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Dieses Buch ist laut Vorwort aus einer Lehrveranstaltung hervorgegangen, die der Verfasser für die Schwerpunktfächer Handels- und Gesellschaftsrecht, Unternehmens- und Steuerrecht sowie Arbeitsrecht und Recht der sozialen Sicherung an der Universität Bonn anbietet. Es ist in 16 – mit Großbuchstaben bezeichnete – Kapitel gegliedert, hinter denen sich 4 Hauptteile von sehr unterschiedlichem Umfang erkennen lassen. Zunächst ("A. Einleitung") wird das Buch vorgestellt: Es will nicht Wissenschaftsgeschichte, sondern die Entwicklung rechtlicher Regeln und Institutionen darstellen; sein Gegenstand liegt weithin neben dem klassischen Privatrecht, ist aber wesentlich weiter, als der – erst im 20. Jahrhundert entstandene und nach wie vor wenig klare – Begriff des Wirtschaftsrechts suggeriert. Im Mittelpunkt steht die Zeit von 1800 bis 1970. Der zweite Teil präsentiert die Vorgeschichte. ...
Das politische und vereinigte Europa ist für Antonio Padoa-Schioppa Ausdruck einer "cultura giuridica". Dank des gelungenen, mit den Mitteln und Institutionen des Rechts sich vollziehenden Vereinigungsprozesses seit dem Zweiten Weltkrieg könnte es, seiner Meinung nach, auch als Modell für die Welt dienen. Nach einem rechtshistorischen Lehrbuch, in dem er die italienische Rechtsgeschichte bereits in den größeren Kontext der allgemeinen europäischen Rechtsgeschichte einordnete, weitet PadoaSchioppa den Blick in seiner neuesten, monumentalen Darstellung von vornherein auf eine gesamteuropäische Perspektive. Diese erstreckt sich institutionell vom Ende des spätrömischen Reichs bis hin zur Europäischen Union und den Vereinten Nationen und reicht rechtswissenschaftlich von der oralen, ungelehrten Rechtskultur des Frühmittelalters über die italienischen Universitäten im Mittelalter bis zur deutschen Rechtswissenschaft des 19. Jahrhunderts und zu den amerikanischen Spitzen-Law Schools des 20. Jahrhunderts, die deren legitime Nachfolge angetreten hätten. ...
Realismus macht sich breit in Europa. Nach mehreren Referenden mit negativem Ausgang, wiederholter Uneinigkeit in der Außen- und Erweiterungspolitik und sogar schwerwiegenden Differenzen in der wirtschaftspolitischen Kernkompetenz der EU scheint dieser Realismus noch die bessere Alternative zu einem Europaskeptizismus. Die politischen Akteure sind mittlerweile geschult darin, die wiederholten Rückschläge begrifflich zu verarbeiten und stets wieder Auswege aus den scheinbar festgefahrenen Verhandlungen zu finden. Immer neue Formelkompromisse lassen bewusst die eine oder andere Machtfrage unbeantwortet. So entstehen europarechtliche Konstruktionen, die den auf Typenklarheit bedachten Juristen Kopfzerbrechen bereiten. Stellt das neue Vertragswerk einen weiteren Schritt zu einem europäischen Bundesstaat dar? Wird nun endgültig der Boden für eine europäische Verfassung bereitet oder ist der Verfassungsbegriff nun endgültig ad acta zu legen? Das Europa der zwei Geschwindigkeiten scheint auf einen bundesstaatlich organisierten westeuropäischen Kern und einen gesamteuropäischen losen Staatenbund hinauszulaufen. ...
