Refine
Year of publication
- 2019 (109) (remove)
Document Type
- Review (109) (remove)
Language
- German (109) (remove)
Has Fulltext
- yes (109)
Is part of the Bibliography
- no (109) (remove)
Keywords
- Rezension (10)
- Deutsch (6)
- Deutsch als Fremdsprache (4)
- Literatur (4)
- Psychoanalyse (3)
- Europa (2)
- Film (2)
- Fremdsprache (2)
- Fremdsprachenunterricht (2)
- Grammatik (2)
Institute
- Neuere Philologien (31)
- Geschichtswissenschaften (17)
- Rechtswissenschaft (11)
- Gesellschaftswissenschaften (5)
- Präsidium (5)
- Exzellenzcluster Die Herausbildung normativer Ordnungen (3)
- Kulturwissenschaften (2)
- Erziehungswissenschaften (1)
- Philosophie und Geschichtswissenschaften (1)
- Starker Start ins Studium: Qualitätspakt Lehre (1)
Die Untersuchung von graffiti writing als soziokulturelle Praxis hat sich zu einem Forschungstrend entwickelt, ohne dass bislang eine systematische Untersuchung dieses Phänomens vorlag. Diese Lücke schließt nun Lohmann mit einer Herausarbeitung der Charakteristika antiker Graffiti im Kontext pompejanischer Wohnkultur. ...
Verbreitungsbilder von Artefakten regten die archäologische Forschung seit dem späten 19. Jahrhundert dazu an, "Kulturkreise" zu definieren und auf dieser Basis Siedlungsräume ethnischer Gruppen, deren (Fremd)bezeichnung in lateinischen und griechischen Schriftquellen überliefert ist, zu lokalisieren. Diese Herangehensweise provoziert seit nunmehr fast zwei Jahrzehnten eine heftige Diskussion über die Interpretierbarkeit materieller Quellen im Hinblick auf die Benennung, Definition und Lokalisierung antiker Ethnien und Identitäten. ...
Einem ganz anderen Sujet widmet sich der abschließende archäobiologische Beitrag "Searching for Rome’s boundaries: An archaeobiological perspective" von Sabine Deschler-Erb, die anhand des Tierknochenspektrums verschiedener Fundplätze im Dreieck zwischen Avenches, Bregenz und Chur der Frage des Einflusses naturräumlicher Faktoren im Tierknochenbestand und den daraus resultierenden Speisegewohnheiten nachgeht. ...
Für Schüler/innen ist Unterricht ein krisenhafter Prozess, da sie dort mit Fremdem konfrontiert werden. Die Aufgabe von Lehrer/innen besteht darin, solche Krisen sowohl zu initiieren als auch bei deren Lösung behilflich zu sein. Aber auch Lehrer/innen können im Unterricht in Krisen geraten. Wie erfahren Lehrer/innen diese Krisen, wie gehen sie mit ihnen um? Und wie hängen die Krisen der Lehrer/innen mit denjenigen der Schüler/innen zusammen? Mit diesen Fragen befasst sich der Erziehungswissenschaftler Jan-Hendrik HINZKE in einer vor kurzem erschienenen Studie.
HINZKE hat eine Reihe von Interviews mit Lehrer/innen geführt und mithilfe der dokumentarischen Methode ausgewertet. Die Ergebnisse hat er schließlich in einer Typologie präsentiert. In dem vorliegenden Aufsatz wird diese Studie nicht nur vorgestellt, sondern auch kritisch erörtert. Zu diesem Zweck wird ein Teil eines Interviews mittels der Methode der objektiven Hermeneutik reanalysiert. Es zeigt sich, dass die Lehrperson, mit der das Interview geführt wurde, ihr pädagogisches Handeln nicht als krisenhaft erfährt, sondern als durch Routinen geprägt. Insoweit kann dem Ergebnis von HINZKE, dass alle Lehrer/innen ihr Handeln als krisenhaft erfahren, nicht zugestimmt werden. Das andere Ergebnis, nämlich dass die Krisen der Schüler/innen kaum in den Blick der Lehrer/innen geraten, bestätigt sich hingegen.
