Geschichtswissenschaften
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Wer prägte die ersten Münzen? : Die Spur führt nach Ephesos und in die lydische Königsstadt Sardeis
(2012)
Münzen sind eine Spezialform von Geld: Ein Stückchen Metall eines bestimmten Gewichts mit einem aufgeprägten Bild. Die ältesten Münzen stammen aus dem Reich der Lyder an der Westküste der heutigen Türkei. Sie wurden um 600 v. Chr. in einer Legierung von Gold und Silber (Elektron) hergestellt. Die lydischen Könige, allen voran der sagenhaft reiche Kroisos, verfügten in ihren Territorien über Goldvorkommen. Die Funktion der frühen Münzen wird bis heute kontrovers diskutiert.
Münzen waren nicht das erste Geld. In der griechischen Frühgeschichte (17. bis 6. Jahrhundert v. Chr.) dienten Rinder, Frauen, Dreifüße, Gold- und Silberschrott, Bratspieße, Kessel und kostbare Gewänder als Zahlungsmittel. Charakteristisch für frühe Geldformen ist ihre funktionale Vielfalt: Mit Kesseln und Dreifüßen konnte man bezahlen, sie dienten aber auch als Preise für Wettkämpfe und Weihegeschenke oder eben als Weinmischgefäß oder Kochtopf für Badewasser. Wie die Wirtschaft unter solchen Bedingungen funktionierte, hing stark von der Gesellschaftsform und ihren Handelsbeziehungen ab.
Wirtschaftskrisen sind nichts Neues. Sie zählen im Laufe der Jahrhunderte zu wiederkehrenden Ereignissen. Seit dem 19. Jahrhundert strahlen sie allerdings meist weit über das ökonomische Geschehen hinaus. Ihre Ursachen sind vielfältig und lassen sich nicht allein auf das Verhalten einzelner Personen oder "der Märkte" reduzieren. Die als so beunruhigend wahrgenommenen Spekulationenmüssen als ein notwendiges Moment allen wirtschaftlichen Handelns betrachtet werden und gehören zu den Rhythmen, die – so zeigen auch die jüngsten Entwicklungen – durch staatliche Interventionen nicht ohne Weiteres umzukehren sind.
Der homerische Ares
(2012)
Mit den Worten "Πόλεμος πάντων μὲν πατήρ ἐστί, πάντων δὲ βασιλεύς, καὶ τοὺς μὲν θεοὺς ἔδειξε τοὺς δὲ ἀνθρώπους, τοὺς μὲν δούλους ἐποίησε τοὺς δὲ ἐλευθέρους" wies einst der vorsokratische Philosoph Heraklit von Ephesos auf einen Dauerzustand in der Antike hin, der tief im Bewusstsein der damaligen Menschen verankert und somit allgegenwärtig war, wenn auch nie willkommen. Kriegshelden, denen zu Ehren man verschiedene Lobreden schrieb und Denkmäler errichten ließ, gab es dagegen viele. In der griechischen Kunst diente vornehmlich die Verwendung der sogenannten idealen Nacktheit zur Darstellung von Manneskraft und Tapferkeit, wozu einem Dichter hingegen nur Worte bleiben. ...
