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Mosel & Saar-Zeitung = Journal de la Moselle et de la Sarre. 1. Jahrgang, No. 42 (9. August 1919)
(1919)
Mosel & Saar-Zeitung = Journal de la Moselle et de la Sarre. 1. Jahrgang, No. 41 (8. August 1919)
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Mosel & Saar-Zeitung = Journal de la Moselle et de la Sarre. 1. Jahrgang, No. 40 (7. August 1919)
(1919)
Mosel & Saar-Zeitung = Journal de la Moselle et de la Sarre. 1. Jahrgang, No. 39 (6. August 1919)
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Mosel & Saar-Zeitung = Journal de la Moselle et de la Sarre. 1. Jahrgang, No. 38 (5. August 1919)
(1919)
Mosel & Saar-Zeitung = Journal de la Moselle et de la Sarre. 1. Jahrgang, No. 37 (3. August 1919)
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Mosel & Saar-Zeitung = Journal de la Moselle et de la Sarre. 1. Jahrgang, No. 36 (2. August 1919)
(1919)
Mosel & Saar-Zeitung = Journal de la Moselle et de la Sarre. 1. Jahrgang, No. 35 (1. August 1919)
(1919)
Mosel & Saar-Zeitung = Journal de la Moselle et de la Sarre. 1. Jahrgang, No. 34 (31. Juli 1919)
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Mosel & Saar-Zeitung = Journal de la Moselle et de la Sarre. 1. Jahrgang, No. 33 (30. Juli 1919)
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Mosel & Saar-Zeitung = Journal de la Moselle et de la Sarre. 1. Jahrgang, No. 32 (29. Juli 1919)
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Mosel & Saar-Zeitung = Journal de la Moselle et de la Sarre. 1. Jahrgang, No. 31 (27. Juli 1919)
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Mosel & Saar-Zeitung = Journal de la Moselle et de la Sarre. 1. Jahrgang, No. 30 (26. Juli 1919)
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Mosel & Saar-Zeitung = Journal de la Moselle et de la Sarre. 1. Jahrgang, No. 29 (25. Juli 1919)
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Mosel & Saar-Zeitung = Journal de la Moselle et de la Sarre. 1. Jahrgang, No. 28 (24. Juli 1919)
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Mosel & Saar-Zeitung = Journal de la Moselle et de la Sarre. 1. Jahrgang, No. 27 (23. Juli 1919)
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Mosel & Saar-Zeitung = Journal de la Moselle et de la Sarre. 1. Jahrgang, No. 26 (22. Juli 1919)
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Mosel & Saar-Zeitung = Journal de la Moselle et de la Sarre. 1. Jahrgang, No. 25 (20. Juli 1919)
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Mosel & Saar-Zeitung = Journal de la Moselle et de la Sarre. 1. Jahrgang, No. 24 (19. Juli 1919)
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Mosel & Saar-Zeitung = Journal de la Moselle et de la Sarre. 1. Jahrgang, No. 23 (18. Juli 1919)
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Mosel & Saar-Zeitung = Journal de la Moselle et de la Sarre. 1. Jahrgang, No. 22 (17. Juli 1919)
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Mosel & Saar-Zeitung = Journal de la Moselle et de la Sarre. 1. Jahrgang, No. 21 (16. Juli 1919)
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Mosel & Saar-Zeitung = Journal de la Moselle et de la Sarre. 1. Jahrgang, No. 20 (13. Juli 1919)
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Mosel & Saar-Zeitung = Journal de la Moselle et de la Sarre. 1. Jahrgang, No. 19 (12. Juli 1919)
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Mosel & Saar-Zeitung = Journal de la Moselle et de la Sarre. 1. Jahrgang, No. 18 (11. Juli 1919)
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Mosel & Saar-Zeitung = Journal de la Moselle et de la Sarre. 1. Jahrgang, No. 17 (10. Juli 1919)
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Mosel & Saar-Zeitung = Journal de la Moselle et de la Sarre. 1. Jahrgang, No. 16 (9. Juli 1919)
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Mosel & Saar-Zeitung = Journal de la Moselle et de la Sarre. 1. Jahrgang, No. 15 (8. Juli 1919)
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Mosel & Saar-Zeitung = Journal de la Moselle et de la Sarre. 1. Jahrgang, No. 14 (6. Juli 1919)
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Mosel & Saar-Zeitung = Journal de la Moselle et de la Sarre. 1. Jahrgang, No. 13 (5. Juli 1919)
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Mosel & Saar-Zeitung = Journal de la Moselle et de la Sarre. 1. Jahrgang, No. 12 (4. Juli 1919)
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Mosel & Saar-Zeitung = Journal de la Moselle et de la Sarre. 1. Jahrgang, No. 11 (3. Juli 1919)
(1919)
Mosel & Saar-Zeitung = Journal de la Moselle et de la Sarre. 1. Jahrgang, No. 10 (2. Juli 1919)
