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Die Berichterstattung über den Nahostkonflikt gehört seit Jahrzehnten zum Standardrepertoire der Nachrichten. Hierzulande hat fast jeder eine Meinung zum israelisch-arabischen Konflikt, doch wenige verstehen, um was es den Konfliktparteien eigentlich geht, was in bisherigen Verhandlungen erreicht worden ist und wo genau die Hürden für eine Konfliktregelung liegen. Dieses Buch liefert eine kompakte und zugleich anschauliche und detaillierte Analyse des Konflikts zwischen Israel und seinen arabischen Nachbarn. Dabei stehen die lokalen und regionalen Akteure im Mittelpunkt. Um die Konfliktdynamiken zu erklären, geht das Buch vor allem auf die konkurrierenden Interessen und Narrative der Konfliktparteien sowie ihre Wechselwirkungen ein.
Der urheberrechtlich konnotierte Begriff des Plagiats zählt zu den anerkannten Grundtatbeständen wissenschaftlichen Fehlverhaltens. Der Beitrag zeigt indes, dass das Urheberrecht und das Wissenschaftsrecht keine konzentrischen Kreise bilden, sondern unterschiedliche Zwecke mit je anderen Regelungskonzepten verfolgen. Die Übernahme urheberrechtlicher Argumentationsmuster in die Wissenschaftsethik und das Wissenschaftsrecht erschwert die Herausbildung spezifisch wissenschaftsbezogener Kriterien zur Beurteilung wissenschaftlichen Fehlverhaltens. Als Alternative entwickelt der Beitrag ein Konzept wissenschaftlicher Redlichkeit, das sich am Recht gegen unlauteren Wettbewerb orientiert. Dazu werden weitreichende teleologische und strukturelle Gemeinsamkeiten des Lauterkeitsrechts und der Regeln zu wissenschaftlichem Fehlverhalten aufgedeckt. Insbesondere verfolgen beide Materien eine funktionale Teleologie. Das Lauterkeitsrecht gewährleistet die Funktionsbedingungen des wirtschaftlichen Wettbewerbs, das Verbot wissenschaftlichen Fehlverhaltens sichert die Funktionsbedingungen und damit zugleich den Zielerreichungsgrad des offenen Wissenschaftsprozesses und des Wettbewerbs um wissenschaftliche Reputation.
Die Geschichte des Urheberrechts ist die Geschichte seiner Expansion. In diesem Beitrag wird die Expansionsgeschichte des Urheberrechts, in der das Urheberrechtsgesetz 1965 letztlich nur eine, wenn auch wichtige Episode darstellt, in Anlehnung an Thesen des 1944 erschienenen, wirtschaftssoziologischen Klassikers „The Great Transformation. Politische und ökonomische Ursprünge von Gesellschaften und Wirtschaftssystemen“ von Karl Polanyi gedeutet. Im Zentrum steht dabei der Gedanke, dass in einer Informationsgesellschaft, deren Wirtschaft auf Märkten und Wettbewerb beruht, alle neuen Technologien und hiermit verknüpften immateriellen Leistungsergebnisse über Ausschließlichkeitsrechte zugeordnet werden müssen, damit gewährleistet ist, dass alle relevanten In- und Outputfaktoren handelbar sind, so dass ihre jeweiligen Erzeuger marktbasierte Einkünfte erzielen können. Der Aufsatz erläutert, dass sich diese Kommodifizierungslogik in der jüngeren deutschen Urheberrechtsgeschichte nachweisen lässt. Auf die soziologische und rechtliche Relevanz der entgegengesetzten Zugangsnorm wird im Schlussteil hingewiesen.
Die vorliegende Ergänzung baut auf der 'Johannes-Bobrowski-Bibliographie von 2002' auf. Sie folgt dieser in Herangehensweise und Gliederung. Neben einigen dort nicht aufgeführten älteren Titeln enthält sie vor allem solche wissenschaftlichen Arbeiten zu und über Johannes Bobrowski, die zwischen 2002 und 2016 publiziert worden sind. Nicht systematisch erfasst wurden Neuausgaben und Übersetzungen seines Werkes sowie Miszellen, Zeitungsartikel und künstlerische Resonanzen.
