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In einem modernen Staat finden immer wieder Gedenkveranstaltungen unterschiedlichster Art statt. Man will sich schöner und weniger schöner, beglückender und traumatischer Ereignisse erinnern, um daraus sich selbst und der Welt ein Wir- Gefühl und ein Selbstbild zu präsentieren. In diesem Sinn wurden am 8. Mai 1985 und am 8. Mai 2005 Gedenkveranstaltungen im Plenarsaal des Deutschen Bundestages abgehalten; Hauptredner waren die jeweiligen Bundespräsidenten, 1985 Richard von Weizsäcker, 2005 Horst Köhler. Beide Reden - sie werden Gegenstand der nachfolgenden Analysen und Interpretationen sein - sind heute im Internet leicht abrufbar: Die Rede von Weizsäckers habe ich von der Homepage der Bundeszentrale für politische Bildung, die Rede Köhlers vom Internetauftritt des Bundespräsidialamtes bezogen. Die beiden Texte, die mir in dieser Form zugänglich wurden, werde ich nun beschreiben.
Nationales Stigma und persönliche Schuld : die Debatte über Kollektivschuld in der Nachkriegszeit
(2009)
Statt die Kollektivschulddebatte der Nachkriegszeit als Abwehr eines nicht erhobenen Vorwurfes zu verurteilen, wird hier vorgeschlagen, im von den Zeitgenossen als Kollektivschuld bezeichneten Phänomen ein nationales Stigma zu sehen. Darunter wird der Ehr- und Ansehensverlust verstanden, der aus den von Deutschen begangenen Verbrechen resultierte. Der mythologisch-archaische Begriff Stigma liefert zugleich einen Schlüssel zur Analyse der Reaktion auf deutscher Seite. Beobachtet wurden Leugnen und Beschweigen als Versuche der Abwehr des Stigmas, das ja durch das Aussprechen und Sichtbarmachen der Verbrechen entsteht. Diesem archaischen Verhaltensmuster wird ein christlich-psychoanalytisches gegenübergestellt, das umgekehrt im Benennen und Bekennen der Schuld den ersten Schritt zur Heilung bzw. Erlösung durch Vergebung sieht.
Wohl kaum ein anders arabisches Land ist so umstritten wie Saudi-Arabien, zumindest wenn es um die Frage von Rüstungsexporten geht. Erst im Juni hat das Verwaltungsgericht Frankfurt in einer von Heckler & Koch eingereichten Klage geurteilt, dass die Bundesregierung sich in der Frage der Genehmigung der Lieferung von Bauteilen für die Lizenzproduktion des G-36 Sturmgewehrs nach Saudi-Arabien entscheiden müsse. Das Wirtschaftsministerium unter der Führung von Sigmar Gabriel (SPD) hatte diese Entscheidung bislang vertagt, auch mit Hinweis auf die gegenwärtige Militärintervention, die das Königreich zusammen mit anderen arabischen Staaten im Jemen führt....
This dissertation consists of four self-contained chapters in the overlapping fields of industrial organization and organizational economics on the topics pricing, careers and supervision. Each chapter is the result of an independent research project. The dissertation analyzes empirical research topics by exploring novel observational data sets. It sheds light on open questions in the economic profession by extending fundamental models on pricing in the first two chapters and by challenging conventional explanations and methods on careers and supervision in the last two chapters.
- Chapter 1:
The first chapter is based on joint work with Steffen Eibelshäuser. It models price competition among brick-and-mortar retailers with business hours. Specifically, we propose a dynamic model of intraday price competition featuring spatial differentiation and firm size heterogeneity. The model makes detailed predictions concerning equilibrium-pricing patterns. When spatial differentiation is high and consumers cannot easily switch between retailers, equilibrium prices are stable at oligopoly levels. When differentiation is low, equilibrium prices fluctuate in cycles. The shapes of the cycles depend on the level of differentiation and on retailers’ reaction times. When reaction times decrease, the number of price cycles increases. In a second step, we apply the model to the German retail gasoline market. Gasoline retailers have been using digital price tags for decades and fast-paced price competition with more than ten price changes per day is no exception. Our model has successfully predicted the emergence of an additional intraday subcycle in April 2017. Moreover, we were able to confirm several detailed predictions concerning the shape of equilibrium price paths and individual firm behavior. Finally, we calibrate the model using a generalized method of moments. The model fits the data remarkably well, with coefficients of determination ranging from 60% to 80%. We use the fitted model to evaluate a number of policy counterfactuals. Restricting price increases results in higher prices and decreased welfare, leading us to conclude that regulation of dynamic markets is highly complex and can easily backfire.
- Chapter 2:
The second chapter analyzes the price-matching policies of two gasoline retailers. Customers of these retailers that are able to provide evidence of competitors posting lower prices have the ability to claim price matches. As shown in the first chapter, the Edgeworth Cycle model rationalizes price fluctuations in the German gasoline retail market. To determine policy interactions in cycling markets, this chapter extends the classical Edgeworth Cycle model by price-matching. The model predicts that price-matching retailers post higher prices and initiate price increases. The price-consulted firm anticipates this strategy, posts lower prices, and provokes the implementing firm to restore the price more frequently. Consulted stations also anticipate earlier price restoration reactions from implementing stations and, thus, provoke restorations earlier. This effect dominates in welfare calculations, such that price matching has positive welfare implications.
The second part of the chapter tests the hypotheses with price data on the German gasoline retail market. The estimation exploits a discontinuity in the policy-affected retailers. Therefore, the analysis disentangles the competitive effects of implementing and price-consulted market participants in comparison to retailers that are not affected. As predicted, the posted average and minimum prices of one implementing retailer and its consulted competitors increase. For the other price-matching retailer, I find reduced prices that contradict the model. The last part of the chapter relates the empirics to static models and shows that the dynamic component provides previously undiscovered insights.
- Chapter 3:
The third chapter is based on joint work with Emmanuelle Auriol and Guido Friebel. It represents the subtopic of careers in this dissertation. Specifically, the chapter provides the first comprehensive data collection analysis of women’s careers in all European research institutions in the field of economics. Using a web-scraping algorithm that constantly accesses position information on institutions’ websites, we collect a novel data set on researchers in Europe. These details entail information on researchers’ gender obtained by the first name and a face recognition. Similar to survey data on U.S. institutions, we identify a leaky pipeline, as women are less likely to become professors than men are. The situation is very heterogeneous across Europe. The gap is substantially larger in Western and Southern Europe than in Central and Eastern Europe. Furthermore, we identify institutions with a higher research output and a better research-ranking having a systematically lower share of females in full professor positions as well as entry-level positions for Ph.D. graduates. Austria, Belgium, Italy, Portugal, and Spain are the drivers for this correlation. All these results are in line with the “leaky pipeline” hypothesis, in which, over the different stages of a career, the attrition of women is higher than the one of men. We show that the cohort hypothesis arguing that the lag effect between the time of Ph.D. completion and the time of promotion to a full professorship is unable to explain the current low number of females.
- Chapter 4:
The fourth and last chapter "What does Mystery Shopping do?" is based on joint work with Sidney Block, Guido Friebel, Matthias Heinz, and Nick Zubanov. It addresses an auditing practice with a yearly U.S.-turnover of 19.5 billion USD in 2016 (European Society for Opinion and Market Research, 2017: Global Market Research 2017). The term mystery represents the key aspect of the tool. During an anonymous visit, so-called mystery shoppers perform certain predefined tasks such as purchasing a product, asking questions, registering complaints, or behaving in a certain way. Following their visit, the shoppers provide detailed reports about their experiences to the evaluated firms. The chapter investigates whether the practice is suitable to determine employees’ pay. Contrary to the general understanding that firms are able to observe service quality and, in turn, can proxy for business success with mystery shopping, we do not observe mystery-shopping evaluations to correlate positively with firm performance. A decomposition of the evaluation reports indicates that mystery-shopping scores are biased and the shopper’s identity explains up to 20% of the score’s variance. Thus, the shopper’s identity has the largest impact out of all observable characteristics. With the results that mystery-shopping scores are noisy and biased, we conclude that they are not suitable for performance pay in the context of our study. In addition, we show that if the number of observations is sufficiently large, aggregated scores relate to business success. The required number of shops per evaluation period must be, however, larger by a factor between 3 and 30 per evaluated subject. Hence, cost advantages of mystery shopping diminish such that the cost benefits to customer assessments could vanish completely. The current methodology, however, may still be useful for other employee-related purposes like monitoring, which is in line with the policies of the considered firms.
