Naturschutz im Land Sachsen-Anhalt, Jahrgang 41 (2004), Heft 2
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Die Grundlage für die Bildung eines Naturschutzbeirates beim Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt ist die Naturschutzbeiräte- Verordnung vom 19.05.1993 (GVBl. LSA Nr. 24, S. 258 ff.). Die Berufung der Mitglieder erfolgt für die Dauer von drei Jahren. Vorschlagsberechtigt sind alle relevanten Institutionen wie z.B. die Fraktionen des Landtages, kommunale Spitzenverbände, Naturschutz- und Landschaftspflegeverbände oder die Fachbereiche der Universitäten und Hochschulen.
Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat dem neuen Naturschutzgesetz am 17.06.2004 zugestimmt. Die Novelle des Landesnaturschutzgesetzes vom 23.07.2004 wurde im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Sachsen-Anhalt, 15. Jahrgang, Nummer 41/2004, ausgegeben in Magdeburg am 29. Juli 2004, veröffentlicht und trat am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
Naturschutz braucht in allen Zeiten "Lichtgestalten" und Vorbilder. Es gibt in Sachsen-Anhalt nicht viele Persönlichkeiten, auf die diese Charakteristik so treffend passt, wie auf Ernst Schwarz. Über ihn ausführlich zu berichten erübrigt sich, nicht zuletzt auch wegen der Würdigung durch seinen verehrten und leider zu früh verstorbenen Weggefährten Hans-Georg Litty im Heft 2/1994 der Zeitschrift "Naturschutz im Land Sachsen-Anhalt".
Deiche sind Wasserbauwerke und dienen dem Hochwasserschutz in Auen. Im Hochwasserfall sollen sie innerdeichs gelegene Siedlungsgebiete, Verkehrstrassen, Infrastruktur und Nutzflächen vor Überflutung bewahren und ausserdeichs einen ordnungsgemäßen Abfluss des Hochwassers ermöglichen. Ihr Aufbau und ihre Unterhaltung unterliegen den auf ihre Funktion ausgelegten Anforderungen.
Nach den Veröffentlichungen über das Auengrünland des Biosphärenreservates "Flusslandschaft Mittlere Elbe" erscheint mit der vorliegenden Dissertation nunmehr eine Übersicht über die Trockenrasen. Die Arbeit berücksichtigt das gesamte Biosphärenreservat und greift teilweise über dessen Grenzen hinaus. Nach einer allgemeinen Gebietseinführung und der Beschreibung der Untersuchungs- und Auswertungsmethoden folgt ein Kapitel zur Verbreitung von Trockenrasen-Arten. Zunächst werden die Verbreitung und die ökologischen Bedingungen der Sippen des Festuca ovina-Aggregates dargestellt. Dem folgt die Erörterung der Verbreitung weiterer ausgewählter Arten, insbesondere auch von Flechten. Danach wird eine Charakterisierung der pflanzengeographischen Stellung des Mittelelbe-Gebietes vorgenommen.
Der Zustand des Auengrünlandes an der Mittelelbe hat sich in den zurückliegenden Jahren dramatisch verschlechtert. Ursachen dafür sind späte Nutzungen und Verbrachungen, die einerseits vom Naturschutz als Nutzungsanforderungen vorgegeben werden, andererseits aber durch landwirtschaftliche Wirtschaftsweisen, die das artenreiche Auengrünland nicht nachhaltig sichern, bzw. Nutzungsaufgabe bedingt sind. Eine großflächige Nutzung des Grünlandes ist gegenwärtig nur auf der Grundlage der Milchproduktion möglich. Diese wiederum erfordert eine qualitativ hochwertige Futterbasis, die von naturschutzfachlich wertvollem Auengrünland nur unter bestimmten Bedingungen bereit gestellt werden kann. Wie lassen sich naturschutzfachliche und landwirtschaftliche Anforderungen an die Grünlandnutzung einander annähern?
Am 25. Dezember 2004 begeht Frau Dr. Gerda Bräuer ihren 65. Geburtstag, zu dem wir herzlich gratulieren. Sie befindet sich zwar bereits im Ruhestand, wirkt aber nach vielen Jahren hauptamtlicher Tätigkeit im Naturschutz auch heute noch im Mittelelbegebiet ehrenamtlich auf verschiedenen Fachgebieten.