Refine
Year of publication
Document Type
- Working Paper (1016) (remove)
Language
- German (1016) (remove)
Keywords
- Deutschland (108)
- Anton Ulrich <Braunschweig-Wolfenbüttel (18)
- Herzog> / Octavia (18)
- Corporate Governance (17)
- Mobilität (17)
- Kapitalmarktrecht (15)
- Aktienrecht (14)
- USA (13)
- Börsenrecht (11)
- Deutsch (11)
Institute
- Rechtswissenschaft (253)
- Wirtschaftswissenschaften (190)
- Center for Financial Studies (CFS) (93)
- Sustainable Architecture for Finance in Europe (SAFE) (65)
- House of Finance (HoF) (59)
- Geographie (53)
- Gesellschaftswissenschaften (46)
- Exzellenzcluster Die Herausbildung normativer Ordnungen (41)
- Institut für sozial-ökologische Forschung (ISOE) (41)
- Institute for Monetary and Financial Stability (IMFS) (41)
Der Regierungsentwurf des ARUG : Inhalt und wesentliche Änderungen gegenüber dem Referentenentwurf
(2008)
Der Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG) enthält viel mehr als nur die Umsetzung der Richtlinie über die Ausübung bestimmter Rechte von Aktionären in börsennotierten Gesellschaften (sog. Aktionärsrechterichtlinie), die bis 3. August 2009 zu erfolgen hat. Der jetzt vorliegende ARUG-Entwurf widmet sich drei weiteren Regelungskomplexen. In einem zweiten Schwerpunkt sollen für den Bereich der Kapitalaufbringung durch Sacheinlagen Deregulierungsoptionen aus der Änderung der Kapitalrichtlinie genutzt werden. In einem dritten Komplex wendet sich der Entwurf der Deregulierung des Vollmachtsstimmrechts der Banken zu. Hier werden ganz neue Handlungsalternativen eröffnet. Und ein letztes bedeutendes Ziel des Entwurfs ist die Eindämmung missbräuchlicher Aktionärsklagen. Der ARUG-Entwurf ist im Mai 2008 der Öffentlichkeit als Referentenentwurf vorgestellt worden. Die Bundestagswahl 2009 naht und der Entwurf darf nicht der Diskontinuität zum Opfer fallen. Deshalb ist der Regierungsentwurf unter Hochdruck vorbereitet worden. Das Kabinett hat ihn am 5. November verabschiedet. Damit hat das Gesetz eine gute Chance, zum 1. November 2009 in Kraft zu treten. ...
Zur Offenlegung von Abfindungszahlungen und Pensionszusagen an ein ausgeschiedenes Vorstandsmitglied
(2008)
Abfindungszahlungen und Pensionszusagen gehören zu den besonders umstrittenen Bestandteilen der Vorstandsvergütung. Der deutsche Gesetzgeber ist mit dem Gesetz über die Offenlegung von Vorstandsvergütungen (VorstOG) der internationalen Entwicklung gefolgt. Bereits Ziff. 4.2.4 DCGK a.F. hatte die individualisierte Offenlegung der Bezüge aktueller Vorstandsmitglieder empfohlen. In Frankreich wurde bereits 2001 die Pflicht zur Offenlegung von Vorstandsgehältern in den Art. L. 225-102-1 des Code de commerce aufgenommen. Aktuell beschäftigt sich das französische Parlament mit dem Gesetz „Croissance, emploi et pouvoir d’achat: modernisation de l’économie“, das bei Vereinbarungen von Abfindungen einen Hauptversammlungsbeschluss notwendig machen würde. In England sind die Bezüge der „Directors“ in einem Remuneration Report offenzulegen (Sec. 420 CA 2006). Vorreiter auf dem Gebiet der Offenlegungspflicht waren die Vereinigten Staaten, die seit 1992 eine individualisierte Offenlegung vorschreiben. Auch die Europäische Kommission hat sich für die