Dies ist der siebte Artikel unseres Blogfokus „Salafismus in Deutschland“.
Globale Dschihadisten, die Deutschland als legitimes Angriffsziel beschreiben, begründen dies unter anderem damit, dass die Bundesrepublik ein im globalen „Krieg gegen den Islam″ eingebundener „Feindesstaat″ sei. Andersdenkende Salafisten wie Mohamad Gintasi alias Abu Jibril und als gemäßigte Islamisten bezeichnete Akteure wie Samir Mourad (DIdI e.V.), aber auch Repräsentanten einiger etablierter Islamverbände, halten ihnen entgegen, deutsche Muslime hätten mit Annahme der deutschen Staatsbürgerschaft oder durch Erhalt ihrer Aufenthaltserlaubnis einen islamrechtlich bindenden Sicherheits(garantie)vertrag (amān) geschlossen. Dieser verpflichte sie, solange sie Sicherheit zugesprochen bekämen und, so ergänzen einige, den Islam praktizieren könnten, geltendes Recht zu achten....
George Sand (1804-1876) zählt zu den herausragenden Figuren der französischen Literatur des 19. Jahrhunderts. [...] Auch in Deutschland gehörte Sand, legt man die Präsenz ihrer Romane im Bestand der zeitgenössischen Leihbibliotheken als Maßstab zugrunde, zu den meistgelesenen französischen Autoren. Da heute nicht mehr von einer vergleichbar breiten Kenntnis ihres Werks ausgegangen werden kann, erscheint es sinnvoll, einleitend einen Abriss des literarischen Schaffens der Schriftstellerin voranzustellen, dessen übersetzerische Vermittlung im Vormärz Gegenstand der folgenden Untersuchung ist. [...] Ein Blick auf die beteiligten Übersetzer zeigt ein heterogenes Bild. [...] Eine breite Vermittlung der Texte als Unterhaltungsliteratur wird durch ästhetisch und politisch gebundene Deutungsdiskurse einer intellektuellen Avantgarde ergänzt, die in vielen Fällen direkt an bestimmte Übersetzungen geknüpft sind, in Form von Einleitungen, Vorworten oder erläuternden Artikeln in verlagseigenen Zeitschriften, offenbar mit dem Ziel, die Rezeption in eine bestimmte Richtung zu lenken. Die folgende Studie möchte diesen Steuerungsprozessen im Rahmen der übersetzerischen Rezeption nachgehen und untersuchen, inwiefern sie tatsächlich Ausdruck einer doppelten Vermittlung der Sand-Übersetzungen sind, zum einen ausgerichtet auf das Unterhaltungsbedürfnis eines entstehenden Massenlesepublikums, zum anderen eingepasst in den Ideenkampf bestimmter, tonangebender Milieus.
Die vorliegende Schrift verfolgt das Ziel, in weiteren Kreisen unseres Volkes Verständnis und Interesse für den volkswirtschaftlichen Wert unserer Kolonien zu wecken. Vor allem möchte sie auch der Jugend einen Einblick geben in die weiten Gebiete neuer Arbeit und nationaler Aufgaben, vor die wir durch den Erwerb überseeischer Besitzungen gestellt werden. Zu dem Zweck ist das für unsere Kolonien wichtigste Arbeitsgebiet, der Anbau und die Gewinnung pflanzlicher Erzeugnisse, in den Vordergrund gestellt und ausführlicher behandelt worden.
Schriftsteller sind auch nur Menschen und wollen sich genauso an der jeweiligen Tagesdebatte beteiligen können und sich im Diskursgeschehen der Gesellschaft genauso Gehör verschaffen wie der 'normale' Bundesbürger (wenn sie nicht selbst schon Ursache der Tagesdebatte sind). Doch ist ein Autor 'nur' ein 'normaler' Bundesbürger? Hat er oder sie nicht eine besondere Verpflichtung gegenüber der Gesellschaft, gebührt seiner oder ihrer Stimme nicht ein besonderes Gewicht in der öffentlichen Debatte? So haben wir's doch seit dem deutschen Idealismus gehalten: der Dichter ab Stimme des Volkes, als Statthalter des Gewissens, als Wegweiser und Vordenker, Mahner und Warner und was noch alles mehr. […] An zwei Beispielen, Heinrich Böll und Martin Walser, will [der Autor] nicht nur prüfen, warum gewisse 'menschliche' Äußerungen, die sie taten, „durch Publizität zum Spott oder zum Skandal“ wurden, sondern auch wie sich beide Autoren nachträglich dazu äußerten, und was wir daraus wohl schlußfolgern können.
Obwohl noch nicht ausreichend geklärt ist, wie belesen Schmidt im Bereich der literarischen Moderne eigentlich gewesen ist, als er um 1950 mit ersten literarischen Veröffentlichungen und um die Mitte der fünfziger Jahre sogar mit seinen ersten prosatheoretischen Entwürfen an die Öffentlichkeit trat, läßt sich seinen Äußerungen doch soviel entnehmen, daß wir seine Kenntnis der außerdeutschen europäischen Moderne wohl eher als sehr bescheiden und lückenhaft ansehen müssen. Die Quellenlage spricht dafür, daß außer Alfred Döblin, Hans Henny Jahnn, Hermann Hesse und, im Wortspielerischen, Expressionisten wie August Stramm nur wenige andere moderne Autoren ihm für sein Werk Pate gestanden haben, am wenigsten noch die großen Vertreter der europäischen Moderne. Schmidt, vom Faschismus samt der verabscheuten Wehrmachtszeit zu einem der zahlreichen 'transzendentalen Obdachlosen' der Nachkriegszeit transformiert, siedelte seine private literarische Ahnengalerie stattdessen vorzugsweise im 18. und 19. Jahrhundert an; Vorbilder waren ihm, dem selbst erklärten "Verirrten aus dem 18. Jahrhundert", unter anderem Wieland, Fouqué, Tieck, Poe, Dickens und Stifter.
Bibel und Literatur um 1800
(2014)
Die Geschichte der Philologie war immer auch eine Geschichte des Lesens heiliger Texte. Dass auch die Moderne nicht notwendig mit dieser Herkunft bricht, zeigen die vielfältigen Beziehungen zwischen Literatur, Philologie und Bibelexegese in der epistemologischen Schlüsselepoche um 1800. Wenn Novalis 1798 an Friedrich Schlegel schreibt, eine "Theorie der Bibel" würde eigentlich einer "Theorie der Schriftstellerei oder der Wordbildnerei überhaupt" entsprechen, so ruft das nicht nur einen traditionellen Topos auf, sondern bezieht sich auch auf höchst aktuelle zeitgenössische Debatten. Denn die sich im Laufe des 18. Jahrhunderts ausbildende historische und philologische Kritik der Bibel erlaubt es nicht nur, das Buch der Bücher neu zu lesen, sondern verändert auch das Verständnis des Lesens und der Literatur überhaupt. Immer wenn um 1800 über Semiotik und Übersetzungstheorie, Rhetorik und Philologie, Poetik und Hermeneutik verhandelt wird, geschieht das auch mit Seitenblick auf die Bibel und ihre Lesbarkeit. Weidners Studie untersucht die literarischen und kritischen Diskurse um und über die Bibel, die für die Geschichte der Literaturwissenschaft von nicht zu unterschätzender Bedeutung ist.
We use consumer price data for 81 European cities (in Germany, Austria, Finland, Italy, Spain, Portugal and Switzerland) to study the impact of the introduction of the euro on goods market integration. Employing both aggregated and disaggregated consumer price index (CPI) data we confirm previous results which showed that the distance between European cities explains a significant amount of the variation in the prices of similar goods in different locations. We also find that the variation of relative prices is much higher for two cities located in different countries than for two equidistant cities in the same country. Under the EMU, the elimination of nominal exchange rate volatility has largely reduced these border effects, but distance and border still matter for intra-European relative price volatility.