Die Geschichte von Sklavenhandel und Sklaverei im britischen Einflussgebiet ist in den letzten Jahrzehnten intensiv behandelt worden. Dabei ging es in der öffentlichen Wahrnehmung um das – nicht zuletzt ‚erinnerungspolitische‘ – Problem der Verstrickung britischer Kaufleute und Politiker in den Sklavenhandel, um die Bedeutung der Sklaverei für die britische Wirtschaft und den britischen Aufstieg zur Weltmacht, schließlich um die Motive der Pionierrolle, welche die britische Öffentlichkeit und die britische Regierung für die Kritik an und die Abschaffung von Sklavenhandel und Sklaverei einnahmen. Die vorliegende Dissertation nimmt sich vor, das Bild zu ergänzen, in dem sie nach einer nur auf den ersten Blick marginalen Gruppe fragt: Afrikanerinnen und Afrikanern, die sich weder auf ‚Staatsbesuch‘ noch als Arbeitskräfte in Großbritannien aufhielten, sondern die danach strebten, in England eine britische bzw. europäische Bildung zu erhalten. Die Gruppe erscheint Ries aus zwei Gründen besonders signifikant: Zum einen, weil sie eine entscheidende Funktion für ‚Kulturkontakte‘ zwischen Großbritannien und Afrika hatte, da sie möglicherweise dazu beitragen konnte, britische Bilder und Perzeptionen von Afrika und Afrikanern in anderer Weise zu prägen, als Sklaven oder lokale Potentaten; zum anderen, weil sie die Möglichkeit bietet, die Veränderungen der Haltung(en) der britischen Öffentlichkeit im Allgemeinen und besonders an Afrika interessierter Gruppen im Besonderen abseits der (bereits hinreichend erforschten) Debatten zum Sklavenhandel genauer zu untersuchen.
Was hat 1555 mit Toleranz und Freiheit zu tun? Diese Frage ist sehr berechtigt, denn es gibt keine unmittelbare Beziehung zwischen unserem Verständnis von beiden Phänomenen und den Vorstellungen der Zeitgenossen aus der Mitte des 16. Jahrhunderts, die sich in einer Welt der konfessionellen Spannungen und Zerrissenheit zurecht finden mussten.
Historiker sollten keine Verbindungslinien zwischen Gegenwart und Vergangenheit in dem Sinne ziehen, dass die Gegenwart aus dem Vergangenen lernen könnte. Das ist nicht machbar, denn jeder historische Raum hat einen eigenständigen Wert, nichts wiederholt sich in der Geschichte. Was Historiker aber können, ist Entwicklungen zu identifizieren, Phasen des Wandels zu benennen, in denen merklich oder unmerklich neue Phänomene aus Vorhandenem entstehen. Und unter dieser Perspektive kann nun auch der Augsburger Religionsfriede betrachtet werden, denn in seinem Kontext, in seiner Wirkung sind wesentliche Grundrechte im deutschsprachigen Raum erstmals als Rechtsnorm niedergelegt worden. Dazu gehört zum ersten das Recht auf freie Religionsausübung und zum zweiten das Recht auf Freizügigkeit. Der Blick des Historikers richtet sich bei der Betrachtung des Augsburger Religionsfriedens demnach auf die politischen und religiösen Normen der Zeitgenossen, die sich unter einem großen Neuerungsdruck befanden; damit geht es zugleich um die Untersuchung des Wandels dieser Normen: Handelt es sich um Weiterführung schon vorhandener Ordnungsmuster oder gab es grundsätzlich Neues?
Die Debatten, die seit der Mitte des 16. Jahrhunderts im Alten Reich über den Charakter von Herrschaft geführt wurden, haben Maßstäbe gesetzt. Denn offensichtlich wurden im Kontext der Konfrontation zwischen altgläubigem Kaiser und protestantischen Reichsständen erstmals die zentralen Fragen nach der Struktur konfessionsverschiedener politischer Ordnungen gestellt, die in den folgenden Jahrzehnten dann u.a. auch im Frankreich der konfessionellen Bürgerkriege, im Konflikt um die Herrschaftsordnung in den Niederlanden der 80iger Jahre des 16. Jahrhunderts und am Ende des Jahrhunderts zwischen anglikanischer Königin und puritanischen Ständen in England zur Lösung anstanden.
Dieser europäische Blick auf die Debatten über Herrschaft ist aufschlussreich er belegt, dass es europäische Sonderwege angesichts einer sehr großen Gemeinsamkeit politisch-theologischer Denkmuster und Argumentationsstrategien im 16./17. Jahrhundert nicht gegeben hat.
