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Die Polymerisationsschrumpfung der heutigen dentalen Kompositwerkstoffe und die daraus resultierenden Probleme wie Randspaltbildung, versucht man mit allen Anstrengungen einzudämmen. Sowohl die Entwicklung schrumpfungsarmer Komposite, wie auch die Verbesserung des Komposit-Dentin-Verbundes könnten den Weg zu randspaltfreien Füllung im Dentinbereich ebnen. In der vorliegenden In-vitro-Studie sollte geklärt werden, wie sich ein neuartiges Konditionierungsgemisch auf die Randqualität von Kompositfüllungen der Klasse II unter möglichst praxisnahen Bedingungen auswirkt. Dazu wurde eine Apparatur entwickelt die einerseits die natürliche Feuchtigkeit des Dentins simuliert, als auch eine möglichst detailgetreue Nachahmung einer Füllungsklasse II Situation mit Herstellung eines Approximalkontaktes darstellt. So sind die Ergebnisse zwar nicht vollständig auf die klinische Situation übertragbar. Sie nähern sich durch den komplexen Versuchsaufbau jedoch den natürlichen Verhältnissen eher an als bisherige Untersuchungen (z.B. Abscherversuche an Dentinscheiben oder Randanalysen an trockenen Zähnen) zu dieser Fragestellung. In 20 extrahierte menschliche Zähne, wurden je zwei Klasse II Kavitäten mesiookklusal und distookklusal, bis unterhalb der Schmelz-Zement-Grenze präpariert. Die Zähne wurden in 2 Gruppen eingeteilt und mit der Apparatur zur Perfusion des Dentins und der Herstellung des Approximalkontaktes verbunden. Die Konditionierung erfolgte bei beiden Gruppen für 60 Sekunden mit einem Flusssäure- / Phosphorsäure-Gemisch und nachfolgendem Abspülen mit Wasser. Danach erfolgte die Behandlung der einen Gruppe mit Scotchbond I und der anderen Gruppe mit Prime & Bond NT gemäß Herstellervorschrift. Nach der Ausarbeitung und Politur erfolgte eine Wasserlagerung aller Proben. Vor und nach der Temperaturwechselbelastung (2000 Zyklen 5-55°C) wurden von allen Proben Replikas für die REM Randanalyse hergestellt. Die Proben wurden nach Farbstoffpenetration und Herstellung von Sägeschnitten mit einem Binokularmikroskop untersucht und statistisch ausgewertet. Das acetonhaltige Dentinadhäsiv Prime & Bond NT schnitt in dieser Untersuchung tendenziell besser ab, als das auf Wasser/Ethanol basierende Scotchbond I. Weiterhin zeigte Prime & Bond NT im Vergleich zu Untersuchungen von Szep et al [79], die unter gleichen Bedingungen arbeiteten, jedoch mit 36%iger Phosphorsäure konditionierten, tendenziell bessere Ergebnisse im Farbstoffpenetrationstest durch die Konditionierung mit dem Phosphor-/Flusssäure-Gemisch, während das Randverhalten von Scotchbond I schlechtere Resultate lieferte. Die Dentinhaftung von Kompositmaterialien bleibt weiterhin ein Problem der adhäsiven Zahnheilkunde, da sie wesentlich technik- und substratsensitiver ist als die Schmelzhaftung. Weitere Studien zur Beurteilung der in dieser Studie verwandten Dentinadhäsive in Hinblick auf Haftung und Hydrolyseanfälligkeit sind notwendig.