Realizamos um estudo da língua de comunicação usada no interior do gênero discursivo "carta familiar" analisando peculiaridades fônicas e morfológicas da linguagem das cartas na época em que foram escritas, bem como da identidade das pessoas envolvidas no processo de interação (autor e receptor da carta). Para este artigo, são analisadas duas cartas escritas por falantes bilíngues de alemão e português, com base em uma reflexão sobre a difusão da cultura germânica no Brasil, tendo em vista serem essas cartas reveladoras desse processo.
The political reform process that gathered momentum in eastern and south-eastern Europe during 1987 and 1988 was accompanied by a growing exodus of ethnic and cultural Germans (Aussiedler) who sought resettlement in West Germany. The Aussiedler were welcomed enthusiastically by Chancellor Kohl as fellow German compatriots who would be a benefit to the economy. The opposition SPD voiced its concerns over the government's motives for maintaining the open-door Aussiedler immigration policy and over the likely integration difficulties. The government sought to respond to public concerns in 1988 by reassessing its Aussiedler policy. It decided firstly to continue the open-door Aussiedler policy (as a constitutional right), secondly to implement an Aussiedler integration assistance programme and thirdly to seek to persuade potential Aussiedler not to emigrate to West Germany. The thesis adopts a multi-disciplinary approach to analysing the government's open-door Aussiedler policy during the period 1988 to 1992, formulating the political and public concerns over the Aussiedler policy into three main research questions. These questions analyse: 1. Whether the government's declared motives for maintaining the open-door Aussiedler policy were justified. 2. Whether the government's optimism over the ability of Aussiedler to successfully integrate into the employment market was justified. 3. Whether the government's policy of seeking to persuade potential Soviet Aussiedler to remain in their country, by negotiating on the re-creation of an autonomous German Volga republic, was viable. The findings for these three main questions allow for an assessment of government Aussiedler policy for the period 1988 - 1992. The thesis argues that there was evidence during the period of study to support the argument that the Aussiedler group was to a degree instrumentalised by the government to serve its own political, economic and nationalistic purposes. Government confidence concerning Aussiedler employment integration proved to be too optimistic, as Aussiedler had specific causes of unemployment. Furthermore, the attempt to negotiate the re-creation of an autonomous German republic in Russia was unsuccessful. The exodus has continued.
Im deutschen Kapitalmarktrecht ist der Gedanke der Vergemeinschaftung von Obligationärsrechten derzeit eher als unterentwickelt zu bezeichnen. Praktische Kollektivhandlungsprobleme sind hieraus in der Vergangenheit verschiedentlich insbesondere dann entstanden, wenn auf Seiten des Emittenten ein Bedürfnis nach einer Abänderung der Anleihebedingungen entstand. Neben praktischen Kommunikationsproblemen scheitert diese regelmäßig an dem grundsätzlichen Erfordernis der Zustimmung sämtlicher Obligationäre. Diesen Schwierigkeiten begegnet etwa das angloamerikanische Recht mit einer Treuhandkonstruktion. Kontinentaleuropäische Rechtsordnungen, deren allgemeines Treuhandrecht weniger ausgeprägt ist, behelfen sich hier mit gesetzlichen Regelungen über Obligationärsversammlung und -vertreter. Auch das deutsche "Gesellschaftsrecht der Obligationäre" ist in einem - heute weitestgehend in Vergessenheit geratenen - Spezialgesetz geregelt, dem allerdings in jüngster Zeit zunehmende Beachtung gezollt wird und das diese Beachtung auch verdient. Mit dieser spezialgesetzlichen Regelung über die Obligationärsvertretung beschäftigt sich der folgende Beitrag.
Die vorliegende Arbeit hat den Versuch gemacht, die den Ausschüssen in der Sozialversicherung, speziell im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung, zukommende zentrale Bedeutung aufzuzeigen. Viele wichtige Entscheidungen werden durch Ausschüsse getroffen, und zwar nicht nur durch besondere Ausschüsse LS.v. § 36 a SGB IV, sondern auch ganz maßgeblich durch Erledigungs- und Vorbereitungsausschüsse. Das Gesetz regelt Bildung und Tätigkeit von Ausschüssen bei den Sozialversicherungsträgern allerdings nur unvollständig. Abgesehen von der Vorschrift des § 36 a SGB IV enthält das SGB IV mit § 66 lediglich einige wenige Bestimmungen für den zahlenmäßig geringeren Teil der Ausschüsse, die Erledigungsausschüsse, die mit ihren Entscheidungen an die Stelle des jeweiligen Organs treten, während die Tätigkeit der Vorbereitungsausschüsse, die in der Praxis eine im doppelten Sinne "entscheidende" Rolle spielen, gesetzlich nicht geregelt ist. Die vom Schrifttum - soweit ersichtlich - nahezu einhellig vertretene Auffassung, die Tätigkeit von Vorbereitungsausschüssen unterliege keinerlei Bestimmungen, insbesondere nicht den für die Erledigungsausschüsse geltenden gesetzlichen Regelungen, ist abzulehnen. Die Praxis zeigt nämlich, daß die Vorbereitungsausschüsse im Zusammenwirken mit der hauptamtlichen Verwaltung einen maßgeblichen Teil der Arbeit für die Organe "erledigen", indem sie beschlußreife Vorlagen entwickeln, die dann in aller Regel von den Organen ohne jegliche bzw. ohne größere Diskussion und Änderungen sanktioniert werden, so daß die Gefahr besteht, daß sich die Organe selbst vielfach nur noch als Ratifikationsorgan oder - krasser ausgedrückt - als "Abstimmungsmaschinerie" verstehen, sie aber zumindest als solche angesehen werden müssen. Die gängige - in der Rechtslehre und in der Praxis anzutreffende - Auffassung, wonach die Tätigkeit von Vorbereitungsausschüssen quasi keinerlei Regelungen unterliegen soll, ist in ihrer Konsequenz aber umso unhaltbarer, als die Selbstverwaltungsorgane für ihre Arbeit demokratischer Legitimation bedürfen: ihre Entscheidungen müssen auf den Willen der Betroffenen, der Repräsentierten, zurückgeführt werden können. Die vorliegende Untersuchung hat aufgezeigt, daß die Organe umfassender demokratischer Legitimation bedürfen, was gleichermaßen für die Ausschüsse zu fordern ist. Der Gesetzgeber hat für die Erledigungsausschüsse Vorschriften (betreffend die Besetzung der Ausschüsse, die Öffentlichkeit von Ausschußsitzungen und - ansatzweise - die Festlegung übertragbarer Aufgaben) geschaffen, die im Grundsatz eine ausreichende Repräsentation des Willens der Betroffenen gewährleisten können. Für die Vorbereitungsausschüsse fehlt jegliche gesetzliche Regelung, so daß der Ruf nach dem Gesetzgeber naheläge. Andererseits sollten die Selbstverwaltungsträger im Hinblick auf das ihnen eingeräumte und ohnehin nur noch in Teilen verbliebene Selbstverwaltungsrecht möglichst geringen Einschränkungen - auch beim Einrichten und "Betreiben" von Ausschüssen - unterworfen werden, zumal die Ausschußarbeit wie auch die Zusammenarbeit zwischen Organen und Ausschüssen sowie der hauptamtlichen Verwaltung ohne größere Reibungen funktioniert. Damit stehen die Ausschüsse in einem Spannungsfeld von Selbstverwaltungsdemokratie und Verwaltungseffizienz. Die vorliegende Arbeit hat den Versuch gemacht, dieses Spannungsfeld aufzulösen. Die Erledigungsausschüsse unterliegen Schranken, die durch § 66 SGB IV gezogen werden. Die Regelungen des § 66 SGB IV bedürfen der Auslegung. Ergänzend können die überwiegend recht detaillierten kommunalverfassungsrechtlichen Regelungen bei der Bestimmung der Grenzen der Tätigkeit von Erledigungsausschüssen herangezogen werden - auch wenn die kommunalverfassungsrechtlichen Regelungen nicht einschränkungslos auf die Sozialversicherungsträger entsprechend angewendet werden können. Auf die Vorbereitungsausschüsse sind mangels gesetzlicher Regelungen einige der für Erledigungsausschüsse geltenden Vorschriften für sinngemäß anwendbar zu erklären. Im übrigen können auch bezüglich der Vorbereitungsausschüsse verschiedene kommunalverfassungsrechtliche Regelungen zur Bestimmung der Grenzen der Tätigkeit herangezogen werden. Insbesondere folgende