf Mycophenolat Mofetil wurde eine deutliche Besserung der Blutbildindizes erreicht. Die Hepatoxizität des Azathioprins war ebenfalls reversibel, unter Mycophenolat Mofetil war ein signifikanter Abfall der Serumaktivität der Leberindikatorenzyme zu beobachten. Bei 13% der Patienten mußte Mycophenolat Mofetil wegen darunter aufgetretener neuer Nebenwirkungen abgesetzt werden. Diarrhoen traten bei fast 5% der Patienten auf, sie waren der häufigste Grund zum Absetzen des Medikamentes. Weitere für Mycophenolat typische Nebenwirkungen waren andere gastrointestinale Störungen wie Übelkeit, Erbrechen und abdominelle Schmerzen. Die immunsuppressive Wirkung des Mycophenolat Mofetil war gut, es wurden keine gehäuften Abstoßungsreaktionen nach der Umstellung beobachtet. Es fanden sich auch keine Zeichen einer Überimmunsuppression, die sich beispielsweise durch eine Zunahme von Infekten bemerkbar gemacht hätte. Die Daten dieser Untersuchung legen den Schluß nahe, daß im Falle ernster Nebenwirkungen der herkömmlichen immunsuppressiven Therapie eine Umstellung auf Mycophenolat Mofetil erfolgversprechend durchgeführt werden kann.
Simultaneingriffe in der Gefäßchirurgie : eine therapeutische Alternative zum zweizeitigen Eingriff?
(2002)
Immer wieder werden dem Chirurgen Patienten mit operationswürdigen Mehrfacherkrankungen begegnen. Die Operationsreihenfolge richtet sich zumeist nach dem Schweregrad der Erkrankungen. Zeitversetzte Einzeleingriffe werden präferiert. Das simultanoperative Vorgehen stellt insbesondere in der Gefäßchirurgie seltenst eine therapeutische Option dar. Aus Angst vor einem erhöhten Risiko für eine Wundheilungsstörung oder eine Protheseninfektion wird die Kombination einer gefäßchirurgischen Rekonstruktion und eines nicht gefäßchirurgischen Eingriffes vehement abgelehnt. Bereits 1987 haben Carstensen und Schreiber aufgefordert „in wissenschaftlichen Erhebungen und Untersuchungen den Risikoumfang zu erfassen, der bei simultan oder präventiv ausgeführten Operationen entsteht“ [37]. Diese Aufforderung erweist sich komplexer als sie auf den ersten Blick erscheint: der Entscheidungsprozeß für oder gegen eine simultane Operation lässt sich in Anbetracht der vielfältigen Komplikationen nicht auf den Vergleich der Komplikationshäufigkeit für eine Wundheilungsstörung und eine Protheseninfektion reduzieren, vielförmige Kombinationsvarianten gefäßchirurgischer Simultaneineingriffe verursachen ein inhomogenes Patientenkollektiv und die Vergleichbarkeit von Komplikationshäufigkeiten bei Simultaneingriffen zu zeitversetzten Einzeleingriffen ist nicht geklärt Für die vorliegende Untersuchung wurde jeder gefäßchirurgische Simultaneingriff retrospektiv erfasst, der zwischen dem 01. Januar 1992 und 31. Oktober 1997 erfolgte. Eine umfangreiche Dokumentation jeglicher Komplikation im postoperativen Verlauf ermöglichte eine umfassende Risikobeurteilung. Aortenchirurgische Simultaneingriffe kombiniert mit einem intraabdominellen Zweitbefund stellten das größte Teilkollektiv auch in dieser Untersuchung dar, so dass der postoperative Verlauf der aortenchirurgischen Simultaneingriffe zusätzlich an dem postoperativen Verlauf einer Kontrollgruppe aortenchirurgischer Einzeleingriffe gemessen wurde. Die Kontrollgruppe unterschied sich in ihrer Zusammensetzung nicht von den aortenchirurgischen Simultaneingriffen. Die Häufigkeit eines komplikationsbehafteten Verlaufes war in der Gruppe der gefäßchirurgischen Simultaneingriffe im Vergleich zu den publizierten Ergebnissen über gefäßchirurgische Einzeleingriffe nicht erhöht. Es bestand kein signifikanter Unterschied zwischen den aortenchirurgischen Simultaneingriffen und den aortenchirurgischen Einzeleingriffen im postoperativen Verlauf. Von allen Komplikationen, die dokumentiert wurden, bestand für die Nachblutung im Operationsgebiet des nicht gefäßchirurgischen Eingriffes, für die inguinale Fistel und für das Abdomen apertum im gesamten Kollektiv der gefäßchirurgischen Simultaneingriffe ein erhöhtes Risiko, ohne dass sich ein signifikanter Zusammenhang im Teilkollektiv der aortenchirurgischen Simultaneingriffe und der Kontrollgruppe nachweisen ließ. Hieraus wurde die Empfehlung abgeleitet, dass der Chirurg über das sonstige Maß hinaus intraoperativ auf ein sorgfältiges Vorgehen achten sollte. Das Auftreten von Wundheilungsstörungen und Protheseninfektion wurde durch ein simultanoperatives Vorgehen nicht gefördert. Für einige Komplikationen, wie zum Beispiel der peripheren Nervenschädigungen, war eine Aussage zum Risikopotential nicht vertretbar, weil Richtlinien zur Berechnung von Komplikationsraten bei Simultaneingriffen fehlen. Konträr zu anderen Publikationen war in der eigenen Untersuchung die Mortalität beim gefäßchirurgischen Simultaneingriff gegenüber der Mortalität des gefäßchirurgischen Einzeleingriffes erhöht, ohne dass ein Zusammenhang zum simultanoperativen Vorgehen nachweisbar war. Der perioperative Verlauf von gefäßchirurgischen Simultaneingriffen wurde häufiger durch Komplikationen erschwert, wenn der Patient älter als 70 Jahre war oder eine ASA-Klassifikation von Stufe IV oder höher vorlag. Ab dem 70. Lebensjahr wurden signifikant mehr letale Verläufe beobachtet. Für die ASA-Stufe IV und V bestand eine auffällige Abweichung der standardisierten Residuen, so dass ein Zusammenhang für den letalen Verlauf anzunehmen war. Aortenchirurgische Simultaneingriffe dauerten signifikant länger als aortenchirurgische Einzeleingriffe, ohne dass ein Zusammenhang zwischen dem postoperativen Verlauf und der Operationsdauer aufgezeigt