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Es ist nicht zu übersehen, dass spätestens seit der Jahrtausendwende in den Geisteswissenschaften ein gesteigertes Bedürfnis nach einer Historisierung der eigenen Zunft existiert, bei der es nicht um die eher pflichtschuldige Übung eines einleitenden Forschungsstandes geht, von dem aus die eigene Arbeit vorangetrieben wird, sondern die die Wissensbestände des Fachs selbst zum Thema hat. Auch die Rechtsgeschichte reiht sich hier ein in einen allgemeinen Trend zu (geisteswissenschaftlicher) Wissenschaftsgeschichte und vielleicht ist es nicht verfehlt, mit Ernst-Wolfgang Böckenförde und seiner 1961 erschienenen (philosophischen) Dissertation einen gleichermaßen frühen wie wirkmächtigen rechtsgeschichtlichen Innovator zu identifizieren. ...
Rezension zu: Michael Stolleis: Brotlose Kunst. Vier Studien zu Johann Peter Hebel (Sitzungsberichte der wissenschaftlichen Gesellschaft an der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main, Bd. XLIV, Nr. 2), Stuttgart 2006, ISBN 13: 978-3-515-08916-6, Franz Steiner Verlag, Stuttgart 2006, 19 Euro.
Rezension zu: Dagmar Stutzinger : Griechen, Etrusker und Römer. Eine Kulturgeschichte der antiken Welt im Spiegel der Sammlungen des Archäologischen Museums Frankfurt Regensburg 2012, Schnell & Steiner, ISBN 978-3-7954-2510-4, 528 Seiten mit 220 Farbabbildungen und 345 Schwarz-Weiß-Abbildungen, 49,95 Euro.
Es lag, jedenfalls seit dem 43. Historikertag im Jahr 2000, in der Luft: Geschichte hat etwas mit Gehirn zu tun. Für das Gehirn zuständig ist Wolf Singer, für die Geschichte Johannes Fried. Das Rendezvous der beiden Wissenschaften und Wissenschaftler hat für beträchtlichen Wirbel in der Tages- und Fachpresse gesorgt, hat in der Historikerzunft Beckmesser ebenso auf den Plan gerufen wie Trittbrettfahrer und Beifallklatscher. Im Jahr 2002 haben Singer und Fried – sorgsam getrennt – die Quintessenz ihrer Erkenntnisse publiziert. Der von beiden konsentierte Befund ist so schlicht wie richtig: Alle Wahrnehmung beruht auf hochselektiven neuronalen Schaltungen im Gehirn; alles Erinnern ist das ebenfalls hochselektive Ergebnis von Vergessen. Das gilt für historische Akteure ebenso wie für spätere und gegenwärtige Beobachter, so dass "es keine sinnvolle Trennung zwischen Akteuren und Beobachtern gibt, weil die Beobachtung den Prozess beeinflusst, selbst Teil des Prozesses wird". Eine infinite, hin und wieder durch willkürliche Zeitsetzung scheinbar unterbrochene Kette von Beobachtungen und Beobachtungen von Beobachtungen – das nennt man "Geschichte". ...
Sechs Lektionen in europäischer Rechtsgeschichte hat van Caenegem locker aneinander gereiht. Eine jede Lektion dürfte mindestens eine Doppelstunde beansprucht haben im »Magister Iuris Communis Programme« der Universität Maastricht. Glücklich, wer dabei gewesen. Denn nicht die gewohnte, doch im Unterricht keineswegs bewährte Gliederung nach Epochen, Chronologie oder Regionen bestimmt das Konzept. Vielmehr hat jede Lektion, in Buchform nun jedes Kapitel, ein Thema, ein Problem, einen Fokus. ...