Pflicht zur individualisierten Offenlegung ausgesprochen. Im Mittelpunkt der Diskussion steht insbesondere die Frage der Offenlegung der Abfindungs- und Pensionszusagen. Scheidet ein Vorstandsmitglied vorzeitig aus, hat es grundsätzlich einen Vergütungsanspruch bis zur Beendigung seines Anstellungsvertrags, außer wenn der Aufsichtsrat ihm aus wichtigem Grund gekündigt hat. In der Regel werden aber mit dem Vorstandsmitglied Abfindungsvereinbarungen getroffen. Neben den Abfindungsvereinbarungen spielen auch die Pensions- und Versorgungszusagen in der Praxis eine wichtige Rolle. Mit Blick auf den Wortlaut des § 285 HGB stellt sich, auch zwei Jahre nach Inkrafttreten des VorstOG, immer noch die Frage, ob bei börsennotierten Aktiengesellschaften die Abfindungszahlungen und Pensionszusagen individualisiert oder nur aggregiert offenzulegen sind. Fraglich ist zum einen, wie eine vereinbarte Abfindungszahlung im Lagebericht bei der Angabe der Vorstandsbezüge zu behandeln ist, wenn ein Vorstandsmitglied vorzeitig ausscheidet (III.). Zum anderen stellt sich die Frage, wie Pensionszusagen darzustellen sind (IV.). Bevor auf diese beiden Fragen eingegangen werden kann, soll kurz der gesetzliche Rahmen der Offenlegungspflicht skizziert werden (II.). ...
Inhalt: 1. Gesellschaftsrecht als neues Rechtgebiet für die Rechtsordnungen der GUS: 1 2. Besonderheiten der AG in den Staaten der GUS 4 3. Ausgewählte Probleme des Aktienrechts 6 a. Corporate Governance 6 b. Haftung der Organe 7 c. Aktionärsrechte, vor allem Auskunftsrechte 9 d. Große Geschäfte – krupnie sdelki 10 e. Verträge mit Interessiertheit 12 4. Reform des Aktienrechts 13 a. Entscheidung der interparlamentarischen Versammlung 13 b. Grundlagen des neuen Konzeptes zu einem Modell-Aktiengesetz 14 c. Vorschläge des Konzeptes zu oben erwähnten Problemen 17 Zusammenfassung 19 Zusammenfassung: Allein die kurze Schilderung der Entwicklung des Gesellschaftsrechts in den GUS-Staaten zeigt die Notwendigkeit der Reformen auf diesem Gebiet. Wichtig ist, dass die Länder, die traditionell zur kontinental-europäischen Rechtsfamilie gehören, im Rahmen dieser Familie bleiben. Die kritiklose und bedingungslose Übernahme der Institute der Common-Law-Tradition hat für zahlreiche Irritationen und Verwirrungen gesorgt. Die Korrektur dieser Missentwicklungen kann als große Herausforderung der Reform des Aktienrechts der Staaten der GUS bezeichnet werden.
Wenn man sich Gehirnvorgänge beim Lernen als „Speicherung“ vorstellt, so müßten die Lernprozesse im Anhäufen und Einschaufeln von Wissensportionen bestehen. Schulfach auf Schulfach füllt also Fach auf Fach im Hirn mit möglichst dauerhaften (und bewährten!) Gütern, ruft sie in Testarbeiten noch mal ab und hofft, dass die Güter im-mer dann „gebraucht“ werden, wenn sie dem „Besitzer“ zur Bewältigung seines Lebens dienen können. Das klappte zwar nie so, aber man wunderte sich und machte weiter so. Seit Jahrzehnten wissen Neurologen und Psychologen, dass dieses Bild falsch ist; wir Lehrer könnten es auch wissen, denn in populärwissenschaftlichen Berichten (u.a. in GEO, ZEIT, Spiegel oder Focus) werden die neuen Erkenntnisse seit Jahren verbreitet, und doch bleibt der Schulunterricht davon völlig unberührt.