wurde. Das Risiko für eine Komplikation war bei den nicht geplanten Simultaneingriffen höher als bei den geplanten Simultaneingriffen. Die Entscheidung für oder gegen einen Simultaneingriff ist ein multifaktorieller Prozess. Gefäßchirurgische Simultaneingriffe sollten primär bei Patienten indiziert werden, die jünger als 70 Jahre und in eine ASA-Stufe bis höchstens Klasse III eingestuft sind. Der Simultaneingriff soll geplant erfolgen und lediglich, wenn bei einem intraoperativ entdeckten Zweitbefund eine absolute Indikation vorliegt, ist der gefäßchirurgische Simultaneingriff vertretbar. Die retrospektive Untersuchung der eigenen Simultaneingriffe und die Literaturanalyse zeigte auf, dass das simultane Vorgehen eine therapeutische Alternative für Patienten mit einem Aortenaneurysma und einem intraabdominellen Zweitbefund, mit einer Stenose der A. carotis interna und der A. subclavia, mit einer Erweiterung der Aorta abdominalis und Stenose der A. renalis sowie mit arteriosklerotischen Veränderungen an unterschiedlichen Extremitätenarterien darstellt. Beim zeitgleichen Vorliegen eines abdominellen Aortenaneurysmas und einer Stenose der A. carotis interna soll zuerst die Desobliteration der A. carotis interna und im zeitlichen Intervall der aortenchirurgische Eingriff erfolgen. Der Kombinationseingriff an der A. carotis interna und einem Zweitorgan, speziell an der Schilddrüse, soll restriktiv wegen der Gefahr einer Nachblutung im Operationsgebiet des nicht gefäßchirurgischen Zweiteingriffes indiziert werden. Das simultane Vorgehen beim Vorliegen einer peripheren Arteriosklerose ist, bis auf die kombinierte Rekonstruktion zweier Extremitätenarterien, zu vermeiden. Der Simultaneingriff in der Gefäßchirurgie stellt für ein selektiertes Patientengut eine therapeutische Alternative dar. Abschließend wird betont, dass sich das Risiko, mit der ein unerwünschtes Ereignis in einer Gesamtmenge auftreten kann, durch eine Wahrscheinlichkeit quantifizieren lässt. Die Risikoeinschätzung ist jedoch nur eine Entscheidungshilfe. Die Entscheidung selbst muss individuell am Patienten getroffen werden.
Zur Zeit basiert die Behandlung der Infektion mit dem Humanen-Immunschwäche-Virus (HIV) ausschließlich auf einer Chemotherapie, die das Virus nicht eradiziert, sondern in seiner Vermehrung hemmt. Diese Therapie muß lebenslang erfolgen. Die Wirksamkeit der Medikamente ist, auch in einer Kombinationstherapie, durch die Entwicklung von Resistenzen limitiert. Diese begründet sich zum einen in der Selektion resistenter Virusmutanten. Zum anderen weisen experimentell und in Studien gewonnene Ergebnisse auf die Beteiligung zellulärer Faktoren am Therapieversagen hin. Über die Rolle zellulärer Prozesse bei der Resistenzentwicklung gegen die in der HIV-1 Therapie eingesetzten Nukleosidalen-Reverse-Transkriptase-Inhibitoren ist jedoch noch wenig bekannt. NRTIs sind Prodrugs und werden durch zelleigene Kinasen aktiviert. Eine verminderte Expression oder Aktivität dieser Kinasen kann zu subtherapeutischen intrazellulären Wirkspiegeln führen. In der vorliegenden Arbeit wurden anhand einer T-lymphoiden Zellkultur (H9) die zellulären Mechanismen, die nach einer langdauernden Zidovudin (AZT) Exposition eine zelluläre AZT-Resistenz bewirken, und Methoden diese Resistenz zu umgehen bzw. zu verhindern, untersucht. Es zeigte sich, daß die kontinuierliche AZT-Exposition eine verminderte Expression der Thymidinkinase 1 (TK1) bewirkt. Dies führt zu einer verminderten AZT-Phosphorylierung und letztendlich zu geringeren Wirkstoffspiegeln des antiretroviral wirksamen Metaboliten AZT-Triphosphat (AZT-TP). In AZT resistenten H9 Zellen zeigte AZT eine verminderte Zytotoxizität, und eine um mehr als den Faktor 1000 verminderte antiretrovirale Aktivität. Als mögliche Ursachen für die verminderte Expression der TK1 wurden die DNA-Methylierung und die Histon-Deacetylierung, zwei Faktoren, die Hand in Hand die Genexpression auf transkriptioneller Ebene beinflussen, untersucht. AZT resistente Zellen zeigten in immunzytochemischen Färbungen eine starke Histon-Deacetylierung. Die Behandlung resistenter Zellen mit Trichostatin A (TSA), einem Hemmstoff der Histon-Deacetylierung führte jedoch nicht zu einer Erhöhung der TK1 mRNA-Spiegel. Die Behandlung resistenter Zellen mit 5-AZA-C, einem Inhibitor der Methyltransferase 1 (DNMT1) erhöhte sowohl die Expression der TK1 als auch die Zytotoxizität und die antiretrovirale Aktivität von AZT. Darüber hinaus verminderte die gleichzeitige Behandlung von H9 Zellen mit AZT und 5-AZA-C die Resistenzentwicklung gegen AZT erheblich. Weiterhin konnte gezeigt werden, daß in den AZT resistenten Zellen die Expression der „de novo“ Methyltransferasen 3a und 3b (DNMT3a / 3b) erhöht ist. Diese Ergebnisse weisen darauf hin, daß eine „de novo“ Methylierung des TK1-Gens durch die DNMT3a und DNMT3b die Ursache für die verminderte TK1 Expression in AZT resistenten H9 Zellen ist. Zusätzlich wurde in dieser Arbeit gezeigt, daß einige amphiphile Heterodinukleosidphosphate, die nach intrazellulärer Spaltung monophosphorylierte Nukleosidanaloga freisetzen, die AZT Resistenz überwinden können. Die Ergebnisse dieser Arbeit lassen vermuten, daß eine spezifische Hemmung der „de novo“ Methyltransferasen oder der Einsatz monophosphorylierter Substanzen die Wirksamkeit einer antiretroviralen Therapie erheblich verbessern können, indem sie zelluläre Faktoren, die eine Phosphorylierung von AZT vermindern und dadurch zum Versagen von AZT als antiretroviralem Therapeutikum führen, unterdrücken bzw. umgehen.