In ihrer Dissertation geht Kathrin Schrader der Frage nach, welche Selbsttechnologien Frauen entwickeln, deren Lebensrealitäten von der Verschränkung von Drogenkonsum und Sexarbeit geprägt sind. Auf der Basis von acht Interviews mit drogengebrauchenden Sexarbeiterinnen analysiert sie mittels einer gouvernementalitätstheoretischen Perspektive und der Intersektionalen Mehrebenenanalyse die Handlungsfähigkeiten im Kontext massiver gesellschaftlicher Diskriminierungen in den Subjektkonstruktionen der interviewten Frauen. Auf diese Weise kann sie sehr überzeugend die Wechselwirkungen von gesellschaftlichen Strukturen, Stereotypen und Diskursen sowie Identitätskonstruktionen herausarbeiten und leistet somit einen wichtigen Beitrag zur Dekonstruktion des gesellschaftlichen Umgangs mit dieser Gruppe.
Mit dem Dreiteiler „Unsere Mütter, unsere Väter“ hat das ZDF eine neue Diskussion über das Verhalten und die Verantwortung der Deutschen während des Zweiten Weltkrieges ausgelöst. Doch die Hoffnung auf eine Differenzierung der öffentlichen Diskussion wurde in den Talkshows des Senders rasch enttäuscht.
Hans-Georg Soldat rezensiert für die Berliner Morgenpost Wolfgang Harichs 1999 postum erschiene Autobiographie "Ahnenpaß. Versuch einer Autobiographie". Das Buch, das Antwort in Form einer Autbiographie zu geben versucht, ist ein Unikum - schon deshalb, weil es postum erscheint; Harich starb 1995 im Alter von 72 Jahren. Es enthält Fragmente, die Harich 1972 verfasste (sowie spätere Ergänzungen), und einen Gesprächsteil: Niederschriften von Video- und Fernsehaufzeichnungen mit dem Filmemacher Thomas Grimm (Hrsg.). Wissenschaftlichen Anspruch hat das Buch kaum, es ist eher Lesestoff für historisch Interessierte, Fundgrube für jene, die die innerparteiliche Opposition der Fünfziger Jahre aus der Sicht eines der Hauptbeteilgten kennenlernen wollen.
Die Frage nach Entstehung und Quellen des Schwabenspiegels ist ein gewissermaßen traditionelles Thema der germanistischen Rechtsgeschichte, es betrifft "das große Unbekannte" und sein Verhältnis zum Augsburger Stadtrecht von 1276, ein "klassisches Forschungsfeld", auf dem sich nun die zu besprechende Bayreuther Dissertation von Lucas Wüsthof bewegt. Wüsthof verweist auf Karl August Eckhardt, der 1927 als letzter Forscher die Abhängigkeit beider Rechtsquellen untersucht und festgestellt habe, dass die Verfasser des Augsburger Stadtrechts "eine Art Urtext" des Deutschen- und des Schwabenspiegels gekannt haben müssten (1–5). ...
Hans-Georg Soldat rezensiert für NDR 3 / Radio 3 den im Jahr 2000 erschienen Erstlingsroman "Tintenpalast" des Leipziger Schriftstellers Olaf Müller. In langen Retrospektiven entrollt sich in der namibischen Wüste ein Bild der gewesenen DDR und der Verwüstung, die sie im Leben ihrer Bewohner angerichtet hat.
Wenn die überarbeitete und gänzlich neu gestaltete Fassung eines NBB-Bandes nach über 50 Jahren (!) endlich wieder in gedruckter Form verfügbar ist, so löst allein schon dieser Umstand bei der interessierten Leserschaft Glücksgefühle aus. Aber nun ist er ja endlich wieder auf dem Buchmarkt erhältlich: „Der Feldhamster“.
Hans-Ulrich Wehlers Gesellschaftsgeschichte ist eine Art historiographisches Markenzeichen. Herrschaft, Wirtschaft und Kultur bilden als prinzipiell gleichberechtigte "Achsen" die Betrachtungsebenen bereits im ersten Band der Gesellschaftsgeschichte von 1987.1 Schon damals gestand er im methodischen Programm zu, dass es auch den Primat einer "Achse" geben könne – im vierten Band2 ist nun von der Balance der Achsen tatsächlich immer weniger zu spüren: Mehr und mehr räumt der Autor der Politik den Primat ein, die Bedeutung der Achse "Herrschaft" wächst kontinuierlich. Dies kann man Wehler als Abweichung von seinem methodischen Gesamtprogramm vorhalten oder anerkennen, dass er zu Recht für die analytische Erfassung insbesondere der Endphase Weimars und der Zeit des Nationalsozialismus nicht dogmatisch an seinem ursprünglichen Konzept festgehalten hat. ...
