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Dies ist der vierte Artikel unseres Blogfokus zu Flucht und Migration. Seit einigen Jahren ist ein Anstieg von Feldforschungsprojekten in den Sozialwissenschaften in Deutschland zu verzeichnen. Doch wie finden solche Projekte statt? Werden Flüchtlinge zu reinen Gegenständen der Untersuchungen oder können sie in der Forschung involviert werden?
Im ersten Teil (Die Strafverfolgung von NSVerbrechen in der SBZ/DDR 1945–1966) gibt Christian Dirks auf der Grundlage der neuesten Forschungen (z. B. von K.W. Fricke, A. Weinke, H.Wentker, F. Werkentin u. a.) einen zusammenfassenden Überblick über die sowjetischen Militärtribunale, deren flächendeckende Urteils- und Strafpraxis vor allem ab 1947 NS-Verbrecher in gleicher Weise wie Gegner und Oppositionelle des Regimes in der SBZ/DDR erfasste. Mit dem Befehl Nr. 201 der sowjetischen Militäradministration (August 1947) gingen die meisten Strafverfahren dann an ostdeutsche Gerichte über. Diese Verfahren widersprachen in der Regel eklatant rechtsstaatlichen Grundsätzen, zumal da nun die vielfach absolut grundlose Unterstellung "NS- und Kriegsverbrecher" mit der Enteignung von Oppositionellen oder auch, wie gerade an einem Fallbeispiel gezeigt wurde, von einem bereits in der Nazizeit "arisierten" deutsch-jüdischen Industriellen amalgamiert wurde. ...
ür unseren dritten podcast haben wir Wolfgang Kraushaar gewinnen können. Der profilierte RAF-Experte beschäftigte sich zuletzt mit aktuellen sozialen Aufstands-Bewegungen des letzten Jahres wie der sog. Arabellion oder der Occupy-Bewegung. Im Gespräch mit Christopher Daase stellt er seine These kurz vor, im Anschluß kommt das Thema auf den aktuellen Zustand der Bewegungen, die Möglichkeiten von Systemopposition heute sowie auf die mögliche transnationale Vernetzung der diversen sozialer Bewegungen.
The paper argues that the current global market is organized by a system of transnational law whose development is best characterized as ambivalent. On the one side, legal juridification can lead to a hegemonic system of international law that lacks legitimacy, paradoxically creates extralegal spheres, promotes the ‘privatization’ of political areas, and, thereby, reduces the competences of states. On the other side, legal codification can also function as an engine of transnational democratization and as a barrier to an unhampered growth of transnational administrative and executive power. Scholarship on the idea of legitimacy in law and transnational governance in political and legal theory has to reflect these aspects of juridification on a world scale. Most approaches to the issue, however, have serious flaws: they neither offer an adequate empirical diagnosis of the de-embedding of international economic and legal processes, nor do they provide convincing proposals as to how such processes could be domesticated. Against this background, the paper lays out a critical analysis of legal codification processes as well as proposing an account of democratic governance, based on a realistic conception of deliberative democracy.
The post-liberal debate on peacebuilding and reconciliation seems to have advanced. We observe efforts “bringing the local back in” (Debiel/Rink 2016) by enhancing local ownership, relational sensitivity, contextualization, culturalization, hybridity and last but not least resilience. Concepts furthermore try to integrate transnational dynamics, international power shifts and trends of regionalization. However, many questions remain: for scholars, for practitioners and last but not least for the local population...
Vor der Bundestagswahl 2017 zeichnete der Bonner Politikwissenschaftler Frank Decker das Bild einer dramatischen Ausgangslage:
"Eine neue Ära der Unsicherheit und Instabilität scheint in Europa und der westlichen Welt angebrochen zu sein, die bisherige Gewissheiten in Frage stellt. Dass rechtspopulistische Parteien in Kernländern der Europäischen Union wie Frankreich oder Österreich in die Nähe der Mehrheitsfähigkeit gelangen könnten, hätte vor zwei oder drei Jahren kaum jemand für möglich gehalten – ebenso wenig wie einen Sieg des 'Nichtpolitikers' Donald Trump bei der US-amerikanischen Präsidentschaftswahl oder den von populistischen EU-Gegnern befeuerten 'Brexit' in Großbritannien."
