Universitätspublikationen
Refine
Year of publication
Document Type
- Report (33)
- Working Paper (24)
- Article (14)
- Book (10)
- Review (8)
- Part of a Book (4)
- Doctoral Thesis (2)
- Magister's Thesis (2)
- Preprint (2)
Language
- German (99) (remove)
Has Fulltext
- yes (99)
Is part of the Bibliography
- no (99)
Keywords
- Deutschland (99) (remove)
Institute
- Gesellschaftswissenschaften (38)
- Exzellenzcluster Die Herausbildung normativer Ordnungen (29)
- Wirtschaftswissenschaften (20)
- Geschichtswissenschaften (17)
- Medizin (4)
- Rechtswissenschaft (3)
- Erziehungswissenschaften (2)
- Hessische Stiftung für Friedens- und Konfliktforschung (HSFK) (2)
- Psychologie (2)
- Starker Start ins Studium: Qualitätspakt Lehre (2)
- Center for Financial Studies (CFS) (1)
- Geographie (1)
- Geowissenschaften / Geographie (1)
- Institut für sozial-ökologische Forschung (ISOE) (1)
- Institut für Ökologie, Evolution und Diversität (1)
- Kulturwissenschaften (1)
- Neuere Philologien (1)
- Sprachwissenschaften (1)
Wie können nun die vielfältigen Ergebnisse zur Einkommens- und Vermögensverteilung im Hinblick auf die Frage, ob es eine soziale Polarisierungstendenz gibt, zusammengefaßt werden? Angesichts des unklaren Begriffs der Polarisierung und der begrenzten Aussagekraft des Datenmaterials ist dies schwierig, zumal die empirische Analyse nicht nur Fragen beantwortet, sondern auch neue Fragen aufgeworfen hat und die vorliegenden Daten nicht sehr zeitnah sind. Trotz aller Einschränkungen lassen sich aber vielfältige Anzeichen einer Auseinanderentwicklung der Lebensverhältnisse einzelner Bevölkerungsgruppen feststellen. Diese äußern sich weniger in zusammenfassenden Verteilungsmaßen wie beispielsweise dem Gini-Koeffizienten als vielmehr in disaggregierten Betrachtungsweisen. So hat in Westdeutschland zwischen 1978 und 1993 sowohl der Bevölkerungsanteil, der in relativer Einkommensarmut lebt, als auch der Anteil der Reichen zugenommen. Dies könnte man als Polarisierungstendenz bezeichnen, wenn man Polarisierung allgemein als Prozeß der Herausbildung bzw. Vergrößerung von zwei weit auseinanderliegenden Einkommensgruppen versteht.32 Von der zunehmenden relativen Verarmung sind hauptsächlich Arbeitslosenhaushalte sowie Familien mit Kindern, insbesondere Alleinerziehende, betroffen, steigende gruppenspezifische Reichtumsquoten sind vorwiegend bei Selbständigen-, Angestellten- und Beamtenhaushalten sowie bei Paaren ohne Kinder zu beobachten. Die Gruppen der Alleinstehenden sind sehr heterogen, da sich hier sowohl überdurchschnittliche Armuts- als auch - mit Ausnahme der alleinstehenden älteren Frauen - überdurchschnittliche Reichtumsquoten zeigen; die Armutsquoten der jüngeren Alleinstehenden, insbesondere der Frauen, sind im Beobachtungszeitraum aber drastisch gestiegen, die Reichtumsquoten bei allen Alleinstehenden tendenziell gesunken. Neben diesen Tendenzen beinhaltet das nach wie vor starke West-Ost-Gefälle im Lebensstandard ein nicht zu unterschätzendes gesellschaftliches Spannungs- und Spaltungspotential. Die große Ungleichheit in der Einkommensverteilung wird von der Vermögensverteilung bei weitem übertroffen. Wenn man sich auf das Nettogrund- und Nettogeldvermögen (ausschließlich Zeitwerte der Kapitalversicherungsguthaben) beschränkt, verfügten 1988 die obersten 10% der Haushalte über fast die Hälfte des Gesamtvermögens, während die untere Hälfte der Haushalte weniger als 4% des Gesamtvermögens besaß. Diese krassen Gegensätze zeigen sich, obwohl die reichsten Haushalte in der Datenbasis nicht erfaßt sind. Für die Entwicklung der Konzentration der Vermögen zeigt sich im Zeitablauf keine eindeutige Tendenz. Die Ergebnisse für einzelne Jahre sind wegen unterschiedlicher Begriffsabgrenzungen nicht unmittelbar vergleichbar, die Erfassung des Vermögens ist generell unvollständig. In der Literatur wird eher von einer zunehmenden denn von einer abnehmenden Konzentration ausgegangen. Die bisher vorliegenden empirischen Verteilungsergebnisse decken allenfalls den Zeitraum bis 1993 ab. Seither hat sich die gesamtwirtschaftliche Situation aber deutlich verschlechtert. Die andauernden Arbeitsmarktprobleme und Kürzungen im Sozialleistungsbereich einerseits sowie "explodierende" Aktienkurse andererseits bergen zunehmende Gefahren einer nachhaltigen Spaltung der Gesellschaft. Es ist zu befürchten, daß unstetige Erwerbsverläufe mit der Folge unzureichender Sozialversicherungsansprüche künftig noch häufiger vorkommen werden und daß die Ungleichheit der Arbeitnehmereinkommen - auch durch die beobachtbare Zunahme untertariflicher Bezahlungen - steigen wird mit der Folge einer weiteren Verarmung insbesondere von Familien mit Kindern. Hinzu kommt, daß die von längerer Arbeitslosigkeit betroffenen Haushalte ihre Vermögensbestände aufzehren müssen oder sich gar verschulden, so daß ein Wiederaufstieg deutlich erschwert wird und auch die Vermögensverteilung noch ungleichmäßiger werden dürfte. Der Verteilungskonflikt wird sich darüber hinaus durch die in Gegenwart und Zukunft zu erwartenden Vererbungsvorgänge verschärfen. Hiervon profitieren nicht alle Haushalte gleichermaßen. Aufgrund sinkender Kinderzahlen ist mit einer Kumulierung von Vermögenswerten zu rechnen.33 Die in einigen politischen Kreisen befürwortete stärkere Einbeziehung der privaten Vermögensbestände zur Risikovorsorge, insbesondere für das Alter, ist angesichts der starken Vermögenskonzentration für den größten Teil der Bevölkerung wohl kaum eine realistische Alternative.
Wohnungs‐ und Büroimmobilienmärkte unter Stress: Deregulierung, Privatisierung und Ökonomisierung
(2009)
Mehr Geld für BND und Verfassungsschutz, bessere Vernetzung der europäischen Datenbanken, die Schaffung eines Ein- und Ausreiseregisters, die Übermittlung von europäischen Fluggastdaten an die Sicherheitsbehörden der EU-Mitgliedsstaaten, mehr Videoüberwachung, Kennzeichenlesesysteme, Biometrie – und vieles mehr. Detaillierte Angaben dazu, ob die angepeilten Maßnahmen überhaupt wirksam sind, werden selten gegeben. Politische Entscheidungsträger denken sich in der Regel nicht selbst aus, was gebraucht wird, vielmehr werden von den Sicherheitsbehörden Bedarfe angemeldet, die ihrer Arbeitslogik entsprechen. Und die sagt im Zweifelsfall: mehr hilft mehr. So sind im Zuge der Bekämpfung des Terrorismus im Laufe der letzten 15 Jahre unzählige verdachtsabhängige und verdachtsunabhängige Maßnahmen ergriffen worden. Allein auf Ebene der EU waren es mehr als 250...