It has been more than thirty years since Christoph Ransmayr published The Last World to great success despite its intellectually challenging theme, the fictitious search for Publius Ovidius Naso, known as Ovid, who had been sent into exile by emperor Augustus. Ever since then, his writing has attracted the attention of the public, literary critics and scholars alike. Volume 220 of the renowned edition text+kritik has been dedicated entirely to his work. Its editor, Doren Wohlleben, gathered half a dozen contributions meant to map the different intercultural narrative spaces, which are mainly identifiable in the author’s novels and prose writings.
The following paper presents the 19th volume on German Studies Kronstädter Beiträge zur Germanistischen Forschung 2019. The volume is dedicated to Bertolt Brecht and it contains papers about him andon his activity as a poet, theatre practitioner, playwright and film director, as well as papers on different fields and versatile aspects of German Studies.
In this conference volume, edited by Enikö Dácz, scholars from Germany, Croatia, Romania, Hungary, Slovenia, and the United States analyze German-speaking literature from Central and South-Eastern Europe within the theoretical framework of regional and immigration studies.
Jürgen Schardt legt eine umfassende Studie zur Architektur der Stadt- und Universitätsbauten in Frankfurt am Main von 1906 bis 1956 vor. Besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf den gesellschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen der Architekturproduktion und einer kritischen Revision der etablierten Historiografie der Goethe-Universität. Der Autor widmet sich in drei Teilen jeweils dem Kaiserreich und der Gründung der Hochschule im Jahr 1914, der Zeit der Weimarer Republik sowie der Jahre des Aufbaus nach dem Zweiten Weltkrieg. Schardt untersucht die entstandenen Gebäude hinsichtlich schlüssiger Kriterien bürgerlicher Architektur, beleuchtet aber auch andere für die Hochschulgeschichte relevante Rahmenbedingungen. Die lesenswerte Studie verbindet dabei Aspekte der Sozial-, Wissenschafts- und Architekturgeschichte.
"Nicht nur Geschichte, auch Geschichtsschreibung wird gemacht", stellte Carola Sachse 2014 in einem Literaturbericht fest, in dem sie die zeithistorische Menschenrechtsforschung der letzten Jahrzehnte kritisch durchleuchtete und eine große Leerstelle konstatierte. Über Frauenrechte, Menschenrechtsaktivistinnen oder Geschlechterverhältnisse fand sich wenig in diesen Studien. Angesprochen auf diese Lücke meinte ein prominenter Experte lapidar: "Man kann nicht alles machen" – eine Antwort, die Sachse mitnichten zufriedenstellte. Dass sie daraufhin mit Roman Birke den vorliegenden Sammelband zu Menschenrechten und Geschlecht konzipierte, ist vor diesem Hintergrund nur folgerichtig. Und die Ergebnisse geben ihr recht: Die Vielgestaltigkeit der Beiträge bestätigt zwar einerseits, dass man wahrlich nicht alles machen kann. Doch wird andererseits auch deutlich, dass die Kategorie Geschlecht bei der Erforschung der Menschenrechtsgeschichte nicht ausgeklammert werden darf. ...
Auch Bücher als solche sollen Schicksale haben, wie ein bis in die Antike zurückreichender Aphorismus lehrt. Auf die Monografie "Verfassung und Privatrecht im 19. Jahrhundert" trifft dies in besonderer Weise zu, denn es handelt sich hier um den raren, wenn auch insgesamt nicht völlig außergewöhnlichen Fall, dass eine nach ihrer Entstehung und akademischen Begutachtung unpubliziert gebliebene Qualifikationsschrift im Herbst der glanzvollen Karriere ihres Autors Dieter Grimm als Professor in Bielefeld und Berlin, als Richter des Bundesverfassungsgerichts und als Rektor des Wissenschaftskollegs Berlin (um nur die allerwesentlichsten Stationen zu nennen) doch noch der Fachöffentlichkeit vorgelegt wird. Schon insoweit regt die Lektüre des Bandes, der konzeptionell Torso geblieben ist – es sollte ein zweiter Band für die Jahre ab 1820 geschrieben werden – deutliches Interesse an, verheißt er doch angesichts der grundlegend gewählten Thematik die Bekanntschaft mit prägenden fachlichen Grundüberzeugungen Dieter Grimms in ihrer recht ursprünglichen Gestalt, nachdem man mit dem rechtsgelehrten Denken des Autors durch die öffentliche Wahrnehmung während der Jahre seines reifsten Wirkens nachhaltig vertraut wurde. So ist das Buch, das am örtlichen Max-Planck-Institut für Europäische Rechtsgeschichte entstanden ist und 1979 dem Fachbereich Rechtswissenschaft der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main als Habilitationsschrift vorgelegt wurde, von besonderem Reiz. ...
