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Regulierung von Hedge Fonds in Deutschland : Bestandsaufnahme, praktische Erkenntnisse und Ausblick
(2003)
Die alternative Kapitalanlage über Hedge Fonds gewinnt in Deutschland zunehmend an Bedeutung. In der jüngsten Vergangenheit wurde dieses Thema daher auch in der rechtswissenschaftlichen Literatur aufgegriffen, was zu mehr Transparenz geführt hat. Allerdings ist das deutsche Investmentrecht und insbesondere der Spezialbereich "Hedge Fonds" nach wie vor eine Praktikerdomäne. Deshalb soll im Folgenden zunächst eine Bestandaufnahme erfolgen. Darüber hinaus werden aktuelle Entwicklungen beschrieben. Dabei lassen die Verfasser ihre praktischen Erkenntnisse einfließen. Vor diesem Hintergrund wird anschließend die vom Gesetzgeber für Anfang 2004 geplante Hedge Fonds-Regulierung gewürdigt.
Zu Beginn des 21. Jahrhunderts scheint auch in Deutschland politische Bewegung in die Arbeitsmarktpolitik gekommen zu sein. Angesichts von in der Spitze über 5 Millionen offiziellen Arbeitslosen und immer deutlicher zu Tage tretender Defizite bei der (damaligen) Bundesanstalt für Arbeit war ein „weiter so“ nicht mehr vermittelbar. Es bestand die Hoffnung, dass die über 5-jährige Tradition aktionistischer, erfolgloser, ja sogar problemverschärfender bundesdeutscher Arbeitsmarktpolitik endlich zu Ende gehen würde. Prinzipien wie „Fördern und Fordern“ wurden erstmals von beiden großen Volksparteien nicht nur ablehnend diskutiert, sondern als Grundvoraussetzung für eine zukunftsfähige Beschäftigungspolitik erkannt. Mit ihrer „Agenda 2010“ und den „Hartz-Reformen“ versuchte die rot-grüne Bundesregierung, das Bild eines tiefgreifenden Umbaus der deutschen Arbeitsmarktpolitik hin zu mehr Effizienz und weniger Arbeitslosigkeit zu vermitteln. Doch hat eine grundlegende Reform der Arbeitsmarktpolitik wirklich stattgefunden? Dieser Frage gehen die beiden Autoren der vorliegenden Studie, Norbert Berthold und Sascha von Berchem, nach. Sie zeigen auf, wie über Jahrzehnte hinweg von den jeweiligen Regierungen und den sie tragenden Parteien eine völlig verfehlte Arbeitsmarktpolitik verfolgt wurde. Das Ergebnis der Analyse, ob bei den jüngsten Reformen diesbezüglich Lernerfolge zu erkennen sind, ernüchtert: Nach wie vor kann die deutsche Arbeitsmarktpolitik keinen echten Beitrag zum Abbau der Arbeitslosigkeit leisten. In vielen Bereichen blieben die Reformschritte ein bloßes Kratzen an der Oberfläche. Hinzu kommt, dass vormals bestehende institutionelle Defizite durch neue ersetzt wurden, z.B. bei der Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe. All dem stellen die Autoren ein Reformkonzept entgegen, das konsequent versucht, Marktkräfte und Wettbewerb zum Abbau der Arbeitslosigkeit zu nutzen. Kernpunkt ist ein dezentraler Ansatz, der die Erprobung und Realisierung unterschiedlicher, an die jeweiligen Gegebenheiten angepassten Strategien zulässt. Es bleibt zu hoffen, dass die Politik die Zeichen der Zeit erkennt. Ohne mutige Schritte bleiben die begonnenen Reformen ein Torso. Deutschland braucht nicht die Verwaltung des Elends auf immer höherem administrativen Niveau. Unserem Land helfen genauso wenig immer neue „Pilotprojekte“ und Wortgeklingel wie „Job-Floater“, „Ich- AG“, „Job-Aqtiv“ und „Equal Pay“. Was wir brauchen, sind ein ordnungspolitisch fundiertes Konzept, mehr Freiheit und mehr Wettbewerb. Mit einem Arbeits„markt“, der seinen Namen verdient, werden wir wieder mehr Wohlstand für alle schaffen können. Michael Eilfort Bernd Raffelhüschen
Der dritte Advent ist geschafft, wie biegen auf die Zielgerade gen Weihnachten, Jahreswechsel und Bretterblogpause ein. In der letzten, diesmal recht bunten Netzschau diesen Jahres drehen wir uns um Islamophobie und Rassismus, Folter, Cyberpeace, die “resistance” und soziale Bewegungen und schließlich “IS(IS)”.
Dies ist der erste Artikel unseres Blogfokus „Salafismus in Deutschland“.
„Der Salafismus“ oder „die Salafisten“ sind seit wenigen Jahren in aller Munde. Obgleich oftmals nicht klar ist, was oder wer auf diese Weise bezeichnet wird, dient das Label zunehmend als Projektionsfläche für sicherheits- und gesellschaftspolitische Ängste vor „islamistischem Terrorismus“ und der Verbreitung von anti-demokratischem und anti-emanzipatorischen Gedankengut. Begrifflich löst „Salafismus“ im öffentlichen Diskurs den zuvor gebräuchlicheren (aber etwas anders gelagerten) Terminus des „Islamismus“ ab und rückt in die Nähe von Extremismus, Gewalt und Terrorismus. Obgleich die salafistische Ideologie und Bewegung in den genannten Hinsichten als problematisch angesehen werden können, ist diese Begriffsverwendung für die Analyse und den Umgang mit dem Phänomen umstritten: Sie kann sowohl das Verständnis des Phänomens als auch die Handlungsoptionen staatlicher und zivilgesellschaftlicher Akteure verengen....