In den letzten drei Jahrzehnten haben sich die politischen, ökonomischen, sozialen und kulturellen Strukturen unserer Welt auf verschiedenen Ebenen radikal verändert. Das Interesse am Islam ist nicht nur in wissenschaftlichen Arbeiten und Zeitschriften gestiegen, sondern auch in allen anderen westlichen Medien. Dieses Interesse wurde unter Anderem durch die Islamisch-Iranische Revolution von 1979, die Fatwa gegen den Buchautor von „Die satanischen Verse“ Salman Rushdie 1989, die Golfkriege Anfang der 90er Jahre, den Balkankonflikt als auch die Einwanderung von Migranten mit islamischem Hintergrund in Europa gefördert...
Die Snowden-Leaks an sich, insbesondere die von ihm an die Öffentlichkeit geleakten Powerpoint-Folien, haben es bereits in sich. Leicht zu verstehen sind sie aber nicht immer, es gibt schlicht zu viele Codenamen. Um so interessanter ist daher diese Mitschrift eines Vortrags von William Binney, einem ehemaligen technischen Direktor bei der NSA, der nach 37 Jahren Dienst ausschied und Whistleblower wurde. In diesem Vortrag erklärt Binney, was es mit der Überwachungsinfrastruktur der NSA auf sich hat, was hinter den ganzen Codenamen steckt und welche Implikationen das ganze hat...
Mit dem Dreiteiler „Unsere Mütter, unsere Väter“ hat das ZDF eine neue Diskussion über das Verhalten und die Verantwortung der Deutschen während des Zweiten Weltkrieges ausgelöst. Doch die Hoffnung auf eine Differenzierung der öffentlichen Diskussion wurde in den Talkshows des Senders rasch enttäuscht.
Langsam aber sicher fragt man sich, ob es überhaupt noch Sinn macht, aktuelle Enthüllungen über Geheimdienstaktivitäten als Aufhänger zu benutzen. Man hat sich schon so daran gewöhnt, dass es im Hintergrundrauschen untergeht. Aber versuchen wir es trotzdem noch mal: Hey, wer von den geneigten Lesern war auf der WikiLeaks Webseite? Oder The Pirate Bay? Ruft jemand „ja“ vor seinem Rechner? Sehr gut. Sagt „hallo“, denn ihr wurdet vom britischen Geheimdienst (GCHQ) und/oder der NSA erfasst. Snowden lässt grüßen, und wieder einmal fühlt man sich ein wenig unsicherer online. Aber keine Sorge, Angela Merkel und Francois Hollande haben einen Plan. Und die EU hat auch einen...
Dies ist der neunte Artikel unseres Blogfokus „Salafismus in Deutschland“.
Salafismus in Deutschland ist ein importiertes religiöses Phänomen, welches seine Wurzeln im arabischen Raum hat. Beobachtet man die deutsche Salafisten empirisch in ihren Predigten und Videoauftritten stellt man fest, dass sie ausschließlich arabisch-sprachige religiöse Auffassungen verwenden. Alle salafistischen transnationalen Schlüsselfiguren (mit wenigen Ausnahmen) sind ausschließlich arabische Muttersprachler und publizieren ihre Werke in arabischer Sprache. Die national und lokal wirkenden Akteure in Deutschland sind auf diese Werke bzw. Informationsquellen in ihren Predigten und ihrer Ausbildung angewiesen. Sie müssen daher der arabischen Sprache mächtig sein, damit sie ihre Autorität durch diese Werke legitimeren können. In diesem Zusammenhang stellen sich wichtige Fragen: Was lesen deutsche Salafisten, die kein Arabisch können, wenn sie sich mit authentischen Quellen über die salafistischen Ideologie oder Theologie beschäftigen wollen? Wo findet man Übersetzungen der Hauptwerke der salafistischen Ideologien? Welches authentische Lesematerial zu ideologischen oder theologischen Ansätzen kann beispielsweise ein Berliner Salafist bekommen?...
Der vorliegende Beitrag führt eine detaillierte empirische Untersuchung über die Rolle der amtlichen Kursmakler an der Frankfurter Wertpapierbörse durch. Der verwendete Datensatz erlaubt eine Analyse des Einflusses der Maklertätigkeit auf Liquidität und Volatilität sowie eine Beurteilung der Profitabilität der Eigengeschäfte.
Die Beteiligung der Makler am Präsenzhandel ist erheblich. Ihre Eigengeschäfte machen über 20% des Handelsvolumens zu gerechneten Kursen und über 40% des Handelsvolumens im variablen Handel aus. Für letzteren wird zudem dokumentiert, daß die Tätigkeit der Makler zu einer deutlichen Reduktion der Geld-Brief-Spannen beiträgt. Die letztendlich gezahlte effektive Spanne beträgt im Durchschnitt weniger als ein Drittel der Spanne, die sich aus dem Orderbuch ergibt.
Für den Handel zu gerechneten Kursen wird gezeigt, daß die Preisfeststellung durch die Makler zu einer Verringerung der Volatilität führt. Eine Beurteilung des Einflusses der Makler auf die Volatilität im fortlaufenden Handel scheitert daran, daß das hierfür teilweise verwendete Maß, die Stabilisierungsrate, nach unserer Einschätzung keine aussagekräftigen Resultate liefert.
Die Makler erzielten während unseres Untersuchungszeitraums im Durchschnitt keinen Gewinn aus ihren Eigengeschäften. Eine Zerlegung der Gewinne in zwei Komponenten zeigt, daß positive Spannengewinne im Aggregat nicht für entstehende Positionierungsverluste kompensieren können.
Insgesamt zeigt unsere Untersuchung, daß die Kursmakler an den deutschen Wertpapierbörsen einen Beitrag zur Sicherung der Marktqualität leisten. Die Konsequenzen dieser Resultate für die Organisation des Aktienhandels in Deutschland werden diskutiert.
Der Innensenator der Freien Hansestadt Bremen, Ulrich Mäurer, hat die Forderung nach einer Nationalen Präventionsstrategie gegen gewaltbereiten Extremismus erhoben. Ziel dieser Initiative ist es, durch eine effektive Verknüpfung aller beteiligten staatlichen Akteure in diesem Feld eine größtmögliche Wirkung von Präventions- und Deradikalisierungsmaßnahmen zu erreichen. Sein Vorstoß wird einer der zentralen, sicherlich aber auch der kontroversen Beratungspunkte der nächsten Sitzung der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (Innenministerkonferenz – IMK) Ende Juni sein...