Erkennung kritischer Zustände von Patienten mit der Diagnose "Septischer Schock" mit einem RBF-Netz
(2000)
Es wurde gezeigt, dass der Arzt mit dem wachsenden RBF-Netz durch die Ausgabe von verlässlichen Warnungen unterstützt werden kann. Wie in der Clusteranalyse erläutert, leiden die Ergebnisse jedoch unter den wenigen Patienten und unter der ungenauen zeitlichen Erfassung der Daten. Da jeder Patient sehr individuelle Zustände annimmt, ist ein größeres Patientenkollektiv notwendig, um eine umfassende Wissensbasis zu lernen. Eine medizinische Nachbearbeitung der Wissensbasis durch die Analyse der Fälle ließe eine weitere Verbesserung des Ergebnisses erwarten. Somit könnten unbekannte Zusammenhänge durch das Lernen aus Beispielen und medizinisches Fachwissen kombiniert werden. Abstraktere Merkmale, die weniger abhängig von individuellen Zuständen sind, könnten eine Klassifikation noch weiter verbessern. Ein Ansatzpunkt ist z.B. die Abweichung der Messwerte vom gleitenden Mittelwert. Dieses Maß ist unempfindlicher gegenüber den individuellen Arbeitspunkten der Patienten und bildet auch die Basis von relativen Abhängigkeiten zwischen zwei Variablen, die in einem weiteren Schritt ebenfalls als Merkmal herangezogen wurden. Obwohl die Verwendung der relativen Abhängigkeiten zwischen zwei Variablen als Merkmal nicht deutlichere oder häufigere Warnungen hervorbringen konnte, weist doch die Clusteranalyse auf eine bessere Verteilung der Patienten hin. Einige Cluster sind besser für die Vorhersage geeignet, als dieses bei einer Clusterung auf Basis der Zustände erreicht werden kann. Unterstützt wird dieses Ergebnis auch durch den größeren Unterschied der Sicherheiten von falschen und richtigen Klassifikationen. Neben den bisher untersuchten Merkmalen scheinen auch die Variablen interessant zu sein, bei denen festgestellt wurde, dass sie sich trotz Medikamentengabe und adäquater Behandlung schwer stabilisieren lassen. Durch den behandelnden Arzt werden diese Werte üblicherweise in einem gewissen Bereich gehalten. Falls sich das Paar Medikament/physiologischer Parameter nicht mehr in einem sinnvollen Verhältnis befindet, kann dieses ein wichtiger Indikator sein. Nach dem Aufbau der grundlegenden Funktionalität der hier untersuchten Methoden ist die Suche nach geeigneten Merkmalen als Eingabe für ein neuronales Netz ein wesentlicher Bestandteil folgender Arbeiten. Abgesehen von dem generell anspruchsvollen Vorhaben aus Klinikdaten deutliche Hinweise für die Mortalität septischer-Schock-Patienten zu erhalten, liegen die wesentlichen Probleme in dem Umfang und der Messhäufigkeit der Frankfurter Vorstudie begründet, so dass eine Anwendung von Klassifikationsverfahren auf das umfassendere Patientenkollektiv der MEDAN Multicenter-Studie klarere Ergebnisse erwarten lässt. Eine weitere, für medizinische Anwendungen interessante, Analysemöglichkeit ist die Regelgenerierung, die zur Zeit in einem anderen Teilprojekt in der MEDAN-Arbeitsgruppe bearbeitet wird. Hier können im Fall metrischer Daten zusätzliche Hinweise für die Leistung eines reinen Klassifikationsverfahrens gewonnen werden mit dem Vorteil einer expliziten Regelausgabe. Zum anderen werden in diesem Teilprojekt auch Verfahren zur Regelgenerierung eingesetzt, die ordinale und nominale Variablen wie Diagnosen, Operationen, Therapien und Medikamentenangaben (binär, ohne genaue Dosis) auswerten können. Diese werden in den Multicenter-Daten vorhanden sein. Durch Kopplung der Regelgeneratoren für metrische Daten auf der einen Seite und für diskrete Variablen auf der anderen Seite, besteht durchaus die Hoffnung bessere Ergebnisse zu erzielen. Da der Regelgenerator für metrische Daten auf dem RBF-DDA (Abk. für: Dynamic Decay Adjustment)-Netz [BERTHOLD und DIAMOND, 1995] beruht, bietet es sich innerhalb des MEDAN-Projekts an, einen (bislang nicht durchgeführten) Vergleich mit dem hier verwendeten Netztyp durchzuführen. Der Vergleich ist allerdings nur von prinzipiellem Interesse und kann auf den hier betrachteten Daten kein grundsätzlich besseres Ergebnis liefern als die bislang durchgeführten Analysen; er kann aber zu einer umfangreichen Bewertung der Ergebnisse beitragen.