Es war Gegenstand dieser Arbeit, die Zahl und das Vorkommen der Sporen der Bacillus Spezies im Vergleich zu anderen Parameter in der Trinkwasseruntersuchung die bisher im §37 des Infektionsschutzgesetzes eingesetzt wurden an 288 Wasserproben von verschiedenen Wassergewinnungsanlagen und Trinkwassersystemen nachzuweisen, um das Verhalten der Sporen der Bacillus Spezies in diesen Bereichen zu beschreiben und mit den bisher üblichen Keimen der Trinkwasseruntersuchung in Beziehung zu setzen. Es sollte überprüft werden, ob eine Korrelation zwischen der Koloniezahl und der Zahl der aeroben Sporenbildner nachgewiesen werden kann. Es wurden 77 Wasserproben aus dem Leitungswassersystem der Uni-Klinik Frankfurt entnommen und auf Vorkommen von Sporen der Bacillus Spezies, Koloniezahl, E. coli und Coliformen Bakterien untersucht. Alle 77 Wasserproben konnten bei einem Erfahrungsrichtwert von 10 KBE in 100 ml Trinkwasser und einer Koloniezahl von 100 pro 1ml Trinkwasser als zufrieden stellend angesehen werden. An keine der Proben konnte ein Wachstum von E. coli festgestellt werden, an 7 Wasserproben konnten Coliforme Bakterien nachgewiesen werden. Es konnte keine Korrelation zwischen Sporen der Bacillus Spezies und der Koloniezahl beim Leitungswassersystem der Uni-Klinik Frankfurt festgestellt werden. Von den 113 untersuchten Flachbrunnen von privaten Haushalten (Oberflächenwasser), konnten nach den strengen Trinkwasserverordnungsrichtlinien nur 60 Proben als zufrieden stellend bezeichnet werden, da aber diese Wassergewinnungsanlagen hauptsächlich zur Bewässerung dient, ist es unbedenklich. An keine der Wasserproben konnten Coliforme Bakterien nachgewiesen werden, und an 10 Wasserproben konnte E. coli nachgewiesen werden. Bei diesen Wassergewinnungsanlagen konnte eine Korrelation zwischen Sporen der Bacillus Spezies und der Koloniezahl nachgewiesen werden. Es wurden 82 Grundwasserproben der Stadtwerke Hanau entnommen, davon waren 35 Wasserproben gechlort und aufbereitet, 28 Wasserproben ungechlort und aufbereitet und 19 Proben waren ungechlortes Rohwasser. Vergleicht man die Werte der einzelnen Wasserarten miteinander, so stellt man fest, dass die Sporenzahl fast identisch ist, Werte zwischen 0-32 pro 100 ml Wasser. Die Aufbereitung und Chlorung des Wassers verändert die Sporenzahl nicht. Die Koloniezahl ist bei Rohwasser aber deutlich höher als bei aufbereiteten und gechlorten Wasser. Der Höchstwert bei gechlorten und aufbereiteten Wasser betrug 200 Kolonien pro 100 ml Wasser, bei aufbereiteten und ungechlorten Wasser stieg der Wert auf 4800 Kolonien an und bei Rohwasser sogar auf 5500 Kolonien pro 100 ml Wasser. In nur einer Rohwasserprobe konnte E. coli nachgewiesen werden, keine der Proben enthielt Coliforme Bakterien. Der Wert des Korrelationskoeffizienten war beim ungechlorten Rohwasser am Höchsten und beim aufbereiteten und gechlorten Wasser am niedrigsten. Vergleicht man die 6 Wasserproben des Oberflächenwassers der Wahnbach Talsperre mit den 4 Proben des Mains und des Rheins miteinander, so stellt man fest, dass in allen Wasserproben alle untersuchten Bakterienarten nachweisbar waren. Die höchste Koloniezahlkonzentration von 1.420.000 pro 100 ml wurde im Oberflächen-wasser des Mains nachgewiesen, der zweithöchste Wert von 960.000 pro 100 ml war im Oberflächenwasser des Rheins. Die höchste Sporenzahl von 26.000 pro 100 ml wurde in der Wasserprobe der Wahnbach Talsperre ermittelt, der Main und der Rhein hatten fast identische Werte zwischen 2700 und 5800 Sporen pro 100 ml Wasser. Der höchste Korrelationskoeffizient wurde hier bei den Wasserproben der Wahnbach Talsperre ermittelt, der niedrigste Wert wurde bei den Wasserproben des Rheins ermittelt. Auf Grund ihres differenzierten Nährstoffbedarfs kann sich die Gattung Bacillus in nährstoffärmeren Biotopen nicht vermehren und befinden sich deshalb vermehrt in Oberflächenwasser und den oberen Erdschichten. Sie stellen im Grundwasser und den Folgebereichen seiner Nutzung einen Indikator für den Grad der Kontamination des Wassers mit Abfallstoffen dar. Obwohl der Nachweis der Sporen der Bacillus Spezies sehr leicht erbracht werden kann, und in jedem Stadium der Untersuchung nachweisbar ist, muß bei der Entnahme der Wasserprobe sehr vorsichtig gearbeitet