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Hintergrund: Dehntrainings sind eine Maßnahme der betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) für Büroangestellte zur Prävention von muskuloskeletalen Erkrankungen (MSE). Sie können zu Beweglichkeitszuwächsen führen und auf psychischer Ebene entspannen. Ziel der Studie war es, ein standardisiertes und individualisiertes Dehntraining am Gerät, das „five-Business“, auf MSE, Lebensqualität und Beweglichkeit zu untersuchen. Dies ist eine Zusammenfassung der international publizierten Ergebnisse.
Methodik: In diese Untersuchung wurden 252 Proband(innen) eingeschlossen, 156 in die Interventionsgruppe (IG), 96 in die Kontrollgruppe (KG). Die IG absolvierte für 12 Wochen 22–24 Trainingseinheiten am „five-Business“, möglichst zweimal wöchentlich. Die Datenerhebung erfolgte mittels sportmotorischer bzw. Range-of-motion(ROM)-Tests, dem Nordic Questionnaire (NQ) und dem SF-36-Fragebogen in Form einer Prä-Post-Untersuchung.
Ergebnisse: Nach der Intervention gaben im NQ signifikant weniger Proband(innen) der IG Beschwerden im oberen Rücken (p < 0,001) im Vergleich zur KG an; keine signifikanten Unterschiede wurden bei Beschwerden im Nacken, Schultern, Hüfte und dem unteren Rücken gefunden. Der mit dem SF-36 erhobene allgemeine Gesundheitszustand und die gesundheitsbezogene Lebensqualität haben sich (nach subjektiven Angaben) signifikant verbessert (Summenscore IG: p = 0,005). In den ROM-Tests waren die Prä-Post-Differenzen bei IG-Proband(innen) in der Sagittalebene (Finger-Boden-Abstand und Retroflexion; p < 0,001) und im modifizierten Schultertest nach Janda auf der linken Seite (p = 0,003) signifikant größer.
Diskussion: Trotz des in Zeitdauer und Häufigkeit relativ geringen Trainingsaufwandes wurden sowohl auf körperlicher als auch auf psychischer Ebene relevante Verbesserungen erzielt, so dass das „five-Business“-Dehntraining als BGF-Maßnahme empfohlen werden kann.
Hintergrund: Der eigene Körper ist das zentrale Arbeitsinstrument eines*einer Tanzpädagog*in (TP) innerhalb der Bewegungsvermittlung. Bisher fehlen Erkenntnisse über die subjektive Wahrnehmung der eigenen berufsassoziierten Gesundheit und Zufriedenheit sowie die Identifizierung gesundheitsbelastender Berufsmerkmale.
Methodik: Im Rahmen einer fragebogenbasierten Querschnittserhebung wurde eine Kohorte von TP in Deutschland zur eigenen Gesundheit und generellen Berufszufriedenheit und belastenden Aspekten im Zusammenhang mit ihrer Berufsausübung untersucht. Zusätzlich wurden allgemeine anthropometrische und soziodemographische Merkmale erfasst. Neben der Betrachtung der Gesamtkohorte wurde auf geschlechtsspezifische Unterschiede getestet. In die statistische Analyse wurden n = 232 TP (m: 51/w: 181) im Alter von 43,1 ± 11,0 Jahren eingeschlossen.
Ergebnisse: Der allgemeine Gesundheitszustand wurde von 85,3 % der Befragten mit „befriedigend“ (26,1 %) bis „sehr gut“ (14,7 %) beurteilt. 59,2 % der Tanzpädagog*innen schätzten ihre Gesundheit „gut“ (35,3 %) bis „sehr gut“ ein. Es herrschte eine hohe Zufriedenheit mit der eigenen Berufsausübung für 80 % der Teilnehmenden. Die TP fühlten sich überwiegend in der Lage (trifft „voll & ganz“ bzw. „eher zu“), mit den physischen (75,7 %) und psychischen Berufsanforderungen (70,3 %) umzugehen. Als belastende Berufsmerkmale in der Eigenwahrnehmung können neben Zukunftsängsten (51,5 %) vor allem arbeitsorganisatorische (fehlende Zeit für Familie und Freunde bei 28,4 %) und ökonomische Aspekte (Einkommensunsicherheit bei 61,0 % und fehlende Altersabsicherung bei 65,7 %) herausgestellt werden.
Diskussion: Die Berufsausübung als TP geht mit einer hohen generellen Zufriedenheit und einem positiven Empfinden des eigenen Gesundheitszustandes einher. Eine Bestätigung dieser positiven Ergebnisse durch Verletzungs- und Erkrankungsstatistiken steht noch aus. Darüber hinaus wäre eine Verbesserung arbeitsorganisatorischer und ökonomischer Aspekte wünschenswert.
Gemas Artikel 11 der FFH-Richtlinie ist ein Monitoring des Erhaltungszustandes der Arten von gemeinschaftlicher Bedeutung durchzufuhren. Weiterhin ist nach Artikel 12 eine fortlaufende Überwachung des unbeabsichtigten Fangs oder Tötens der Anhang IV-Tierarten vorgeschrieben, worauf gegebenenfalls weiterführende Erhaltungsmaßnahmen und Forschung aufbauen sollen. Im § 40 BNatSchG wird dieses Monitoring in die Verantwortung der Bundesländer übergeben.
Ziele: Das Ziel dieser offiziellen Leitlinie, die von der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) und der Deutschen Krebsgesellschaft (DKG) publiziert und koordiniert wurde, ist es, die Früherkennung, Diagnostik, Therapie und Nachsorge des Mammakarzinoms zu optimieren.
Methoden: Der Aktualisierungsprozess der S3-Leitlinie aus 2012 basierte zum einen auf der Adaptation identifizierter Quellleitlinien und zum anderen auf Evidenzübersichten, die nach Entwicklung von PICO-(Patients/Interventions/Control/Outcome-)Fragen, systematischer Recherche in Literaturdatenbanken sowie Selektion und Bewertung der gefundenen Literatur angefertigt wurden. In den interdisziplinären Arbeitsgruppen wurden auf dieser Grundlage Vorschläge für Empfehlungen und Statements erarbeitet, die im Rahmen von strukturierten Konsensusverfahren modifiziert und graduiert wurden.
Empfehlungen: Der Teil 1 dieser Kurzversion der Leitlinie zeigt Empfehlungen zur Früherkennung, Diagnostik und Nachsorge des Mammakarzinoms: Der Stellenwert des Mammografie-Screenings wird in der aktualisierten Leitlinienversion bestätigt und bildet damit die Grundlage der Früherkennung. Neben den konventionellen Methoden der Karzinomdiagnostik wird die Computertomografie (CT) zum Staging bei höherem Rückfallrisiko empfohlen. Die Nachsorgekonzepte beinhalten Untersuchungsintervalle für die körperliche Untersuchung, Ultraschall und Mammografie, während weiterführende Gerätediagnostik und Tumormarkerbestimmungen bei der metastasierten Erkrankung Anwendung finden.