Governance und Vertragsstrukturen in der deutschen VC Industrie: eine empirische Einschätzung
(2009)
Diese Arbeit analysiert die wesentlichen Elemente der Vertragsstrukturen in der Venture Capital-Industrie. Aufbauend auf einem sehr umfangreichen und detaillierten Datensatz, der die Verträge zwischen Venture Capital-Investoren und deren Portfoliounternehmen abbildet, werden die Kontroll-, Entscheidungs- und Vetorechte einer detaillierten Analyse unterzogen. Dabei zeigt sich eine klare Tendenz in der Entwicklung der Vertragsstrukturen in Deutschland hin zu angelsächsisch strukturierten Verträgen. Dies beinhaltet unter anderem eine verstärkte Verwendung von Kontroll- und Entscheidungsrechten aber auch ein breiteres Spektrum dieser Rechte. Außerdem finden wir eine klare Interaktionen zwischen Kontrollrechten, Cash-Flow Rechten und Liquidationsrechten. Insbesondere ist zu betonen, dass Cash-Flow und Kontrollrechte einerseits und Stimmrechte und Aufsichtsratsanteile andererseits separat alloziiert werden und viele Kontrollrechte als Komplemente und nicht als Substitute zueinander aufgefasst werden müssen. JEL Classification: G24, G32, D86, D80, G34
"Germany is back" (Schöllgen 1994: 35), so beschreibt Schöllgen prägnant Deutschlands internationale Position nach dem Ende des Ost-West-Konfliktes und dem Fall der Mauer. Was Schöllgen so schlicht zusammenfasst wurde von der deutschen Öffentlichkeit, aber auch von der Mehrheit der Wissenschaftler, lange Zeit keinesfalls so gesehen. Statt eines Wandels deutscher Außenpolitik aufgrund der veränderten Rahmenbedingungen herrschte ein weitverbreiteter Konsens darüber, Deutschland habe sich abgesehen von einer Erhöhung der Einwohnerzahl von 63 auf 82 Millionen und eines Flächenzuwachses von 248 000 auf 375 000 Quadratkilometer nicht gravierend im internationalen System gewandelt. ...
Corporate governance is currently a topic of great worldwide interest to academics, legislators, and practitioners. In addition to several academic articles, it has prompted active involvement of the OECD, the EU, the German Monopolkommission, the Bundestag, and several other institutions. Especially in comparison to the Anglo-American system, German corporate governance is characterized by lesser reliance on capital markets and outside investors, but a stronger reliance on large inside investors and financial institutions to achieve efficiency in the corporate sector. Since data on German corporations have become more easily available in recent years, the discussion has lately become more scientific and started to focus on studying the benefits and costs of the German system. The empirical results presented in this survey focus on the relation between ownership structure and firm performance in Germany. I summarize several empirical studies on this topic and put them into context to the institutional and legal environment in Germany. Due to data restrictions on unlisted firms, most results are based on corporations trading in official markets, representing the first-tier stock market in Germany. These firms have to publish large blockholdings exceeding 25% in their annual report. While this type of ownership data has been accessible for several years, information on voting control has only become available with the 1995 transposition of the European Union’s Transparency Directive into national law (Wertpapierhandelsgesetz, WpHG).
Die vorliegende Arbeit hat das Ziel, eine Kulturgeschichte des türkischen Theaters und Kabaretts in der Bundesrepublik vorzustellen, deren Protagonisten (Organisatoren, Schriftsteller, Schauspieler und Regisseure) nunmehr bereits in die dritte Generation gehen, ohne dass die Geschichte der ersten Generation, der Initiatoren und bis heute treibenden Kraft dieses Theaters, je kohärent aufgezeichnet worden wäre. Darüber hinaus steht ein Generationswechsel an: das wird deutlich, sobald man sich in die 'Szene' begibt, in der es, wie meine Ausführungen zeigen werden, derzeit rumort, kreativ und destruktiv zugleich: Junge Künstler mit neuen Ideen drängen nach und fühlen sich nicht selten behindert von den 'Alten', die immer noch die Schalthebel besetzen und sich nicht davon abbringen lassen wollen, ihre Projekte nach altbewährten Methoden fortzuführen.
Ruth Klüger in Deutschland
(1994)
Enthält:
Ruth Klügers deutsches Publikum im Spiegel der Veranstaltungsberichte / Stephan Braese
Weiter leben in der deutschen Buchkritik / Holger Gehle
Ruth Klügers Lesung in Hamburg / von Timothy K. Boyd
Ruth Klüger liest in Bonn / von Holger Gehle
Ruth Klüger im Gespräch mit Matthias Beltz / von Susanne Klockmann
Ruth Klüger zur Begrüßung / Martin Walser
Volksaufklärung im 19. Jahrhundert? Der Autor dieser monumentalen vierbändigen Teilausgabe - die das betreffende "Biobibliographische Handbuch" nunmehr für das 19. Jahrhundert fortschreibt - stellt sich selbst programmatisch diese Frage und verweist auf die Widerstände, die sich ergaben, als an die bisher erbrachten Forschungsleistungen zur Volksaufklärung im 18. Jahrhundert für diesen Zeitraum angeknüpft werden sollte. Aber allen Vorbehalten zum Trotz erwies sich, dass die Volksaufklärung nach den zwei Jahrzehnten ihres Höhepunkts - und zwar 1780-1800 - keinesfalls abbrach. Die anfängliche Befürchtung, "Rückgang, Verfall", gar "ein Dahinsiechen der Aufklärung“ beobachten zu müssen, wich, so der Autor, einer "Riesenüberraschung" (Bd. 3.1, S. XLIII). Am Ende erscheint zumindest anhand der Literatur, die als "Volksaufklärung" klassifiziert werden kann (und in der Einleitung zu den Bänden findet sich nochmals ein präzisierender Eingrenzungs- und Definitionsversuch), die Epochenschwelle 1800 als hinfällig. Denn mit Blick auf diese Textgattung war "Aufklärung" keinesfalls an ein Ende gelangt. Es gab bemerkenswerte Kontinuitäten, aber auch Diskontinuitäten, und teilweise veränderten sich Inhalte und Themen.
Vor allem erfolgte Volksaufklärung nunmehr, so der Autor nicht ohne einen sichtlich kämpferischen Duktus, der angesichts der vorliegenden und eher in eine andere Richtung weisenden Resultate vielleicht als etwas ideologisch eingeübt erscheint, "meist ohne staatliche Unterstützung und oft gegen massive staatliche und ultramontane Repression" (Bd. 3.1, S. LXIX).