Das Wissen der Welt verdoppelt sich mittlerweile innerhalb weniger Jahre, so ist bisweilen zu lesen. Diesen Befund verdanken wir der unermüdlichen Wissenschaftsbürokratie. Er impliziert eine abwertende Sicht auf die Gesellschaften der Vergangenheit und bedarf der Erläuterung, wer denn nun eigentlich so viel wissender geworden sei. Die Juristen unserer Tage in Bezug auf die kirchliche Rechtsgeschichte mit Sicherheit nicht. Bücher zu dieser Disziplin erscheinen nicht oft. Das hat mit den Erfordernissen des Bücher- und Ausbildungsmarktes zu tun. Das Staatskirchenrecht ist nur noch in Grundzügen Teil der juristischen Ausbildung und das Kirchenrecht wird an vielen juristischen Fakultäten gar nicht mehr gelehrt. Erste Anzeichen deuten an, dass eine Talsohle aber durchschritten ist. Vielerorts regen sich Aktivitäten, die Zahl der Dissertationen und Habilitationen steigt wieder. Das ist sicherlich der Erkenntnis geschuldet, dass Säkularisierung eben nicht der lineare Prozess ist, als der er für die letzten zweihundert Jahre immer wieder dargestellt wurde. Gerade das Zusammenspiel mehrerer Religionen mit moderner Staatlichkeit bedarf gewiss der näheren Betrachtung auch durch Juristen. ...
Die Französische Revolution ist bekanntlich ein fruchtbarer Gegenstand der Forschung. Auf dem von Skadi Krause bearbeiteten Feld kreuzen sich Forschungslinien sowohl der Politik- und der Rechtswissenschaft als auch der Rechtsgeschichte. Es geht um den Bruch im politischen Denken, der sich 1788–1789 in den Debatten der Nationalversammlung vollzog. Durch die ganze Arbeit hindurch kann man feststellen, inwieweit Politik- und Rechtsverständnis im verfassungsgebenden Moment verknüpft waren. Anhand einer topisch gegliederten Untersuchung zeigt die Autorin pointiert, dass die Schaffung einer nationalen Repräsentation zur Delegitimierung monarchischer Herrschaft – so der Untertitel des Buches – beitrug. Zugleich spielten aber die herkömmlichen Leitbilder der Einheit und Unteilbarkeit der Souveränität und des politischen Willens eine wichtige Rolle bei der Etablierung der neuen politischen Ordnung. Die reiche, um den Begriff der nationalen Souveränität zentrierte Forschung weist auf diese Besonderheit der politischen Rhetorik der Französischen Revolution hin. ...
Im Abstand von 10 Jahren zu Band I legt Hermann Lange, dieses Mal unter Mitautorschaft von Maximiliane Kriechbaum, den zweiten, den Kommentatoren gewidmeten Band seiner auf eine Anregung von Franz Wieacker zurückgehenden Darstellung des "Römischen Rechts im Mittelalter" vor. Der Titel des Gesamtwerkes mit den Begriffen "Römisches Recht" und "Mittelalter" muss mit Einschränkungen gelesen werden, bedarf aber auch der Ergänzung. Was die Ergänzung anbelangt, so verdeutlicht der Titel des Werkes nicht genügend, welch große Bedeutung das kanonische Recht und andere, in die Wissenschaft der Kommentatoren miteinbezogene Rechte in diesem Werk haben. ...
Gregor von Tours erzählt im siebten und im neunten Buch seiner Historiarum Libri Decem die bekannte Geschichte der gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen Sichar und Chramnesind. In seiner Dissertation verfolgt Carsten Bernoth zwei Ziele. Zum einen will er die Wirkungsgeschichte dieses Textes seit dem 19. Jahrhundert in Deutschland und in Frankreich darstellen. Einbezogen wird zu Recht auch das Werk des Belgiers Jean Joseph Thonissen (1817–1891). Insoweit bietet das Buch Wissenschaftsgeschichte, ohne hinsichtlich des Sichar-Textes den Anspruch auf ein Neuverständnis zu erheben. Dies bringt auch der Untertitel zum Ausdruck. Zum anderen will Bernoth "durch eine Neubewertung des Textes neue Erkenntnisse über die Fehde in frühmittelalterlicher Zeit aber auch über das Verständnis der Fehde im Allgemeinen" erlangen (23 f.). Das steht nicht im Untertitel und stellt sich nach der Art der Durchführung auf nur 27 Seiten eher als Exkurs dar. ...
