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Das deutsche Rentensystem und der Generationenvertrag sind unter Druck geraten. Demografische Verschiebungen, anhaltende Massenarbeitslosigkeit sowie die Übertragung des westdeutschen Systems der Altersvorsorge auf die neuen Bundesländer führten zu einem Paradigmenwechsel in der Alterssicherungspolitik. Durch die mit der Riester-Förderung eingeführte private Altersvorsorge, das Alterseinkünftegesetz und die 2006 beschlossene sukzessive Erhöhung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre im Jahre 2029 sind die rentenpolitischen Konsolidierungsmaßnahmen vorerst zu einem Abschluss gekommen. Der Generationenvertrag, nach dem »der Anspruch der Rentner auf Sicherung ihres Lebensstandards und der Anspruch der Beitragszahler auf Berücksichtigung ihrer Leistungsfähigkeit gleichermaßen beachtet werden müssen«/1/, wurde somit durch die Stärkung der privaten und betrieblichen Vorsorge und eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit ergänzt. ...
"... leer im Inneren" : Adornos Toscaninikritik, weißer Stil und ein abgefressener deutscher Wald
(2007)
Schillers Balladen genießen einen mehrdeutigen Ruf: Ihre Popularität ist nicht zu bezweifeln, und fast jeder hat einzelne Wendungen und Bilder vor Augen wie jenen Kranichschwarm, der plötzlich dunkel über dem Theater erscheint. Aber die Balladen sind didaktisch in fragwürdiger Form instrumentalisiert worden – ‚23 Strophen bis zur nächsten Woche auswendig lernen’ – und zudem lassen sie sich nur schwer in den Entwicklungsgang der modernen Lyrik einordnen. (...) Dies hat zur Unterschätzung der Texte und auch zu einer intellektuellen Herabstufung geführt. (...) Nun erschließen sich ‚Die Kraniche des Ibycus’ in der Tat beim ersten Lesen dem Verständnis, aber sie enthalten gleichwohl ein Programm, und so sollen sie gedeutet werden: Als Popularisierung zentraler Postulate der Weimarer Klassik, als exotische Form poetologischer Ideen, die in anderen Texten Schillers, etwa in seinem Aufsatz über die ‚Schaubühne’ oder in seinen ‚Briefen über die ästhetische Erziehung’, in esoterischer Form vorliegen. (...) Die Implikationen der Ballade und im Besonderen das in ihr dargestellte Verhältnis von Kunst und Religion lassen sich am besten in jener Passage erfassen, in der das Theater und die Theateraufführung, die zur Enttarnung der Mörder führt, beschrieben werden.
"Ci-ce-ro! Ci-ce-ro!"
(2007)
"Journalistisch" ist ein Prädikat, das, wenn es von seriösen deutschen Wissenschaftlern verliehen wird, einen abfälligen, geringschätzigen, wenn nicht sogar hochnäsigen Klang hat. "Flotte Schreibe", die jede noch so gediegene Tageszeitung von ihren Autoren erwarten darf oder erwarten sollte, ist, wenn sie einem Habilitanden im Gutachten attestiert wird, ein fast schon tödliches Verdikt. Je flotter, desto näher rückt der Schreiberling dem Urteil, das Theodor Mommsen schon über Cicero verhängte: "eine Journalistennatur im schlechtesten Sinn des Wortes …" Um nicht in den Abgrund solcher Verdammung zu fallen, bewegen sich Historiker in Zeiten, die trotz allem "Sichtbarkeit" verlangen, zuweilen auf einem Schleichpfad: Sie schreiben Biographien und Sammelbände mit Biographien. Da darf man ein bisschen flott und populär und journalistisch sein. Weil ja große Männer im Grunde genau so menschlich sind, wie es die Julia in Lore-Romanen ist. ...
U radu se daje pregled problema povezanih s normativnim statusom čestičnih/vezničkih skupina da li, je li i čestice/veznika li. Pokazuje se da postoji nekoliko pogrješaka povezanih s tumačenjem normativnog statusa i raspodjele tih skupina i te čestice te se provjerava normativno pravilo prema kojemu skupinu da li treba u standardnome jeziku zamijeniti česticom li (o tome se posve pogrješno često piše kao o zamjeni da li s je li, a skupina je li, s iznimkom skupine je li da koja ima funkciju dopunskoga pitanja, u standardnome jeziku ne postoji kao čestična/veznička skupina jer je njezin prvi član uvijek 3. lice prezenta glagola biti). Određuje se normativni status skupine je li, tj. pokazuje se da je ona u hrvatskome jeziku ili zastarjela ili da pripada razgovornomu stilu. Također se provjeravaju pravila u skladu s kojima se normativni status skupine da li u izravnome pitanju razlikuje od njezina statusa u neizravnome pitanju i prema kojima se skupina da li i u standardnome jeziku pojavljuje pri izricanju potvrdnosti te u alternativnim pitanjima. Donose se uvjeti zamjenjivosti skupina da li česticom/veznikom li, tj. izdvajaju se sintaktički konteksti u kojima ta zamjena nije potrebna ili nije moguća.