(1919)
Mosel & Saar-Zeitung = Journal de la Moselle et de la Sarre. 1. Jahrgang, No. 9 (1. Juli 1919)
(1919)
Mosel & Saar-Zeitung = Journal de la Moselle et de la Sarre. 1. Jahrgang, No. 8 (29. Juni 1919)
(1919)
Mosel & Saar-Zeitung = Journal de la Moselle et de la Sarre. 1. Jahrgang, No. 7 (28. Juni 1919)
(1919)
Mosel & Saar-Zeitung = Journal de la Moselle et de la Sarre. 1. Jahrgang, No. 6 (27. Juni 1919)
(1919)
Mosel & Saar-Zeitung = Journal de la Moselle et de la Sarre. 1. Jahrgang, No. 5 (26. Juni 1919)
(1919)
Mosel & Saar-Zeitung = Journal de la Moselle et de la Sarre. 1. Jahrgang, No. 4 (25. Juni 1919)
(1919)
Mosel & Saar-Zeitung = Journal de la Moselle et de la Sarre. 1. Jahrgang, No. 3 (24. Juni 1919)
(1919)
Mosel & Saar-Zeitung = Journal de la Moselle et de la Sarre. 1. Jahrgang, No. 2 (22. Juni 1919)
(1919)
Mosel & Saar-Zeitung = Journal de la Moselle et de la Sarre. 1. Jahrgang, No. 1 (22. Juni 1919)
(1919)
Mikroalgen wird aufgrund ihrer photoautotrophen Lebensweise, ihrer meist einfachen Anzucht und ihres schnellen Wachstums ein großes Potential als Produzenten verschiedener Stoffe, wie beispielsweise den Sekundärmetaboliten der Carotinoidbiosynthese, zugesprochen. Zur Produktion solcher Stoffe bedarf es der Aufklärung der in einem Biosyntheseweg operierenden Enzyme und ihrer zugehörigen Gene.
In dieser Arbeit sollte einerseits durch genetische Modifikation der Carotinoidbiosynthese der Fucoxanthingehalt erhöht und andererseits die Produktion von Astaxanthin in P. tricornutum erreicht werden. Bisher fehlen experimentelle Nachweise über die Funktion, Regulation und die limitierenden Eigenschaften daran beteiligter Gene und deren Enzyme. Um dem Ziel der Arbeit näher zu kommen, wurden zuerst potentiell an der Regulation der Carotinoidbiosynthese beteiligte Gene ausgewählt und deren Enzyme funktionell charakterisiert. Eines dieser Enzyme ist das Eingangsenzym der Carotinoidbiosynthese, die Phytoen-Synthase. Die entsprechend annotierte putative Sequenz (psy #Pt56881) wurde zur Analyse herangezogen. Nachdem im Rahmen dieser Arbeit über die Komplementation in einem dafür ausgerichteten E. coli Stamm der funktionelle Nachweis der Phytoen-Synthase erbracht werden konnte, wurde untersucht, ob die Phytoen-Synthase einer lichtabhängigen Expression unterliegt und somit die Carotinoidsynthese im WT von P. tricornutum limitiert. Durch die Inhibierung der Phytoen-Desaturase mittels Norflurazon konnte die verstärkte Akkumulation des Produktes der Phytoen-Synthase, Phytoen, bei einem Transfer der P. tricornutum-Kulturen von Schwach- in Starklicht gezeigt werden. Die Expression der Phytoen-Synthase von P. tricornutum wird demnach durch die Lichtbedingungen reguliert und limitiert auch die Carotinoidsynthese. Ein weiteres an der Carotinoidsynthese beteiligtes Enzym ist die Zeaxanthin-Epoxidase. Sie bietet zugleich eine Möglichkeit, an dieser Stelle die Carotinoidsynthese in Richtung Astaxanthinproduktion umzulenken. Für P. tricornutum sind drei potentielle Genkandidaten (zep1: #Pt45845; zep2: #Pt56488; zep3: #Pt56792) annotiert, welche ebenfalls im Rahmen dieser Arbeit funktionell charakterisiert wurden. Der funktionelle Nachweis erfolgte dabei ebenfalls mittels eines Komplementationsansatzes in einem damit neu etablierten Expressionssystem mit npq2-Mutanten aus der Modellpflanze A. thaliana. Die Analyse der Transformanden zeigte eine Epoxidase-Aktivität des Produktes aus zep2 und zep3. Das Enzym Zeaxanthin-Epoxidase 2 weist dabei eine andere Spezifität auf als die Zeaxanthin-Epoxidase 3, welche funktionell betrachtet der Zeaxanthin-Epoxidase aus A. thaliana am nächsten kommt. Die Zeaxanthin-Epoxidase 2 akzeptiert im Unterschied zu Zeaxanthin-Epoxidase 3 neben Zeaxanthin auch andere Substrate wie Lutein mit nur einem 3 Hydroxy-β-Iononring und stellt damit einen validen Kandidaten für die Umwandlung von Diatoxanthin in Diadinoxanthin in P. tricornutum dar. Obwohl die Transkriptanalysen ausreichende Mengen an RNA von zep1 in A. thaliana zeigen und anhand eines zusätzlichen mit der Sequenz für GFP markierten zep1-Konstruktes in WT-Protoplasten von A. thaliana der Import in den Chloroplasten und die Expression nachgewiesen werden konnte, weist die Zeaxanthin-Epoxidase 1 zumindest in den A. thaliana-Transformanden keine Epoxidase-Aktivität auf. Des Weiteren zeigt die diurnale Expression in P. tricornutum, dass die Regulation der Zeaxanthin-Epoxidasen an den Bedarf photoprotektiver Pigmente angepasst wird. Während die Regulation des Transkript-Levels von zep2 und zep3 nahezu parallel laufen und ein gemeinsames Maximum aufweisen, zeigt das Transkript-Level von zep1 ein anderes Maximum.