Rezensionen zu: Richard Wagners politische Theologie : Kunst zwischen Revolution und Religion / Peter Hofmann. - Paderborn : Verl. Ferdinand Schöningh, 2003. - 320 S., ISBN 3-506-73929-8, 39,80 Euro Richard Wagner : Ahasvers Wandlungen / Dieter Borchmeyer. - Frankfurt am Main [u.a.] : Insel Verl., 2002. - 647 S., ISBN 3-458-17135-5, 44,90 Euro.
Allein die Texte zur Abwicklung des Frankfurter Instituts für Sexualwissenschaft 2006 füllen ein Viertel dieses Sammelbandes. Doch Wundenlecken ist nicht die Sache des Autors und ehemaligen Institutsleiters Volkmar Sigusch, der als einer der renommiertesten Sexualwissenschaftler weltweit gilt. Sein facettenreiches Buch enthält neben zeithistorischen Dokumentationen höchst unterschiedliche, allerdings auch unterschiedlich gut lesbare Artikel zu aktuellen die Sexualität als gesamtgesellschaftliches Phänomen betreffenden Fragen. Es kulminiert in scharfer sexualwissenschaftlich fundierter Gesellschaftskritik.
Während des Kalten Kriegs, in den späten fünfziger Jahren, gab es DDR-Kampagnen gegen die "Blutrichter" des NS-Staates, die in der Bundesrepublik wieder in ihre Ämter als Richter und Staatsanwälte gelangt waren. Bald folgten auch in Westdeutschland Ausstellungen, Vorlesungsreihen und eine unübersehbare Zahl von Publikationen, in denen nicht nur die personellen Kontinuitäten skandalisiert, sondern auch weiterwirkende Denkmuster der Rechtsprechung selbst behauptet wurden. Die sowjetische Besatzungszone, die nach 1945 alle bürgerlichen Richter, von denen etwa 80% NSDAP-Mitglieder gewesen waren, entlassen hatte, gab sich vor diesem Hintergrund selbstzufrieden als "antifaschistischer" Staat. Die NSDAP-Mitgliedschaft zahlreicher eigener Kader hielt sie verborgen. ...
Rezension zu: Gaye Suse Kromer: Obszöne Lust oder etablierte Unterhaltung? Zur Rezeption pornografischer Filme. Hamburg: Diplomica Verlag 2008. 232 Seiten, ISBN 978-3-8366-6730-2, € 39,50 Die Autorin befragte vier Männer und vier Frauen zu ihrer Pornografienutzung und ihren Rezeptionserfahrungen mit dem pornografischen Film Adrenalin (Italien 2003). Selbst nach Maßstäben einer Qualifikationsarbeit überzeugen die Überblickskapitel zu Rechtsgrundlagen, Definition und Geschichte des pornografischen Films, zur theoretischen und fachlichen Verortung nicht; diese werden später auch nicht auf die Interviews bezogen. Den Hauptteil stellen die Interviews dar. Der Autorin gelingt es nur teilweise – so bei der Entwicklung der Leitfragen –, stringente Kategorien für die Auswertung der qualitativen Interviews zu entwickeln. Die im Anhang des Buches abgedruckten Interviews stellen eine interessante Quelle für die Erforschung der Rezeption pornografischer Filme dar.
Einst, so sagen manche, gab es nur ein Gesetz, Gottes Gesetz, das gleichzeitig und ununterschieden in der Natur, unter den Menschen, auf der Erde und im Himmel galt. Dann aber teilte sich das Gesetz vielfach: in die Gesetze der Natur, des Gottes, des Rechts, der Wissenschaft, der Geschichte … Die Geschichte ist nicht zu Ende. Und so vermag die Frage nach der Pluralität von Gesetzen und Gesetzlichkeiten immer noch zu interessieren, besonders für den Fall, dass die Gesetze miteinander ins Gehege kommen, einander widerstreiten und ihren je eigenen Anspruch auf universale Geltung behaupten. ...
