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Die Arterfassung in den Naturschutzgebieten Sachsen-Anhalts weist einen heterogenen Bearbeitungsstand auf. Gerade für die Untersuchungen zur Biodiversität von Naturräumen ist sie aber unerlässlich. Fliegen-Familien spielten dabei bislang zumeist eine untergeordnete Rolle. Dennoch hat die Anzahl der aktiven Dipterologen in Sachsen-Anhalt zugenommen und erste Arbeitsergebnisse wurden als Checklisten (Frank & Neumann, 1999) sowie Rote Listen (Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt 2004) dokumentiert. Weiterhin gibt es aber Fliegenfamilien, die trotz der relativen Häufigkeit zahlreicher Arten deutliche Erfassungsdefizite aufweisen oder gänzlich unbearbeitet sind. Mit der vorliegenden Arbeit soll die Dipterenfauna des Naturschutzgebiets (NSG) „Sprohne“ und seiner geplanten Erweiterungsflächen vorgestellt werden.
Mit der Avifauna der zentralen Mittelelberegion liegt nunmehr ein bemerkenswertes Ergebnis langjähriger ehrenamtlicher Forschung in einer sehr ansprechenden Buchform vor, welche bisherige kleinere Publikationen aus der Region vereint und durch bisher nicht publizierte Daten auf einen Bearbeitungsstand 2005 aktualisiert.
Der Othaler Wald gehört zum FFH-Vorschlagsgebiet „Der Hagen und Othaler Holz nördlich Beyernaumburg“ und ist eine ca. 170 Hektar große, nahezu vollständig von landwirtschaftlicher Nutzfläche umgebene Waldinsel in Sachsen-Anhalt im Regenschatten des Harzes südwestlich der Gemeinde Beyernaumburg (Landkreis Sangerhausen). Als potentielle natürliche Vegetation bei völliger Nutzungsaufgabe (Tüxen 1956) wurde postuliert, dass die Rotbuche auf allen unvernässten Standorten und damit auf gut 89 % der Gesamtfläche des NSG am Aufbau der Klimaxgesellschaft maßgeblich beteiligt bzw. vorherrschend wäre. Auf dieser Vorstellung basieren die Überlegungen zum Management dieser Traubeneichen-Hainbuchenwälder auf potenziellen Buchenstandorten (Jentzsch & Katthöver 2005). Im Folgenden sollen die floristischen und faunistischen Bestandserhebungen, die Grundlage für diese Publikation waren, dargestellt werden.
Mit der politischen Wende entstanden in den 1990er Jahren in Ostdeutschland im Rahmen von Bebauungs- sowie Vorhabens- und Erschließungsplänen insbesondere in stadtnahen Gemeinden zahlreiche neue Wohngebiete, welche einen Teil der aus den Ballungszentren abgewanderten Mietbevölkerung aufnahmen. In der Folge dieses als Wohnsuburbanisierung bezeichneten Prozesses verlor allein die Stadt Halle zwischen 1992 und 1996 11 906 Bürger an den sie umgebenden Saalkreis (Busmann & Sahner 2002). Die Dimensionen der neuen Siedlungen übertreffen nicht selten die Ausmaße des historisch gewachsenen ursprünglichen Dorfbildes und die Versuche der städtebaulichen und sozialen Integration sind in vielen Fällen noch immer nicht abgeschlossen oder drohen gar gänzlich zu scheitern (Friedrich 1998). Die Wohngebiete unterscheiden sich im Hinblick auf ihre Architektur und Gestaltung zumeist nicht von vergleichbaren Flächen in der Randlage westdeutscher Kommunen (vgl. Reichholf 1989).