Die gewonnenen Erkenntnisse wurden dann zur Steigerung der Synthesekapazität mittels genetischer Modifikation des Carotinoidsyntheseweges in P. tricornutum angewendet. Durch das Einbringen zusätzlicher Genkopien der Phytoen-Synthase in P. tricornutum konnte dabei eine deutliche Steigerung des Fucoxanthingehalts unter Schwachlichtbedingungen erreicht werden. Gleichzeitig konnte durch weitere inhibitorische Versuche mittels Norflurazon beim Transfer von Schwach- zu Starklicht demonstriert werden, dass die Carotinoidsynthese durch die Kombination der genetischen Modifikation mit der Phytoen-Synthase und Starklicht per se weiterhin gesteigert werden kann. Zusammen mit den Transkriptanalysen zeigen die Pigmentanalysen, dass es einen nicht-linearen Zusammenhang zwischen RNA-Menge und gebildeter Phytoenmenge gibt, welcher durch eine zusätzliche Substratlimitierung der Phytoen-Synthase erklärt werden kann.
Bevor das Herunterregulieren der Zeaxanthin-Epoxidasen in P. tricornutum durchgeführt und damit ein verstärkter Fluss zur Astaxanthinbildung erreicht werden sollte, wurde das Potential von P. tricornutum zur Astaxanthinproduktion überprüft. Hierfür wurde die β-Carotin-Ketolase (bkt #CrAEA35045.1) aus C. reinhardtii einmal ohne und zusätzlich mit verschiedenen Präsequenzen fusioniert separat in P. tricornutum eingebracht. Astaxanthin konnte trotz Nutzung funktionell bestätigter Präsequenzen aus der Literatur nicht nachgewiesen werden. Die Versuche zeigen damit, dass hier noch weitere Untersuchungen nötig sind, um mittels eines geeigneten Transportsystems Fremd-Proteine in den Chloroplasten von P. tricornutum einzubringen. Das Ausbleiben der Astaxanthinproduktion konnte an dieser Stelle nicht hinreichend geklärt werden.
Insgesamt schaffen die Ergebnisse dieser Arbeit eine weitere Grundlage, um die Carotinoidbiosynthese in P. tricornutum besser zu verstehen und diese mittels genetischer Modifikationen biotechnologisch nutzbar zu machen.
Die Untersuchung befasst sich am Beispiel der fotografischen Arbeiten von Barbara Klemm mit einer aktuellen Entwicklung in der Fotografie. Der Lebens- und Berufsweg der Fotografin steht dabei stellvertretend für eine Generation von Reportage- und Dokumentarfotografen, die in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts nicht nur erfolgreich in ihrem Beruf gearbeitet, sondern darüber hinaus auch im musealen Kontext Beachtung erfahren haben. Durch die wachsende öffentliche Aufmerksamkeit und das damit verbundene Ansehen entwickelten sich die Arbeiten von Barbara Klemm von dokumentarischen Zeitungsbildern zu künstlerischen Fotografien. Wie dieser Prozess vom Zeitungsbild zum Museumsbild im Einzelnen abgelaufen ist, wird in der vorliegenden Arbeit untersucht.
Zu Beginn wird der gegenwärtige Umgang mit Fotografie in der Gesellschaft und in der Kunst thematisiert. Es wird die Entwicklung des fotografischen Mediums seit 1960 parallel zu den Wirkjahren von Barbara Klemm untersucht und gezeigt, welchen Einfluss diese Veränderungen auf ihr Werk und dessen Wahrnehmung hatten.
