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Vom Übermaß an Licht
(2015)
"Ungerechtigkeit" und "Ungleichheit" waren zwei Schlüsselworte der nationalen wie internationalen Frauenbewegung im Hinblick auf die rechtliche Situation von Frauen zu Beginn des 20. Jahrhunderts. Ein von Stephan Meder und Christoph-Eric Mecke 2013 herausgegebener, ausgesprochen lesenswerter und sehr übersichtlich konzipierter Sammelband rückt nun ein bis dato in der Forschung eher vernachlässigtes Thema und Tätigkeitsfeld der Frauenbewegungen des 19. und frühen 20. Jahrhunderts in den Mittelpunkt: das Familienrecht. Mit diesem Interesse stehen die beiden Herausgeber keinesfalls alleine da. Zwei weitere im selben Jahr erschienene Sammelbände, die ebenfalls sehr lohnende Lektüre bieten, lenken ihre Aufmerksamkeit auf die Bedeutung des Familienrechts für Frauen. Die in Married Women and the Law zusammengestellten Aufsätze gehen der normativen und praktischen Bedeutung des für verheiratete Frauen in England und Nordamerika zentralen Rechtskonzepts der coverture vom Mittelalter bis zur "Flut von Reformen im späten 19. Jahrhundert" (4) auf den Grund. Unter coverture verstanden common law-Juristen die Idee, dass Frauen mit der Heirat ihre eigene rechtliche Identität verlören und von der ihres Mannes "bedeckt" (covered) würden. Daraus folgten hauptsächlich personen- und eigentumsrechtliche Einschränkungen für Ehefrauen. Sie verloren u.a. das Recht, Eigentum zu besitzen oder zu verwalten, Verträge einzugehen oder ohne ihren Ehemann eine Klage anzustrengen. Die Artikel in Gender Difference in European Legal Cultures weisen demgegenüber eine breitere thematische Vielfalt auf, was in der Fragestellung des Bandes begründet liegt. Im Fokus stehen hier "die rechtlichen Normen, die sich explizit auf Männer und Frauen beziehen" (11). Es wird danach gefragt, "was die Funktion von Geschlecht in der Schaffung von Recht; und umgekehrt, was die Funktion von Recht in der Schaffung von Geschlecht" sei (11). Dabei geraten der europäische Subkontinent mit Ausnahme Russlands und der weitere Mittelmeerraum vom Mittelalter bis zur Neuzeit in den Blick. Die Fallbeispiele fallen zum Teil sehr unterschiedlich aus (u.a. jüdische Juristinnen, Abtreibung, Inter- und Transsexualität), ein Schwerpunkt zeigt sich aber im Bereich des Güterrechts. ...
Dass die in den letzten Jahren stattfindende Ausweitung der Rechtsgeschichte(n) durch globale und transnationale Perspektiven gerade in der Völkerrechtsgeschichte auf besonders fruchtbaren Boden fällt, liegt auf der Hand. Denn Regulierung, Normierung und Legitimation überregionaler Beziehungen bieten sich wie kaum ein anderes Themenfeld für eine Horizonterweiterung über den Nationalstaat hinaus an. Aus einer vornehmlich europäischen Völkerrechtsgeschichte werden damit Völkerrechtsgeschichten in der Dialektik von lokalen und globalen Bezugspunkten. ...
Als Band zwei der neuen Reihe Religion and Law in Medieval and Muslim Societies (von der inzwischen schon mehrere Titel vorliegen) erschien dieser bemerkenswerte Band. Die Rolle der Juden im Recht des frühen Mittelalters ist natürlich schon mehrfach untersucht worden, doch ist man dankbar für einen Band, der die Forschung widerspiegelt und an vielen Punkten weiter voranbringt. Die einzelnen Beiträge sind in der Regel auch bibliographisch à jour, so dass dieser Sammelband durchaus auch die Eigenschaften eines Handbuchs aufweist. ...
