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Der Wissenschaftshistoriker Arthur O. Lovejoy (1873–1962) äußerte in den 1930er Jahren eine für damalige Verhältnisse provokante Ansicht. Als Begründer der Ideengeschichte kam er nämlich zur Überzeugung, dass die Geschichte menschlichen Denkens eine verblüffende Uniformität oder sogar Trivialität an den Tag lege: "Die scheinbare Originalität vieler Systeme beruht allein auf der neuartigen Verarbeitung und Anordnung der bereits bekannten Bestandteile, aus denen sie hervorgehen". Diese Bestandteile verglich Lovejoy mit den chemischen Elementen des Periodensystems und sah die primäre Aufgabe der Ideengeschichte analog zur analytischen Chemie darin, unter der Oberfläche der scheinbaren Verschiedenheit historischer Konzepte tiefer liegende Strukturanalogien, Redundanzen und Gemeinsamkeiten aufzuspüren. Solche wiederkehrenden sowie disziplinübergreifenden Denkfiguren in der Geschichte der Philosophie und Wissenschaften nannte Lovejoy 'Elementarideen'.
Die byzantinische Philosophie ist ein relativ junger Forschungsgegenstand. Erstmalig 1949 in dem in Paris erschienenen Buch von Basilios Tatakis, 'La philosophie byzantine', dokumentiert, gehört sie heute zum Kanon der Philosophiegeschichte. Darüber hinaus gibt es Versuche, einzelne Motive, Methoden und Konzepte dieser Philosophie in der gegenwärtigen Praxis und selbst in anderen, nicht eigentlich philosophischen Fachbereichen fruchtbar zu machen. Die meisten Versuche stützen sich dabei auf ein Schlüsselkonzept der byzantinischen Philosophie: auf die Energienlehre und den eng damit verbundenen Synergie-Begriff. Die Energienlehre war konstitutiv für ihre Positionen, bildet aber keinesfalls das gesamte Gerüst der byzantinischen Philosophen. Die Verabsolutierung dieser Lehre seitens einiger Interpreten heute verfehlt nicht nur den Gehalt der byzantinischen Philosophie, sondern verführt zu einem pseudowissenschaftlichen und paramystischen Aberglauben. Im Folgenden soll es um die historische Lehre gehen, die sich in den philosophischen Auseinandersetzungen innerhalb der byzantinischen Tradition, etwa im Streit zwischen Gregorios Akindynos (ca. 1300–1349) und Gregorios Palamas (1296/97–1359), herauskristallisierte. Synergie wird dabei als ein Element der Selbstidentifikation dieser Philosophie verstanden, die ihrerseits über die alltägliche Erfahrung reflektiert.
Synergie ist heute ein Schlüsselbegriff in Wissenschaft, Kunst und Publizistik. Seine Verwendung in ökonomischen Zusammenhängen, wo "Synergieeffekte" zum Versprechen von Effizienz- und Gewinnmaximierung avancierten, ist besonders präsent. Th eoretiker und Praktiker aus so heterogenen Disziplinen wie Medizin, Naturwissenschaft, Soziologie und Ingenieurwesen greifen auf den Synergiebegriff zurück, um – allgemein gesprochen – kooperativen Mehrwert zu verdeutlichen. Stets wird die komplexe Gesamtwirkung betont, die durch Synergie hervorgerufen wird und für die der aristotelische Satz "Das Ganze ist mehr als die Summe seiner Teile" gilt. Unter Rekurs auf die Erkenntnis der Übersummativität des Ganzen setzten sich Synergie-Konzepte seit den 1970er Jahren in der Systemtheorie und in interdisziplinären Forschungs- und Praxisfeldern als produktives Paradigma durch. Trotz dieser bemerkenswerten Konjunktur bleiben Genese und Bedeutung des Begriffs erstaunlich vage. Auf diese Situation reagiert der vorliegende Band. Er versammelt nicht nur Reflexionen zu Geschichte, Kontinuität und Aktualität des Synergiediskurses, sondern auch wichtige zeitgenössische Stimmen, die diesen maßgeblich mitgeprägt haben.
This paper examines whether gender features (masculine, feminine, neuter) in German have to be interpreted semantically, along their specific gender, or whether they allow for a gender unrelated interpretation. As to this, two experiments with two different classes of nouns (gender marked and sex marked nouns vs. gender marked and sex neutral nouns) were conducted. The first experiment supports the view that in their function as nominal predicates masculine nouns, contrary to feminine (and neuter) nouns, have the widest extension – which confirms the existence of a ‘Generic Masculine’ (Generisches Maskulinum). On the other hand, the second experiment shows that in their function as subjects masculine nouns, contrary to feminine (and neuter) nouns, are the least flexible agreement controllers – hardly allowing for gender mismatches. Thus, masculine nouns behave differently depending on whether they appear as controllers/sources of agreement or as targets of agreement. The findings are supplemented by corpus data.
"Habt ihr schon mal davon gehört gehabt?" Fällt Ihnen bei diesem Satz etwas auf? Wie würden Sie den Satz interpretieren, insbesondere die Zeitform des Prädikates hören? Weist sie, Ihrer Meinung nach, eher auf Expressivität, seine Abgeschlossenheit, die (Vor-)Vorvergangenheit eines Geschehens oder eine einfache Vergangenheit hin? Im letzteren Fall würde der Satz die gleiche Semantik ausdrücken wie ohne das zweite Partizip II: Habt ihr schon mal davon gehört? Im Fokus dieser Arbeit stehen empirische Evidenzen zum Gebrauch des doppelten Perfekts und Plusquamperfekts in der deutschen Sprache. Im Rahmen dieser Untersuchung wurde ein Fragebogen mit 202 deutschen Muttersprachlern durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Studie zeigen, dass das doppelte Plusquamperfekt bei der Interpretation von ca. 86% der untersuchten deutschen Muttersprachler akzeptiert wird. Weiterhin deuten die Ergebnisse dieser Studie auf viele Unterschiede bei der Akzeptanz der doppelten Konstruktionen zwischen Studierenden verschiedener Fachrichtungen hin.
