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Emotionale Ergriffenheit, so glaubte man lange, sei untrennbar verbunden mit dem Glauben an die Existenz dessen, was uns erregt. Aber warum bewegt uns ein Roman, wo wir doch wissen, daß die Figuren, die da lachen und weinen, frei erfunden sind? Die philosophische Ästhetik nennt diesen Sachverhalt das ›Fiktionsparadoxon‹. Doch was in konsistenten Begriffssystemen schnell nach einem Widerspruch aussieht, ist in Wirklichkeit oft nur ein sehr komplexer Zusammenhang, der – so alltäglich und vertraut er unserer Intuition auch sein mag – sich leider nur schwer beobachten und beschreiben läßt. Zwar verfügt die moderne Neurophysiologie über immer bessere Methoden der Gehirnabbildung, aber jedes neue Experiment kann nur die bereits vorhandenen Modellvorstellungen von Gehirn, Kognition und Bewußtsein korrigieren, kann lediglich Vorannahmen weiter plausibilisieren oder widerlegen. Was tatsächlich vor sich geht, welche neuronalen Vorgänge an der Ergriffenheit und welche am Glauben an die Existenz gewisser Geschehnisse beteiligt sind, weiß nach wie vor niemand so ganz genau. Es deutet jedoch einiges darauf hin, daß die mentale Repräsentationa bestimmter Vorgänge im Bewußtsein einerseits und ihre kognitive Einschätzung andererseits (zum Beispiel als wirklich oder nicht wirklich) im Gehirn zwei separaten neuronalen Vorgängen entsprechen, die untereinander jedesmal neu kombiniert werden.Wenn zum Beispiel eine Versuchsperson A einen Arm hebt und eine andere Versuchsperson B ihr dabei zusieht, dann zeigen beide Kandidaten an einer Stelle ihres Gehirns ein identisches Muster neuronaler Erregung. Bei A aber ist dieses Muster vernetzt mit weiteren neuronalen Karten, die ihr mitteilen, daß sie selbst es ist, die den Arm hebt; bei B ist das Muster verknüpft mit der Information, daß A es ist, die gerade den Arm hebt. Dasselbe gilt für eine dritte Person C, die den Vorgang in einer Filmaufnahme sieht: Sie aktiviert gleichermaßen das quasi semantisch besetzte Muster ›Arm heben‹, identifiziert auch die Person, die diese Bewegung ausführt, und ist sich zudem bewußt, daß sie den Vorgang nur auf einem Bildschirm mitverfolgt. Auch finden sich bei Versuchspersonen, denen man Photos von ihren Freunden vorlegt, zu einem Teil dieselben Gehirnareale aktiviert wie bei einer persönlichen Begegnung mit diesen Freunden. Alles weist also darauf hin, daß das Zustandekommen einer sinnlichen Vorstellung in Form einer neuronalen Repräsentation ein relativ autonomer Vorgang ist, zu dem das Wissen über das Medium der sinnlichen Repräsentation und sonstige Anschlußüberlegungen nur weitere Zusatzinformationen darstellen. Warum aber stellen sich uns außerdem auch noch leise die Haare auf, wenn eine Person auf einem Photo oder auf dem Bildschirm nicht nur einfach ihren Arm hebt, sondern die Faust zum Himmel reckt und Rache schwört? Woher der bekannte ›Kloß im Hals‹, wenn zwei Personen auf der Leinwand ihre Arme heben, um sich endlich für immer in die Arme zu schließen, nachdem sie über die Dauer von zwei Stunden gelitten und geschmachtet haben? Wir erkennen die Vorgänge nicht nur, sondern wir reagieren auch auf sie.
