Geschichtswissenschaften
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Rezensionen zu:
Haus und Familie in der spätmittelalterlichen Stadt, hg. von Alfred HAVERKAMP (= Städteforschung. Veröffentlichungen des Instituts für vergleichende Städtegeschichte in Münster - Reihe A: Darstellungen, Bd.181, Köln-Wien 1984: Böhlau-Verlag, 364 S., 12 Abb., DM 52.--.
Hartmut BOOCKMANN, Die Stadt des späten Mittelalters. München, 1986: Beck, 357 S., 521 Abb., DM 98.
Überarbeitete Fassung eines Vortrags, der im Rahmen des Jubiläums "1200 Jahre Oberursel" am 18.XI.1991 im Ferdinand-Balzer-Haus gehalten wurde. 791, vor genau 1200 Jahren also, ließ ein gewisser Suicger dem Kloster Lorsch eine Schenkung in "Ursella" und im benachbarten Stierstadt zukommen; er tat dies mithin, wie im Codex der Abtei ausdrücklich vermerkt ist, zur Zeit des Königs Karl und des Abtes Richbold. So fallen die Anfange Oberursels, von denen vor fast vier Jahrzehnten Ferdinand Neuroth in seiner "Geschichte der Stadt Oberursel und der Hohemark" gehandelt hat und auf die auch in diesem Band eingegangen wird, in eine Epoche, da unter eben diesem Karl dem Großen das Frankenreich zur Vormacht im lateinischen Europa aufstieg. Die Grundlagen hierfür waren aber bereits von seinen Vorfahren geschaffen worden. Es ist an Pippin den Mittleren zu erinnern, der 687 die Hausmeierämter in allen drei Teilreichen des "regnum Francorum" in seiner Hand vereinigt hatte; an Karl Martell, der die fränkische Macht nach erfolgreicher Abwehr der Araber in den Süden Galliens vorangetragen und diese Gebiete erstmals wirklich an das Frankenreich angebunden hatte. Schließlich verfügte Pippin der Jüngere über solche Macht, daß er, gestützt auf die Autorität des Papstes, wagen konnte, 750/751 die Merowinger als Herrschergeschlecht abzusetzen und das fränkische Königtum an sich und seine Familie übergehen zu lassen. Doch der entscheidende politische und militärische Aufstieg vollzog sich dann unter seinem Sohn Karl, der namengebend für die gesamte Dynastie - eben der Kar(o)linger - werden sollte und selber in allen Sprachen den Beinamen "der Große" erhielt. Zu den wichtigsten politischen und militärischen Aktionen seiner fast fünf Jahrzehnte währenden Regierung (768-814) zählte die Liquidation des Langobardenreichs in Italien; seit 774 war er in Personalunion ,,rex Francorum atque Langobardorum" und trat als Schutzherr der römischen Kirche in enge Verbindung zum Papsttum, das allen Autonomiebekundungen zum Trotz seine staatsrechtliche Zugehörigkeit zum fernen Byzanz mit zunehmender Abhängigkeit von den Franken vertauschte. Des weiteren zwang Karl in langjährigen, blutigen Auseinandersetzungen die Sachsen in sein Reich, was mit der - teilweise gegen erbitterten Widerstand durchgesetzten - Einführung des christlichen Glaubens und der fränkischen Gesellschafts- und Wirtschaftsordnung verbunden war. Krieg und Mission gingen ebenfalls Hand in Hand bei den gegen die Awaren gerichteten Unternehmen, welche sich an die Beseitigung des bairischen Herzogtums Tassilos III. anschlossen. Erfolgreich - wenn auch vorerst folgenlos - waren Feldzüge gegen westslawische Stämme; die erstmals als Feinde auftauchenden Normannen und Sarazenen stellten noch keine ernstliche Bedrohung dar. Solcher Expansion entsprach im Innern ein nicht minder energischer Auf- und Ausbau der Verwaltung und Kirchenorganisation sowie des Bildungswesens. Auch dieser, uns hier vorrangig interessierende Bereich war gleich den anderen entscheidend von Vorstellungen und Absichten Karls geprägt. Ohne Geschichte unzulässig auf Haupt- und Staatsaktionen "großer Männer" verengen zu wollen, ist in diesem Fall die HerrscherPersönlichkeit sicher besonders prägend und bestimmend gewesen, deren Wille sich allerdings erst dank konkret vorgegebener (und hier noch zu erörtender) Konstellationen und Traditionen erfolgreich in die Tat umsetzen ließ. ...