Der vorliegende Band widmet sich für den Zeitraum von 1815 bis heute dem deutsch-französischen Verhältnis in 15 Einzelstudien, die entweder kulturwissenschaftlich ausgerichtet sind oder die dem Thema vor Ort in regionalen Fallbespielen nachgehen. Gemeinsame Klammer ist dabei der Rhein und dessen Anliegerregionen, womit die Herausgeber sich an neuere historische Forschungstrends anschließen. Anders als bisher wird der Rhein allerdings weder als deutschnationaler Fluss noch als natürliche französische Grenze wie vor 1945, aber auch nicht wie heute vielfach als europäisches Symbol verstanden, sondern als hybrider Raum, in dem verschiedene Akteure mit unterschiedlichen Interessen unter gegebenen Rahmenbedingungen aufeinandertrafen, was zu speziellen Prozessen und hybriden Strukturen in den jeweiligen Regionen führte. Das Ziel, die bisher dominierenden politisch motivierten Interpretationen in Frage zu stellen und die regionalen Besonderheiten und Widersprüche genauer wahrzunehmen, um die vorherrschenden nationalen und europäischen Interpretationen besser einzuordnen, erreicht der Band dabei vor allem durch die auf breiter Archivalienbasis erstellten Beiträge. ...
In seiner mit dem Otto-Hintze-Preis ausgezeichneten Habilitationsschrift bietet Markus Payk eine Entstehungsgeschichte des internationalen Rechtssystems, wie es in der Zwischenkriegszeit bestand. Demgemäß behandelt er die Pariser Vorortverträge – schwerpunktmäßig den Versailler Vertrag – von 1919/1920, mit denen ein neues zwischenstaatliches Regelungswerk erstellt wurde, das das gescheiterte System der Vorkriegszeit vor 1914 ablösen sollte. Der Autor will diese Verträge aus ihrem historischen und ideellen Kontext heraus erklären, um so deren wichtigste Charakteristika herauszuarbeiten und dabei verdeutlichen, dass ihnen "trotz aller Defizite […] [eine] einzigartige Stellung in der Geschichte der modernen Staatenbeziehungen" (S. 661) zukomme. ...
Die Basler Historikerin Caroline Arni legt eine inspirierende und materialreiche Studie dazu vor, wie die Wissenschaften vom Menschen im 19. Jahrhundert das Ungeborene als Wissensgegenstand erschlossen. Sie arbeitet die Beiträge der Fötalphysiologie, Embryologie, Psychiatrie, Psychologie und Psychoanalyse heraus und rekonstruiert, welchen historischen Konjunkturen die Vorstellung eines mütterlichen Einflusses auf die Entwicklung des Ungeborenen unterlag. Überzeugend zeigt sie auf, wie das Konzept der biologischen Entwicklung unlösbare Fragen danach aufwarf, was ein menschliches Subjekt ausmacht. Die höchst lesenswerte wissenschaftshistorische Studie bietet auch für die geschlechtertheoretische Erforschung von Schwangerschaft und Geburt in der Gegenwart eine Vielzahl von Anregungen.
Im 19. Jahrhundert war Prostitution in weiten Teilen Europas reglementiert. Die Bordelle wurden staatlich konzessioniert, die Frauen polizeilich registriert, gynäkologisch überwacht und Zwangsbehandlungen unterworfen. Im Laufe des 20. Jahrhunderts wurde diese Reglementierung der Prostitution abgeschafft.
