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Rezension zu Wolfram Siemann, Christof Müller-Wirth (Hg.): Deutsche Tribüne (1831-1832). Herausgegeben von J.G.A. Wirth. Neu herausgegeben von W.S. und C. M.-W. Bearbeitet von Elisabeth Hüls und Hedwig Herold-Schmidt. Bd. 1/1 und 1/2: Edition, Bd. 2: Darstellung, Kommentar, Glossar, Register, Dokumente. München: Saur, 2004-2007.
Rezension zu Erdmut Jost: Landschaftsblick und Landschaftsbild. Wahrnehmung und Ästhetik im Reisebericht 1780-1820. Sophie von La Roche - Friederike Brun - Johanna Schopenhauer (= Rombach Wissenschaften. Litterae; Bd. 122), Freiburg/Brsg.: Rombach, 2005 ; Irmgard Egger: Italienische Reisen. Wahrnehmung und Literarisierung von Goethe bis Brinkmann. München/Paderborn: Fink, Verlag ; Guntram Zürn: Reisebeschreibungen Italiens und Frankreichs im Morgenblatt für gebildete Stände (1830-1850). Frankfurt/M. [u.a.]: Lang, 2008 ; Flucht ins Land der Schönheit: Briefwechsel zwischen Georg Gottfried Gervinus und Karl Hegel auf ihrem Weg aus den politischen Konflikten des deutschen Vormärz nach Italien - und zurück (1837-1839). Aus den Beständen der Universitätsbibliothek Heidelberg/Regina Baar. (Archiv und Museum der Universität Heidelberg; 14). Ubstadt-Weiher, Heidelberg, Basel: Verlag Regionalkultur, 2008 ; Brigitte von Schönfels: Das Erlebte ist immer das Selbsterlebte. Das Reisefeuilleton in deutschen Zeitungen zwischen der Revolution von 1848 und der Reichseinigung (Presse und Geschichte: Neue Beiträge; 19). Bremen: Ed. Lumière, 2005.
Wer sich an das gremiensichere Deutsch wissenschaftlicher Antrags- und Aufsatzprosa gewöhnt hat (oder gewöhnen musste), wundert sich. Der emeritierte Professor der Sexualwissenschaft Volkmar Sigusch stellt die Geschichte der Sexualwissenschaft in einer Weise dar, die von den einen sicherlich vorschnell als diskursives Relikt der 68er abgetan, von den anderen als wohltuende Erinnerung an die Möglichkeit kritischer Wissenschaft angenommen werden wird. Ob "mannfrau" darüber verärgert oder erleichtert ist, sei dem/der Einzelnen überlassen. In jedem Fall gehen persönliches Engagement und überragendes Fachwissen, subjektive Einsichtnahme und Materialsättigung, Verständnis für die Akteure der Sexualwissenschaften und kritische Distanzierung, Eloge und Demystifikation in diesem Werk eine anregende Verbindung ein. Siguschs subjektive Objektivität kann als Beispiel und Kennzeichen kritischer Sexualwissenschaft gelten (S. 510). Sie macht aus der Lektüre des umfangreichen Buchs eine aufrüttelnde Erfahrung. Denn sie zwingt dazu, den gegenwärtigen (und nicht allein wissenschaftlichen) Umgang mit der körperlichen Liebe aus den Versprechungen, Verdrängungen und Verfehlungen der mit ihrer Erforschung betrauten Wissenschaft neu verstehen zu lernen. Insofern ist die Geschichte der Sexualwissenschaft ein sozial- und sittengeschichtliches Unternehmen ersten Ranges und von höchster Aktualität. ...
Hypothese 1: Ein Verleger hat eine Idee. Es fehlt auf dem Markt ein handliches Buch über die antiken Theater, griechische wie römische. Ein älteres Buch mit dem Titel "Antike Theater in Attika und auf der Peloponnes" ist vergriffen, der Verlag des genannten Buchs hat seine Produktion eingestellt. Der Autor wird gefragt, ob er nicht sein Buch in erweiterter Form neu auflegen möchte. – Hypothese 2: Ein Autor hat ein Buch unter dem Titel "Antike Theater in Attika und auf der Peloponnes" 1996 beim tuduv-Verlag in München herausgegeben. Das Buch ist inzwischen vergriffen, der Verlag hat seine Produktion eingestellt. Der Autor fragt bei einem anderen Verlag an, ob Interesse an einer Neuauflage besteht. Er erhält eine positive Antwort, wird aber aufgefordert, den Inhalt des Buchs zu erweitern und Theater außerhalb der genannten Landschaften zusätzlich zu berücksichtigen.
Keine Hinweise erlauben es dem Rezensenten, sich für die Gültigkeit der einen oder der anderen der beiden Hypothesen zu entscheiden. ...
Die kompakte Monographie, die mittlerweile auch in englischer Sprache erschienen ist, wurde von Arvid Göttlicher verfasst, der in den vergangenen gut 30 Jahren bereits mehrere Bücher zur antiken Seefahrt vorlegte und als einer der profundesten Kenner der Materie im deutschsprachigen Raum gelten darf. Bei dem hier zu besprechenden Werk aus dem Jahre 2006 wurde allerdings ein Titel gewählt, der nicht besonders treffend erscheint. Es handelt sich hier keineswegs um eine Einführung zur antiken Schifffahrt, wie der erste Titelteil suggeriert; vielmehr steht die Auseinandersetzung mit den Teilen von Herodots Werk im Vordergrund, die diverse Aspekte der Nautik behandeln. ...