Dies ist im Allgemeinen die Frage nach der Wahrnehmung von Fotografie und im Speziellen nach der Veränderung von Wahrnehmung oder besser nach der Veränderung der Umwelt, die dem Betrachter eine andere Sicht auf die Fotografie ermöglicht. Das Thema ist aus der Sicht der Kunstwissenschaft und Kunstpädagogik bedeutsam, denn es zeigt, wie sich gesellschaftliche Kategorisierungen nicht unmittelbar, sondern im Laufe eines jahrzehntelangen Prozesses verändern. Eine Veränderung, deren Ursachen in einer engen Vernetzung von Wahrnehmung, Kommunikation, gesellschaftlicher Faktoren und ganz unterschiedlicher Entwicklungen innerhalb verschiedener einflussnehmender Systeme in einer gemeinsamen Umwelt zu suchen sind. Die analoge Schwarzweißfotografie ist die Technik in der Barbara Klemm arbeitet. Dies stellt heutzutage eine Besonderheit dar, denn die Sehgewohnheiten der Betrachter sind durch sehr verschiedene Bildarten geprägt. Diese reichen von Schnappschüssen und Amateuraufnahmen mit Kleinbild- oder handykameras bis hin zu professionellen Fotografien in der Werbung oder in Hochglanzmagazinen. Aufgrund der digitalen Technik, bei der mehr Aufnahmen in kurzer Zeit gemacht werden können, treten Komposition, Bildaufbau und Beleuchtung oft in den Hintergrund. Die Unterschiede zwischen analoger und digitaler Fotografie werden zudem in einer geschichtlichen Entwicklung der Reportagefotografie der vergangenen Jahrzehnte vertieft. Barbara Klemm arbeitete den größten Teil ihres Berufslebens als Bildjournalistin bei der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Von 1970 bis 2004 war sie zuständig für die Bereiche Politik und Feuilleton. In diesen Jahren entstanden Bilder, die heute zum kollektiven Gedächtnis vieler Deutscher zählen. Ausgehend von ihrer Arbeit wird dargestellt, wie die Fotografien einem Publikum zugänglich gemacht wurden und im Laufe der Zeit über das Medium der Zeitung hinaus in andere Bereiche der Öffentlichkeit gelangten, vor allem in die Kunst, aber auch in die Bereiche der Geschichte und Erinnerungsarbeit. Unter Verwendung der theoretischen Grundlage und Kategorisierung von Niklas Luhmann werden Arbeiten der Fotografin im System Journalismus und im System Kunst untersucht. An dieser Stelle waren Operatoren notwendig, die ihre Bilder aus dem System des Zeitungswesens in das System der Kunst transferierten. Diese Aufgabe konnten nur bestimmte Schlüsselfiguren (Schlüsselpersonen) erfüllen, denn Barbara Klemm hatte zu keiner Zeit intendiert, künstlerisch zu arbeiten. Das bedeutet, nur ein anerkannter Museumsdirektor oder ein erfahrener Ausstellungskurator konnte ihre Position in das „System Kunst“ einführen.
Nach einer kurzen biografischen Vorstellung der Arbeits- und Lebensstationen werden der Stil, die Technik und die Komposition Barbara Klemms Fotografien analysiert, um anschließend einen Versuch zu unternehmen, die besondere Ästhetisierung der Bilder zu erklären. So besitzt eine gelungene Fotografie von Barbara Klemm einen Mehrwert gegenüber den reinen Reportagebildern. Was der Betrachter vor Barbara Klemms Bildern empfindet und assoziiert, ist zum Teil individuell, zum Teil aber auch sozial, gesellschaftlich und kulturell – also intersubjektiv bestimmt. All seine Erfahrungen prägen die Beziehung zu jedem einzelnen Bild. Dass die Fotografien von Barbara Klemm heute eine breite Akzeptanz erfahren, hängt auch mit gesellschaftlichen Abläufen zusammen. Wissen und Meinungen festigen sich durch Wiederholung, die zur Gewohnheit werden. Vertrautem begegnet man folglich eher mit Sympathie und Wohlwollen, nicht zuletzt vermittelt es eine gewisse Sicherheit. Die langjährige Präsenz als Fotografin bei der Frankfurter Allgemeinen Zeitung stellt demnach eine fruchtbare Basis dar. Symbolisch gesprochen ist ihre Anstellung bei der Tageszeitung das stabile Fundament, auf dem ihr späterer Erfolg als künstlerische Fotografin aufbaut.