wesentliche Feststellungen sind hinsichtlich der Arbeit von Ausschüssen in der gesetzlichen Unfallversicherung zu treffen: - Ein Ausschuß hat aus mindestens 4 Personen zu bestehen. Eine Ausschußgröße von 2 Personen bei gleichzeitiger Teilnahme einer bzw. mehrerer anderer Personen (z.B. Geschäftsführer/Bedienstete des Versicherungsträgers) an den Sitzungen reicht nicht aus. - Vorbereitungsausschüsse können nur aus den Reihen der Organmitglieder bzw. deren Stellvertretern besetzt werden, d.h. für organfremde Personen ist als Ausschußmitglieder kein Raum. - Vorbereitungsausschüsse müssen gruppenparitätisch zusammengesetzt sein. - Gemeinsame Ausschüsse von Vorstand und Vertreterversammlung sind unzulässig, ebenso getrennte Ausschüsse beider Organe, die gemeinsam tagen und gemeinsame Beschlüsse fassen. Zulässig sind lediglich getrennte Ausschüsse, die gemeinsam tagen, aber getrennte Beschlüsse fassen. - Die Vorbereitungsausschüsse der Vertreterversammlung haben - wie auch deren Erledigungsausschüsse - grundsätzlich öffentlich zu tagen. - Den Vorbereitungsausschüssen können Aufgaben jeglicher Art zur Vorberatung übertragen werden. - Das jeweilige Mutterorgan hat ein Rückhol-, Nachprüfungs- und Weisungsrecht gegenüber den Ausschüssen. - Die Information der Organmitglieder und ihrer Stellvertreter muß möglichst umfassend sein, um einerseits eine reibungslose Arbeit zu gewährleisten und andererseits die Defizite im Bereich demokratischer Legitimation auszugleichen. Hierzu gehört insbesondere die Übersendung der Sitzungsprotokolle auch an die Stellvertreter der Organmitglieder. Diese Aufzählung von an die Ausschußarbeit zu stellenden Anforderungen macht deutlich, daß Ausschußarbeit - und in besonderem Maße die Tätigkeit von Vorbereitungsausschüssen - nicht einfach als Tätigkeit nachgeordneter Gremien abgetan werden kann, die etwa im Rahmen des Selbstverwaltungsrechts weitgehend frei gestaltet werden könnte. Insbesondere das Erfordemis demokratischer Legitimation verlangt das Einhalten bestimmter Spielregeln, wobei der Tätigkeit von Vorbereitungsausschüssen in diesem Zusammenhang wegen fehlender gesetzlicher Regelungen besondere Bedeutung zukommt und diesen Ausschüssen damit auch besondere Beachtung zu schenken ist. Im Sinne der Selbsterhaltung der Selbstverwaltung bedarf es daher einer Einschränkung der Selbstgestaltung, deren Grenzen die vorliegende Arbeit aufzuzeigen versucht hat.
Shoah heute : komparatistische Perspektiven auf eine kulturanalytische Frage im 21. Jahrhundert
(2022)
Rezension zu Susanne Rohr. Von Grauen und Glamour. Repräsentationen des Holocaust in den USA und Deutschland. Heidelberg: Universitätsverlag Winter, 2021, 386 S.
Gregor J. Rehmer. Die dritte Generation der Shoah-Literatur. Eine poetologische Definition am Beispiel deutscher und US-amerikanischer Texte. Heidelberg: Universitätsverlag Winter, 2021, 479 S.
This study attempts to determine what methodological approach is suitable for studying speeches about Germanness that were written in Germany in the 1980s. The corpus of the speeches was chosen to cover multiple areas and disciplines. It includes literary, political and historiographical speeches authored by G. Grass ('Geschenkte Freiheit'), M. Walser ('Über Deutschland reden'), R. von Weizsäcker ('Der 8. Mai 1945'), E. Nolte ('Vergangenheit, die nicht vergehen will') and H. Lübbe ('Der Nationalsozialismus im Bewußtsein der deutschen Gegenwart'). The study illustrates the limitations of the ideological and purely disciplinary methodological approach. Instead it seeks a starting point for an analysis which proceeds in an intertextual and interdisciplinary manner.
The Austrian poet Franz Grillparzer is often presented in scholarly literature as an opponent of nationalism. Indeed, Grillparzer did oppose nationally motivated separatist tendencies, which he viewed as a threat to the existence of the supranational Habsburg Monarchy. However, his tragedy 'König Ottokars Glück und Ende' includes clear examples of the early Habsburg ideology which emerged along with the Austrian Empire during the Napoleonic Wars (a time of nationalist tensions) and which - at least initially - was imbued with a form of German Romantic nationalism. This ideology is displayed by the character of Rudolf von Habsburg, who - in the spirit of Romantic nationalism - is depicted as the embodiment of Germany. Rudolf's fervent Germanness - which appears to have been one of the reasons behind Grillparzer's problems with censorship under the Metternich regime - is not only evident in the character's words, but also in the clothes he wears. The grey coat that is one of Rudolf's most distinctive features may be a reference to what was known as an 'Old German' folk costume ('Altdeutsche Tracht'); after the Napoleonic Wars, this garment became a symbol used by the German nationalist student movement known as the 'Burschenschaftler'.
This paper aims to analyze the impact of different types of venture capitalists on the performance of their portfolio firms around and after the IPO. We thereby investigate the hypothesis that different governance structures, objectives and track record of different types of VCs have a significant impact on their respective IPOs. We explore this hypothesis by using a data set embracing all IPOs which occurred on Germany's Neuer Markt. Our main finding is that significant differences among the different VCs exist. Firms backed by independent VCs perform significantly better two years after the IPO compared to all other IPOs and their share prices fluctuate less than those of their counterparts in this period of time. Obviously, independent VCs, which concentrated mainly on growth stocks (low book-to-market ratio) and large firms (high market value), were able to add value by leading to less post-IPO idiosyncratic risk and more return (after controlling for all other effects). On the contrary, firms backed by public VCs (being small and having a high book-to-market ratio) showed relative underperformance. Klassifikation: G10, G14, G24 . 29th January 2004 .
This paper sets out to analyze the influence of different types of venture capitalists on the performance of their portfolio firms around and after IPO. We investigate the hypothesis that different governance structures, objectives, and track records of different types of VCs have a significant impact on their respective IPOs. We explore this hypothesis using a data set embracing all IPOs that have occurred on Germany's Neuer Markt. Our main finding is that significant differences among the different VCs exist. Firms backed by independent VCs perform significantly better two years after IPO as compared to all other IPOs, and their share prices fluctuate less than those of their counterparts in this period of time. On the contrary, firms backed by public VCs show relative underperformance. The fact that this could occur implies that market participants did not correctly assess the role played by different types of VCs.
Using a unique, hand-collected database of all venture-backed firms listed on Germany´s Neuer Markt, we analyze the history of venture capital financing of these firms before the IPO and the behavior of venture capitalists at the IPO. We can detect significant differences in the behavior and characteristics of German vs. foreign venture capital firms. The discrepancy in the investment and divestment strategies may be explained by the grandstanding phenomenon, the value-added hypothesis and certification issues. German venture capitalists are typically younger and smaller than their counterparts from abroad. They syndicate less. The sectoral structure of their portfolios differs from that of foreign venture capital firms. We also find that German venture capitalists typically take companies with lower offering volumes on the market. They usually finance firms in a later stage, carry through fewer investment rounds and take their portfolio firms public earlier. In companies where a German firm is the lead venture capitalist, the fraction of equity held by the group of venture capitalists is lower, their selling intensity at the IPO is higher and the committed lock-up period is longer.