Wohl kaum ein anders arabisches Land ist so umstritten wie Saudi-Arabien, zumindest wenn es um die Frage von Rüstungsexporten geht. Erst im Juni hat das Verwaltungsgericht Frankfurt in einer von Heckler & Koch eingereichten Klage geurteilt, dass die Bundesregierung sich in der Frage der Genehmigung der Lieferung von Bauteilen für die Lizenzproduktion des G-36 Sturmgewehrs nach Saudi-Arabien entscheiden müsse. Das Wirtschaftsministerium unter der Führung von Sigmar Gabriel (SPD) hatte diese Entscheidung bislang vertagt, auch mit Hinweis auf die gegenwärtige Militärintervention, die das Königreich zusammen mit anderen arabischen Staaten im Jemen führt....
Völkermord an den Armeniern: diplomatische Rücksichtnahme darf Anerkennung nicht im Weg stehen
(2015)
In ihrem Gastbeitrag fordern Matthias Winkler und Timo Leimeister von Genocide Alert, dass Deutschland, trotz möglicher diplomatischer Verstimmungen, nicht davor zurückschrecken sollte, den Völkermord an den Armeniern von 1915 als solchen ausdrücklich zu benennen. Vor einem Jahrhundert wurden weite Teile des armenischen Volkes im Osmanischen Reich in einem Völkermord ausgelöscht. Das Deutsche Reich war ein enger Verbündeter der damaligen osmanischen Regierung und stellte die Bündnispolitik über das Überleben der Armenier. Durch ein Eingeständnis auch der eigenen historischen Verantwortung an den Geschehnissen kann die Bundesrepublik im Gegenteil den Vertretern einer Aussöhnung in der Türkei den Rücken stärken...
Vom Kinderzuschlag zum Kindergeldzuschlag : ein Reformvorschlag zur Bekämpfung von Kinderarmut
(2007)
Ausgehend von einer kritischen Analyse des im Zuge der Hartz IV-Reform 2005 eingeführten Kinderzuschlags wird in der vorliegenden Studie ein Reformkonzept zur Bekämpfung von Kinderarmut entwickelt und eine quantitative Abschätzung der unmittelbaren Reformwirkungen vorgenommen. Bei der Gestaltung des Reformvorschlags wurde an Grundprinzipien des allgemeinen Familienleistungsausgleichs angeknüpft. Dieser sollte unabhängig von der jeweiligen Armutsursache das Existenzminimum des Kindes nicht nur von der Steuer freistellen, sondern im Bedarfsfall durch positive Transfers – mit einem Kindergeldzuschlag – gewährleisten. Dies erfordert a) die Aufstockung des Kindergeldes durch einen Zuschlag auf die Höhe des sächlichen Existenzminimums, also um maximal 150 Euro auf 304 Euro – bei Alleinerziehenden wegen besonderer Mehrbedarfe für das erste Kind um maximal 250 Euro auf 404 Euro; b) den Verzicht auf eine zeitliche Befristung des Kindergeldzuschlags; c) die Berücksichtigung des Familieneinkommen nach Abzug eines Freibetrages in Höhe des pauschalisierten Existenzminimums der Eltern bzw. des Elternteils (1.238 Euro bzw. 860 Euro); d) eine mäßige (mit Besteuerungsgrundsätzen vereinbare) Anrechnung des zu berücksichtigenden Einkommens – wir schlagen eine Transferentzugsrate von 50% vor; e) den Verzicht auf eine Berücksichtigung des Vermögens. Wesentliche Unterschiede des Reformkonzepts gegenüber dem derzeitigen Kinderzuschlag liegen in der Ersetzung der „spitzen“ Berechnung des elterlichen Existenzminimums durch eine Pauschale und in dem Verzicht zum Einen auf eine explizite Höchsteinkommensgrenze – aus der Transferentzugsrate ergibt sich freilich eine implizite Höchsteinkommensgrenze – und zum Anderen auf eine Mindesteinkommensgrenze. Es bleibt den Eltern also unbenommen, den Kindergeldzuschlag in Anspruch zu nehmen, selbst wenn ihre Einkommensverhältnisse und individuellen Wohnkosten auf einen höheren ALG II-Anspruch schließen lassen, den sie aber nicht wahrnehmen – sei es aus Stigmatisierungsangst, aus Unwissenheit, weil sie den Verweis auf kleine Ersparnisse befürchten oder sich von dem bürokratischen Aufwand abschrecken lassen. Aus vorliegenden Schätzungen geht hervor, dass aus den genannten Grün den das Ausmaß verdeckter Armut groß ist. Dem könnte durch einen vergleichsweise unbürokratischen Kindergeldzuschlag entgegengewirkt werden, insbesondere wenn der Leistungsträger, also die Familienkasse, verpflichtet wird, bei sehr geringem Einkommen des Antragstellers diesen auf möglicherweise bestehende höhere ALG II-Ansprüche hinzuweisen. Zur Abschätzung der unmittelbaren Reformwirkungen wurde ein Mikrosimulationsmodell entwickelt und mit den Daten des Sozio-ökonomischen Panels 2006 in mehreren Varianten gerechnet. Auf der Basis einer bereinigten Stichprobe ergeben sich – je nach Reformvariante – 3 Mio. bis 3,6 Mio. potenziell begünstigte Kinder, was etwa einem Sechstel bzw. einem Fünftel aller Kinder, für die Kindergeld bezogen wird, entspricht. Unter den Kindern von Alleinerziehenden würde die Empfängerquote mit gut einem Drittel weit überdurchschnittlich ausfallen. Die fiskalischen Bruttokosten des Reformmodells würden sich auf 3,7 Mrd. bzw. 4,5 Mrd. Euro jährlich (11% bzw. 13% der derzeitigen Kindergeldausgaben) belaufen; sie würden durch einige Einsparungen beim nachrangigen Wohngeld, bei ausbildungsbedingten Transfers sowie beim ALG II – sofern einige Anspruchsberechtigte den Bezug des Kindergeldzuschlags vorziehen – etwas vermindert werden. Der durchschnittliche Zahlbetrag pro Bedarfsgemeinschaft mit Anspruch auf Kindergeldzuschlag liegt bei 190 Euro p. M., der Median bei 150 Euro. Mit dem insgesamt begrenzten Mittelaufwand kann eine erhebliche Verminderung relativer Einkommensarmut von Familien erreicht werden. Die derzeit bei etwa 18% liegende Armutsquote von Kindern, für die Kindergeld bezogen wird, würde nach Einführung des Kindergeldzuschlags um etwa vier Prozentpunkte zurückgehen, die aller Mitglieder in den Familien von 16% um drei Prozentpunkte. Mit etwa zwei Dritteln lebt der größte Teil der potenziellen Anspruchsberechtigten in erwerbstätigen Familien, und die relative stärkste Verminderung der Armutsquote ergibt sich bei Familien mit Vollzeiterwerbstätigkeit. Die mit dem Kindergeldzuschlag zu bewirkende Verminderung von Kinderarmut würde wegen der hohen Erwerbsquote von Familien also mit einem Abbau von Armut