Geschichtswissenschaften
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Im Jahre 1891 entdeckte man bei Grabungsarbeiten in der Flur "Ob der Kaul" (heute Steinfelder Straße) in Nettersheim/Marcomagus (Kr. Euskirchen) in einem frühmittelalterlichen Gräberfeld eine fragmentarische Weihinschrift aus rötlichem Sandstein (Höhe 65,5 cm – Breite 40 cm – Tiefe 15 cm). Der in zwei Hälften gebrochene Stein diente in Zweitverwendung als Deckplatte für ein fränkisches Grab und wurde offenbar für diesen Zweck passend geschlagen,1 so dass die gesamte linke Hälfte der Inschrift und einige Buchstaben der rechten Seite verloren gingen. Obwohl die Inschrift teilweise stark verwittert ist, können die erhaltenen Buchstaben noch relativ sicher gelesen werden. Die Buchstabenhöhe beträgt in der ersten Zeile 4,5 cm, in den folgenden Zeilen 4 cm. Der Zeilenabstand misst 2 cm...
Im Zuge des Braunkohlentagebaus Zukunft-West fand sich im Jahre 1980 in einem Matronenheiligtum in Eschweiler-Fronhoven (Städteregion Aachen) das ringsum abgebrochene Oberteil eines Weihealtars (Höhe 36 cm – Breite 47 cm – Tiefe 19 cm) aus hellgrauem Sandstein. Der fragmentarisch erhaltene Text aus der Zeit zwischen 150 und 230 n. Chr. wurde vom Ersteditor CH. B. RÜGER (in Majuskelschrift) wie folgt wiedergegeben...
CIL XIII 4136 : Rekonstruktion einer verlorenen Grabinschrift aus Irsch in der Gallia Belgica
(2015)
Eine verlorene fragmentarische Grabinschrift römischer Zeitstellung aus Irsch bei Bitburg (CIL XIII 4136) lässt sich mit Hilfe des bekannten Namenmaterials relativ sicher ergänzen. Der Grabstein wurde von einem einheimischen Treverer namens [L.?] Ataco[niu]s Ammo[sus] für seinen verstorbenen Sohn [Am]mosius A[vitus?] gesetzt.
In den römischen Grabinschriften 2. N. Nr.129 (Mittelstrimmig) und CIL XIII 6202 (Schwarzerden) sollte D•F zu d(e)f(unctis) bzw. d(e)f(uncto) aufgelöst werden und nicht zu D(ecimi) f(ilio) bzw. d(efuncto) f(ecit). Die Wendung defunctus kommt im gallisch-germanischen Raum vor allem in Bordeaux/Burdigala und im Gebiet von Trier/Augusta Treverorum vor.
In den römischen Grabinschriften CIL XIII 8356 und 8267b aus Köln muss entgegen der gängigen Meinung der Forschung der Buchstabe Q jeweils als q(uondam) gelesen werden, nicht als Q(uinti filia), <o(bitus)> oder <Θ>. Die Wendung wurde oftmals mit einem Q wiedergegeben und manchmal zwischen dem Gentiliz und dem Cognomen platziert. Nördlich der Alpen findet sich quondam vor allem in Pannonien.
In den römischen Grabinschriften CIL XIII 8390 und 8849 aus Köln/CCAA muss ein Buchstabenornament als O(pto) s(it) t(ibi) t(erra) l(evis) gelesen werden, nicht als O(ssa) h(ic) s(ita) oder ähnlich. In Form eines medaillonartigen Monogramms kommt die Buchstabengruppe OSTTL vor allem in Pannonien vor.
Die bisher vorliegenden Lesungen einer fragmentarischen Weihinschrift aus Solothurn/Salodurum (CIL XIII 5170) müssen in einigen Punkten korrigiert werden. So ist die Lesung des Personennamens [O]pilius, Ma[o]pilius, Ma[ga]pilius oder Mapilius zu verwerfen. Wahrscheinlich führte der Dedikant der Inschrift den Namen M(arcus) A(urelius) [Ap]rilius. Das Gentilnomen Aprilius ist in den germanischen Provinzen und der Gallia Belgica mehrfach bezeugt.