Im Ergebnis der Bundestagswahl 2017 zogen sieben Parteien in den derzeitigen 19. Deutschen Bundestag ein. Lediglich nach seiner ersten Wahl 1949 waren mehr Parteien in den Bundestag eingezogen. Die 1962 von Ossip Kurt Flechtheim formulierte These, beim Rückgang der Parteien habe man es "nicht mit einem Intermezzo, sondern mit einem irreversiblen Trend zu tun", dürfte damit als widerlegt gelten.
Diese Anzahl an Parteien beschwor sogleich eine Angst vor "Weimar"; so waren bei der Reichstagswahl am 6. November 1932, der letzten vor der Ernennung Adolf Hitlers zum Reichskanzler, 13 Parteien in das deutsche Parlament eingezogen.
Horst Möller, der frühere Direktor des Münchener Instituts für Zeitgeschichte, sah sich angesichts der Umfragen im Vorfeld der Wahl 2017 in einem Beitrag für die Frankfurter Allgemeine zu der Frage veranlasst: "Ist Berlin schon deshalb in Gefahr, Weimar zu werden, nur weil die Zahl der im Bundestag vertretenen Parteien steigt?"
Michael Stürmer, der 1986 im "Historikerstreit" als Gegenpol zu Jürgen Habermas für eine heute erneut in der Diskussion stehende positive Besetzung der Begriffe "Patriotismus" und "Nation" geworben hatte, nahm sein Urteil zu der Frage im an Fritz René Allemann angelehnten Titel seines Beitrags "Bonn war nicht Weimar – und Berlin ist es auch nicht" vorweg. So hielt Ernst Forsthoff bereits 1950 fest, dass "das Grundgesetz wirksame Vorkehrungen getroffen hat, um verfassungsfeindliche Parteien zu unterdrücken und von der Wahlbewerbung fernzuhalten".
Als eine "Lehre aus den Weimarer Verhältnissen" gilt dennoch die explizite Sperrklausel von fünf Prozent der Gesamtstimmenzahl zur Begrenzung der Parteienanzahl, die zur Bundestagswahl 1949 bezogen auf die einzelnen Bundesländer eingeführt und 1953 auf das Bundesgebiet ausgeweitet worden war. 1956 wurde zusätzlich die Zahl der Grundmandate, die es einer Partei ermöglichen, unabhängig von der Sperrklausel in das Parlament einzuziehen, von einem auf drei erhöht.
Der hohe Stellenwert der "Sicherstellung eines 'gut geordneten' arbeitsfähigen Parlaments" wird daran deutlich, dass bei der Bundestagswahl 2017 die Nichtberücksichtigung von 2,3 Millionen Wählerstimmen, die auf nicht in den Bundestag eingezogenen "seltsamen Politikphantasten" entfielen, in Kauf genommen wurde.
In Diskrepanz hierzu stehen die Urteile des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), welches im November 2011 eine Fünfprozent- und im Februar 2014 eine Dreiprozenthürde für die Europawahlen als verfassungswidrig verwarf.
Auch bei Kommunalwahlen gelten solche Regelungen "heute nach der Rechtsprechung des BVerfG als unzulässig", wie zuletzt im November 2017 für Nordrhein-Westfalen bestätigt wurde.
Angesichts der Diskrepanz in der Behandlung der Kleinparteien und ausgehend von der These Ossip Kurt Flechtheims, "auch eine kleinere Partei kann das politische Leben bereichern und anregen", und beflügelt von der Voraussicht Uwe Kranenpohls und Oskar Niedermayers, dass "Klein- und Kleinstparteien in Zukunft an Bedeutung gewinnen", fragt diese Arbeit nach den Möglichkeiten und dem Willen der Kleinparteien, das Politikgeschehen zu beeinflussen, was an der Stadtverordnetenversammlung (StVV) der Stadt Frankfurt am Main untersucht wird.
Nach einer Skizze der Forschungslage wird zunächst der Untersuchungsgegenstand inhaltlich und terminologisch verortet, um eindeutig festzulegen, welchen Bereich der Parteienforschung diese Arbeit betrachtet.