Gustav Radbruch hat bekanntlich den Positivismus für den Nationalsozialismus verantwortlich gemacht, da er den deutschen Juristenstand mit der Formel "Gesetz ist Gesetz" wehrlos gemacht habe. Die Kritik bestritt die Voraussetzung dieser Verantwortungszuweisung, indem sie die positivismusfixierte Erklärungshypothese für das Verhalten der Juristen nach 1933 widerlegte und die so genannte Positivismuslegende als Geschichtsklitterung entlarvte. Dabei spielte nicht zuletzt die Berufung auf ein völkisches Naturrecht eine Rolle, das im NS-Rechtsdenken einen nicht zu unterschätzenden Stellenwert eingenommen habe. War also das Naturrecht für den Rechtsterror verantwortlich? Nein, sagt Fabian Wittreck, der die naturrechtsbezogene Spiegelung von Radbruchs Verdikt für ebenso angreifbar hält wie dieses selbst. Vielmehr sei die Idee des Naturrechts nur eben "keinen Deut weniger gegen Missbrauch gefeit als der Rechtspositivismus" (57), wie das nationalsozialistische Blut- und Boden-Naturrecht belege. Damit wird ein Verantwortlichkeitsdiskurs in eine Missbrauchsdebatte überführt mit dem Ergebnis, dass keine rechtsphilosophische Lehre zum "Palladium gegen den Unrechtsstaat" (ebd.) tauge. Jedwede Rechtsphilosophie steht danach in der Gefahr, wie ein unschuldiges Kind zum Opfer zu werden. ...
In der Präambel des europäischen Verfassungsvertrags von 2004 war das neu zu ordnende politische Gemeinwesen als ein "nach schmerzlichen Erfahrungen nunmehr geeintes Europa" beschrieben worden, das sich gerade wegen dieser Erfahrungen auf einen Weg des Fortschritts und der Zivilisation begeben habe. Dem normativen Text hatte man also einen offiziellen Hinweis auf Europas Geschichte vorangestellt. Die Union sollte nicht mehr in erster Linie als nüchterner ökonomischer Zweckverband präsentiert werden, sondern als notwendiges Ergebnis historischer Erfahrung, als universellen Werten zustrebende, rechtsstaatlich verfasste Schicksalsgemeinschaft von Menschen, die sich ihrer gemeinsamen Wurzeln und Ziele bewusst sind. Auch wenn das ehrgeizige Projekt einer europäischen Verfassung inzwischen gescheitert, die Union wieder auf dem Boden der konferenzdiplomatischen Tatsachen gelandet und zur üblichen, zähen Verhandlungsroutine zurückgekehrt ist, bleibt die Rolle der Vergangenheit im europäischen Einigungsprozess ein kompliziertes wie faszinierendes Thema. ...
Der von Jo Reichertz und Manfred Schneider herausgegebene Band enthält Beiträge, die in dem Forschungsprojekt "Geständnismotivierung. Zur Wirksamkeit des Geständnispositivs seit 1780" entstanden sind. Bei den Autoren handelt es sich um Kommunikationswissenschaftler, Soziologen und Germanisten, die mit den methodischen Mitteln ihrer Disziplinen, der Diskursanalyse Foucaults und der hermeneutischen Wissenssoziologie in einzelnen Fallstudien den "Wandel der Geständniskultur" seit dem späten 18. Jahrhundert thematisieren, um in einem "historischen Längsschnitt" nichts weniger als "die Entwicklung und den sich verändernden Stellenwert des Geständnisses in unserer Kultur" nachzuzeichnen (9). ...