Wie kam es zu dieser Abschaffung? Welche Gründe sprachen für ein Ende dieser Art der Prostitutionskontrolle? Und inwiefern verlief die Diskussion in unterschiedlichen Ländern parallel oder eben gerade nicht? Diese Fragen stehen im Zentrum von Malte Königs Habilitationsschrift (Univ. des Saarlandes), in der es um die Gesetzesentwicklung in Deutschland, Frankreich und Italien geht. ...
Der Protestantismus ist die Konfession des Wortes, Bilder bzw. bildliche Darstellungen als Visualisierungen von Glaubensinhalten haben deshalb per definitionem weder im Calvinismus noch im Luthertum Bedeutung. Mit dieser vereinfachten Charakterisierung, die sich im Fachpublikum ebenso wie unter interessierten Laien lange gehalten hat, setzt sich das Buch von Bridget Heal, Reformationshistorikerin an der Universität St. Andrews, in einer beeindruckenden Analyse der Entwicklungen für das Luthertum auseinander. ...
Am 19. Januar 1919 nahmen erstmals auch Frauen an den Wahlen zur Deutschen Nationalversammlung teil. Der am 10. November 1918, dem Tag nach der Abdankung des Kaisers und der Ausrufung der Republik durch Philipp Scheidemann, gebildete Rat der Volksbeauftragten erließ als eine seiner ersten Amtshandlungen ein neues Wahlgesetz. Für alle Parlamente auf kommunaler, Länder- und Reichsebene wurde das allgemeine, gleiche, direkte und geheime Wahlrecht für Männer und Frauen ab 21 Jahren dekretiert. Damit durften alle erwachsenen Deutschen wählen, unabhängig vom Geschlecht, von Besitz und Steuerleistung. Die bis dahin überall geltende Beschränkung des Wahlrechts auf Männer war damit abgeschafft und auch das in Preußen geltende Dreiklassenwahlrecht, das bis dahin die Stimmengewichtung an die Steuerleistung gekoppelt hatte. ...
Nina Kühnle wendet sich in ihrer Untersuchung in erster Linie sozialgeschichtlichen Fragestellungen zu. Im Eingangskapitel wirft sie die zentrale Ausgangsfrage ihrer Arbeit auf: Handelt es sich bei der sog. "Ehrbarkeit" in Württemberg tatsächlich um eine "ständegeschichtlich einzigartige Sondergruppe" unter den städtischen Oberschichten in Deutschland (8), die man in dieser Form tatsächlich nur in Württemberg antrifft? Und handelt es sich bei dieser "Ehrbarkeit" um einen halbwegs abgrenzbaren stadtbürgerlichen Stand, der sich von den Patriziaten anderer, zumal süddeutscher Städtelandschaften in signifikanter Weise unterscheidet? Eben dies war die mittlerweile allerdings überholte These des württembergischen Landeshistorikers Hansmartin Decker-Hauff: Ihm zufolge bildete die württembergische Ehrbarkeit einen ganz spezifischen Stand, der sich dadurch ausgezeichnet habe, dass bei ihm allein die ausgeübten Ämter und Funktionen die Standeszugehörigkeit begründet hätten. In der eingehenden Auseinandersetzung mit dieser These zeigt die Verf. sodann deren Schwachstellen auf (12–17), wobei sie an die Kritik von Gabriele Haug-Moritz anknüpft, die in ihrer Monographie über die württembergische Ehrbarkeit von Decker-Hauffs Konzept nicht mehr viel übrig gelassen hat: Die Ehrbarkeit bestand nicht – das dürfte mittlerweile feststehen – aus der Gruppe der Amtsinhaber; letztere kamen vielmehr zu Amt und Würden, weil sie aus der Ehrbarkeit stammten (17). "Ehrbarkeit" ergab sich demzufolge nicht aus einem Amt, sondern umgekehrt aus der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gesellschaftsschicht. Angesichts dessen spricht die Verf. in ihrer Arbeit auch nicht von "der Ehrbarkeit", sondern von "städtischen Führungsgruppen" oder der "Stadtelite" (26f.), hier im Anschluss an die neuere Sozialgeschichte, die bekanntlich seit geraumer Zeit eine besondere Vorliebe für das Wort "Elite" entwickelt hat. ...