In der vorliegenden Studie wurde die Randdichtigkeit von systemkonformen im Vergleich zu nicht systemkonformen Materialkombinationen mittels Farbstoffpenetration und Gipsreplikas untersucht. Ferner wurde die Möglichkeit der Approximalpunktgestaltung geprüft. Die 72 Zähne wurden zum Aufbau von Approximalkontakten in eine spezielle Halterung montiert. Um eine möglichst klinisch nahe Situation nachzuahmen, wurden die Zähne in einem Spezialsilikon eingebettet. Dies ermöglichte eine gewisse horizontale Flexibilität der Proben, ähnlich der physiologischen Eigenbeweglichkeit und eine Separierung der Zähne durch die Wirkung des Holzkeiles. Die Füllungen wurden unter Zuhilfenahme von Metallmatrizen und Holzkeilen in 144 ultrakonservative Klasse-II-Kavitäten, mit der zervikalen Grenze im Dentin, gelegt. Sie wurden in Anlehnung an die Schalentechnik nach Hansen appliziert. Das Auftragen der Dentinhaftvermittler erfolgte streng nach Herstellerangaben. Nach Abnahme der Matrize wurde ein Leuchtkeil in den Interdentalraum angebracht und die Füllung von oral und vestibulär mit Licht nachgehärtet. Nach erfolgter Ausarbeitung und Politur wurden die Zähne einer Temperaturwechselbelastung von 5000 Zyklen zwischen 5° und 55° unterworfen. Die Untersuchung der Randdichtigkeit wurde mittels Farbstoffpenetration nach thermischer Belastung durchgeführt. Die makroskopische Untersuchung der Randadaptation an Gipsreplikas und die Approximalpunktüberprüfung erfolgten vor und nach Temperaturwechselbelastung. ... Den geringsten Penetrationswert von 38,42% erreichte die nicht systemkonforme Materialkombination B2, den höchsten Penetrationswert hingegen wies die systemkonforme Verbindung C1 mit 86,81% auf. Eine gesonderte Betrachtung gilt der Untergruppe B2. Diese wurde mit dem Vergleichskomposit Herculite XRV gefüllt und ist somit als nicht systemkonform einzustufen. Das hierbei verwendete Adhäsiv Optibond FL und das Vergleichskomposit stammen von dem gleichen Hersteller. Aufgrund dessen kann man die Kombination B2 ebenfalls als systemkonforme Verbindung betrachten, die sich signifikant zur Materialkombination B1 unterscheidet. Gemeinsam sind die Verbindungen B1 und B2, in B zusammengefasst, mit dem geringsten Penetrationswert signifikant besser in der Gegenüberstellung mit den anderen Gruppen. Allerdings wurde innerhalb der Gruppen ein signifikanter Unterschied nur in B und C festgestellt. Hierbei erlangten, entgegen der Herstelleraussagen, die nicht systemkonformen Verbindungen den geringeren Penetrationswert im Vergleich zu den systemkonformen Kombinationen. Diese Erkenntnis lässt den Schluss zu, dass die Systemzugehörigkeit der verwendeten Materialien unerheblich auf den Grad der Penetration ist, vielmehr ist die Randdichtigkeit einer Restauration alleine vom verwendeten Dentinhaftvermittler abhängig.
Die in den hier durchgeführten Versuchen gewonnenen Ergebnisse und Messwerte lassen eine Verwendung eines Flusssäure-Phosphorsäure-Gemisches nicht nur wegen der toxischen Wirkung auf den menschlichen Organismus zum jetzigen Zeitpunkt und beim jetzigen Stand der Forschung für die Adhäsive Scotchbond 1, Syntac Sprint und Prime & Bond NT nicht sinnvoll erscheinen. Die Konditionierungsergebnisse des Säuregemisches erreichten nicht die gewünschte Qualität. Die resultierenden Haftwerte der abgescherten Kompositzylinder lagen alle unter denen von MAY (2000) bei herkömmlicher Phosphorsäurekonditionierung gemessenen Werten. Bei entsprechender Weiterentwicklung dieses Gemisches soll eine spätere Anwendung jedoch nicht ausgeschlossen werden. Die Applikation von Flusssäure in praxi sollte derzeit auf die Konditionierung von Keramikflächen beschränkt bleiben. Aqua dest. und Ringerlösung sind beide als Spülmedium für eine Dentinliquorflusssimulation grundsätzlich geeignet und einem Versuchsaufbau ohne Dentinliquorflusssimulation auf jeden Fall vorzuziehen. Da die Wirkung der einzelnen Bestandteile noch nicht abschließend geklärt ist, Ringerlösung von ihrer Zusammensetzung jedoch dem Dentinliquor ähnlicher, ist sie dem Aqua dest. vorzuziehen. Die Versuche von SIEPE und die hier durchgeführten Versuche ließen keine Korrelation des Ausmaßes der Scherhaftfestigkeit zu der verwendeten Spüllösung erkennen. Es ist wichtig, diese Fragestellung durch weitere Untersuchungen zu lösen, um möglichst bald einen für weitere wissenschaftliche Studien einheitlichen Standard zu definieren und somit die Vergleichbarkeit erzielter Versuchergebnisse zu fördern.