"Das beseufze ich oft ..." : antiker Papyrus neu gefunden: Sapphos lyrische Klage über das Alter
(2007)
Die Gedichte der Sappho, die um 600 v. Chr. auf der Insel Lesbos lebte, stehen am Anfang der griechischen und damit der europäischen Literaturgeschichte; nur wenige ältere Texte sind erhalten, darunter allerdings die beiden großen Epen Homers, die Ilias und die Odyssee, auf die sich auch Sappho in ihrer Poesie häufiger bezieht. Unter den wenigen Dichterinnen der Antike ist Sappho ohne Zweifel die berühmteste: Schon das Altertum pries sie wegen der Eindringlichkeit ihrer oft homoerotisch gefärbten Dichtung als »zehnte Muse« oder schlichtweg als »Wunderding. « Trotzdem hat es die Überlieferung nicht gut mit ihr gemeint. Denn von den insgesamt neun Büchern, in denen man in der Antike ihre Gedichte las, sind heute nur noch kümmerliche Reste erhalten. Wir verdanken sie zum einen späteren Autoren, die Verse der Sappho in ihren Schriften zitiert haben. Zum anderen enthalten Fetzen von antiken Papyri, die systematische Ausgrabungen seit dem Ende des 19. Jahrhunderts vor allem in Ägypten ans Licht gebracht haben, auch Fragmente aus Sapphos Poesie.
Inhalt - BIX: Pole position and Runner-up - UB Frankfurt: Funktionen, Zahlen, Sammlungen, Datenbanken, Sondersammelgebiete - SSG Germanistik: Bestand, Schwerpunkte, Gegenwart, Budget, Sammelauftrag - Sammlung Deutscher Drucke: "Verteilte Nationalbibliothek", Zeitsegment 1801-1870 - Informationsdienste: Bibliographie der deutschen Sprach- und Literaturwissenschaft (BDSL), Neuerwerbungsliste Germanistik, Bibliographie germanistischer Bibliographien (BgB), DigiZeitschriften, Flyer - Fachreferat: Literaturausstellungen, Begleitheft
Der vorstehende Beitrag hat untersucht, ob die Praxis, „defensive bids“ in Staatsanleiheauktionen abzugeben oder die Veröffentlichung einer künstlich erhöhten „Bid to Cover-Ratio“ durch die Emittenten von Staatsanleihen sowie ihre „Primary Dealers“ eine verbotene Marktmanipulation im Sinne des § 20 a WpHG darstellen. Das rechtspolitisch wenig überzeugende Ergebnis ist, dass der Emittent und Auslöser dieser Vorgänge – mangels Anwendbarkeit der Norm – nicht gegen das Verbot des § 20 a WpHG verstößt, die privatrechtlich organisierten „Primary Dealers“ – durch die Veröffentlichung der Kennzahl – hingegen durchaus. Inwiefern das aufgezeigte und als Marktmanipulation erkannte Verhalten strafrechtlich sanktioniert werden kann, soll hier nicht erörtert werden, hängt es doch sehr stark vom jeweiligen Einzelfall ab. Der Reputationsschaden, der aus dem Vorwurf der Marktmanipulation entsteht, ist indes nicht zu unterschätzen. Vielleicht gelingt es den „Primary Dealers“ aber gerade deswegen, unter Hinweis auf § 20 a WpHG die Finanzagenturen der Emittenten davon abzuhalten, „defensive bids“ von ihnen einzufordern. Insbesondere der gemeinschaftsrechtliche Hintergrund des Verbots der Marktmanipulation und das Streben nach einem Gleichlauf der Aufsichtspraxis für Marktmanipulationen legen es nahe, dass sich die Aufsichtsbehörden der entsprechenden Emittenten genauer mit den Vorgängen um die Staatsanleiheauktionen befassen. Schließlich besteht auch in Frankreich ein Verbot der Marktmanipulation in Form der Art. L. 465-2 Code monétaire et financier i.V.m. Art. 631-1 Règlement général de l’autorité des marchés financiers (AMF). Darüber hinaus stehen die Anforderungen der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFiD) zur „best practice“ und dem Transparenzgebot zum Schutz der Anleger im Widerspruch zu dem geschilderten Verhalten. Vor diesem Hintergrund sollten weder „defensive bids“ eingefordert noch abgegeben werden. Damit wäre nicht nur den „Primary Dealers“, sondern vor allem dem Markt für Staatsanleihen und den Anlegern gedient.