The question of Russia’s European identity has traditionally been controversial. Usually, the country is either defined as belonging to Eastern Europe in a narrower sense or, contrarily, totally excluded from the concept of Europe. From the times of Czar Peter the Great (1689–1725), Russia acquired the unquestioned status of a European power; however, despite the "enlightened" reforms of Empress Catherine the Great (1762–1796), its society remained feudal, its economy backward and its government autocratic. Right up until its collapse, the Russian Empire was decidedly less urbanized and less advanced in agriculture in comparison not only with the West but also with East-Central Europe. ...
Johannes Fried saves the programmatic aim of his book for the last chapter, but I’ll begin with it: unlike their counterparts in China or India or really any other center of historical civilizations, Europe has a particular disdain neither for its oldest period nor for the most recent but for the middle age (507). Some, and Fried chooses his countryman Immanuel Kant as their chief, regard the middle ages as an age lacking in the beauty of the ancient world and without the dedication to reason that his modern counterparts share. He holds Gothic architecture in particular contempt (506). Just as bad, Fried notes, are those who would romanticize the middle ages, ignoring the truly radical thought of characters like Meister Eckhart and William of Ockham, whose philosophical explorations set the stage for the most radical thought of what Kant would regard as his own era’s Enlightenment (508). In his masterful book titled simply The Middle Ages, Fried begins with Boethius and wends his way to Machiavelli in a campaign against such dismissals and such flattening accounts, telling a tale of political thought and philosophical exploration and most importantly of complexity at every step, a journey through Western Europe’s middle millennium that encourages the reader to think of the period as a truly fruitful period of intellectual, political, and social transformation. ...
Bei der hier anzuzeigenden Monographie handelt es sich um die Habilitationsschrift von St. F. P(fahl), mit der er 2011 im Fach Alte Geschichte unter besonderer Berücksichtigung der historischen Hilfswissenschaften an der Heinrich-Heine Universität Düsseldorf habilitiert wurde. Die Dissertation und die weiteren Veröffentlichungen weisen den Autor als provinzialrömischen Archäologen aus...
Die gediegene Qualität von Matthias Gelzers (* 1886, † 1974, Inhaber des Frankfurter Lehrstuhles für Alte Geschichte von 1919 bis 1955) Cicero-Biographie lässt sich bereits daraus ersehen, dass schon ihr Vorläufer, Gelzers RE-Artikel über Cicero aus dem Jahre 1939, ab den 1950er Jahren mehrfach, besonders für Studenten, nachgedruckt worden war. Dieser Artikel bildete dann den Grundstock für die 1969 veröffentlichte Biographie Ciceros, die Gelzer – erweitert vor allem um die philosophischenAspekte aus Ciceros Leben und Schaffen – seinen Biographien über Caesar (letzte Fassung 1960, erstmals 1921) und Pompeius (letzte Fassung 1959, erstmals 1944 bzw. 1949) an die Seite stellte...
Eine Monographie zur Geschichte der römischen Provinz Germania Superior existiert bislang nicht, wenngleich zahlreiche Artikel, Einzelstudien und auch Bücher sich mit einzelnen Aspekten oder der Provinz insgesamt beschäftigen. Insofern kann man dem Klappentext des hier besprochenen Buches von M. K(lee) durchaus zustimmen, dass es sich um eine „längst überfällige“ Studie handelt, wobei zugleich ein „neuer Blick“ auf die „Gründung und Entwicklung“ der Provinz versprochen wird...