Ziel: Ziel der vorliegenden klinisch-experimentellen in vitro Studie war es, die Scherhaftfestigkeit von Kompositproben an humanem Dentin, vermittelt durch zwei selbstkonditionierende Adhäsive, unter simuliertem Dentinliquorfluß zu überprüfen. Material und Methode: Die Scherhaftfestigkeitstests wurden mit insgesamt 60 humanen kariesfreien Molaren durchgeführt. Das Dentin wurde parallel zur Okklusalfläche freigelegt und aus einem Zahn jeweils eine 800 mikrom dicke Dentinscheibe geschnitten. Nach dem Polieren (600 grit SiC) wurden die Dentinadhäsive und der Kunststoff unter simuliertem Dentinliquorfluß (60 cm H2O) auf die Dentinscheiben aufgebracht. Getestet wurden die Dentinadhäsive Clearfil SE Bond (SE) und Adect (AD). In Gruppe 1 wurden beide Adhäsive laut Herstellerangaben aufgetragen, in Gruppe 2 wurde zusätzlich vorher mit Phosphorsäure geätzt. Die Proben wurden anschließend einem Thermocycling ausgesetzt (5°C/ 55°C,5000x) und die Scherhaftfestigkeitswerte mit einer Vorschubgeschwindigkeit von 5 mm/min ermittelt. Ergebnisse: Es ergaben sich keine statistisch signifikanten Unterschiede in der Scherhaftfestigkeit in den einzelnen Präparategruppen. Die Mittelwerte für SE und AD nach Anwendung laut Herstellerangaben lagen bei 7 bzw. 6 MPa und unterschieden sich nicht signifikant. Mit vorheriger Phosphorsäureätzung beliefen sich die Werte bei SE auf 6 MPa und bei AD auf 6,8 MPa. Schlussfolgerung: In der vorliegenden Untersuchung konnte gezeigt werden, daß mit SE und AD vergleichbare Verbundfestigkeitswerte erreicht werden können. Eine zusätzliche Phosphorsäureätzung des Dentins veränderte die Haftfestigkeit nicht signifikant.
In der vorliegenden Studie wurden zwei Polyether und sechs additionsvernetzende Silikone hinsichtlich ihrer Dimensionsgenauigkeit untersucht. Mit Hilfe einer zu diesem Zweck hergestellten V2A-Stahlform konnte das Dimensionsverhalten isoliert betrachtet werden, ohne Einflussnahme anderer Parameter wie zum Beispiel durch die Desinfektion oder die Gipsexpansion. Von jedem Material wurden zehn Abformungen genommen, die mit Hilfe eines Stereomikroskops hinsichtlich ihres Dimensionsverhaltens vermessen wurden. Die Messungen wurde zu zwei Zeitpunkten durchgeführt: der erste Zeitpunkt entsprach dem vom Hersteller frühest möglichen angegebenen Termin zur Modellherstellung, die zweite Vermessung erfolgte nach insgesamt 90-minütiger Lagerung. Im Ergebnis zeigte sich, dass die Messstrecke 1 – 2 die wenigsten signifikanten Differenzen im Vergleich zu den durch Vorvermessungen erhaltenen Referenzwerten aufwies, während die Messstrecken 1 – 3, 1 – 4, 2 – 3 und 3 – 4 sich überwiegend signifikant von diesen unterschieden. Alle Materialien banden teilweise unter Kontraktion, teilweise unter Expansion ab. Hinsichtlich der Vermessungszeitpunkte lies sich bei Honigum ein verbessertes Dimensionsverhalten zum zweiten Vermessungszeitpunkt konstatieren. Bei den anderen getesteten Materialien war keine Abhängigkeit des Dimensionsverhaltens von den beiden Vermessungszeitpunkten feststellbar. Gegenüber den Referenzwerten reichten die Dimensionsveränderungen von 0,001 % bis zum Maximum von 0,19 %. Cirka zehn Prozent der erhaltenen Werte befanden sich in einem Bereich von > 0,1 % bzw. < -0,1 %. Insgesamt konnte den untersuchten Materialien zu beiden Vermessungszeitpunkten ein sehr gutes Dimensionsverhalten konstatiert werden, wobei weder die beiden Materialgruppen Polyether und additionsvernetzende Silikone qualitative Unterschiede zueinander aufwiesen, noch die jeweiligen Produkte selbst.