Der bevorstehende Beitritt Sloweniens in die OECD1 (Organisation for Economic Cooperation and Development), die jüngste Bewertung des BTI-Status-Index 2008 (Bertelsmann-Transformation-Index) auf dem 2. Platz, der Ratsvorsitz der EU (Europäische Union) im 1. Halbjahr 2008, die Mitgliedschaft zum Schengen-Raum und die Einführung des Euro, sind nur die jüngsten Meilensteine der erfolgreichen und nachhaltigen Transformation in ein demokratisches System und die Festlegung auf eine marktwirtschaftliche Ordnung. Die Geschichte Sloweniens stand lange Zeit im Schatten der Geschichte Österreichs und Jugoslawiens. Als eine Nation in einem eigenen Staat sieht sich Slowenien seit dem Zerfall Jugoslawiens in einer gänzlich neuen Rolle. Das Erbe der früheren Abhängigkeiten ist einem neuen Selbstbewusstsein gewichen. Die graduelle Transformation Sloweniens während der 1990er Jahre in einen völkerrechtlich unabhängigen Staat, eine politische Demokratie und eine freie Marktwirtschaft erscheint im europäischen Kontext „…only [as] a chapter in the larger tale of the democratic wave that rather unexpectedly swept across Central, Eastern, and Southeastern Europe during the last years of the twentieth century.“ In Reflexion der historischen Ereignisse beurteilt Kornai die Transformation am Ende des letzten Jahrhunderts in Europa „…in spite of serious problems and anomalies …[as] a success story.“ Im Rahmen des Transformationsprozesses konnte sich Slowenien als „politischer und ökonomischer Zwerg“ als unabhängiger Staat in das demokratische Europa und die Europäische Union integrieren und fest verankern. Um Gründe und Faktoren dieses Prozesses zu identifizieren, ist eine Betrachtung der Entwicklungen in den 1980er Jahren, die zur Auflösung des blockfreien sozialistischen Jugoslawiens und zur Selbstständigkeit Sloweniens geführt haben, notwendig. Jede der konstituierenden Teilrepubliken und Regionen Jugoslawiens blickt zurück auf eine eigene historische, religiöse und sprachliche Tradition mit individuellen Erfahrungen und spezifischen Spannungen innerhalb und außerhalb der gemeinsamen Föderation. Sloweniens Weg in die politische, ökonomische und demokratische Unabhängigkeit war ein individueller nationaler Differenzierungs- und Umgestaltungsprozess und Ergebnis vielfältiger mehrdimensionaler Konflikte. Unerwartet und plötzlich war der Bruch und die Herauslösung aus dem Staatenbund Jugoslawiens am 25. Juni 1991 nicht. Die Gründung und der Niedergang eines Staates sind schwierig zu erklärende und komplexe Phänomene. Die Triebkräfte der auflösenden gesellschaftlichen Prozesse im Jugoslawien der 1980er Jahre ausschließlich auf die Nationalitätenfrage zu reduzieren, bewertet Weißenbacher als eine zu enge Fokussierung der Darstellung und Begründung auf die ethnischen Spannungen innerhalb des Vielvölkerstaates. Er argumentiert: „Die Wurzeln der Desintegration des sozialistischen Jugoslawiens in alten ethnischen Feindseligkeiten zu suchen, hieße die ökonomischen, sozialen und politischen Prozesse zu ignorieren….“ Die zunehmenden regionalen Inkompatibilitäten Jugoslawiens in den 1980er Jahren verdeutlichen in Betrachtung des spezifischen Entwicklungspfads der Teilrepublik Slowenien, dass die politisch-gesellschaftlichen, kulturellen und die sozioökonomischen Strukturen letztendlich nicht dauerhaft mit den Strukturen anderer jugoslawischer Teilrepubliken vereinbar waren. Die politische und wirtschaftliche Instabilität Jugoslawiens und der frühzeitige Wandel innerhalb der slowenischen Gesellschaft und der Kommunistischen Partei in den 1980er Jahren führten durch politischen Reformdruck und makroökonomische Ungleichgewichte zum Kollaps des jugoslawischen Staatenbundes. Mencinger betont, dass die tiefe Krise Jugoslawiens letzten Endes ohne einen radikalen Systembruch und Sturkurwandel von politischer und ökonomischer Machtverteilung nicht zu überwinden gewesen wäre. Der vorliegende Beitrag greift die Rahmenbedingungen, Entwicklungen, Konflikte und Ziele auf und zeichnet die wesentlichen politischen und wirtschaftlichen Geschehnisse nach, denen sich die slowenische Bevölkerung und Politik in den Jahren vor der Loslösung gegenübersahen und die zur Gründung des unabhängigen Staates geführt haben.
