Naturschutz im Land Sachsen-Anhalt, Jahrgang 41 (2004), Heft 2
Refine
Year of publication
- 2004 (29)
Language
- German (29)
Has Fulltext
- yes (29)
Is part of the Bibliography
- no (29)
Wenn sich 53 Spezialisten über einen längeren Zeitraum mit der äußerst wichtigen Problematik des Naturschutzes in der Agrarlandschaft beschäftigen, dann bedarf es eines hohen redaktionellen Engagements, um die Ergebnisse als Gesamtbild publizieren zu können. Aus welchen Gründen auch immer, diese erforderliche redaktionelle Bearbeitung kam deutlich zu kurz. Nur so sind voneinander abweichende Begrifflichkeiten, divergierende Flächengrößen, unterschiedliche räumliche Darstellungen, fehlende Erläuterungen, undefinierte Begriffe, fehlerhafte Benennungen und andere Mängel zu erklären.
In der letzten Zeit hat die Internationalisierung in allen Fachgebieten zugenommen, das hat zur Folge, dass viele wissenschaftliche Publikationen in englischer Sprache erscheinen. Englisch ist heutzutage die Wissenschaftssprache. Auch die Naturschützer wurden spätestens mit dem Erscheinen der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) der Europäischen Union (1992) mit englischsprachigen Fachbeiträgen konfrontiert. So sind beispielsweise die Definitionen der FFH-Lebensraumtypen im "Interpretation Manual of European Union Habitats" (2003) in der Amtssprache der EU auf englisch erschienen.
Im Jahr 2003 wurde das gedruckte Werk "Karte der natürlichen Vegetation Europas", bestehend aus Erläuterungstext, Legende und Karten, veröffentlicht. Jetzt steht es in digitaler Form mit einigen Verbesserungen bzw. Ergänzungen und mit allen Texten in deutscher und englischer Sprache zur Verfügung. Lediglich die Übersichtskarte 1:10 Mio. ist nicht enthalten.
Rote Listen Sachsen-Anhalt
(2004)
Seit der Veröffentlichung der ersten Roten Listen gefährdeter Tier- und Pflanzenarten Sachsen- Anhalts sind mittlerweile mehr als zehn Jahre vergangen. Deshalb werden im Heft 39/2004 der Reihe "Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt" die bisherigen Einzelveröffentlichungen zusammengefasst und der aktuelle Wissenstand hinsichtlich der Gefährdung der einbezogenen Arten und Gesellschaften wiedergegeben.
Im Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt wird ein zentrales Verzeichnis aller nach Naturschutzrecht geschützten Gebiete und Objekte des Landes geführt. Tabelle 1 gibt eine Übersicht über die Anzahl und Flächengröße der Schutzgebiete nach internationalem Recht, der nach den §§ 17-23 des Landesnaturschutzgesetzes (NatSchG LSA) geschützten sowie über die in formellen Unterschutzstellungsverfahren nach §26 NatSchG LSA befindlichen bzw. geplanten Gebiete und Objekte. Ausführungen zu den Natura 2000-Gebieten sind im Beitrag "Die Natura 2000-Gebietskulisse des Landes Sachsen-Anhalt" in diesem Heft nachzulesen.
Mit dem In-Kraft-Treten des neuen Naturschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (NatSchG LSA) am 30. Juli 2004 erlangen wesentliche europarechtliche Anforderungen an die Haltung von Wildtieren in Zoos und Tiergärten in Sachsen- Anhalt ihre Gültigkeit. Die Umsetzung der Richtlinie 1999/22/EG des Rates vom 29. März 1999 über die Haltung von Wildtieren in Zoos bedeutet, dass erstmalig EU-weit einheitliche Kriterien für die öffentliche Haltung von Tieren zu Forschungs- und Bildungszwecken, für die Ausbildung des Personals und die Information der Besucher sowie für die Betriebserlaubnis der Zoos und deren behördliche Überprüfung gelten. Das Ziel der EG-Zoo-Richtlinie ist es, durch die Überwachung der Zoos und Tiergärten und durch eine Stärkung ihrer Rolle bei der Erhaltung der biologischen Vielfalt, den Schutz wild lebender Tiere und die Erhaltung der biologischen Vielfalt zu sichern.
Dem Handeln der Eigentümer von Flächen, die naturschutzrechtlich geschützt sind, ist durch die Ge- und Verbote, die sich aus dem Naturschutzgesetz selbst oder aus den auf dessen Grundlage ergangenen Verordnungen oder Satzungen ergeben, Grenzen gesetzt. Im Einzelfall kann das zu Konflikten mit den Nutzungsabsichten führen. Für Maßnahmen in Naturschutzgebieten (NSG), die zu nachhaltigen Beeinträchtigungen führen können, ist grundsätzlich eine Befreiung von den Verboten der Naturschutzgebietsverordnung gemäß § 44 des Naturschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (NatSchG LSA) erforderlich. Nach dieser Vorschrift darf eine Befreiung von den Verboten nur dann erteilt werden, wenn die Durchführung der Vorschrift im Einzelfall zu einer nicht beabsichtigten Härte führen würde und die Abweichung mit den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu vereinbaren ist oder wenn die Durchführung der Vorschrift im Einzelfall zu einer nicht gewollten Beeinträchtigung von Natur und Landschaft führen würde. Weiterhin können überwiegende Gründe des Allgemeinwohls eine Befreiung erfordern.
Die in Sachsen-Anhalt für die Wissenschaftliche Vogelberingung zugelassenen 58 Mitarbeiter werden alljährlich von der Staatlichen Vogelschutzwarte Steckby (im Landesamt für Umweltschutz Halle/Saale) in Zusammenarbeit mit dem Ornithologenverband Sachsen-Anhalt (OSA) und (neuerdings) dem ProRing e.V. zu einer Weiterbildungs-Tagung nach Steckby eingeladen. Dort werden die gegenwärtigen und zukünftigen Aufgaben erörtert und auf der Grundlage neuer Beringungsergebnisse diskutiert. Die letzte Tagung fand am 28. Februar 2004 statt.
Gibt es Probleme in Bezug auf den Naturschutz, hier besonders zu Fragen des Weißstorches, so ist Peter Raschig für viele Bürger des Altkreises Jessen der richtige Ansprechpartner. Mit viel Engagement und großer Sachkenntnis arbeitet er mit seinen Freunden im oft verkannten und verleumdeten Naturschutz. Dabei will er nie im Vordergrund stehen. Er gibt viel lieber wichtige und exakte Hintergrundinformationen.