Das Mansfelder Land und hier insbesondere das Naturschutzgebiet (NSG) „Hasenwinkel“ im Mansfelder Seengebiet standen aufgrund ihres Florenreichtums in der Vergangenheit im Mittelpunkt botanischer Erhebungen (WÜNSCHMANN 1939, KRÜMMLING 1955, WEINERT 1956, BEINHAUER 1965, VOLKMANN 1990). Insbesondere wegen der repräsentativen Vorkommen verschiedener Biotope des Anhanges I der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der Europäischen Union (FFH-Richtlinie) wurde das NSG vom Land Sachsen-Anhalt als Schutzgebiet für das kohärente europäische ökologische Netz „NATURA 2000“ vorgeschlagen (MÜLLER et al. 1997). Dem vorliegenden Beitrag liegt eine Diplom-Arbeit an der Hochschule Anhalt (KÖBERLEIN 1999) zugrunde. Es sollen die floristischen und vegetationskundlichen Besonderheiten des Gebietes und angrenzender, für eine Gebietserweiterung vorgesehener, Flächen dargelegt, soweit möglich mit den älteren Daten verglichen und Hinweise für den Schutz, die Pflege und Entwicklung der Vegetation des Gebietes gegeben werden.
Das Naturschutzgebiet (NSG) "Hasenwinkel" im Landkreis Mansfelder Land steht aufgrund seines Florenreichtums seit vielen Jahren im Mittelpunkt botanischer Erhebungen. ln den Jahren 1998 und 1999 wurden im Rahmen einer Diplom-Arbeit und mit Genehmigung des Regierungspräsidiums Halle erstmals detaillierte Untersuchungen zu verschiedenen Tierarten-Gruppen direkt im NSG durchgeführt (Köberlein 1999). Mit der vorliegenden Arbeit sollen der Kenntnisstand zum Vorkommen der terrestrisch lebenden Säugetiere dargestellt und damit Wissenslücken zur Kleinsäugerverbreitung geschlossen werden. Im Hinblick auf Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen sowie die Begleitfauna der FFH-Lebensräume erfolgt eine naturschutzfachliche Einschätzung.
Das natürliche Verbreitungsgebiet der Stieleiche (Quercus robur) erstreckt sich von Südskandinavien bis zum Mittelmeer und im Osten bis Kleinasien. Sie ist ein typischer Baum der großen Flussauengebiete und bodenfeuchter Ebenen.
Die Zwergmaus (Micromys minutus) ist der kleinste heimische Vertreter der Familie der Echten Mäuse (Muridae). Zu diesen Nagern mit langen, dünnen und wenig behaarten Schwänzen gehören auch Hausratte, Wanderratte und Waldmaus.
Methodik
(2002)
Die vegetationskundliche und strukturelle Zuordnung der Lebensraumtypen erfolgt nach der vorrangig von Braun-Blanquet entwickelten Vegetationsklassifizierung, einer hierarchischen Gliederung der Vegetationstypen (Syntaxonomie), die die Ebenen der Assoziation, des Verbandes, der Ordnung und der Klasse umfasst. Hierbei ist die Assoziation die grundlegende Einheit, in der die Pflanzengesellschaften zusammengefasst werden, die sich durch gleiche charakteristische Arten(gruppen)kombinationen auszeichnen. Der Verband vereinigt ähnliche Assoziationen. Das sind bereits umfassendere, jedoch standörtlich noch recht einheitliche Vegetationseinheiten. In Ordnungen werden ähnliche Verbände zusammengefasst. Die Klasse vereinigt ähnliche Ordnungen.
Mit der Verbandsbeteiligung weist das bundesdeutsche Naturschutzrecht eine besondere Partizipationsform auf, die sich in anderen Teilgebieten des deutschen Umweltrechts in dieser Form nicht findet. So bleibt z.B. im Immissions- oder Gewässerschutz die Rechtsverfolgung der Initiative des Einzelnen überlassen, sofern dieser in seinen subjektiven Rechten betroffen ist. Nehmen behördliche Entscheidungen jedoch Einfluss auf Belange der Natur, kann diese sich selbst nicht artikulieren.
Winfried Schulze : 65 Jahre
(2000)
Winfried Schulze stellt im Landkreis Sangerhausen längst eine Institution in Sachen Zoologie und Naturschutz dar. Gemeinden, Lokalpresse, Verbände aller Art genauso wie Bürger holen sich bei ihm Rat, wenn im "grünen Bereich" etwas im Argen liegt. Dies hängt zum einen mit seiner langjährigen Tätigkeit in der regionalen Heimatforschung des Südharzes zusammen, aber zum anderen auch damit, dass er durch sein Engagement immer wieder bei vielen Menschen die Liebe zur Natur weckte und ihre Augen für die Schönheiten der Heimat öffnete.
