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Vom Übermaß an Licht
(2015)
"Ungerechtigkeit" und "Ungleichheit" waren zwei Schlüsselworte der nationalen wie internationalen Frauenbewegung im Hinblick auf die rechtliche Situation von Frauen zu Beginn des 20. Jahrhunderts. Ein von Stephan Meder und Christoph-Eric Mecke 2013 herausgegebener, ausgesprochen lesenswerter und sehr übersichtlich konzipierter Sammelband rückt nun ein bis dato in der Forschung eher vernachlässigtes Thema und Tätigkeitsfeld der Frauenbewegungen des 19. und frühen 20. Jahrhunderts in den Mittelpunkt: das Familienrecht. Mit diesem Interesse stehen die beiden Herausgeber keinesfalls alleine da. Zwei weitere im selben Jahr erschienene Sammelbände, die ebenfalls sehr lohnende Lektüre bieten, lenken ihre Aufmerksamkeit auf die Bedeutung des Familienrechts für Frauen. Die in Married Women and the Law zusammengestellten Aufsätze gehen der normativen und praktischen Bedeutung des für verheiratete Frauen in England und Nordamerika zentralen Rechtskonzepts der coverture vom Mittelalter bis zur "Flut von Reformen im späten 19. Jahrhundert" (4) auf den Grund. Unter coverture verstanden common law-Juristen die Idee, dass Frauen mit der Heirat ihre eigene rechtliche Identität verlören und von der ihres Mannes "bedeckt" (covered) würden. Daraus folgten hauptsächlich personen- und eigentumsrechtliche Einschränkungen für Ehefrauen. Sie verloren u.a. das Recht, Eigentum zu besitzen oder zu verwalten, Verträge einzugehen oder ohne ihren Ehemann eine Klage anzustrengen. Die Artikel in Gender Difference in European Legal Cultures weisen demgegenüber eine breitere thematische Vielfalt auf, was in der Fragestellung des Bandes begründet liegt. Im Fokus stehen hier "die rechtlichen Normen, die sich explizit auf Männer und Frauen beziehen" (11). Es wird danach gefragt, "was die Funktion von Geschlecht in der Schaffung von Recht; und umgekehrt, was die Funktion von Recht in der Schaffung von Geschlecht" sei (11). Dabei geraten der europäische Subkontinent mit Ausnahme Russlands und der weitere Mittelmeerraum vom Mittelalter bis zur Neuzeit in den Blick. Die Fallbeispiele fallen zum Teil sehr unterschiedlich aus (u.a. jüdische Juristinnen, Abtreibung, Inter- und Transsexualität), ein Schwerpunkt zeigt sich aber im Bereich des Güterrechts. ...
Dass die in den letzten Jahren stattfindende Ausweitung der Rechtsgeschichte(n) durch globale und transnationale Perspektiven gerade in der Völkerrechtsgeschichte auf besonders fruchtbaren Boden fällt, liegt auf der Hand. Denn Regulierung, Normierung und Legitimation überregionaler Beziehungen bieten sich wie kaum ein anderes Themenfeld für eine Horizonterweiterung über den Nationalstaat hinaus an. Aus einer vornehmlich europäischen Völkerrechtsgeschichte werden damit Völkerrechtsgeschichten in der Dialektik von lokalen und globalen Bezugspunkten. ...
Als Band zwei der neuen Reihe Religion and Law in Medieval and Muslim Societies (von der inzwischen schon mehrere Titel vorliegen) erschien dieser bemerkenswerte Band. Die Rolle der Juden im Recht des frühen Mittelalters ist natürlich schon mehrfach untersucht worden, doch ist man dankbar für einen Band, der die Forschung widerspiegelt und an vielen Punkten weiter voranbringt. Die einzelnen Beiträge sind in der Regel auch bibliographisch à jour, so dass dieser Sammelband durchaus auch die Eigenschaften eines Handbuchs aufweist. ...
The question of Russia’s European identity has traditionally been controversial. Usually, the country is either defined as belonging to Eastern Europe in a narrower sense or, contrarily, totally excluded from the concept of Europe. From the times of Czar Peter the Great (1689–1725), Russia acquired the unquestioned status of a European power; however, despite the "enlightened" reforms of Empress Catherine the Great (1762–1796), its society remained feudal, its economy backward and its government autocratic. Right up until its collapse, the Russian Empire was decidedly less urbanized and less advanced in agriculture in comparison not only with the West but also with East-Central Europe. ...