trotz Arbeit einhergehen. Besonders große Reformwirkungen zeigen sich bei den Alleinerziehenden, für welche die Simulation eine Reduzierung der derzeit bei 40% liegenden Armutsquote um etwa acht Prozentpunkte ergibt. Dennoch verbliebe die Armutsquote auch nach Einführung des Kindergeldzuschlags auf einem bedrückend hohen Niveau. Dies ist ganz überwiegend auf die große Zahl der Alleinerziehenden mit Bezug von ALG II und Sozialgeld bzw. Sozialhilfe zurückzuführen, die annahmegemäß nach der Reform im Grundsicherungsbezug verbleiben, den vorrangigen Kindergeldzuschlag also nicht in Anspruch nehmen. Bei den Paarfamilien zeigt sich – relativ gesehen – ein ähnlicher Effekt des Kindergeldzuschlags wie bei den Alleinerziehenden; die Armutsquote von derzeit 12,5% würde um ein Fünftel auf 10% zurückgehen. Dabei fällt die Reformwirkung umso größer aus, je mehr Kinder in der Familie leben. Bei den trotz Einführung des Kindergeldzuschlags unter der relativen Armutsgrenze verbleibenden Paarfamilien handelt es sich zu einem geringeren Teil als bei den Alleinerziehenden um Empfänger von nachrangigen allgemeinen Grundsicherungsleistungen und zu einem größeren Teil um Fälle, bei denen auch das um den Kindergeldzuschlag erhöhte Einkommen die Armutsgrenze nicht erreicht. Ihre Situation würde sich dennoch durch die Reform erheblich verbessern, da die relative Armutslücke im Durchschnitt von 21% auf 14% zurückgehen würde; dies entspricht einer Einkommenserhöhung von durchschnittlich 267 Euro. Abschließend bleibt darauf hinzuweisen, dass der hier vorgestellte Reformvorschlag lediglich als erster Schritt zu einer allgemeinen Grundsicherung für Kinder zu verstehen ist. Er wurde unter dem Aspekt einer schnellen Umsetzbarkeit entwickelt, sollte aber weiter reichende Überlegungen nicht verdrängen. Diese haben nicht nur das sächliche Existenzminimum des Kindes, sondern darüber hinaus den verfassungsgerichtlich festgestellten Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf (BEA) in den Blick zu nehmen. Er wird im Rahmen der Einkommensbesteuerung durch einen Freibetrag berücksichtigt (§ 32 Abs. 6 EStG), ist in die Bemessung des hier vorgestellten Kindergeldzuschlags aber nicht eingegangen. Eine systematische Weiterentwicklung des Familienleistungsausgleichs im Steuerrecht würde die Einführung eines einheitlichen (Brutto-) Kindergeldes zur Abdeckung von sächlichem Existenzminimum und BEA erfordern, das entsprechend der Leistungsfähigkeit der Eltern, also nach dem allgemeinen Einkommensteuertarif, zu versteuern wäre (Lenze 2007).
Verständnisvolle Dozenten haben weniger Fachwissen : Wirkungen der sprachlichen Anpassung an Laien
(2012)
In der Interaktion mit Studierenden ist schriftliche Online-Kommunikation ein wichtiges Arbeitsmedium für jeden Lehrenden geworden. Die Interaktionspartner haben dabei für ihre Urteilsbildung über den jeweils anderen ausschließlich den geschriebenen Text mit seinen lexikalen und grammatikalischen Merkmalen zur Verfügung. Das Ausmaß der lexikalen Anpassung an die Wortwahl eines Studierenden kann daher einen Einfluss auf die studentische Bewertung ihrer Dozenten hinsichtlich unterschiedlicher Persönlichkeitseigenschaften haben. In der vorliegenden Studie beurteilten Studierende jeweils zwei Dozenten hinsichtlich Verständnis, Gewissenhaftigkeit und Intellekt (IPIP, Goldberg, Johnson, Eber et al., 2006) auf Grundlage einer Emailkommunikation. Der Grad der lexikalen Anpassung der Lehrenden wurde dabei variiert. Es zeigte sich, dass Studierende Dozenten mit umgangssprachlicher Wortwahl als verständnisvoller, gewissenhafter aber tendenziell weniger wissend einschätzen.
Der Entwicklung eines Instrumentes, eines standardisierten schriftlichen Intensiv-Interviews zur Messung von Einstellungen zu Recht und Gesetz, werden in Teil A der Arbeit theoretische Überlegungen vorangestellt. Der in der Rechtswissenschaft zentrale und umstrittene Begriff „Recht“ wird nur in seiner aktuellen und allgemeinen Bedeutung aufgenommen, in einer allgemeinen Bedeutung wie sie von Laien erfasst wird. Der Begriff „Recht“ wird weiter eingegrenzt auf ein Normverständnis in strafrechtlicher Sicht.
Alltägliche Situationen aus verschiedenen Gebieten des Strafrechts (Fälle) sollen die „Items“ bilden, zu denen Jugendliche, Heranwachsende und junge Erwachsene aus unterschiedlichen Schichten der Bevölkerung und mit verschiedenem Bildungsstand ihre Auffassungen aufschreiben. Begriffe wie Recht, Norm, Moral, Einstellung, Meinung, Stereotyp, Vorurteil und auch Überlegungen zum Verständnis von Recht und Gesetz als „Wert“ werden aufgenommen und im Zusammenhang mit der Entwicklung eines neuen Forschungsverfahrens erörtert.
5 Hypothesen werden formuliert zu Einstellungen von Recht und Gesetz und zur Wert-Orientierung von Individuen.
Vielfältige Überlegungen zur Entwicklung der Items (der Fälle) des standardisierten schriftlichen Intensiv-Interviews und der den Befragten vorzulegenden Stufen-Antworten stehen an. Die zu den einzelnen Items vorgegebenen Stufen-Antworten sollen Normorientierung, Einstellungen zu Recht und Gesetz, in verschiedenem Ausmaß abbilden. Der Inhalt wenigstens einer Item-Stufen-Antwort entspricht der Norm und der Inhalt einer Antwort ist klar nicht normorientiert. Die zusätzlich formulierten alternativen Stufen-Antworten zwischen einer Antwort mit klarer Normorientierung und einer Antwort mit fehlender Normorientierung sind „mehr oder weniger normorientiert“, sie berücksichtigen Aspekte der Normorientierung. Jene werden dargelegt und diskutiert. Besonders beachtet wird die Punkt-Bewertung der entworfenen Stufen-Antworten. Jene bilden schließlich den Einstellungs-Score des Individuums, den „Messwert“, der Auskunft gibt über seine individuelle Normorientierung, seine Einstellung zu Strafrecht und Gesetz.
Es wird im Voraus festgelegt, welche „Summen-Scores“ eine „positive“ Einstellung, welche nur eine „neutrale“ und welche „Summen-Scores“ eine „negative“ Einstellung zu Recht und Gesetz abbilden.