Verfassungsprinzipien der Kirche im Basler Konziliarismus : Bemerkungen zu einer Neuerscheinung
(1980)
Seit einigen Jahren erfreut sich das Basler Konzil steigenden Interesses der Forschung: Es sei nur an so wichtige Neuerscheinungen wie die Arbeiten Stiebers, Christiansons und Blacks erinnert; weitere Studien stehen zu erwarten. Dem anzuzeigenden Werk von Werner Krämer: Konsens und Rezeption. Verfassungsprinzipien der Kirche im Basler Konziliarismus, Münster: Aschendorff (1980) (= Beiträge zur Geschichte der Philosophie und Theologie des Mittelalters, N. F., Bd. 19), VII + 477 S., eignet in diesem Rahmen besonderer Rang. Die bei Rudolf Haubst entstandene Dissertation - das Ergebnis zehnjähriger Mühe und weit über dem Niveau durchschnittlicher Doktorarbeiten liegend - erfüllt ein wichtiges Desiderat der Forschung und wird trotz gewichtiger, im folgenden zu besprechender Einwände für lange Zeit als das grundlegende Werk zur Basler Ekklesiologie zu gelten haben. ...
Wenn der Name Kunibert über die Jahrhunderte an seinem Kölner Sitz nie in Vergessenbeit geriet, so hat daran vor allem die Grabeskirche des Heiligen am Rhein ihren Anteil. Und jeder, der sich näher mit der allgemeinen Geschichte des 7. Jahrhunderts beschäftigt hat, weiß, wie sehr über Köln hinaus Kunibert die Geschicke des späten Merowingerreichs mitprägte; wird F. Steinbach beipflichten, daß er "politisch eine hervorragende Rolle spielte". Dennoch - und das mag zunächst verwundern - war Kunibert nie Gegenstand biographischen Interesses, sieht man einmal von zwei kurzen und wenig ergiebigen Skizzen des 19. Jahrhunderts ab. Diese Diskrepanz zwischen historischer Bedeutung und wissenschaftlicher Erforschung hat ihren Grund in einer desolaten Quellenlage. Nicht nur, daß der Zeugnisse recht wenige sind - wir bewegen uns schließlich im "notorisch quellenarmen 7. Jahrhundert" -, die wichtigsten Dokumente stammen überdies aus späterer Zeit oder stellen das Werk von Fälschern dar. Die Kunibertvita ist nicht vor dem 9. Jahrhundert entstanden, und ihren recht eingeschränkten Wert hat der Editor M. Coens eher noch zurückhaltend kommentiert: „Par malheur, les temoignages trop brefs des annales et des chartes, qui ne peuvent suffire a tracer le dessin precis d'une telle personnalite, n'ont recu qu'un assez mediocre complement litteraire dans les Vies de S. Cunibert ...". Unter den Urkunden, die für Kunibert von Belang sind, findet sich manche Fälschung, und schließlich hat gerade die wichtigste zeitgenössische Quelle, das vierte Buch des sogenannten Fredegar, besonders in den Kunibert betreffenden Passagen als tendenziös zu gelten. Mithin ist jede Annäherung an seine Person mit einem Grad an Unsicherheit verbunden, der jenes frühmittelalterlicher Forschung zwangsläufig eigene Maß an Vermutung und Hypothese noch übersteigt. "Die faktischen Kenntnisse über das 7. und 8. Jahrhundert sind recht begrenzt; wir müssen das wenige Sichere in immer neuen Kombinationen zu Reihen ordnen und zusehen, wie sie zueinanderpassen" - diese Einsicht