Die von J. Wiesehöfer herausgegebene Reihe Oriens et Occidens ist um einen neuen, wissenschaftsgeschichtlich wie kulturhistorisch wertvollen Band bereichert worden, den inzwischen 22. der 2001 begonnenen Reihe. Verfasst hat ihn der emeritierte amerikanische Gelehrte Lawrence J. Baack (* 1943), der sich u.a. durch seine Forschungen zur deutschen Geschichte des frühen 19. Jhs. einen Namen gemacht hat und auch über dänische und schwedische Sprachkenntnisse verfügt. Schon der fünfte Band der Reihe war derselben Thematik gewidmet. Er ist als Begleitband höchst wertvoll mit seinen zahlreichen Spezialbeiträgen, die in dieser Ausführlichkeit vom Vf. nicht behandelt werden konnten. Der Titel darf – auch wenn in der Forschung oft von der „Arabischen Reise“ gesprochen wird – nicht darüber hinwegtäuschen, dass zwar das Hauptziel der von J. D. Michaelis, einem Professor für Philosophie an der damals neu gegründeten Universität Göttingen, angeregten, vom dänischen König Friedrich V. († 1766) finanzierten Expedition von sechs Personen der Jemen war, der am 27.12.1762 mit der Ankunft in al-Luḥayya erreicht wurde. Doch durch den Tod des Philologen und des Botanikers am 25.5. bzw. am 11.7.1763 entschloss man sich bereits am 24.8.1763, nach Indien abzusegeln, aber durch den Tod des Zeichners und des Assistenten nur wenige Tage später kamen nur noch Niebuhr und der Arzt am 11.9.1763 in Bombay in Indien an, und nachdem auch dieser im Februar 1764 verstarb, setzte Niebuhr als Einzelforscher die Reise durch den Vorderen Orient bis zu seiner Rückkehr im Herbst 1767 fort...
Dank einer entsprechenden Kurzbiographie des Sophisten Philostratos (soph. 2,7) steht der Name Hermogenes von Tarsos in der Forschung zur griechischen Kulturgeschichte der Kaiserzeit zumeist als Musterbeispiel für das schlussendliche Scheitern und damit einhergehende Absinken in die Unbedeutsamkeit eines vielversprechenden Sophisten nach einer kometenhaften Karriere. Trotz dieser wechselvollen Karriere des Redekünstlers haben, wenn auch nicht seine Reden, so doch zumindest einige seiner redetheoretischen Schriften nach einer erneuten Blüte ab der byzantinischen Epoche bis einschließlich ins 16.Jh. die Zeiten überdauert. Sie bereichern somit das heutige Bild der Kultur der Zweiten Sophistik...
Wie kaum ein Medium war (und ist) die Oper geeignet, Rezeptions- und Transformationsprozesse antiker Stoffe zu untersuchen. Jan Assmann gebührt das Verdienst, mit seiner Analyse von Mozarts Zauberflöte als einer der Vorreiter auf diesem Gebiet gelten zu dürfen. Mit ihrer Monographie „Nero in opera. Librettos as Transformations of Ancient Sources“ hat Gesine Manuwald einen weiteren Grundstein für eine Beschäftigung der Oper als Rezeptionsmedium historischer Persönlichkeiten der Vormoderne gelegt. Sie bietet eine Analyse des Nero-Stoffes primär aus philologischer Perspektive und versammelt in chronologischer Reihung alle Libretti, die sich vom 17. bis zum 20 Jh. mit diesem römischen Imperator auseinandersetzten, wobei das Pseudo-Seneca Drama „Octavia“ den Ausgangpunkt bildet...
Man wird das Gefühl nicht los, dieses Buch wisse selbst nicht so genau, was es eigentlich will. Folgt man seinem Titel, wäre eine Studie zur Darstellung des Kaisers Marcus Aurelius in der Historia Augusta und insbesondere den danach verfassten Werken zu erwarten. Tatsächlich aber handelt es sich hauptsächlich um einen Kommentar zur Vita Marci, angereichert um Kapitel zur Darstellung des Marcus Aurelius in der Historia Augusta und – angesichts dessen, dass Adams der Datierung derselben in das späte vierte Jahrhundert folgt – bei (fast ausnahmslos) früheren Autoren...