Meliorationsgräben sind künstliche Bauwerke und werden zur Entwässerung z.B. von Moor- und Sumpfflächen genutzt, bzw. dienen der Regulierung des Wasserhaushaltes landwirtschaftlicher Nutzflächen. Zum einen wurden über die Jahrhunderte mit ihrer Errichtung und dem Betrieb wertvolle natürliche Lebensräume in gigantischem Umfang zerstört und einer eventuellen Wiederentstehung dieser Habitate dauerhaft entgegengewirkt, zum anderen entwickelten sich insbesondere in extensiv bewirtschafteten Gräben Ersatzhabitate, die nun ihrerseits wertvolle Lebensräume darstellen können (vgl. BLAB 1993, FRIEDRICH; LACOMBE 1992, JEDICKE; JEDICKE 1992).
Am 15.07.1996 wurde die Verordnung zur einstweiligen Sicherstellung des Naturschutzgebietes (NSG) "Hackpfüffler See" (Landkreis Sangerhausen) im Amtsblatt des Regierungspräsidiums Halle veröffentlicht. Die Geltungsdauer dieser Verordnung beträgt drei Jahre und kann einmalig um zwei Jahre verlängert werden. Innerhalb dieses Zeitraumes hat das nach Landesnaturschutzgesetz zuständige Regierungspräsidium Halle als Obere Naturschutzbehörde die Pflicht, darüber zu befinden, in welcher Form die endgültige Unterschutzstellung vorgenommen werden soll. Zur Vorbereitung der Verordnung ist die Schutzwürdigkeit darzustellen. Mit der vorliegenden Arbeit sollen die derzeit aus der Literatur bekannten floristischen Aussagen zum NSG sowie die durch die Mitarbeiter der Naturschutzstation "Süd harz" ermittelten Flächennutzungsdaten und Artenerfassungen zusammengestellt und gewertet werden.
Die vielgestaltigen Habitate der Südharzer Karstlandschaft bieten einer artenreichen Tierwelt Lebensraum. Zwar sind aus dem Südharz eine Vielzahl von Angaben zu den verschiedensten Tierarten bekannt, systematische Untersuchungen begannen aber erst in der jüngsten Zeit. Fast alle Daten wurden von Einzelpersonen zusammengetragen. Eine Zusammenstellung für den gesamten Harz, der auch alle verfügbaren Meldungen zum Südharz enthält, wurde 1997 mit dem Arten- und Biotopschutzprogramm "Landschaftsraum Harz" vom Landesamt für Umweltschutz veröffentlicht.
Am 15.03.1997 trafen sich in Halle nun schon zum dritten Mal ehrenamtliche und hauptamtliche Naturschützerinnen und Naturschützer des Regierungsbezirkes Halle zu ihrem Regionalforum. Der Einladung der Oberen Naturschutzbehörde folgten etwa 200 Personen. Die Thematik der Veranstaltung war bewusst breit gefächert. Dabei wurde Wert auf ausreichende Diskussionsmöglichkeiten gelegt. Genauso wichtig war aber mit Sicherheit die Möglichkeit zum Gedankenaustausch am Rande der Konferenz. Der Veranstaltung wohnten sowohl die Ministerin für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt, Frau Heidrun Heidecke, als auch die Regierungspräsidentin des Regierungspräsidiums Halle, Frau Ingrid Häussler, bei.
Viele militärische Übungsplätze in Deutschland verfügen über ökologisch äußerst wertvolle Bereiche. Die Gründe dafür sind mannigfaltig (vgl. Högel; Lange 1992) Dort, wo eine Nutzung durch die Streitkräfte fortbesteht, soll durch Benutzungs- und Bodenbedeckungspläne die ökologische Werterhaltung festgeschrieben werden (Richtlinie 1992). In den Fällen, wo Flächen aus der militärischen Nutzung entlassen werden, entstehen Zielkonflikte durch unterschiedlichste Ansprüche (Högel; Lange 1992). Die Naturschutzbehörden müssen in diesem Falle Vorhaben zum Erhalt ökologisch wertvoller Flächen fachlich exakt begründen können. Besonders schwierig ist das bei Gebieten, die durch die sowjetischen Streitkräfte genutzt wurden. Über die ökologische Ausstattung dieser Standort- oder Truppenübungsplätze ist bislang kaum etwas bekannt, da 40 Jahre lang keine Daten erhoben werden konnten.
