Sammlung Hessen
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Die Taunusbäder
(1872)
Funde von Crepis pulchra, Dipsacus pilosus, Elymus obtusiflorus, Hippuris vulgaris, Kickxia elatine, Lychnis viscaria, Malva verticillata, Nassella tenuissima, Nymphoides peltata, Ophioglossum vulgatum, Phleum arenarium, Prunella grandiflora, Ranunculus lingua, Salvia nemorosa und Veronica praecox aus der Umgebung von Seeheim (Hessen, Landkreis Darmstadt-Dieburg) werden mitgeteilt.
In den Jahren 2016 und 2017 wurde eine umfassende Bestandsaufnahme der hessischen Vorkommen der Draht-Segge (Carex diandra) durchgeführt. Von allen nach 1980 bekannt gewordenen konnten nur noch zwei Vorkommen bestätigt werden; damit gehört die Draht-Segge heute zu den seltensten Pflanzensippen in Hessen. Für die verbliebenen Bestände werden Vorschläge zur Sicherung und Erhaltung gemacht sowie Anregungen zur Entwicklung gegeben.
Im Jahre 2014 wurde eine umfassende Bestandsaufnahme der hessischen Vorkommen der Sumpf-Platterbse (Lathyrus palustris) durchgeführt. Dabei konnten zahlreiche Vorkommen südlich des Mains nicht mehr bestätigt werden, während die individuen- und flächenmäßig größten Bestände nördlich des Mains in der Wetterau gefunden wurden. Im Vergleich zu allen von früher bekannten Vorkommen ist ein erheblicher Rückgang der Sumpf-Platterbse festzustellen. Für die verbliebenen Bestände werden Vorschläge zur Sicherung und Erhaltung gemacht sowie Anregungen zur Entwicklung gegeben.
Die hessischen Vorkommen des Elsässer Haarstrangs (Peucedanum alsaticum) wurden 2013 bei einer umfassenden Bestandsaufnahme erfasst. Nur bei Wiesbaden- Kastel und im Gebiet zwischen der Mainspitze und Groß-Gerau konnten Bestände gefunden werden. Da auch in der jüngeren Vergangenheit Wuchsorte verloren gingen, ist es notwendig, die verbliebenen Bestände durch geeignete Maßnahmen zu sichern und zu erhalten.
Seit dem Erscheinen der als Beiheft 11 publizierten "Letzten Nachweise der in Hessen ausgestorbenen oder verschollenen Pflanzenarten" und der im vorigen Heft von "Botanik und Naturschutz in Hessen" nachgetragenen Funde konnten weitere Angaben zu ehemaligen Vorkommen in Hessen durch Auswertung von gedruckten Quellen und Sichtung von Herbarbelegen gewonnen werden. Eine Art, Wolffia arrhiza, konnte inzwischen wiedergefunden werden. Außerdem ergeben sich Erstnachweise für Vorkommen auf bislang nicht genannten TK-Quadranten.
Seit dem Erscheinen der als Beiheft 11 publizierten "Letzten Nachweise der in Hessen ausgestorbenen oder verschollenen Pflanzenarten" konnten weitere Angaben zu ehemaligen Vorkommen in Hessen durch Auswertung von gedruckten Quellen und Sichtung von Herbarbelegen gewonnen werden. Für sechs Arten – Blackstonia acuminata, Illecebrum verticillatum, Laserpitium prutenicum, Luronium natans, Utricularia intermedia, Wolffia arrhiza – ließ sich ein jüngeres Datum des letzten Nachweises ermitteln. Zwei Arten, Bromus grossus und Cyperus flavescens, wurden in jüngster Zeit wieder in Hessen aufgefunden und können damit nicht mehr als verschollen gelten. Außerdem ergeben sich Erstnachweise für zwei Regionen und Angaben für Vorkommen auf 26 bislang nicht genannten TK-Quadranten.
Anton Vigener im Sommer 1866
(2005)
Die Verbreitung von Mibora minima in Hessen wurde im Jahre 1999 untersucht. Das heutige Verbreitungsgebiet umfasst nur noch ein Viertel der historischen Angaben mit einem Schwerpunkt in der westlichen Untermainebene. Die optimalen Wuchsorte sind lockere, kalkfreie und vegetationsarme Sande. Je weiter die Vegetationsbedeckung sich schließt, um so ungünstiger werden offenbar die Keimungs- und Entwicklungsbedingungen. Aktuelle Gefährdungen sind Nutzungsintensivierung, Nutzungswandel und Überbauung oder Sukzession. Nur durch geeignete Bewirtschaftungsverträge kann der Status quo erhalten werden und die Schaffung geeigneter Bedingungen in unmittelbarer Nachbarschaft mag eine Ausbreitung begünstigen.
Bezogen auf die Flora Hessens werden die internationalen und nationalen Rechtsvorschriften vorgestellt, die den Handel mit bestimmten Arten einschränken, die den Lebensraum besonders schützenswerter Arten betreffen oder die gezielt das Individuum bestimmter Arten vor Beeinträchtigung schützen. Kurz diskutiert wird die Frage, ob diese Rechtsvorschriften auf alle in Hessen vorkommenden Arten anzuwenden sind oder nur für die indigenen Arten gelten. In Kombination mit den Gefährdungseinstufungen der aktuellen Roten Liste Hessens zeigt sich, daß insbesondere die internationalen Bestimmungen zum Schutz des Lebensraumes bedrohter Arten in Hessen kaum noch Anwendung finden können, da die überwiegende Zahl der betroffenen Arten bereits ausgestorben ist oder als verschollen gilt.
