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Die Forderung nach massivem Wandel in den 1990er Jahren wurde nach dem weltweiten Zusammenbruch der Technologiemärkte im Jahr 2001 auf ein neues Nachhaltigkeitsparadigma hin rekonfiguriert. Vorstellungen von radikalem Wandel wurden auf Möglichkeiten der Institutionalisierung von radikalem Wandel ohne Veränderungsfeindlichkeit überprüft. Das Konzept einer „nachhaltigen Revolution“ wurde entwickelt und gab Input in die Logik globaler und nationaler Entwicklungsdiskurse. Mit dem Entstehen einer neuen vernetzten globalen Ökonomie in den 1990er Jahren (Castells 2000) wurden neue Informationstechnologien zunehmend als Schlüssel zu weltweit verteilten Wissensrepositorien betrachtet und galten in Schwellenländern und sich neu industrialisierenden Ländern als Möglichkeit, endlich „auf die gleiche Ebene zu gelangen wie andere Länder“ (Anderson 1997b). Es herrschte die Überzeugung, dass, zum ersten Mal in der Geschichte, „weniger entwickelte“ Länder eine reale Chance hatten, mit den herrschenden Wirtschaftsmächten gleichzuziehen. Eine Revolution war im Gange: die „IT-Revolution“. Die informationstechnologische Revolution bedurfte – anders als die industrielle Revolution – nur geringer individueller Investitionen, um die sich bietenden neuen Potentiale anzuzapfen. Informationstechnologie entwickelte sich rasant zu einem globalen wirtschaftlichen Sektor, der vielen neue Beteiligungsmöglichkeiten bot. Zum Einstieg benötigte man nicht viel: Talent zum Programmieren und einen Computer. Die Vorteile zeigten sich für viele also auf einer ganz konkreten Ebene, und es erschien möglich, das Leben von Individuen ganz unmittelbar zu verbessern. Eine viel größere Anzahl an Gesellschaften und Individuen als je zuvor, so die Einschätzung, konnte von den Vorteilen dieser neuen „Revolution“ profitieren. ...
In dem Entwurf einer European Strategy on Invasive Alien Species T-PVS (2002) 8 werden verstärkte Forschungsaktivitäten der Mitgliedstaaten angeregt, die nicht nur auf den biologischen Bereich oder Bekämpfung invasiver Arten beschränkt bleiben, sondern auch die Bewertung der Auswirkungen auf Gesundheitswesen und Volkswirtschaft untersuchen sollen. Derartige Studien wurden bisher nur für die Vereinigten Staaten von Amerika oder mit eher regionalen Charakter durchgeführt. Aus diesem Grunde wurden 20 Tiere und Pflanzen aus verschiedenen Problemgebieten (Gesundheitsgefährdende Arten, Schäden in Forst-, Land-, und Fischereiwirtschaft, im kommunalen Bereich, an aquatischen und terrestrischen Verkehrswegen sowie Kosten von Arten, die einheimische Spezies gefährden oder in der Empfehlung 77 der Berner Konvention aufgeführt sind) ausgewählt und beispielhaft für das Gebiet Deutschlands bearbeitet. Die entstehenden Kosten wurden in drei Kategorien aufgeschlüsselt: a) direkte ökonomische Schäden, beispielsweise durch Vorratsschädlinge, b) ökologische Schäden, verursacht durch Pflege und Schutz gefährdeter heimischer Arten, Biozönosen oder Ökosysteme und c) Kosten für Maßnahmen zur Bekämpfung invasiver Arten. Es zeigte sich, dass auf Grund der Datenlage sowie der unterschiedlichen Biologie und Ökologie der invasiven Arten jeweils individuelle Ansätze notwendig waren. Die hier ermittelten Kosten unterscheiden sich stark von Art zu Art. Nicht alle untersuchten Arten verursachen ökonomische Schäden. Eine differenzierte Betrachtung von Neobiota ist nach dem Prinzip der Einzelfallbewertung erforderlich. Die Monetisierung von ökologischen Schäden gelang hierbei nur in wenigen Fällen. Weitergehende, mehrjährige Studien sollten willingness to pay-Analysen einbeziehen, um offen gebliebene Fragen zu beantworten.