Das "Carl- und Gerhart-Hauptmann-Haus" und das "Gerhart-Hauptmann-Haus / Haus Wiesenstein" sind zwei von vier Museen in Polen und Deutschland, die heute an Leben und Werk jenes Dichters erinnern, der als Enfant terrible des Kaiserreiches galt und laut einer Umfrage von 1906 der zweitbekannteste Deutsche nach dem Kaiser war. Auf der Ostsee-Insel Hiddensee entstand im "Haus Seedorn", dem ehemaligen Sommerhaus Hauptmanns und heutigen "Gerhart-Hauptmann-Haus", bereits 1956 eine Gedenkstätte, und in Erkner bei Berlin existierte 1957 im heutigen "Gerhart-Hauptmann-Museum Erkner", der so genannten "Villa Lassen", die Hauptmann von 1885 bis 1889 als junger Autor mit seiner Frau Marie bewohnte, ein erster bescheidener Gedenkraum. Jedes der vier – polnischen und deutschen – Museen repräsentiert eine je unterschiedliche Phase im Leben des Nobelpreisträgers, der bereits zu Lebzeiten in die Riege der Klassiker aufstieg und in der Weimarer Republik gar als Reichspräsidentschaftskandidat gehandelt wurde. 2003 vereinbarten die Museen eine verstärkte Zusammenarbeit und gründeten einen bislang einzigartigen grenzüberschreitenden Verbund, um mit vereinten Kräften für Gerhart Hauptmann und sein Werk werben zu können.
Seit den ersten Strafrechtsreformgesetzen von 1969 und 1970 sind in den letzten Jahren wieder Änderungen des Sanktionenrechts vorgenommen worden, und seit einiger Zeit sind weitere im Gespräch. Dazu zählt auch das Fahrverbot als alternative Hauptstrafe. .... Die Untersuchung beginnt (Teil A) mit der Darstellung und Erläuterung des Schuldprinzips und des Grundsatzes der schuldangemessenen Strafe, der in § 46 Absatz 1 StGB Ausdruck gefunden hat und auf dem Rechtsstaatsprinzip basiert. 13 Dabei werden die Aussagen "keine Strafe ohne Schuld" und "jede Strafe nur im Ausmaß der Schuld" deutlich hervorgehoben und ausgelegt und neben die Legitimationsgrundsätze des Strafens gestellt. Vor dem Hintergrund dieser Darlegung der Grundsätze von Schuld und Strafe wird die Bedeutung der "Schuld als pragmatisches Konstrukt der Begrenzung des Strafrechts" aufgezeigt.14 Dieses Konstrukt bildet die Ausgangsbasis für die Beschreibung und Erläuterung der verschiedenen Schuldbegriffe und für deren unterschiedliche Ansatzpunkte und Ausgestaltungen. Es wird mit Hilfe der genauen Betrachtung dieser Begriffe die Frage beantwortet, wie die Schuld inhaltlich gestaltet sein muß, um die staatliche Strafe und das Strafrecht zu begrenzen. Der zweite Hauptteil der Untersuchung (Teil B) wird eingeleitet mit der Metafrage nach den kriminalpolitischen Hintergranden fOr die Forderung nach neuen Alternativsanktionen. Hierbei wird auch Bezug genommen auf die gemeinnützige Arbeit und den elektronischen Hausarrest als alternative Hauptstrafen. Im Anschluß an diese Betrachtung wird das Fahrverbot als Hauptstrafe aufseine Fahigkeit hin untersucht, Wirksamkeit zu entfalten. Ferner wird umfassend der Frage nachgegangen, ob das Fahrverbot eine schuldangemessene Strafe darstellen und im Vergleich zu der zu ersetzenden Geldstrafe und der Freiheitsstrafe verfassungsrechtlichen Prinzipien gerecht werden kann. Bei dieser Prüfung, ob die neue Sanktionsalternative verfassungsgemaß ist, wird im Hinblick auf den 'das Strafrecht begrenzenden Schuldbegriff erörtert, inwiefern die Verhangung eines Fahrverbotes die von diesem gezogenen Grenzen tatsachlich einhalten kann. Darüber hinaus wird erörtert, wie es sich mit verfassungsrechtlichen Grundsatzen vertragt, wenn man, wie die derzeitige Justizministerin Däubler-Gmelin, eine Sanktion im Bereich der besonderen Strafempfindlichkeit des Bürgers ansiedeln möchte. Im dritten und letzten Teil der Arbeit (Teil C) werden die im zweiten Teil herausgearbeiteten Ergebnisse im Hinblick auf die Untersuchung eines vom Fahrzeugführen unabhängigen Fahrverbots als alternative Hauptstrafe zusammenfassend aufgeführt. Danach werden diese GeSichtspunkte auf die verschiedenen, im ersten Teil der Arbeit aufgeführten, Straftheorien projiziert. Dabei wird erörtert, ob ein Fahrverbot ohne bestehende Zusammenhangstat den Zielen und Zwecken der einzelnen Straftheorien gerecht werden kann.
Seit dem Erscheinen der letzten deutschen Florenliste für Farn- und Samenpflanzen im Jahr 1998 haben sich zahlreiche Änderungen ergeben: Erstnachweise, Streichungen und Neubeschreibungen von Sippen, taxonomische Neubewertungen und nomenklatorische Änderungen. Das neue Verzeichnis listet alle in Deutschland etablierten Sippen (Indigene, Archäophyten, Neophyten) der Rangstufen Art und Unterart auf sowie eine Auswahl an Synonymen. Akzeptiert werden 4165 Sippen. Die Kriterien für etablierte Neophyten wurden geringfügig modifiziert. Durch den Bezug zum "Kritischen Band" der Rothmaler-Exkursionsflora ist im Gegensatz zu früheren Florenlisten eine eindeutige taxonomische Verknüpfung hergestellt; Abweichungen werden kommentiert. Eine Reihe taxonomisch kritischer Taxa wurde von Spezialisten bearbeitet.