In der vorliegenden Studie wurden fünf Dentinadhäsive (Prime & Bond, Optibond Solo, Scotchbond, Syntac Single Component und Syntac Sprint) sowie ein Gemisch aus Phosphor- und Flusssäure bezüglich ihrer Zytotoxizität anhand des Agar-Diffusionstests mit humanen Gingivafibroblasten untersucht. In den Vorversuchen wurden die zu testenden Haftvermittler auf sterilen Deckgläsern angesetzt, den gezüchteten Zellen ausgesetzt und deren Reaktion mittels Mikroskop beurteilt. Mittels dieser Vorversuche sollte untersucht werden, inwieweit überhaupt eine Zytotoxizität unter den zu testenden Mitteln vorlag oder ob es auch Mittel gab, die gar nicht toxisch auf die Zellen wirkten. In den ersten drei Hauptversuchen wurden die Dentinscheiben der Größe 500 mikro m, 400 mikro m, 300 mikro m, 200 mikro m und 100 mikro m zur Konditionierung mit dem Gemisch aus Phosphor- und Flusssäure vorbehandelt, mit dem jeweiligen Haftvermittler nach Vorschrift bedeckt und nachfolgend auf die gezüchteten Zellen aufgelegt. Der vierte Versuch diente dem direkten Vergleich zwischen dem in dieser Studie verwendeten Ätzgemisch und dem in einer vergleichbaren Studie verwendeten Ätzmittel Conditioner 36. In der vorliegenden Studie konnte eine Zytotoxizität aller untersuchten Dentinadhäsive und auch des untersuchten Gemischs aus Phosphor- und Flusssäure beobachtet werden. In der Gruppe der Dentinadhäsive schnitt das Material Optibond Solo am besten ab, gefolgt von Scotchbond, Prime & Bond und Syntac Single Component. Die stärkste Zytotoxizität wies das Material Syntac Sprint auf. Auch das Ätzmittelgemisch aus Phosphor- und Flusssäure war im Vergleich zu dem Testpartner Conditioner 36 gleich schädlich für die Gingivafibroblastenzellen.
1. Die einzelnen Schritte der instrumentellen Zahnextraktion in der Antike sind dem heutigen Vorgehen im Prinzip sehr ähnlich: das Ablösen des supraalveolären Faserapparates, die Luxation und das Herausziehen des gelockerten Zahnes aus der Alveole längs der Zahnachse. 2. Wurzelreste sollten – folgen wir der antiken Literatur – durch eine spezielle Wurzelfaßzange, der „rizagra“, entfernt werden. Die antiken Texte erwähnen nicht die operative Entfernung von Wurzelresten durch Osteotomie. Der Hebel zur Zahnentfernung war den Römern höchstwahrscheinlich unbekannt. 3. Aufgrund der unkalkulierbaren Risiken bildeten sich in der Antike immer wiederkehrende Therapieschritte heraus, die für die Behandlung eines schmerzhaften Zahnes von sämtlichen Autoren medizinischer Abhandlungen empfohlen wurden: - medikamentöse Schmerzausschaltung - medikamentöse Lockerung der Zähne durch Gifte und starke Ätzmittel - Ziehen des gelockerten oder des bereits durch pathologische Prozesse beweglichen Zahnes mit den Fingern - Extraktion des Zahnes mittels einer Zange 4. Die instrumentelle Entfernung des Zahnes wurde nur im äußersten Notfall vorgenommen und wurde in erster Linie von Allgemeinärzten durchgeführt. Ärzte, die auf Zahnbehandlungen spezialisiert waren, werden zwar erwähnt („medicus dentalis“), kommen aber hauptsächlich in den Großstädten (Rom, Alexandria) vor und bilden dadurch die Ausnahme. Von einer „Zahnärzteschaft“ in der Antike kann daher keine Rede sein; wir müssen eher von einem „Außenseiterstatus“ dieses Berufsstandes ausgehen. 5. Die Zahnzange („odontagra“, „forceps“, „dentiducum“) bestand in der Antike aus Eisen. 