Es gibt viele Beispiele für Biotope aus Menschenhand, die für zahlreiche bestandsbedrohte Pflanzen- und Tierarten einen wichtigen Lebensraum darstellen. Dazu zählen z. B. offengelassene Steinbrüche, Trockenrasen oder Streuobstwiesen, aber ebenso die Klärteiche der Zuckerfabriken, die in der Region des Regierungsbezirkes Halle, der zu den traditionellen Gebieten des Zuckerrübenanbaus und der -verarbeitung gehört, vorhanden sind.
Feldhecken beleben die Agrarlandschaft, sind wichtige Bindeglieder im Biotopverbund und stellen wertvolle Lebensräume für zahlreiche bestandsbedrohte Tier- und Pflanzenarten dar. In Sachsen-Anhalt stehen diese Landschaftselemente gemäß § 30 Landesnaturschutzgesetz (NatSchG LSA) unter gesetzlichem Schutz. Nach der naturschutzrelevanten Bedeutung der Hecken ist der nachgewiesenermaßen positive Einfluss auf die umliegenden Äcker hervorzuheben (Reif et al. 1984). Der vorliegende Artikel befasst sich mit dem Vorkommen von Säugetieren in einer Feldhecke in der Goldenen Aue südlich von Sangerhausen.
Die mitteleuropäische Landschaft wurde im Laufe der Geschichte durch extensive Nutzung geformt. Als Ergebnis entstand eine Kulturlandschaft, welche eine Vielfalt ökologisch wertvoller artenreicher Lebensräume aufwies. Dazu zählen viele jetzt nach §30 Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (NatSchG LSA) geschützte Biotope, wie Steuobstwiesen, Trockenrasen, extensiv bewirtschaftete Weinberge in Terrassen-, Steil- und Hanglagen, aufgelassene Steinbrüche, Hecken, Feldgehölze und Niederwälder. Diese wertvollen Habitate bedürfen der regelmäßigen Pflege durch den Menschen. Nur so kann ihr hoher ökologischer Wert erhalten werden.
Fledermäuse gehören zu den besonders gefährdeten Wirbeltierarten unserer Heimat. Alle Arten sind bedroht und deshalb gesetzlich geschützt. In der Roten Liste des Landes Sachsen-Anhalt (Heidecke; Stubbe 1992) sind alle 19 Arten enthalten, von denen 5 vom Aussterben bedroht, 2 stark gefährdet, 6 gefährdet und weitere 3 potentiell gefährdet sind. Eine Art, die Große Hufeisennase, gilt als ausgestorben. Weitere 2 gefährdete Fledermausarten, die Rauhhaut- und die Teichfledermaus, treten in Sachsen-Anhalt nur während ihrer Wanderphasen auf.
Weggeworfene Flaschen stören nicht nur das Landschaftsbild, sie gefährden in hohem Maße auch Tiere. Seit 1989 sammelte D. Bauer, Kelbra, in der Nähe seiner Heimatstadt im Landkreis Sangerhausen (LSG "Kyffhäuser", NSG "Rothenburg", NSG "Schloßberg-Solwiesen") mehrere hundert Flaschen und bemerkte in jeder dritten bis zehnten Tierkadaver.
Mit dem Inkrafttreten des Naturschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (NatSchG LSA) wurde konkret festgelegt, inwieweit bei der Bauleitplanung die Probleme des Naturschutzes zu berücksichtigen sind. Damit soll dem Ziel des Naturschutzes und der Landschaftspflege entsprochen werden, die Natur und Landschaft im besiedelten und unbesiedelten Bereich so zu schützen, dass die Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes, die Nutzbarkeit der Naturgüter, die Pflanzen- und Tierwelt sowie die Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft als Lebensgrundlage des Menschen und als Voraussetzung für seine Erholung nachhaltig gesichert sind (§ 1 Abs. 1 NatSchG LSA).