von A. Borst zu befolgen, ist im Falle Kunibert also ein schwieriges Unterfangen. Manche Unklarheit wird sich nicht durch stimmige, eben "zueinanderpassende" Interpretation erhellen lassen, manche Frage wird unbeantwortet bleiben, manches Problem weiterer Diskussion bedürfen. Doch auch unter solch ungünstigen Vorzeichen scheint ein Versuch lohnend. Neues Licht fallt auf die Kirche des Kölner Frühmittelalters, die durch den Hofbischof Kunibert erstmals fest in den fränkischen Staatsverband zu einer Zeit einbezogen wurde, da das regnum Francorum letzte Machtentfaltung des Königtums unter Chlothar II. und Dagobert I. erlebte, sich danach aber auch die austrasische Sonderheit unter den Arnulfingern-Pippiniden immer stärker ausbildete. So erfordert die Position Kuniberts zu Chlothar und Dagobert wie zu Pippin dem Älteren und Grimoald besondere Aufmerksamkeit. Läßt sich seine Stellung als Rat und Erzieher der Könige wie als Bundesgenosse der frühen Karolinger, zwischen "Reichseinheit" und "Partikularismus" eindeutig bestimmen? Und wird dieser Gegensatz der Wirklichkeit des Frankenreichs im 7. Jahrhundert überhaupt gerecht? Fragen über die Person zur Zeit.
Zur Kanonisationsbulle für Erzbischof Heribert von Köln : Theodor Schieffer zum 65. Geburtstag
(1976)
Als Th. Ilgen 1907 im Rahmen seiner Untersuchungen zur rheinisch-westfälischen Quellenkunde des Mittelalters die von Johann Gelenius im ersten Band der "Farragines" überlieferte Kanonisationsbulle eines "Gregorius episcopus servus servorum dei" für den heiligen Heribert als Fälschung dieses gelehrten Sammlers nachzuweisen suchte, stand die Urkunde für einige Jahre im Blickpunkt der rheinischen Geschichtsforschung, bis H. Schrörs sie überzeugend als mittelalterliches Falsum entlarven konnte. Seitdem wandte sich das wissenschaftliche Interesse von diesem Stück wieder ab; in den folgenden Jahrzehnten stellte man nur noch im Zusammenhang mit Arbeiten über Heribert, seine Klostergründung in Deutz oder den Heribertusschrein bisweilen Überlegungen an, welcher Papst wohl mit dem als Aussteller genannten Gregorius gemeint sein könnte, und entschied sich oftmals - aber meist ohne nähere Begründung - für Gregor VII. F. W. Oediger stieß nun während seiner Arbeit an den "Regesten der Erzbischöfe von Köln im Mittelalter" auf eine Überlieferung dieser Bulle aus dem 12. Jahrhundert in einem Evangeliar aus St. Severin in Köln (Reg. 682, 4 Anm.) - somit fand die These des Bonner Kirchenhistorikers ihre späte Bestätigung. Doch niemand folgte der neuen Spur, und die Fragen nach Ort, Zeit und Anlaß der Fälschung blieben bis heute unbeantwortet. Auch in den Seminarübungen des Jubilars, die seit einigen Semestern den Vorarbeiten zur Germania Pontificia/Köln dienen, konnten sie noch nicht befriedigend geklärt werden. Die folgenden Ausführungen wollen diesen Problemen nachgehen; vieles wird dabei nicht über Vermutung oder Wahrscheinlichkeit hinausgelangen, manches gar ungelöst bleiben - gerade diese Punkte sollen erneut zur Diskussion gestellt werden.
