Refine
Year of publication
Document Type
- Part of Periodical (11946) (remove)
Language
- German (8526)
- English (2814)
- French (294)
- Multiple languages (199)
- Portuguese (52)
- Spanish (22)
- dut (12)
- Turkish (12)
- mis (5)
- Croatian (4)
Keywords
- taxonomy (316)
- new species (256)
- Frankfurt <Main> / Universität (248)
- Vorlesungsverzeichnis (222)
- Hochschullehrer (143)
- Verzeichnis (143)
- Literaturwissenschaft (137)
- Linguistik (124)
- Deutsch (112)
- Financial Institutions (87)
Institute
- Präsidium (1124)
- Wirtschaftswissenschaften (568)
- Sustainable Architecture for Finance in Europe (SAFE) (492)
- Medizin (211)
- Evangelische Theologie (189)
- Institut für Wissenschaftliche Irenik (152)
- Gesellschaftswissenschaften (141)
- E-Finance Lab e.V. (137)
- Extern (133)
- Universitätsbibliothek (114)
Zukunftsutopien und Weltraumträume : sozialistische Science-Fiction-Filme aus dem Osten Europas
(2017)
Wenn die 67. Internationalen Filmfestspiele Berlin dieses Jahr ihre Retrospektive unter dem Titel "Future Imperfect" dem Science-Fiction-Film widmen, dann lässt sich dies auch als ein Beitrag zum anstehenden 100. Jahrestag der Oktoberrevolution sehen. Denn schaut man sich die auf der Berlinale präsentierten Filme aus dem sozialistischen Osten Europas heute an, dann ist das auch - wie Boris Groys in Hinsicht auf unsere "postkommunistische Situation" schreibt - ein Blick zurück aus einer neoliberalen Welt der "offenen, heterogenen und pluralistischen Märkte" auf das Projekt einer "universalistischen, aber geschlossenen Gemeinschaft", die noch lange an der Möglichkeit einer "perfekten Zukunft" festhielt.
Wenn heute vom Kulturerbe die Rede ist, ob im europäischen oder im globalen Maßstab, wird die Vorstellung eines aus der Vergangenheit stammenden Vorrats betont, den man zu inventarisieren, zu bewahren und an kommende Generationen weiterzugeben habe. Das gilt für das 'materielle' wie für das 'immaterielle' Erbe, das im EU-Beschluss eigens erwähnt wird und dessen Erhalt sich auch die Unesco bereits seit 2003 widmet. Die Berufung auf künftige Generationen ist eine stehende Formel, nicht nur in den Konventionen von EU und Unesco, sondern überhaupt in Rhetoriken der Bewahrung auf den unterschiedlichsten gesellschaftspolitischen Feldern - mit fließenden Übergängen zu dem, was man heute 'Nachhaltigkeit' nennt. Damit wird das Erbe als eine denkbar weit reichende Logik der transgenerationalen Übertragung erkennbar.
Im World-Heritage-Programm der Unesco sollen die als schützenswert hervorgehobenen Monumente, Naturschönheiten oder auch kulturellen Praktiken exemplarisch für das Welterbe der Menschheit insgesamt stehen. Wie aber wird deren Beispielhaftigkeit begründet? Und wie funktioniert die kulturelle Kanonbildung im Einzelfall? "Frontiers of the Roman Empire" heißt eine der 1073 Stätten (Stand: Mai 2018) auf der World Heritage List der Unesco. Zu diesen "Frontiers" gehören der Limes in Südwestdeutschland, der Hadrianswall in Nordengland und der Antoninuswall in Schottland. Es handelt sich also um eine dezentrale, transnationale, grenzübergreifende Stätte, die ihrerseits aus Grenzen besteht, noch dazu aus den hinterlassenen Grenzen eines Imperiums.
Seit dem Jahre 1998 werden regelmäßig in einem relativ engen Gebiet im Südosten Rheinhessens sterile Populationen von Acaulon triquetrum beobachtet, die keine Sporophyten entwickeln. Bemerkenswert ist ferner, dass die Gametophyten morphologisch erheblich abweichen. Diese haben zwar die Größe wie die Normalform, die Blätter stehen jedoch nicht knospenförmig zusammengeneigt am weiblichen Spross, sondern sind auswärts gekrümmt. Ob es sich um eine in Abhängigkeit von Umweltbedingungen ständig neu entwickelnde oder um eine genetisch fixierte Form handelt, konnte nicht entschieden werden.