Ursula Renner rezensiert Waltraud Wiethölters Tübinger Habilitationsschrift "Hofmannsthal oder Die Geometrie des Subjekts", in der ein Zugang zu Hofmannsthals Erzählprosa erprobt wird, der über die Grenzen der abgeschlossenen Texte hinausgreift und sie als ein chronologisch sich entwickelndes Textkontinuum versteht. Neben den Erzählungen werden die essayistische Prosa und die Notizen aus dem Nachlaß einbezogen, welche in ihrem Umfang - und auch ihrer Bedeutung - erst nach und nach durch die Bände der kritischen Ausgabe ans Licht kommen. Die Verfasserin macht einen Zusammenhang sichtbar, der von dem frühen autobiographischen Fragment "Age of Innocence" und dem "Märchen der 672. Nacht" und den vieldiskutierten "Brief" des Lord Chandos, das Kunstmärchen "Frau ohne Schatten" bis hin zum "Andreas"-Fragment reicht, an dem Hofmannsthal seit 1907 bis zu seinen letzten Lebensjahren "laborierte". Die Anlayse dieses Romanentwurfs beansprucht den größten Raum - mehr als 100 Seiten - in Wiethölters Untersuchung.
Krieg, das haben wir von den Massenmedien gelernt, ist nur dort, wo jemand zusieht, das spectaculum bedarf des Mediums. Mediale Aufmerksamkeit bestimmt darüber, ob Kriege und ihre Folgen überhaupt noch von jemand anderem wahrgenommen werden als von den unmittelbar Betroffenen. Manipulationen über die Nachrichten vom Krieg sind so alt wie das Kriegswesen, nur tritt heute neben die Manipulation das Ringen um die knappe Währung Aufmerksamkeit. Längst haben wir uns an bizarre Mitteilungen wie die gewöhnt, der Afghanistan- Krieg sei der erste des neuen Jahrtausends gewesen, während dauerhaft schwelende Kriegsherde der Welt unbeachtet bleiben. Und längst ringen die Siegessicheren darum, dass sie ihren Krieg vor allem medial gewinnen – das andere ist gar nicht so wichtig. Um all dies geht es Thomas Scharff in seiner Habilitationsschrift eigentlich gar nicht. Eigentlich. Dennoch ist er mit seiner Analyse von Texten über den Krieg der Karolinger ganz nah dran am 21. Jahrhundert. Nicht warum Krieg geplant, geführt und wie er gewonnen wird, sondern das Schreiben der "Intellektuellen" über Krieg, der Krieg als Thema – das ist Scharffs erklärtes Vorhaben. Nach Politik und Sozialgeschichte soll nun die Historiographiegeschichte den Blick auf neue Facetten eröffnen. ...
Vögel und Freileitungen
(1998)
In Deutschland mit einer kaum mehr überschaubaren Vielfalt an ornithologischen Fachzeitschriften erobern sich themenbezogene Sonderhefte zunehmend erfolgreich eine Nische. Menschen, die in Behörden, Verbänden und anderswo praktischen Naturschutz betreiben, erhalten dadurch erst wieder eine reale Chance, neueste Forschungsergebnisse der wissenschaftlichen Vogelkunde mit Praxisbezug kennenzulernen und umzusetzen. Den Herausgebern dieses Sonderheftes ist das bereits seit längerem bewusst.