Phantastik, Unwirklichkeit, Traum, Wahn, Tod und Apokalypse sind stichwortartig schnell skizzierte und auch notwendige Orientierungspfeiler zur Vermessung von Kubins Romanwerk als phantastischer Topos im Literaturuniversum des frühen 20. Jahrhunderts. Fungieren sie doch in gewissem Sinne auch als Hinweismarken, die auf die andere Seite humaner Rationalität hindeuten und je nach Ansatz biographische, psychoanalytische, politische oder auch sozial-historische Interpretationen ermöglichen. Doch sollte man nicht, wenn man - wie in diesem Aufsatz - die Visionarität des Textes für (post-)anthropologische Diskurse des späten 20. und frühen 21. Jahrhunderts sichtbar machen will, das Augenmerk auf Dispositionen legen, die auf Arthur Schopenhauers anti-rationalistische Philosophie referierend Fragen nach Raum-Zeit Konstellationen aufwerfen?
Das im ‚Biedermeier’ verbreitete Frauenbild bevorzugte introvertierte, sanfte und tugendhafte Frauen, häusliche, in der Familienpflege aufgehende Geschöpfe, die neben einer zahlreichen Kinderschar auch für den außer Hause arbeitenden Gatten zu sorgen hatte. Die vom Mutter- und Gattinnentypus abweichende Frau geriet leicht in den Ruf der Außenseiterin. Suffragetten waren wenig geschätzt, die männliche Phantasie liebte mehr das Exotische oder das Zauberhafte. Nichtbürgerliche Frauen waren Elfentypen, zarte Wesen der Lüfte oder des Wassers, Feen und Nixen. Die Literatur des 19. Jahrhundert wimmelt von solchen Wasserfrauen, Melusinen und Undinen bis zur schönen Lau. Oder sie waren Unholdinnen, Hexen aller Art, wie man sie von Shakespeare her kannte, meist hässlichen Aussehens, geschmückt mit Warzen und Krallenfingern, und ausgestattet mit fataler Zauberkraft. Ludwig Richter, der durch seine Illustrationen von Ludwig Bechsteins Märchen besondere Popularität erlangte, hat drei solcher Zauberfrauen prototypisch fixiert: die „alte schlimme Hexe“, die Zauberin und die Nixe. [...] Es wäre sonderbar, wenn Opernkomponisten nicht nach diesem dankbaren Stoff gegriffen hätten. Hatte bereits die Antike in der Gestalt Kirkes eine veritable Zauberin, und lieferte Ariost mit seinem „Rasenden Roland“ auch eine brauchbare Vorlage für Händels Oper „Alcina“, so boomten insbesondere im 18. Jahrhundert Zauberstücke und auch Zauberopern. Hier konnte die geheimnisvoll-magische Macht weiblicher Verführung auf die Bühne gestellt werden und die Männer als letzten Endes genasführtes schwaches Geschlecht entlarvt werden. Gehört nicht etwa auch Mozarts „Zauberflöte“, in der Magie und Zauberei eine große Rolle spielen, noch zu den Ausläufern dieses Typus?
Im Jahre 1930 erscheint im stahlhelmnahen Berliner Frundsberg-Verlag ein von dem "konservativ-revolutionären" (Armin Mohler) Publizisten Franz Schauwecker herausgegebener Sammelband mit zwanzig Beiträgen unter dem Titel "Mondstein. Magische Geschichten", darunter ein Text Ernst Jüngers, "Sizilianischer Brief an den Mann im Mond". Mit gerade mal vjerzehn Druckseiten und einigen reichlich kryptisch anmutenden Stellen könnte man ihn im riesenhaften, in acht Jahrzehnten gewachsenen Opus Jüngers getrost vernachlässigen, wenn er ihn nicht selbst zu einem maßgebenden Schlüsseldokument autorisiert hätte [...]. Hier will ich zeigen, wie man den "Brief" tatsächlich als Zäsur von Ernst Jüngers Autorschaft lesen kann, indem er auf eine Tendenz der Zeit bezogen wird, die ich den Einspruch des beginncnden 20. Jahrhunderts gegen das ausgehende 19. nennen möchte. Gleichzeitig wird deutlich, daß "theologische" oder "philosophische" Fragestellungen einen ungewohnt anderen Zugang zu Jüngers Frühwerk eröffnen.