Der ehemals auf Ackerböden aus Karbonatgestein in Hessen als
Kennart des Caucalido-Adonidetum flammeae weit verbreitete Acker-Schwarzkümmel
(Nigella arvensis) verschwand nach und nach fast unbemerkt aus der hessischen Flora
und konnte aktuell nur noch an neun Lokalitäten nachgewiesen werden. Derzeit besiedelt
die Art als Begleiter im Jurineo-Koelerietum und Allio-Stipetum des Darmstädter Raumes
nur noch eine Fläche von etwa 1/5 Hektar und fast 90 % aller Individuen finden sich
in 2 unter Naturschutz stehenden Gebieten. Aufgrund des erheblichen Bestandesrückgangs
sollte die Gefährdungskategorie von derzeit 2 (stark gefährdet) auf 1 (vom Aussterben
bedroht) angehoben werden.
Das auf basenreichen Sanden der nördlichen Oberrheinebene sowie der Untermainebene ehemals weiter verbreitete Dünen-Steinkraut (Alyssum montanum subsp. gmelinii) konnte aktuell noch an elf Lokalitäten beobachtet werden. Insgesamt besiedelt die Art in Hessen nur noch eine Fläche von etwa 1/4 Hektar. Mehr als 95 % aller Individuen finden sich sogar in nur 2 unter Naturschutz stehenden Gebieten. Zwar konnten in den vergangenen Jahren einige Neuansiedlungen beobachtet werden, doch ist deren dauerhaftes Überleben ungewiss. Aufgrund des erheblichen Bestandesrückgangs sollte die Gefährdungskategorie von derzeit 2 (stark gefährdet) auf 1 (vom Aussterben bedroht) angehoben werden.
Das Zwerg-Sonnenröschen (Fumana procumbens) zählt zu den seltenen Pflanzen Hessens. Früher nur aus der nördlichen Oberrheinebene, vor allem dem Darmstädter Raum, bekannt, gibt es seit Mitte der 1980er Jahre auch einen Nachweis in Nordhessen. Die Art gilt bislang als vom Aussterben bedroht, wobei vor allem Verluste der Wuchsorte, etwa durch Bebauung, eine große Rolle spielten. Nach den vorliegenden Erhebungen kommt das Zwerg-Sonnenröschen im Darmstädter Raum und in Nordhessen in individuenreichen Populationen vor, weshalb ein unmittelbares Aussterben der Art nicht mehr zu befürchten ist.
Die Vorkommen des Haarstrang-Wasserfenchels (Oenanthe peucedanifolia) wurden bei einer umfassenden Bestandsaufnahme der ehemaligen und aktuellen hessischen Nachweise erfaßt. Im Taunus und im Messeler Hügelland konnten zum Teil sehr individuenreiche Bestände gefunden werden. Dennoch gehört der Haarstrang- Wasserfenchel unter Berücksichtigung der noch in der jüngeren Vergangenheit verlorenen Wuchsorte zu den gefährdeten Pflanzenarten Hessens, für die es notwendig ist zum Überleben geeignete Schutz- und Erhaltungsmaßnahmen durchzuführen.
Das Badener Rispengras (Poa badensis) hat als Relikt der nacheiszeitlichen Wärmeperiode mit seiner Bindung an karbonatreiche Böden seit jeher nur wenige geeignete Wuchsbereiche in Hessen. Vom ehemals besiedelten Raum im Oberrheingebiet ist nur noch das Darmstädter Gebiet geblieben. Dort konnte die Art im Sommer 2007 noch an insgesamt zwölf Lokalitäten auf etwa 1/4 Hektar Gesamtfläche nachgewiesen werden. Mehr als 80 % aller Individuen finden sich in nur einem Naturschutzgebiet. Neuansiedlungen der stark gefährdeten Arten sind möglich, müssen jedoch durch gezielte Maßnahmen unterstützt werden.
Im Jahre 2009 wurde erstmals eine umfassende Bestandsaufnahme der ehemaligen und aktuellen hessischen Vorkommen des inzwischen vom Aussterben bedrohten Lungen-Enzians (Gentiana pneumonanthe) durchgeführt. Dabei stellte sich heraus, dass etwa 85 % der früheren Wuchsorte verloren gingen und alle heutigen Vor-kommen – trotz ihrer Lage in südhessischen Schutzgebieten – auch in jüngster Zeit noch Verluste aufweisen. Für das Überleben dieser sich offenbar nur generativ vermehrenden Art in Hessen ist es deshalb notwendig, dass geeignete Schutz- und Hilfsmaßnahmen zur Sicherung und Entwicklung der letzten Bestände ergriffen werden, wobei unbedingt auch phänologische Aspekte zu berücksichtigen sind.
Die Sand-Radmelde (Bassia laniflora) gehört zu den Pflanzenarten in Deutschland, die seit je her nur ein eng umgrenztes Gebiet besiedelt haben und nur im nördlichen Oberrheingebiet vorgekommen sind. Gegenstand der im Jahre 2007 durchgeführten Untersuchungen war die Erfassung aller noch verbliebenen Wuchsorte und die Abschätzung der dort vorhandenen Individuen. Insgesamt konnte die Sand-Radmelde noch an zehn Lokalitäten mit zusammen knapp 1 ha Fläche nachgewiesen werden. Mehr als 99 % aller Individuen fanden sich in nur zwei Schutzgebieten in Darmstadt-Eberstadt. In Anbetracht der nur noch geringen Vorkommen auf den übrigen Flächen sowie den ebenfalls individuenschwachen Restvorkommen in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg kommt diesen beiden Naturschutzgebieten eine herausragende Bedeutung für den Erhalt der Sand-Radmelde in Deutschland zu.