Herrschaft ist umstritten, das gilt für alle historischen Epochen. Die Wege zur Herstellung legitimer Herrschaft allerdings haben sich seit der Antike wiederholt verändert. Für die Frühe Neuzeit, also die Zeitspanne zwischen Reformation und Französischer Revolution, bleibt der Rückgriff auf Traditionen als Legitimationsgrund unangefochten, erst der radikale Umbruch zum Ende des 18. und zu Beginn des 19. Jahrhunderts hat diese Linie beendet.
Recht präzis lässt sich die Legitimierungsstrategie mit dem Begriff der reformatio charakterisieren, der Wiederherstellung also einer Ordnung, die als gerechte anerkannt war und ist und deren Rückgewinnung zeitgenössisch schlechte Zustände überwinden helfen kann. Solche Berufung auf Vergangenes konnte sehr wohl zu radikalen Brüchen in der Gegenwart führen, unter diesem Anspruch musste sich alle Herrschaft im Europa der Frühen Neuzeit rechtfertigen, unter diesem Votum durfte legitimerweise Kritik geübt, schließlich legitimerweise Widerstand geübt werden. In diesem Sinne spricht die Forschung von »Rechtfertigungsnarrativen«; im sozialen, politischen, rechtlichen und religiösen Weltverständnis des frühneuzeitlichen Europa fanden sie Verwendung.
Although throughout the history of anthropology the ethnography of urban societies was never an important topic, investigations on cities in Africa contributed to the early theoretical development of urban studies in social sciences. As the ethnography of rural migrants in towns made clear, cultural diversity and creativity are foundational and permanent elements of urban cultures in Africa (and beyond). Currently, two new aspects complement these insights: 1) Different forms of mobility have received a new awareness through the concept of transnationalism. They are much more complex, including not only rural–urban migration, but also urban–urban migration, and migrations with a destination beyond the continent. 2) Urban life-worlds also include the appropriation of globally circulating images and lifestyles, which contribute substantially to the current cultural dynamics of cities in Africa. These two aspects are the reasons for the high complexity of urban contexts in Africa. Therefore, whether it is still appropriate to speak about the “locality” of these life-worlds has become questionable. At the same time, these new aspects explain the self-consciousness of members of urban cultures in Africa. They contribute to the expansive character of these societies and to the impression that cities in Africa host the most innovative and creative societies worldwide.
Die beiden untersuchten Texte, Sophokles' Antigone und Gorgias von Platon, wurden in dieser Arbeit als Momentaufnahmen für verschiedene Formen, Gerechtigkeit im 5. und 4. Jahrhundert v. u. Z. zu denken, interpretiert, um so einen möglichst authentischen Eindruck von Gerechtigkeit zu jener Zeit zu erhalten. Die Methode der Begriffsgeschichte hatte vorgegeben, dass beide Texte zunächst unabhängig von einander untersucht und die Ergebnisse anschließend zusammengeführt werden sollten. In der Analyse fächerten die Quellen zunächst jeweils in sich ein breites Spektrum unterschiedlicher Auffassungen von Gerechtigkeit auf, die Verbindung beider Betrachtungen machte darüber hinaus Strukturen von Ähnlichkeit und Differenz sichtbar. Daraus ergab sich ein Schema, das die sehr unterschiedlichen Aspekte als verschiedene Eckpunkte eines Prozesses verstehbar machte, der vor dem Hintergrund des in der Einleitung gegebenen historischen Kontextes interpretiert werden konnte. In der Einführung wurde bald deutlich, dass die verschiedenen Vorstellungen von Gerechtigkeit immer auch die Themenkomplexe von Ethik und Moral, von Wahrheit und Wirklichkeit mit einschließen mussten. Mit Victor Ehrenberg ließ sich die Überlegung zu Gerechtigkeit in dem größeren Kontext des Bedeutungswandels von Themis über Dike zu Nomos verstehen. Diese erste Begriffsgeschichte des Konzepts „Gerechtigkeit“ bereitete die Analyse von Gerechtigkeit in den Quellen vor. Das Untersuchungsfeld konnte damit für den Zeitraum der Quellen auf den Begriff des „Nomos“ eingrenzt werden. Dass das besondere Spannungsverhältnis von Nomos und Physis bis in die unterschiedlichen in den Quellen vertretenen Positionen der Gerechtigkeit hineinwirken musste, zeigte sich dann später in der Quellenanalyse. ...