werden, da es in den oberen Bodenschichten leicht zu einer Einschleppung der Sporen der Bacillus Spezies kommen kann und somit zu einer Ver-fälschung der Ergebnisse. Bei Korrekter Probeentnahme ist aber die Aussagekraft der Sporen der Bacillus Spezies sehr hoch. Ein Vorteil der Auszählung der Sporen ist, dass die analytische Methode nur Sporen misst, andere Bakterienformen werden nicht gezählt. Die Auszählung der Sporen und der Koloniezahl sind zwei der wertvollsten Parameter der Wasserqualität. Die Konzentration der Sporen liegt im Grundwasser und seinem Folgebereich zwischen 0,39 und 1,81 pro 100 ml Wasser. In Oberflächenwasser liegt die Konzentration der Sporen der Bacillus Spezies zwischen 1050 und 4500 pro 100 ml Wasser. Die ermittelten Werte dieser Arbeit entsprechen fast alle den Normwerten. Das Vorkommen aller im Rahmen dieser Arbeit untersuchten Bakterienarten mit sehr hoher Bakterienanzahl konnte nur in den nährstoffreichen Oberflächenwasserproben von Rhein, Main und der Wahnbach Talsperre nachgewiesen werden. Von den 288 untersuchten Wasserproben können 264 Proben unter Betrachtung der Grenzwerte als hygienisch einwandfrei bezeichnet werden. Nach dem heutigen Stand der Literatur ist der Nachweis der Sporen der Bacillus Spezies ein wertvoller und aussagekräftiger Parameter für den Grad der Wasserverschmutzung mit Abfallstoffen, er ist ein Maß für die Effizienz der Aufbereitung bzw. der Kontamination des Grundwassers und somit ein geeigneter Parameter für die hygienische Trinkwasseruntersuchung.
Zwischen dem 01.01.1988 und dem 30.10.1995 wurden in der Chirurgischen Klinik I – Klinik für Allgemein-, Visceral-, Gefäß- und Thoraxchirurgie - der Städtischen Kliniken Offenbach am Main an 856 Patienten insgesamt 942 Hernioplastiken durchgeführt. Das Ziel dieser retrospektiven Aufarbeitung ist es mittels Analyse der Krankengeschichten und postoperativer Fragebogenerhebung, die eigenen Ergebnisse nach Leistenhernien-operationen und der mit diesem Thema verbundenen Probleme vor dem Hintergrund einer großen Anzahl unterschiedlicher Operationsverfahren zu überprüfen. Die Rücklaufquote der Fragebogenaktion betrug 67,6%. Damit fanden 566 Primär- und 71 Rezidivhernien Eingang in die Studie. Patienten mit Femoralhernien und kindliche Leistenhernien wurden nicht berücksichtigt. Die Fragebogenaktion erfolgte 36 bis 130 Monate postoperativ, damit lag die Nachkontrollzeit im Mittel bei 77 Monaten (6 Jahre und 5 Monate). Primäre Leistenhernien wurden in 68,2% nach Bassini, in 28,1% nach Shouldice, in 1,6% nach Lichtenstein, in 1,6% nach Lotheissen und in 0,5% im Rahmen einer Laparotomie operiert. Rezidivleistenhernien wurden in 64,8% nach Bassini, in 12,7% nach Shouldice, in 19,7% nach Lichtenstein und in 2,8% nach Lotheissen operiert. An intraoperativen Komplikationen kam es nur in einem Fall zur akzidentiellen Verletzung der Arteria femoralis. Ansonsten traten keine weiteren intraoperativen Komplikationen auf. Die Rate der allgemeinen Komplikationen lag bei 4,1%. Hier dominierten die Pneumonien und Harnwegsinfekte. Bei konsequent durchgeführter low-dose-Heparinisierung kam es nur in einem Fall zu einer tiefen Beinvenenthrombose. Die Letalitätsrate lag bei 0,6%. Hier zeigte sich der Anstieg der Letalität bei Notfalleingriffen wegen Inkarzeration. Lokale Frühkomplikationen wie beispielsweise Hämatome oder Wundinfektionen traten in 7,4% der Fälle auf. Adipositas scheint zu einer erhöhten Rate an Wundinfektionen zu führen. Dabei ließ sich weder ein Einfluß der Ärztequalifikation auf die Komplikationsrate feststellen, noch war eine Verfahrensabhängigkeit zu beobachten. Insgesamt 11,9% der Patienten klagten über Schmerzen, die in 7,1% der Fälle ausstrahlenden Charakter im Sinne eines Ilioinguinalis- oder Ramus-genitalis-Syndromes hatten. Eine Exhairese des Nervus ilioinguinalis reduzierte die Inzidenz von ausstrahlenden Schmerzen. Dieser Vorteil wird jedoch mit vermehrten Auftreten von Sensibilitätsstörungen im Versorgungsgebiet des Nervens erkauft. Nach Rezidiveingriffen war die Inzidenz von chronischen Leistenschmerzen erhöht. Ein sicherer Einfluß der Verfahrenswahl auf die Inzidenz von chronischen Leistenschmerzen war nicht zu erkennnen. Ausnahme bildete das Verfahren nach Lichtenstein. Die Implantation von