Seit dem 1. Oktober 1995 ist der neue Übernahmekodex der Börsensachverständigenkommission in Kraft . Er löst die Leitsätze von 1979 ab, die in der Praxis kaum Bedeutung erlangt hatten*. Mit der Publikation einer ersten Positivliste der den Kodex anerkennenden Unternehmen ist dieser Tage zu rechnen. Der Bedarf einer Regulierung öffentlicher Übernahmeangebote in Deutschland, sei es in Form einer gesetzlichen Regelung3, sei es in der hier gewählten Form eines Instruments der Selbstregulierung, wird nach wie vor kontrovers beurteilt. So wird etwa betont, daß in Deutschland bislang Übernahmen von Gesellschaften aufgrund öffentlicher Kaufangebote selten vorgekommen seien4. Demgegenüber stehen Vertreter von Kleinaktionären und Fondsgesellschaften auf dem Standpunkt, daß die bisherige Rechtslage in Deutschland in der jüngeren Vergangenheit große Kapitalmarktteilnehmer darin begünstigt habe, Mehrheiten von börsennotierten Unternehmen ohne angemessene Beteiligung der Minderheitsaktionäre zu erwerben . Ungeachtet dieser Kontroverse lassen sich jedoch Transaktionen, die das Vorhandensein einer Übernahmeangebotsregelung wünschenswert erscheinen lassen, jedenfalls für die Zukunft nicht ausschließen. Des weiteren verlangt die Sicherung der Reputation des Finanzplatzes Deutschland die Einhaltung gewisser, dem internationalen Standard entsprechender Regeln. Hierin, in der Förderung des im weltweiten Wettbewerb stehenden Finanzplatzes Deutschland, in der Gewinnung von Vertrauen im Ausland, dürfte der Hauptzweck der Regelungen des Übernahmekodex zu sehen sein. Ob der Übernahmekodex allerdings tatsächlich internationalen Standards entspricht, ist eine andere Frage, der im folgenden noch nachzugehen sein wird. Wie das Zweite Finanzmarktförderungsgesetz soll der Übernahmekodex Fairness und Transparenz des Kapitalmarktgeschehens fördern. Im engeren Sinne ist Ziel des Kodex der Schutz namentlich von Kleinanlegern vor Übervorteilung bei Konzerneingliederungen durch Erwerb einer kontrollierenden Beteiligung. Benachteiligungen von Anlegern bei öffentlichen Übernahmen sollen ausgeschaltet werden. Im Vordergrund standen bei der Formulierung des Kodex daher die Gleichbehandlung aller am Übernahmevorgang beteiligten Aktionäre (Art. 1 des Kodex) sowie die Sicherstellung der Transparenz aller Transaktionen während der Dauer eines Angebots. Dem Vorbild des Londoner City-Code6 folgend sind die Regeln des Übernahmekodex nicht auf parlamentarischem Wege in Gesetzesform erlassen worden. Vielmehr entfaltet er verbindliche Wirkung nur kraft Vertrages, nämlich durch ausdrückliche Anerkennung seitens potentieller Bieter und Zielgesellschaften gegenüber der Übernahmekommission, die durch den Kodex eingerichtet wurde und ihre Stellung und Befugnisse von der Börsensachverständigenkommission ableitet. Durch die Anerkennung, die öffentlich bekannt gemacht wird, dürfte nach dem Willen der Verfasser ein mehr als moralischer Druck zur Einhaltung des Kodex - quasi als Rechtsnorm - verbunden sein. Obwohl der Übernahmekodex im Grundsatz als wesentlicher Fortschritt gegenüber den Übernahmeleitsätzen von 1979 positiv aufgenommen wurde, fehlt es nicht an teilweise vehementer inhaltlicher Kritik*. Gegenstand der Auseinandersetzung mit dem Kodex ist dabei ausschließlich die Reichweite seiner Bestimmungen. Namentlich im Vergleich mit den sehr viel schärferen Regeln des derzeit geltenden britischen Takeover-Code erscheint der Übernahmekodex seinen Kritikern als unzureichend, um einen wirksamen Minderheitenschutz von Kleinaktionären bei öffentlichen Übernahmen zu gewahrleisten. Kaum Beachtung fand dagegen bisher die Frage der Vereinbarkeit der einzelnen im Kodex enthaltenen Regeln mit dem geltenden Aktienrecht. Bisher ebenfalls nicht erörtert wurden die verfassungsrechtlichen Fragen, die mit der Durchsetzung der als Empfehlungen formulierten Finanzplatzregeln verknüpft sind. Nach einem kurzen Überblick über die Regeln des Kodex (11.) sowie einer zusammenfassenden Darstellung der inhaltlichen Kritik (111.) soll daher im folgenden (IV.) der Frage nachgegangen werden, ob der Vorstand einer Aktiengesellschaft, der sich den Regeln des Kodex unterwirft, hierdurch gegen zwingende Vorschriften des Aktienrechts verstößt, sei es bereits durch die Anerkennung selbst, sei es durch die Befolgung einzelner Bestimmungen im konkreten Fall. Im Anschluß daran (V.) sollen etwaige verfassungsrechtliche Bedenken naher betrachtet werden. Solche Bedenken ergeben sich in verschiedener Hinsicht, namentlich zum einen hinsichtlich der angestrebten Veröffentlichungspraxis und der Übernahmepflicht, zum anderen aber auch hinsichtlich der Frage, wie Sanktionen und die spätere Entscheidungspraxis der durch den Kodex etablierten Kommission zu den ausfüllungsbedürftigen Begriffen des Kodex zu beurteilen sind.
The German financial system is the archetype of a bank-dominated system. This implies that organized equity markets are, in some sense, underdeveloped. The purpose of this paper is, first, to describe the German equity markets and, second, to analyze whether it is underdeveloped in any meaningful sense. In the descriptive part we provide a detailed account of the microstructure of the German equity markets, putting special emphasis on recent developments. When comparing the German market with its peers, we find that it is indeed underdeveloped with respect to market capitalization. In terms of liquidity, on the other hand, the German equity market is not generally underdeveloped. It does, however, lack a liquid market for block trading. Klassifikation: G 51 . Revised version forthcoming in "The German Financial System", edited by Jan P. Krahnen and Reinhard H. Schmidt, Oxford University Press.
Deutsche Börse AG plans to introduce a system (Xetra Best) allowing brokers and broker-dealers to internalize the orders of retail customers. Further, Xetra Best supports payment for order flow arrangements. Both internalization and payment for order flow may be detrimental to market quality. This paper discusses advantages and disadvantages of these arrangements. It draws on experiences made in the US. We derive policy implications that aim at a more stringent interpretation of "best execution", and at higher transparency. Klassifikation: G10, G14
Rezension zu Elke Mehnert (Hg.): Gute Nachbarn - schlechte Nachbarn. Deutsch-tschechisches Begegnungsseminar III. Kooperationsseminar der Friedrich-Naumann-Stiftung mit der Technischen Universität Chemnitz und der Westböhmischen Universität Plzeň. Königswinter (Friedrich-Naumann-Stiftung) 2000. 112 Seiten.
Die Publikation enthält Beiträge eines Länder- und Fächergrenzen vielfach überschreitenden Kolloquiums zum Thema deutsch-tschechische Nachbarschaft in Vergangenheit, Gegenwart und gemeinsamer Zukunft, das im März 2000 in der Wolfgang-Natonek-Akademie in Kottenheide (Vogtland) stattfand.
This paper aims to provide a descriptive analysis of the changing patterns of labour market participation, non-participation and unemployment in Great Britain, Sweden and Germany. Since the mid 1970s, most European countries have experienced two parallel developments: on the one hand they have witnessed a huge growth in the proportion of women participating on the labour market. On the other however, they have experienced the return of mass unemployment and a growing insecurity of employment for those in work. In this paper, a typology of work histories is constructed using decade periods. Retrospective and panel data from Germany, Britain and Sweden are then used to compare the effects of different employment and welfare regimes on the proportions of respondents with different types of work histories and how these are combined with unemployment.
Überarbeitete Version des Arbeitspapiers "The dynamics of labour market participation, unemployment and non-participation in Great Britain, Sweden and Germany" / Wolfgang Strengmann-Kuhn. [Johann-Wolfgang-Goethe-Universität Frankfurt am Main, Fachbereich Wirtschaftswissenschaften, Institut für Volkswirtschaftslehre]
Rechtlich geregelte Ausbildungsstrukturen haben sich bei der Entwicklung des Kochberufes recht spät entwickelt. Anders als bei typisch handwerklichen Berufen, die durch die Gewerbeordnung von 1869 geregelt waren, wurde der Koch den gewerblichen Arbeitern zugeordnet, auf welche diese Bestimmungen nicht zutrafen. Da es in einigen Ländern des Deutschen Reiches dennoch Innungen gab, war hier das Ausbildungswesen entsprechend geregelt und es ergaben sich große länderspezifische Unterschiede. Lange Zeit war das Ausbildungsverhältnis zwischen Ausbilder und Auszubildenden ein rein privates,
dementsprechend groß waren die Unterschiede von Betrieb zu Betrieb und der Ausbeutung der Arbeitskraft der Lehrlinge waren keine Grenzen gesetzt. Verbindliche Prüfungen gab es kaum, weder für die Auszubildenden noch für die Ausbilder. Obwohl die Bestrebungen - besonders der Arbeitnehmerverbände - während der Weimarer Zeit sehr groß waren, ergab sich auch hier noch keine einheitliche Regelung des Lehrlingswesens - teilweise aufgrund der enormen politischen und wirtschaftlichen Probleme.