Durch diese Studie beabsichtigt Vanda Fiorillo, die deutsche Naturrechtslehre der frühen Neuzeit auf einen gemeinsamen Nenner zurückzuführen, um damit ein Modell zu identifizieren, das uns auch dabei helfen kann, unsere Gegenwart, d. h. den historischen Zustand der polyarchischen Demokratien, zu verstehen und zu beherrschen. Das erwünschte allgemeine Prinzip findet die Verfasserin in der Theorie des Pflichtenstaats, die sich dadurch auszeichne, dass sie in der Konstruktion des Gemeinwesens nicht vom Recht des Einzelnen, sondern von dessen Pflichten ausgehe, und so ein besonderes Modell (7), einen "sittlichen und vernunftmäßigen Archetyp in der deutschen Auffassung von der Politik" (8) darstelle. Am eindeutigsten lasse sich die Idee des Pflichtenstaats bei den Autoren der Kant-Zeit rekonstruieren, deren theoretische Voraussetzungen auf Wolff und Pufendorf zurückgingen. Die Idee der Pflicht sei bei allen Autoren des späten 18. Jahrhunderts so grundlegend, dass auch Schriftsteller aus entgegengesetzten Lagern wie der preußische Liberale Johann Adam Bergk und der radikale Demokrat Ernst Ferdinand Klein gleichermaßen berücksichtigt werden können. ...
Der Wandel von Perspektiven, Deutungen, Methoden und Themen bestimmt den wissenschaftlichen Fortschritt. Deshalb zerbricht die Vorstellung sicheren Wissens über die Generationen hinweg, so dass sich die Vergangenheit in den historisch arbeitenden Kulturwissenschaften in immer neuen Methodenwenden verändert. Der moderne Mut, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aktiv in die Subjektivität ihrer Perspektivierungen einzubauen, bringt die steuernde Macht des Erkenntnisinteresses und seiner Veränderungen vermehrt zur Geltung. Dabei geraten selbst traditionelle Kontrollinstanzen der historisch-kritischen Hermeneutik in die Debatte. Während heute die einen das Vetorecht der Quellen beschwören, stellen andere die beständig verformende Kraft des Gedächtnisses und damit die Relativität punktueller schriftlicher Fixierungen heraus. ...
Die rechtsförmige Bewältigung von Leid, Ungerechtigkeit und Unrecht, die durch die kommunistischen Regime der DDR, Osteuropas und der UdSSR verursacht wurden, ist Gegenstand zahlreicher rechts- und geschichtswissenschaftlicher Studien. Untersucht werden die Aufarbeitung des Unrechts durch Strafrecht und die Regelung von Restitution sowie Entschädigung im Fall von Enteignungen. Oft wird – auch infolge der Spezialisierung der jeweiligen Wissenschaftler – das Genre des Länderberichts gewählt. Untersuchungen, die in vergleichender Absicht auch die Aufarbeitung nationalsozialistischen Unrechts einbeziehen, gehen von einer Vergleichbarkeit aus, ohne dass darüber ein neuer Historikerstreit entbrannt wäre. ...
Die Geschichte klingt bekannt: Ein Rechtssystem etabliert im 19. Jahrhundert eine liberale institutionelle Ordnung. Eine Verfassung garantiert mehr oder weniger verbindlich individuelle Rechte, flankiert von einer prinzipiell nach Vertragsfreiheit und Eigentumsfreiheit gestalteten Privatrechtskodifikation. Zu Beginn des 20. Jahrhunderts gerät das liberale Gleichgewicht jedoch ins Wanken. Arbeitende Menschen artikulieren ihre Interessen schärfer als zuvor, es entsteht revolutionärer Sprengstoff, die "soziale Frage" ist allgegenwärtig und das Privatrecht der alten Ordnung scheint keine Antworten darauf zu haben. Es beginnt ein Ringen zwischen neuen, zunehmend radikalen politischen Bekenntnissen, die den Gegensatz der Klassen entweder zugunsten einer Klasse – wenn nötig gewaltsam – entscheiden oder ihn beseitigen wollen, durch Harmonisierung widerstreitender Interessen. Die neuen politischen Richtungen beeinflussen entscheidend das Privatrecht. Das Arbeitsrecht, als neu entstehende Disziplin, gerät in das Spannungsfeld der politischen Glaubenskämpfe des neuen Jahrhunderts und gewinnt gerade durch sie an Relevanz. ...