Johannes Fried saves the programmatic aim of his book for the last chapter, but I’ll begin with it: unlike their counterparts in China or India or really any other center of historical civilizations, Europe has a particular disdain neither for its oldest period nor for the most recent but for the middle age (507). Some, and Fried chooses his countryman Immanuel Kant as their chief, regard the middle ages as an age lacking in the beauty of the ancient world and without the dedication to reason that his modern counterparts share. He holds Gothic architecture in particular contempt (506). Just as bad, Fried notes, are those who would romanticize the middle ages, ignoring the truly radical thought of characters like Meister Eckhart and William of Ockham, whose philosophical explorations set the stage for the most radical thought of what Kant would regard as his own era’s Enlightenment (508). In his masterful book titled simply The Middle Ages, Fried begins with Boethius and wends his way to Machiavelli in a campaign against such dismissals and such flattening accounts, telling a tale of political thought and philosophical exploration and most importantly of complexity at every step, a journey through Western Europe’s middle millennium that encourages the reader to think of the period as a truly fruitful period of intellectual, political, and social transformation. ...
Bei der hier anzuzeigenden Monographie handelt es sich um die Habilitationsschrift von St. F. P(fahl), mit der er 2011 im Fach Alte Geschichte unter besonderer Berücksichtigung der historischen Hilfswissenschaften an der Heinrich-Heine Universität Düsseldorf habilitiert wurde. Die Dissertation und die weiteren Veröffentlichungen weisen den Autor als provinzialrömischen Archäologen aus...
Die gediegene Qualität von Matthias Gelzers (* 1886, † 1974, Inhaber des Frankfurter Lehrstuhles für Alte Geschichte von 1919 bis 1955) Cicero-Biographie lässt sich bereits daraus ersehen, dass schon ihr Vorläufer, Gelzers RE-Artikel über Cicero aus dem Jahre 1939, ab den 1950er Jahren mehrfach, besonders für Studenten, nachgedruckt worden war. Dieser Artikel bildete dann den Grundstock für die 1969 veröffentlichte Biographie Ciceros, die Gelzer – erweitert vor allem um die philosophischenAspekte aus Ciceros Leben und Schaffen – seinen Biographien über Caesar (letzte Fassung 1960, erstmals 1921) und Pompeius (letzte Fassung 1959, erstmals 1944 bzw. 1949) an die Seite stellte...
Eine Monographie zur Geschichte der römischen Provinz Germania Superior existiert bislang nicht, wenngleich zahlreiche Artikel, Einzelstudien und auch Bücher sich mit einzelnen Aspekten oder der Provinz insgesamt beschäftigen. Insofern kann man dem Klappentext des hier besprochenen Buches von M. K(lee) durchaus zustimmen, dass es sich um eine „längst überfällige“ Studie handelt, wobei zugleich ein „neuer Blick“ auf die „Gründung und Entwicklung“ der Provinz versprochen wird...
Die von J. Wiesehöfer herausgegebene Reihe Oriens et Occidens ist um einen neuen, wissenschaftsgeschichtlich wie kulturhistorisch wertvollen Band bereichert worden, den inzwischen 22. der 2001 begonnenen Reihe. Verfasst hat ihn der emeritierte amerikanische Gelehrte Lawrence J. Baack (* 1943), der sich u.a. durch seine Forschungen zur deutschen Geschichte des frühen 19. Jhs. einen Namen gemacht hat und auch über dänische und schwedische Sprachkenntnisse verfügt. Schon der fünfte Band der Reihe war derselben Thematik gewidmet. Er ist als Begleitband höchst wertvoll mit seinen zahlreichen Spezialbeiträgen, die in dieser Ausführlichkeit vom Vf. nicht behandelt werden konnten. Der Titel darf – auch wenn in der Forschung oft von der „Arabischen Reise“ gesprochen wird – nicht darüber hinwegtäuschen, dass zwar das Hauptziel der von J. D. Michaelis, einem Professor für Philosophie an der damals neu gegründeten Universität Göttingen, angeregten, vom dänischen König Friedrich V. († 1766) finanzierten Expedition von sechs Personen der Jemen war, der am 27.12.1762 mit der Ankunft in al-Luḥayya erreicht wurde. Doch durch den Tod des Philologen und des Botanikers am 25.5. bzw. am 11.7.1763 entschloss man sich bereits am 24.8.1763, nach Indien abzusegeln, aber durch den Tod des Zeichners und des Assistenten nur wenige Tage später kamen nur noch Niebuhr und der Arzt am 11.9.1763 in Bombay in Indien an, und nachdem auch dieser im Februar 1764 verstarb, setzte Niebuhr als Einzelforscher die Reise durch den Vorderen Orient bis zu seiner Rückkehr im Herbst 1767 fort...