Erst während der Zeit des Nationalsozialismus - und hier besonders durch den Aufbau der Reicharbeitsgemeinschaft für Berufserziehung im deutschen Gaststättengewerbe - wurden einheitliche Ausbildungsstrukturen mit geregelter Lehrzeit und geregeltem Prüfungswesen eingeführt, auch die während der Berufsausbildung zu vermittelnden Inhalte wurden hier erstmals festgelegt. Das Berufsbild des Koches selbst wurde erst 1950 anerkannt - erstaunlich bei der langen Geschichte dieses Berufes. Die 50er und 60er Jahre waren geprägt von vielfältigen Diskussionen über das Berufsbild des Koches und die Arbeitsbedingungen im Hotel - und Gaststättengewerbe, die daraus resultierenden Veränderungen jedoch gering.
Einen "Meilenstein" stellte das Berufsbildungsgesetz von 1969 darf wo der Beruf des Koches als Ausbildungsberuf seine staatliche Anerkennung erfuhr. Hier wurden auch erstmals über das Berufsbild hinausgehende Berufsordnungsmittel (Ausbildungsrahmenplan, Prüfungsordnungen) verbindlich festgelegt.
Definitiv verändert bzw. ergänzt wurde das Berufsbild des Koches durch die Ausbildungsverordnung von 1979, die auch heute noch gilt. Auch weitere Strukturmerkmale wie die Meisterprüfungsordnung und die Ausbildereignungsverordnung sind erst in jüngster Zeit erlassen worden.
Laut Auskunft der Industrie- und Handelskammer werden "gute Köche auch heute noch gesucht". Noch immer verhält es sich so, daß ein Großteil der Auszubildenden letztendlich einen anderen Beruf ergreift - teilweise aufgrund der immer noch als schlecht angesehenen Arbeitsbedigungen. Ein erhöhter Bedarf wird hervorgerufen durch Umstrukturierungen auf dem Verpflegungssektor und ein erhöhtes Konsumbedürfnis der Bevölkerung. Daß bestimmte Vorbereitungstätigkeiten, wie sie früher im Berufsbild mit aufgeführt wurden, teilweise in den industriellen Bereich verlagert worden sind, kann als Fortschritt begriffen werden und könnte eine wachsende Attraktivität des Berufes bewirken.
Aktuelle Auseinandersetzungen über die Ausbildung werden im Augenblick nicht geführt. Geblieben ist die Frage, wie die Durchführung der Ausbildungsverordnung gewährleistet werden kann: In vielen Betrieben verhält es sich immer noch so, daß Auszubildende als willkommene Hilfs-Arbeitskräfte begriffen werden und die vorgegebenen Ausbildungsziele vernachlässigt werden.
Nach den Ereignissen in Gaggenau liest und hört man allenthalben von den "rechtlichen Schwierigkeiten", die hinsichtlich Verboten von Redeauftritten ausländischer Politiker bestünden. In Gaggenau hat man originär sicherheitsrechtlich argumentiert: viel zu viele Leute, viel zu kleiner Parkplatz, Chaos vorprogrammiert. Ähnliches nun in Köln: zu großer Aufwand, zu kurzfristig, Chaos vorprogrammiert. Nehmen wir einmal an, es seien im Einzelfall tragfähige Begründungen gewesen. Dann stellt sich zugleich die Frage: Was kann man tun, wenn man den Auftritt eines ausländischen Vertreters untersagen will, obwohl der Parkplatz groß genug und die Polizei ausreichend gegen Ausschreitungen gewappnet ist? ...
Im folgenden sollen Alternativen des Delisting, der Beendigung der Notierung eines zum Börsenhandel zugelassenen Unternehmens, erörtert werden. Dieses Thema hat mit der Berücksichtigung im Dritten Finanzmarktförderungsgesetz (III. FMFG) erneut an Aktualität gewonnen. Einleitend wird ein Überblick über das Delisting im engeren Sinne (d. h. ohne vorangehende Umwandlung), also den Börsenrückzug nur auf Antrag der Gesellschaft ohne Änderung der Rechtsform des betreffenden Unternehmens, gegeben. Dabei wird sich der Beitrag darauf beschränken, den Totalrückzug (sog. going private ) zu untersuchen. Das Interesse an einem going private kann vielfältiger Natur sein. In Betracht kommt beispielsweise ein vollständiger Börsenrückzug, um den börsenrechtlichen Publizitätspflichten zu entkommen und somit durch die abnehmende Transparenz aus den Negativschlagzeilen zu gelangen, um Kosten zu senken, um einer Aufkaufgefahr entgegenzutreten oder sogar um ein freezeout von Kleinaktionären vorzubereiten. Allerdings sind neben den börsenrechtlichen Voraussetzungen insbesondere die gesellschaftsrechtlichen Anforderungen unklar und erschweren daher einen praktikablen Totalrückzug. In der Beratungspraxis kann jedenfalls nicht mit Sicherheit vorhergesagt werden, welche gesellschaftsrechtlichen und börsenrechtlichen Bedingungen erfüllt sein müssen, damit ein reguläres going private vonstatten gehen kann. Dies zeigt sich besonders deutlich, wenn man sich die unterschiedlichen Lösungsvorschläge zur Beteiligung der Hauptversammlung vergegenwärtigt, wobei insbesondere im Hinblick auf die erforderliche Mehrheit die unterschiedlichsten Ansichten vertreten werden [dazu unten I 1) b)] und zudem eine klärende Rechtsprechung fehlt. Deshalb wird eine rechtssichere Alternative zum regulären going private vorgestellt, die es einer rückzugsgeneigten Gesellschaft ermöglicht, in praktikabler Weise ein vollständiges Delisting zu erreichen. Der Hauptteil des vorliegenden Beitrages ist daher dem going private über das UmwG gewidmet, nämlich der Darstellung der Börsenrückzugsmöglichkeit durch Verschmelzung oder Formwechsel einerseits ( kaltes Delisting ) und der Erörterung der auf diesem Weg des Delisting auftretenden Umgehungsprobleme andererseits [dazu unten II].
For the German observer the idea of a Company repurchasing its own shares seems to resemble the picture of a snake eating its own tail. It appears to be highly unnatura1 and one wonders how the tail tan possibly be eatable for the snake. Not in the United States. Although repurchases have once been subject to the most stubbornly fought conflict in US Company law only some modest disclosure requirements and safeguards against overt market manipulation exist today. Large repurchases are an almost everyday event and there is an increasing tendency. The aggregate value of shares repurchased by NYSE listed companies has increased from $ 1 .l billion in 1975 to $ 6.3 billion in 1982 to $ 37.1 billion in 1985*. Few examples may illustrate this practice further: Within three years Ford Motor Corp. repurchased 30 million shares for $ 1.2 billion. In 1985 Phillips Petroleum Corp. was faced with two hostile bids and took several defensive Steps, one of which was to tender for 20 million of its own shares at a total tost of $ 1 billion. And by the end of 1988 Exxon Corp. retired 28 percent of its shares that had once been outstanding at an aggregate tost of $ 14.5 billion. The Situation in Germany is completely different. As it will be shown under German law repurchases are severely restricted and do appreciable amount at all. not take place at an In contrast to German law the United Kingdom does not prohibit repurchases but requires companies to comply with such complex rules that US companies would regard simply as limiting their economic freedom. Therefore UK companies very seldom repurchase their own shares, too. This Paper deals with repurchases by quoted companies, in particular the UK public Company and the more or less German equivalent, the Aktiengesellschaft (AG). It seeks to ascertain the reasons why companies might want to engage in those activities. Moreover, it tries to analyse the Problems which may arise from repurchases and the safeguards which the UK and German legal Systems provide for these Problems.This Paper deals with repurchases by quoted companies, in particular the UK public Company and the more or less German equivalent, the Aktiengesellschaft (AG). It seeks to ascertain the reasons why companies might want to engage in those activities. Moreover, it tries to analyse the Problems which may arise from repurchases and the safeguards which the UK and German legal Systems provide for these Problems.