Hierzu werden die untersuchten Parteien sowie die im weiteren Verlauf betrachteten als auch nicht betrachteten Forschungsaspekte genannt und aufgezeigt, wie der Parteibegriff juristisch als auch politikwissenschaftlich verstanden wird, um daraus eine Nominaldefinition für diese Arbeit abzuleiten. Anschließend werden die in der Forschung unterschiedlichen Begrifflichkeiten für kleine Parteien rezipiert und der für die Zwecke dieser Arbeit geeignete Begriff herausgearbeitet. Solche Begriffsdefinitionen sind für die sozialwissenschaftliche Forschung unerlässlich: "Sie ermöglichen die Kommunikation über Gegenstände und dienen der Klassifikation." Es folgt eine Darstellung einiger Konzepte von Parteitypologien, die auf ihre Anwendbarkeit bezüglich des Untersuchungsgegenstandes diskutiert werden.
Anschließend werden Ansätze zur Aufgabe von Parteien, Oppositionsparteien und Kleinparteien rezipiert. Ziel dieses Abschnittes der Arbeit ist es, herauszustellen, inwieweit Kleinparteien auf den Politikbetrieb Einfluss nehmen können und Forschungshypothesen für die Rolle der betrachteten Kleinparteien zu formulieren.
Im weiteren Abschnitt der Arbeit werden die betrachteten Kleinparteien knapp vorgestellt, um dem Leser eine kurze Übersicht zu geben, ohne eine vertiefende inhaltliche Analyse der Parteiprogramme anzustreben.
Im Analyseabschnitt der Arbeit werden zunächst die institutionellen Rahmenbedingungen analytisch-deskriptiv betrachtet. Dies ist notwendig, da diese rechtlichen Bedingungen die Eckpfeiler der Arbeit der Parteien vorgeben. Dem schließt eine empirische-quantitative Auswertung von Sitzungen der StVV an, in der die Arbeit der Parteien analysiert wird, sowie eine Auswertung der Wahlergebnisse der auf den betrachteten Untersuchungszeitraum folgenden Stadtverordnetenwahl, um Veränderungen der Wählerstimmen auswerten zu können.
Der Untersuchungsteil wird mit einer Auswertung der Ergebnisse und einem Versuch, die betrachteten Parteien einer Typologie zuzuordnen, abgeschlossen. Eine Verallgemeinerung der Beobachtungen mittels Inferenzstatistik wird nicht angestrebt. Daher soll auch keine allgemein gültige Aussage am Ende dieser Arbeit stehen, sondern durch Falsifikation oder Verifikation der Forschungshypothesen die Beantwortung der genau umrissenen Forschungsfrage: Haben die in der Frankfurter StVV vertretenen U-Fünf-Prozent-Parteien Einfluss auf die politische Willensbildung der Stadt?
Recent research finds that Muslim girls increasingly have in-group friendships in adolescence, while Muslim boys remain more open to interreligious friendships. This gender gap mirrors established findings of female Muslims’ lower involvement in interreligious romantic relationships, which is attributed to gendered religious norms. In this study, we examine whether gendered religious norms also contribute to the emerging gender gap in Muslim youths’ interreligious friendship-making. Building on the literature on intergroup dating, we identify religiosity, parental control, and leisure time activities as key factors through which religious norms may not only constrain Muslim girls’ intergroup romantic relationships, but also their interreligious friendships. We also examine the contribution of gendered experiences of religious discrimination and rejection by non-Muslims to religious friendship-making. We study 737 Muslim youth from age 11–17 with six waves of longitudinal German data and find that religiosity, parental control, and leisure time activities all contribute to the emerging gender gap in interreligious friendship-making. Religiosity is associated with more in-group friendships, but only rises among Muslim girls in adolescence, not among boys. By contrast, parental control increases among both genders, but it only constrains girls’ interreligious friendships. Muslim girls’ declining participation in clubs also is associated with fewer interreligious friendships. Gendered experiences of religious discrimination and rejection do not contribute to the gender gap. Jointly, these factors explain one third of the emerging gender gap in interreligious friendship-making. This finding suggests that gendered religious norms not only limit interreligious romantic relationships but also interreligious friendships of Muslim girls.
Dies ist der achte Artikel unseres Blogfokus „Salafismus in Deutschland“.
Die salafistische Propaganda kultiviert ein dichotomisches Weltbild, in dem den Muslimen die Rolle des kollektiven Opfers westlicher Expansionsgelüste zufällt. Die historischen Fakten, die dies untermauern sollen, werden jedoch arg strapaziert und sehr einseitig interpretiert. Die Realität ist sehr viel komplexer, als die salafistische Schwarz-Weiß-Malerei der Öffentlichkeit weismachen will...