Voruntersuchungen zum Verständnis der Items (der Fälle), eine Überprüfung der Item-Formulierungen, Untersuchungen zum Verständnis der Test-Instruktion und zur Durchführung des Verfahrens mit Hilfe von Befragungen von etwa 100 Jugendlichen und Erwachsenen aus unterschiedlichen sozialen Schichten und mit verschiedenem Bildungsgrad führen in 2006 schließlich zur Endfassung des standardisierten schriftlichen Intensiv-Interviews. Jenes wird dargestellt zusammen mit den entworfenen zusätzlichen Fragen zur Person der Untersuchungsteilnehmer.
Teil B der Arbeit beschreibt und diskutiert erste empirische Befragungen von 13 anfallenden Stichproben mit dem Intensiv-Interview, die in den Jahren 2006 bis 2010 mit 100 Jugendlichen und jungen Erwachsenen, Studierenden einer Universität oder Hochschule, Schülern der 9. Klasse einer Hauptschule und Schülern der 11. Klasse zweier Gymnasien durchgeführt wurden.
Die einzelnen Stichproben mit ihren Personmerkmalen werden charakterisiert.
Stets wird überprüft, ob die ermittelten Ergebnisse die formulierten Hypothesen eher unterstützen oder ob die Hypothesen mit den erhobenen Daten nicht begründet werden können.
Validierungsbemühungen zum Verfahren beziehen sich in den Stichproben 1-5 auch auf die Beantwortung einzelner Items. Sie überprüfen, welche Items die Befragten relativ ähnlich beantworten und zu welchen Items die Testpersonen in unterschiedlicher Weise Stellung nehmen.
Zu 13 anfallenden Stichproben wird gefragt: lassen sich mit dem neuen Verfahren Unterschiede in der Einstellung zu Recht und Gesetz zwischen den Befragten beschreiben? Haben weibliche Jugendliche, Heranwachsende und junge Erwachsene statistisch bedeutsam positivere Einstellung zu Recht und Gesetz als männliche? Können statistisch bedeutsame geschlechtsspezifische Differenzen bei berichteten Konflikten mit dem Gesetz nachgewiesen werden? Gibt es statistisch bedeutsame Unterschiede in den Einstellungen zu Recht und Gesetz zwischen Schülern der 9. Klasse Hauptschule, Schülern der 11. Klasse Gymnasium und einer homogenen Stichprobe von Studierenden einer Universität oder Hochschule?
Zusätzlich erhoben werden die religiöse und politische Orientierung der Probanden.
Jene werden in ihrer Beziehung zu den Einstellungen zu Recht und Gesetz untersucht und verglichen.
Zur Wert-Einstellung der Probanden wird mit einem dafür entworfenen Verfahren untersucht, welche Position erhält der Wert-Bereich „Freiheit, Rechtssicherheit, Gleichheit vor dem Gesetz“ im Vergleich zu neun weiteren Wert-Bereichen in den drei Status-Gruppen?
Zwei in mancher Hinsicht zusammenhängende Problemfelder werden durch die in diesem Band versammelten Beiträge namhafter Kenner des deutschen Gesundheitssystems – überarbeitete Fassungen von Vorträgen im April 2013 – untersucht: das seit langem kontrovers diskutierte Thema des Ob und Wie einer Vereinheitlichung des aus privater und gesetzlicher Krankenversicherung bestehenden Dualismus der Absicherung gegen Krankheit und die Frage wie, mit welchen Standards und durch wen (inwieweit auch durch die Gerichte?) der Leistungskatalog der sozialen Krankenversicherung bestimmt werden sollte. Diese Fragen werden auf der gesundheitspolitischen Agenda bleiben – auch soweit sie in der aktuellen Legislaturperiode des Bundestages nicht behandelt werden sollten.
Die Analyse von Entwicklungstendenzen der personellen Einkommensverteilung in der Bundesrepublik Deutschland hat ein hohes Maß an Stabilität ergeben. Trotz vielfältiger gesamtwirtschaftlicher und sozialer Wandlungsprozesse während des einbezogenen Vierteljahrhunderts (1962/63 bis 1988) deuten aggregierte Verteilungsmaße auf der Basis von Mikrodaten der Einkommens- und Verbrauchsstichproben (EVS) sehr mäßige Veränderungen der Verteilung der Nettoäquivalenzeinkommen an. Der sich zunächst abzeichnende leichte Trend zu verminderter Ungleichverteilung kehrte sich im letzten Jahrzehnt des Beobachtungszeitraums wieder um, so daß die meisten Verteilungsindikatoren 1988 wieder nahe den Werten zu Beginn der siebziger Jahre lagen. Zwischen 1978 und 1983 scheint sich insbesondere die Situation der untersten Schichten verschlechtert zu haben, wie die Entwicklung des Atkinson-Index bei hoher Ungleichheitsaversion, des Theil-Index und der Armutsquote - bei einer relativen Armutsgrenze von 50% des durchschnittlichen Nettoäquivalenzeinkommens - belegen. Ein Vergleich der Verteilungsentwicklung auf verschiedenen Stufen des Verteilungsprozesses zeigt, daß sich die primäre und die sekundäre Verteilung tendenziell auseinanderentwickelt haben. Beispielsweise ist der Gini-Koeffizient der Faktoräquivalenzeinkommen im Untersuchungszeitraum um 7% gestiegen, der der Nettoäquivalenzeinkommen um 11% gesunken. Das soziale Sicherungssystem scheint sich im Untersuchungszeitraum also im großen und ganzen bewährt zu haben. Dennoch deuten sich neuerdings wieder zunehmende Verteilungsprobleme und sozialpolitische Problemfelder an. Abgesehen von dem allgemeinen Anstieg der Armutsquote in den achtziger Jahren und der nach wie vor ungünstigen Position der (vollständigen) Familien mit mehreren Kindern zeigt sich insbesondere bei den Alleinerziehenden eine alarmierende Entwicklung. Ihre durchschnittliche Wohlstandsposition erreichte 1988 nur noch ca. vier Fünftel (Alleinerziehende mit einem Kind) bzw. drei Fünftel (Alleinerziehende mit mehreren Kindern) des durchschnittlichen Nettoäquivalenzeinkommens insgesamt. Die relativen Positionen der anderen Haushalts- bzw. Familientypen haben sich im Zeitablauf tendenziell eher dem Gesamtdurchschnitt angenähert, so daß eine Dekomposition von Verteilungsindikatoren eine eindeutige und anhaltende Dominanz der Intra-Gruppen-Ungleichheit gegenüber der Ungleichverteilung zwischen den Haushaltstypen ergibt (ca. 90% der insgesamt gemessenen Ungleichheit). Auch in der Differenzierung nach der sozialen Stellung des Haushaltsvorstands überwiegt die Intra-Gruppen-Ungleichheit die Inter-Gruppen-Komponente der Einkommensungleichverteilung um ein Vielfaches, und zwar in deutlich zunehmendem Maß. Eine zielgerichtete Sozial- und Verteilungspolitik sollte also nicht an traditionellen Kategorien bzw. Schichtmerkmalen - z.B. Arbeiterschicht versus Unternehmerschicht - anknüpfen, sondern die komplexen Einflußfaktoren, die die materielle Situation von Haushalten determinieren, und damit die Heterogenität von eindimensional abgegrenzten Gruppen berücksichtigen. Darüber hinaus hat die Untersuchung auf der Basis der EVS-Datenbank gezeigt, daß sich hinter einer insgesamt recht stabilen Einkommensverteilung vielfältige, sich kompensierende Einzelentwicklungen verbergen, die in der Sozial- und Familienpolitik beachtet werden sollten.