Die Gefühlsemphase in den Dichtungen des Sturm und Drang wurde häufig als Versuch einer Aufwertung der Leidenschaften interpretiert. Dagegen wird hier die Ansicht vertreten, dass die immer wieder bezeugte Erfahrung des sentio ergo sum sich auf einen anderen Emotionsbereich bezieht als der ältere Leidenschaftsdiskurs. Der heroische Kraftkult ("Genie-Kult") und die Melancholie in der Sturm-und-Drang-Literatur werden unter emotionspsychologischen Prämissen neu analysiert und als spezifische Verarbeitung von Furcht- und Strafreizen gedeutet. Die emotionalen Selbstvergewisserungen des Sturm-und-Drang-Individuums stellen sich somit dar als historisch-empirische Stressreaktionen und psychische Coping-Prozesse in einer Zeit des gesellschaftlichen Wandels.
Our response to fictional cues is often as emotional as to occurrences in real life. Such emotional responses do not mean that each time we mistake fiction for reality; rather they are affected by our innate social behaviors and by complex neural structures. Some responses, as for instance fright or pity, take place spontaneously, comparably to a reflex act. Furthermore, emotions can be evoked by means of thoughts: some specific sorts of texts rouse the reader´s ability to share in the emotional experiences of a fictional character. Other emotions can refer to a work of art as a whole or to some implicit components of meaning or allusions to facts of the case external to the text. Further ways of emotional engagement are pleasure and suspense, the affective basic processes of each reception of art or any media.
Dem literaturwissenschaftlichen Begriff der ‘Gattung’ wird seit jeher Skepsis entgegengebracht. Neben der Fundamentalkritik des italienischen Philosophen Benedetto Croce verweist in den 1960er Jahren auch der Germanist Peter Szon-di im Rahmen seiner Untersuchungen zur Zwittergattung des lyrischen Dramas im Fin de Siècle auf den Fassadencharakter von Gattungsetiketten, wenn er konstatiert, dass der Name oder Begriff einer Gattung eine Identität in der Sache vortäusche, die er mitnichten verbürgen könne. Angesichts solch pointierter Auffassungen, die Gattungskonzepte als pure Begriffsfiktionen vollständig infrage stellen, ist es sinnvoll, sich einen Überblick über die unterschiedlichen Auffassungen von dem, was Gattungen sein sollen, zu verschaffen und sich die historische Bedingtheit dieser Konzeptionen zu verdeutlichen. Spricht man von literarischen Gattungen und deren Beschreibung, so hat man es immer mit theoretischen Konstrukten sowie mit unterschiedlichen Textbegriffen zu tun. Beide sind veränderlich und in ihrer Fähigkeit, literarische Phänomene zu klassifizieren, auch in je spezifischer Weise begrenzt.
The shortage of functional information compared to the abundance of sequence information characterizes today’s situation in functional genomics. For many years the knock-down of a gene’s product has been the most powerful way of analysing its function. In addition to the complete knock-out by homologous recombination, several different techniques have been developed to temporarily knock down gene expression through methods based on specific sequence recognition, such as knockdown by antisense oligonucleotides, ribozymes, aptamers or RNAi.
The ESF workshop on ‘Impact of Nucleic Acid Chemistry on Gene Function Analysis’ brought together researchers who use techniques that are different but highly related. It offered an opportunity for an in-depth discussion of recent progress and common problems. Antisense oligonucleotides aptamers and ribozymes are techniques that have been used successfully for many years to validate targets. However, recent developments, such as increased tightness of binding (e.g. locked nucleic acids) or the combination of different methods (e.g. using aptamers to design ribozymes), have continued to improve the existing techniques. RNA interference (RNAi) is a defence mechanism of the cell against viruses. Since the exact mechanism of action within the cell is still unclear, RNAi was a particularly exciting topic at the workshop and was addressed in the largest number of presentations. Predictability of positional effects (accessibility of RNA) is a problem shared by all techniques using sequence-specific recognition and was the subject of quite controversial debates.
The meeting comprised over 50 people from 14 countries (13 European countries and the USA).