Die politische Steuerung des Krankenhaussektors hat sich in den vergangenen anderthalb Jahrzehnten nachhaltig verändert. Das Gesundheitsstrukturgesetz von 1992 markiert einen gesundheitspolitischen Paradigmenwechsel, mit dem verstärkt wettbewerbliche Steuerungsinstrumente in das Gesundheitswesen eingeführt wurden. Auch im stationären Sektor ersetzen bzw. ergänzen wettbewerbliche Instrumente korporatistische Arrangements. Die Gegenüberstellung der politischen Steuerung des Krankenhaussektors vor 1992 mit der Situation nach der Gesundheitsreform 2007 verdeutlicht, dass auf den Feldern Leistungserbringung, Vergütung und Qualitätssicherung sukzessive ein neues Steuerungsmodell entstanden ist. Dieses zeichnet sich durch eine gewachsene Komplexität, eine Zunahme von Steuerungsaktivitäten und eine Neujustierung des Verhältnisses staatlicher bzw. korporatistischer Steuerung einerseits und wettbewerblicher Steuerung andererseits aus. Dort, wo es um allokative Entscheidungen geht, werden korporatistische Elemente durch wettbewerbliche ersetzt. Auf anderen Regulierungsfelder bleibt der Korporatismus dagegen erhalten. Der Staat als „architect of political order“ (Anderson) hat diese Transformation herbeigeführt, sieht sich allerdings zunehmend mit dem Widerspruch zwischen einer bedarfsorientierten Krankenhausplanung und Investitionsfinanzierung auf Landesebene und einer Leistungsverteilung über den Wettbewerb konfrontiert.
Seit 2003 wird die Krankenhausvergütung in Deutschland schrittweise auf ein neues, leistungsorientiertes System auf Basis von Fallpauschalen (diagnosis related groups – DRG) umgestellt. Die Über gangsphase, in der gesonderte gesetzliche Regelungen gegolten hatten, sollte Ende 2008 auslaufen, weshalb der gesetzlichen Rahmen für die Nachkonvergenzzeit neu geregelt werden musste. Neben diesen technischen Regelungen und einem einheitlichen Bundesbasisfallwert standen auch die Reform der Investitionsfinanzierung, der weitere Ausbau des Wettbewerbes und die schlechte Finanzsituation der Krankenhäuser auf der Agenda des Krankenhausfinanzierungsreformgesetzes (KHRG). Aufgrund der heterogenen Interessenslagen von Bund und Ländern, gestaltete sich auch bei diesem Reformgesetz die Kompromisssuche schwierig. Herausgekommen ist ein Gesetz, dass die Reformpolitik der letzten Jahre weiterführt, die Aufgabe der zukünftigen Sicherstellung der bedarfsgerechten Versorgung aber nicht löst und die problematischen Auswirkungen des DRG-Systems negiert. Das Diskussionspapier zeichnet die wichtigsten Schritte des Gesetzgebungsprozesses nach, präsentiert und diskutiert die wichtigsten Inhalte des Gesetzes und ordnet das KHRG in den Reformkontext der letzten Jahre ein.
Unter den Formeln, die das Wesen des Menschen pointieren sollen – zoon legon echon, animal rationale usw. – gibt es die etwas humoreske Gleichung: homo est animal quaerens cur, der Mensch ist das Tier, das nach dem Warum? fragt. Wir werden noch sehen: wenn der Mensch sich vom Tier abzuheben sucht, wird er gefährlich. Die Gefährlichkeit des Fragens wird in den Wissenschaften weitgehend geleugnet. ...
Zwar scheinen die Zeiten, in denen der Unternehmer als einsamer, heroischer "Schöpfer" seiner Wege ging, der Vergangenheit anzugehören und "Innovationsbürokratien" an seine Stelle getreten zu sein – gleichzeitig genießt das "Unternehmerische" heute paradoxerweise einen kaum zu übertreffenden Ruf, werden damit doch Eigenschaften wie Kreativität, Produktivität oder Dynamik assoziiert. Anlass genug, sich genauer mit Fakten und Fiktionen um den Unternehmer zu befassen, wie es die von Werner Plumpe am Historischen Kolleg in München organisierte Tagung tat. Im Mittelpunkt standen denn auch Fragen nach den Merkmalen von Unternehmern und ihrer Bedeutung für Struktur und Entwicklung "ihrer" Unternehmen, mit anderen Worten: Sind Unternehmer "als Individuen notwendig, oder kann der Kapitalismus seine Dynamik auch anders als auf diese Weise entfalten?" ...
Friedrich Flick zählt zweifellos zu den umstrittensten Protagonisten der deutschen Wirtschafts- und Unternehmensgeschichte des 20. Jahrhunderts – und mittlerweile auch zu den am besten erforschten. Zwischen 2004 und 2008 erschienen gleich vier teilweise recht umfangreiche Arbeiten zur Konzern- und zur Familiengeschichte. Was macht diesen Mann für Geschichtswissenschaft und politisch interessierte Öffentlichkeit so interessant? Ein kühner Unternehmensgründer vom Schlage eines Thyssen oder Siemens – das machen die vier Autoren gleich in der Einleitung deutlich – war er jedenfalls nicht, auch kein genialer Erfinder oder sozialpolitischer Pionier. Sein Name sei vielmehr zum "Synonym für politischen Opportunismus und den skrupellosen Einsatz wirtschaftlicher Macht geworden" (S. 8). Einen gewissermaßen widerwilligen Respekt nötigt allenfalls seine Fähigkeit ab, unter vier verschiedenen politischen Systemen wirtschaftlich erfolgreich zu sein. Schon aus diesem Grund erscheint es den Autoren angezeigt, Flick "als Unternehmer ernst zu nehmen" (S. 9). ...