Die meisten Experten stellen es als widersprüchlich dar, jemand könne zugleich wissenschaftliche Prinzipien und nationalsozialistisches Gedankengut in einem Werk von Rang vereinigen, da die Prinzipien eine rationale Grundlage besäßen, während sich das nationalsozialistische Gedankengut aus einer irrationalen Ideologie speise. Der hohe Respekt, den Rothackers Philosophie unter den Fachphilosophen genoss, war zweifellos ein wichtiger Grund dafür, dass Rothacker nach 1945 wieder in den universitären Dienst übernommen worden ist, um der Universität Bonn zu einem neu zu gewinnenden Ansehen zu verhelfen. Und das, obwohl gegen ihn weit mehr belastendes Material seiner nationalsozialistischen 'Einlassungen' vorgelegt wurde als gegen viele andere Professoren und Dozenten, die suspendiert wurden. Auch in den Jahren nach der nationalsozialistischen Herrschaft sind Rothacker zahlreiche Ehrungen zuteil geworden, wie Festschriften und andere Würdigungen. Diese Ehrenbezeugungen deuten darauf hin, dass man in Rothackers Philosophie genau das erfüllt sah, was die meisten Wissenschaftler an Ansprüchen an eine wissenschaftliche Arbeit stellen. Hier wären zu nennen: Originalität, Problemrelevanz, historischer Bezug, saubere Argumentation, Folgerichtigkeit, Objektivität, Wahrhaftigkeit und Allgemeinheit. Sollte sich also herausstellen, dass Rothackers Philosophie diese Kriterien erfüllt und zugleich ein ernst zu nehmender Beitrag zur Ausgestaltung der nationalsozialistischen Weltanschauung ist, dann ist es nicht einfach so, als ließe sich nationalsozialistisches Schrifttum stets durch gewisse politische Begriffe und Platitüden – z.B. in Form von Lobpreisungen des Führers Hitler oder der nationalsozialistischen Bewegung – entlarven. Vielmehr wird man feststellen können, dass auch subtile, fein verwobene Argumente in die nationalsozialistische Ideenwelt hineinführen, und zwar nach weithin von der wissenschaftlichen Gemeinschaft akzeptierten Maßstäben.
Die Inauguraldissertation „Strafrechtsdogmatische und strafprozessuale Probleme bei der Einführung und Umsetzung einer Verbandsstrafbarkeit. Untersuchung des Entwurfs eines Ge-setzes zur Einführung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit von Unternehmen und sonstigen Verbänden“ verfasst von Frau Franziska Osterloh, LL.M., befasst sich mit der Einführung einer Verbandsstrafbarkeit. Betreut wurde die Arbeit an der Johann Wolfgang von Goethe – Universität, Frankfurt am Main, von Herrn Prof. Dr. Matthias Jahn. Anlass des aktuellen Auflebens der wissenschaftlichen Diskussion und Anknüpfungspunkt dieser Arbeit war der Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit von Unter-nehmen und sonstigen Verbänden, der auf Vorschlag des nordrhein-westfälischen Justiz-ministeriums der Justizministerkonferenz der Länder im November 2013 vorgelegt wurde.
Zu Beginn wird anhand einer kurzen historischen Einführung und einer Darstellung der rechtlichen Grundlagen von Verbandstätigkeit außerhalb des (Kern-)Strafrechts aufgezeigt, dass der Verband als Rechtssubjekt weitestgehend anerkannt und verselbstständigt ist. An-schließend werden die kriminalpolitischen Argumente zur Begründung einer Verbandsstraf-barkeit in ihren wesentlichen Zügen wiedergegeben.
In dem folgenden der Arbeit untersucht die Verfasserin die strafrechtsdogmatischen Probleme der Einführung einer Verbandsstrafbarkeit. Dabei konzentrieren sich die Ausführungen auf die „klassischen“ Eckpunkte des wissenschaftlichen Diskurses, die Handlungs-, Schuld- und Straffähigkeit von Verbänden. Hierbei liegt ein Schwerpunkt auf der Auseinandersetzung mit der Frage der möglichen Schuldfähigkeit eines Verbandes. Als Ergebnis dieses Kapitels wird festgehalten, dass die bloße Zurechnung ebenso wie die selbstständige Verbandsschuld, nicht den Anforderungen des Schuldprinzips genügen kann. Der Bezug zu der natürlichen Hand-lung, die nach außen in Erscheinung tritt, ist mit Hilfe einer Zurechnung erforderlich und dann ausreichend, wenn für den Verband die Möglichkeit bestanden hätte, durch Organi-sationsstrukturen die Ausführung der Handlung zu verhindern.