6. Griff- und Faßteil aller Zangen bilden eine Gerade und entsprechen nach moderner Klassifizierung von Zahnzangen dem Typus der Oberkieferzahnzange. Demnach handelt es sich bei den römischen Zangen um ein Instrument, das die Unterscheidung in Unter- und Oberkiefer nicht kannte. Die einzelne Zange wurde sowohl im Ober- als auch im Unterkiefer sowie auf der linken als auch auf der rechten Kieferseite eingesetzt. Daher könnte man von einer Universalzange sprechen, allerdings mit einer entscheidenden Einschränkung: Die Römer unterschieden den Einsatz von Zangen für den Front- und Seitenzahnbereich. Die Faßenden oder Branchen lassen sich in unterschiedlichen Größen nachweisen, die ähnliche Abmessungen haben wie heutige Zahnzangen. Möglich ist auch, daß es sich bei den „kleineren“ Exemplaren um die in der antiken Literatur beschriebene Wurzelfaßzange, die „rizagra“, handelt. Im Gegensatz hierzu kommen die medizinischen Zangen aus Bronze als Zahnzangen nicht in Betracht, da ihre größere Branchenbreite eine optimale Zahnextraktion nicht erlaubt. Sie fallen zu groß aus und würden bei Luxationsbewegungen wie auch beim Greifen die Nachbarzähne unweigerlich beschädigen. 7. Die bis heute aufgefundenen Zangen decken einen Zeitraum ab, der von der Zeitenwende bis in die Spätantike des 4. nachchristlichen Jahrhunderts reicht. Die ältesten Fundstücke aus datierbaren Fundkomplexen sind die Zangen aus dem Bereich des augusteischen Fundplatzes von Augsburg-Oberhausen (früheste Zangentypen) bis hin zu dem Grabfund von Gadara (Jordanien) aus der Mitte des 4. Jahrhunderts n. Chr. Innerhalb dieser Zeitspanne bleiben die wesentlichsten Konstruktionsmerkmale der Zangen – bis auf die Gestaltung der Enden der Branchen – konstant, eine Erscheinung, die uns auch von der übrigen materiellen Sachkultur der Römer bekannt ist. Bewährte Werkzeuge, Instrumente oder Waffen werden über Jahrhunderte kaum verändert. 8. Zu den wesentlichen Konstruktionsmerkmalen zählen: - die bajonettförmige Gestaltung der Faßenden / Aufbiegung der Branchen - Die Hebelverhältnisse zwischen Griff und Zangenbranchen, die sich zwischen 1:1,7 und 1:2,5 bewegten und damit deutlich unter den Werten heutiger Zahnzangen mit 1:5 liegen, erlaubten demnach nur eine verminderte Kraftwirkung bei der Extraktion. - Das mit einem Schmiermittel beschichtete Zangenschloß setzte sich wahrscheinlich immer aus einem Eisenstift zusammen, der durch zwei angenietete, weichere Buntmetallscheiben fixiert wurde. Die Scheiben setzten die Reibung herab und gaben gleichzeitig den beiden eisernen Schenkeln der Zange eine entsprechende Führung bei Zangenöffnung und Zangenschluß. - Die relativ dünn ausgebildeten, runden oder kantigen Griffe wurden wohl mit einer Griffumwicklung (Textil, Leder) versehen, wodurch ein ergonomisches Zufassen erlaubt und ein Abrutschen der Hand bei Luxations- und Zugbewegungen verhindert wurde. - Ein Abgleiten der organischen Griffumwicklung vom Metall wurde durch die auffälligen und unterschiedlich ausgeführten Verdickungen am Griffende unterbunden. - Durchgängig läßt sich bei der Ausbildung der Branchen eine Veränderung hin zu einer Zahnzange erkennen, die den Zahn mögichst vollständig umfaßt. Im Verlauf von drei Jahrhunderten wurde eine technische Verbesserung vorgenommen: Die anfängliche kneifzangenartige Gestaltung der Branchen wurde zugunsten einer vertieften und hohlkehlartig ausgeformten Gestaltung der Faßenden aufgegeben, aus der sich schließlich die jüngsten Fundstücke mit dornenartigen Branchen entwickelten. Damit wurde der Halt der Zange am Zahn deutlich verbessert und die Gefahr einer Kronenfraktur herabgesetzt. 