alloplastischen Material scheint zu einer erhöhten Inzidenz von chronischen Leistenschmerzen zu führen. Die Gesamtrezidivrate lag bei 10,0%. Nach Primäreingriffen lag die Rezidivrate bei 9,0%. Bei primären direkten Leistenhernien ist das Shouldice-Verfahren (Rezidivrate: 4,6%) dem Bassini-Verfahren (Rezidivrate: 11,4%) deutlich überlegen. Beim Betrachten aller Primärhernien zeigt sich der Vorteil des Shouldice-Verfahrens nicht so deutlich (8,0% beim Bassini-Verfahren versus 7,0% beim Shouldice-Verfahren). Somit ist bei kleinen indirekten Leistenhernien das Einsetzen des Bassini-Verfahrens nach der Originalmethode mit einem Mitfaßen der Fascia transversalis zu vertreten. Bei der Verfahrenswahl sollte somit der klinische Befund berücksichtigt werden, damit die chirurgische Therapie maßgeschneidert werden kann, denn die eigentliche Prüfstrecke bei Primärhernien stellen große mediale und kombinierte Leistenhernien dar. An dieser Stelle ist prinzipiell eine einheitliche Klassifikation der Leistenhernien, wie von Schumpelick oder Nyhus vorgeschlagen, zu fordern, damit Gleiches mit Gleichem verglichen werden kann. Abzulehnen bleibt die die Implantation eines Vicrylnetzes in die Bruchlücke mit einer Rezidivrate von insgesamt 20,3%. Die Re-Rezidivrate aller Rezidiveingriffe lag bei 18,3% und spiegelt die Schwierigkeit der operativen Versorgung der Rezidivhernie wider. Die Re-Rezidivrate des Shouldice-Verfahrens von 20,0% ist auf Grund der niedrigen Fallzahl (n=5) sicherlich nicht aussagekräftig und dürfte bei höheren Fallzahlen deutlich niedriger liegen. Erstaunlich ist die niedrige Re-Rezidivrate des Bassini-Verfahrens bei Rezidivhernien von 8,6%, die in der Mehrzahl der Publikationen deutlich höher liegt. Auf den ersten Blick ernüchternd stellt sich die Rezidivrate beim Lichtenstein-Verfahren mit 35,3% dar. Vor dem Hintergrund, daß das Lichtenstein-Verfahren nur bei Rezidivhernien und bei einer großen Primärhernie angewandt wurde, läßt sich insgesamt ein nicht ganz so schlechtes Bild gewinnen, obgleich eine weitere deutliche Senkung der Rezidivrate wünschenswert wäre. Zahlreiche Veröffentlichungen ermutigen zu einer vermehrten Anwendung präperitonealer Prothesen. Jedoch sollte die Anwendung des Lichtenstein-Verfahrens auf Rezidivhernien, bzw. Mehrfachrezidivhernien und voluminöse Hernien beschränkt bleiben. Insgesamt läßt sich feststellen, daß die Operation der Leistenhernie eine für alle Erfahrungsgruppen gut geeignete Operation darstellt. Die Rezidivraten unterschieden sich hinsichtlich der Ärztequalifikation nicht wesentlich. Unter dem Vorbehalt der kleinen Fallzahlen der „Nicht-ITN-Verfahren“ läßt sich die Tendenz erkennen, daß bei alternativen Anästhesieverfahren, insbesondere bei Spinal- und Lokalanästhesie, die Rezidivrate niedriger liegt. Denkbar als Grund der höheren Rezidivrate beim Intubationsverfahren wäre der häufig auftretenden Hustenreiz bei der Extubation und damit verbundenen erhöhten intraabdominellen Druckspitzen mit der Gefahr des Einreisens einzelner Nähte. Auch unter dem Gesichtspunkt der Risikominderung und der wachen Kooperation des Patienten mit der Möglichkeit intraoperativen Beurteilung der anatomischen Verhältnisse und Suffizienz der Reparation durch den Valsalva-Preßversuch läßt insbesondere die Lokalanästhesie attraktiv erscheinen. In dieser Studie traten nach zwei Jahren erst 68,8% der festgestellten Rezidive auf. Damit würde ein Zweijahres-follow-up, wie in vielen Studien angewandt, nicht zur Bestimmung der Rezidivrate ausreichen. Unter dem Gesichtspunkt des Zeitpunktes des Auftretens des Rezidives, zeigte sich, daß das Lichtenstein-Verfahren häufig zu Frührezidiven neigt. Zwischen den beiden gängigen Operationsmethoden - Bassini und Shouldice - gab es jedoch keine statistisch signifikante Unterschiede hinsichtlich der Rezidivzeitpunkte. Erwartungsgemäß bestätigte sich, daß Rezidive vermehrt bei direkten und kombinierten Leistenhernien, sowie bei Patienten mit Risikoerkrankungen auftreten. Somit sollten beim Vergleich von Rezidivraten den Risikofaktoren der Kollektive Beachtung geschenkt werden, um eine direkte Vergleichbarkeit zu ermöglichen. Eine simultane Zweitoperation führte jedoch nicht zu einer erhöhten Gesamtrezidivrate, jedoch zu einer erhöhten Frührezidivrate.