Anhand dieser Ergebnisse werden die materiell-rechtlichen Aspekte des untersuchten Gesetzesentwurfs näher beleuchtet und insbesondere die in § 2 des Entwurfs enthaltenen Tatbestände, die sich stark an §§ 30, 130 OWiG anlehnen, untersucht. Die Verfasserin kommt zu dem Ergebnis, dass die Tatbestände unter Berücksichtigung einer teleologischen Aus-legung und restriktiven Handhabung nicht gegen Verfassungsrecht verstoßen.
Die Untersuchung der strafprozessualen Aspekte des Gesetzesentwurfs bezieht sich zum einen auf die übergeordneten Verfahrensprinzipien und deren im Ergebnis weitgehende An-wendbarkeit auf Verbände und zum anderen auf die konkreten Normierungen des Entwurfs. Ein Schwerpunkt wird hierbei auf die Beschuldigtenrechte gelegt, die nach Ansicht der Verfasserin noch nicht hinreichend klar normiert sind. Abschließend werden einige strafprozessuale Besonderheiten untersucht, die nicht ausdrücklich oder lediglich beiläufig von dem Gesetzesentwurf aufgefasst werden.
Als Gesamtergebnis der Arbeit wird der untersuchte Gesetzesentwurf zwar als begrüßens-werte Präzisierung und Bereicherung der Diskussion um eine Verbandsstrafbarkeit, jedoch nicht als dessen Schlusspunkt eingeordnet.
Die in den letzten Jahrzehnten erfolgten Entwicklungen im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) haben beinahe alle Teilbereiche der Gesellschaft erreicht (OECD, 2000) und so können Alltag, Beruf, aber auch soziale Interaktionen benannt werden (Autor, Levy, & Murnane, 2003). Das technologiebasierte Problemlösen stellt ein relevantes Kompetenzkonstrukt dar, wobei die empirische Validierung der Testwertinterpretation noch aussteht. „Technologiebasiertes Problemlösen ist die Kompetenz, digitale Technologien, Kommunikationshilfen und Netzwerke erfolgreich für die Suche, Vermittlung und Interpretation von Informationen zu nutzen.“(OECD, 2009; zitiert nach Rammstedt, 2013). Ziel einer Konstruktvalidierung ist es theoretische Annahmen – sowie nomologische Netze – mit empirischen Belegen zu prüfen und somit Aussagen über die Gültigkeit der Testwertinterpretationen treffen zu können (vgl. Messick, 1995). Zu diesem Zweck wurden die folgenden fünf Leithypothesen aufgestellt:
1. Im technologiebasierten Problemlösen können Teilsequenzen durch Routinen im Umgang mit IKT bewältigt werden.
Mit dem Ziel der Analyse von Lösungsprozessen wurden Prozessdaten aus dem Feldtest der PIAAC-Studie genutzt und automatisierbare Teilschritte (beispielsweise Schließen eines Popups) analysiert. Eine schnelle Bearbeitung dieser Teilschritte wurde auch mit einer höheren Lösungswahrscheinlichkeit des Problems assoziiert. Die Testwerte des technologiebasierten Problemlösens spiegeln die bildungsbiographischen Lernerfolge wider, die zu einem routinierten Umgang mit IKT führen.
2. Durch die Entstehungsgeschichte von IKT begründet, bestehen Differenzen im technologiebasierten Problemlösen.
Entstehung moderner IKT legt eine Differenzierung von drei Kohorten nahe (orientiert an lernintensiven Phasen der Kindheit und Jugend):
- Erlebten die Entstehung und Verbreitung von Hardware (geboren 1946-1966)
- Begleiteten die Verbreitung von Computersoftware und dessen Nutzung (geboren 1966-1981)
- Nutzung und Gestaltung digitaler Inhalte des Internets (geboren 1981-1995)
Erwartungsgemäß unterscheiden sich die Kohorten im technologiebasierten Problemlösen – genauer in der Nutzung von Routinen im Lösungsprozess und im erreichten Kompetenzniveau. Ältere Kohorten benötigten im Mittel mehr Zeit für Teilschritte, die durch Routinen bearbeitet werden können und sie erreichten im Mittel niedrigere Kompetenzniveaus. Obwohl Lesekompetenzen eine wesentliche Bedeutung im technologiebasierten Lösen von Problemen haben, können sie die Kohortenunterschiede nicht umfassend aufklären. Weil ältere Personenkohorten während ihrer formellen Ausbildungsphasen IKT – wie sie heute verwendet werden – nicht nutzen konnten, haben informelle Lerngelegenheiten eine wesentliche Bedeutung. So profitieren ältere Personen von einem regelmäßigen, beruflichen oder privaten Umgang mit diesen Technologien. Die Testwerte des technologiebasierten Problemlösens spiegeln entstehungsgeschichtlich begründete Kohortenunterschiede wider, welche durch lebenslange, formelle und informelle Lerngelegenheiten minimiert werden können.