Rezension zu: Maria R.-Alföldi, Edilberto Formigli und Johannes Fried : Die römische Wölfin. Ein antikes Monument stürzt von seinem Sockel Sitzungsberichte der Wissenschaftlichen Gesellschaft an der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main, Band XLIX, Nr. 1, Franz Steiner Verlag, Stuttgart 2011, ISBN 978-3-515-09876-2, 161 Seiten, 48 Euro.
Wie aus dem Nichts heraus entstanden zu Anfang des 2. Jahrtausends v. Chr. befestigte Siedlungen, die eine ganze Region im Trans-Ural vollständig veränderten. Im »Land der Städte« erblühte an der Grenze zwischen Europa und Asien für mehr als zwei Jahrhunderte eine Kulturlandschaft, die ihresgleichen sucht. Wer waren ihre Bewohner, und woher kamen sie? Was wollten sie in dieser bis dato nahezu unbesiedelten Region? Wie kommt es zu den zahlreichen Innovationen, zu denen neue Pferdeschirrungen und die ältesten Streitwagen der Welt
zählen? Ein deutsch-russisches Forscherteam ist angetreten, diese Rätsel zu lösen.
Das Hessische Ried war nur dünn besiedelt, als die Römer kurz vor der Zeitenwende die Garnisonsstadt Mogontiacum/Mainz gründeten. Gelegen im rechtsrheinischen Vorfeld der neuen Metropole, profitierte das Ried von der Wirtschaftskraft der dort stationierten Legionen, denen es als Nutzland und Manövergebiet diente. Vollständig erschlossen wurde das Gebiet aber erst durch die zivile Besiedlungsphase im frühen zweiten Jahrhundert n. Chr. mit der Gründung von Dörfern und zahlreichen Gutshöfen. Nach zwischenzeitlichem Rückgang der Besiedlung erlebte das Ried im vierten Jahrhundert eine neue Blütezeit. Das Institut für Archäologische Wissenschaften hat die Entwicklung dieser Region bis um 500 n. Chr. in einem mehrjährigen Projekt rekonstruiert. Nach dem rheinischen Kohleabbaugebiet ist das Hessische Ried die am intensivsten
erforschte Landschaft im römischen Deutschland.
Eine der Funktionen einer Verfassung sei, eine neue politische Ordnung zu etablieren. Doch welche Veranlassung gibt es hierzu, wer zeigt welches Interesse, welcher Zustand soll durch diese Neuordnung erreicht werden und insbesondere: wer hatte die Macht, diese neue Ordnung zu bestimmen? Nach Auflösung des Alten Reiches und Wegfall der Reichsverfassung hatten im Rahmen von Gesamtreformen die Länder teilweise auch begonnen, ihre inner-staatliche Verfassung neu zu bestimmen und diese aus unterschiedlichen Beweggründen und Zielsetzungen in einer Urkunde zu fassen. Durch Auflösung des Rheinbundes und der vertraglich gesicherten Souveränität ergab sich eine neue Situation, insbesondere durch die im Rahmen des Wiener Kongresses getroffene Vereinbarung des Artikels 13 der Bundesakte, in den Ländern landständische Verfassungen einzuführen. In der kurzen Periode zwischen dem Wiener Kongress mit der Deutschen Bundesakte 1815 und der Wiener Schlussakte 1820 entstanden u. a. die Verfassungen des Königreichs Bayern, des Großherzogtums Baden und des Königreichs Württemberg. Es soll in dieser Untersuchung ihre Entwicklung nachgezeichnet werden mit ihren Entstehungsbedingungen und Entstehungsursachen und hierbei aufgezeigt werden, welchen Einflüssen die Entwicklung unterworfen war, welche Ziele die Verfassungsgebung verfolgte und zu welchen Ergebnissen sie in den drei Ländern führte. Ausgehend von der Darstellung der Verfassungsarbeiten als Fortführung der in der Rheinbundzeit begonnenen Reformen und als dessen krönender Abschluss werden die Ausgangsbedingungen unter der Fragestellung beschrieben, ob es sich bei der Verfassungsarbeit um eine kontinuierliche Fortführung bereits früher bestehender Regelungen handelt. Die Entstehung der Verfassungen soll unter der Hauptüberlegung erfolgen, welche geistigen und empirischen Grundlagen zu dieser Form der Verfassung führten. Welche staatstheoretischen Überlegungen waren maßgeblich und wie wirkten diese auf die praktische Verfassungsgebung ein. In welcher Weise haben die Verfassungen Englands, Nordamerikas, Frankreichs und der anderen deutschen Staaten, in welchen es bereits zu Verfassungen gekommen ist, auf die Form der süddeutschen Verfassungen eingewirkt.