Über die Geschichte des kanonischen Rechts im Mittelalter ist reichlich geforscht worden. Wenn nun ein Sammelband zum Gebrauch dieses Rechtes in der kirchlichen Verwaltungspraxis des Früh- und Hochmittelalters vorgelegt wird, weckt das die Aufmerksamkeit der mediävistischen Rechtshistoriker, die sich – vor allem unter dem von Hermann Nehlsen am Beispiel der frühmittelalterlichen Leges Barbarorum geprägten Aspekt der »Effektivität« – mit der normativen Praxis in vormodernen Gesellschaften beschäftigen. Oftmals bewegen sich die Forschungen entweder auf der rein normativen Seite mit einem breiten Horizont oder auf der praktischen anhand von mehr oder minder begrenzten Untersuchungsräumen. ...
Verstanden die europäischen Invasoren und die Angehörigen indigener Völker in Amerika sich eigentlich, wenn sie Verträge schlossen, über Rechte verhandelten, vor Gericht miteinander stritten? Fanden sie einen middle ground oder agierten sie nach dem Prinzip des code switching? Diese Fragen stehen im Mittelpunkt des von den US-amerikanischen Rechtshistorikern Brian P. Owensby und Richard J. Ross herausgegebenen Bandes Justice in a New World. Negotiating Legal Intelligibility in British, Iberian, and Indigenous America. Sieben Fallstudien rekonstruieren Momente der rechtlichen Interaktion zwischen Angehörigen indigener Gemeinschaften und Euro-Amerikanern in Anglo- und Iberoamerika zwischen dem 16. und dem 19. Jahrhundert. Sie werden gerahmt von einleitenden Überlegungen der beiden Herausgeber zur Möglichkeit des Vergleichs zwischen britischen und iberischen Rechtsräumen sowie zwei zusammenfassenden Beobachtungen. ...
Seit vielen Jahren beschäftigt sich Sheilagh Ogilvie, kanadische Wirtschaftshistorikerin an der Universität Cambridge und Mitglied der British Academy, mit Gilden und Zünften und ihrer wirtschaftlichen Bedeutung. Sie begann einst mit den württembergischen "Engelsaitwebern" (wohl von "English satin" – Hersteller wertvoller Tuche) in Calw und Wildberg im Nordschwarzwald im 17. Jahrhundert und hat seitdem den Fokus zeitlich wie räumlich immer weiter geöffnet. 2011 erschien ihr Buch über die Kaufmannsgilden ("Institutions and European Trade. Merchant Guilds 1000–1800"), und nun folgt unter der gleichen Leitfrage das Pendant auf der Ebene der Handwerkerzünfte: Haben Gilden und Zünfte zum Wirtschaftswachstum beigetragen? Ihre Antwort ist negativ. Von einem wirtschaftsliberalen Standpunkt aus charakterisiert Ogilvie die Zusammenschlüsse der Kaufleute und Handwerker als am Gemeinwohl kaum interessierte Vereinigungen, denen es vor allem um die Sicherung der Vorteile ihrer Mitglieder zum Nachteil der Konkurrenz, der Kunden und des technischen Fortschritts ging und die dazu hohe Eingangsbarrieren errichteten, nach besten Kräften mit den Regierungen der Länder und Städte kollaborierten und die Märkte manipulierten, indem sie die Lieferketten kontrollierten und die Preise hochhielten. ...