9. Trotz der beschriebenen Veränderungen der Zahnzangen blieben diese Instrumente von Anfang an multifunktional einsetzbar, da sie nicht nur zum Zahnziehen, sondern auch zum Entfernen von Splittern, Geschossen und Pfeilspitzen verwendet wurden. Daraus resultiert, daß sich keine ausgeprägte Typenvielfalt entwickelte, ein Phänomen, das wir auch von anderen medizinischen Gerätschaften aus der Römerzeit kennen. Bewährte Instrumente wurden über Jahrhunderte eingesetzt, ohne wesentliche Veränderungen zu erfahren. 10. Offenbar verläuft die Entwicklung der Zahnzange parallel zur Herausbildung einer medizinischen Betreuung innerhalb der römischen Armee. Beginnend in der Regierungszeit des Augustus hält diese Entwicklung bis in die Spätantike an. Ein gewisser Einfluß aus Griechenland ist wahrscheinlich, eine Weiterentwicklung durch die Römer gesichert. Möglich ist aber auch, daß die Zahnzange in der vorliegenden Form eine römische Erfindung ist. 11. Der Typus der römischen Zahnzange war dem Mittelalter nach heutigem Stand der Forschung unbekannt. Das europäische Mittelalter nahm Neuerungen aus der Welt der Araber auf (z.B. den Hebel) und entwickelte eigene Instrumente (z.B. den Pelikan). Bis in die Neuzeit (der Zeit des Barock und des Absolutismus) hinein war die Zahnheilkunde weitgehend in den Händen von Handwerkern (Barbiere, Zahnbrecher, niedere Wundärzte). Ob die Kenntnis der römischen Zahnzangen an dieser Entwicklung etwas geändert hätte, ist unwahrscheinlich. Erst durch den technischen Fortschritt des 19. und 20. Jahrhunderts kann die Zahnextraktion sicher und vorhersehbar durchgeführt werden (anatomische Zahnzange, Lokalanästhesie, Röntgenstrahlen, elektrische Lichtquellen und Motoren, kompressorbetriebene Absauganlagen).
Ziel der vorliegenden Studie war, die maschinelle Aufbereitung stark gekrümmter Wurzelkanäle extrahierter humaner Oberkiefermolaren unter Anwendung von drei verschiedenen Ni-Ti-Instrumentensystemen (Profile®, FlexMaster® und RaCe™) mittels einer modifizierten Methode nach Bramante zur prä- und postoperativen Analyse von Kanalquerschnittsflächen zu untersuchen. Hierfür wurden 60 stark gekrümmte Wurzelkanäle auf drei Versuchsgruppen verteilt. Von jedem Wurzelkanal wurden vom Apex ausgehend mindestens fünf Querschnittebenen hergestellt, die nach sicherer Reposition in einer eigens angfertigten Küvettenform mittels des Endodontiehandstücks Tri Auto ZX aufbereitet wurden. Die prä- und postoperative Vermessung der Kanalflächen wurde mittels einer Flächenvermessungssoftware durchgeführt und anschließend die Werte der Kanalflächendifferenzen, wie auch die Aufbereitungszeiten, die Arbeitslängenverluste sowie Frakturhäufigkeiten mit Hilfe des Kruskal-Wallis Multiple-Comparison Z-Value Tests, des Duncan’s Multiple-Comparison Tests und des Regular-Tests statistisch erfasst. Der weitaus signifikant größte Materialabtrag konnte bei FlexMaster® mit 0,19 mm² im Vergleich zu Profile® und RaCe™ ermittelt werden. In der Gruppe FlexMaster® wurden gleichzeitig auch die geringsten Aufbereitungszeiten mit im Mittel 795,00 Sekunden notiert. Der Verlust an