Bei den Baustrukturen der Pyramiden des Alten Reiches sind sehr große Unterschiede erkennbar, weist doch jede ein individuelles Inneres auf. Während die Cheops- Pyramide über ein sehr komplexes Kammersystem verfügt, das während des Baus sicherlich größere Komplikationen und damit auch einen höheren Zeitaufwand verursachte, ist bereits unter Chefren eine weitaus weniger komplexe Innenstruktur gewählt worden. In dessen Pyramide befindet sich die Sargkammer in Bodenhöhe, bei Mykerinos sind alle Kammern gänzlich unterhalb des Bodenniveaus. Diese Änderung der Bauweise resultierte sicher aus den Erfahrungen und Problemen beim Bau der Cheopspyramide. Diese ist über einem natürlichen Steinkern unbekannter Größe errichtet, wodurch sehr viel Baumaterial gespart werden konnte. Die Pyramiden der 5. und 6. Dynastie zeichnen sich wiederum durch eine gänzlich andere Bauweise als die der 4. Dynastie aus und sind weitaus kleiner konzipiert. Sehr selten sind Hinweise auf die zeitlichen Abläufe eines Pyramidenbaues zu finden, wie sie z.B. im Verlauf der Grabungen des Deutschen Archäologischen Institutes unter R. Stadelmann an der Roten Pyramide zutage kamen...
Das anzuzeigende Buch ist eine Aufsatzsammlung basierend auf einer internationalen Konferenz, die 2011 an der Keio Universität Tokio stattgefunden hat. Von den insgesamt elf Konferenzbeiträgen sind neun in dieser Sammlung vorgelegt. In seiner Einleitung gibt David Sugimoto die Beweggründe für die Wahl des Themas an und erklärt, weshalb die drei Göttinnen im Buchtitel als eine Göttin dargestellt werden, auch wenn er sogleich einräumt, dass noch weitere Göttinnen – Inanna, Isis, Hathor, Tanit und Venus sowie eine nicht näher bestimmte Himmelsgöttin – hätten mit aufgenommen werden können, da auch sie, ebenso wie zahllose lokale Göttinnen der antiken Welt, Aspekte der Ištar, Astarte und Aphrodite besäßen...
Das vorliegende Buch behandelt den Kleinhandel in der Stadt Rom und schließt damit eine Lücke in der Erforschung der antiken Wirtschaft. Wie Holleran in ihrer Einleitung mit Recht schreibt, hat die Forschung bisher den überregionalen Handel deutlich umfänglicher in den Blick genommen, während der „retail trade“, auch aufgrund der schwierigen Quellenlage, nur wenig bearbeitet worden ist (4f.)...
Wenn eine Neuerscheinung von zwei renommierten Verlagen gleich beim Erscheinen angekündigt wird mit dem spektakulären ‚Aufmacher‘ „Das konkurrenzlose Handbuch zu den großen Mythen der Welt“ und mit den plakativen Tops: „Konkurrenzlos umfassend: berücksichtigt alle wichtigen Kulturkreise – Kompakte Einträge zu einzelnen Mythen und ihrer Wirkung – Erklärung von Begriff, Funktion und Deutung von Mythen – Informationen zum Mythos in Wissenschaft und Künsten“, so werden damit beim breiteren Publikum und auch in Fachkreisen einige Erwartungen geweckt. Daher sieht der Rezensent, nach langer ‚Arbeit am Mythos‘ unlängst Verfasser des ersten systematischen Handbuchs zum antiken Mythos (2011) und eines weiteren handbuchartigen Überblickswerks zu Mythen, Sagen und Märchen (2012), seine Aufgabe vor allem in der Beantwortung der Frage, inwieweit die Neuerscheinung diesen Erwartungen gerecht wird...
Bei dem vorliegenden Werk handelt es sich um die erste längere Monographie zu der Königin Teje überhaupt, wenn auch z.B. ihr Portraitkopf in Berlin des Öfteren in kürzerer Form Beachtung fand. Teje war die Große königliche Gemahlin von Amenophis III., Pharao der 18. Dynastie des Neuen Reiches, sowie die Mutter des Königs Echnaton und Schwiegermutter Nofretetes. Bei ihren Eltern handelt es sich um Juja und Tuja, deren Grab in Theben (KV46) bei der Auffindung 1905 noch mit zahlreichen Objekten versehen war, die heute im Ägyptischen Museum Kairo ausgestellt sind. So wurde z.B. neben den äußeren, mit Schlittenkufen versehenen Sarkophagen, Särgen, Kanopenkästen und vergoldeten Totenmasken einer der überaus wenigen heute vollständig erhaltenen Streitwagen aus pharaonischer Zeit in ihrem Grab gefunden...