Die Vorteile von konuskronengestütztem Zahnersatz für den Patienten sind bekannt: Hoher Trage- und Kaukomfort, bequeme Handhabung, einfache Mundhygiene, Selbstreinigungseffekt durch den Speichel, sekundäre Verblockung durch die Suprakonstruktion, axiale Belastung der Pfeilerzähne, Kombinationsfähigkeit von Implantaten mit natürlichen Pfeilern und prospektive Erweiterungsfähigkeit. Bisher jedoch verhinderten die aufwändige Herstellung und die Problematik der Passungspräzision eine breite Anwendung dieser Art von Zahnersatz. Insbesondere für eine günstige Langzeitprognose von Implantaten wird absolute Spannungsfreiheit der Suprastruktur gefordert. In vielen Ländern z. B. auch in den USA, in denen die entsprechende zahntechnische Infrastruktur fehlt, können doppelkronengestützte Prothesen nicht hergestellt werden. Mit der Methode der definitiven intraoralen Fügung von Gerüstkomponenten können diese Anforderungen an die Passungspräzision problemlos erfüllt werden. Gleichzeitig wird die zahntechnische Fertigung vereinfacht und damit Zeitaufwand und Kosten geringer. Durch diese vereinfachte Herstellung und die Kostenreduzierung wird doppelkronengestützter Zahnersatz für eine größere Patientenklientel verfügbar. Ziel der Studie war, das neuartige Behandlungsvorgehen methodisch zu optimieren und die Verweildauer und die klinischen Auswirkungen von intraoral gefügtem doppelkronenverankerten Zahnersatz zu evaluieren. Im Zeitraum von 1992 bis 1998 wurden 61 Patienten mit 64 Prothesen, deren Gerüste an insgesamt 238 Fügestellen definitiv intraoral geklebt wurden, versorgt. Nach der Fertigstellung wurden die Daten des Zahnersatzes (Anzahl, Art und Verteilung der Pfeiler, Werkstoffkombination, Design und Vorbehandlung der Fügestellen und Zeitpunkt der Klebung) dokumentiert. 51 dieser Patienten mit 53 Prothesen und insgesamt 209 Fügestellen konnten halbjährlich kontrolliert werden. Die Nachuntersuchung umfasste eine klinische Untersuchung, eine lichtmikroskopische Kontrolle und eine Evaluation der Patientenmeinung mittels Fragebogen. Eine Klebestelle versagte bereits nach 14 Monaten unter Risiko: Der Klebespalt war aufgrund mangelnder Kongruenz von Patrize und Matrize zu breit, was die Stabilität der Klebung massiv reduzierte. Alle anderen Prothesen wiesen nach durchschnittlich 38,93 Monaten (Min = 18, Max = 85 Monate) eine spannungs- und schaukelfreie Passung auf. Die Klebestellen zeigten auch bei lichtmikroskopischer Untersuchung keine Läsionen, die auf ein Nachlassen der Klebung hindeuten. Freiliegendes Klebekomposit an einer Prothese musste wegen Auswaschungen nachgefüllt werden. Die REM-Aufnahmen einer im Mundmilieu durchgeführten Klebung zeigen den innigen Verbund des Klebekomposits mit den metallischen Prothesenkomponenten. 90 % der befragten Patienten gaben einen schaukelfreien Sitz ihrer Prothese an, lediglich 4 % beklagten Probleme beim Herausnehmen der Prothese. Mit "gut" bzw. "sehr gut" bezeichneten 84 % der Patienten den Tragekomfort der Prothese; 90 % der Patienten bezeichneten den Halt ihrer Prothese mit "zufrieden" bis "sehr gut". Die intraorale Fügung ist eine robuste, fehlertolerante Methode, die eine hochpräzise Passung gewährleistet. Obwohl keine Ausschlusskriterien zur Auswahl der Patienten bestanden, wurde eine außerordentlich hohe Zuverlässigkeit der Methode von 99,58 % erreicht. Aufgrund der starren Lagerung des Zahnersatzes können die kinetikbedingten Folgen wie z. B. Zahnlockerungen, Unterfütterungen, Bruchreparaturen und Schraubenlockerungen bei Implantaten auf ein Minimum reduziert werden. Durch die intraorale Fügung wird eine Prophylaxe oraler Strukturen erreicht, und die Folgebehandlungen und damit auch –kosten reduziert. Zudem erhält der Patient einen Zahnersatz, der einerseits sehr hohen Trageund Kaukomfort bietet und andererseits eine einfache Mundhygiene gewährleistet. Durch die klinische Bewährung können alle Nachteile einer Lötung, insbesondere die Gefahr der Allergisierung durch Korrosionsprodukte, umgangen werden. Zusammen mit der Silikatisierung/Silanisierung mittels dem Rocatec®-Verfahren haben sich die Reparatur-Möglichkeiten von verblendetem Zahnersatz erweitert, da keine Wärmebehandlung mehr notwendig ist. Das intraorale Fügeverfahren bildet die Grundlage für zukunftsweisende Entwicklungen: Mit präfabrizierten Implantatabutments kann die laborseitige Herstellung von Primärkronen und Matrizen ersetzt und damit der Zahnersatz kostengünstiger hergestellt werden. Das metallische Prothesengerüst kann unter erhöhtem Platzbedarf durch Glasfaserverbund-Werkstoff ersetzt werden, was die Herstellung von nahezu metallfreiem doppelkronengestütztem Zahnersatz für entsprechend sensibilisierte Patienten ermöglicht.