Rezension zu Wolfgang Albrecht/Hans-Joachim Kertscher (Hg.): Wanderzwang - Wanderlust. Formen der Raum- und SozialerJahrung zwischen Aufklärung und Frühindustrialisierung. Tübingen (Niemeyer) 1999 (= Hallesche Beiträge zur europäischen Aufklärung; Bd. 11). VIII, 314 Seiten.
Durch die Erforschung der Geschichte des Reisens und der Reiseliteratur ist auch die Fußreise, das Wandern, wieder zum Gegenstand wissenschaftlicher Bemühungen geworden.
Hans-Georg Soldat rezensiert Günter de Bruyns Aufsatzsammlung "Deutsche Zustände. Über Erinnerungen und Tatsachen, Heimat und Literatur" aus dem Jahre 1999. Fast unversehens für den Leser weitet sich die Betrachtung jüngster Gegenwart zu einer subtilen Analyse ihrer Wurzeln, wird zu einer deutschen Geschichtsschreibung allgemein, zur Darstellung der Verdrängungsprozesse, die dabei in Ost und West gleichermaßen eine Rolle spielen. Das Überzeugende daran ist, dass dies ohne jeden Eifer geschieht, unaufgeregt, überlegen und dennoch unglaublich engagiert.
Hans-Georg Soldat rezensiert für NDR 3 / Radio 3 die im Jahr 2001 im Aufbau Taschenbuchverlag Berlin erschiene Aufsatzsammlung feuilletonistischer Arbeit "Ich bin ein Narr und weiß es" von Rolf Schneider. "Liebesaffären deutscher Literaten" ist der Untertitel des schmalen Bandes, hervorgegangen aus einer Serie für eine Berliner Tageszeitung - wobei der Begriff "Literaten" sehr weit gefasst wird. Zwanzig Geschichten um Liebe, erotische Verirrung, Abhängigkeit und oft schmerzhafte Trennung, einige etwas bekannter, manche ziemlich unbekannt, viele jedoch auch nur vergessen, weil die zugehörigen Schriftsteller bzw. Schriftstellerinnen nicht mehr präsent sind. Zur Berechtigung seines Feuilletons meint Rolf Schneider, sie seien "mehr als bloß eine Sammlung biographischer Pikanterien. Sie sind ein Stück Kultur- und Sittengeschichte." Was ebenso wahr wie banal ist, weil es auf jedes Schicksal zutrifft.
Hans-Georg Soldat rezensiert für NDR 3 / Radio 3 die 1999 im Suhrkamp Verlag erschiene tagebuchartige Essaysammlung "Das erste Jahr. Berliner Aufzeichnungen" von Durs Grünbein. Wieder erweist sich, welch Ausnahme-Autor der jetzt 38 jährige Durs Grünbein ist. Nicht nur, dass die Tagebuchaufzeichnungen in den Ablauf und die Vorgeschichte der deutschen Wiedervereinigung, ihre psychologischen Hemmnisse und spezifischen mentalen Schwierigkeiten, sie haben weit aus mehr zu bieten - literarische Miniaturen, Ausflüge in die Welt der Wissenschaft, Anekdoten aus dem Alltag. Nebenbei vermitteln sie sogar eine Ahnung von dem Werdegang dieses verschlossenen, ernsten Dichters.
Demographic change in industrialized nations has been a matter of common interest for some time. The financial implications of an ageing society are also increasingly discussed, particularly with regard to pension systems. The impact of this development on public finances is, however, only gradually being realized and the constitutional framework of public finances in Germany and the European Union just falls short of ignoring it entirely. This paper is a preliminary assessment of the burden of an ageing society under the fiscal law, specifically in respect of prospective entitlements to the public pension system. The first part analyses the provisions of the German constitution on finances (Finanzverfassungsrecht) to identify what rules, if any, exist addressing such (potential) expenditures, which lie in the immediate or very distant future. The second part of the paper analyses the fiscal requirements under European Union law. In the third and final part a few comments on the proposed national pact on stability and the recent moves to amend the German Federal Constitution are presented.
Anhand ausgewählter Materialien – insbesondere anhand von Vorträgen, die zwischen 1966/68 und 2001 auf den vom Deutschen Germanistenverband (DGV) veranstalteten sog. Deutschen Germanistentagen gehalten wurden – wird gezeigt, dass sich das Fach in seinem expliziten bzw. impliziten Diskurs über das Verhältnis der Germanistik zur Politik nach – den für den fachhistorischen Diskurs einschneidenden Daten – 1966/68 auf mehreren relevanten Ebenen auf der Suche nach einer neuen Identität befindet.
Zugleich führen Spezialisierungs-, Ausdifferenzierungs- sowie Entdifferenzierungsprozesse der Disziplin als wissenschaftssysteminhärente Prozesse das Fach an seine Grenzen bis hin zur (Selbst-)Auflösung. Diese Auflösung ist systemtheoretisch als Prozess der Szientifizierung und der Entkoppelung von Wissenschaft und Politik zu beschreiben – eine Koppelung, die für die Entstehung des Faches wesentlich war. Gleichzeitig zeigen sich – gegen den sog. Elfenbeinturm gerichtete – Diskurse, diese Abkoppelung zu kompensieren (z.B. Sprachenpolitik).
Vereinsrechtsreform
(2002)
Großvereine wie der ADAC – neben den Automobilclubs sind hier zum Beispiel noch die Vereine der Freien Wohlfahrtspflege (DRK, Arbeiterwohlfahrt usw.), die Technischen Verei-ne (TÜV5, DEKRA) und die Vereine der beiden Fußball-Lizenzligen6 zu nennen – entspre-chen nicht dem Leitbild des ideellen Vereins, das der Gesetzgeber bei der Schaffung des BGB-Vereinsrechts vor mehr als 100 Jahren vor Augen hatte. Zwar erfassen die §§ 21 ff. BGB dem Wortlaut nach sämtliche Vereine ungeachtet ihrer Mitgliederzahl, ihres Organisationsaufbaus und ihres Wirkungsbereichs. Doch war man sich schon zur Zeit der Entstehung des BGB darüber im klaren, daß diese Vorschriften nicht über den lokalen Kleinverein hinaus passen.
Bundesligavereine und Börse
(1997)
Die Bundesliga lebe "heute noch im Zeitalter der Postkutsche". Diese Zustandsbeschreibung entstammt dem Munde des Präsidenten eines bedeutenden deutschen Fußballvereins, und sie bezieht sich auf die rechtlichen Rahmenbedingungen des Berufsfußballs in Deutschland. Die Klubs der beiden deutschen Lizenzligen sind ausnahmslos als eingetragene Vereine (§ 21 BGB) organisiert. Längst hat sich die Erkenntnis durchgesetzt, daß diese Rechtsform nicht mehr das passende Organisationskleid für Klubs mit Millionenumsätzen darstellt. Spielergehälter, Sponsoren- und Werbeeinnahmen, Erlöse aus Fernsehübertragungen und dem Verkauf von Eintrittskarten sowie Fanartikeln (sog. Merchandising) steigen stetig an. Die hierdurch gekennzeichnete Expansion des Marktes für das "Produkt Fußball" stellt die Vereine ebenso wie der zunehmende, durch das Bosman-Urteil des EuGH begünstigte Wettbewerbsdruck im europäischen Berufsfußball vor neue Herausforderungen. Neue Finanzierungsquellen sind gefragt. Doch hat die Aktiengesellschaft, obgleich seit langem als Alternative zum Verein diskutiert, in Deutschland bisher nicht Einzug in den bezahlten Fußball gehalten. Das soll sich in naher Zukunft ändern. Der amtierende Champions-League-Sieger Borussia Dortmund ließ Anfang Juli 1997 verlauten, der Mitgliederversammlung solle im Oktober oder November des Jahres eine Satzungsänderung vorgeschlagen werden, welche die Umwandlung des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs (Profiabteilung und Abteilung Merchandising) in eine Aktiengesellschaft zum Ziel hat. Zunächst soll die neuzugründende Gesellschaft eine 100%ige Tochter des Vereins bleiben, der als solcher nur noch die Sportbereiche Jugend, Amateure, Tischtennis und Handball umfaßt. In Absprache mit dem Deutschen Fußball-Bund (DFB) sollen sodann Möglichkeiten für einen späteren Börsengang erarbeitet werden. Über einen solchen Schritt denkt inzwischen auch der FC Bayern München e.V. nach. Der Manager des Vereins erwartet die ersten Aktiengesellschaften für den Juli 1999 und schätzt den Börsenwert seines Klubs auf 500 Millionen DM.
