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Im Vorfeld der im März 2002 stattfindenden UN-Finanzierungskonferenz (International Conference on Financing for Development – UNFfD) und des Weltgipfels für Nachhaltige Entwicklung (World Summit on Sustainable Development – WSSD) im September 2002 rückt die Frage der Finanzierung der globalen Umwelt- und Entwicklungspolitik zunehmend in den Mittelpunkt des Interesses. Die Probleme des globalen Wandels gewinnen an Brisanz (WBGU, 2001), und die Staatengemeinschaft bekundet zunehmend ihren Willen zur kooperativen Bewältigung dieser Probleme. Die Frage nach der Aufbringung der dazu notwendigen Finanzmittel konnte jedoch bisher nicht befriedigend gelöst werden. Von den ungelösten Finanzierungsfragen sind unter anderem die ehrgeizigen Entwicklungsziele betroffen, die sich die Vereinten Nationen auf dem Millenniumsgipfel im September 2000 gesetzt haben. Dazu zählt vor allem die Halbierung des Anteils der in extremer Armut lebenden Weltbevölkerung bis zum Jahr 2015, aber auch die Verbesserung des Zugangs zu Trinkwasser und Basisgesundheitsdiensten, eine einfache Schulausbildung für alle Menschen und die Vermeidung einer weiteren Ausbreitung der HIV/AIDS-Infektion. Ob diese und andere Nachhaltigkeitsziele erreicht werden können, erscheint nicht zuletzt aufgrund stagnierender öffentlicher Budgets für die offizielle Entwicklungszusammenarbeit fraglich.
In dieser Studie bewertet der Wissenschaftliche Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen (WBGU) das Kyoto-Protokoll im Hinblick auf die Anrechnung biologischer Quellen und Senken. Die Idee einer Verbindung von Klima- und Senkenschutz wird vom Beirat grundsätzlich befürwortet. Die Art der Anrechnung von Tätigkeiten im Bereich „Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft“, wie sie im Kyoto-Protokoll geregelt wird, bewertet der Beirat allerdings als unzureichend und verbesserungsbedürftig, um den Zielen „Klimaschutz“ und „Schutz der biologischen Vielfalt“ gemeinsam zu dienen. Der derzeitige Anrechnungsmodus kann zu negativen Anreizen sowohl für den Klimaschutz als auch für den Schutz der Biodiversität und der Böden führen. Die Verrechnung von terrestrischen Quellen und Senken in Form von Bestandsänderungen in einem 5jährigen Verpflichtungszeitraum berücksichtigt zudem nicht die unterschiedliche zeitliche Dynamik von Kohlenstoffvorräten und -flüssen.
Nach dem aktuellen Stand der Klimaforschung, der vor allem im jüngsten Bericht des ‘Intergovernmental Panel on Climate Change’ (IPCC) zusammengefaßt ist, liegt es nahe, von einem menschlichen Einfluß auf das globale Klima zu sprechen.Wenn es nicht gelingt, die bestehenden Wirtschafts- und Lebensweisen zu ändern, droht mit großer Wahrscheinlichkeit eine globale Klimaänderung in einem Ausmaß und in einer Geschwindigkeit, wie sie in den letzten 10.000 Jahren (im jüngeren Quartär) niemals aufgetreten ist. Um die deshalb zum Schutz des Klimasystems notwendigen Emissionsreduktionen zu bestimmen, wendet der Beirat das bereits 1995 in der Stellungnahme zur ersten Vertragsstaatenkonferenz genutzte Konzept der „Toleranzfenster“ erneut an. Dabei wird der für die kommenden 200 Jahre noch verbleibende Handlungsspielraum durch die normative Vorgabe von auf keinen Fall hinnehmbaren ökologischen, ökonomischen und sozialen „Leitplanken“ der Klimaentwicklung und der Klimapolitik ermittelt. Die Summe der Leitplanken definiert das „Toleranzfenster“ im Klimaschutz. Der Beirat geht davon aus, daß entsprechend dem „Berliner Mandat“ von 1995 und den in der Klimarahmenkonvention niedergelegten völkerrechtlichen Grundsätzen zunächst nur die in Anlage I aufgeführten Staaten (Industrieländer) durch konkrete Reduktionsziele in die Pflicht genommen werden. Für die Verteilung von Pflichten zwischen den einzelnen Ländern empfiehlt der Beirat den sogenannten „Pro-Kopf-Ansatz“ als grundsätzliches Kriterium, wobei in einer Übergangsphase andere Ansätze vorübergehend zum Einsatz kommen können. Daraus ergibt sich notwendigerweise ein stark verengter Handlungsspielraum für die Industrieländer. Der Beirat kommt zu dem Ergebnis, daß sein 1995 in der Stellungnahme zur ersten Vertragsstaatenkonferenz vorgeschlagenes Emissionsprofil („WBGUSzenario“) nur dann als mit den ökologischen, ökonomischen, sozialen und völkerrechtlichen Leitplanken verträglich ist, wenn es sich nicht nur auf Kohlendioxid bezieht, sondern auch die anderen wichtigen Treibhausgase wie Methan und Distickstoffoxid berücksichtigt.
Der Beirat gibt ein globales CO2-Reduktionsziel an, das in einem „Invers-Szenario“ auf der Grundlage mathematisch-physikalischer Modelle berechnet wurde. Aus der Analyse der ökologisch und ökonomisch vermutlich noch tragbaren Belastungen durch Klimaänderungen wird zunächst ein „Toleranzfenster“ für die zulässigen Klimaentwicklungen festgelegt. Ökologische Grenzen ergeben sich dabei aus der Maximaltemperatur und den Temperaturgradienten, an die sich die Biosphäre noch anpassen kann. Ökonomische Grenzen sind durch die für die Weltwirtschaft gerade noch zumutbaren Klimafolgekosten bestimmt. Die Hauptergebnisse des Szenarios sind: • Die anthropogenen CO2-Emissionen müssen langfristig, d.h. über mehrere Jahrhunderte, nahezu auf Null reduziert werden. Dabei läßt das Klimasystem allerdings beträchtliche Freiheiten zu, was die Gestaltung des Emissionsprofils anbetrifft. • Die Fortsetzung der gegenwärtigen Emissionspraxis (Business as Usual) würde uns zwar noch ca. 25 Jahre Zeit geben, dann aber innerhalb weniger Jahre einen solch drastischen Minderungszwang erfordern, daß kaum Strukturen und Technologien vorstellbar sind, die diese Minderung erbringen könnten. • Deshalb erscheint dem Beirat ein Emissionsprofil umsetzbar und sinnvoll, bei dem die globalen CO2-Emissionen, nach einer Übergangszeit von etwa 5 Jahren, über mehr als 150 Jahre um jährlich knapp 1% reduziert werden. • Dadurch kommen vor allem auf die Industrieländer mittelfristig große Reduktionspflichten zu. Der Beirat regt an, die aus der Selbstverpflichtung Deutschlands zur Minderung der CO2-Emissionen entstehenden Maßnahmen konsequent zu verwirklichen. International sind Vereinbarungen abzuschließen, die über das Jahr 2000 hinausreichen.
Lysistrata / [E. Hpdk] [!]
(1908)