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Die Ibbenbürener Aa oberhalb des Aasees sowie drei Nebengewässer wurden über einen Zeitraum von 12 Monaten (April 1981-April 1982) hydrochemisch untersucht. Im Herbst 1981 und im Frühjahr 1982 wurde anhand einer auf den Makrozoobenthos beschränkten Saprobienanalyse von 9 Probestellen der Aa sowie von 2 Probestellen eines durch Fabrikabwässer beeinflußten Vorfluters die Gewässergüte bestimmt. Im Winter 1981/82 beobachtete Mikroorganismenkolonien (vornehmlich Abwasserpilz und Schwefelbakterien) wurden kartographiert und stichprobenartig mikroskopiert. Im Gegensatz zur Aussage der Gewässergütekarte von NRW (Stand 1980) weisen die erhobenen hydrochemischen und hydrobiologischen Kenndaten der Ibbenbürener Aa oberhalb des Aasees auf eine Verschlechterung der Gewässergüte nach Güteklasse 11-111 ("kritisch belastet") hin. Der durch Fabrikabwässer beeinflußte Vorfluter mußte in die Güteklasse 11I ("stark verschmutzt") eingeordnet werden. Durch das im Winter beobachtete z. T. extrem starke Pilztreiben des Abwasserpilzes Leptomitus lacteus ist diese Güteklasse auch für einen Teil der Nebengewässer angezeigt. Mögliche Ursachen der ermittelten Güteklasse(n) werden diskutiert.
Der Nordische Augentrost (Euphrasia frigida) ist eine boreal-montane Art, die einige vom Hauptareal abgesetzte Vorposten in deutschen Mittelgebirgen besitzt, wo sie extensiv genutztes, in der Regel ungedüngtes Grünland besiedelt. Aus den hessischen Mittelgebirgen lagen neuere Nachweise nur aus dem nördlichen Spessart vor (vier Populationen). Im Rahmen des Artenhilfsprogramms (und außerdem bei zwei FFH-Grunddatenerfassungen) konnten sechs weitere Spessart-Vorkommen festgestellt werden. Hinweise auf ein kleines Vorkommen im Hochtaunus (Neufund für den Naturraum) konnten bestätigt werden. Die Nachsuche an ehemaligen Wuchsorten im Vogelsberg, wo die Art bis in die 1970er Jahre vorkam, verlief hingegen durchweg erfolglos; allerdings gelang auch hier der Neufund einer kleinen Population. Auch im hessischen Teil der Hohen Rhön gelang inzwischen ein Erstnachweis (siehe Barth 2008). Insgesamt liegt mehr als die Hälfte aller bekannten deutschen Fundorte in Hessen. Dem Land kommt daher eine besondere Verantwortung für die Erhaltung der Art zu. Hauptgefährdungsursachen für die Art sind Nutzungsintensivierung (Düngung, zu früher Mahdtermin) und Nutzungsaufgabe sowie die Aufforstung von Grenzertragsgrünland. Die Erhaltung der Art ist am besten durch vertraglich vereinbarte extensive Grünlandnutzung (Verzicht auf Düngung, Mahd nicht vor Anfang Juli) zu gewährleisten.