Arbeitslänge war allgemein gering, wobei Profile® im Vergleich zu den beiden anderen Gruppen keine Arbeitslängenverluste vorzuweisen hatte aber auch RaCe™ mit 0,05 mm einen signifikant kleineren Mittelwert als FlexMaster® zeigte. Insgesamt frakturierten 10 Aufbereitungsinstrumente, davon sechs bei RaCe™, drei bei Profile® und nur ein Instrument beim FlexMaster®-System. Abschließend lässt sich aus den in dieser Studie gewonnenen Erkenntnissen ableiten, dass die Aufbereitung stark gekrümmter Wurzelkanäle mit FlexMaster®-Instrumenten in Verbindung mit dem Tri Auto ZX sicher, schnell und effektiv durchgeführt werden kann. Inwieweit ihr massiver Instrumentenkerndurchmesser durch eine denkbar geringere Flexibilität hierbei Einfluss auf den in der Untersuchung festgestellten möglichen geringen „Zipping-Effekt“ hat, sollte in weiteren Studien untersucht werden. Auch mit RaCe™-Instrumenten konnte eine schnelle und effiziente Kanalaufbereitung erfolgen, jedoch ist von dem Einsatz dieser Instrumente in Verbindung mit dem in dieser Studie verwendeten Tri Auto ZX hinsichtlich der im Vergleich hohen Frakturrate abzuraten.
Im Rahmen der vorliegenden Arbeit wurden 59 Zähne mit Paro-Endo-Läsionen im Zeitraum von 1994 bis 2004 nach einem standardisierten Behandlungskonzept behandelt und regelmäßig nachuntersucht. Die Nachuntersuchung erfolgte klinisch, röntgenologisch sowie durch Befragung der Patienten. Ziel dieser Arbeit war es, die gestellte Diagnose und die Therapiemaßnahmen zu evaluieren, Aussagen zur Langzeitprognose zu treffen und mögliche Gründe für eine trotz Behandlung später notwendige Zahnextraktion herauszufinden. Die Datenaufbereitung und die statistische Analyse wurden mit dem Programm SPSS Version 12.0.1 (SPSS Inc., USA 2003) durchgeführt. Die Untersuchungen führten zu folgenden Ergebnissen: • Eine Paro-Endo Läsion tritt gehäuft an Unterkiefermolaren auf (47,5 %). • Zähne mit einer prothetischen Versorgung in Form einer Krone (auch Brückenpfeilerzähne) weisen häufiger eine Paro-Endo Läsion (59,3 %) auf als Zähne mit oder ohne Füllung. • Es konnten 36 Zähne (61%) länger als 5 Jahre erhalten werden. • In Bezug auf den Zahnerhalt ist für Zähne mit einer primär endodontische Läsion eine optimistischere Prognose zu erstellen als für Zähne, die primär parodontal betroffen sind. • Bis zum heutigen Zeitpunkt, 5-10 Jahre nach Abschluss der Behandlung, sind insgesamt 35 (59%) der untersuchten Zähne extrahiert worden. • Die „wesentlichen Gründe“ für eine Extraktion waren parodontale Probleme (n=12 / 20,3 %) und endodontische Komplikationen (n=9 / 15,3 %). In nur 8,5 % der Fälle (n=5) konnte eine vertikale Wurzelfraktur nachgewiesen werden, die dann zum Zahnverlust führte. Die Studie zeigt, dass Zähne mit Paro-Endo-Läsionen im Grunde keine günstige Langzeitprognose aufweisen. Von den hier aufgeführten 59 Zähnen konnten lediglich 36 Zähne länger als 5 Jahre erhalten werden. Bis zum heutigen Zeitpunkt (5 bis 10 Jahre nach Therapiebeginn) gingen aber insgesamt 35 Zähne trotz Behandlung verloren. Das dennoch 24 Zähne erhalten werden konnten, muss dem hier beschriebenen Behandlungskonzept gutgeschrieben werden. Die Langzeitprognose einer behandelten Paro-Endo-Läsion ist abhängig von einer korrekten Erstdiagnose, einer sorgfältigen Wurzelkanalbehandlung und sie ist limitiert durch den Grad der parodontalen Destruktion.