In dieser Studie werden die Wirkungen von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) in Deutschland auf die individuellen Eingliederungswahrscheinlichkeiten der Teilnehmer in reguläre Beschäftigung evaluiert. Für die Untersuchung wird ein umfangreicher und informativer Datensatz aus den Datenquellen der Bundesagentur für Arbeit (BA) verwendet, der es ermöglicht, die Wirkungen der Programme differenziert nach individuellen Unterschieden der Teilnehmer und mit Berücksichtigung der heterogenen Arbeitsmarktstruktur zu untersuchen. Der Datensatz enthält Informationen zu allen Teilnehmern in ABM, die ihre Maßnahmen im Februar 2000 begonnen haben, und zu einer Kontrollgruppe von Nichtteilnehmern, die im Januar 2000 arbeitslos waren und im Februar 2000 nicht in die Programme eingetreten sind. Mit Hilfe der Informationen der Beschäftigtenstatistik ist es hierbei erstmals möglich, den Abgang in reguläre Beschäftigung auf Grundlage administrativer Daten zu untersuchen. Der vorliegende Verbleibszeitraum reicht bis Dezember 2002. Unter Verwendung von Matching-Methoden auf dem Ansatz potenzieller Ergebnisse werden die Effekte von ABM mit regionaler Unterscheidung und für besondere Problem- und Zielgruppen des Arbeitsmarktes geschätzt. Die Ergebnisse zeigen zwar deutliche Unterschiede in den Effekten für Subgruppen, insgesamt weisen die empirischen Befunde jedoch darauf hin, dass das Ziel der Eingliederung in reguläre ungeförderte Beschäftigung durch ABM weitgehend nicht realisiert werden konnte. JEL: C40 , C13 , J64 , H43 , J68
In dieser Studie werden die Wirkungen von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) in Deutschland auf die individuellen Eingliederungswahrscheinlichkeiten der Teilnehmer in reguläre Beschäftigung evaluiert. Für die Untersuchung wird ein umfangreicher und informativer Datensatz aus den Datenquellen der Bundesagentur für Arbeit (BA) verwendet, der es ermöglicht, die Wirkungen der Programme differenziert nach individuellen Unterschieden der Teilnehmer und mit Berücksichtigung der heterogenen Arbeitsmarktstruktur zu untersuchen. Der Datensatz enthält Informationen zu allen Teilnehmern in ABM, die ihre Maßnahmen im Februar 2000 begonnen haben, und zu einer Kontrollgruppe von Nichtteilnehmern, die im Januar 2000 arbeitslos waren und im Februar 2000 nicht in die Programme eingetreten sind. Mit Hilfe der Informationen der Beschäftigtenstatistik ist es hierbei erstmals möglich, den Abgang in reguläre Beschäftigung auf Grundlage administrativer Daten zu untersuchen. Der vorliegende Verbleibszeitraum reicht bis Dezember 2002. Unter Verwendung von Matching-Methoden auf dem Ansatz potenzieller Ergebnisse werden die Effekte von ABM mit regionaler Unterscheidung und für besondere Problem- und Zielgruppen des Arbeitsmarktes geschätzt. Die Ergebnisse zeigen zwar deutliche Unterschiede in den Effekten für Subgruppen, insgesamt weisen die empirischen Befunde jedoch darauf hin, dass das Ziel der Eingliederung in reguläre ungeförderte Beschäftigung durch ABM weitgehend nicht realisiert werden konnte. JEL: C40 , C13 , J64 , H43 , J68
Vor genau zweihundert Jahren erschien in Schillers Zeitschrift "Die Horen" ein Aufsatz Über das Kunstschöne vom Kunsthistoriker, Archäologen und Fremdenführer in Rom Aloys Hirt, in dem dieser eine neue Kategorie in die ästhetische Diskussion der Zeit einführte, die nicht nur im Kreis der deutschen Klassik sondern darüber hinaus auch bei den Romantikern für einige Jahre Gegenstand einer lebhaften Auseinandersetzung werden sollte: Es handelt sich um die Kategorie des "Charakteristischen", welche jedoch nach der kurzen Konjunktur dieser Jahre nie zu einem zentralen und festen Begriff der Ästhetik geworden ist. Eine wichtige Ursache dafür mag vor allem in der Unbestimmtheit des "Charakter"-Begriffs gelegen haben, der sowohl die Eigentümlichkeit der Gattung als auch jene der Art oder sogar des Einzelwesens bezeichnen kann, so daß man unter "charakteristischer" Kunst sowohl die Darstellung der individuellen Erscheinung als auch ganz umgekehrt jene des allgemeinen, abstrakten Gattungsbegriffs verstehen konnte.
Die Untersuchung nimmt die Ratgeberliteratur für Mädchen im deutschen Kaiserreich in den Blick, insbesondere die geschlechtsspezifischen Vorgaben, die durch die Ratgeber proklamiert wurden. Außerdem wird dem Stellenwert der Ratgeberliteratur im alltäglichen und gesellschaftlichen Leben der Zeit nachgegangen und damit auch die Frage gestellt, inwiefern Ratgeberliteratur Einfluss auf das Leben junger Frauen und Mädchen nahm, um einen Beitrag zur Erforschung der Lesesozialisation der Adressatinnen zu leisten. Das aus der Untersuchung ansatzweise entwickelte Frauenbild könnte auf dem Gebiet der Gender Studies genutzt werden. Ebenso wäre es möglich, einen genauen Vergleich heutiger und damaliger Ratgeberliteratur anzustellen. Für diese Forschungsaufgaben liefert die vorliegende Arbeit Anregungen.
Vorliegende in zwei Bänden erschienene Untersuchung beruht auf einem Projekt der Deutschen Forschungsgemeinschaft und legt in vier ausführlichen Fallstudien dar, inwieweit sich in dem "Zeitraum zwischen etwa 1780 und 1840" ein gleichsam emanzipiertes Verständnis von Kultur und Literatur entwickelt, das die Unterhaltung als Wert an sich legitimiert - im Gegensatz zum aufklärerischen Grundsatz der Verbindung von delectare und prodesse. Diesem Mentalitätswandel kann gar nicht zu viel Bedeutung beigemessen werden, entwickelt sich doch aus ihm sowohl ein Buch- und Literaturmarkt im modernen Sinn als auch ein radikal verändertes Rollenverständnis zwischen Textproduzenten und ihren Rezipienten, eine Erschütterung, die sich nicht zuletzt in der Metaebene so mancher Werke dieser Epoche widerspiegelt - wobei die in der Studie untersuchten Protagonisten "nicht mit Verteufelungen" auf die veränderten Rahmenbedingungen reagieren, sondern "dem Bedürfnis nach 'bloßer' Unterhaltung sein Recht einzuräumen" versuchen.
Neben den Einzelstudien, die im Folgenden kurz umrissen werden sollen, führen die AutorInnen noch weitere als Akteure in diesem Prozess wichtige Persönlichkeiten an und entfalten so, unter Auswertung zahlreicher Quellen, ein umfassendes Netzwerk, das dem thematisierten Strukturwandel zugrunde liegt. Diesem verdienstvollen Unterfangen gebührt a priori schon einmal die höchste Anerkennung.