Das Forschungsziel dieser Arbeit war die Abklärung der Frage, ob sich in implantierten Intraokularlinsen der Marke Acrysof®, die in Deutschland kurz nach deren Markteinführung erworben wurden, Mikrovakuolen im Optikkörper befinden. Diese sogenannten Glistenings, die der Hersteller auf eine neuartige Verpackung zurückführte, welche ausschließlich in den Vereinigten Staaten Verwendung fand, führten in den USA zu Explantationen und zum Rückruf so verpackter Kunstlinsen dieses Typs. Unser Arbeitsprogramm umfaßte hauptsächlich die Untersuchung von Patienten, bei denen eine Acrysof®-Intraokularlinse implantiert wurde, an der Spaltlampe und anschließende Dokumentation mittels Fotospaltlampe. Zusätzlich wurden Sehschärfebestimmungen durchgeführt. Analog wurden Untersuchungen und Dokumentationen bei Patienten, denen im gleichen Zeitraum und vom gleichen Operateur eine herkömmliche PMMA-Kunstlinse implantiert wurde, durchgeführt. In allen untersuchten Intraokularlinsen des neuen Modells aus Acryl konnten Mikrovakuolen festgestellt und fotografisch dokumentiert werden. Diese Veränderungen konnten in keiner der PMMA-Kunstlinsen beobachtet werden. In unseren Ergebnissen fanden sich sonst durchgehend Hinweise auf die mittlerweile von anderen gewonnenen Erkenntnisse über die neue Linse. Es konnten keine Hinweise auf eine Visusminderung durch die Glistenings festgestellt werden. Die Analyse der Literatur ergab, daß nach dem heutigem Stand der Erkenntnisse über die Glistenings, von einer Flüssigkeitsaufnahme in den Optikkörper der IOL ausgegangen wird. Die Flüssigkeit sammelt sich in einige mikrometer großen Räumen in der Polymerstruktur der Kunstlinse. Diese Mikrovakuolen werden durch die Brechkraftdifferenz zwischen deren Inhalt und dem IOL-Material optisch sichtbar und erscheinen bei der Spaltlampenuntersuchung als multiple Glitzerpunkte. Experimentelle Arbeiten haben gezeigt, daß die Ausbildung der Mikrovakuolen durch Temperaturschwankungen und durch die Anwesenheit von Serum begünstigt wird. Ein verstärktes Vorkommen der Glistenings bei Patienten, bei denen sich durch Beeinträchtigung der Blut-Kammerwasser-Schranke oder der Blut-Retina-Schranke, Serumbestandteile im Kammerwasser befinden können, hier sind besonders Diabetiker zu nennen, wurde von einigen Autoren berichtet. Auch wir konnten bei einer nachträglichen Auswertung unserer Unterlagen Hinweise darauf finden, daß es bei solchen Patienten zur verstärkten Glisteningbildung kommt. Die Aussage der Herstellerfirma, die Glistenings hingen mit der neuartigen Verpackung und Sterilisation der IOLs in dem AcryPak-System, welches nur in den USA zum Einsatz kam und 1995 vom Markt genommen wurde, zusammen, wurde durch unsere Ergebnisse widerlegt. Besonders die frühere englischsprachige Literatur spiegelt einen Konsens mit der vom Hersteller vertretenen Auffassung wider. Neuere Arbeiten, die unsere Ergebnisse bestätigen weisen auf ein Poster auf einem Kongress 1999 in Seattle als erstes bekanntwerden von Glistenings in herkömmlich verpackten AcrySof®-IOL hin, obwohl schon frühere Berichte von Autoren aus Europa, auch von unserer Arbeitsgruppe, vorlagen. Die Mikrovakuolen haben nur in sehr seltenen Einzelfällen, bei denen es zu massenhaftem Vorkommen gekommen war, zu Beeinträchtigungen der Sehfunktionen geführt und eine Explantation erforderlich gemacht. Trotzdem sind weitere Forschungen, für die wir einige Ansätze vorschlagen, notwendig. Auch das Vorkommen von schwerwiegenden Trübungen bei anderen Kunstlinsentypen zeigt die Notwendigkeit für verstärkte Forschungen und gesetzliche Regulierungen auf diesem Gebiet. Insbesondere die hervorragend niedrigen Nachstarraten, die mit der Implantation von AcrySof®-Kunstlinsen einher gehen, berechtigen jedoch zu ihrer Weiterverwendung. Während es unwahrscheinlich scheint, daß die Glistenings noch schwerwiegende Probleme bereiten werden, so ist jedoch gesichert, daß durch die Verwendung von AcrySof®Kunstlinsen weniger YAG-Laser-Kapsulotomien notwendig sind. Daß sich damit auch die mit diesem Eingriff verbundenen Kosten und Komplikationen reduzieren ist selbstredend. Der Verlauf der Forschungen zu diesem Thema wird dargelegt. Die Notwendigkeit präziserer Studienaufbauten und besserer technischer Ausstattung wird deutlich. Durch den fortgeführten Einsatz der AcrySof®-IOL wurde die ophthalmologische Sichtweise der IOL verändert. Die IOL wird heute als Implantat betrachtet, welches die Aphakie korrigiert aber auch den Nachstar verhüten soll. Im kleinen Rahmen der Entwicklungsgeschichte der IOLs selbst, könnte dies den Beginn einer neuen IOL-Generation bedeuten.