In Völkerschaustellung in Deutschland und Frankreich von 1874 bis zum Ersten Weltkrieg werden ethnologische Ausstellungen fremder Kulturen und Völker als Phänomen der Kolonialzeit untersucht. Es wird deutlich, dass diese heute befremdlich wirkenden Völkerschauen keineswegs allein aus imperialen Politiken und Praktiken heraus erklärt werden können. Anhand deutscher und französischer Quellen – Zeitungen, Zeitschriften und ausgewählte Ego-Dokumente – werden die jeweiligen gesellschaftlichen Diskurse rund um die Völkerschauen vergleichend untersucht, dabei die Frage nach zeitgenössischen Imaginations- und Konstruktionsformen des Fremden oder nach Wahrnehmung und Attraktivität von Exotik gestellt. Jenseits kolonialer Propaganda – und trotz der nationalen Unterschiede in Darstellung und Inszenierung – können in beiden Ländern unternehmerische Interessen der Veranstalter und insbesondere Neugier und Unterhaltungsbedürfnis der Ausstellungsbesucher als wichtige Faktoren zur Erklärung des Phänomens der Völkerschauen und der sie begleitenden Diskurse herausgearbeitet werden.
Vorwort zur 1. Auflage Klima ist vor allem deswegen nicht nur von wissenschaftlichem, sondern auch von öffentlichem Interesse, weil es veränderlich ist und weil solche Änderungen gravierende ökologische sowie sozioökonomische Folgen haben können. Im Detail weisen Klimaänderungen allerdings komplizierte zeitliche und räumliche Strukturen auf, deren Erfassung und Interpretation alles andere als einfach ist. Bei den zeitlichen Strukturen stehen mit Recht vor allem relativ langfristige Trends sowie Extremereignisse im Blickpunkt, erstere, weil sie den systematischen Klimawandel zum Ausdruck bringen und letztere wegen ihrer besonders brisanten Auswirkungen. Hier geht es um den erstgenannten Aspekt, zu dem nun noch die räumlichen Strukturen treten. Der relativ langfristige und somit systematische Klimawandel läuft nämlich regional sehr unterschiedlich ab, was am besten in Trendkarten zum Ausdruck kommt. Solche regionalen, zum Teil sehr kleinräumigen Besonderheiten sind insbesondere beim Niederschlag sehr ausgeprägt. Schließlich sind die räumlichen Trendstrukturen auch jahreszeitlich bzw. monatlich sehr unterschiedlich. In unserer Arbeitsgruppe hat sich Jörg Rapp im Rahmen seiner Diplom- und insbesondere Doktorarbeit intensiv mit diese Problem beschäftigt, was zur Publikation des „Atlas der Niederschlags- und Temperaturtrends in Deutschland 1891-1990“ (Rapp und Schönwiese, 2. Aufl. 1996) sowie des „Climate Trend Atlas of Europe – Based on Observations 1891-1990“ (Schönwiese und Rapp, 1997) geführt hat. Die große Beachtung, die insbesondere der Klimatrendatlas Deutschland gefunden hat, ließ es schon lange als notwendig erscheinen, eine Aktualisierung vorzunehmen. Dieser Aufgabe hat sich in Form eines Fortgeschrittenenpraktikums Herr Reinhard Janoschitz gewidmet und die Aktualisierung für die Zeit 1901-2000, einschließlich Subintervallen, vorgenommen. Zudem hat er für 1951-2000 noch das Klimaelement Sonnenscheindauer hinzugenommen. Zur Zeit ist er im Rahmen seiner Diplomarbeit mit einer Neubearbeitung des Europäischen Klimatrendatlas befasst. Mit der Publikation des hier vorliegenden „Klimatrend-Atlas Deutschland 1901-2000“ werden in insgesamt 178 Karten (davon 20 Karten auch in Farbdarstellung in den Text integriert) wieder umfangreiche Informationen zum Klimawandel in Deutschland vorgelegt, und zwar mit Hilfe einer linearen Trendanalyse hinsichtlich der boden-nahen Lufttemperatur, des Niederschlags und der Sonnenscheindauer für die Zeit 1901-2000 sowie für die Subintervalle 1931-1960, 1961-1990 und 1971-2000 – Sonnenscheindauer allerdings nur 1951-2000 und 1971-2000 –, jeweils aufgrund der jährlichen, jahreszeitlichen und monatlichen Beobachtungsdaten. Die Signifikanz der Trends ist im (schwarz/weiß wiedergegebenen) Kartenteil durch Rasterung markiert. Methodisch lehnt sich die Analyse somit eng an die oben zitierte Arbeit von Rapp und Schönwiese (1996) an, wo auch ausführliche textliche Erläuterungen zu finden sind (ebenso in Rapp, 2000); deswegen wurde hier der Textteil sehr knapp gehalten. Hingewiesen sei schließlich auf ebenfalls für Deutschland durchgeführte Analysen klimatologischer Extremereignisse, die ebenfalls in der Reihe unserer Instituts-mitteilungen publiziert sind (Jonas et al., 2005; Trömel, 2005). Frankfurt a.M., im Herbst 2005 Christian-D. Schönwiese Vorwort zur 2. Auflage Das erfreulich große Interesse hat eine 2. Auflage erforderlich gemacht, die neben kleineren redaktionellen Verbesserungen bzw. Aktualisierungen vor allem die Erweiterung der in Kap. 4 vorgestellten Zeitreihen und einen ergänzenden Tabellenanhang jeweils bis 2007 enthält. So erfüllt dieser Atlas hoffentlich auch weiterhin seinen Informations-zweck. Im übrigen ist der im Vorwort zur 1. Auflage erwähnte „Klima-Trendatlas Europa“ mittlerweile als Nr. 7 (2008) der Reihe unserer Institutsberichte erschienen. Frankfurt a.M., im Sommer 2008 Christian-D. Schönwiese
Bereits in der letzten Woche hat der rheinland-pfälzische Landtag den Gesetzentwurf zum "Vierzehnten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge" (kurz: die landesrechtliche Umsetzung des JMStV) ratifiziert.
Und zwar mit den Stimmen von CDU und SPD. Die FDP hat sich enthalten. Die Entscheidung im Beck’schen Königreich kam nicht wirklich überraschend, schließlich wurde der Staatsvertrag federführend von der Mainzer Staatskanzlei vorangetrieben.
Deutlich überraschender ist da schon, dass der Unionspolitiker Dr. Peter Tauber (MdB und Enquete-Mitglied) ausgerechnet einem Piraten Platz in seinem Blog einräumt, um ihn in einem Gastbeitrag gegen den Staatsvertrag argumentieren zu lassen. ...
Financial theory creates a puzzle. Some authors argue that high-risk entrepreneurs choose debt contracts instead of equity contracts since risky but high returns are of relatively more value for a loan-financed firm. On the contrary, authors who focus explicitly on start-up finance predict that entrepreneurs are the more likely to seek equity-like venture capital contracts, the more risky their projects are. Our paper makes a first step to resolve this puzzle empirically. We present microeconometric evidence on the determinants of debt and equity financing in young and innovative SMEs. We pay special attention to the role of risk for the choice of the financing method. Since risk is not directly observable we use different indicators for financial and project risk. It turns out that our data generally confirms the hypothesis that the probability that a young high-tech firm receives equity financing is an increasing function of the financial risk. With regard to the intrinsic project risk, our results are less conclusive, as some of our indicators of a risky project are found to have a negative effect on the likelihood to be financed by private equity.