Es wird ein historischer Abriss der Geschichte der anatomischen Forschung an Moosen gegeben, der Aufbau von Laubmoosstämmchen skizziert und speziell die unterschiedliche Terminologie der Gewebetypen diskutiert. Der weit verbreitete Ausdruck Epidermis kann nicht auf Moose angewandt werden, weil die äußerste Schicht des Stämmchens nicht die Definiton des Begriffes erfüllt, verdickt und längsgestreckt ist. Sie gehört zur äußeren Sklerodermis. Längsgestreckt ist auch das sog. Parenchym oder Mark, das als Zentralgewebe (central tissue) bezeichnet wird. Insgesamt wird eine Gliederung in Hyalodermis, äußere und innere Sklerodermis, Zentralgewebe und Zentralstrang vorgenommen, wobei die englumige Sklerodermis durch weitlumige eine Rinde (Cortex) ersetzt sein kann.
Im Rahmen eines seit dem Jahre 2003 laufenden Monitorings epiphytischer Moose auf Hybridpappeln (Populus x candensis) in Rheinhessen (Rheinland-Pfalz) wurde neben der Entwicklung der Moose auch ihr Befall von parasitischen Pilzen erfasst. Diese zerstörten in feuchten Auenwäldern im Mittel eines Jahres bis zu 6% der Moosrasen. Es wurden alle Moosarten befallen, auch die sehr seltene ozeanische Ulota phyllantha am einzigen bekannten Standort in Rheinhessen. Im Laufe der bisher sechs Untersuchungsjahre nahm die von parasitischen Pilzen besetzte Fläche geringfügig zu.
Nachdem Sphagnum tenerum Sull. & Lesq. im 19. Jahrhundert aus Nordamerika beschrieben worden war, wurde die Art von Dismier (1928) sowie Paul (1924, 1931) als Synonym zu C. acutifolium (nemoreum, capillifolium) gestellt. Seitdem wurde das Taxon in Europa kaum mehr unterschieden. so von Daniels & Eddy (1985). Erst Lange (1982), Dierssen (1996), Ludwig et al. (1996), Koperski et al. (2000) sowie Meinunger & Schröder (2007) unterscheiden Sphagnum tenerum in Europa wieder als Art, Nyholm (1955ff) als Varietät. Zudem gibt es noch ein Sphagnum tenerum Warnst., was die Konfusion noch größer macht und eine Klärung verlangt. Warnstorf (1903) führt tenerum und schimperi an. Er schlüsselt S. tenerum aus, behandelt die Art aber nicht im Text (weil sie nicht in der Mark Brandenburg vorkam?) und führt schimperi unter S. acutifolium var. viride an, die als „grau-, gras- oder gelbgrün ohne Beimischung von Rot“ beschrieben wird.
Die Scharia umfasst nach muslimischer Auffassung alle Fragen des Lebens und gibt Anweisungen für das Verhalten in Familie, Gesellschaft sowie gegenüber Gott. Insbesondere seit der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts und zwar infolge der Anwerbung sogenannter ,Gastarbeiter‘ und der Aufnahme von Flüchtlingen aus mehrheitlich islamischen Ländern hat sich das Thema Scharia in Deutschland, wie in vielen anderen nicht-islamisch geprägten Gesellschaften, zu einem ausgesprochen heiklen Streitgegenstand entwickelt. Ein nicht unbedeutender Teil der im Westen lebenden Muslime will sein Leben nach den Schariavorschriften ausrichten. Diese Vorschriften stehen jedoch nicht immer in Einklang mit dem Ordnungssystem oder den Werten der jeweiligen Mehrheitsgesellschaft. Muslimische Gelehrte entwickelten im Zuge dessen ein spezielles Konzept des so genannten Fiqh al-aqallīyāt („Minderheitenrecht“), welches Fragen der Minderheiten im schariarechtlichen Rahmen entsprechend ihrer Lebensumstände behandeln soll. Der vorliegende Beitrag befasst sich mit der Frage, wie der Umgang der Muslime mit Nichtmuslimen im Allgemeinen und mit deren religiösen sowie gesellschaftlichen Feierlichkeiten im Besonderen schariarechtlich bewertet wird. Diese Fragestellung wird anhand von drei Rechtsgutachten (fatwa Pl. fatāwā) Yūsuf al-Qaraḍāwīs, eines der wohl populärsten und anerkanntesten Gelehrten der Gegenwart im sunnitischen Islam, beantwortet.