Nach dem umstrittenen Referendum in derOstukraine wird wieder über schärfereWirtschaftssanktionen gegen Russland gestritten. ImZentrum der Auseinandersetzung zwischenBefürwortern und Kritikern von Wirtschaftssanktionen steht die Frage: Wieerfolgversprechend sind Sanktionen, das Verhalten Russlands zu ändern?Aber das ist die falsche Frage! Ihr liegt das Missverständnis zugrunde, dassSanktionen in erster Linie den Zweck haben, einen Übeltäter zu bestrafenund ihn dazu zu zwingen, von seinem Tun abzulassen. Zwei Dinge werdenhier verwechselt: Sanktionen und Zwangsdiplomatie...
In dieser Arbeit werden die zentralen Kernfragen, Probleme und Sorgen skizziert, welche die bürgerlich-radikalen Pionierinnen in den Anfängen der Sexualreformbewegung im Kaiserreich und der Weimarer Republik in ihrer von sexual- und bevölkerungspolitischen Debatten und Refomen gesättigten biopolitischen Welt aufwarfen und auf die sie eine Antwort suchten. Die bislang vorwiegend auf Helene Stöcker und den Bund für Mutterschutz gerichtete Sicht wird erweitert durch die Analyse der Schriften von Rosa Mayreder und Grete Meisel-Hess. Im Mittelpunkt stehen nicht die im engeren Sinn körperpolitischen und bevölkerungspolitisch-eugenischen Positionen dieser feministischen Sexualreformerinnen, sondern die vielfältigen Bezüge ihres Diskurses zu zeitgenössischen geschlechtertheoretischen Debatten, kultur- und sozialgeschichtlichen Untersuchungen sowie zu medizinischen und sexualwissenschaftlichen Theorien.
Dies ist der erste Artikel unseres Blogfokus „Salafismus in Deutschland“.
„Der Salafismus“ oder „die Salafisten“ sind seit wenigen Jahren in aller Munde. Obgleich oftmals nicht klar ist, was oder wer auf diese Weise bezeichnet wird, dient das Label zunehmend als Projektionsfläche für sicherheits- und gesellschaftspolitische Ängste vor „islamistischem Terrorismus“ und der Verbreitung von anti-demokratischem und anti-emanzipatorischen Gedankengut. Begrifflich löst „Salafismus“ im öffentlichen Diskurs den zuvor gebräuchlicheren (aber etwas anders gelagerten) Terminus des „Islamismus“ ab und rückt in die Nähe von Extremismus, Gewalt und Terrorismus. Obgleich die salafistische Ideologie und Bewegung in den genannten Hinsichten als problematisch angesehen werden können, ist diese Begriffsverwendung für die Analyse und den Umgang mit dem Phänomen umstritten: Sie kann sowohl das Verständnis des Phänomens als auch die Handlungsoptionen staatlicher und zivilgesellschaftlicher Akteure verengen....
Professionelle Fehlerkompetenz von Lehrkräften – Wissen über Schülerfehler und deren Ursachen
(2011)
Die Ergebnisse nationaler und internationaler Vergleichsstudien rücken das Thema Bildungsqualität in den letzten Jahren vermehrt in den Blickpunkt öffentlicher und wissenschaftlicher Diskussion und führen zu einer verstärkten Auseinandersetzung mit Bedingungen des Ge- bzw. Misslingens von Schülerlernen. Als bedeutsamer Einflussfaktor auf den Lernerfolg wird dabei die Lehrperson bzw. deren Kompetenz ausgemacht (vgl. bspw. Blömeke, Kaiser & Lehmann 2008; Lankes 2008; Schaper & Hochholdinger 2006; Zlatkin-Troitschanskaia, Beck, Sembill, Nickolaus & Mulder 2009). In der Folge dieser Diskussion werden deshalb nicht mehr nur Leistungs- und Kompetenzerwartungen als Standards für Lernende, sondern auch für Lehrende definiert (vgl. bspw. Terhart 2006). Die in diesem Zusammenhang aufgeworfenen Fragen sind allerdings nicht neu (vgl. z.B. Cochran-Smith 2001), stellt doch das Expertenparadigma bereits seit den 1980er Jahren eine der zentralen Leitlinien der empirischen Bildungsforschung dar. ...
Der Band untersucht die Ursachen, Ausprägungen und Reaktionen auf die Entstehung bzw. Erstarkung populistischer Parteien und Bewegungen in Deutschland und Ostmitteleuropa.
Inhaltsverzeichnis:
Arthur Benz: Populismus als Herausforderung für Wissenschaft und Praxis - Einleitung
Dirk Jörke: Populismus – Ursachen und falsche Antworten
Michael Edinger: Mobilisierung gegen das Establishment. Zu einem Wesensmerkmal populistischer Strömungen
Claudia Landwehr und Nils D. Steiner: Populismus – eine Nachfrageperspektive
Joachim Klose: Ein Land, zwei Perspektiven? Zum Populismusin Ost- und Westdeutschland
Petra Guasti und Lenka Buštíková: Populismus in Ostmitteleuropa und der Verzicht auf Politik
Im folgenden Beitrag wird zunächst die Entwicklung der personellen Einkommensverteilung in Deutschland zwischen 1993 und 1998 auf der Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichproben (EVS) dargestellt. Dabei werden - ähnlich wie in früheren Analysen auf Basis der EVS und des Sozio-ökonomischen Panels (SOEP) - hoch aggregierte Indikatoren berechnet, mit denen die Informationsfülle einer Mikrodatenquelle zu nur einer Zahl bzw. zu einer eindimensionalen relativen Häufigkeitsverteilung verdichtet wird. In einem zweiten Schritt und schwerpunktmäßig wird untersucht, welche Verteilungsstrukturen sich hinter diesen Darstellungen der Gesamtverteilung verbergen.
Die Anschläge in diesem Sommer in ganz Europa sowie der andauernde Kampf gegen den Islamischen Staat haben das Thema der Terrorbekämpfung auch in der Öffentlichkeit wieder ganz nach oben auf die Tagesordnung gesetzt. Ob nun auf Länderebene oder durch neue Maßnahmen auf Bundesebene und International – eine ganze Reihe weiterer Maßnahmen wurden beschlossen um die Terrorbekämpfung in Deutschland zu verbessern. Ebenso wurden auch in anderen Ländern neue Maßnahmen beschlossen, in Frankreich sogar der Ausnahmezustand bis Anfang 2017 verlängert. Gleichzeitig brachten die neuen Maßnahmen auch eine Diskussion über die Sinnhaftigkeit, Effizienz und Effektivität dieser Maßnahmen mit sich – und ebenso, wie weit eine demokratische Gesellschaft in ihrem Sicherheitsbedürfnis überhaupt gehen soll. An diese Diskussion soll diese Blogserie anschließen...