Rezension des Werkes: Autor(en): Diestelkamp, Bernhard Titel: Rechtsgeschichte als Zeitgeschichte. Beiträge zur Rechtsgeschichte des 20. Jahrhunders Reihe: Juristische Zeitgeschichte Abt. I, Allg. Reihe Bd. 6 Ort: Baden-Baden Verlag: Nomos Verlag Jahr: 2001 ISBN: 3-7890-6585-4 Umfang/Preis: VIII, 271 S.; € 40,00 Der Verfasser der vorliegenden Aufsatzsammlung, inzwischen Emeritus der Universität Frankfurt a.M., ist einer der Pioniere der rechtwissenschaftlichen Fachgeschichtschreibung. Von Hause Professor für Deutsche Rechtsgeschichte und Bürgerliches Recht, hat er sich seit Mitte der 80er Jahre, für seine Disziplin früh, mit deren Aufarbeitung beschäftigt [1]. Von insgesamt siebzehn in der Bibliographie (S. 269–271) aufgelisteten Aufsätzen werden jetzt elf erneut abgedruckt. Diestelkamp, der in einer kurzen Einleitung als Hauptmotiv für seine Beschäftigung mit dem Gegenstand die Fragen kritischer Studenten nach 1968 nennt, denen er beschämt eine Antwort schuldig bleiben mußte, wurde zum Wiederabdruck durch Michael Stolleis vom Max-Planck-Institut in Frankfurt [2] bzw. Thomas Vormbaum von der Fernuniversität Hagen aufgefordert, die auch die Drucklegung unterstützt haben. Beide sind wiederum äußerst aktiv bei der Erforschung der Rechtsgeschichte des 19. und 20. Jahrhunderts einschließlich ihrer allgemein-, sozial- und kulturgeschichtlichen wie politischen Bezüge. Eine erste Skepsis angesichts eines abermaligen Abdrucks meist über zehn Jahre alter Aufsätze verfliegt sofort, wenn man sich auf die Lektüre einläßt. Allerdings muß man Überschneidungen und Wiederholungen in Kauf nehmen – so wäre z.B. der dritte Artikel “Die rechtliche Situation in den Westzonen und der jungen Bundesrepublik” (S. 67–84) besser vor den zweiten “Historische Betrachtungen zur Entstehung und Durchsetzung der Theorie vom Fortbestand des Deutschen Reiches als Staat nach 1945" (S. 25–66) zu stehen gekommen, zudem sind die meisten Archivangaben und -signaturen durch die inzwischen erfolgte Zusammenlegung west- wie ostdeutscher Archivbestände im Bundesarchiv Lichterfelde längst obsolet. ...
Alterssicherung durch kollektive Versicherungssysteme - dies gehört zweifellos zu den fundamentalen Errungenschaften des 19. Jahrhunderts. Erst mit dem Übergang von der agrarischen zur industriell-kapitalistischen Lebensweise stellte sich dieses Problem überhaupt, und der staatlichen Sozialversicherung gingen jahrzehntelang private Initiativen voraus. So auch die Alterssicherung in Unternehmen und von Unternehmen. Diese Tradition und den heutigen demographischen Wandel, der das überkommene staatliche Sozialversicherungsmodell auf eine harte Bewährungsprobe stellt, nahm die Gesellschaft für Unternehmensgeschichte zum Anlaß, im Rahmen ihres 25. wissenschaftlichen Symposiums nach dem Zusammenhang von Unternehmen und Alterssicherung zu fragen. Welche Funktionen übernahm die unternehmerische Alterssicherung in Deutschland? Wie erschlossen Unternehmen andererseits das Versorgungsrisiko Alter als Geschäftsfeld? Welche Auswirkungen hatten politische Rahmenbedingungen und der Aufbau eines umfassenden Systems der staatlichen Sozialversicherung? Und wie sind diese spezifischen Institutionalisierungen in international vergleichender Perspektive zu bewerten? ...