In the paper, German disintegrated verb-final 'obwohl' (‘although’) and 'weil' (‘because’) clauses are compared with constructions in which 'obwohl' and 'weil' precedes clauses with main clause word order. The former constructions constitute independent, yet subsidiary speech acts. Thus, the subordinating connectors and the positioning of the verb do not indicate syntactic but textual dependency. The latter constructions are of a very different kind. Here, 'obwohl' and 'weil' do not form a constituent with the following clause. Instead, they appear as syntactically independent discourse markers connecting two discourse units. As discourse markers, 'obwohl' and 'weil' obtain their special syntactic and semantic properties as elements of the derived, but independent module of Thetic Grammar.
This paper deals with German 'wobei'-clauses and their Italian counterparts. Based on a corpus study of administrative texts, we identify the type and frequency of the Italian constructions that correspond to 'wobei'-clauses. In particular, we will assess to what extent the Italian converb construction gerundio correlates with 'wobei'-clauses. More specifically, we will focus on the thesis put forward by Haspelmath (1995) and Breindl (2014), according to which comitativity is expressed by converb constructions when it applies to state of affairs.
'Je-desto'-Sätze scheinen in struktureller Hinsicht Einzelgänger zu sein. Das Ungewöhnliche ist, dass sie wie eine obligatorische Verb-dritt-Konstruktion daherkommen: An erster Stelle steht scheinbar der durch je eingeleitete Nebensatz im linken Außenfeld bzw. Vor-vor-Feld, dann folgt die desto-Konstituente, die das Vorfeld einnimmt, und dann an dritter Stelle das finite Verb des Matrixsatzes. Angesichts der Semantik der involvierten Konstituenten ist diese Strukturbeschreibung ungewöhnlich und widerspricht plausiblen Erwartungen. Der Aufsatz bietet eine Analyse, nach der der 'je'-Satz und die 'desto'-Konstituente zusammen eine komplexe Konstituente bilden, die eine einzige, ganz reguläre Einheit konstituiert, was bedeutet, dass der Gesamtsatz eine ziemlich reguläre Verb-zweit-Struktur ist.
Mit der Frage nach der Grundordnung gehen die Untersuchungen dieses Bandes hinter bzw. vor die juristische Semantik des Verfassungsbegriffs zurück. Denn dieser ist, wie andere moderne Fachtermini auch, das Ergebnis einer Verengung. Die 'Verfassung', zunächst ein 'Erfahrungsbegriff', "der den politischen Zustand eines Staates umfassend wiedergibt", habe sich zum Begriff für den "rechtlich geprägten Zustand eines Staates" verengt und falle "nach dem Übergang zum modernen Konstitutionalismus mit Gesetz in eins", währenddessen der Begriff des Gesetzes nun "die Einrichtung und Ausrichtung der staatlichen Herrschaft regelt" und "damit selbst vom deskriptiven zum präskriptiven Begriff" wird, so Dieter Grimm, der die genannte Verengung damit erklärt, dass der Begriff der 'Verfassung' seine "nichtjuristischen Bestandteile zunehmend" abgestoßen habe. Diese nichtjuristischen Bestandteile aber sind Grundlage und Voraussetzung des Grundgesetzes, das sich eine Gemeinschaft gibt, um sich als politisch-rechtliches Gebilde zu konstituieren. Sie betreffen das Selbstverständnis eines politischen Gemeinwesens, ob Land, Staat oder Föderation, das tiefer und weiter zurück reicht als das Gesetz.
[...]
Damit rühren die nichtjuristischen Bestandteile des Verfassungskonzepts an Erfahrungen, Überzeugungen und Prinzipien, nach denen ein Gemeinwesen gebildet wird. Deren normative Kraft wird dadurch verfestigt, dass ihnen Verfassungsstatus verliehen wird – vorausgesetzt man könne einem Gemeinwesen einen einheitlichen Willen, einen volonté generale, unterstellen. Da das in der historischen Realität seltener der Fall ist, kommen in der Formulierung der grundlegenden Prinzipien einer Verfassung auf je unterschiedliche Weise religiöse, ethnische, geographische, sprachlich-kulturelle oder auch sittliche Aspekte zum Zuge, von denen dann zumeist einer als prioritär bewertet und deshalb allen anderen vorangestellt wird: als übergeordneter Gesichtspunkt. Wenn etwa die Bundesrepublik Deutschland im Grundgesetz als "freiheitlich demokratische Grundordnung" definiert ist, dann sind darin leitende Prinzipien formuliert, die sich in diesem Fall auf vorausgegangene historische Erfahrungen gründen, konkret auf die Lehren, die aus Nationalsozialismus und Zweitem Weltkrieg gezogen wurden. Das gilt ähnlich für die Europäische Union, die ihr Selbstverständnis als "wirtschaftliche und politische Partnerschaft zwischen 27 europäischen Staaten" auf die Erfahrungen der Kriege des 20. Jahrhunderts zurückführt.
Im ersten Teil der vorliegenden Analyse werden zwei Themen in Jungs Schrift untersucht: die Amoralität und Unbewusstheit Gottes sowie dessen Menschwerdung. Dann soll erörtert werden, wie Jung zu seiner Interpretation kommt, und schließlich wird gezeigt, welche Bedeutung Jung der Hiobschrift für das 20. Jahrhundert und danach beimisst.