Es beginnt mit einer Reminiszenz an mein Lieblingsmärchen. Das ist das Märchen von des Kaisers neuen Kleidern. Ich zitiere v. Olberg- Haverkate: "Ziel der Klassifikation der Textklasse Rechtsbücher ist die Textsortenermittlung, die Kategorisierung auf der Ebene der langue, des Sprachsystems. Gegenüber der Textklasse/Textgattung/Textgruppe sind Textsorten theoretische Konstrukte. Der Umfang der Textsorte ist in dieser Untersuchung nicht wie in älteren Ansätzen an das Satzmodel gebunden. 'Die Annahme von der kommunikationstheoretischen Orientierung der systemhaften, synchronen linguistischen Textsorte sprengt schließlich den Rahmen des strukturalistischen Systembegriffs… Sie führt zu einer Zweidimensionalität des Textsortenbegriffs. … Die Textsorte unterschiedet [sic] sich durch die Einbeziehung situativer, pragmatischer Merkmale von den anderen Einheiten der langue (Phonem, Morphem, Satztypen)'". Die zentrale Frage aus des Kaisers neuen Kleidern lautet übersetzt für diesen Kontext so: Ist das einfach völlig substanzlos und nichtssagend oder habe ich irgendetwas nicht verstanden? ...
Die Monographie des Kopenhagener Historikers Niels Hybel folgt einem ungewöhnlichen und im Ergebnis ausgesprochen ertragreichen Programm. Er zeichnet die Entwicklung des dänischen Königtums durch ein halbes Jahrtausend in Bezug zur gesamteuropäischen Ideen- und Rechtsgeschichte nach, behandelt also ein Thema der Nationalgeschichte aus einer dezidiert globalen Sicht, so dass der Blick aus einer epistemologisch sehr fruchtbaren Außenperspektive erfolgt. Zugleich werden so die klassischen Quellen zur Geschichte des dänischen Königtums den Narrationen der Nationalgeschichte produktiv verfremdet. Dass die Arbeit in englischer Sprache vorliegt, ist äußerst begrüßenswert, wird doch so die Geschichte des dänischen Königtums einem internationalen Publikum in einem weitgehend aktuellen Überblick zugänglich gemacht. Hybel knüpft mit seiner vom europäischen Ideen- und Strukturkontext her angelegten Studie an frühere Dekonstruktionen etablierter Meistererzählungen zur dänischen Geschichte an, die mit der Infragestellung älterer Lesarten von Chroniken und archäologischen Funden zum Frühmittelalter bzw. der als "Wikingerzeit" bezeichneten und seit dem 19. Jh. im Nationalbewusstsein so bedeutsamen späten Eisenzeit provozierten. Dieser kritische Impetus zeigt sich auch im vorliegenden Werk, dessen erstes von insgesamt zehn Kapiteln ("Historiography") den Zugang über die Forschungsdebatte zum Status des dänischen Königtums zwischen "Wikingerzeit" und Hochmittelalter wählt. Dänische "Könige" sind seit dem 8. Jh. in fränkischen Quellen zu fassen, und mit dem großen Runenstein von Jelling liegt ein Selbstzeugnis vor, das Harald Blauzahn (ca. 970–86) als König "ganz Dänemarks" ausweist. Bis heute deutet eine von zwei konkurrierenden Schulen dies als Beweis für die Existenz eines dänischen Königtums und eines souveränen "Reichs", jedenfalls aber als Nachweis einer seither existierenden Zentralmacht, während eine zweite Schule die Konsolidierung eines solchen mittelalterlichen Königtums erst nach der Mitte des 11. Jh.s erkennen will. Der Dissens basiert v.a. auf der Frage, ob ausnahmslos erst im 12. Jh. einsetzende, heimische chronikalische Quellen in ihrem Geschichtsbild ernst zu nehmen und archäologische Funde des 10. Jh.s wie die Ringburgen ("Trælleborge"), die auf eine Zentralmacht hinweisen, in ihrem Lichte zu interpretieren oder ob Geschichtsbilder primär als Zeugnisse synchroner Diskurse aufzufassen sind. Analoges gilt für Rechtstexte und Urkunden. Diese grundlegende Frage, von der aus Hybel das Material erschließt und die aus der deutschsprachigen Diskussion um den Status des Frankenreichs oder ottonischer Herrschaft durchaus vertraut wirkt, erweist sich als ganz aktuell, wie sich etwa an der Interpretation des unlängst neu ergrabenen und datierten Danewerks an der alten Südgrenze dieses (vermeintlichen?) dänischen "Reichs" zeigt. ...