Opposition stellt einen integralen Bestandteil des modernen Staates dar. Die Freiheit des Andersdenkens zuzulassen,
erweist sich als schwieriger soziopolitischer Aushandlungsprozess. Wie sich die Grenzen zwischen
»Staatsfeind« und Opposition verschoben, wie sich fundamentale in systemimmanente Opposition wandelte,
wird derzeit von dem Historiker Dr. Torsten Riotte an der Goethe-Universität erforscht. Die Beispiele Großbritannien,
Frankreich und Deutschland zeigen, dass die Integration von Opposition eine der großen Herausforderungen
für den modernen Nationalstaat bedeutet.
Am Ende dieser Arbeit ist zum Leitthema Die Frau im Dritten Reich eigentlich, betrachtet man die Vergleiche und Zusammenfassungen in den Kapiteln 4 und 6, nicht mehr allzu viel hinzuzufügen.
In dem hier gesteckten Zeitrahmen, von dem Kriegsende 1918 über den Beginn und Verlauf der Weimarer Republik bis hin zum Übergang der Republik in das Dritte Reich und dem Ende des Letztgenannten, haben sich die Lebensbedingungen, sowie die Berufs- und Aufstiegschancen der Frauen auf deutschem Boden prinzipiell nicht oder nur minimal verändert.
Einen Bruch oder gar Diskontinuitäten lassen sich dabei nicht ausmachen. Vielmehr gab es eine Kontinuität der Unterdrückung und Bevormundung der weiblichen deutschen Bevölkerungsmitglieder, und zwar durchgehend von der Republik bis in den Nationalsozialismus. Aufbauend auf der, in der Weimarer Phase geschaffenen, Gesetzeslage war es für die nationalsozialistisch-anti-semitisch-rassistische und anti-feministische Gefolgschaft Hitlers ein Leichtes, sich das Potential der weiblichen Arbeitskraft, gemäß Bedarfslage, nutzbar zu machen. Das geschlechterspezifische Denken (männliche Dominanz im Vergleich zu weiblicher Unterordnung) änderte sich unter diesen Rahmenbedingungen, wenn überhaupt, nur marginal (beziehungsweise kann hier eher von einer Fortschreibung und Verfestigung der daraus resultierenden Hierarchie zwischen den Geschlechtern bis in die frühen 60er Jahre gesprochen werden). Der Weg des Karrieristen, der die berufliche Leiter kontinuierlich und zielgerichtet empor klettert, war nach wie vor exklusiv den männlichen Arbeitnehmern vorbehalten. Die Frauen, meist Angestellte, konnten höchstens im Wohlfahrtswesen eine bescheidene Karriere machen oder ihren gesellschaftlichen Status durch die Ehe-schließung mit einem gesellschaftlich und sozial höher gestellten Partner „upgraden“ (sozialer Aufstieg in die nächsthöhere „Klasse“).