3. Der Umgang mit IKT ist – begründet durch deren Entstehungsgeschichte – eher weniger Teil der formellen und schulischen Bildung.
Technologiebasiertes Problemlösen wird weniger in formellen und schulischen Lerngelegenheiten erworben, als andere Kompetenzen wie beispielsweise mathematische und Lesekompetenzen. Folglich wurden für das technologiebasierte Problemlösen kleinere Differenzen zwischen hohen, mittleren oder niedrigen Bildungsabschlüssen erwartet und konnten empirisch anhand der PIAAC-Daten belegt werden. Vorteile von Personen mit einem hohen Bildungsabschluss konnten durch höhere Lesekompetenzen erklärt werden. Die Testwerte des technologiebasierten Problemlösens bilden entstehungsgeschichtlich begründete Unabhängigkeiten des Kompetenzkonstruktes ab, das zumeist nicht schulisch erworben wurde.
4. Technologiebasiertes Problemlösen ist ein eigenständiges Kompetenzkonstrukt, das Parallelen zu mathematischen und Lesekompetenzen aufweist.
Mathematische und Lesekompetenzen stehen in einem Zusammenhang mit dem Umgang mit IKT und somit auch mit dem technologiebasierten Problemlösen. Die Leseanteile am technologiebasierten Problemlösen werden als größer eingeschätzt, als die der mathematischen Kompetenz und stärkere Effekte durch Lesekompetenz konnten empirisch
nachgewiesen werden. Die Annahme der Eigenständigkeit des technologiebasierten Problemlösens wird im Weiteren dadurch gestützt, dass der alltägliche Umgang mit mathematischen und Leseinhalten weniger stark mit ihm assoziiert ist, als der Umgang mit IKT. Nomologische Netze zwischen technologiebasiertem Problemlösen und mathematischen sowie Lesekompetenzen konnten empirisch gestützt werden und die Annahme der Eigenständigkeit des Kompetenzkonstruktes bestärkt.
5. Die Nutzung von IKT – als Lerngelegenheit verstanden – und andere Lerngelegenheiten sowie Indikatoren erfolgreichen Lernens können zum technologiebasierten Problemlösen beitragen.
Lebenslanges Lernen ist ein Teil der menschlichen Natur und in diesem Rahmen dienen verschiedenste formelle und informelle Lerngelegenheiten dem Erwerb von Wissen und Kompetenzen (Dohmen, 2001). So erreichen Personen im technologiebasierten Problemlösen ein höheres Kompetenzniveau, wenn sie regelmäßig privaten oder beruflichen Umgang mit IKT hatten. Neben diesen informellen Lerngelegenheiten steht auch die Teilnahme an Weiterbildungen in einem positiven Zusammenhang mit der technologiebasierten Bewältigung von Problemen. Des Weiteren hat eine positive Einstellung gegenüber dem Lernen neuer Inhalte einen Einfluss auf die technologiebasierte Problemlösekompetenz. Die Testwerte des technologiebasierten Problemlösens spiegeln die Lernerfolge durch das lebenslange Lernen wider, die durch verschiedene bildungsbiographische Merkmale – insbesondere formelle und informelle Lerngelegenheiten – befördert werden.
Das technologiebasierte Problemlösen in der Operationalisierung der PIAAC-Studie lässt eine konstruktrepräsentative Testwertinterpretation zu und ermöglicht somit eine differenzierte Beschreibung von Kompetenzen im Umgang mit IKT.