Der Beitritt zur Europäischen Union (EU) war seit Beginn der Transformation in Osteuropa eines der wichtigsten politischen Ziele der neu gewählten Regierungen. Im Mittelpunkt der öffentlichen Diskussion stand dabei weniger die Frage nach möglichen nationalen Opfern einer schnellen EU-Integration, sondern der Wunsch, die nach dem zweiten Weltkrieg erfolgte Teilung Europas endgültig zu überwinden. Nach über zehn Jahren Transformation und Privatisierung ist jedoch vielerorts Ernüchterung eingekehrt. Die politische Debatte um die EU-Integration der osteuropäischen Beitrittskandidaten wird zunehmend von den Kandidaten selbst kritisch geführt, und die Frage nach den nationalen Lasten eines EU-Beitritts gewinnt an Bedeutung. Je näher der Beitritt der osteuropäischen Staaten zur EU rückt, desto nachdrücklicher wird dort gefragt, ob die Mitgliedschaft in der Union ein Gewinn sein wird. Die Beitrittskandidaten befürchten u.a., dass die eigene Wirtschaft und ganze Berufsgruppen, wie z.B. die Bauern, dem EU-Wettbewerbsdruck nicht standhalten werden können. Auf der anderen Seite bremsen eigennützige Ansprüche der Altmitglieder die Osterweiterung der EU. Noch ist bei anstehenden Abstimmungen in den mittel- und osteuropäischen Ländern (MOEL) über den Beitritt überall eine Mehrheit dafür zu erwarten, doch die Euroskepsis wächst und die Europa-Kritiker gewinnen an politischem Einfluss. Die vorliegende Arbeit soll einen Beitrag zur Versachlichung der EU-Erweiterungsdiskussion leisten und die Zusammenhänge zwischen dem Transformationsprozess der MOEL und deren EU-Integration verdeutlichen. Eine sachliche Diskussion kann nur dann geführt werden, wenn dabei die Besonderheiten, die Gemeinsamkeiten und die Interdependenzen von Transformations- und Integrationsprozess berücksichtigt werden. Wir gehen dazu wie folgt vor. Zunächst beschreiben wir en Transformationsprozess aus ökonomischer Sicht (2.). Neben den wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Transformation, soll die historische Pfadabhängigkeit verschiedener Transformationsergebnisse gezeigt und deren Bedeutung für die EU-Integrationsfähigkeit der MOEL diskutiert werden. Im Anschluss daran erläutern wir die Voraussetzungen einer EU-Osterweiterung aus Sicht der Beitrittskandidaten (Beitrittskriterien von Kopenhagen) und aus Sicht der Europäischen Union. Wir zeigen die aus einem Integrationsprozess resultierenden wirtschaftlichen, sozialen und politischen Folgen für Neu- und Altmitglieder auf und stellen den aktuellen Stand der EU-Beitrittsverhandlungen vor (3.). Die Arbeit endet mit der Darstellung alternativer Entwicklungen und einem Fazit (4.).