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Die fremdsprachliche Spielfilmdidaktik geht der Frage nach, wie der Erwerb einer Sprache im Fremd-/Zweitsprachenunterricht durch den Einsatz von ganzen Spielfilmen oder von einzelnen Szenen und Sequenzen aus Spielfilmen gefördert werden kann. Sie formuliert entsprechende Lernziele, untersucht, ob bestimmte Filme für den fremdsprachlichen Unterricht geeignet sind, und entwickelt Lehrmaterialien mit Spielfilmen als zentralem Bestandteil.
Außerdem wird – bisher aber nur selten – die Wirkung des Filmeinsatzes auf die fremdsprachliche Kompetenz der Lernenden durch empirische Studien erforscht. Der eigentliche Beginn der fremdsprachlichen Spielfilmdidaktik lag in den Siebzigerjahren des vergangenen Jahrhunderts; die vorher erschienene Literatur beschäftigte sich fast ausschließlich mit der Verwendung von – zumeist speziell für den Unterricht produzierten – Kurzfilmen. Schrittmacher der fremdsprachlichen Spielfilmdidaktik war zunächst der Französischunterricht und dort vor allem der Literaturunterricht (Einsatz von Literaturverfilmungen).
Schon bald folgten jedoch Publikationen zu anderen Zielsprachen – vor allem zum Englisch-, Deutsch-als-Fremdsprache- und Spanischunterricht – sowie zu Filmen, die nicht auf literarischen Vorlagen basieren. Seitdem Spielfilme auf elektronischen Speichermedien (Videokassette und vor allem DVD/Blu-ray Disc) leicht verfügbar sind, ist die Zahl der einschlägigen Veröffentlichungen und der tatsächlich durchgeführten Unterrichtseinheiten deutlich angestiegen.
Naturgemäß geht es in den hier aufgelisteten Arbeiten in erster Linie um fremdsprachendidaktische Themenstellungen (z.B. Training des fremdsprachlichen Hör-Seh-Verstehens, Erwerb landeskundlicher Kenntnisse und interkulturelles Lernen, Förderung der fremdsprachlichen Sprech- und Schreibfertigkeit durch kreativ-produktive Auseinandersetzung mit den Filmen etc.), aber insbesondere in den Publikationen, die aus Deutschland stammen, wird häufig auch auf mediendidaktische Zielsetzungen (visual/ film literacy, Filmkompetenz) fokussiert. Diese Zielsetzungen sind seit einiger Zeit auch in etlichen deutschen Schullehrplänen verankert.
Die Dada-Bewegung entstand 1915 ungefähr gleichzeitig in Zürich aus der Gruppe von Literaten, Malern, Bildhauern um Hans Arp und in New York, angeführt durch Marcel Duchamp. Die Dadaisten versuchten, Anti-Kunst zu produzieren, sie stellten sich massiv gegen bürgerliche Konventionen in Gesellschaft, Geschmack und Kunst. Die Technik der Collage aus dem Kubismus wurde verbunden mit Strategien der Provokation und der Diffamierung der bürgerlich-idealistischen Kunst. Die Gruppe zerfiel anfangs der 1920er Jahre rasch, viele Dadaisten wandten sich dem Surrealismus zu. Die Bewegung lehnte sich insbesondere gegen die Konventionen der „bürgerlichen“ Kunst auf, polemisierte gegen den emotionsgeladenen Expressionismus und machte Kategorien wie Irrationalität und Kontingenz zur Programmatik einer nihilistischen Anti-Kunst. Mit ihren antireferentiellen und dekontextualisierenden Werken machten Dadaisten auf Sprach- und Gestaltungskonventionen aufmerksam, indem sie sie häufig ins Absurde führten. Beinahe sämtliche modernistischen Kunsttechniken (Collage, Assemblage, Aleatorik, Abstraktion, Integration indigener Kunst, Performance, Integration von Alltagsgegenständen und Populärkultur etc.) stammen aus der Dada-Bewegung.
Im Mai 2013 hat das japanische Parlament den Beitritt zum Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführungen von 1980 beschlossen.
Dieses regelt das Verfahren, mit dem ein Kind nach einer Verbringung in einen anderes Land (z.B. durch einen Elternteil) gegen den Willen des Sorgeberechtigten wieder in das Land seines gewöhnlichen Aufenthaltes zurückgeführt wird. Die bisherige Handhabung Japans von internationalen Kindesentführungen führte zu starker Kritik aus dem Ausland.
Die Verfahren dauerten zu lange, so dass Fakten geschaffen wurden. Die japanische Rechtsprechung förderte indirekt die Entführung durch einen Elternteil und die Vollstreckung einer im Ausland erwirkten Rückführungsanordnung gestaltete sich schwierig.
Diese Arbeit versucht aufzuweisen, welche Umstände zu der Zurückhaltung der japanischen Regierung führten. Ein wichtiger Punkt hierbei ist, inwieweit eine Anpassung des inländischen Rechts für den Beitritt erforderlich ist. Formal ist eine Anpassung nicht nötig, allerdings führen Unterschiede im Rechtssystem zu Problemen in der Ausführung. Das japanische Familienrecht kennt z.B. im Gegensatz zu anderen Mitgliedsländern nach der Scheidung nur die alleinige Sorge. Auch das Recht auf Umgang ist nicht konkret geregelt.
Außerdem kommen Verbringungen innerhalb einer Familie bei einer drohenden Scheidung in Japan regelmäßig vor. Diese werden jedoch von den Gerichten nicht negativ gewertet.
Die Einführung einer kritischeren Bewertung von Verbringungen auf internationaler Ebene würde zu einer Diskrepanz mit den rein nationalen Fällen führen. Weitere Problematiken sind die Frage nach der strafrechtlichen Verfolgung der Verbringer sowie die Abwägung zwischen dem Prinzip der schnellen Rückführung und der Einschätzung des Kindeswohls.
Der vorliegende Beitrag ist eine Qualifikationsschrift im Bachelor-Studiengang Japanologie und versucht mittels kulturwissenschaftlicher Methoden eine Bestandsaufnahme der Aktivitäten städtischer Gärtner sowie der Nachhaltigkeitsstrategien in Tôkyô vorzunehmen.
Anhand der empirischen Auswertung von stadtpolitischen Nachhaltigkeitspapieren, Stellungnahmen eines Guerilla-Gärtners und Blogeinträgen einer Stadtfarmerin soll verdeutlicht werden, wie die einzelnen Akteure Stadt verstehen und diese durch ihre Praktiken konstruieren. Ziel ist es zu ermitteln, inwiefern Urban Gardening als Symptom für politische und gesellschaftliche Wandlungen verstanden werden kann.