Ziele: Evaluation von Zahnverlust bei Molaren und prognostischen Faktoren für das Überleben von Molaren Material und Methodik: 505 Molaren bei 71 Patienten (durchschnittliches Alter: 46 Jahre; 40 weiblich) wurden untersucht. Die folgenden Einschlusskriterien mussten erfüllt werden: Parodontaltherapie an mindestens einem Molaren, mindestens 5 Jahre Unterstützende Parodontitistherapie, Vorliegen der Dokumentation klinischer präoperativer oder intraaoperativer Befunde der Furkationsbeteiligung (FB). Folgende Parameter wurden erfasst: Patientenbezogen: Alter (I), Ausgangsdiagnose (II), Nikotinkonsumverhalten (III), Gesamtzahl der Zähne vor (IV) und nach Therapie (V), regelmäßige Recallteilnahme (VI), durchgeführte Therapien (VII), bei Verlust von Zähnen (soweit nachvollziehbar) der Extraktionsgrund patientenspezifisch (VIII) sowie der durchschnittliche Plaque-Index (IX). Zahnbezogen: Furkationsbeteiligung, Molarentyp, Kiefer und Knochenabbauindex. Ergebnisse: Zum Zeitpunkt der Ausgangsuntersuchungen wiesen 200 der 505 Molaren keine FB, 116 eine Grad-I-, 122 eine Grad-II- und 67 eine Grad-III-FB auf. 27 Molaren erhielten keine Parodontaltherapie; 127 Molaren wurden nichtchirurgisch und 227 Molaren mit Lappenoperationen therapiert. Bei 14 Molaren wurde eine Tunnelierung durchgeführt, eine Wurzelamputation erfolgte an 20 Molaren, regenerativ wurden 57 Zähne behandelt. 33 Molaren wurden extrahiert. Während der durchschnittlichen Nachuntersuchungszeit von 107 Monaten gingen 38 Molaren verloren. Molaren mit Grad-III-FB wiesen die höchste Verlustrate auf. Das Multilevel „proportional hazard“-Modell konnte den Einfluss von Zigarettenkonsum, den Ausgangsknochenverlust, die Anzahl der verbliebenen Molaren und Grad-III-FB als Risikofaktoren für die Retentionszeit von Molaren aufzeigen. Schlussfolgerung: Insgesamt weisen parodontal behandelte Molaren eine gute Prognose auf. Eine Grad-III-FB führt zu einer signifikanten Verschlechterung der Prognose. Neben der Furkationsbeteiligung beeinflussen Zigarettenkonsum, das Ausmaß des Knochenabbaus und die Anzahl der bereits verlorenen Molaren die Überlebensraten von Molaren negativ. Klinische Relevanz: Wissenschaftliche Gründe für diese Studie: Furkationsbeteiligte Molaren sollen weniger günstig auf eine Parodontaltherapie ansprechen und ein größeres Risiko für Zahnverlust im Vergleich zu Molaren ohne Furkationsbeteiligung oder zu einwurzeligen Zähnen aufweisen. Diese Studie hat zum Ziel, unseren eigenen Patientenpool zu evaluieren und prognostische Faktoren für das Überleben von Molaren zu identifizieren. Hauptergebnisse: Eine Grad-III-FB vor Therapie führt zu einer statistisch signifikanten Verschlechterung der Prognose, insbesondere bei Oberkiefermolaren. Neben der Furkationsbeteiligung sind Rauchen, Knochenverlust vor Therapie, der Zahntyp und die Anzahl der verbliebenen Molaren prognostische Faktoren für das Überleben von Molaren. Praktische Folge: Generell resultiert aus einer Parodontaltherapie eine gute Prognose für Molaren.