Das wissenschaftliche Werk Brunners (1898–1982) ist wegen dessen zeitweiliger Nähe zum Nationalsozialismus bis heute umstritten. Allerdings haben sich die Phalanxen verschoben. Die früher von Brunner-Apologeten verfochtene These, Brunner habe mit dem Nationalsozialismus in keiner Beziehung gestanden und sein wissenschaftliches Werk der 1930/1940er Jahre sei lediglich dem konservativ-nationaldeutschen Geist der sog. "gesamtdeutschen Geschichtsauffassung" verpflichtet, ist durch die jüngere einschlägige Forschung widerlegt. Es lohnt daher nicht, auf diese Exkulpationsversuche hier näher einzugehen. Von nachhaltiger, bis heute reichender Wirkung ist dagegen die umgekehrte Behauptung, Brunner sei "ein radikaler Nazi" gewesen und dies in verkappter Form auch nach 1945 geblieben. Die Speerspitze dieser Argumentation stellt die Behauptung von Hans-Ulrich Wehler dar, Brunner habe, im Unterschied zu dessen Historikerkollegen Theodor Schieder und Werner Conze, denen Wehler politische und wissenschaftliche "glaubwürdige Lernbereitschaft und reflexive Lernfähigkeit nach der Zäsur 1945" attestiert, seine Fragestellung und Auffassungen "nach 1945 nie korrigiert". Ob diese massive These in der Sache plausibel begründet werden kann, soll hier zunächst offenbleiben, wenngleich ich dies nachdrücklich bestreite. Überraschender ist, dass Wehler nicht ansatzweise versucht, sachliche Argumente für seine Behauptung anzuführen, über die sich dann immerhin streiten ließe. Seine These beruht stattdessen im Wesentlichen auf Ressentiment. "Vollmundige Attacken" und "verblüffende Unkenntnis" hatte Wehler zuvor Götz Aly vorgeworfen, um dessen Kritik an dem in die NS-Wissenschaftsorganisation verstrickten Theodor Schieder (Wehlers Doktorvater) abzuwehren. Im Falle Brunners schlägt Wehlers Polemik gegen ihn selbst zurück: "Vollmundige Attacken" und "verblüffende Unkenntnis" des Brunnerschen Gesamtwerks charakterisieren seine Kritik. Eine besondere Pointe erhält Wehlers Kritik zudem durch dessen nachdrückliche Berufung auf Hans Rosenberg, den er als einen der Gründerväter der westdeutschen Sozialgeschichtsschreibung gegen Brunner auszuspielen versucht. Ausgerechnet der als sog. "Halbjude" eingestufte, 1935 vor den Nazis in die USA geflohene Rosenberg (1904–1988), dem Brunners Verstrickungen in den Nationalsozialismus selbstverständlich bekannt waren, hat diesen jedoch im Jahre 1972 als den "allerbedeutendste[n] Historiker unseres Jahrhunderts" bezeichnet. Ob dieses Urteil des liberalen Brunner-Kritikers, der Rosenberg ohne Zweifel war, heute noch Bestand hat, darf bezweifelt werden. Immerhin weist es darauf hin, dass wir es bei Brunner mit einem herausragenden Historiker und politischen Gelehrten zu tun haben, dem mit dem intellektuell dürftigen Argument "einmal Nazi – immer Nazi" nicht beizukommen ist. Das Problem, das sich bei dem Versuch einer Deutung des Brunnerschen Gesamtwerks stellt, ist dasselbe wie bei vielen anderen seiner Generation, die Frage nämlich nach Kontinuitäten und Brüchen über das Jahr 1945 hinweg. Bereits diese Schwelle greift allerdings zu kurz, denn tatsächlich ist zunächst einmal nicht danach zu fragen, ob und wie Brunner sich nach 1945 vom Nationalsozialismus distanziert, sondern ob und wie er sich im Vorfeld von 1933/1938 auf ihn zubewegt. Es sind also drei Perioden und zwei Schwellen, die mit Blick auf diese Generation von Gelehrten – und dies gilt nicht zuletzt für Brunner ebenso wie für Rothacker –, unterschieden werden müssen: zunächst das Werk vor 1933 bzw. 1938 ("Anschluss" Österreichs ans Deutsche Reich); sodann die Frage nach den Motiven und Umständen, die Brunner auf die Seite des Nationalsozialismus geführt haben sowie die Intensität und das Ausmaß seiner politischen Verstrickung; und schließlich die Frage, ob, und wenn ja, wie Brunner sich nach 1945 kritisch zu seinem wissenschaftlichen und wissenschaftspolitischen Engagement während der NS-Zeit verhält. Hierauf näher einzugehen, ist in der Kürze der Zeit nicht möglich. Ich muss es hier bei dem Hinweis auf meine an anderen Orten dargelegte und untermauerte allgemeine These belassen, dass sich das wissenschaftliche Gesamtwerk ebenso wie Brunners politische Haltungen tatsächlich nach diesem Periodenmuster sortieren lassen. Und dies trifft exemplarisch auch auf Brunners "Begriffsgeschichte" bzw. präziser im Plural formuliert: auf seine "Begriffsgeschichten" zu.
Im Geleitwort zu Ralph Stöwers Bonner Dissertation von 2009 ‚Erich Rothacker. Sein Leben und seine Wissenschaft vom Menschen‘ erklärt der Psychologie-Historiker Georg Rudinger über den Stand der Rothacker-Forschung: "Was in Sachen Rothacker vor allem zu tun bleibt, ist eine intensivere Geschichte seiner Rezeption"; und er fügt folgende These hinzu: "Die Geschichte der Nichtrezeption ist hier ähnlich interessant wie die der Rezeption." Mein Beitrag greift diese zweite Aussage auf und zeigt erstens, inwiefern tatsächlich von einer Nichtrezeption Rothackers gesprochen werden kann, und zweitens, was diese Nichtrezeption über das deutsche theoretische Feld der unmittelbaren Nachkriegszeit und über die Position Rothackers innerhalb desselben offenbart.