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Vorwort
(2020)
Lange waren Formkonzepte dem Zug der Zeit entzogen, um dann am Ende des 18. Jahrhunderts, und prominent in Goethes Naturforschung, massiv unter ihren Einfluss zu geraten. Wenn Goethes Überlegungen zu Morphologie und Metamorphose Manifestationen der im späten 18. Jahrhundert auf breiter Front beobachtbaren Verzeitlichungsprozesse darstellen, drängt sich die Frage auf, wie das Verhältnis von Zeit und Form in der als Zeitkunst verstandenen Literatur des Autors wirksam wurde.
Ziel des Lehr-Lern-Projektes war die Schaffung einer kollegialen Arbeitsgemeinschaft zwischen Lehramtsstudierenden der hochschulischen Ausbildungsphase und bereits im Beruf etablierten Lehrkräften im Fachbereich Geschichte. Traditionell hierarchische Strukturen wurden aufgebrochen, um die jeweiligen Kompetenzen der Teilnehmenden für beide Seiten gewinnbringend zu vereinen. Anders als in den hochschulischen Praktika treten Lehramtsstudierende den Lehrkräften mit Expertise gegenüber: Der Austausch ist daher weniger einseitig als vielmehr von doppelseitigem Nutzen. Dieses Konzept bietet im Sinne einer community of practice nicht nur den Lehramtsstudierenden die Chance, ihr theoretisch erworbenes Wissen praxisorientiert anzuwenden und zu reflektieren, sondern ermöglicht auch den Lehrkräften, an den aktuellen geschichtsdidaktischen Forschungen und Entwicklungen an den Hochschulen teilzuhaben und mithilfe der Studierenden in der eigenen Schulpraxis zu reflektieren und gegebenenfalls anzuwenden. Anliegen des Lehr-Lern-Projektes ist ein Plädoyer, das Potenzial der Hochschulen über die eigenen Studierenden im Fortbildungsbereich der Lehrkräfte gewinnbringend zu nutzen, die schulische Reichweite von fachdidaktischer For-schung auszuschöpfen und den Lehramtsstudierenden zugleich eine weitere Möglichkeit einer schulpraktischen Erfahrung zu bieten. Nicht zuletzt: Die Verzahnung von Ausbildungs- und Weiterbildungsphase ist eine weitere gewinnbringende Möglichkeit, Akteur*innen der Lehrer*innenbildung in einen gewinnbringenden und praxisnahen Dialog zu bringen.
Joschua Yesni Arnaut verwebt sein künstlerisches Schaffen eng mit seinen persönlichen Erfahrungen: In "Didn’t We Deserve A Look At You The Way You Really Are?" in der Schleuse der Rüsselheimer Opelvillen stellt er das Thema Gewalt in den Mittelpunkt. Ein Gespräch über Neurosen, Privilegien und den Charme des Zufalls.
Ende November hat Bundesjustizministerin Christine Lamprecht (SPD) vorgeschlagen, das Grundgesetz zu ändern und darin ausdrücklich Kinderrechte zu verankern. Der Vorschlag befindet sich derzeit in der Ressortabstimmung. Auf dem Verfassungsblog hat sich Friederike Wapler kritisch mit diesem Entwurf auseinandergesetzt und am Ende empfohlen, statt einer schlechten Grundgesetzänderung lieber gar keine zu verabschieden. Ich hingegen halte eine solche Grundgesetzänderung für ebenso sinnvoll wie möglich.
Der Zweifel muss schweigen, soll ein richterliches Urteil überzeugen. Gewissheit zu verbreiten, ist das nicht allzu heimliche Ziel der juristischen Ausbildung. Der Charme der Gutachtentechnik, alles Mögliche zu erwägen und zu prüfen, wird in der Referendarausbildung durch die Relationstechnik ersetzt und in der richterlichen Urteilspraxis vollends desavouiert. Gewissheitsdenken und Erledigungsökonomie gehen in Führung. Vieles bleibt "dahingestellt", wenn die Entscheidung einmal feststeht. Und die Gutachten von Rechtsexperten hängen dem Interesse der Auftraggeber häufig einen mehr als fadenscheinigen Mantel um. Ungewissheit, das scheint gewiss, ist Sache der juristischen Zunft nicht. ...
Krisen als Normalität
(2020)
Es gibt in Krisenzeiten wenig Verlässliches. Doch auf eines kann man immer zählen: Irgendwann, und meistens früher als später, fällt der Begriff der Ausnahme oder einer seiner zahlreichen Verwandten. Hierzu gehört vor allem die große Schwester der Ausnahme: der Ausnahmezustand. Da unterscheidet sich die Corona-Krise nicht von der Eurozonenkrise, die Eurozonenkrise nicht von der globalen Finanzkrise und diese nicht von der durch die Terroranschläge vom 11. September ausgelöste Sicherheitskrise. Auch wenn wir über den Corona-Virus selbst nicht viel wissen, scheint vieler Orten Gewissheit darüber zu herrschen, dass wir derzeit im Ausnahmezustand leben. ...
Angesichts der in Deutschland und anderswo präzedenzlosen Eingrenzung des rechtlich Erlaubten stehen die begrenzenden Rechtsverordnungen, Allgemeinverfügungen und vollziehenden Maßnahmen des Staates im Zentrum grundrechtlicher Aufmerksamkeit. Freiheitsschonendere Alternativen werden in erster Linie durch das Prisma der Erforderlichkeit in den Blick genommen. Sich in einer Pandemielage gegen Beschränkungen zu entscheiden, erscheint grundrechtlich unverdächtig. Doch wäre es das tatsächlich? Im Folgenden werden zwei unterschiedliche Szenarien einer solchen Entscheidung vorgestellt und es wird ein näherer Blick auf die Folgen für den individuellen Grundrechtsgebrauch geworfen. Es zeigen sich Grundrechtsfragen, die im Ergebnis auch für die Beurteilung des beschränkenden Staates aufgeworfen sind.