Nach dem umstrittenen Referendum in derOstukraine wird wieder über schärfereWirtschaftssanktionen gegen Russland gestritten. ImZentrum der Auseinandersetzung zwischenBefürwortern und Kritikern von Wirtschaftssanktionen steht die Frage: Wieerfolgversprechend sind Sanktionen, das Verhalten Russlands zu ändern?Aber das ist die falsche Frage! Ihr liegt das Missverständnis zugrunde, dassSanktionen in erster Linie den Zweck haben, einen Übeltäter zu bestrafenund ihn dazu zu zwingen, von seinem Tun abzulassen. Zwei Dinge werdenhier verwechselt: Sanktionen und Zwangsdiplomatie...
"Oft sagte er aus dieser Stimmung heraus: Unser Gespräch mit Franzosen bleibt doch immer das Bankett des Fuchses mit dem Storch - ewiges Mißverständnis".
Die Quelle dieses von Hofmannsthal - laut Zeugnis von C. J. Burckhardt - häufig zitierten Vergleichs der Deutschen und Franzosen mit dem Verhältnis der beiden Tiere zueinander ist bekannt; es ist die Fabel La Fontaines: "Le Renard et la Cigogne", die ihrerseits auf Äsop und Phaedrus zurückgeht. Weniger bekannt ist dagegen, daß Hofmannsthal die Fabel nicht als erster auf die beiden Völker bezogen hat, sondern daß er den Vergleich bereits bei Madame de Staël und bei Goethe vorfinden konnte. Es ist reizvoll, die jeweiligen Ausführungen miteinander zu konfrontieren und an der unterschiedlichen Akzentuierung des Vergleichs nicht nur die kulturellen Positionen der Autoren abzulesen, sondern zugleich verschiedene Spielarten des Fremdverstehens kennenzulernen.
Der Entwicklung eines Instrumentes, eines standardisierten schriftlichen Intensiv-Interviews zur Messung von Einstellungen zu Recht und Gesetz, werden in Teil A der Arbeit theoretische Überlegungen vorangestellt. Der in der Rechtswissenschaft zentrale und umstrittene Begriff „Recht“ wird nur in seiner aktuellen und allgemeinen Bedeutung aufgenommen, in einer allgemeinen Bedeutung wie sie von Laien erfasst wird. Der Begriff „Recht“ wird weiter eingegrenzt auf ein Normverständnis in strafrechtlicher Sicht.
Alltägliche Situationen aus verschiedenen Gebieten des Strafrechts (Fälle) sollen die „Items“ bilden, zu denen Jugendliche, Heranwachsende und junge Erwachsene aus unterschiedlichen Schichten der Bevölkerung und mit verschiedenem Bildungsstand ihre Auffassungen aufschreiben. Begriffe wie Recht, Norm, Moral, Einstellung, Meinung, Stereotyp, Vorurteil und auch Überlegungen zum Verständnis von Recht und Gesetz als „Wert“ werden aufgenommen und im Zusammenhang mit der Entwicklung eines neuen Forschungsverfahrens erörtert.
5 Hypothesen werden formuliert zu Einstellungen von Recht und Gesetz und zur Wert-Orientierung von Individuen.
Vielfältige Überlegungen zur Entwicklung der Items (der Fälle) des standardisierten schriftlichen Intensiv-Interviews und der den Befragten vorzulegenden Stufen-Antworten stehen an. Die zu den einzelnen Items vorgegebenen Stufen-Antworten sollen Normorientierung, Einstellungen zu Recht und Gesetz, in verschiedenem Ausmaß abbilden. Der Inhalt wenigstens einer Item-Stufen-Antwort entspricht der Norm und der Inhalt einer Antwort ist klar nicht normorientiert. Die zusätzlich formulierten alternativen Stufen-Antworten zwischen einer Antwort mit klarer Normorientierung und einer Antwort mit fehlender Normorientierung sind „mehr oder weniger normorientiert“, sie berücksichtigen Aspekte der Normorientierung. Jene werden dargelegt und diskutiert. Besonders beachtet wird die Punkt-Bewertung der entworfenen Stufen-Antworten. Jene bilden schließlich den Einstellungs-Score des Individuums, den „Messwert“, der Auskunft gibt über seine individuelle Normorientierung, seine Einstellung zu Strafrecht und Gesetz.
Es wird im Voraus festgelegt, welche „Summen-Scores“ eine „positive“ Einstellung, welche nur eine „neutrale“ und welche „Summen-Scores“ eine „negative“ Einstellung zu Recht und Gesetz abbilden.
Voruntersuchungen zum Verständnis der Items (der Fälle), eine Überprüfung der Item-Formulierungen, Untersuchungen zum Verständnis der Test-Instruktion und zur Durchführung des Verfahrens mit Hilfe von Befragungen von etwa 100 Jugendlichen und Erwachsenen aus unterschiedlichen sozialen Schichten und mit verschiedenem Bildungsgrad führen in 2006 schließlich zur Endfassung des standardisierten schriftlichen Intensiv-Interviews. Jenes wird dargestellt zusammen mit den entworfenen zusätzlichen Fragen zur Person der Untersuchungsteilnehmer.
Teil B der Arbeit beschreibt und diskutiert erste empirische Befragungen von 13 anfallenden Stichproben mit dem Intensiv-Interview, die in den Jahren 2006 bis 2010 mit 100 Jugendlichen und jungen Erwachsenen, Studierenden einer Universität oder Hochschule, Schülern der 9. Klasse einer Hauptschule und Schülern der 11. Klasse zweier Gymnasien durchgeführt wurden.
Die einzelnen Stichproben mit ihren Personmerkmalen werden charakterisiert.
Stets wird überprüft, ob die ermittelten Ergebnisse die formulierten Hypothesen eher unterstützen oder ob die Hypothesen mit den erhobenen Daten nicht begründet werden können.
Validierungsbemühungen zum Verfahren beziehen sich in den Stichproben 1-5 auch auf die Beantwortung einzelner Items. Sie überprüfen, welche Items die Befragten relativ ähnlich beantworten und zu welchen Items die Testpersonen in unterschiedlicher Weise Stellung nehmen.