Unter Bezugnahme dessen auf die Arbeiterinnen und Hausgehilfinnen kam dies überhaupt nicht in Frage, dass heißt, dass deren Situation in einer Stasis hängen geblieben war und daher praktisch keinerlei Veränderungen aufwies. Ein kleiner Ausbruchs- oder Wiederbelebungsversuch wurde hierbei durch die beginnende Gewerkschaftsbewegung in der Weimarer Republik ermöglicht, was jedoch nach der Machtübernahme Hitlers, speziell aber nach dem Erlass des Ermächtigungsgesetzes, wiederrum zum Erliegen kam. Die Frauenbewegungen (Bund Deutscher Mädel, Winterhilfswerk etc.) wurden danach staatlich „organisiert“ (zwangsverstaatlicht) und dem System nahtlos unter- beziehungsweise beigeordnet. Dies ging natürlich mit dem Verlust eines jedweden Selbstbestimmungsrechts einher. Das Bild der Frau oder die Sicht auf dieselben ver-engte sich unter den Nationalsozialisten insofern, dass sie versuchten, die Existenz-berechtigung der Frauen auf Familie, Mutterschaft und Fortpflanzung (selbstver-ständlich orientiert an dem rassischen Merkmalskatalog) zu reduzieren. Im Grunde also, so bewerte ich es, nicht mehr als ein pervertiertes Zentrierungsunterfangen des Regimes.
Ein Ausnahmekapitel stellte vor diesem Hintergrund eine verschwindend geringe Minderheit von Frauen dar, als deren Exponat ich die Person Leni Riefenstahl ausgewählt habe. Der Vergleich mit den oben erwähnten Angestellten, Fabrik-arbeiterinnen und Hausgehilfinnen muss daher zwangsläufig (da Ausnahme) scheitern, was bedeutet, dass er – angesichts der Tatsache, dass weder bei den finanziellen noch bei den bildungsmäßigen Hintergründen der gleiche Maßstab zugrundelegbar ist, noch nicht mal im Entferntesten – nicht vollzogen werden kann. Wie bereits erwähnt, handelt es sich bei dem Personenkreis um Riefenstahl um einen winzigen Bruchteil der Gesamtmasse der weiblichen Bevölkerungsmitglieder, die sich praktisch in einem Zwischenstadium (oder Limbo) befanden. Veranschaulicht dargestellt, lässt sich dies so zusammenfassen: Männliche Rolle – Riefenstahl’scher Typus – Weibliche Rolle.
Das Statement zur Lage der Frauen im frühen 20. Jahrhundert muss deshalb, wie folgt, lauten:
Zur Weimarer Republik und dem nationalsozialistische Regiment, über die Jahre hinweg zusammen betrachtet, kann man, so meine ich, sagen, dass die Situation des weiblichen Geschlechts, sowohl im familiären Bereich als auch im Arbeitsleben, sich nicht gravierend geändert hat. Sie blieben, wie bereits weiter oben angeführt, was sie schon seit langer Zeit (Beginn der Industrialisierung) waren: biologische „Brutmaschinen“, die mikrokosmisch gesehen benötigt wurden für den Erhalt der Keimzelle Familie und makrokosmisch für das Fortbestehen des Volkskörpers, und darüber hinaus, in bestimmten wirtschaftlichen Extremsituationen (Krieg etc.) benutzte und missbrauchte, Lückenbüßer und Bedarfseinheiten für die Magnaten in der harten Arbeitswelt. Alles Handeln, war es nun politisch, wirtschaftlich, oder sozial motiviert, folgte dem Zwang des, über der gesamten Szenerie schwebenden, Bedürfnisses der Widerherstellung, beziehungsweise der Rückkehr zur alten, männlichen Ordnung der Welt und der auf ihr existierenden Gesellschaften. Weder Weimar noch das Reich konnten oder wollten sich dem entziehen.