Mit Christa Steinby beschäftigt sich in der vorliegenden Arbeit eine Kennerin der Materie mit der Geschichte der römisch republikanischen Flotte und Seekriegsführung in der Zeit der Punischen Kriege. Steinby ist bereits 2007 als Autorin der nach den ausführlichen Studien von Thiel einzigen jüngeren monographischen Betrachtung der republikanischen Flotte in Erscheinung getreten, und in vielerlei Hinsicht schließt auch das hier anzuzeigende Werk an diesen Vorgänger an...
Der im Folgenden anzuzeigende Band ist aus der Tagung „Oratory and Politics in the Roman Republic“ hervorgegangen, die im September 2010 in Oxford veranstaltet wurde. Die Herausgeberinnen stellen in der „Introduction“ (1-7) heraus, dass man politische Reden zwar bislang durchaus untersucht, die Wirkung derselben aber eher vernachlässigt habe. Diesem Aspekt ist der Band gewidmet (2). Ferner stünden diesmal nicht Ciceros Reden im Zentrum der folgenden Artikel. Statt dessen habe man sich bewusst auf die weniger gut belegten orationes anderer Politiker konzentriert. Ein wichtiges, aber kaum überraschendes Ergebnis wird bereits hier verkündet: Zwar habe der römische Redner mit seinem Vortrag politischen Einfluss ausüben wollen, doch sei der Effekt einer Rede nicht immer vorhersehbar gewesen (2). Ein weiteres Resultat erstaunt ebenso wenig: Die Rhetorik habe in der politischen Karriere der römischen Politiker zum Teil ganz unterschiedlichen Zielen gedient. Cicero erscheine dabei in mehrfacher Hinsicht als Ausnahme, „both in his near-exclusive dependence on oratory to fuel his public career, and in the choices he makes about how to use oratory. […] and he exploited to an exceptionally high degree the possibility of preserving his oratory in textual form“ (3). Mit anderen Worten, die Sonderstellung Ciceros als erfolgreicher Redner wird erneut betont. Kurze Zusammenfassungen der insgesamt 19 Beiträge schließen die Einführung ab (4-6). Letzteres macht eine kurze Besprechung sämtlicher Artikel obsolet. Statt dessen sollen im Folgenden einzelne Studien detaillierter besprochen werden...
Rezension zu: Alison E. Cooley, The Cambridge Manual of Latin Epigraphy (Cambridge u.a. 2012)
(2015)
Die aktuelle Debatte um Pornographie stellt sich andere Fragen als in den kämpferischen 70er Jahren. In den interdisziplinären Beiträgen des Sammelbandes wird Pornographie als kulturelles Artefakt behandelt, als Begriff, der in Diskurse über Sexualität und Moderne, über Identität und Jugend verwoben ist. Die Autor_innen arbeiten mit empirisch-sozialwissenschaftlichen Methoden Fragen nach dem Nutzer_innenverhalten von Onlinepornographie und jugendlichem Pornokonsum auf, bieten theoriegeleitete Zugänge zur Unbestimmbarkeit von Pornographie, zu ihrer notwendigen Einbettung in andere gesellschaftliche Kontexte sowie künstlerische Interventionen zu ihrem emanzipatorischen Potential. Die Beiträge bieten einen gelungenen Einblick in den aktuellen Stand der Debatte dieses noch jungen Feldes.
Justiz ist nicht allein Sache der staatlichen Gerichtsbarkeit. Gegenwärtig rückt dies immer stärker ins Bewusstsein. Über internationale Wirtschaftsschiedsgerichte, islamische »Friedensrichter«, Sportschiedsgerichte oder justizähnliche Gremien an amerikanischen Universitäten, die über Fälle sexueller Gewalt entscheiden, kann man mittlerweile in den Tageszeitungen lesen. Justizmäßige Entscheidungsinstitutionen, in denen nichtstaatliche Akteure eine – im wahrsten Sinne des Wortes – entscheidende Rolle spielten, sind inzwischen auch in der Rechtsgeschichte ein beliebtes Thema. In der deutschen rechtshistorischen Forschung sind dies vor allem die Schwurgerichte, die Gewerbegerichte (bzw. ihre Vorläufer) und die Schiedsgerichte, bei anderen Spielarten, z.B. den vielfältigen Ausprägungen der Handelsgerichtsbarkeit, fehlt es noch an eingehenderen Untersuchungen – ganz zu schweigen von jenen spezialisierten und teilweise kurzlebigen paritätischen Gremien, in denen die sozialen und ökonomischen Konflikte des Interventions- und Sozialstaats austariert wurden. ...