Zu 13 anfallenden Stichproben wird gefragt: lassen sich mit dem neuen Verfahren Unterschiede in der Einstellung zu Recht und Gesetz zwischen den Befragten beschreiben? Haben weibliche Jugendliche, Heranwachsende und junge Erwachsene statistisch bedeutsam positivere Einstellung zu Recht und Gesetz als männliche? Können statistisch bedeutsame geschlechtsspezifische Differenzen bei berichteten Konflikten mit dem Gesetz nachgewiesen werden? Gibt es statistisch bedeutsame Unterschiede in den Einstellungen zu Recht und Gesetz zwischen Schülern der 9. Klasse Hauptschule, Schülern der 11. Klasse Gymnasium und einer homogenen Stichprobe von Studierenden einer Universität oder Hochschule?
Zusätzlich erhoben werden die religiöse und politische Orientierung der Probanden.
Jene werden in ihrer Beziehung zu den Einstellungen zu Recht und Gesetz untersucht und verglichen.
Zur Wert-Einstellung der Probanden wird mit einem dafür entworfenen Verfahren untersucht, welche Position erhält der Wert-Bereich „Freiheit, Rechtssicherheit, Gleichheit vor dem Gesetz“ im Vergleich zu neun weiteren Wert-Bereichen in den drei Status-Gruppen?
Frühgeschichte deutscher Filmtheorie : ihre Entstehung und Entwicklung bis zum Ersten Weltkrieg
(2001)
Ziel der Arbeit ist die umfassende Darstellung und systematische Einordnung der Entwicklung der deutschsprachigen Filmtheorie bis zum Ersten Weltkrieg. Mit den Kinoreformern (Pädagogen und Juristen), der literarischen Intelligenz (Schriftsteller und Feuilletonjournalisten) und den Autoren der Kino-Fachpresse sind die drei wesentlichen Gruppierungen benannt, die sich in den Jahren ab 1907 an der heftigen und vor allem umfangreichen Debatte über das neue Massenmedium und künstlerische Mittel Film beteiligten. Die Untersuchung konzentriert sich auf die spezifisch filmtheoretische Seite der Vorkriegsdiskussionen, die filmästhetische Theorie, verstanden als Prozess der zunehmenden Bewusstwerdung der filmischen Gestaltungsmittel, der filmischen Formen, der "Filmsprache". Entwicklungsmodelle der Filmform in der filmgeschichtlichen Praxis bzw. der formästhetischen Theorie des Films geben der Arbeit ihren kategorialen und systematischen Rahmen.
Ziel: Wiederansiedlungen und anderen Formen der gezielten Einbürgerung kommen im Naturschutz eine wachsende Bedeutung zu, nicht zuletzt vor dem Hintergrund zukünftiger Klimaveränderungen. Besonders in fragmentierten Habitaten können Wiederansiedlungen ein geeignetes Mittel sein, um eine hohe Artenvielfalt zu erhalten bzw. wieder herzustellen. In dieser Untersuchung wurden Informationen zu bisherigen Wiederansiedlungsversuchen von Pflanzenarten in Deutschland zusammengetragen, um folgende Fragen zu beantworten: (1) Wie verteilen sich die in Wiederansiedlungsprojekten berücksichtigten Arten auf verschiedene Pflanzenfamilien, Standorttypen, Habitattypen und ökologische Strategietypen, und sind gefährdete Arten bestimmter Eigenschaften und Ansprüche, verglichen mit der Gesamtzahl gefährdeter Arten, in Wiederansiedlungsprojekten adäquat repräsentiert? (2) Werden Arten, für die national oder regional eine besonders große Verantwortlichkeit besteht, in Wiederansiedlungsprojekten hinreichend berücksichtigt? (3) Beeinflusst die Auswahl der wiedereinzubringenden Arten die Chancen für einen Erfolg oder Misserfolg der Projekte?
Methoden: Informationen zu Wiederansiedlungsprojekten in Deutschland wurden aus publizierten und Internet-Quellen sowie unveröffentlichten Berichten zusammengetragen. Berücksichtigt wurden dabei Versuche, die auf einzelne Arten ausgerichtet waren und im Rahmen wissenschaftlicher oder Naturschutz-bezogener Projekte durchgeführt wurden. Für alle Arten wurden Daten zur Systematik, Lebensform, zu ökologischen Merkmalen und Habitatansprüchen zusammengestellt. Eine Liste aller national oder regional gefährdeten, für Wiederansiedlungen berücksichtigten und nicht-berücksichtigten Arten diente als Referenz für die statistischen Auswertungen.
Ergebnisse: Die Liste aller wiedereingebürgerten Gefäßpflanzen umfasste 196 Arten. Im Vergleich zur Gesamtheit aller gefährdeten Taxa in Deutschland waren Arten aus Familien mit großen und auffälligen, oft insektenbestäubten Blüten (zum Beispiel Orchidaceae) überrepräsentiert. Häufiger als statistisch erwartet wurden Arten aus halb-natürlichen Habitattypen, wie Trockenrasen und Heiden, wiederangesiedelt. Besonders viele Projekte betrafen Arten in Kalkmagerrasen auf trockenen, basenreichen und nährstoffarmen Standorten. Im Gegensatz dazu waren Taxa naturnaher Pflanzengemeinschaften (alpine und Stein-Formationen, Wälder) unterrepräsentiert. Etwa 25 % aller wiederangesiedelten Arten gelten regional als gefährdet, deutschlandweit aber als ungefährdet. Von den 150 Arten, für die Deutschland eine besonders große Verantwortlichkeit trägt, wurden nur 14 (9,3 %) in Wiedereinbürgerungsprojekten berücksichtigt. Der Erfolg der Wiederansiedlungen war nur in einem Drittel der Fälle dokumentiert, in denen sich zeigte, dass Wiedereinbürgerungen in nährstoffarmen Lebensräumen relativ oft erfolglos bleiben, Versuche mit nährstoffbedürftigen und konkurrenzstarken Arten dagegen häufiger gelingen.
Schlussfolgerungen: Wiederansiedlungen gefährdeter Arten sollten stärker auf die gefährdeten Arten fokussieren, für die national oder regional eine besonders große Verantwortlichkeit besteht. Die unterschiedlichen Erfolgschancen von Wiederansiedlungen in verschiedenen Habitaten sollten stärker als bisher bei der Auswahl der Arten berücksichtigt werden.