Erwähnte Festschrift: Person und Gemeinschaft im Mittelalter. Karl Schmid zum fünfundsechzigsten Geburtstag. Hrsg. von Gerd Althoff, Dieter Geuenich, Otto Gerhard Oexle und Joachim Wollasch. Sigmaringen: Jan Thorbecke Verlag 1988. 651 S. Leinen. DM 116,-. Arbeiten und Verdienste von Karl Schmid sind gerade mit dieser Zeitschrift eng verbunden; von seiner wegweisenden und vielzitierten Untersuchung „zur Problematik von Familie, Sippe und Geschlecht, Haus und Dynastie beim mittelalterlichen Adel" (1957) spannt sich in weitem Bogen eine Vielzahl von Publikationen bis hin zu den Ausfuhrungen über „Entstehung und Erforschung von Geschlechterbewußtsein" (1986). Programm, Themen und Methodik in Tradition und Weiterfiihrung der „Teilenbach-Schule: ausgerechnet an dieser Stelle nochmals erläutern zu wollen, wäre überflüssig, doch hingewiesen sei auf das immer stärkere europäische Echo auf diese Forschungen'. Es liegt in der Natur der Sache, daß sich auch zahlreiche Beiträge von Kollegen, Freunden und Schülern, die in der hier anzuzeigenden Festschrift vereinigt sind, in diesem Rahmen bewegen. Wenn ihre Besprechung dennoch ausführlicher gerät als bei Rezensionen üblich, dann weil viele der Aufsätze vonüberdurchschnittlicher wissenschaftlicher Qualität sind, die wiederum dem Rang des Jubilars entspricht und sich schließlich auch in der Redaktion und Gestaltung des von Herausgebern und Verlag vorzüglich besorgten Bandes spiegelt. (Im selben Verlag erschienen unter dem Titel "Gebetsgedenken und adliges Selbstverständnis im Mittelalter" fünf Jahre zuvor anläßlich seines 60. Geburtstags ausgewählte Aufsätze von Karl Schmid. Dies schein tübrigens in der Zunft Brauch zu werden und mag im Fall entlegener Publikationsorte auch seinen Sinn haben.) Wenn der Titel der Festschrift trefflich die mittelalterlichem Bewußtsein so adäquate Sicht des Menschen weniger als individueller Persönlichkeit denn als Glied einer Gemeinschaft charakterisiert, so zeigen Zahl und Namen der Autoren, welch dichten Personalverbund mit den Zentren Freiburg und Münster inzwischen ihrerseits die ,,Tellenbach-Schmid-Schule" bildet. ...
Werner Bornheim gen. Schlilling, der sich als Landeskonservator von Rheinland-Pfalz vor allem mit Forschungen zu den rheinischen Höhenburgen einen Namen gemacht hat, veröffentlichte in den letzten Jahren mehrere genealogische Beiträge zur Familie der "Heribertiner". Die Anfänge dieses Geschlechts sieht er bei Charibert, jenem um 695 verstorbenen Grafen im Gau von Laon, dessen unbekannter Vater - vielleicht ein merowingischer Seitenverwandter, - an der oberen Mosel und Maas beheimatet gewesen sein soll. Da der Graf keine männlichen Erben hinterließ (seine Tochter Berta, Bertrada vermählte sich mit dem arnulfingischen Hausmeier und späteren König Pippin d. Jüngeren), traten Haribert und Theuderich, die Enkel von Bernarius und Chrodelind, einer Schwester von Chariberts Mutter Berta, in seine Nachfolge ein. Bis zum 12. Jahrhundert sollte dann in dieser Sippe Charibert (Haribert, Heribert, Erembert u. ä.) als Leitnamen fortleben. Spuren der weitverzweigten Familie finden wir, so Bornheim, von Westfalen bis nach Südfrankreich; ihr Zentrum blieb jedoch das Land an Maas und oberer Mosel, ,der Eifel-/Ardennenraum. Im Rahmen seiner Untersuchungen hat er sich in einer eigenen Arbeit "Zur Familie Erzbischof Heriberts von Köln" geäußert, deren Thesen Gegenstand dieser Miszelle sind. ...