In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift für Internationale Beziehungen analysieren Christopher Daase und Nicole Deitelhoff (Uni Frankfurt) den Ist-Zustand in der deutschen Disziplin der Internationalen Beziehungen (Fazit: nicht so gut & viel Käse) und rufen zu mehr Beteiligung auf, v.a. beim anstehenden DVPW-Kongress in Duisburg.
Die Lektüre des Buchs beginnt mit dem Titel. Er ist offenbar bewusst vage gehalten. "Die Juristen", als Gattung oder Stand, als Denktypus, als wissenschaftliche Formation? Geht es um Juristen aller Herren und Länder? Und was bedeutet "kritische Geschichte" – ist eine unkritische denkbar? Handelt es sich um eine soziologische historische Studie zur Ausbreitung der Juristen und eine Analyse ihres Einflusses? "The Jurists" ist also ein anspruchsvolles Portal, hinter dem sich jedenfalls kein Juristenlexikon verbirgt. Treten wir also ein und sehen wir zunächst, welchen Ballast Gordley abwerfen musste, um sein Schiff flott zu bekommen. ...
Aussagen über den "Zustand" der Rechtsgeschichte in verschiedenen Ländern sind schwer zu gewinnen und zu gewichten. Akademische Fächer als reale Verbandspersönlichkeiten sind ohnehin eine luftige Konstruktion. Die Zahlen der Professuren in Relation zur Zahl der Universitäten, die Abschlussexamina der Juristenausbildung (mit oder ohne rechtshistorischen Anteil, mit oder ohne Bologna-Modell), die Zahl der Dissertationen, die Ausstattung der Bibliotheken und viele andere Daten lassen sich natürlich erheben. Aber schon die Ausgangspunkte sind unterschiedlich. In den meisten Ländern widmen sich die Rechtshistoriker nur ihrem Fach, während sie in Deutschland in der Lehre auch geltendes Recht vorzutragen und im Examen zu prüfen haben. ...
Welche Wissenschaft könnte es sich leisten, dass ihre Grundlagen im Universitätsstudium nur am Rande, als Wahlfach und ohne zwingende Prüfungsrelevanz gelehrt werden? Im Fall der Rechtswissenschaft ist schon die Wissenschaftlichkeit keine Selbstverständlichkeit, sondern um diesen Anspruch wird im Bermudadreieck von dogmatischer Rechtsanwendungswissenschaft, topisch-rhetorischer Argumentationskunst und methodisch geleiteter Systematisierung immer aufs Neue gerungen. Die Vermittlung der rechtswissenschaftlichen Methoden und Dogmatik in der juristischen Ausbildung sieht sich mit den Anforderungen und Zwängen der Rechtspraxis konfrontiert – das bleibt nicht ohne Wirkung auf die universitäre Rechtswissenschaft, die in der Konsequenz als "Professionswissenschaft" gedeutet wird. Vor dem Hintergrund der starken staatlichen Determinanten für die Juristenausbildung drängt sich die Frage auf, ob nicht die Normgeber des Ausbildungsrechts, einschließlich der Universitäten selbst, in naheliegender Geradlinigkeit die Ausbildung von Praktikern des Rechts anstreben und diese Aufgabe eigentlich seit jeher als Vermittlung der Kunst bzw. Technik richtiger Rechtsanwendung verstehen, auch wenn dies nicht dem Humboldt’schen Ideal einer Qualifikation durch Wissenschaft entspricht. Das mag erklären, wieso die sogen. Grundlagenfächer in der deutschen Juristenausbildung einen schweren Stand haben. ...