Frankfurts Position im internationalen Finanzplatzwettbewerb : eine ressourcenorientierte Analyse
(1999)
Der vorliegende Aufsatz stellt die Vorgehensweise und die wichtigsten Ergebnisse einer internationalen Finanzplatzstudie vor, die im Jahre 1998 im Auftrag des Center for Financial Studies (Frankfurt am Main) durchgeführt wurde. Ziel dieser Studie war es, aus der Analyse wichtiger Finanzplatzressourcen und den Wechselwirkungen zwischen den unterschiedlichen Ressourcen Rückschlüsse auf Frankfurts Position im internationalen Finanzplatzwettbewerb zu ziehen. Aus ressourcenorientierter Sicht (Resource-Based-View) konnte gezeigt werden, daß der Finanzplatz Frankfurt einerseits größere Wettbewerbsnachteile gegenüber den Finanzzentren New York und London aufweist, die kurz- und mittelfristig kaum aufholbar sind. Andererseits besitzt der Finanzplatz Frankfurt Wettbewerbsvorteile gegenüber den Finanzzentren Paris und Tokyo. Diese sind aus der Sicht Frankfurts kurz- bis mittelfristig verteidigbar. Im Gegensatz zu den Wettbewerbsnachteilen Frankfurts im Vergleich zu den angelsächsischen Finanzplätzen fallen die Wettbewerbsvorteile Frankfurts gegenüber Paris und Tokyo aber deutlich geringer aus.
Das Moment der Opposition gehört zu den Grundmerkmalen des Exils, beschreibt aber nur einen Aspekt seiner – erzwungenen oder eben freiwilligen – Notwendigkeit, in der sich Schriftsteller und Künstler, Juristen und Handwerker, Juden und Christen zu allen Zeiten gleichermaßen begegneten. Im Übrigen bleibt zu beachten, dass ebenso wenig wie von einer einheitlichen liberalen Gegenbewegung zum Metternich'schen System in ganz Deutschland die Rede von einer nur annähernd geschlossen auftretenden Opposition im Vormärz sein kann; eine solche konnte sich unter den politischen Bedingungen der Nachkriegsära nicht herausbilden. Opposition im Vormärz erstreckte sich bis in die zwischen konservativer Orthodoxie und innerkirchlichem Liberalismus zerrissenen Kirchen hinein, in denen liberale Gegenströmungen wie die "Lichtfreunde" und die "Deutschkatholiken" das Staatskirchentum der Amtskirchen in Frage stellten und so von hier aus die Revolution vorbereiteten. Ebenfalls nur eine der vielen Facetten des Exils erfasst die Koppelung des Begriffs an die Literatur, auch wenn die Erfahrung von Verfolgung und Vertreibung die Geschichte des geschriebenen Wortes seit der Antike begleitet.
Dies ist der neunte Artikel unseres Blogfokus „Salafismus in Deutschland“.
Salafismus in Deutschland ist ein importiertes religiöses Phänomen, welches seine Wurzeln im arabischen Raum hat. Beobachtet man die deutsche Salafisten empirisch in ihren Predigten und Videoauftritten stellt man fest, dass sie ausschließlich arabisch-sprachige religiöse Auffassungen verwenden. Alle salafistischen transnationalen Schlüsselfiguren (mit wenigen Ausnahmen) sind ausschließlich arabische Muttersprachler und publizieren ihre Werke in arabischer Sprache. Die national und lokal wirkenden Akteure in Deutschland sind auf diese Werke bzw. Informationsquellen in ihren Predigten und ihrer Ausbildung angewiesen. Sie müssen daher der arabischen Sprache mächtig sein, damit sie ihre Autorität durch diese Werke legitimeren können. In diesem Zusammenhang stellen sich wichtige Fragen: Was lesen deutsche Salafisten, die kein Arabisch können, wenn sie sich mit authentischen Quellen über die salafistischen Ideologie oder Theologie beschäftigen wollen? Wo findet man Übersetzungen der Hauptwerke der salafistischen Ideologien? Welches authentische Lesematerial zu ideologischen oder theologischen Ansätzen kann beispielsweise ein Berliner Salafist bekommen?...
Vorgestellt wird eine empirische Studie, welche den Zusammenhang zwischen Rendite und Risiko für ein Sample deutscher Versicherungsaktien im Zeitraum 1975-1998 untersucht. Als Methode wurde ein Multifaktorenmodell mit makroökonomischen Faktoren verwendet. Je nach Untersuchungszeitraum beläuft sich der Anteil der erklärten Varianz auf 9,29% bis 13,62%. Es konnte eine signifikanter negativer Einfluß zwischen der Veränderung des allgemeinen Zinsniveaus und den Risikoprämien von Versicherungsaktien identifiziert werden. Weiterhin ist Wechselkurses der DM zum US-Dollar signifikant.
Wendet man sich der Frage nach dem Selbstverständnis und den Rollen von deutschen Intellektuellen nach 1945 zu, so muß man sich bewußt halten, daß vier, fünf wichtige Jahrzehnte der Geschichte 'des' modernen Intellektuellen - mit fast allen denkbaren diskursiven Zuschreibungen - bereits absolviert und auch realisiert sind. Es gab den Typus des Intellektuellen als Sprecher für universelle Werte (Gerechtigkeit, Wahrheit, Vernunft), der als Moralist die Unabhängigkeit des Geistes gegenüber der Macht behauptete. Es gab inzwischen aber auch zuhauf den 'intellektuellen Verräter', um es pointiert zu sagen, der im Namen einer partikularen National-, Rassen- oder Klassenidentität auftrat und als Ideologe einer säkularisierten Heilslehre mit einem totalitären Regime gemeinsame Sache machte; der also an die Kompatibilität von Geist und Macht glaubte oder sie opportunistisch praktizierte. Nazideutschland hatte genügend Beispiele hervorgebracht. Martin Heidegger, Carl Schmitt und Gottfried Benn (für ein reichliches Jahr) sind nur die berühmtesten. Doch auch linke Intellektuelle, und unter ihnen viele Schriftsteller, die als Parteikommunisten (oder "Kommunisten ohne Parteibuch") agierten, kann ich nicht anders denn als Abtrünnige von der universalen Mission der Intellektuellen sehen - im Licht unseres geschichtlichen Wissens selbst dann, wenn sie an ihre Mission und die Universalität der von ihnen vertretenen Werte glaubten.