Ziel der vorliegenden Arbeit war es, die Expression der zytokininduzierbaren Zelladhäsionsmoleküle ICAM-1, VCAM-1 und E-Selectin in der fetomaternalen Einheit zu untersuchen. Außerdem sollte examiniert werden, ob sich die Expression dieser Zelladhäsionsmoleküle im zeitlichen Verlauf der Schwangerschaft ändert. Weiterhin sollte geprüft werden ob die termingerechte und auch die vorzeitige Wehentätigkeit mit einer geänderten Adhäsionsmolekülexpression in gestationsspezifischen Geweben verbunden ist. Hierbei sollte zwischen infektionsbedingter vorzeitiger Aktivierung bei Chorioamnionitis und vorzeitiger Aktivierung ohne Vorhandensein einer Infektion differenziert werden. Zu diesem Zweck wurden Kryostatschnitte von Plazenten und fetalen Membranen von 71 Patientinnen der Universitätsfrauenklinik Frankfurt angefertigt und mit mAk gegen die gesuchten Moleküle immunhistologisch untersucht. Unter Berücksichtigung des Schwangerschaftsalters, des Geburtsmodus sowie des Vorhandenseins einer klinisch und histologisch nachweisbaren Chorioamnionitis konnten die Patientinnen fünf verschiedenen Kollektiven zugeordnet werden. Um die Adhäsionsmolekülexpression im ersten Trimenon zu überprüfen, wurde Plazentagewebe gewonnen nach Abruptio (n=10) untersucht. Der Einfluß der Wehentätigkeit wurde durch die Gegenüberstellung von Plazenta und Eihäuten, welche nach Sectio gewonnen wurden (n=12) mit gestationsspezifischen Geweben, welche nach vaginaler Geburt am Termin (n=19) gewonnen wurden, determiniert. Bei Frühgeburt wurde die infektionsbedingte vorzeitige Aktivierung bei klinisch und histologisch nachweisbarer Chorioamnionitis (n=10) und die vorzeitige Aktivierung ohne Nachweis einer Infektion (n=17) unterschieden. Um die Lokalisation von Zelladhäsionsmolekülen in der fetomaternalen Einheit festzustellen, wurden als Positivkontrollen Cytokeratin, HLA-ABC und PECAM (CD31) eingesetzt. Cytokeratin war auf allen Zellen epithelialer Herkunft ( Trophoblastzellen, Amnionepithel ) zu finden. Die MHC-Klasse-I-Antigene wurden auf kernhaltigen Zellen der gestationsspezifischen Gewebe exprimiert: auf Mesenchym- und Endothelzellen der plazentaren Villi, auf Deziduazellen, sowie gelegentlich auf Zellen im Amnionmesenchym der Eihäute. Erwartungsgemäß war der villöse Trophoblast HLA-ABC negativ, ebenso das Amnionepithel und Chorion der Eihäute. Mit mAk gegen PECAM, das an interzellulären Junktionen von Endothelzellen exprimiert wird, konnten alle Gefäßendothelien der fetomaternalen Einheit intensiv angefärbt werden. Die zytokininduzierbaren Adhäsionsmoleküle VCAM-1 und E-Selectin konnten immunhistologisch generell nicht in gestationsspezifischen Geweben nachgewiesen werden. Das interzelluläre Adhäsionsmolekül ICAM-1 dagegen konnte auf maternalen und fetalen Endothelzellen sowie auf fetalen Makrophagen im Amnionmesenchym lokalisiert werden. Seine Expression änderte sich im Verlauf der Schwangerschaft. Ab der 12. SSW zeigte sich eine beginnende ICAM-1-Expression durch die plazentare Dezidua. Im ersten Trimenon konnte es nur in einem Fall auf Zellen, vermutlich LGL, und Endothelien der plazentaren Dezidua nachgewiesen werden. Wehenloses Gewebe, gewonnen nach Sectio exprimierte in der 37. SSW ICAM-I auf fetalem Stammzottenendothel und in der 38. SSW ICAM-I auf fetalem Terminalzottenendothel. Das Deziduaendothel der Eihäute kann in der 38. SSW mit mAk gegen ICAM-I angefärbt werden. Eine Expression auf fetalem Endothel erfolgte hier gegen Ende des letzten Trimenons.Bei vorzeitiger Aktivierung, sei es bei Chorioamnionitis oder ohne Vorliegen einer Infektion, war bereits im zweiten Trimenon (ab SSW 18) eine ICAM-I-Expression auf fetalen Endothelzellen vorhanden. Die ICAM-1-Expression durch plazentare Deziduaendothelien, gewonnen nach Sectio, ist stets signifikant niedriger als die Expression durch entsprechende Gewebe, die nach vaginaler Spontangeburt am Termin gewonnen wurden. Die stärkste ICAM-I-Expression durch Endothelzellen der fetomaternalen Einheit lag bei vaginaler Spontangeburt am Termin und bei vorzeitiger Aktivierung ohne Vorliegen einer Infektion vor. Bei physiologischen Wehen am Termin waren v. a. die maternalen Blutgefäße in der Dezidua von Plazenta und Eihäuten hochgradig ICAM-I-positiv, aber auch fetale Stammzottengefäße exprimierten intensiv ICAM-1. Bei vorzeitiger Aktivierung ohne Infektion trat noch eine starke ICAM-I-Expression durch die fetalen Endothelien der Terminalzotten hinzu, so daß in diesem Fall eine umfassende Endothelaktivierung in allen Kompartimenten vorlag. Bei infektionsbedingter Frühgeburt mit Vorliegen einer Chorioamnionitis fand die Endothelexpression von ICAM-I v.a. in dezidualen Gefäßen der Eihäute statt. Plazentare Gefäße exprimierten ICAM-1 nur relativ gering, ohne sich hierbei signifikant von wehenlosem Gewebe, gewonnen nach Sectio, zu unterscheiden. Hierbei wurden zusätzlich zahlreiche ICAM-I-positive Zellen im Amnionmesenchym nachgewiesen, wohl bedingt durch ein zelluläres Infiltrat und die Aktivierung ortsständiger fetaler Makrophagen. Ausgehend von diesen Ergebnissen scheint das Zelladhäsionsmolekül ICAM-1 in der fetomaternalen Einheit sowohl zum Einsetzen von termingerechten Wehen als auch zur vorzeitigen Beendigung der Schwangerschaft beitragen zu können. Durch eine vermehrte Leukozytenextravasation in die gestationsspezifischen Gewebe, sowie durch eine verbesserte Antigenpräsentation und effektivere antigenspezifische Reaktionen könnte ICAM-I am Th2-Th1-Shift, der zur Beendigung der Schwangerschaft führt, beteiligt sein. Hierbei führt eine vermehrte Produktion von inflammatorischen Th1- Zytokinen über eine gesteigerte Prostaglandinproduktion in der fetomaternalen Einheit zur Zervixreifung und Wehenauslösung. Das zytokininduzierbare ICAM-1 kann möglicherweise auch regulativ in die Produktion von Zytokinen und deren Rezeptoren eingreifen. Auch durch endokrine (Östradiol) und parakrine (Prostaglandin E2) Substanzen ist die Expression von ICAM-1 auf Endothelzellen induzierbar. Möglicherweise könnten, neben der Induktion durch inflammatorische Zytokine, derartige Signalstoffe im Blut die bei Wehentätigkeit verstärkte ICAM-I-Expression auf fetalen und maternalen Endothelien der gestationsspezifischen Gewebe auslösen.