Dieses Buch ist laut Vorwort aus einer Lehrveranstaltung hervorgegangen, die der Verfasser für die Schwerpunktfächer Handels- und Gesellschaftsrecht, Unternehmens- und Steuerrecht sowie Arbeitsrecht und Recht der sozialen Sicherung an der Universität Bonn anbietet. Es ist in 16 – mit Großbuchstaben bezeichnete – Kapitel gegliedert, hinter denen sich 4 Hauptteile von sehr unterschiedlichem Umfang erkennen lassen. Zunächst ("A. Einleitung") wird das Buch vorgestellt: Es will nicht Wissenschaftsgeschichte, sondern die Entwicklung rechtlicher Regeln und Institutionen darstellen; sein Gegenstand liegt weithin neben dem klassischen Privatrecht, ist aber wesentlich weiter, als der – erst im 20. Jahrhundert entstandene und nach wie vor wenig klare – Begriff des Wirtschaftsrechts suggeriert. Im Mittelpunkt steht die Zeit von 1800 bis 1970. Der zweite Teil präsentiert die Vorgeschichte. ...
Das politische und vereinigte Europa ist für Antonio Padoa-Schioppa Ausdruck einer "cultura giuridica". Dank des gelungenen, mit den Mitteln und Institutionen des Rechts sich vollziehenden Vereinigungsprozesses seit dem Zweiten Weltkrieg könnte es, seiner Meinung nach, auch als Modell für die Welt dienen. Nach einem rechtshistorischen Lehrbuch, in dem er die italienische Rechtsgeschichte bereits in den größeren Kontext der allgemeinen europäischen Rechtsgeschichte einordnete, weitet PadoaSchioppa den Blick in seiner neuesten, monumentalen Darstellung von vornherein auf eine gesamteuropäische Perspektive. Diese erstreckt sich institutionell vom Ende des spätrömischen Reichs bis hin zur Europäischen Union und den Vereinten Nationen und reicht rechtswissenschaftlich von der oralen, ungelehrten Rechtskultur des Frühmittelalters über die italienischen Universitäten im Mittelalter bis zur deutschen Rechtswissenschaft des 19. Jahrhunderts und zu den amerikanischen Spitzen-Law Schools des 20. Jahrhunderts, die deren legitime Nachfolge angetreten hätten. ...
Realismus macht sich breit in Europa. Nach mehreren Referenden mit negativem Ausgang, wiederholter Uneinigkeit in der Außen- und Erweiterungspolitik und sogar schwerwiegenden Differenzen in der wirtschaftspolitischen Kernkompetenz der EU scheint dieser Realismus noch die bessere Alternative zu einem Europaskeptizismus. Die politischen Akteure sind mittlerweile geschult darin, die wiederholten Rückschläge begrifflich zu verarbeiten und stets wieder Auswege aus den scheinbar festgefahrenen Verhandlungen zu finden. Immer neue Formelkompromisse lassen bewusst die eine oder andere Machtfrage unbeantwortet. So entstehen europarechtliche Konstruktionen, die den auf Typenklarheit bedachten Juristen Kopfzerbrechen bereiten. Stellt das neue Vertragswerk einen weiteren Schritt zu einem europäischen Bundesstaat dar? Wird nun endgültig der Boden für eine europäische Verfassung bereitet oder ist der Verfassungsbegriff nun endgültig ad acta zu legen? Das Europa der zwei Geschwindigkeiten scheint auf einen bundesstaatlich organisierten westeuropäischen Kern und einen gesamteuropäischen losen Staatenbund hinauszulaufen. ...
Das Wissen der Welt verdoppelt sich mittlerweile innerhalb weniger Jahre, so ist bisweilen zu lesen. Diesen Befund verdanken wir der unermüdlichen Wissenschaftsbürokratie. Er impliziert eine abwertende Sicht auf die Gesellschaften der Vergangenheit und bedarf der Erläuterung, wer denn nun eigentlich so viel wissender geworden sei. Die Juristen unserer Tage in Bezug auf die kirchliche Rechtsgeschichte mit Sicherheit nicht. Bücher zu dieser Disziplin erscheinen nicht oft. Das hat mit den Erfordernissen des Bücher- und Ausbildungsmarktes zu tun. Das Staatskirchenrecht ist nur noch in Grundzügen Teil der juristischen Ausbildung und das Kirchenrecht wird an vielen juristischen Fakultäten gar nicht mehr gelehrt. Erste Anzeichen deuten an, dass eine Talsohle aber durchschritten ist. Vielerorts regen sich Aktivitäten, die Zahl der Dissertationen und Habilitationen steigt wieder. Das ist sicherlich der Erkenntnis geschuldet, dass Säkularisierung eben nicht der lineare Prozess ist, als der er für die letzten zweihundert Jahre immer wieder dargestellt wurde. Gerade das Zusammenspiel mehrerer Religionen mit moderner Staatlichkeit bedarf gewiss der näheren Betrachtung auch durch Juristen. ...