Am vergangenen Freitag gab es im Bundestag eine Debatte über Netzneutralität. Diese konnte ich leider nicht live verfolgen, weil parallel die Arbeitsgruppe Urheberrecht der Enquete-Kommission tagte. Heise berichtet aber über die Debatte und ich gehe hier nur mal auf die dort zitierten Beiträge und Argumente ein. Besonders eingeschlagen hat das plakative Statement der FDP "Netzneutralität ist Internet-Sozialismus". ...
Nationales Stigma und persönliche Schuld : die Debatte über Kollektivschuld in der Nachkriegszeit
(2009)
Statt die Kollektivschulddebatte der Nachkriegszeit als Abwehr eines nicht erhobenen Vorwurfes zu verurteilen, wird hier vorgeschlagen, im von den Zeitgenossen als Kollektivschuld bezeichneten Phänomen ein nationales Stigma zu sehen. Darunter wird der Ehr- und Ansehensverlust verstanden, der aus den von Deutschen begangenen Verbrechen resultierte. Der mythologisch-archaische Begriff Stigma liefert zugleich einen Schlüssel zur Analyse der Reaktion auf deutscher Seite. Beobachtet wurden Leugnen und Beschweigen als Versuche der Abwehr des Stigmas, das ja durch das Aussprechen und Sichtbarmachen der Verbrechen entsteht. Diesem archaischen Verhaltensmuster wird ein christlich-psychoanalytisches gegenübergestellt, das umgekehrt im Benennen und Bekennen der Schuld den ersten Schritt zur Heilung bzw. Erlösung durch Vergebung sieht.
Das Bundeskabinett hat in der vergangenen Woche die Strategie der Bundesregierung zur Extremismusprävention und Demokratieförderung beschlossen. Das gemeinsam vom Bundesinnenministerium und dem Bundessozialministerium verantwortete Konzept stellt damit die erste ressortübergreifende Strategie des Bundes in diesem Bereich dar....
Die nationalsozialistische deutsche Vergangenheit erwies sich seit dem Bestehen der Bundesrepublik als Kristallisationspunkt innenpolitischer Kontroversen über nationales Selbstverständnis und politische Orientierung der Deutschen. Ob in den Debatten der späten fünfziger und frühen sechziger Jahre um personelle Elitenkontinuitäten zwischen NS-System und BRD, dem sich in den Studentenprotesten der sechziger und siebziger Jahre äußernden Aufbegehren einer nachgeborenen Generation, oder den heutigen, sich meist anhand mehrdeutiger politischer Symbolik und Gestik entzündenden Diskussionen um Formen und Möglichkeiten des Erinnerns; in den periodisch immer wieder aufbrechenden Konflikten wurden Positionen grundsätzlicher Art formuliert, welche wegweisend für die künftige Entwicklung der Bundesrepublik waren...
Der letzte Tag des Liveblogs vom Kongress der Deutschen Vereinigung für Politische Wissenschaft unter dem Oberthema „Vorsicht Sicherheit! Legitimationsprobleme der Ordnung von Freiheit“ bricht an. Das Programm wird heute kürzer sein. Auch am Vormittag gibt es Panels, am Nachmittag sowohl Panels als auch Arbeitskreise...
Der deutsche und französische Innenminister haben eine Initiative gestartet um gegen Verschlüsselung vorzugehen. Ihr Argument, was von mehr oder weniger allen Geheimdiensten/Strafverfolgungsbehörden unisono vorgetragen wird lautet, dass verschlüsselte Kommunikation die Arbeit der Behörden behindere. Bereits im Jahr 1993 wurde die gleiche Debatte geführt, endete aber mit dem Konsens, dass die Vorteile von Verschlüsselung die Nachteile deutlich überwiegen. Dieser Konsens, getragen von Industrie, Datenschützern und Politik (sowohl Liberale als auch Konservative) schien sicher, war er doch die vernünftigste Antwort auf ein komplexes Problem. Heute stellen die von Rechtspopulisten getriebenen Innenminister wieder einmal die Verschlüsselung in Frage. Warum das eine schlechte Idee ist, soll dieser Beitrag klären.NSA Chef Inman argumentierte bereits 1980: “There is
a very real and critical danger that unrestrained public discussion of crypto-logic matters will seriously damage the ability of this government to conduct signals intelligence and the ability of this government to carry out its mission of protecting national security information from hostile exploitation” (1980). Kern dieses “going dark” Arguments ist also, dass digitale Überwachung schwerer würde, wenn alle verschlüsseln. Terroristen und andere bad guys könnten also nicht mehr gefangen werden. Die Debatte ist also gar nicht so neu und überraschend wie immer behauptet wird....
Ziel der hier vorgestellten Arbeit ist es, einen Eindruck über die Größenordnung der Kosten eines Bürgergeldmodells als alternatives Grundsicherungssystem zu gewinnen. Dazu wurde eine formale („impact“-) Partialinzidenzanalyse mit Hilfe einer statischen Simulation auf der Basis von Mikrodaten der Einkommens- und Verbrauchsstichproben 1983 und 1988 durchgeführt. Die Ergebnisse können nur als ungefähre Orientierungspunkte interpretiert werden, zumal sie sich auf den Transferbereich beschränken. Bei der Konkretisierung des sozio-kulturellen Existenzminimums wurde im wesentlichen an das bestehende Sozialhilferecht angeknüpft, und für das anzurechnende Einkommen wurde schwerpunktmäßig ein Transferentzugssatz von 50% unterstellt. Die Berechnungen führen zu erheblichen Mehrkosten des Bürgergeldmodells gegenüber dem gegenwärtigen Nebeneinander verschiedener Mindestsicherungsleistungen (mit deutlich höheren Transferentzugssätzen), die z. gr. T. durch die auch oberhalb des Existenzminimums (bis zu dessen doppeltem Betrag) bestehenden potentiellen Ansprüche bedingt sind. Die Nettokosten hätten 1988 fast ein Drittel des Aufkommens der Lohn- und Einkommensteuer ausgemacht, so daß die hier vorgestellte Reformvariante als kaum finanzierbar bezeichnet werden kann. Es wäre wohl utopisch anzunehmen, daß die möglichen positiven Anreizeffekte des verminderten Transferentzugssatzes zu einer Senkung des Bürgergeldvolumens in ähnlicher Größenordnung führen würde. Mit Blick auf die Gegenwart ist zudem zu bedenken, daß seit der Wiedervereinigung das Transfervolumen im Falle der Einführung eines Bürgergeldes wesentlich höher als in der hier präsentierten Simulationsrechnung ausfallen dürfte, und zwar auch in Relation zum Volkseinkommen. Denn die schrittweise Angleichung der Einkommen in Ostdeutschland an das westdeutsche Niveau bewirkt, daß in der Übergangszeit die Haushaltseinkommen in den neuen Bundesländern vergleichsweise häufiger und tendenziell stärker unterhalb des Existenzminimums liegen als in Westdeutschland - es sei denn, für Ostdeutschland würde das relevante Existenzminimum deutlich niedriger als hier vorgeschlagen definiert; dies wäre aber nicht sinnvoll und politisch kaum tragbar. Eine Reform der sozialen Mindestsicherung nach dem Muster einer Negativen Einkommensteuer würde also zu erheblichen Mehrkosten führen. Bei allen Vorteilen, die ein Bürgergeldsystem mit 50%igem Transferentzugssatz haben mag, ist die Finanzierungsfrage völlig offen; bei höherem Transferentzugssatz wäre das Problem zwar weniger gravierend, aber nicht gelöst.