Die Bibliographie ist in vier Abteilungen untergliedert:
A Das Werk Johannes Bobrowskis
B Literatur zu Leben und Werk Johannes Bobrowskis
C Resonanzen auf Johannes Bobrowski in Musik, bildender Kunst, Film, Literatur und Hörfunk
D Bobrowski-Medaille, Johannes-Bobrowski-Gesellschaft
Die erste Phase des im Dezember 2016 in Kraft getretenen Friedensabkommens zwischen der kolumbianischen Regierung und den FARC-Rebellen ist mit der Ankunft von ca. 6300 Kämpfern in den vereinbarten 26 Konzentrationszonen abgeschlossen. Dort wird nun der Prozess der Entwaffnung beginnen und die Vorbereitung auf die Eingliederung in das zivile Leben, ein Schritt, der der kolumbianischen Gesellschaft noch große Opfer abverlangen wird – sei es bezogen auf die Prozesse der justiziellen Aufarbeitung der Vergangenheit, sei es hinsichtlich der notwendigen Versöhnungsprozesse oder sei es bei der Suche nach neuen Formen des friedlichen Zusammenlebens. Sich in das zivile Leben einzufinden, dürfte insbesondere den ca. 7000 geschätzten Kindersoldaten Kolumbiens schwer fallen, die teilweise bereits im Alter von 12 Jahren von den illegalen bewaffneten Akteuren des Landes an Waffen ausgebildet wurden und ihre Kindheit bzw. Jugend in Guerilla-Verbänden verbracht haben. Die umfassende Betreuung der Kindersoldaten ist einer der zentralen Indikatoren für einen erfolgreichen Verlauf des Friedensprozesses in Kolumbien, wenn der Teufelskreis aus Gewalt, Vertreibung und Rekrutierung Minderjähriger durchbrochen werden soll. Sonst droht eine Verlängerung von Gewaltbiographien, die die Geschichte des Landes bereits in der Vergangenheit maßgeblich geprägt haben.
Am Donnerstag, dem 26.01.17, beschloss der Deutsche Bundestag, wie schon im letzten Jahr, eine Ausweitung des Bundeswehreinsatzes im Rahmen der UN-Mission MINUSMA in Mali. Die maximale Anzahl der in und um Gao im Norden Malis eingesetzten Soldatinnen und Soldaten wird von bisher 650 auf 1000 erhöht, da Deutschland zukünftig auch die Bereitstellung von Kampf- und Rettungshubschraubern für MINUSMA übernimmt. Damit wird der Einsatz in Mali zum Größten der Bundeswehr. Der Befehlshaber des Einsatzführungskommandos hat das Gefährdungspotenzial schon im vergangenen Jahr mit der ISAF-Mission in Afghanistan verglichen und in keinem anderen UN-Einsatz sind im letzten Jahr mehr Soldaten getötet worden.
Die Entsendung weiterer Soldatinnen und Soldaten vom Deutschen Bundestag in einen Einsatz, in dem sie erheblichen Gefahren für Leib und Leben ausgesetzt sind, erfordert eine umfangreiche Begründung durch die politisch Verantwortlichen und eine kritische Würdigung durch die Zivilgesellschaft.
Ist es zum Lachen oder zum Weinen? Diese Frage stellt sich immer wieder bei der Beobachtung der Worte und Taten des neuen US-Präsidenten – zum Beispiel anläßlich seines ersten Fernsehinterviews mit dem Journalisten David Muir (ABC America, 27.1.2017). Trump benahm sich wie ein rechthaberisches, selbstbezogenes, liebesbedürftiges Kind. Er beharrte auf seiner Version der Amtseinführung, nach der noch nie so viele Menschen wie diesmal an der Zeremonie teilgenommen hätten. Er sprach nicht nur davon, er verwies auch auf Fotos, die er an Wänden im Weißen Haus hat aufhängen lassen. Trump wiederholte außerdem seine Behauptung, dass es viele illegale Stimmen gegeben hätte, und alle für Hillary Clinton. Natürlich würde man auch den einen oder anderen finden, der illegal für ihn abgestimmt habe. Diese Person würde man dann, sagte Trump, als Gegenbeweis vor die Kameras zerren. Aber die Wahrheit sei, dass Millionen von illegalen Stimmen fast ausnahmslos für Clinton abgegeben worden seien...
Der Beitrag arbeitet die moralische Subjektivierungsform ökonomischer Verschuldung heraus. In Auseinandersetzung mit Friedrich Nietzsche, Max Weber und Pierre Bourdieu wird argumentiert, dass die Form der Verschuldung durch eine spezifische Zeitlichkeit geprägt ist. Die zentrale These lautet, dass sich das Zeitregime von Schuld und Schulden als paradox erweist: Einerseits ermöglicht die moderne "Entzauberung der Welt" (Max Weber) eine Öffnung auf gesellschaftliche Zukünfte hin und diese temporale Öffnung bildet auch eine notwendige Bedingung kapitalistischer Investitionstätigkeiten. Andererseits verstellt das gegenwärtige rigide Zeitregime der Schuld(en) jedoch die Möglichkeit subjektiver und politischer neuer Anfänge in der Zeit, da die Verschuldung eine Dynamik der ökonomischen Determinierung gegenwärtiger Handlungsoptionen durch den Zwang zur Rückzahlung ins Werk setzt.