In der Nacht vom letzten Sonntag wurde, größtenteils unbemerkt von der deutschen Presseöffentlichkeit, der italienische Softwareanbieter Hacking Team gehackt und über 400gb seiner internen Daten im Netz verteilt. Die Daten umfassen alles: E-Mails der Firmenleitung, der Programmierer und des Verkaufspersonals, interne Dokumente und Verträge und den kompletten Programmcode. Die Reaktion der Netzgemeinde war die umfassender Schadenfreude: Hacking Team stellt Spionage- und Überwachungssoftware her und verkauft diese weltweit an Regierungen – gerne auch solchen der autoritären Art. Diese Software wurde, wie die Leaks nun zeigen, tatsächlich zur Bekämpfung von Oppositionspolitikern und Menschenrechtsaktivisten eingesetzt, etwa in Äthiopien oder Sudan. Nicht umsonst führen Reporter ohne Grenzen Hacking Team in ihrer Liste der Feinde des Internets. Der Leak zeigt, dass die von diversen NGOs und Forschern, allen voran das Citizen Lab, geäußerten Vorwürfe stimmen: Hacking Team unterstützt autoritäre Regimes in Ihrem Kampf gegen Oppositionelle und ignoriert dabei auch Sanktionen, in dem es etwa an den Sudan oder Russland verkauft...
Die Auswertungen der EVS 2003 zur Höhe und Struktur der Konsumausgaben der Paarhaushalte mit einem Kind im unteren Einkommensbereich erfolgten vorrangig mit dem Ziel, Anhaltspunkte zur Beurteilung des gegenwärtigen Niveaus der mit Arbeitslosengeld II und Sozialgeld gegebenen Grundsicherung von Familien zu erarbeiten. Die Ergebnisse vermitteln einen ersten Eindruck über die insgesamt stark eingeschränkten Teilhabemöglichkeiten von Familien mit Bezug von Grundsicherungsleistungen. ...
Aus jüngeren konservativen Kreisen wurde die Initiative Faires Urheberrecht gestartet, um "den netzpolitischen Kurs der Union zu prägen". Zu den Initiatioren gehören u.a. die Bundestagsabgeordneten Thomas Jarzombek, Dorothee Bär und Peter Tauber. Das ist erfreulich, denn bisher wird der Kurs der Union vor allem von einigen einflussreichen Lobbys (Buch-, Film- und Musikindustrie samt Verwertungsgesellschaften) und Bundestagsabgeordneten wie Günter Krings bestimmt. Heraus kommen da in der Regel immer nur Forderungen nach Verschärfungen der Durchsetzung bis hin zu absurden Forderungen wie Internet wegnehmen für Urheberrechtsverletzungen, wofür Siegfried Kauder in letzter Zeit warb. ...
Markt- und wettbewerbsorientierte Reformstrategien in den Krankenhaussystemen zahlreicher Industrieländer haben Befürchtungen vor einer kommerzialisierten Krankenhausversorgung hervorgebracht. Dieser Beitrag unterbreitet einen analytischen Interpretationsrahmen zur Erklärung der internationalen Verbreitung dieser Reformstrategien und versucht die behaupteten negativen Effekte von Kommerzialisierungsprozessen auf Versorgungsqualität und Zugänglichkeit zu untersuchen. Gestützt auf einen Vergleich eines idealtypischen Kommerzialisierungsmodells mit dem institutionellen und organisatorischen Wandel im deutschen Krankenhaussystem kommt der Beitrag zu dem Schluss, dass Kommerzialisierungsprozesse in der Krankenhausversorgung bislang noch begrenzt sind. Obwohl ein markt- und wettbewerbsbasierter Umbau der Governancestrukturen zu beobachten ist und Krankenhäuser zu einer Kommerzialisierungsstrategie gedrängt werden, lässt sich aufgrund einer unzureichenden Daten- und Forschungslage bislang nicht empirisch feststellen, ob die Kommerzialisierungsprozesse zu einer Verschlechterung der Qualität und Zugänglichkeit der Krankenhausversorgung geführt haben.
Erstmals trägt dieses nationale Assessment den Forschungsstand zum Klimawandel umfassend für alle Themenbereiche und gesellschaftlichen Sektoren zusammen. Womit müssen wir in Deutschland rechnen, welche Auswirkungen werden die Klimaveränderungen auf Wirtschaft und Gesellschaft haben, und wie können wir uns wappnen? 126 Autoren aus ganz Deutschland äußern sich zu Themen wie bereits beobachtete und zukünftige Veränderungen, Wetterkatastrophen und deren Folgen, den Projektionen für die Zukunft, den Risiken sowie möglichen Anpassungsstrategien.
Die Autoren stellen in verständlicher Sprache den aktuellen Forschungsstand dar und veranschaulichen die wichtigsten Gedanken in Grafiken und Tabellen. Alle Texte wurden mehrfach wissenschaftlich begutachtet. Klimawandel in Deutschland ist die erste Gesamtschau zu dem Themenkomplex, benennt offene Fragestellungen und liefert eine Grundlage für Entscheidungen im Zusammenhang mit dem Klimawandel.
Deutschland reiht sich damit ein in die Liste von Ländern wie die Vereinigten Staaten, Österreich und Großbritannien, in denen derartige Berichte bereits vorliegen.
Einführung in eine Quellenedition von Aufsätzen aus 'Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums', 'Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland' und 'Der Morgen : Monatsschrift der Juden in Deutschland', die im Druck in der hebräischen Übersetzung 2020 unter dem Titel "Kitve ʿet bi-teḥum madʿe ha-yahadut be-Germanyah, u-peʿilutam ba-shanim 1933-1939" erschienen ist. Diese Edition umfasste Reflexionen zum Umgang mit dem nationalsozialistischen Deutschland, Neubetrachtungen der Emanzipationsgeschichte und Texte über jüdische Theologie und Philosophie.
Bereits in der letzten Woche hat der rheinland-pfälzische Landtag den Gesetzentwurf zum "Vierzehnten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge" (kurz: die landesrechtliche Umsetzung des JMStV) ratifiziert.
Und zwar mit den Stimmen von CDU und SPD. Die FDP hat sich enthalten. Die Entscheidung im Beck’schen Königreich kam nicht wirklich überraschend, schließlich wurde der Staatsvertrag federführend von der Mainzer Staatskanzlei vorangetrieben.
Deutlich überraschender ist da schon, dass der Unionspolitiker Dr. Peter Tauber (MdB und Enquete-Mitglied) ausgerechnet einem Piraten Platz in seinem Blog einräumt, um ihn in einem Gastbeitrag gegen den Staatsvertrag argumentieren zu lassen. ...